Michael Dose
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Wenn überlegt wird, ob man bei Hinweisschildern Werbung für eine Firma vermeiden sollte, wäre es dann nicht ein Ausweg, die Formulierung zu wählen: Stadion im Volkspark?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich halte den Antrag der REGENBOGEN-Gruppe für frauenfeindlich, für familienfeindlich.
Wir kennen doch die Vorlieben unserer Herren der Schöpfung, was das Auto angeht. Sie glauben doch wohl nicht im Ernst, daß in einer Familie der Vater dann sein Auto abmeldet und das Auto der Frau in der Familie bleibt. Das wird nicht passieren.
Wir werden wieder dazu kommen, daß die Ehefrau auf dem Beifahrersitz mitfährt und gelegentlich einmal in die Karte gucken darf. Das wollen wir von der SPD nicht. Insofern ist das aus diesem Grunde schon abzulehnen.
Zumindest sind wir unserer Linie treu geblieben und fahren weiter eine frauenfreundliche Politik, und die sehen wir in diesem Antrag nicht.
Ich bin jetzt bei der Ökologie, und der Besitz eines Autos ist in meinen Augen überhaupt nicht problematisch. Verkehrs- und Umweltprobleme ergeben sich durch das Fah
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ren mit dem Auto, und deswegen ist es auch richtig, daß man jetzt eine Ökosteuer hat und daß man das Fahren möglichst teuer gestaltet, damit nicht soviel gefahren wird. Da sind wir auf dem richtigen Weg, und ich hätte auch nichts dagegen, wenn wir die Abschaffung der Kfz-Steuer fordern und eine Umlegung auf die Benzinsteuer gestalten.
Das fände ich ganz gut. Aber ein Auto nur zu besteuern, weil es irgendwo steht, das ist daneben.
Ich habe auf meinem Grundstück – das ist recht groß – auch ein weiteres Auto. Das stört Sie, glaube ich, überhaupt nicht.
Es ist so, daß wir in Hamburg ergänzend natürlich ein sehr gutes ÖPNV-Angebot haben.
Ich denke, das ist auch ganz entscheidend. Neue S-BahnZüge, die Metrolinien, die übrigens keine Konkurrenz zur Stadtbahn sind, sondern sie nur ergänzen. Der ADAC – er ist schon mehrfach erwähnt worden – hat uns sogar gelobt. Der ist völlig unverdächtig, daß er uns besonders mag. Ich denke, das ist der richtige Weg. Wenn wir die Zweitsteuer für Autos einführen, dann sind wir vielleicht auch bald für die Steuer einer zweiten Terrasse oder für die Steuer auf einen zweiten Grill.
Ich denke, darauf lassen wir uns lieber nicht ein. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, Herr Senator! Teilt der Senat meine Auffassung, daß es nicht in erster Linie an dem Halt oder Nichthalt in Bergedorf liegt, daß der ICE jetzt schneller in Berlin ankommt?
Eine zweite Zusatzfrage: Sie haben erklärt, daß Sie sich für den Halt in Bergedorf eingesetzt haben. Ist es vielleicht
deshalb auch so, daß der Zug dort jeden Tag zweimal überhaupt noch hält?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit fünfjähriger Verspätung, und wenn ich der Erste Bürgermeister wäre, würde ich es jetzt wiederholen, mit fünfjähriger Verspätung hat die CDU gemerkt, daß die geringe Tragfähigkeit der 90 Jahre alten Deckel des U-BahnTunnels unter dem Heiligengeistfeld Auswirkungen auf den Dom hat.
Seit 1996 ist es bekannt, daß die Tunneldecke nur eine Last von 12 Tonnen trägt. Deshalb wurde schon 1997 die Plazierung der Fahrgeschäfte, Karussells und Buden entsprechend verändert; und das geht auch.
