Mathias Petersen
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um so näher der Wahltag kommt, um so größer scheint bei der CDU der Realitätsverlust zu sein.
Ihre Äußerungen zur Finanzierung im Krankenhausbereich sprechen für sich. Sie reden Hamburg schlecht und schüren Ängste. Da machen wir nicht mit.
Hamburg ist und bleibt eine Gesundheitsmetropole im Norden. Viele Zehntausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich des Gesundheitswesens geben Tag und Nacht ihr Bestes für die Gesundheit der Bevölkerung, und wir danken ihnen dafür.
Es hat sich in den letzten Jahren viel getan. Es wird viele Fusionen geben, und da stellt sich die Frage, warum Fusionen im Krankenhausbereich denn überhaupt notwendig sind? Fusionen sind deswegen notwendig, weil es zum einen ein wirtschaftlicher Aspekt und zum anderen ein qualitativer Aspekt ist. Wir können nicht jedes Kleinstkrankenhaus erhalten unter dem Aspekt der gleichen Qualität. Wenn in einem kleinen Krankenhaus eine schwierige Operation nur einmal im Monat durchgeführt wird, dann können wir nicht erwarten, daß diese Operation unter der gleichen Qualität durchgeführt wird wie in einem größeren Haus, wo sie fünfmal in der Woche durchgeführt wird. Es hat in Bergedorf eine Fusion zwischen einem städtischen und einem freigemeinnützigen Krankenhaus gegeben. In Barmbek wird ein neues Krankenhaus gebaut, das zukunftsweisend sein wird. In den Elbvororten wird eine Fusion zwischen den freigemeinnützigen Krankenhäusern Rissen und Tabea stattfinden. Tabea ist tatsächlich ein Belegkrankenhaus, und es wird einige Belegkrankenhäuser betreffen.
Herr Wersich, Sie haben dargelegt, daß wir uns nicht um die Belegkrankenhäuser kümmern. Durchaus kümmern wir uns darum, und es gibt viele Prüfaufträge. Die Fusion der vier Krankenhäuser in Eimsbüttel betrifft durchaus Belegkrankenhäuser. In Harburg kommt man sich auch näher, und daneben gibt es in den letzten Jahren eine Vielzahl von Modernisierungen, die Hamburgs Kliniken schlagkräftiger gemacht haben. Die Modernisierung der Krankenversorgung führt natürlich zu einer schnelleren und besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das führt zu einer Verkürzung der Liegezeit, und daraus folgt natürlich, daß wir weniger Betten benötigen, und der neue Krankenhausplan hat dies berücksichtigt. Eine Überversorgung kann und darf es nicht geben.
Der Krankenhausplan 2005, der mit allen Beteiligten, das heißt den Krankenkassen und der Hamburger Krankenhausgesellschaft gemeinsam nach gutachterlicher Stellungnahme erstellt worden ist, enthält diverse Prüfaufträge. Weil es durch die Einführung eines neuen Entgeltsystems zu einer weiteren Dynamik in der Entwicklung kommen wird, ist vorgesehen, im Jahre 2003 eine Anpas
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sung vorzunehmen. Das heißt, daß noch nichts endgültig festgeschrieben ist. Alle Beteiligten sind sich übrigens einig, daß die im Krankenhausplan aufgeführte Überkapazität im kardiochirurgischen Bereich Betten reduzieren wird.
Daß die im Insolvenzverfahren befindliche CardioClinic gerade jetzt einen entsprechenden Bescheid bekommen hat, war sicherlich kein glücklicher Zeitpunkt, aber das Widerspruchsverfahren, zu dem ein erneutes Gutachten erstellt wird, wird zu einer objektiven Entscheidung führen. Es muß unter der Prämisse der Überkapazität in diesem Bereich schon geklärt werden, ob in der CardioClinic, im UKE, im AK St. Georg oder im Albertinen-Krankenhaus die überzähligen Betten abgebaut werden. Eine engere Zusammenarbeit oder gar eine Kooperation dieser Kliniken wäre wünschenswert.
Abschließend noch einmal eine Bemerkung zu Ihrer These, die Sie heute nicht so deutlich dargestellt haben.
Zu der Finanzierung habe ich etwas gesagt. Das reicht. Das können Sie im Haushalt nachlesen. Das ist abgedeckt.
Ich möchte noch eine Bemerkung zu Ihrer These machen, daß die Krankenhäuser des LBK bevorzugt werden. Da hat sich anscheinend bei Ihnen eine Wahnvorstellung entwickelt. Der LBK hat seit 1995 den größten Teil des Bettenabbaus getragen. Die 13 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBK haben mit sehr großem Engagement und unbeschreiblich großem Einsatz für eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des LBK gesorgt. Dafür danken wir ihnen sehr.
Der LBK ist auch nicht im Besitz der SPD. Der LBK gehört uns allen, und der Senat hat verdammt noch mal die Aufgabe, sich um diesen LBK zu kümmern. Auch die Lebensinteressen der Stadt hängen übrigens davon ab.
Herr von Beust, der nun nicht da ist, hat ja auf diese Tradition hingewiesen und daß er die auch weiterführen will. Als Wähler der CDU kann man ihm nur dankbar sein, daß Sie heute noch einmal deutlich gemacht haben, wie Sie mit dem Besitz der Hamburgerinnen und Hamburger umgehen wollen.
Nein, nein, das ist so. Sie haben das eindeutig gesagt und uns bei der Finanzierung Täuschung und Trickserei vorgeworfen. Das haben Sie auch auf den LBK bezogen. Das brauchen Sie jetzt nicht zu verneinen, Herr Wersich. Sie haben den Wählerinnen und Wählern klargemacht, wie Sie mit dem Besitz der Hamburgerinnen und Hamburger umgehen wollen. Wir gehen damit patriotisch um, Sie nicht.
Herr Präsident, meine vereinzelten Damen und Herren! Herr Zamory hat dargelegt, daß das Gesetz zum Öffentlichen Gesundheitsdienst ein sehr, sehr wichtiges Gesetz ist. Ich möchte Ihnen zwei Punkte darstellen, die ich für besonders wichtig halte, und zwar geht es bei dem einen Punkt um die Früherkennungsuntersuchung bei den Kindern. Die öffentliche Anhörung zu diesem Gesetz hat leider deutlich gemacht, daß noch immer Kinder durch das Raster der Regelungen hindurchfallen. Die Krankenkassen kontrollieren nicht, ob die Kinder an Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben. Hier wünschen wir uns sehr viel mehr Engagement bei den Kassen für ihre jungen Mitglieder.
Bei fehlender Vorsorgeuntersuchung sieht das Schulgesetz in Paragraph 34 Absatz 4 und 5 vor, daß entsprechende Untersuchungen durch die Schulärzte durchgeführt werden. Wir mußten hier erfahren, daß das noch nicht optimal läuft. Auch deshalb haben wir mit unserem gemeinsamen Petitum für den Paragraphen 7 deutlich ge
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macht, daß der Öffentliche Gesundheitsdienst dann Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen durchzuführen hat, wenn deren Erziehungsberechtigte bevorstehende Angebote nicht wahrgenommen haben. Mit dieser Regelung wird die Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes deutlich, nämlich sich immer dann um die Gesundheit der Hamburgerinnen und Hamburger zu kümmern, wenn das bestehende System keine Möglichkeiten gibt.
