Ruth Paulig
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Last Statements
Welche Haushaltsmittel für den Ausbau der Staatsstraße 2006 von Missen nach Immenstadt werden für das Jahr 2004 bereitgestellt? Gibt es Planungen für die Mittelbereitstellung für die Folgejahre? Wenn ja, wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Mittel auf ein Haushaltsjahr zusammenzufassen, um damit die 1200 Meter auf einmal ausbauen zu können, statt für den Teilausbau von 400 Metern die Straße 7 Wochen lang total zu sperren und so durch die notwendige weiträumige Umleitung enorme externe Kosten bzw. Einnahmeausfälle zu verursachen und bei einem späteren Weiterbau eine erneute Totalsperrung durchführen zu müssen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister, bitte.
Herr Staatsminister, warum setzt die Staatsregierung, meiner Meinung nach gegen jede Vernunft und alle Sparmaßnahmen, den Bau der „Gatterlhütte“ im Wettersteingebirge durch, obwohl mit der Öffnung der Grenzen zwischen Österreich und Bayern keinerlei polizeiliche Funktionen dort oben ausgeübt werden und obwohl diese Polizeihütte lediglich der Verpflegungslagerung für die prominenten Teilnehmer – unter anderem auch Sie – der jährlichen Gatterlmesse dient und dies auch in der ganz nahe gelegenen Zollhütte erfolgen kann und meines Erachtens somit der Bau völlig überflüssig ist, in welcher Höhe könnten diese Finanzmittel eingespart werden und werden für dieses bereits ausgeschriebene Bauvorhaben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei für Organisations– und/oder Bauarbeiten herangezogen?
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass auch andernorts Bergmessen ohne eine Hütte in der Nähe stattfinden? Ist Ihnen bekannt, dass die Knorrhütte nicht weit weg ist und auch dort jederzeit Übungen stattfinden können, dort auch Personal übernachten kann, was auf der Gatterlhütte in dem Umfang überhaupt nicht möglich ist, und ist Ihnen bekannt, dass in der Polizeistelle GarmischPartenkirchen völliges Unverständnis herrscht angesichts dieses Bauvorhabens, das auch dort als nicht nötig erachtet wird, zumal die Polizeidienststelle aufgrund einer Anweisung Ihres Hauses jede Kopie einsparen muss, aber hier 72000 e einfach so verplant werden, obwohl anderndorts die Mittel wesentlich sinnvoller eingesetzt werden könnten?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Paulig, da Sie drei Fragen auf einmal gestellt haben, werte ich das als drei Zusatzfragen.
Dann bitte ich darum, dass diese Fragen wirklich getrennt beantwortet werden und nicht eine unterschlagen wird.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es war interessant zuzuhören, mit welchen Gründen und Argumenten Sie unsere Anträge ablehnen. Herr Meißner, Sie haben ganz locker gesagt, die Ziele, die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben sind, die werden in Bayern locker erreicht. Lesen Sie doch bitte die Einführung zum Gesetzentwurf. Dort steht: Eine erste Bestandsaufnahme hat ergeben, dass Bayern – möglicherweise –
den guten chemischen und ökologischen Zustand bei 60 Prozent der Gewässer in Bayern erreichen wird. 30 Prozent der Gewässer werden als erheblich und künstlich verändert eingestuft. Da wird man den guten Zustand schon gar nicht mehr erreichen wollen. Bei 10 Prozent der Gewässer war die Frage sogar noch ungeklärt. Ich muss also sagen, Sie geben sich bei dem, was die Wasserrahmenrichtlinie fordert mit 60 Prozent zufrieden.
Sie haben also die Chance, die in einer Wasserrahmenrichtlinie steckt, locker flockig preisgegeben. Die Wasserrahmenrichtlinie vom Dezember 2000 ist wirklich eine Chance, das Denken beim Wasserschutz umzukrempeln, Flussgebietsbezogen zu denken und zu handeln und bis zum Jahr 2015 an der Erfüllung dieser Kriterien und Anforderungen zu arbeiten. Ich muss sagen, dass diese Chance mit dem vorgelegtem Gesetzentwurf aufgegeben wurde. Die ökologischen Anforderungen der Zukunft wurden nicht aufgegriffen.
