Protocol of the Session on May 7, 2003

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Wir bitten um Zustimmung. Über FFH ist so oft hier diskutiert worden. Die Europäische Union hat erneut festgestellt, es sind nicht alle Gebiete in Bayern gemeldet. Damit steht Bayern aber nicht alleine. Deswegen haben wir den Antrag eingebracht, die restlichen FFH-Gebiete nachzumelden. Wir bitten um Zustimmung.

Die GRÜNEN haben einen ähnlichen Antrag eingebracht, dem können wir zustimmen. Dem Antrag der GRÜNEN betreffend die Nachmeldung als Fauna-FloraHabitat-Gebiete „Enzenstettener Brunnenmoos“ und „Füssener Wasenmoos“ können wir nicht zustimmen, da enthalten wir uns der Stimme. Es wird eine Ausweisung von bestimmten Gebieten als Fauna-Flora-Habitat-Gebiete gefordert. Dabei muss man nach den tatsächlichen Verhältnissen gehen. Ich glaube, das können wir nicht per Landtagsbeschluss beschließen.

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Paulig.

Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt, wenn Sie heute das Thema FFH langweilt, soll es Sie langweilen, denn diese Richtlinie ist seit 1992 in Kraft. Und was tun wir? Wir fordern das Umweltministerium Monat für Monat und Jahr für Jahr auf, dieser Richtlinie endlich nachzukommen. Was haben Sie gemacht? Erst haben Sie sehr zögerlich weniger als 2% der Landesfläche, die Naturschutzgebiete, gemeldet. Dann haben Sie ein bisschen etwas dazu gemeldet. Schließlich haben Sie ein Stück von der Donau- und Isarmündung bei Plattling nachgemeldet. Jetzt liegen wir bei 8% Landesfläche, fachlich notwendig wären nach dem Landesamt für Umweltschutz und der Fachleute 12%. Da wundert es nicht, dass beispielsweise die Konferenz in Potsdam, die die kontinentalen Meldungen der europäischen Länder im November 2002 bewertete, feststellte, dass es nicht reiche.

(Zuruf von der CSU: Es reicht locker!)

„Es reicht locker“, darauf komme ich gleich zu sprechen. – Über 50% der nachzumeldenden Lebensräume liegen in Bayern. Ich glaube, auch die europäischen Fachleute sind nicht ganz doof. Trotzdem will Bayern die Nachmeldungen wieder bis Ende des nächsten Jahres hinausziehen. Ich frage Sie, ob man so mit gemeinsamen Richtlinien und Gesetzesverfahren umgeht, denen man letztendlich auf europäischer Ebene zugestimmt hat? Das Ganze geht auf das Jahr 1992 zurück, das muss man sich einmal vorstellen. Bayern hat nach über zehn Jahren immer noch nicht ordnungsgemäß gemeldet.

(Zuruf von der CSU: Die Welt ist immer noch nicht untergegangen!)

Die Welt ist immer noch rund. Sie kennen das andere Sprichwort: „Männer sind klüger als Frauen“ und „Die Erde ist eine Scheibe“. So ähnlich wird im Umweltministerium entschieden.

Die Europäische Kommission hat vor nicht langer Zeit am 02. April 2003 beschlossen, gegen Deutschland ein Zwangsgeldverfahren einzuleiten, weil unzureichend gemeldet wurde.

(Unruhe – Frau Schweder (CSU): So ein Schmarren!)

Ich würde das gerne als Zwischenruf im Protokoll haben. Herr Herrmann, ich habe eben von Deutschland

gesprochen. Über 50% der nachzumeldenden Lebensräume Deutschlands liegen in Bayern. Im Februar schrieb Umweltminister Trittin, dass die Entscheidung zum Zwangsgeldverfahren im Raum stehe, und prompt kam sie am 02. April 2003. Neun Bundesländer haben daraufhin beschlossen, bis Mitte 2003 nachzumelden. Bayern war leider nicht dabei. Das Ganze wird jetzt auf Druck von Bayern und anderer Bundesländer auf das nächste Jahr vertagt. Ob die EU-Kommission das anerkennt, sei dahingestellt; darüber wird verhandelt. Deutschland ist nämlich bereits am 11. September 2001 wegen unzureichender Meldungen von FFH-Gebieten verurteilt worden. Daraufhin kann das Zwangsgeldverfahren eingeleitet werden.