Der zweite Bereich, den ich nennen möchte, ist die Gesundheitsförderung. Hier steht in Paragraph 6 Absatz 3 folgender Satz:
„Der Gesundheitsdienst richtet öffentliche Gesundheitskonferenzen in den Bezirken ein.“
Hier möchte ich aus der öffentlichen Anhörung Frau Hagemann von der Patienteninitiative zitieren. Sie berichtet:
„Wir sind im Bezirk Nord in einer Regionalpflegekonferenz und haben dort sehr positive Erfahrungen gemacht. Immer dann, wenn es um konkrete Fragen geht, um konkrete Verabredungen geht, haben die verschiedenen Akteure an einem Tisch oft gute Lösungen gefunden. Ich denke, das ist ein sehr wertvolles Instrument, diese Konferenzen einzurichten.“
So Frau Hagemann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Beteiligten in diesen Prozeß mit einzubeziehen, muß erstes Interesse der Politik sein. Wir werden das große Engagement der Beteiligten aufnehmen, das heißt, wir werden Aufgaben und Ziele mit ihnen gemeinsam festlegen und die Ergebnisse in unseren Entscheidungsprozeß mit aufnehmen.
Die großen Probleme, die im Bereich des Gesundheitswesens vor uns liegen, werden wir nur dann lösen können, wenn wir eine breite Diskussion führen und so viele wie möglich an dieser Diskussion beteiligen. Ich gehe davon aus, daß eine politische Lösung für das große Gesundheitswesen nur gemeinsam mit allen großen Parteien möglich sein wird. Die drei Fraktionen der Bürgerschaft – Herr Zamory hat schon darauf hingewiesen – haben durch die Erarbeitung eines gemeinsamen Petitums zu diesem Gesetz gezeigt, daß es sogar in Wahlkampfzeiten möglich ist, etwas gemeinsam auf die Beine zu bringen. Ich würde mir wünschen, daß das unser aller Parteioberen in Berlin im Bereich des Gesundheitswesens auch angehen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wersich, ich möchte ganz kurz auf Sie eingehen. Sie haben dargestellt, was wir alles abgelehnt haben, Sie haben aber nicht dargestellt, was wir alles gemacht haben. Wir haben in dieser Legislaturperiode so viel gemacht wie in keiner anderen Legislaturperiode zuvor. Wir haben die Gesundheitsräume und das Methadon-Programm so weit ausgebaut wie nie zuvor, und Sie haben das jeweils im Haushalt abgelehnt. Das muß man hier festhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte nur einiges zum Thema Brechmittel sagen. Natürlich ist die Anwendung von Brechmitteln nicht folgenlos. Bis vor kurzem war für mich aus gesundheitspolitischer Sicht die Meinung des renommierten Professor Püschel maßgebend, daß der Brechmitteleinsatz unverhältnismäßig ist. Es ist richtig, daß nach der Gabe von hypertoner Kochsalzlösung Todesfälle vorkommen können.
Professor Püschel hat nun nach umfangreicher Recherche seine Meinung,
daß der Brechsirup Ipecacuanha keine gravierenden Nebenwirkungen hat, geändert.
Ich habe mit ihm telefoniert, und das können Sie auch gern tun.
Ich habe in der letzten Woche mit ihm telefoniert, und da hat er es mir geschildert.
Lassen Sie mich bitte mal ausreden, Herr Wersich.
Dieser 180-Grad-Wende schließe ich mich an. Während meiner Zeit als Stationsarzt auf der Intensivstation habe ich Ipecacuanha bei vergifteten Kindern eingesetzt und keine Nebenwirkungen festgestellt.
Nein.
Weigert sich ein Verdächtiger, wird der Sirup über eine Nasensonde verabreicht. Jeder, der eine solche Sonde schon mal durch die Nase in den Magen geschoben hat, weiß, daß dabei Komplikationen auftreten können. Da dieses Verfahren aber tagtäglich zigtausendmal in deutschen Kliniken angewendet wird
und dabei keine Nebenwirkungen auftreten, muß man davon ausgehen, daß bei professioneller Vorgehensweise – und die kann man bei Professor Püschel voraussetzen –
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die Komplikationsrate vernachlässigbar ist. Jeder Dealer, der Drogen schluckt, weiß, daß er ein Risiko eingeht. Einerseits besteht das Risiko, daß die verschluckten Drogen ihn vergiften können; es hat schon Todesfälle gegeben. Andererseits ist es ein geringes Risiko, Ipecacuanha verabreicht zu bekommen. Die Dealer sind es, die gegen die Menschenwürde verstoßen, indem sie ihren Kunden die Drogen geben.
Ich gehe davon aus, daß dieses Mittel der Beweissicherung gezielt eingesetzt wird. Eine Erfolgsrate von 70 Prozent halte ich für deutlich zu niedrig. Kein Dealer klärt seine Kunden über die Risiken der Drogen auf. Wir haben mit diesem Konzept klar und deutlich gesagt, wie wir mit Dealern umgehen. Dieses Konzept führt mit seiner Ausweitung der Hilfsangebote zu einer verbesserten Lage der Drogenkranken und zu mehr Sicherheit für die Hamburgerinnen und Hamburger. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Maßregelvollzugs in Ochsenzoll haben einen schweren Job. Mit großem Engagement und viel Tatkraft versuchen sie, die kranken Straftäter zu therapieren. Für ihren großen Einsatz, den sie auch für unser aller Sicherheit bringen, bedanken wir uns.
Frau Wilsdorf von der „taz“, Herr Schierk und Herr Koop von der „Welt“ haben am 9.Juni 2001 die Arbeit des Maßregelvollzugs in Ochsenzoll eindrucksvoll beschrieben. Sie haben auch die Lage der Patienten und die Problematik der Vollzugslockerung deutlich gemacht. Mit diesen Artikeln haben sie die durch die schrecklichen Vorkommnisse emotional aufgewühlte öffentliche Debatte versachlicht. Vielen Dank.
Wir werden Ihren Antrag zur Novellierung des Maßregelvollzugs in den Ausschüssen diskutieren. Allerdings ist dieser Vorschlag, der aus Nordrhein-Westfalen stammt, dort bei einer Expertenanhörung einhellig abgelehnt worden. Trotzdem werden wir in den Ausschüssen schauen, ob wir zu einer Optimierung der gesetzlichen Regelung kommen müssen. Nur gesetzliche Regelungen allein lösen dieses Problem nicht.
Eine Therapie ist sicher der beste Schutz für die Bevölkerung vor diesen Straftätern. Dennoch wird immer ein Restrisiko bleiben.
Nicht jeder Patient ist therapierbar. Nicht jede Erkrankung ist von uns Ärzten abschließend zu therapieren. Ich gehe davon aus, daß es in unser aller Interesse ist, daß es auf der einen Seite zu einer optimalen Therapie von Straftätern kommt und auf der anderen Seite zu einer optimalen Sicherheitslage der Bevölkerung. Ich hoffe auf eine konstruktive Zusammenarbeit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns geht jede Vergewaltigung in Hamburg an, jede einzelne Tat entsetzt uns. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gilt jedem Vergewaltigungsopfer. Wir sind aber empört, daß die CDU genauso wie die rechtspopulistische PRO-Partei aus dem Leiden und der Not der Opfer von Sexualverbrechen parteipolitisches Kapital schlagen will.
Das haben die Opfer und deren Angehörige nicht verdient.
Aufgrund der tragischen, bedauernswerten Vorgänge im Bereich der Klinik Ochsenzoll hat es Konsequenzen gegeben. Der verantwortliche Leiter des Klinikums ist versetzt worden. Expertengremien werden Vorschläge erarbeiten, die sehr schnell zu einer Optimierung der Behandlung psychisch kranker Straftäter führen und damit für mehr Sicherheit für die Hamburgerinnen sorgen. Für dieses konsequente Vorgehen trägt Frau Senatorin Roth Verantwortung.