Sie haben so nett gesagt, bei dieser Forderung der GRÜNEN gibt es diese Verordnung, und für jene Forderung der GRÜNEN haben wir jenes Gesetz. Wäre es im Sinne der Verwaltungsvereinfachung nicht sinnvoller gewesen, diese ökologischen Forderungen, wie sie von der Wasserrahmenrichtlinie und vom Wasserhaushaltsgesetz vorgegeben werden, in das Bayerische Wassergesetz aufzunehmen, zu bündeln und andere Gesetze und Verordnungen wirklich im Sinne der Verwaltungsvereinfachung aufzuheben? Diese Chance, mit dieser Novelle ein vernünftiges, umfassendes bayerisches Wassergesetz zu machen, wurde heute gründlich vertan. Sie haben recht nett gesagt, die Sache mit den Modellbooten wurde geregelt. Nur das, was die Wasserrahmenrichtlinie bietet, das hat in Bayern leider keinen Niederschlag gefunden. Wir haben in Bayern neun Flussgebietseinheiten. Die könnten in Bayern wirklich zu ökologischem Denken anstoßen.
Wir GRÜNE haben vier umfassende Änderungsanträge eingereicht, dass haben Sie richtig berichtet. Zum einen geht es uns um die ökologische Gewässerunterhaltung, des weiteren um den Trinkwasserschutz, um die natürliche Ufergestaltung und schließlich um die Sicherung der Überschwemmungsflächen zum Hochwasserschutz. Ich möchte ein paar Dinge, die Sie in Ihrer Ablehnung gesagt haben, richtig stellen.
Erstens. Zum ersten Antrag: Das Ablassen des Wassers, eine Einfügung in Artikel 32 a, muss nicht bei der Kreisverwaltungsbehörde oder sonst wo angezeigt werden, sondern beim Fischereiberechtigen, und zwar vierzehn Tage vorher. Ich meine, der Fischereiberechtigte oder der Pächter hat doch wahrhaftig einen gewissen Informationsanspruch, wenn ein Gewässer abgelassen wird. Es soll auch unter ökologischen Kriterien geprüft werden, ob ein Gewässer abgelassen wird. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass auch mitten in der Laichzeit Gewässer abgelassen werden.
Zur Mindestwasserführung: Hier haben wir eine klare Regelung für das Wassergesetz vorgeschlagen, doch das haben Sie abgelehnt. Die ökologische Durchgängig
keit des Gewässers ist inzwischen eine Mindestanforderung aus Sicht der Fischereiwirtschaft und aus Sicht des Artenschutzes. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten, doch das wird nur gelingen, wenn diese Forderung im Bayerischen Wassergesetz verankert wird.
Selbstverständlich haben sich Stauanlagen dem Hochwasserschutz unterzuordnen. Auch das haben Sie seitens der CSU mit einem eigenen Antrag beschlossen. Wir haben diesem Antrag im Umweltausschuss zugestimmt, doch der richtige Platz hierfür wäre im Wassergesetz gewesen. Es dort zu verankern haben Sie aber abgelehnt.
Zweitens. Zum zweiten Antrag: Der Antrag „Trinkwasser ist Daseinsvorsorge“ mit der Formulierung „Die Wasserversorgung ist eine Leistung der Daseinsvorsorge“ wurde übernommen.
Das begrüßen wir. Die Grundwasserbewirtschaftung aber haben Sie von der CSU abgelehnt. Das wollen Sie irgendwann irgendwo regeln. Sie wollen dies in einem anderen Gesetzeswerk regeln, wie Sie im Ausschuss ausgeführt haben. Teil der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist es aber, das Grundwasser zu bewirtschaften, nachteilige Veränderungen umkehren, Schadstoffkonzentrationen zurückgeführt werden und ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung eingehalten wird. Das sind Selbstverständlichkeiten, aber sie müssen gesetzlich geregelt werden, weil nur so die Vollzugsbehörden Klarheit haben. Sie haben diesen Vorschlag leider abgelehnt.
Bezüglich der Fernwasserversorgung und der Sicherung der regionalen Wasserversorgung wurden klare Kriterien in den Gesetzestext eingeführt. Darin ist enthalten, wann auf die Fernwasserversorgung zurückgegriffen werden kann und dass vorrangig die ortsnahe Wasserversorgung zu sichern ist. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie mit dem Gesetzestext Klarheit schaffen, damit die Schwierigkeiten beim Vollzug ausgeschaltet werden können.