Daß die CDU im Jahre 2001 endlich davon Kenntnis nimmt, ist charakteristisch für die Aufmerksamkeit und Schnelligkeit der Hamburger Daueropposition. Da muß man der CDU am Abend schon ein fröhliches „Guten Morgen“ zurufen.
Probleme hat es übrigens weder in der Vergangenheit noch in diesem Jahr mit der Unterbringung der Domgeschäfte gegeben. Wenn es heißt, wir hätten etwas gegen den Dom und dort könnte nichts mehr stattfinden, ist das völliger Unsinn. Das Problem ist das Überfahren – das hat Herr Tants gesagt – der Tunneltrasse mit schweren Fahrzeugen, vor allem beim Auf- und Abbau. Die Tunneltrasse wurde schon 1998 auf dem Heiligengeistfeld gekennzeichnet und gesichert. Mit den Dombeschickern wurde auch vereinbart, diese Trasse nicht mit schweren Fahrzeugen zu befahren, und der Aufbau der Domgeschäfte wurde entsprechend abgestimmt. Leider haben sich nicht alle Dombeschicker an diese Vereinbarung gehalten. Deshalb hat die Baubehörde – tätig wie immer – von der Wirtschaftsbehörde verlangt, daß weitere Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Die Wirtschaftsbehörde hat diese Forderung beim jetzigen Frühjahrsdom durch eine Rund-umdie-Uhr-Bewachung der drei Punkte, an denen die Tunneltrasse überfahren werden kann, auch erfüllt. Das gleiche wird beim Sommerdom passieren. Das ist natürlich eine sehr teure Maßnahme auf Kosten der Steuerzahler, das hat Herr Tants richtig erwähnt, und kann keine Dauerlösung sein. Weitere Veranstaltungen werden durch diese Maßnahme auch nicht geschützt werden müssen, denn Anfang März wurde mit den Arbeiten zur Verstärkung der Stahlträger im U-Bahn-Tunnel durch die Hamburger Hochbahn begonnen. Daß die CDU das nach vier Wochen noch nicht bemerkt hat, überrascht niemanden.
Wenn die CDU bei ihrer bisherigen Reaktionsgeschwindigkeit bleibt, wird sie das aber bis 2005 realisiert haben.
Wie wird es weitergehen? Die Arbeiten zur Verstärkung der Tunneldecke werden aller Voraussicht nach zum Herbst dieses Jahres abgeschlossen werden. Der Winterdom wird also von der Tunneldecke überhaupt nicht mehr beeinflußt. Beim Sommerdom wird es so laufen wie jetzt. Beim Frühjahrsdom wird ein Überfahren der Tunneldecke durch Bewachung verhindert werden. Im übrigen wird es keine Behinderung oder Beeinträchtigung des Dombetriebes geben. Der CDU-Antrag ist also völlig überflüssig.
Alles, was die CDU fordert, wird schon gemacht, und wer zu spät kommt, wird mit der Ablehnung seines Antrages bestraft.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde es gut, daß sich die CDU mit dem Thema ÖPNV beschäftigt. Das ist mir allemal lieber, als daß wir wieder über Spurrillenalarm oder Schlaglochsuche sprechen müssen. Man kann feststellen, daß wir jetzt mit der CDU auf dem richtigen Weg sind, den ÖPNV angemessen in die Verkehrspolitik einzubeziehen. Diesem Antrag werden wir allerdings trotzdem nicht zustimmen; Herr Roock, bitte nicht zu traurig sein, ich will es begründen.
Zunächst zur CC-Karte. Dazu muß man deutlich sagen, daß diese Karte zwischen 30 und 50 Prozent günstiger ist als der normale Tarif. Er gilt allerdings erst ab 9 Uhr und ist auch in der Zeit von 16 Uhr bis 18 Uhr nicht gültig. Das bedeutet aber auch, daß eine Sitzplatzgarantie für die CC-Kartenbesitzer praktisch weiterhin gegeben ist, denn in dieser Zeit sind die S-Bahnen erfahrungsgemäß nicht sehr voll.