Für uns steht fest, daß die Therapie den besten Schutz vor Sexualtätern darstellt, aber nicht jeder Täter ist mit den heutigen Mitteln der ärztlichen Kunst therapierbar. Für diese Straftäter müssen wir nach Regelungen suchen,
wie die Gefährdung der Bevölkerung verhindert werden kann. Wir werden Ihre Vorschläge hierzu aufnehmen und an geeigneter Stelle erörtern.
Nur eines wollen wir sicher nicht: bayerische Verhältnisse. Dort sind im letzten Jahr 62 Insassen aus dem Maßregelvollzug entwichen.
Wir wollen keine bayerischen Verhältnisse im Bereich unserer Drogenpolitik. Der restriktive, teilweise ignorante Umgang mit Drogenkranken hat dort dazu geführt, daß die Zahl der Drogentoten in Bayern stetig ansteigt. Der Hamburger Weg mit dem Methadon-Programm und den vielen Einrichtungen der Drogenhilfe gibt den Drogenkranken die Möglichkeit, therapiert zu werden. Konsequenterweise ist die Zahl der Drogentoten in Hamburg stetig zurückgegangen. Unsere sozialdemokratische, christliche Politik richtet sich an den Menschen,
auch an die Drogenabhängigen. Auch hierfür trägt Frau Senatorin Roth Verantwortung.
Die großen Verbraucherkrisen BSE und MKS haben auch die Hamburgerinnen und Hamburger verunsichert. Eine
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konsequente Verbraucherpolitik gibt allen Beteiligten mehr Sicherheit. Auch hierfür trägt Frau Senatorin Roth Verantwortung. In Hamburgs Parks und Straßen sind praktisch keine freilaufenden gefährlichen Hunde mehr zu sehen.
Die rasche, konsequente Umsetzung der gerichtsfesten Hundeverordnung hat Hamburg sicherer gemacht. Auch hierfür trägt Frau Senatorin Roth Verantwortung.
Hamburgs Krankenhausplanung mit dem Neubau des Krankenhauses Barmbek, eine der modernsten Kliniken Europas, unterstreicht die Metropolfunktion Hamburgs in der Krankenversorgung. Auch hierfür trägt Frau Senatorin Roth Verantwortung.
Ich gehe davon aus, daß die Frage, wo Frau Senatorin Roth Verantwortung trägt, ausreichend beantwortet ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns im Krieg. Unser Gegner ist klein, ja winzig, und seine Soldatenheere sind unermeßlich.
Er ist heimtückisch, benutzt uns als Transportmittel und als Lebensmittelpunkt. Dieser Gegner ist insofern unerbittlich, als ihm Jahr für Jahr 20 Millionen Menschen zum Opfer fallen. Seine Soldaten heißen Viren und Bakterien, seine Bataillone Masern, Hepatitis, Polio, HIV und so weiter. Er greift nicht nur uns an, sondern auch unsere Nahrungsmittelvorräte. Hier heißen seine Bataillone zum Beispiel MKS.
Jedes Gegenmittel, das unsere Forscher erfinden, wird vom Gegner erkannt, unsere Waffen werden schnell stumpf. Jahr für Jahr sterben auch in Hamburg Menschen an Infektionen, deren Erreger gegen alle Antibiotika resistent sind.
Ist dieser Kampf nun völlig aussichtslos? Nein. Die von unserem Gegner gefürchtetste Waffe ist die Immunisierung, die Impfung. Seine Streitmacht Pocken konnten wir 1980 ausrotten, aber auf anderen Schlachtfeldern sind wir noch nicht konsequent genug. So sterben Jahr für Jahr fast drei Millionen Menschen an Masern, obwohl es eine Impfung gibt. Dies liegt sicher daran, daß die Impfung für viele Länder zu teuer ist und daß die Menschen leider viel mehr Geld für die gegenseitige Vernichtung als für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten ausgeben.
Ich wünsche mir, daß Sie dieses kriegerische Szenario etwas sensibilisiert, und ich würde mich freuen, wenn Sie erstens Ihren eigenen Impfschutz hinterfragen und zweitens das Thema Impfen in Ihre politische Diskussion mit aufnehmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sterbebegleitung ist in jeder Hinsicht schwierig. Ein Beispiel:
Mit 39 Jahren erkrankte die zweifache Mutter Frau S. an Brustkrebs. Nach einer schweren Operation folgte eine Chemotherapie und eine Bestrahlung. Frau S. war eine tapfere Frau, die die Strapazen der Therapie bravourös meisterte. Zwei Jahre ging alles gut. Dann kamen die Metastasen, zuerst im Narbenbereich auf der Haut, dann in der Leber. Es folgten eine erneute Operation und die Chemotherapie. Starke Schmerzen machten eine Morphinbehandlung notwendig. Häufig war sie nicht mehr in der Lage, aufgrund der starken Nebenwirkungen der Schmerzmittel am täglichen Leben teilzunehmen.
Sie sprach dann über den Tod, machte ein Patiententestament und verfügte, daß künstliche, lebensverlängernde Maßnahmen nicht durchzuführen seien. Es kam der Zeitpunkt, an dem sie nach der Pille fragte, die ihr Leiden beenden würde. In vielen Gesprächen konnte sie dann überzeugt werden, daß sie schmerzfrei und im Beisein ihrer Liebsten einschlafen würde.
Es kamen weitere Schmerzen durch Hirnmetastasen. Die Morphindosen waren jetzt so hoch, daß sie kaum noch wach war. Und wenn sie wach war, hatte sie starke Schmerzen. Sie hat mehrmals um die letzte Spritze gebeten. Ich erinnere mich noch ganz genau an ihre flehenden Blicke.
Von Tag zu Tag wurden die Abstände der Spritzen kürzer. Sie hatte ein starkes Herz. Sie wachte noch einmal auf, ihr Blick war nicht mehr flehend, er hatte den Ausdruck von einem Vorwurf und von Enttäuschung. Ich las darin: Wieso muß ich da durch? Wieso muß ich dieses Horrorszenario erleben? Nach der nächsten Morphindosis schlief sie ein. War dies ein würdevoller Tod? Immerhin starb Frau S. in ihrer gewohnten Umgebung in den Armen ihrer Liebsten. War die letzte Morphinspritze tötend?
Es ist die Aufgabe des Arztes, unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten Leiden zu mindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen. Der Arzt trägt die Verantwortung für den würdevollen Tod. Wo bleibt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten?
Ich zitiere den Ärztlichen Leiter des Johannis-Hospiz in München:
„Die heutige Medizin macht oft zuviel. Im Hospiz dagegen will man Leiden lindern, die schweren Schmerzen bekämpfen, auch auf Kosten der Lebensdauer. Verstößt man in diesem Fall als Arzt nicht gegen das Strafgesetzbuch?“
Gerade weil wir Deutschen eine Vergangenheit durch den grauenhaften Mißbrauch der Euthanasie haben, dürfen wir dieses Thema nicht verdrängen. Wir dürfen es nicht allein den Ärzten überlassen, die zum Beispiel durch die Schmerzdosis den Zeitpunkt des Todes beeinflussen können. Ich bin der Meinung, daß wir das Sterben in Würde diskutieren und Regelungen schaffen müssen, die einen klaren, für alle nachvollziehbaren Umgang mit dem Sterben aufzeigen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur späten Stunden haben Sie, Herr Wersich, dargestellt, wie die CDU dieses Problem sieht, und ich möchte Ihnen ganz kurz antworten.