Auch die anderen Länder haben nachzumelden. Nur: Wir sind hier in Bayern und sagen, was Bayern nachzumelden habe. Wenn man sich die Sache nochmals anschaut, stellt man fest, sie wird noch prekärer; denn Bayern hat nicht nur im kontinentalen, sondern auch im alpinen Raum nachzumelden. Bereits im Oktober 2001 hat die Konferenz zur Bewertung der alpinen Meldungen festgelegt, welche Gebiete nachzumelden sind. Heute stellt sich das Umweltministerium hin und sagt, dass packe es in die Meldung im nächsten Jahr mit ein. Einer Aufforderung über drei Jahre nicht nachzukommen, dazu gehört eine gewisse Unverfrorenheit.

Ich möchte an die CSU appellieren. Sie haben unseren Antrag abgelehnt, obwohl es darin heißt: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der dritten Tranche darauf zu achten, dass endlich eine vollständige Meldung erfolgt und alle Defizite behoben werden.“ Was haben Sie dagegen einzuwenden? Das ist es, was die EUKommission fordert und mit einem Zwangsgeldverfahren durchgesetzt werden soll. Sie aber lehnen dies einfach ab. Ich kann dieses nicht mehr nachvollziehen; viele engagierte Bürgerinnen und Fachleute in Bayern ebenfalls nicht mehr. Vielleicht haben Sie heute den Mut, klar zu sagen: Okay, das Kabinett und der Umweltminister wollen nachmelden, dann tun wir das jetzt zügig und sachgerecht. Dann haben wir das Thema „FFH“ nach elf Jahren – wahrscheinlich werden es aber zwölf, vielleicht auch dreizehn Jahre – endlich abgeschlossen. Es ist in der Tat ermüdend, hier über zehn Jahre eine sach- und fachgerechte Handlung einzufordern.

Der andere Antrag, dem auch die SPD nicht zustimmen will, sondern dem sie sich enthalten hat, ist toll. Bei diesen Antrag geht es ebenfalls darum, dass die Europäische Kommission am 19. Dezember 2002 gerügt hat, dass zwei Moorgebiete, wertvolle Moorgebiete – das Enzenstettener Brunnenmoos und das Füssener Wasenmoos –, die jetzt zufällig im Ballungsbereich der A7 liegen, nicht gemeldet wurden. Daher frage ich mich schon, warum Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen. Das Gebiet ist sach- und fachgerecht zu melden. Dann kann man gemäß der FFH-Richtlinie eine Verträglichkeitsprüfung durchführen – Herr Präsident, ich bin gleich fertig – und dann wird entschieden, ob der Eingriff zulässig ist oder nicht. Außerdem kann man eine Autobahn, wenn man sie unbedingt braucht, umplanen. Ich habe hierzu eine Pressemitteilung des Bayerischen Umweltministeriums vom 20. Dezember 2002, worin es heißt: „Als völlig überzogen und sachlich unangebracht

bezeichnete Bayerns Umweltminister Dr. Werner Schnappauf die Kritik der EU und von Umweltkommissarin Margot Wallström.“ Sobald man für den Naturschutz entschieden auftreten muss, taucht die CSU ganz ab und enthält sich die SPD. Haben Sie einmal Mut und melden Sie sachlich, was den Weiterbau der A7 möglicherweise zu Korrekturen veranlassen wird.