Wir haben von der S-Bahn auch erfahren, daß in den Außenbezirken beispielsweise – das gilt auf der Linie S2 bereits ab Rothenburgsort – eine Sitzplatzgarantie von
80 Prozent bis 100 Prozent eingehalten wird. Auch für die inneren Bereiche ist man der Auffassung, daß 60 Prozent Sitzplatzgarantie jederzeit gegeben werden kann.
Trotzdem gebe ich Ihnen recht, Herr Roock, daß man kritisch sein muß. Ich habe auch kritische Anrufe in der Bürgersprechstunde erhalten, daß wir dort hellwach sein müssen. Ich kann Ihnen aber sagen, daß die S-Bahn beabsichtigt – in ihren Renovierungswagen 472 und 473 führt sie es bereits durch –, automatische Zählanlagen einzubauen, so daß man verläßliche Daten hat, ob die Sitzplatzgarantie eingehalten wird.
Zum Schnellbuszuschlag komme ich jetzt, nur Geduld.
Ihr Antrag beinhaltet zwei Punkte, einmal die CC-Karte, wozu ich eben Stellung genommen habe, und den Schnellbuszuschlag. Die Unterlagen ergeben, daß nur 6 bis 10 Prozent der Schnellbusfahrgäste auch die S-Bahn benutzen. Das ist auch logisch, weil Schnellbusse normalerweise dort verkehren, wo keine schienengebundenen Nahverkehre vorhanden sind. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, daß sich die Proteste sehr in Grenzen halten. Die Fahrgäste sind insofern nur zu einem geringen Teil auf beide Verkehrssysteme angewiesen. Für den Schnellbuszuschlag werden natürlich auch kürzere Fahrzeiten mit mehr Komfort
ich fahre jeden Tag Schnellbus –, mit bequemeren Sitzen und größeren Abständen zwischen den Sitzreihen geboten. Dabei muß man natürlich auch das Finanzielle im Auge behalten.
Ich bin freundlich gestimmt, weil ich mich freue, daß Sie dieses Thema überhaupt aufgreifen.
Wenn also der Schnellbuszuschlag verringert wird, bedeutet das natürlich geringere Einnahmen – das müßte man wieder durch eine eventuelle Tariferhöhung kompensieren – oder Leistungseinschränkungen. Dafür bitte ich um Verständnis, aber das ist mit uns nicht zu machen.
Wenn der Schnellbuszuschlag wegfiele, würde die Inanspruchnahme der Schnellbusse wachsen. Es müßten mehr Busse eingesetzt werden, die Kosten würden dadurch ebenfalls steigen. Sinnvoller wäre es für den HVV, eine Busnetzüberplanung zu überlegen mit dem Ziel, zumindest die wichtigsten Buslinien konsequent in engen Taktzeiten fahren zu lassen. Das ist eine Forderung der Gruppe REGENBOGEN, die ich hier auch schon gehört habe.
Ich denke, das kommt uns allen sehr entgegen.
Im übrigen behaupte ich, daß die Hamburger mit ihrem HVV weiterhin zufrieden sind, und dann sollten wir es auch sein. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Hackbusch hält hier verstärkt Wahlkampfreden. Das ist heute nicht das erste Mal, und wie ich meine, auf einem sehr niedrigen Niveau.
Ich möchte diese Ebene verlassen.
Die BSE-Krise betrifft auch die Landwirtschaft und den Gartenbau in dieser Stadt. Es ist ein Bereich, der hier heute noch nicht angesprochen worden ist, und das möchte ich gern tun.