Die eine Problematik ist die, daß der Senat durchaus die Aufgabe hat, die im Besitz der Hamburger und Hamburgerinnen stehenden Unternehmen konkurrenzfähig zu halten. Das tut der Senat mit dieser Gesetzesänderung.
Es ist weiß Gott nicht so, daß der LBK eine marktbeherrschende Stellung hat, wenn wir dieses denn nicht tun. Der LBK braucht diese Änderung, um im Markt bleiben zu können. Deswegen ist es eine ureigene Aufgabe des Senats, dieses Gesetz in dieser Art und Weise zu ändern. Das muß jedem Hamburger klar sein. Daß Sie meinen, daß ein Unternehmen, das im Besitz der Hamburgerinnen und Ham
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burger ist, nicht marktbeherrschend sein darf, zeigt doch nur eines, nämlich daß Sie nicht patriotisch denken können.
Ihre Reaktion auf diese Bemerkung zeigt doch nur, daß sie richtig war. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, Herr Senator! Eine Studie im Auftrag des belgischen Umweltministeriums ergab, daß Chlor in Schwimmbädern bestimmte Atemwegserkrankungen, Asthma und Allergien bei Kindern hervorrufen und begünstigen kann.
Ich hatte den zweiten Teil meiner ersten Frage schon gestellt.
Ich habe noch eine weitere Frage. Wie reagiert der Senat auf die Meßergebnisse von Professor Thiemann, Bremen, der in einem Hamburger Freizeitbad deutlich überhöhte Werte des giftigen Trihalogenmethan festgestellt hatte.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Cicero beschrieb in seinem Werk „De senectute“, daß wir uns von frühester Jugend an bemühen müssen, Licht auf den Tod fallen zu lassen, denn wir müssen alle sterben. Nach allem was wir wissen, kann der Tod heute schon kommen; in jeder Minute, in jeder Stunde schwebt der Tod über uns. Für Cicero stellte sich die Frage, wenn wir in der Furcht des Todes leben, wie können wir uns dann einen gesunden Geist bewahren.
Damit wir uns wieder der Tatsache des Todes bewußt sind, müssen wir darüber reden. Unsere moderne Gesellschaft hat den Tod verdrängt. Er findet leider häufig genug – Frau Rudolph hat darauf hingewiesen – in der Anonymität des Krankenhauses oder des Altersheimes statt. Ich danke Ihnen, Frau Rudolph, daß Sie über Ihre Große Anfrage dieses Thema in die Bürgerschaft gebracht haben. Leider debattieren wir es zu einer Zeit, in der die Öffentlichkeit nicht mehr vertreten ist.
Die Sterbebegleitung, die bis vor wenigen Jahrzehnten etwas ganz Natürliches war, ist in Vergessenheit geraten. Immer wieder müssen wir Hausärzte die Erfahrung machen, daß Angehörige mit den Sterbenden nicht umgehen können. Hier fehlt es an Aufklärung, natürlich vorrangig durch uns Ärzte, aber auch durch andere Institutionen, die sich daran beteiligen müssen, wie beispielsweise die Hospizbewegungen.
Immer wieder kommt es vor, daß durch Unsicherheit kurz vor dem Tod eine Krankenhauseinweisung erfolgt. Die meisten Patientinnen und Patienten haben große Ängste vor der finalen Krankenhauseinweisung. Sie möchten in ihrer Umgebung den Übergang vom Leben zum Tod verbringen. Die Angehörigen haben die Aufgabe, Beistand, Nähe und liebevolle Zuwendung zu geben. Wir Ärzte haben die Aufgabe, diesen Übergang schmerzlos zu gestalten. Wir befinden uns dabei häufig an der Grenze der Legalität. Welche Dosis Morphin ist wann schmerzstillend und wann tötend? Diese Frage läßt sich häufig nicht genau beantworten. Die Diskussion um das „mercy killing“, wie die Angelsachsen es nennen – wir sprechen von Sterbehilfe –, muß geführt werden.
Sie sehen, das Spektrum der Debatte zum Tod ist sehr weit. Wir Ärzte sind verpflichtet, unserer Aufgabe nachzukommen und für eine schmerzlose Zeit vor dem Tod zu sorgen. Finanzielle Argumente, Frau Rudolph, zur Begründung von Unterversorgung sind in diesem Zusammenhang in meinen Augen unethisch. Eine durchschnittliche Hausarztpraxis – Sie haben es gesagt – muß ein bis zwei Sterbende im Quartal begleiten, und dies muß möglich sein. Die ambulanten Pflegedienste versorgen die Sterbenden in der Regel mit großem Engagement; dies ist jedenfalls meine Erfahrung. Die Krankenkassen sind aufgefordert, die palliative Pflege aufzuwerten. Wir dürfen die Sterbebegleitung aber nicht nur Professionellen überlassen. Wir müssen sie wieder erlernen. Diese Debatte ist vielleicht ein Anfang. – Vielen Dank.
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir vorweg ein, zwei allgemeine Bemerkungen zum Thema BSE. Bis heute bestreiten die Briten, daß Tiere in der Inkubationszeit – wie lange sie auch immer sein mag – anstecken können, obwohl man bis heute nicht weiß, was, wann ansteckend ist. Nur die Franzosen haben sich mit Recht gewehrt, britisches Beef zu importieren, denn auf der Insel gibt es immer noch Hunderte von BSE-Fällen. Die schlauen Briten importieren einen großen Teil ihres Rindfleisches aus dem gesunden Westschweden und exportieren ihr bedenkliches Rindfleisch in die Europäische Union. Kritische Wissenschaftler wurden auf der Insel systematisch kaltgestellt. Dürfen wir also mit dem Zeigefinger auf die Insel zeigen?
Vor Jahren hatte die streitbare Veterinärärztin Frau Dr. Herbst 20 Verdachtsfälle gemeldet. Das Ergebnis war: Die Tiere kamen in die Wurst, und die Veterinärin wurde entlassen.
Das habe ich richtig herum gesagt, ja.
Bis 1999 wurde ein Zusammenhang zwischen BSE und der neuen Form der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung bezweifelt. Hochoffizielle Aussagen wollten uns weismachen, daß sich der BSE-Erreger aus der Nahrung fernhalten lasse. Bis heute ist nicht auszuschließen, daß BSE in die Nahrungskette gelangt, denn kein Labor-chemischer Test ist hundertprozentig. Durch Tötung mittels Bolzenschuß kann der BSE-Erreger sogar ins Muskelfleisch gelangen.
Bis vor zwei Monaten sind wir davon ausgegangen, daß Deutschland BSE-frei ist. Der Gesundheitsausschuß hat sich in den letzten Jahren nicht mit diesem Thema befaßt. Mir ist kein Antrag aus der Vergangenheit bekannt, der sich kritisch mit diesem Thema befaßt hat.
Jede Bürgerin und jeder Bürger weiß, daß sich die Politik – also wir alle ohne Ausnahme – unzureichend mit dem Thema BSE befaßt hat. Gegenseitige Schuldzuweisungen im Umgang mit dem Thema BSE verbieten sich also. Herr Wersich, kleinkariertes Genörgel ist hier nur peinlich. Es bringt uns auch keinen Schritt weiter.