Drittens. Zum dritten Antrag, betreffend natürliche Ufergestaltung: Der Gemeindetag hat in seiner Stellungnahme vom 09. 05. 2003 bezüglich der natürlichen Ufer zugegeben, dass Gewässerrandstreifen wichtige ökologische Funktionen haben, gleichzeitig aber eingewandt, dass die Sicherung der Uferstreifen ein Eingriff in die Eigentumsrechte sei. Im Gesetz wurde die Entschädigung geregelt, die über die Sozialpflichtigkeit hinausgeht. Inzwischen haben zwölf Bundesländer die Einhaltung der Gewässerrandstreifen geregelt; in einem dreizehnten Bundesland – Rheinlandpfalz – ist es vorgesehen. In den anderen Bundesländer ist also geregelt, dass Gewässerrandstreifen nicht in Ackerland umgewandelt werden dürfen. Auch Bayern wäre es gut angestanden, hier eine klare Regelung zu treffen. Leider wird immer noch Grünland in Ackerland umgebrochen und wassergefährdende Stoffe am Gewässerrand eingesetzt. Solche Tätigkeiten sollten nicht mehr rechtmäßig sein.
Die GRÜNEN haben auch gefordert, die Umgriffe von Quellen zu schützen. Die CSU geht mit einem neuen Quellenprogramm hausieren. Allerdings sind bis jetzt schon 90% aller Quellen im Offenland verloren gegangen. Sie wurden zugeschüttet und sonst wie behandelt. Die bestehenden Quellen wäre schützenswert, was mit einem Randstreifen geschehen könnte. Das Naturschutzgesetz schützt den Umgriff um eine Quelle nicht. Nun wäre die Chance gegeben gewesen, dies im Bayerischen Wassergesetz zu regeln. Damit hätte das Quellenschutzprogramm, das Staatsminister Dr. Schnappauf überall anpreisen will, eine rechtliche Basis gehabt, und die noch verbliebenen 10% der Quellen im Offenland hätten geschützt werden können.
Viertens. Der vierte Änderungsantrag behandelt die Sicherung der Überschwemmungsflächen zum Schutz vor Hochwasser. Der Bayerische Gemeindetag stellt in seiner Stellungnahme klar fest, dass auch an kleineren Gewässern Hochwässer auftreten können und Aktualisierungsbedarf gegeben sei. Die Ermächtigungsmöglichkeit wird begrüßt, um vorläufige Anordnungen für Festlegungen von Überschwemmungsgebieten zu erlassen. Es wird als sinnvoll ausgesprochen, Bewirtschaftungsbeschränkungen zu erlassen. All dies hat der Bayerische Gemeindetag unterstützt. Die CSU hat es leider abgelehnt. Ich frage Sie: Mit welcher rechtlichen Grundlage wollen Sie künftig die Überschwemmungsgebiete sichern? – Wir haben ein klares Instrumentarium aufgezeigt, das auch die Kommunen binden würde, ihre Überschwemmungsgebiete zu sichern. Stattdessen wurde im Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen der CSU-Antrag mehrheitlich beschlossen, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten zu berücksichtigen seien.
Mit diesem Passus werden Sie sich ausgesprochen hart tun, in den Kommunen Überschwemmungsgebiete zu sichern. Das Bayerische Wassergesetz hätte die Chance geboten, klare ökologische Kriterien für den Hochwasserschutz festzulegen, die als übergeordnete rechtliche Rahmenregelungen in den Kommunen Vorrang haben, so wie es auch plakativ im Landesentwicklungsprogramm steht.
Es ist verwunderlich, dass die CSU die Chance der Wasserrahmenrichtlinie nicht erkannt hat. Das wäre Verwaltungsvereinfachung gewesen, die mit einer sinnvollen Zusammenfassung der ökologischen Forderungen im Bayerischen Wassergesetz möglich gewesen wäre. Sie haben diese Chance vertan. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode neue Anstöße geben, damit auch in Bayern der Wasserschutz für offene Gewässer, die Artenvielfalt, der Trinkwasserschutz, der Grundwasserschutz und der Hochwasserschutz Umsetzung finden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/12034, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/12072 mit 14/12075 und die Beschlussempfehlung mit dem Bericht des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen auf Drucksache 14/13028 zugrunde.