Ich habe die Landwirtschaft und den Gartenbau in Hamburg schon oft gelobt, und ich möchte das heute – in schwierigen Zeiten – wieder tun. Wir haben kleine Familienbetriebe, die die Fruchtfolge noch ernst nehmen, keine Massentierhaltung haben und keine Agrarfabriken sind. Insofern muß hier auch einmal erwähnt werden, daß die Betriebe in diesen Zeiten eine gute Chance für eine sinnvolle Existenzfortführung in Richtung Bio-Wirtschaft und gesunde Ernährung haben. Allerdings sind wir auch keine Insel der Seligen, es kann auch die Hamburger Betriebe treffen, das wurde bereits gesagt.
Frau Senatorin Roth hat gesagt, daß wir in Hamburg circa 8000 Rinder und 1400 Milchkühe haben und circa 150 Betriebe, von denen viele auch Fleisch produzieren. Das ist ein Verhältnis von etwa 60 Rindern pro Hof und damit ein sehr gutes Verhältnis. Wenn man bedenkt, daß wir in Hamburg circa 8000 Hektar Land zur Verfügung haben, ergibt das im Verhältnis von Rind zum Land für die Zukunft gute Chancen.
Ich habe in der letzten Woche einen Betrieb in Reitbrook besucht, der 72 Rinder hat, die zur Zeit unverkäuflich sind. Der Inhaber sagte, er würde die Tiere abends gern auf den Deich stellen und wäre froh, wenn sie morgens nicht mehr da wären. Das zeigt die schwierige Situation der Betriebe. Der Betrieb ist auch in den Augen von Umweltschützern und Tierfreunden ideal. Man kann dort sehen, wie die Tiere im Sommer auf die Weide gehen. Der Stall ist groß genug, sie haben Platz, aber trotzdem muß natürlich zugefüttert werden, und daher ist der Betrieb nicht auf der sicheren Seite. Es kann also auch diesen Betrieb treffen. Das würde uns alle sicher sehr betroffen machen, weil auch deutlich wird, daß solche Betriebe für die jetzige Situation sehr wenig können.
Die Bundesregierung hat die Weichen richtig gestellt. Ich denke, daß der Hamburger Verbraucher künftig beim Nahrungsmittelkauf sehr viel kritischer sein und genauer auf Qualität achten wird; das ist gut so. Daher denke ich, daß Bio-Fleisch eine gute Chance für die Hamburger landwirtschaftlichen Betriebe ist. Sie haben genau die Größe für solche Betriebe, und ich bin sicher, daß unsere Landwirtschaft diese Chance auch nutzen wird. – Vielen Dank.
Nach mir zugegangenen Informationen sollen in letzter Zeit vermehrt Graffiti in und an S-Bahn-Zügen angebracht worden sein. Treffen diese Informationen zu, und wie reagieren der Senat und die S-Bahn GmbH darauf?
Ich schließe die zweite Frage gleich an:
Strebt der Senat eine Vereinbarung mit der S-Bahn Hamburg GmbH an, alle Schäden, Bemalungen und sonstigen Verunreinigungen zu beseitigen?
Gilt das, Herr Senator, auch für die Fahrzeuge der S 4 nach Ahrensburg – es handelt sich um normale Eisenbahnwagen – und für den Stadtexpreß, zum Beispiel nach Lüneburg und Stade, also DB-Fahrzeuge?
Wäre es in den Augen des Senates wünschenswert, daß Graffiti, wie in Berlin und zum Beispiel auch in Hamburg bei der U-Bahn, innerhalb von 24 Stunden beseitigt werden sollten, damit Wiederholungstäter abgeschreckt werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Praktische bei Herrn Reinert und mir ist, wir können die Mikrofonanlage so stehen lassen, wir sind etwa gleich lang und kommen beide aus den Vier- und Marschlanden,
und deshalb kann ich das meiste, was Herr Reinert über die Vier- und Marschlande und den Unterglasbau gesagt hat, unterstützen.
