Das Einzige, was uns heute in großen Mengen fehlt, sind Rad wege. Wir beschleunigen also faktisch den Bau von Radwe gen. Das halte ich nun wirklich für völlig vertretbar. Es ist not wendig, dass wir ein Naturschutzgebiet zumindest streifen können müssen, wenn wir eine moderne Mobilität mit dem Rad haben wollen.
Und jetzt ist es so: Der Kollege hätte ja gern die Radkoordi natoren. Warum haben wir damit ein Problem gehabt? Es war sehr hart, hierfür nach der Vorlage des Haushalts durch die Regierung, wo so wenige Mittel für Radwege entlang von Landesstraßen wie seit Jahren nicht mehr verortet waren, zu sorgen. Es war ganz wesentlich auch die Person, die gerade hier vorn steht, der es zu verdanken ist, dass so viele Mittel wie noch nie dort stehen.
Wir brauchen dieses Geld, um Radwege zu bauen, und wir brauchen Baurecht. Wir brauchen keine weitere Person, die uns sagt, wo Radwege fehlen. Das wissen wir nämlich selbst. Die Lücken können wir nur schließen, wenn wir die Mittel
haben. Wir haben nämlich einen Lückenschluss beantragt und wollten kein Lückenverwaltungsprogramm in den Haushalt schreiben.
Insofern vollziehen wir mit diesem Gesetz die Änderungen, die politisch sowieso schon weit vorher entschieden worden sind. Wir bringen unsere Straßenbauverwaltung in Abstim mung mit dem Bund ein gutes Stück weiter in die Zukunft, und wir sorgen darüber hinaus mit den Beschleunigungsmög lichkeiten dafür, dass wir einen größeren Handlungsspielraum gewinnen. Ich habe eben davon gesprochen, wo uns das da bei vor allem nützt.
Unsere Fraktion wird der Änderung selbstredend zustimmen, und wir hoffen, dass es zukünftig weitergeht mit dem Bauen durch unsere Verwaltung.
(Beifall – Abg. Karl Zimmermann CDU: Da wurden wir ja mit Lob überschüttet! – Gegenruf: Wir aber auch! – Weitere Zurufe)
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bei meinen beiden Vorrednern hat man zumindest zeitweise das Gefühl gehabt, dass sie bei dieser Vorlage von ganz unterschiedlichen Gesetzen reden. Aber wie auch immer, es liegt ein Gesetz vor, dem auch wir zustimmen werden.
Sie haben ja auch gerade die Radwege entlang von Landes straßen und die Mittel hierfür im Landeshaushalt erwähnt. Nur damit die Geschichtsschreibung hier stimmt: Dieses Programm war bereits in der letzten Legislaturperiode als Lückenschluss programm vorhanden; derjenige, der nun hier am Redepult steht, hat es damals initiiert. Sie haben es innerhalb der neu en Regierung anfangs totgemacht, und jetzt haben Sie es er freulicherweise wieder aufgelegt. Insofern sollte man immer bei der Wahrheit bleiben.
Meine Damen und Herren, es wurde schon vielfältig darge stellt, worum es geht. Es handelt sich um drei Punkte.
Der erste Punkt betrifft das Thema Autobahngesellschaft. Auch ich kann mich meinen Vorrednern anschließen: Wir hät ten das nicht gebraucht. Es ist jetzt so, und wir müssen es hier umsetzen. Wir in Baden-Württemberg haben übrigens auch in der letzten Legislaturperiode unsere Mittel immer – bis auf ein Jahr – gut abgerufen. Wir hätten diese Änderung der Zu ständigkeiten also nicht gebraucht. Aber sie ist nun beschlos sen, und deswegen müssen wir dies umsetzen.
Wir haben uns in diesem Prozess mehrfach darum gekümmert, dass die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Straßenbauverwaltung berücksichtigt werden, und so, wie wir hören, ist dieser Übergang nun auch ganz gut vonstattenge gangen. Insofern ist der Vorgang jetzt einfach zum Ende zu
Der zweite Punkt sind die Verfahrensvereinfachungen und die -beschleunigungen. Auch dem kann man zustimmen. Die Sa che ist in Ordnung.
Der dritte Punkt ist – dies wurde von Herrn Katzenstein stark hervorgehoben, und wir sehen das auch so – die rechtliche Verankerung der Möglichkeit der Teileinziehung von Straßen für andere Verkehrsträger und andere Belange, wenn – dies steht ja auch in dem entsprechenden Artikel –
... Gründe des Wohls der Allgemeinheit für eine nachträg liche Beschränkung der Widmung auf bestimmte Benut zungsarten, Benutzungskreise oder Benutzungszwecke vorliegen.
Das ist ein sehr weit gefasster Begriff, der sich nicht nur auf Radwege oder etwa Straßencafés etc. bezieht, sondern gera de dort, wo die Innenstädte eng sind, wo die Konkurrenz um die Flächen da ist, wird den Kommunen die Freiheit gegeben, andere Nutzungen mit einzubeziehen.