Zunächst lasse ich über die vom federführenden Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge auf den Drucksache 14/12072 mit 14/12075 abstimmen. Ich schlage vor, über die vier Änderungsanträge eine Gesamtabstimmung durchzuführen.
Es wird gewünscht, die Änderungsanträge einzeln zur Abstimmung zu stellen.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12072 abstimmen. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12073. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt.
Ich lasse über den Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12074 abstimmen. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Abgeordneter Franzke (SPD). Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die überwiegende Mehrheit der Fraktion der SPD. Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt.
Nun lasse ich noch über den Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12075 abstimmen. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf 14/12034 empfiehlt der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfra
gen Zustimmung mit der Maßgabe einer Änderung in § 1 Nummer 8. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Als Datum des In-Kraft-Tretens empfiehlt er in § 4 Satz 1 den „1. August 2003“ einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 14/13028.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD.
Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. – Das sind die Fraktionen von CSU und SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte ebenfalls, Stimmenthaltungen anzuzeigen. – Es gibt keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwassergesetzes“.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 15
Gesetzentwurf der Abgeordneten Maget, Schindler, Hoderlein und anderer und Fraktion (SPD)
zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (Drucksache 14/11574)
Zweite Lesung –
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt 15 Minuten pro Fraktion. Das Wort hat Herr Schindler.
Frau Präsidentin, freilich ist uns diese Petition so wichtig, darum haben wir GRÜNE sie auch ins Plenum geholt.
Lieber Herr Kollege Haedke, mit dem Eiertanz, den Sie heute am Rednerpult vorgeführt haben, werden Sie sich nicht aus der Verantwortung ziehen können. Sie werden irgendwann Stellung beziehen müssen. Dann können Sie sich auch nicht auf die Machbarkeitsstudie hinausreden. Bei dem Ortstermin mussten Sie auch von Ihren CSU-Bürgermeistern erfahren, dass es gegen den Autobahnsüdring einen vehementen Widerstand gibt. Jetzt stecken Sie in der Klemme. Ihre Kollegen im Norden und im Nordosten Münchens wollen natürlich diesen Autobahnsüdring unter dem Vorwand der Verkehrsentlastung für den Norden und den Osten durchdrücken. Das haben Sie auch erfolgreich geschafft. Jetzt ist der Ring im Bundesverkehrswegeplan. Gleichzeitig stehen Sie dazwischen und wissen nicht, ob die Rechnung aufgehen wird. Sie werden sich entscheiden müssen und Sie werden die Verantwortung für die Entscheidung übernehmen müssen.
Das Tollste ist jetzt, dass die CSU unter dem Motto „Der Betonwahn lauert“ mit Unterschriftslisten gegen diesen Autobahnring vorgeht. Auch die CSU hat bereits begriffen, dass es keine Öko-Tunnel-Lösung gibt.
Blicken wir noch einmal kurz auf die Geschichte zurück. 1980 wurde das Raumordnungsverfahren, welches 1973 eingeleitet wurde, ohne landesplanerische Beurteilung eingestellt, weil es sich beim Münchner Süden um eine wertvolle Landschaft und um ein Trinkwasserreservoir für die Stadt München und für viele Umlandgemeinden handelt, weil es dort so wertvolle Täler gibt und weil dieser Raum ein Naherholungsraum ist. Das Kabinett hat im Jahr 2000 die Meldungen zum Bundesverkehrswegeplan ohne die A 99 durchgeführt. Erst jetzt ist dieses Projekt auf den Druck der CSU-Kollegen aus dem Münchner Norden und Osten ganz schnell in den Bundesverkehrswegeplanentwurf hineingepuscht worden. Sie und Herr Kollege Gantzer müssen einsehen, dass die Probleme, die Sie im Münchner Norden haben, hausgemacht sind.
Dort gibt es den Flughafen, dort gibt es die neue Messe, dort wird es das Fußballstadion geben, und dort gibt es auch riesige Einkaufszentren.