Wir können in Hamburg tatsächlich zu Recht stolz auf den Gartenbau sein. Die Betriebe sind sehr leistungsfähig. Sie haben nach dem Kriege übrigens in ihrer Zahl wesentlich weniger abgenommen als im übrigen Deutschland. Das zeigt, wie gut wir auf diesem Gebiet sind und welch gutes Pflaster Hamburg für diese Betriebe ist.
Trotzdem ist die Sorge groß, und der Hintergrund ist schon beleuchtet worden. Die staatliche Gasgesellschaft ist zwar privatisiert, aber die alten Preise bis zum Ende des Jahres 2002 bleiben weiter bestehen. Erst ab dem Jahr 2003 kann diese Firma die Gaspreise erhöhen, und wir werden dann hoffentlich in Europa zu etwa angemessen gleichen Energiepreisen kommen.
Das ist, wie wir finden, in unzulässigem Maße der Fall, aber die EG hat dem bis 2002 zugestimmt; ich sage es noch einmal.
Der in Punkt 1 des CDU-Antrags angesprochene Bundesrat kann somit zur Zeit nicht erfolgreich tätig werden. Die Landesmittel, Herr Reinert, sind natürlich für den Ausgleich dieser bundesweit zu beklagenden Angelegenheit sicher nicht geeignet; das kann kein Bundesland allein wuppen.
Es fehlt, wie bei vielen CDU-Anträgen, ein weiterer Passus, der die Aufstellung einer Gelddruckmaschine in Reichweite der CDU-Fraktion fordert. Das ist nicht zu machen.
Drittens: Wir wollen entgegen der CDU nicht auf weitere ungewisse Programme hoffen, sondern unser Antrag ist viel konkreter und damit auch wirksamer. Es muß endlich gleiche Wettbewerbsverhältnisse in der EG geben, und da ist unserer Meinung nach die Bundesregierung gefordert; deshalb fordern wir sie dazu auf.
Das bereits aufgelegte Sonderprogramm für Energiesparen und Investition mit 50 Millionen DM muß konsequent ausgeschöpft werden. Unabhängiger von hohen Energiekosten werden ist die Zukunft, das spart Ressourcen und führt auf Dauer zu konkurrenz- und leistungsfähigen Betrieben. Das ist der richtige Weg.
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Europa ist auf dem besten Wege, den Schritt von der Wirtschafts- und Währungsunion hin zu einer Wertegemeinschaft zu bestreiten, denn in nur neun Monaten hat ein Konvent unter der Leitung des ehemaligen Bundespräsidenten Herzog eine Grundrechte-Charta ausgearbeitet, die den Bürgerinnen und Bürgern in Europa 54 Grundrechte garantiert, und für diese großartige Leistung gebührt den Mitgliedern des Konvents unser Dank.
Es ist halt nicht nur für die Schule spät, aber ich hoffe, für Europa ist es nicht zu spät.
Der Arbeitskreis „Europa“ der SPD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft hat am 7. September auf der EXPO dann mit den anderen norddeutschen SPD-Fraktionen aus Bremen, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein eine Anhörung zur GrundrechteCharta veranstaltet. Dort waren Konventsmitglied Professor Meier und der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Mahrenholz und haben uns Rede und Antwort gestanden.
Auf der Grundlage dieser Anhörung hat der Arbeitskreis „Europa“ der SPD-Fraktion zusammen mit den anderen vier Landtagen einen Antrag in vier Punkten erarbeitet und den zur Abstimmung gestellt. Ich denke, in allen fünf Landtagen wird dieser Antrag im November beschlossen werden.
Für uns ist es wichtig, vor der feierlichen Proklamation der Charta auf dem EU-Gipfeltreffen in Nizza den Regierungschefs des Europäischen Rates zwei Wünsche mit auf den Weg zu geben: Die Charta sollte in einen europäischen Grundvertrag übernommen und ihre Rechtsverbindlichkeit gesichert werden. Die Grundrechte dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sie müssen für die Bürgerinnen und Bürger auch einklagbar sein. Da in Nizza über einen solchen europäischen Grundvertrag gesprochen werden soll, der Grundwerte und Rechte, Kompetenzzuordnungen und finanzielle Regelungen der EU umfassen soll, wollen wir daran erinnern, auch die Einbeziehung der GrundrechteCharta in das Vertragswerk der EU mitzubedenken.