Jeder von uns vertritt doch heute selbstverständlich die Meinung, daß Kannibalisierung von Vegetariern nicht zulässig ist. Norwegen und Schweden haben schon vor zehn Jahren die Verfütterung von Tiermehl aus Rindern verboten. Was haben wir die ganze Zeit gemacht? Was haben die Verbraucherschützer gemacht? Mit Recht wird von uns jetzt schnelles, nicht vorschnelles, Handeln verlangt. Es muß eine umfassende Aufklärung geben. Risiken, seien
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sie auch noch so klein, müssen dargestellt und Unsicherheiten schnell beseitigt werden. Es stehen nicht nur sehr viele Arbeitsplätze auf dem Spiel, sondern die Gesundheit von uns allen. Frau Senatorin Roth hat eben gerade dargestellt, mit welcher Effizienz wir dieses Thema angehen werden. Lassen Sie uns also diese Krise gemeinsam bekämpfen und zeigen, daß die Politik nicht nur Selbstzweck ist. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit 1987 BSE als sogenannte spongioforme Hirnerkrankung erkannt wurde, mußte mit der Übertragung auf den Menschen gerechnet werden. Wir wissen, daß die Übertragung durch chirurgische Instrumente möglich ist. Bei Patienten, die operiert werden und eine Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung haben, besteht die Möglichkeit, daß andere Patienten diese Erkrankung bekommen, weil der Erreger überhaupt nicht wegzubekommen ist.
Gibt es nun Lebewesen, die den Erreger in sich tragen und andere anstecken, ohne selbst erkrankt zu sein? Ausschließen können Wissenschaftler dieses Szenario nicht. Diese sogenannten subklinischen Fälle müssen berücksichtigt werden. Die Folge müßte eigentlich sein, daß wir nicht nur Rinder testen, sondern auch andere Tiere, wobei es meines Wissens überhaupt keine Tests für andere Tiere gibt.
Ist die BSE-Folgeerkrankung, diese neue Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung beim Menschen, eine seltene Erkrankung? Bei uns ist sie offiziell in keinem einzigen Fall aufgetreten. In Großbritannien erkrankten 88 Patienten, 80 davon starben. Bei einer möglichen Inkubationszeit – Herr Zamory hat es dargelegt – von 50 Jahren stehen wir vielleicht erst am Beginn einer Tragödie. Die prognostizierten Todesfälle liegen zwischen 65 und 136 000. Diese Riesenschwankung – das sind ungefähr 20 000 Prozent Schwankung – zeigt, welche Probleme wir haben. Ist die Relativierung dieser Zahlen ethisch vertretbar? Natürlich sterben jedes Jahr Tausende an den Folgen von Nikotin, Alkohol oder Fehlernährung. Wir gehen davon aus, daß die Konsumenten das Risiko kennen. Auf jeder Zigarettenschachtel steht, daß Rauchen die Gesundheit gefährdet, und das ist der wesentliche Unterschied. Die BSE-Erkrankten sind davon ausgegangen, daß sie gesundes Fleisch gegessen haben. Deshalb verbietet sich ein Vergleich beziehungsweise eine Relativierung.
Was ist zu tun? Herr Zamory hat es schon angesprochen. Wir sind uns alle einig, daß die Forschung intensiviert werden muß. Wir müssen die Aufklärung der Konsumenten noch weiter intensivieren. Beim Kauf von Fleisch muß für den Verbraucher zweifelsfrei ersichtlich sein, ob bei der Mast Medikamente eingesetzt worden sind, zum Beispiel Antibiotika. BSE-Risikomaterialien dürfen nicht in die Nahrungskette. Es gibt schon heute einen Test, der nicht nur feststellt, ob Rindfleisch in der Schweinewurst ist, sondern ob Hirn und Rückenmarksgewebe vom Rind oder Schwein in der Wurst sind. Wir müssen darüber diskutieren, ob wir nicht auch diesen Test anwenden.
Herr Zamory hat die Gelatine angesprochen. Heutzutage kann man schon Gelatine aus Kartoffelstärke machen; auch das müßte umgesetzt werden. Produkte, die Gelatine aus Tiermaterialien enthalten, müßten entsprechend gekennzeichnet werden.
Die Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen – Länder, Bund und Europa – muß optimiert werden. Das Beispiel BSE zeigt doch gerade, wie schlecht die Zusammenarbeit in der Europäischen Gemeinschaft ist. Denken wir daran, daß Jahr für Jahr 1500 Tonnen Antibiotika legal in der Tierzucht verbraucht werden. Manche Keime, wie die Salmonellen, sind jetzt schon resistent. In Deutschland sterben jedes Jahr 200 Menschen an Salmonellenerkrankungen,
weil die Keime resistent sind. Wir müssen intensiv über ein Verbot von Antibiotika in der Tiermast diskutieren. Auf jeden Fall brauchen wir eine klare Deklarierung der Lebensmittel.
315 000 Tonnen Pflanzenschutzmittel werden Jahr für Jahr versprüht. Schwermetalle aus Dünger und Klärschlamm werden auf die Nahrungsmittel verbracht. Ein Verbot der Klärschlammaufbringung muß auch diskutiert werden. In jeder Krise steckt die Möglichkeit für einen Neuanfang. Nutzen wir diese Möglichkeit jetzt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gesundheitspolitik eignet sich nicht als Feld, auf dem man parteipolitische Zwietracht säen sollte, um die Gunst der Wählerinnen und Wähler zu ernten, Herr Wersich.
Hören Sie doch erst einmal zu, Frau Blumenthal!
Allen Beteiligten ist bewußt, daß der rasche medizinische Fortschritt nur dann allen gleichermaßen zur Verfügung steht, wenn es zu einer grundlegenden Reform im Gesundheitswesen kommt. Die Patientinnen und Patienten würden es begrüßen, wenn Politik über den einen oder anderen Schatten springen und sich gemeinsam an eine grundlegende Reform machen würde, die eine solidarische medizinische Grundversorgung gewährleistet.
Kommen wir zur Hamburger Gesundheitspolitik. Die immer wiederholte These der CDU, daß Frau Senatorin Roth als Aufsichtsratsvorsitzende des Landesbetriebs Krankenhäuser die Interessen der Hamburgerinnen und Hamburger verrät, wird durch die dauernde Wiederholung auch nicht origineller. Es gibt Dutzende von CDU-Bürgermeistern und Ratsmitgliedern, die in verschiedenen deutschen Städten und Kommunen Krankenhäusern vorstehen und dort jedenfalls gute Arbeit leisten. Lassen wir also diese unnütze Auseinandersetzung.
Die Hamburger Krankenhauslandschaft ist in Bewegung. Die Vereinigung zweier Krankenhäuser verschiedener Trägerschaften zu einem modernen konkurrenzfähigen Krankenhaus in Bergedorf, der Neubau der Kliniken Barmbek und Finkenau an einem gemeinsamen Standort oder die Unterstützung des Zusammenschlusses von vier gemeinnützigen Kliniken in Eimsbüttel zeigen unter anderem die Anstrengungen des Senats auf, den Gesundheitsstandort Hamburg weiter auszubauen. In den nächsten Jahren wird es noch weitere Zusammenschlüsse von Krankenhäusern geben, die das Angebot für Patientinnen und Patienten verbessern werden.
Immer öfter investieren auch die Krankenhausträger selbst in ihre Unternehmen. So hat zum Beispiel der LBK im Jahre 2000 40 Millionen DM in seine Häuser investiert, und im nächsten Jahr werden es über 100 Millionen DM sein.
Bei den Krankenhausinvestitionen der Stadt geht es nicht, Herr Wersich, um gerechte oder ungerechte Verteilung der
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Gelder, sondern einzig und allein um die optimale Versorgung der Bevölkerung.