Herr Staatsminister, auf welchem Weg, über welche Zwischenstationen und organisatorische Beteiligungen wurden und werden die von der Kläranlage München II in Dietersheim im Rahmen des Sondermessprogramms zur Ermittlung der Jod-131-Konzentrationen gezogenen wöchentlichen Sammelproben zur Untersuchung ins Umweltradioaktivitätslabor des Landesamtes für Umweltschutz nach Augsburg gebracht?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister Dr. Schnappauf, bitte.
Herr Staatsminister, können Sie mir erklären, warum diese Proben an der Pforte des Forschungsreaktors München II abgegeben werden? Welche Gründe liegen dafür vor? Warum ist es nicht möglich, diese Proben auf direktem Wege in das Radioaktivitätslabor nach Augsburg zu bringen, um – ich sage es ganz deutlich – jeglichen Verdacht von Manipulationen an den Proben auszuschließen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Im Gegensatz zu Ihnen liegen mir Befürchtungen vor, dass Manipulationen vorgenommen werden könnten. Deshalb frage ich Sie: Wäre es nicht sinnvoll, die direkte Verbringung der Proben nach Augsburg zu veranlassen, um diese Befürchtungen wirklich zu entkräften? Würden Sie sich dafür einsetzen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatsminister, ich bitte um Beantwortung meiner beiden Fragen: Warum ist es nicht möglich, die Proben direkt nach
Augsburg zu verbringen, ohne dass die Betreiber des Forschungsreaktors eingeschaltet werden? Würden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Proben direkt ins unbescholtene Landesamt für Umweltschutz kommen, um jegliche Verdachtsmomente auszuschließen?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist, Herr Dr. Söder, so wie im Bericht. Das letzte Wort haben die GRÜNEN.
Sie werden es überstehen.
Herr Kaul, ich kenne das Niveau.
Energie-Enquete-Kommissionen arbeiteten viel zu lange und zu gründlich, sie seien eher eine stumpfe Waffe, so kürzlich der Politikwissenschaftler Dr. Ralf Altenhof, der Enquete-Kommissionen des Bundestags für den Zeitraum von 1969 bis 2000 untersucht hat. In einem Punkt hat er auf jeden Fall Recht. Lange haben wir gearbeitet. Ob die Ergebnisse wirkungsvoll in Politik umgesetzt werden, werden die nächsten Monate und Jahre zeigen.
Wie kam es zu dieser langen Arbeitszeit, die über dreieinhalb Jahre mit über 30 Sitzungen dauerte? Es sei darauf hingewiesen, dass bereits im Herbst 2001 ein erster Bericht vorlag, der im Wesentlichen von den Mitgliedern Gartzke und Göppel erarbeitet wurde. Die GRÜNEN haben dazu umfangreiche Änderungsanträge ein
gebracht. Herr Göppel visierte ein Bundestagsmandat an und hat sich dort engagiert. Dies führte dazu, dass manche ehrgeizige energiepolitische Option der CSU im ersten Bericht irrelevant wurde und die CSU einen völlig neuen Abschlussbericht vorgelegt hat, der dann debattiert und behandelt wurde. Dabei hat mir Herr Dr. Söder fast Leid getan. Er musste zum einen die ausreichende Anwesenheit der CSU-Enquete-Mitglieder organisieren, um die Mehrheit abzusichern. Trotzdem sagte er, dass sich diese Leute große Verdienste um die CSU-Fraktion erworben hätten. Daran zweifelt niemand, Herr Dr. Söder.
Manchmal hatte ich den Eindruck, Sie befanden sich zeitgleich mit Kanzlerkandidat Dr. Stoiber im Wartestand Ihres Karrieretrips. Sie wussten ja nicht, ob Sie Staatssekretär auf Bundesebene werden können. Insofern mussten Sie die inhaltlichen Optionen sehr zurückhaltend vertreten.
Der Vorteil war nicht spürbar, denn es gab kein CSUEnergie-Umweltprogramm, auf das sich Herr Dr. Söder hätte stützen können. Da ist bis heute Fehlanzeige.
Er musste sich an die Option der Atomenergie halten. Er verurteilte die Ökosteuer, und er setzte auf die Optionen, die die Ministeriumsvertreter und die Experten der CSU eingebracht haben. In dieser Situation hat es mir Spaß gemacht, den CSU-Experten Prof. Dr. Wagner herauszufordern und in seinem Bemühen zu bestärken, die CSU auf einen fortschrittlicheren energiepolitischen Weg zu locken. In manchen kleinen Ansätzen ist dies durchaus gelungen. Die Experten werden dies bestätigen. Allerdings war es nicht einfach.