Wir haben unter Punkt 4 unseres Antrages einige Grundrechte speziell erwähnt, die zeigen, daß aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen in der Charta berücksichtigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen künftig ein Recht auf den Schutz personenbezogener Daten haben, sie können sich gegen die willkürliche Speicherung ihrer Daten mit Hilfe der Grundrechte-Charta zur Wehr setzen, wenn diese Rechtsverbindlichkeit erlangt.Ebenso soll das reproduktive Klonen von Menschen verboten werden. Ein Reflex auf die rasante Entwicklung der Biotechnologie. Kinder und Jugendliche haben in der Charta zwei spezielle Grundrechte erhalten: Neben Schutz und Wohlergehen, freier Meinungsäußerung und einem Mitspracherecht in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, sollen sie vor wirtschaftlicher
Ausbeutung geschützt werden und nicht in das Arbeitsleben eintreten dürfen vor Ende der vorgeschriebenen Schulzeit.
Für uns als Landesparlament ist vor allem Artikel 52 von großer Bedeutung. Dieser besagt, daß mit der Grundrechte-Charta keine neuen Aufgaben oder Zuständigkeiten für die EU begründet werden dürfen. Das heißt, eine Verlagerung von Kompetenzen der Landesparlamente an die Europäische Union wollen wir nicht. Auch für EU-Beitrittskandidaten ist die Charta richtungweisend. Sie gibt vor, daß hohe demokratische Standards einzuhalten sind: Verbot der Todesstrafe, Schutz von Minderheiten, Vielfalt der Kulturen, Religionen, Sprachen und vieles mehr.
Die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, hat 1999 auf dem Bürgerschaftsforum gesagt:
„Soll das vereinte Europa nicht ein Projekt politischer Eliten bleiben, so bedarf das politische Handeln einer breiten Beteiligung der Bürger. Nur über eine aktive Bürgerschaft kann der politische Raum Europas ausgestaltet werden.“
In diesem Sinne bitte ich Sie, die aktive Bürgerschaft im engeren Sinne, unserem Antrag zuzustimmen.
Zum Zusatzantrag der CDU ist zu sagen, daß es in Artikel 51 Absatz 2 heißt, die Charta begründet keine neuen Zuständigkeiten, und deshalb, denke ich, können wir dem Punkt 5, den Sie einbringen wollen, nicht zustimmen. Außerdem ist Subsidiarität kein Grundrecht. Es müßte in einer kommenden Verfassung geregelt werden.
Die Anregung an den Senat, er soll informieren, ist uns ein bißchen zu kategorisch. Da steht ja: „In allen Hamburger Bildungseinrichtungen“.Ich habe da gerade an unsere Vorschulklassen gedacht. Ich glaube, das kann man so nicht formulieren.Außerdem sollten wir das nicht unbedingt wegschieben. Es ist auch die Aufgabe der Bürgerschaft, zu informieren, und von daher sollten wir es dabei belassen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Tants, wenn Sie zweimal sagen, daß dieses Thema in die Bürgerschaft gehört, dann fragt man sich, warum Sie das tun. Vielleicht ist es doch nicht so ganz selbstverständlich.
Wenn man sich die Große Anfrage ansieht, stellt man fest, daß sie mit der Antwort auf ein Blatt Papier paßt.Dieser geringe Umfang entspricht genau der Größe des angesprochenen Problems.