Frau Schweder, Sie haben das Wort. Ich komme nicht umhin, die Drohung des Kollegen Brunner zu zitieren, der sagt: „Wer hier noch lange redet, dessen gesamter Stimmkreis wird nachgemeldet.“

Alles dies betrifft mich sehr wenig. Frau Paulig, wir haben die Anträge deswegen abgelehnt, weil damit der Eindruck erweckt wird, sie seien nötig gewesen, um die Staatsregierung auf Trab zu bringen. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Bayern hat natürlich Gebiete gemeldet, wobei es nicht darauf ankommt, wie viel Prozent der Landesfläche, sondern wie wertvoll sie ökologisch sind. Bayern hat gemeldet und liegt – anders als andere Bundesländer – im oberen Drittel.

Es gibt einen Beschluss des bayerischen Ministerrats vom 10. Januar 2003, auch diese Meldungen zu ergänzen. Dazu hat sich auch der Fachminister ein paar Mal geäußert und uns im Ausschuss einen ausführlichen Bericht über dieses Verfahren gegeben. Das heißt, es werden jetzt im Zusammenarbeit mit der Kommission Gebiete geprüft und, wenn sie sich als nachmeldenswürdig erweisen, nachgemeldet. Natürlich wollen wir aber auch ein Dialogverfahren mit den Betroffenen und den entsprechenden Verbänden durchführen. Das braucht sicher Zeit, aber es hat sich bewährt, ein ausführliches Dialogprogramm zu starten und die Öffentlichkeit einzubeziehen, damit das ganze Programm akzeptiert wird. Das zum Grundsätzlichen.

Den Antrag auf Drucksache 14/11000 werden wir ablehnen, weil es eine Selbstverständlichkeit ist und diese Arbeiten schon auf den Weg gebracht sind.

Frau Paulig, es stimmt übrigens nicht, dass wir Bußgeld zahlen müssen. Da gibt es mit der Europäischen Union bereits eine Klärung, worin unser Verfahren für gut gehalten und uns die nötige Zeit gelassen wird. Wir werden also den Antrag auf Drucksache 14/11000 ablehnen.

Den Antrag auf Drucksache 14/11546 werden wir aus den genannten Gründen ebenfalls ablehnen. Was den Antrag auf Drucksache 14/11547 – Enzenstettener Brunnenmoos und Füssener Wasenmoos – betrifft, kann man heute nicht beschließen, diese Gebiete ergänzend zu melden, weil gerade die jetzt stattfindende Prüfung ergeben wird, ob diese Flächen die gewünschten Voraussetzungen überhaupt erfüllen und geeignet sind. Im Übrigen wehren wir uns dagegen, dass Sie solche Verfahren wie das FFH-Verfahren dazu benutzen, um unliebsame Straßenbauten zu verhindern, dies steht nämlich in Ihrem Antrag. Deswegen Ablehnung Ihrer Anträge.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schweder. Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 14/11000 abstimmen. Das ist der Tagesordnungspunkt 32. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPDFraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Dann lasse ich über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 14/11546, Tagesordnungspunkt 33 abstimmen. Auch hier empfiehlt der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen die Ablehnung. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Damit ist der Antrag ebenfalls abgelehnt.

Jetzt lasse ich noch über den Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 14/11547, Tagesordnungspunkt 34 abstimmen. Auch hier empfiehlt der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen die Ablehnung. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die SPD-Fraktion. Der Antrag ist damit auch abgelehnt. Die Tagesordnungspunkte 32 bis 34 sind erledigt.

Der Tagesordnungspunkt 35, betreffend Erhaltung von Natur und Landschaft im südlichen Erholungsraum München; Planung des Autobahnsüdrings, wird im Einvernehmen mit den Fraktionen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.

Außerhalb dieser Tagesordnung gebe ich bekannt, dass eine Reihe von Anträgen für erledigt erklärt wurde. Im Einzelnen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Aufstellung.

(siehe Anlage 6)

Das Hohe Haus nimmt zustimmend Kenntnis und geht jetzt in den wohlverdienten Abend. Auf Wiedersehen.

(Schluss: 19.22 Uhr)