Die Auseinandersetzung der GRÜNEN mit der CSU lässt sich in der Drucksache sehr gut ablesen. In Sondervoten, einer Replik der CSU und der Antwort der GRÜNEN wird versucht, die politische Debatte zuzuspitzen und nach vorne zu bringen. Ich stelle fest, dass die GRÜNEN durchaus Unterstützung zum Beispiel von der Vertreterschaft der Ministerien erhalten haben. Am Thema „Ausbau der Biomasse“ ist das Landwirtschaftsministerium dran und schiebt an. Das Wirtschaftsministerium arbeitet an der Stärkung der Geothermie. Unterstützungsansätze sind spürbar. Ich bin durchaus dankbar, dass ein bisschen davon in den Bericht eingeflossen ist. Dazu gehört auch die Wasserstofftechnologie, die vorangebracht werden muss.
Zu den weiteren CSU-Experten – Sie hören heute zu –: Die wechselnden Eon-Vertreter mussten mit den Beiträgen stets die Optionen Atomenergie und hoher Stromverbrauch hochhalten. Das war ein Kontinuum bei der Arbeit.
Herr Feldmann von der Siemens AG brachte sehr kompetent die Notwendigkeit eines technisch abgesicherten und zunehmend bedeutenden Netzmanagements in die Debatte ein. Freier Netzzugang und Netzmanagement
werden zunehmend Bedeutung bekommen, da durch die dezentrale Stromerzeugung die Stromeinspeisung regional anwachsen wird. Es gibt die Notwendigkeit, den diskriminierungsfreien Netzzugang für alle Stromerzeuger zu sichern und das Netz von den Betreibern der Großkraftwerke abzukoppeln. Dazu wird eine unabhängige Wettbewerbsbehörde nötig sein. Ich denke, Herr Groß von den Stadtwerken Landshut, der Vertreter der Kommunen, wird das bestätigen.
Als Glück stellte sich die Anwesenheit der unabhängigen Experten wie Christof Timpe vom Öko-Institut, Harry Lehmann vom Institut für Sustainable Solutions and Innovations oder Jörg Schindler, der Ludwig-BölkowSystemtechnik heraus. Durch sie und Prof. Dr. Wagner sind die notwendigen inhaltlichen Beiträge in die Arbeit eingeflossen.
Das hat dazu geführt, dass dieser Bericht zu einem brauchbaren Arbeitsbuch für alle geworden ist, die an einer Weiterentwicklung der Energiepolitik Interesse haben. Die Abbildungen und Tabellen bilden eine gute Grundlage, sodass wir künftig auf dem gleichen Niveau weiterdiskutieren können.
Keine Antworten haben wir aber beispielsweise für die Kosten-Nutzen-Analyse einer zukunftsweisenden Energiepolitik gefunden. Gleiches gilt für die Erfassung des Arbeitsplatzpotentials und die sozialen und gesundheitlichen Verbesserungen, die mit der Bilanzierung einer anderen Energiepolitik verbunden sind. In diesen Punkten hat das Arbeitspotential gefehlt, und so erlaube ich mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass man vonseiten des Landtagsamtes darauf achten muss, die Mitglieder einer Enquetekommission künftig angemessen finanziell auszustatten. Die Experten haben viel Zeit, auch viel Reisezeit, viel Sachverstand und Arbeit in die Kommission und ihre Beiträge eingebracht. Ich denke, das sollte man sehen und künftig auch honorieren.
Ich darf mich dem Dank meiner Vorredner anschließen und meinen Dank an alle Mitglieder der Enquetekommission weitergeben. Mein Dank gilt auch den Mitgliedern der Fraktionen. Ganz besonders möchte ich mich von hier aus bei unserem Fraktionsmitarbeiter und Energiereferenten Rudi Amannsberger bedanken. Ich möchte auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Herren und Damen des Landtagsamtes, die die Arbeit der Enquetekommission geleitet haben, hervorragende Arbeit leisteten. Einer der Experten sagte einmal, im Bundestag seien es fünfmal so viele Mitarbeiter in der Enquetekommission gewesen, was hier geleistet wurde, hätte man dort aber nicht zustande gebracht. Auch das will ich an dieser Stelle hervorheben. Vor allem zu nennen sind Frau Huber, Herr Dr. Gremer und Herr Heigl. Letzterem gebührt großer Dank, denn es ist ihm gelungen, die unzähligen Änderungen immer wieder zeitnah und präzise einzuarbeiten. Ihnen allen: besten Dank.