Ich gebe Ihnen, Herr Tants, sogar zu, daß das von der Stadtreinigung praktizierte Verfahren für die Fälle, in denen die Gehwegreinigung zwar bezahlt, aber nicht tatsächlich geleistet wurde, nicht hundertprozentig gerecht ist. Es kommt aber nicht nur auf die Gerechtigkeit an, sondern es kommt auch auf die Verhältnismäßigkeit und die Gleichbehandlung aller Gebührenzahler an.
Wenn bei 37000 Grundstücken wöchentlich die zu leistenden 70 000 Reinigungsfälle nicht nur in den Arbeitsnachweisen der sogenannten Straßenfeger, sondern auch noch in den Gebührenkonten der Grundstückseigentümer festgehalten werden sollen, dann erfordert das nicht nur mehr Verwaltungsaufwand, sondern auch mehr Verwaltungspersonal und Kosten.Da die Gehwegreinigung kostendeckend durchgeführt werden soll, müßten zwangsläufig die Gebühren für alle erhöht werden. Das wäre weder gerecht noch verhältnismäßig. Es kann nicht sein, daß wir uns mit der Abrechnung der Reinigung mehr beschäftigen als mit der Reinigung selbst.
Deshalb ist das Verfahren der Stadtreinigung vertretbar.
Wenn man sich die Beträge ansieht, um die es hier geht, kann man zu keiner anderen Bewertung kommen.Der Wert einer einmal ausgefallenen Gehwegreinigung liegt in der Regel unter 5 DM. Die Stadtreinigung nahm für die Gehwegreinigung im letzten Jahr 28,7 Millionen DM an Gebühren ein und zahlte 6856 DM wegen ausgefallener Reinigung zurück; das ist weniger als ein Viertausendstel. Das zeigt eindeutig, daß die öffentliche Gehwegreinigung insgesamt gut funktioniert.
Natürlich gibt es bei ihr – wie bei allen Unternehmen – auch gelegentlich Schwächen und Ausfälle. Hier sollten die betroffenen Gebührenzahler auch ihre Rechte in Anspruch nehmen und die Erstattung der zuviel gezahlten Gebühren fordern. Die Stadtreinigung verhält sich in diesen Fällen – das haben Sie erwähnt, Herr Tants – offensichtlich generell kooperativ und kulant.
Wenn diese Debatte den Nebeneffekt hatte, daß die Gebührenzahler erneut auf ihre Rechte und Möglichkeiten aufmerksam gemacht worden sind, dann hat sie zumindest etwas Positives bewirkt und war nicht nur der vergebliche Versuch, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Reinert, es tut mir ein wenig weh, Ihnen widersprechen zu müssen, denn es ist bei uns in den Vierund Marschlanden nicht üblich; meistens sind wir uns dort einig. Aber in diesem Fall muß ich Ihnen sagen, daß der Senator beziehungsweise der gesamte Senat eine gute Verkehrspolitik machen. Wenn etwas schlecht ist, dann ist es dieser Antrag. Er sieht die falsche Lösung für ein Problem vor, das ich allerdings genauso wie Sie sehe. Wir brauchen eine neue leistungsfähige Verbindung zwischen der B 207 und der A 25 – Marschenautobahn –.
Die Bergedorfer Interessenlage ist eindeutig.Sie haben die Zahlen genannt; mein Mitarbeiter hat mir die Zahl von 21000 Kraftfahrzeugen genannt; Sie nannten 20 000. Das ist erheblich. Die Belastungstendenz ist steigend, zumal in diesem Bereich ein Kasernengelände durch den Bau von Wohngebäuden umgewandelt wird und dort demnächst 2500 Menschen wohnen werden. Wir befürchten, daß von der Wentorfer Straße – B 207 – die Autofahrer vermehrt dazu neigen werden, in die Nebenstraßen der Wohngebiete auszuweichen, um dort nach Schleichwegen zu suchen. Aber die Frage ist: Wo ist der Bau für die Verbindung zwischen der B 207 und der Marschenautobahn am sinnvollsten? Die von der Bergedorfer CDU geforderte Trasse, die seit vielen Jahren gefordert wird, würde nur Wentorf und Bergedorf entlasten.Trotz der Einschaltung des Hamburger Landesvorsitzenden und verkehrspolitischen Sprechers der CDU-Bundestagsfraktion, Herrn Fischer, ist es Ihnen während der sechzehnjährigen Kohl-Regierung nicht gelungen, diese Straße im Bundesverkehrswegeplan unterzubringen. Die Bundes-CDU hatte andere finanzpolitische Vorstellungen.