Ich denke, das ist sehr vernünftig. Es ist auch vernünftig, den Kommunen da die Verantwortung zu übergeben; denn diese wissen am besten, was sie vor Ort brauchen.
Das Thema ist einfach, dass in den letzten Jahren gerade in den Großstädten bzw. in den größeren Städten das Auto als Mobilitätsträger in der Stadtmitte nicht mehr so wichtig ist und dort andere Verkehrsträger im Vordergrund stehen. Die ses Gesetz geht darauf ein und schafft die rechtliche Grund lage für entsprechendes Handeln. Ich nenne es mal so: Es ist ein Beitrag, die Verkehrswende umzusetzen, gerade die Ver kehrswende im Kleinen, in den Innenstädten umzusetzen. In sofern erhalten Sie auch hierfür unsere Zustimmung.
Es ist also, Herr Minister, meine Damen und Herren, ein Ge setzentwurf, dem die SPD-Fraktion zustimmen kann. Vielen Dank dafür.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Das hier im Ent wurf vorgelegte Gesetz zur Änderung des Straßengesetzes kommt daher wie ein durchzuwinkender Paragrafentext. Al lerdings versteckt sich in dieser grün-ideologischen Gesetzes änderung eine üble Pille für den freien Individualverkehr. Die se Pille heißt Teileinziehung. Mit diesem unscheinbaren Wort „Teileinziehung“ und den schönen Worten von einer „leis tungsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität“ ist in Wahrheit ein Anschlag auf den selbstbestimmten moto risierten Individualverkehr geplant.
Das ist typisch für Ihre grüne Verkehrsverhinderungspolitik. Dabei wird ideologischem Fahrradwahn und sonstigem Ver kehrswahn aus Ihren Köpfen Tür und Tor geöffnet.
Durch eine Neuverteilung von Flächen kann umwelt freundlichen Mobilitätsformen im öffentlichen Straßen raum mehr Raum gegeben werden.
Tatsächlich meinen Sie aber, dass Sie damit endlich Ihre Uto pie von einer autofreien Stadt vollziehen können – wie immer ideologisch und nicht etwa durchdacht.
Doch nun zum Abschnitt zu der Autobahn GmbH – einem weiteren Versagen des Bundesverkehrsministers Scheuer. Hier hat sich seit der Ersten Beratung am 15. Oktober 2020 eine neue Sachlage ergeben, welche eine Abstimmung über die Än derung des Straßengesetzes in diesem Punkt zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig macht.
Laut Presseberichten ist an einen Start der Autobahn GmbH am 1. Januar 2021 nicht zu denken. Eine Verschmelzung der Autobahn GmbH mit der jetzigen Dienstleisterin DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH – ist rechtlich nicht möglich. Solch eine Verschmelzung würde zwingend zu Neuausschreibungen und somit zum Stillstand aller Autobahnbaustellen führen.
Nahezu 50 Bauvorhaben im Wert von mehr als 20 Milliar den € werden momentan von der DEGES bis 2028 durchge führt. Da die Autobahn GmbH aber, um überhaupt arbeiten zu können, auf die Expertise der zu übernehmenden DEGES-Pla ner angewiesen ist, wäre sie schon personaltechnisch nicht in der Lage, am 1. Januar 2021 ihre Arbeit aufzunehmen. Aller dings bleiben die Verwaltungskosten der schon eingestellten etwa 10 000 Mitarbeiter erhalten und müssen bezahlt werden. Diese belaufen sich auf 2 Milliarden € im Jahr – wohlgemerkt: ohne Leistung.
Diese Situation bleibt nach Expertenaussage mindestens noch fünf Jahre bestehen. Kurz gesagt: Es bleibt erst einmal alles, wie es ist. Ein Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes zum 1. Januar 2021 ist somit unnötig, ebenso die heutige Abstim mung.
Wir, die AfD, lehnen den Gesetzentwurf zum jetzigen Zeit punkt ab und stellen den Antrag auf Wiedervorlage, wenn sich das scheuersche Chaos geklärt hat und die durchaus sinnvol le Autobahn GmbH rechtssicher arbeiten kann.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorredner ha ben schon zum Ausdruck gebracht, dass die Änderung des Straßengesetzes verschiedene Themenfelder berührt, die uns teilweise auferlegt wurden, die teilweise aber auch aus eige ner Intention entstanden sind.
Zum ersten Punkt will ich die Zuständigkeitsverschiebung vom Land zum Bund im Bereich der Autobahn GmbH nen
nen. Auch das ist ein Punkt, den wir seitens unserer Fraktion durchaus kritisch sehen, den wir jedoch nicht zu beeinflussen haben. Er ist aber durchaus wichtig; denn aus Gesprächen mit unserer Bauwirtschaft ergibt sich, dass dort schon eine große Sorge besteht, dass es einen nahtlosen Übergang gibt, der er forderlich ist, um die Bauleistungen zu erbringen.