Lassen Sie mich jetzt zur inhaltlichen Bilanz dieser Enquetekommission kommen. Mit großer Freude habe ich Ihnen, Herr Söder, zugehört, wie Sie die Notwendigkeit des Klimaschutzes heute – wie ich meine – überzeu
gend dargestellt haben. Sie wissen, dass hier zu handeln ist. Wenn Sie Klimaschutz aber mit Atomenergie gewährleisten wollen, dann ist das so, als wollten Sie den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Wir haben doch inzwischen genug Daten und Fakten über die Großrisiken, von der Energieverschwendung einmal ganz abgesehen. Ein „Weiter so“ mit diesem bayerischen Energiemix oder gar ein Ausbau der Atomenergie wird uns dem Klimaschutz nicht näher bringen, sondern wird ihn blockieren. Das muss doch endlich auch in die Köpfe der CSU-Mitglieder hinein.
Erfreulich war, dass man in der Enquetekommission auch auf andere Daten zurückgreifen konnte. So beispielsweise auf den Energiedialog, der parallel im Wirtschaftsministerium, quasi als Konkurrenzveranstaltung zur parlamentarischen Enquetekommission durchgeführt wurde. Obwohl dazu nur ein Atomkraftbefürworter geladen und für seine Studien bezahlt wurde,
hat dieser Herr Voss aufgezeigt, dass Klimaschutz in Bayern sowohl mit als auch ohne Atomenergie umsetzbar ist. Dabei ist das Wirtschaftsministerium der Standortfrage geschickt ausgewichen. Hier ist der entscheidende Punkt: Wir können Klimaschutz ohne Atomenergie umsetzen, wir müssen es sogar, weil nur so die Großrisiken vermieden werden und die notwendigen ökonomischen und ökologischen Impulse an Handwerk und Industrie in dieser Region weitergegeben werden.
Auch wenn Sie hier immer Horrorzahlen in Umlauf bringen: Dies ist das Programm, das sich an den Mittelstand richtet und unsere Exportmärkte stärkt. Das sollte endlich begriffen werden.
Auch die Enquetekommission des Bundestages hat bestätigt, dass Klimaschutz ohne Atomenergie umsetzbar ist. Man kann das bis zum Jahr 2050 zu 100% aus erneuerbaren Energien leisten. Wollte man dies mit Atomenergie bewerkstelligen, bräuchten wir in Deutschland jede Menge neuer Atomkraftwerke. Das ist aber wohl nicht durchsetzbar.
Sieht man sich das Gesamtergebnis der Arbeit an, ist leider festzustellen, dass die CSU durch ihr Festhalten an einem „Weiter so“ am bayerischen Atomenergiemix nicht fähig war, den Aufbruch nach vorn, hin zu einer neuen Energiepolitik zu machen und in neue Energieformen einzusteigen. Es wurden keinerlei Ziele gesetzt. Es wurden auch keine griffigen Maßnahmen genannt, die das steuern sollen. Schließlich kann man Ziele und Optionen auch schrittweise setzen. Aus diesem Grund sahen wir GRÜNEN uns zu diesem Minderheitenvotum veranlasst. Diese Ziele müssen Eingang finden in eine zukunftsfähige Energiepolitik. Vonseiten der CSU wurde allenfalls das magere Klimaschutzprogramm der Bayerischen Staatsregierung vom Oktober 2001 angeführt. Das aber
ist für eine zukunftsweisende Energiepolitik viel zu wenig.