Da es auch keine andere überörtliche Möglichkeit gibt, diese Verbindung zu finanzieren, müssen die betroffenen Gemeinden das Geld aufbringen. Es ist ziemlich eindeutig, daß Hamburg nur eine kurze Strecke zu finanzieren hat, die allerdings einen Einschnitt in den Geesthang bedeutet und somit den Umweltbereich tangiert.Das sollte aber machbar sein. Der Gemeinderat in Wentorf stimmt dieser Verbindung ebenfalls zu, so daß kein unüberwindbares Finanzierungsproblem entstünde. Nach wenigen Metern wäre die Grenze zur Gemeinde Börnsen erreicht, wo der längste Teil der Strecke auf dem Grund der Gemeinde verlaufen würde. Dort regt sich aber Widerstand. Die Gemeinde Börnsen
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lehnt diese Straße ab. Ob gegen den Widerstand dieser Gemeinde die Straße gebaut werden sollte, konnte bisher niemand klären, zumal – wie ich hörte – auch das Land Schleswig-Holstein der Planung kritisch gegenübersteht.
Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob es bessere Streckenführungen gibt, von denen mehr Gemeinden profitieren und die auch von den Gemeinden akzeptiert würden, über deren Gebiet die Trasse führt. Dazu haben sich im letzten Jahr Gemeindevertreter aus Wentorf, Börnsen und Geesthacht zusammengesetzt und einen Vorschlag entwickelt, der großräumigere Vorteile bietet. Sie wollen eine neue Verbindung zwischen der B 207 und der Marschenautobahn mit einer Verbesserung der Nord-SüdVerbindung im Osten Schleswig-Holsteins kombinieren. Dieser Vorschlag sieht eine Straße vor, die östlich von Hohenhorn von der B 207 abzweigt, westlich um Geesthacht zum Beginn der Marschenautobahn herumführt und zum über die Geesthachter Elbbrücke verlaufenden Teilstück der B404 führen würde. Von dieser Trasse könnten unter anderem Geesthacht, Hohenhorn, Börnsen, Wentorf und Bergedorf profitieren, weil ein Teil des Durchgangsverkehrs abgeleitet würde. Außerdem würde der Nord-Süd-Verkehr in diesem Bereich wesentlich erleichtert werden, weil die Nachteile der in diesem Gebiet völlig zerstückelten B 404 beseitigt würden.
Dieser Vorschlag wurde im Sommer letzten Jahres auch vom Bezirksamt Bergedorf diskutiert. In den Gesprächen stellte sich schnell heraus, daß nicht nur zu den Kosten und der Finanzierung, sondern auch über die zu erwartenden tatsächlichen Entlastungseffekte für die verschiedenen Gemeinden in Schleswig-Holstein und Bergedorf noch wesentliche Fragen zu klären sind. Da aber in nächster Zeit keine zwei neuen Verbindungen zwischen der B 207 und der A 25 finanziert und gebaut werden, sollte man sich intensiv auf die Suche nach einer Lösung konzentrieren, von der alle profitieren, die deshalb alle unterstützen und überregional nutzen könnten. Denn dann besteht die Aussicht einer Finanzierung in absehbarer Zeit. Bevor die Suche nicht abgeschlossen ist, ist eine Festlegung auf die heute von der CDU geforderte Trasse nicht sinnvoll, sondern kontraproduktiv. Deshalb lehnen wir den CDU-Antrag ab.