Unser besonderes Augenmerk liegt bei der psychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die immer wichtiger wird. Wir haben dies im Antrag der Enquete-Kommission „Jugend“ unterstrichen. Wir gehen davon aus, daß es im nächsten Jahr neben dem UniversitätsKrankenhaus und dem Wilhelmstift einen weiteren Standort für die psychiatrische Behandlung von Jugendlichen und Kindern am AK Harburg geben wird.
Wir fordern alle Beteiligten, also Krankenhausträger, Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen, auf, endlich für eine engere Zusammenarbeit im ambulanten und stationären Bereich zu sorgen. Bei der integrierten Versorgung geht es nicht um mehr oder weniger Arbeit oder mehr oder weniger Geld, sondern um die bessere Qualität der medizinischen Versorgung. Der Krankenhausplan 2005 wird zu einer Optimierung des Angebots in Hamburg führen. Es wird weiterhin ein Spitzenangebot von Medizinleistungen geben, was eine große Zahl von Nichthamburgern anzieht. Wenn man alle Zweige im Bereich Gesundheitswirtschaft zusammen betrachtet – Pflegedienste und Heime, Physiotherapeuten, Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen, Pharmaindustrie und Biotechnologie sowie medizinische Geräteindustrie –, dann erkennt man, daß das Gesundheitssystem der größte Arbeitgeber und Steuerzahler in Hamburg ist. Dies darf bei aller Forderung nach Abbau von Überkapazitäten nicht ganz aus dem Auge verloren werden.
Die hohe Qualität der Gesundheitsleistungen in Hamburg tragen ihren Anteil zum guten Ansehen der Stadt bei. Die Opposition darf dieses Ansehen nicht beschädigen, indem sie den Standort schlechtredet.
In der Hamburger Drogenpolitik gibt es Fortschritte. Die Ausweitung des Angebots für Schwerstabhängige einschließlich des im nächsten Jahr beginnenden Forschungsprojekts, an langjährig Heroinabhängige Originalstoff abzugeben, sprechen für sich. Dieser Versuch wäre ohne Hamburger Beteiligung nicht möglich gewesen. Die Ergebnisse dieser Studie werden Aussagen darüber geben, ob diese Behandlung für die Abhängigen eine weitere Möglichkeit darstellt, von der Droge loszukommen. Um eine wissenschaftlich fundierte Aussage machen zu können, benötigen wir die geplante Anzahl von Probandinnen und Probanden. Kürzungen würden zum Scheitern des Projekts führen. Deshalb lehnen wir die Anträge der Opposition, die dieses fordern, ab.
Circa 300 Abhängige werden in diesem Projekt sein. Immerhin werden sie nicht auf Beschaffungskriminalität angewiesen sein.
Herr Wersich, Sie reduzieren die erfolgreiche Drogenpolitik auf Unterstellungen, daß die Drogenbeauftragte nicht richtig bestellt worden ist. Dies weise ich zurück. Es ist eine Unverschämtheit, zu unterstellen, daß gerade dieses Verfahren nicht ordnungsgemäß vonstatten gegangen ist.
Ihre Drogenpolitik reduziert sich auf Brechmittel und die Aussage, daß Akupunktur
hören Sie doch erst einmal zu – das Allheilmittel ist. Das ist es nicht. Auch die Akupunktur beziehungsweise diejenigen, die in der Akupunktur sind, konsumieren weiter Drogen.
Wir legen großen Wert auf die Prävention. Die Intensivierung der Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Suchtprophylaxe ist ein Beispiel unserer Präventionspolitik. Solange unser aller Umgang mit Suchtmitteln, mit den Suchtmitteln Alkohol und Nikotin nicht differenzierter wird, ist die Prävention aber weiterhin schwer zu realisieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! An dieser Stelle habe ich mich in den letzten Haushaltsdebatten immer an den Senat gewandt mit der Bitte, die Produktbeschreibungen doch etwas übersichtlicher zu gestalten. Es hat sich viel getan, aber Möglichkeiten gibt es immer noch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke allen Mitgliedern des Gesundheitsausschusses und Frau Senatorin Roth für die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Haushaltsjahr. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich versuche es kurz zu machen.
Ich möchte noch einmal darstellen, wie der Risikostrukturausgleich im Moment funktioniert und was es für die Krankenkassen bedeutet.
Einer vierzigjährigen Frau werden im Jahr durchschnittlich 2400 DM Krankheitskosten für den Risikostrukturausgleich berechnet. Bleibt sie gesund, hat die Kasse gewonnen. Wird sie krank und zum Beispiel dialysepflichtig, kostet sie 100 000 DM im Jahr. Das wird mit diesem Risikostrukturausgleich in keiner Weise ausgeglichen. In Zukunft dürfen für den Risikostrukturausgleich nicht Normgrößen, Alter und Geschlecht gewertet, sondern müssen Krankheitsrisiken hinzugezogen werden. Es darf keinen Wettbewerb der Krankenkassen um den Gesunden geben. Dies führt zu einer Entsolidarisierung mit den Kranken. Tausende von Hamburgerinnen und Hamburgern haben in den letzten Jahren die Krankenkassen gewechselt, zum Beispiel zur Hanse BKK, die in Rostock ansässig ist und einen Beitragssatz von 11,3 Prozent hat.
Im Vergleich dazu hat die BKK der Freien und Hansestadt Hamburg einen Beitragssatz von 15,3 Prozent; das sind 4 Prozent und macht schon 1000 DM im Jahr für einen Versicherten aus. Wem könnte man es verdenken, daß er diese 1000 DM einsparen will.Der Haken bei der Sache ist, daß diese 1000 DM im Gesamtsystem fehlen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ausgerechnet, daß im Jahr 1999 aufgrund dieser Tatsache circa 1,2 Milliarden DM im Gesundheitssystem gefehlt haben.
Speziell in der Gesundheitsmetropole Hamburg hat es schon zu Verwerfungen geführt; Herr Zamory hat schon darauf hingewiesen. Ich erinnere an die betriebswirtschaftlichen Probleme der HZK und der BKK der Freien und Hansestadt Hamburg. Das größere, bessere und somit auch teurere Angebot, das von mehr als 25 Prozent Nichthamburgern genutzt wird, ist im RSA nicht berücksichtigt.
Wir danken dem Senat, daß er sich dafür einsetzt, daß die Metropolfunktion Hamburgs nicht nur im Länderfinanzausgleich, sondern auch bei der Reform des RSA berücksichtigt wird. Wir fordern einen RSA, der zu einem Wettbewerb um die bessere Patientenversorgung führt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte versuchen, an einem ganz konkreten Beispiel darzulegen, wie man sich eine integrative Versorgung vorstellen könnte.
Man stelle sich einen Patienten vor, der zum Hausarzt oder zur Hausärztin kommt, schwer erkrankt ist, Gewicht verloren hat, abgeschlagen ist und häufig Infekte hat. Der Hausarzt nimmt eine Blutuntersuchung vor und stellt eine schwerwiegende Erkrankung fest. Er hat dann die Möglichkeit, diesen Patienten zu Fachärzten zu schicken, mit denen er sehr eng zusammenarbeitet.Diese Fachärzte untersuchen nun den Patienten unter Berücksichtigung der Voruntersuchungen, nehmen spezielle Blutuntersuchungen vor und stellen fest, daß dieser Patient schwerst erkrankt ist; sie müssen ihn ins Krankenhaus einweisen.
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Im Krankenhaus wird er von den gleichen Fachärzten weiterbehandelt, solange es ihm ganz schlecht geht. Er kann relativ früh wieder entlassen werden, weil diese Fachärzte eine Tagesklinik haben, in der er am Tage betreut wird und Infusionen bekommt und für die Nacht nach Hause gehen kann.Wenn es diesem Patienten wieder etwas besser geht, wird er wieder ganz nach Hause und in die hausärztliche Versorgung entlassen.Der Hausarzt steht sehr eng mit diesem Fachärztegremium in Verbindung, und der Patient fühlt sich bestens versorgt. Dieses ist ein Beispiel, aber kein fiktives für Hamburg.
Ab dem 1. Oktober gibt es dieses Beispiel konkret, und zwar die HIV-Praxis am AK St. Georg. Dort arbeiten niedergelassene Fachkollegen zusammen, die mit der Klinik St. Georg einen Vertrag haben und dort die Patienten versorgen können. Dieses ist ein Beispiel, wie es sein sollte, wie Patienten regelhaft versorgt werden. Es hat sehr lange gedauert, bis diese Praxis so entstanden ist. Es bedurfte der Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung, mit Krankenkassen, den Behörden und den Krankenhausträgern. Ich hoffe aber, es wird funktionieren. Ich hoffe ferner, daß es so eine Lösung noch häufiger geben wird.
Das Problem bei der integrativen Versorgung ist in der Regel, daß die verschiedenen Interessenvertreter verschiedene Ansätze haben. Die Krankenkassen möchten bei der integrativen Versorgung Geld sparen. Da muß man von vornherein sagen, daß es das in der Regel nicht geben wird. Denn auch die integrative Versorgung ist nicht billiger. Die integrative Versorgung bringt den Ärzten gewöhnlich eine Zeitersparnis, weil sie die Arbeit auf mehrere Schultern verteilen können, aber hauptsächlich bringt sie dem Patienten eine bessere qualitative Versorgung. Das wünschen wir allen Patienten, und deswegen fordern wir alle Leistungsträger auf, die ablaufoptimierte Zusammenarbeit weiter auszubauen.Wir werden alles dafür tun, daß sie regelhaft wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hamburg ist eine Metropole im Gesundheitswesen. Die Standortpolitik der CDU heißt: Schlechtreden. Da machen wir nicht mit.
In unseren Krankenhäusern wird Hochleistungsmedizin angeboten, die von vielen Tausenden Patientinnen und Patienten aus dem Rest der Republik wahrgenommen wird. Wir danken allen Beschäftigten in diesem Bereich, die sich aufopferungsvoll für die ihnen anvertrauten Kranken einsetzen.
Der medizinische Fortschritt macht es notwendig, daß immer wieder neu über Organisationsformen der einzelnen Dienstleister nachgedacht werden muß. So entsteht zum Beispiel durch den Neubau des AK Barmbek mit der Klinik Finkenau ein medizinisches Zentrum, das mehr Patientinnen und Patienten auf noch höherem Niveau als bisher behandelt – und das bei einer Bettenreduktion von 1000 auf 600 Betten.
Der Senat wird am kommenden Freitag die Ergebnisse eines Gutachtens zum Krankenhausplan 2005 – in Verbindung mit einer Empfehlung eines Expertengremiums aus Kassenvertretern und Krankenhausgesellschaft – vorstellen. Wir werden nach dem Studium dieses Gutachtens zu entscheiden haben, wie wir mit diesen Empfehlungen umgehen werden. Der Gesundheitsausschuß hat das Thema Krankenhausplanung für die nächste Sitzung schon lange vorgesehen.
Die SPD-Fraktion wird streng darauf achten, daß die hohe Qualität der medizinischen Versorgung erhalten bleibt. Wir werden uns dafür einsetzen, daß der Standort Hamburg für das Gesundheitswesen führend bleibt. Sie verunsichern mit Ihrer Panikmache Patientinnen und Patienten sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hamburger Kliniken. Sie kochen mit den Ängsten der Menschen Ihr parteipolitisches Süppchen.Wir werden Ihnen diese Suppe kräftig versalzen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zwei Bemerkungen machen.
Erstens:Wir diskutieren ein Papier, das erst am Freitag veröffentlicht wird. Das ist relativ ungewöhnlich. Ich habe dieses Papier noch nicht gelesen. Seriöse Politik bedeutet, daß man sich mit etwas auseinandersetzt und dann die Ergebnisse diskutiert. Selbstverständlich kann man sich darüber auch streiten.
Zweitens: Panikmache ist, wenn man sagt, daß 2600 Krankenhausbetten gestrichen werden sollen. Woher wissen wir, von welchem Jahr dieser Ansatz ausgeht?
Wenn wir davon ausgehen, daß das Jahr 1998 gemeint ist, dann wurde die Zahl fortgeschrieben, und es sind bereits 1000 Betten gestrichen worden.Also werden nur 1600 Betten reduziert.
Sie haben davon gesprochen, daß Betten abgebaut werden müssen
und daß kleine Krankenhäuser gefährdet seien. Die Menschen, die in den kleineren Krankenhäusern arbeiten, haben Ängste, wenn sie diese Schlagzeilen hören und lesen.
Weil Sie das unterstützen. Wenn Sie eine seriöse Politik machen würden, hätten Sie diese Debatten nicht geführt. Sie würden dann nämlich erst diesen Bericht lesen und dann diskutieren. Das ist seriöse Politik. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muß das hier einfach noch einmal richtigstellen.
Herr Wersich und Herr Hackbusch, ich habe dieses Gutachten nicht. Ich kenne nicht eine einzige Zeile daraus. Ich habe vor circa drei Wochen eine Einladung von der Senatorin bekommen, daß am kommenden Freitag das Gutachten veröffentlicht wird. Herr Wersich, Sie können mir nicht vorwerfen – Herr Hackbusch ist kein Mitglied des Gesundheitsausschusses –, daß wir im Gesundheitsausschuß nicht ausführlich jedes Thema offen diskutieren. Damit gehen wir natürlich auch in die Öffentlichkeit. Daß Sie hier etwas diskutieren, was noch nicht öffentlich ist, und mir unterstellen, daß ich das Gutachten kenne, finde ich frech; das gehört sich nicht.
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Ich habe gesagt, daß ich das Gutachten nicht kenne.Ich erwarte, daß wir seriös darüber diskutieren.
Das tut er doch nicht, Frau Blumenthal, ich kann nur wiederholen, daß ich dieses Gutachten nicht kenne.
Nein.
Ich möchte zusammenfassen: Es ist Panikmache, wenn etwas in den Raum gestellt wird, das aufgrund von Unkenntnis nicht beantwortet werden kann. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ein Patient vom Arzt damit abgespeist wird, daß er ein bestimmtes Medikament nicht mehr verordnen kann, so ist diese Aussage falsch. Denn entweder ist dieses Medikament medizinisch notwendig; dann muß und kann er es auch verordnen. Und wenn es nicht medizinisch notwendig ist, dann hätte er es auch nicht verordnen dürfen.
Wie orientiere ich mich in meiner Praxis, ob ich im Budget richtig oder falsch liege? Seit Juli letzten Jahres gibt es sogenannte Richtgrößen. Das heißt, ich habe eine gewisse Summe pro Patient. Bei Hausärzten beträgt diese im Durchschnitt pro Rentner circa 250 DM und für Krankenkassenmitglieder circa 80 DM. Das heißt, ich habe eine gewisse Summe zur Verfügung, die ich für meine Patientinnen und Patienten ausgeben kann.Mein Computer sagt mir tagtäglich, wie ich in diesem Budget stehe.
Wenn ich dieses Budget um 5 Prozent überschreite, dann werde ich von meiner Kassenärztlichen Vereinigung angeschrieben und zu einem Gespräch eingeladen. Dort muß ich darlegen, ob ich meine Medikamente wirtschaftlich verordnet habe oder nicht. Kann ich diese Wirtschaftlichkeit belegen, habe ich kein Problem. Kann ich dieses nicht, werde ich selbst in Regreß genommen.Mir selbst ist es, genau wie Herrn Zamory, noch nicht passiert, weil ich in der Regel unterhalb dieser Budgetgrenze liege.
Hören Sie doch erst einmal zu, Herr Ehlers. Ich glaube nicht, daß Sie das verstehen. Ich versuche, dies in einer Weise zu erklären, daß Sie das verstehen könnten.
Das Gesamtbudget der Ärzte – das hat Herr Zamory schon dargelegt – beträgt über 800 Millionen DM. Wenn dieses Gesamtbudget in Hamburg überschritten wird – das wissen wir noch nicht, weil die Zahlen noch nicht vorliegen –, dann werden alle Hamburger Ärzte in Höhe von 5 Prozent in Regreß genommen. Das ist deutlich weniger als während der vorherigen Regierung.Bei der CDU/F.D.P.-Regierung mußten die Ärzte die gesamte Überschreitung tragen.
Es kann durchaus sein, daß ein Arzt wirtschaftlich verordnet hat und trotzdem in Regreß genommen wird, weil das Gesamtbudget überschritten wurde.Diese sogenannte Kollektivhaftung halten wir nicht für sinnvoll. Bei den Ärztinnen und Ärzten fehlt leider eine konsequente Verpflichtung zur Fortbildung. Ich bin von meiner Kassenärztlichen Vereinigung noch nie aufgefordert worden, verpflichtend an einer Fortbildung in der Pharmakotherapie teilzunehmen.Das ist ebenso wie die Überprüfung dieser Richtgrößen durch die Kassenärztliche Vereinigung und durch die jeweiligen Prüfausschüsse der Krankenkassen dringend notwendig.
Wenn dies alles so eingehalten wird, kann jede Patientin und jeder Patient jedes Medikament, das medizinisch notwendig ist, auch bekommen.Wenn Ärztinnen und Ärzte das verweigern, müssen sie zur Verantwortung gezogen werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei oder drei Bemerkungen möchte ich noch machen.
Herr Vahldieck, Sie haben in Ihrer Einleitung ein wenig suggeriert – so habe ich es verstanden –, daß der kleine Volkan vielleicht noch leben könnte, wenn in Hamburg eine andere Politik gemacht würde. Wenn Sie es nicht so gemeint haben, ist es okay; wenn Sie es so gemeint haben, wäre es schade. Denn im Gesundheits- und Innenausschuß haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen durch die Mitarbeit und die konstruktive Kritik gezeigt, daß das Thema im gesellschaftlichen Miteinander bewegt und gelöst werden muß.
Die neue Hundeverordnung soll Menschen und Tiere vor gemeingefährlichen Hunden schützen. Das heißt, daß die Oma mit ihrem kleinen Rauhhaardackel beruhigt auf die Straße gehen kann, ohne daß sie Probleme bekommt. Leider – Frau Möller hat dies angesprochen – ist für manche Oma oder manchen Opa – das sage ich einmal so salopp – der Hund der einzige Begleiter oder die Katze die einzige Begleiterin im Leben. Darauf müssen wir auch achten.
Die neue Hundeverordnung wird nicht dazu führen, daß nach Ablauf der Anmeldefrist in fünf Monaten massenweise Hunde eingeschläfert werden. Ich möchte Ihnen drei Beispiele nennen.
Erstens: Der Pitbull – ich nenne ihn Holix –, der seit Jahren unauffällig als Familienhund gelebt hat, kann – als gefährlicher Hund – weiterleben, wenn die diversen Auflagen der Verordnung erfüllt sind, ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachgewiesen wird und die zuständige Behörde eine Erlaubnis erteilt hat. Außerhalb der eigenen vier Wände darf er natürlich dann nur mit Maulkorb und Leine herumlaufen.
Zweitens: Die Bordeauxdogge „Klara“ kann in ihrer Familie bleiben, wenn ein Gutachten einer geeigneten Tierärztin oder eines Tierarztes nachweist, daß sie keine gefährliche Hündin ist. Auf Antrag kann auch auf einen Maulkorb verzichtet werden.
Drittens: Aber der Schäferhund „Rex“, der ein ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegen Mensch und Tier zeigt, ist ein „gefährlicher Hund“. Er muß draußen einen Maulkorb tragen und an der Leine gehen. Gegebenenfalls kann er eingezogen oder muß sogar eingeschläfert werden.
Die Hundeverordnung ist konsequent, und trotzdem wird sie in dem einen oder anderen Fall die Gerichte beschäftigen. Aber schon kurz nach der Veröffentlichung durch die Medien hat sich das Stadtbild – darauf hat der Bürgermeister hingewiesen – deutlich verändert. Das muß es auch; keiner von uns darf die schrecklichen Bilder des zerfleischten Kindes vergessen. Wir werden genau darauf achten, daß es in allen Bezirken zu einer konsequenten Umsetzung kommt. Gegebenenfalls werden wir eine weitere Verschärfung fordern. Gefährliche Hunde dürfen für unsere Kinder keine Bedrohung mehr darstellen. Natürlich wird diese Verordnung nicht die Gesellschaft verändern, denn meistens besteht die Verhaltensstörung nicht nur beim Hund, sondern auch beim Halter.
Kaum ein Züchter kümmert sich so vorbildlich um seine Zöglinge wie der Hamburger Tierschutzverein, wenn er Hunde an neue Besitzer weitervermittelt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tierheims Süderstraße gilt unser besonderer Dank.
Sie haben in den letzten Wochen durch ihren vorbildlichen Einsatz und leider häufig auch durch die Gefährdung der eigenen Gesundheit dafür gesorgt, daß diese gefährlichen Bestien aus dem Verkehr gezogen wurden.Um so mehr bedauern wir es, daß der Tierschutzverein zunächst die weitere Mitarbeit aufgekündigt hat.
Abschließend möchte ich noch einmal wiederholen: Tierschutz ist ein wichtiges Anliegen.Aber im Vordergrund steht immer das Wohl der Menschen, vor allem das unserer Kinder. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle kennen das Gefühl der Sicherheit und Freude, wenn unsere Kinder und Enkel Schwimmen gelernt haben, denn wir haben Vorsorge getroffen, daß sie nicht ertrinken, wenn sie ins Wasser fallen.
Im Gesundheitsausschuß haben wir lernen müssen, daß es mit der Vorsorge nicht immer so einfach ist. Wir haben regelmäßig die Mitglieder von „Jugend im Parlament“ angehört, mit ihnen diskutiert, und mußten feststellen, daß die Drogenprävention in den Schulen nicht ganz so gut funktioniert. Ich möchte Ihnen aus der Stellungnahme des Gesundheitsausschusses vorlesen:
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„Die Jugendlichen stellen dar, Lehrer seien offenbar wenig über die Problematik aufgeklärt und mit den Problemfällen überfordert. An manchen Schulen werde das Thema Drogenprävention nicht öffentlich diskutiert. Initiativen der Schüler für Informationsveranstaltungen würden von Lehrerseite wenig oder gar nicht unterstützt.“
Der Gesundheitsausschuß hat daraufhin einstimmig beschlossen, eine gemeinsame Sitzung mit dem Schulausschuß und den Jugendlichen zu machen. Sie findet am 11. Juli 2000 um 17 Uhr statt. Sie sind alle herzlich eingeladen.