Wir GRÜNEN sagen ganz klar: Die Treibhausgase sind deutlich zu senken. Klimaschutz ist umzusetzen. Das Solarzeitalter ist zu gestalten. Bis zum Jahr 2050 sind die Treibhausgase um 80% zu senken. Diese Maßnahmen müssen getroffen werden, wenn der Temperaturanstieg verlangsamt werden soll. Das kann – rein technisch – mit 100% erneuerbarer Energie und effizienter Energienutzung und Energieeinsparung geschehen. Diese Ziele und Optionen muss sich die Politik setzen. Auch wir wissen nicht, ob diese Ziele erreicht werden. Wer sich aber dem energiepolitischen Handeln mit dem Ziel des Klimaschutzes verweigert, der handelt in höchstem Maße fahrlässig.
Man kann selbstverständlich auch sagen: Die Hochwasserkatastrophen kurbeln das Wirtschaftswachstum an. Unsere alten Bilanzen des Wirtschaftswachstums verbuchen die immensen Bau- und Reparaturmaßnahmen nämlich noch als positive Wachstumsimpulse. Wäre es nicht sinnvoller, durch Arbeitsaufträge und Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeinsparungen Arbeitsaufträge an Industrie und Handwerk weiterzugeben und das Arbeitsplatzpotential in Bayern auszubauen?
Wir GRÜNEN haben dieses übergeordnete Ziel in unserem Minderheitenbericht in klare Nahziele aufgeteilt. So schlagen wir folgende Nahziele vor: Der spezifische Primärenergieeinsatz ist bis zum Jahr 2010 um 40% gegenüber dem Jahr 1995 zu senken. Das bedarf klarer politischer Anstrengungen. Gleichzeitig setzen wir das Ziel, bis zum Jahr 2010 den Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch zu verdoppeln. Das sind ehrgeizige Ziele, die im Flächenstaat Bayern aber durchaus verwirklicht werden können. Parallel ist der Energiebedarf im Verkehr um 10% bis zum Jahr 2010 zu senken. Gleiches gilt für den Energiebedarf in den Gebäuden. Das Erreichen dieser Ziele muss jährlich evaluiert werden. Alle Akteure sind in die Bewertung einzubeziehen. Gegebenenfalls müssen die Justierschrauben an diesen Maßnahmen nachgestellt werden.
Wir sehen die klare Notwendigkeit, dass auf europäischer, auf Bundes- und Landesebene Maßnahmen ergriffen werden müssen. Auf Bundesebene ist es beispielsweise notwendig, ökologisch kontraproduktive Subventionen im Bundeshaushalt zügig abzubauen. Ich denke hier an die Milliardensubventionen im Kohlebergbau. Wir vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen deshalb, die Steinkohlesubventionen sind bis 2010 schrittweise auf null zurückzuführen.
Ich möchte auch auf die zig Milliarden Subventionen hinweisen, die in den letzten Jahrzehnten in die Atomenergie gepumpt wurden, mit der Folge der heute bestehenden unlösbaren Probleme. Wir brauchen auf Bundesebene auch – in diesem Punkt habe ich das Kneifen der SPD durchaus wahrgenommen – eine umfassende ökologische Finanzreform. Die Ökosteuer muss weiterentwi
ckelt werden. Derzeit ist es leider so, dass die externen Kosten des Energieverbrauchs – Klimaschäden, Gesundheitsschäden, Waldschäden, Großrisiken – nicht in den Energiepreisen abgebildet werden. Die derzeitigen Energiepreise sagen weder die ökonomische noch die ökologische Wahrheit. Das ist keine Marktwirtschaft, und deshalb bleiben die notwendigen Signale an die Produzenten und Konsumenten leider aus.
Die Ökosteuer, so umstritten sie bei vielen von Ihnen hier im Hohen Haus auch sein mag, hat eine doppelte Dividende, nämlich die Förderung der Energieeinsparung und die Schaffung von Jobs durch sinkende Lohnnebenkosten. Erinnert sei nur daran, dass von 1999 bis heute die Rentenversicherungsbeiträge von 20,3% auf 19,5% reduziert werden konnten. Hier ist jedoch von uns Grünen ein dickes Aber anzubringen. Bevor die Ökosteuer weiterentwickelt wird, müssen die sozialen Sicherungssysteme wetterfest gemacht werden. Es kann nicht sein, dass wir die Einnahmen aus der Ökosteuer weiter in ein Fass ohne Boden pumpen.
Ich bin überzeugt davon, dass sich auch die CSU einer künftigen ökologischen Finanzreform nicht verschließen wird, wenn sie langfristig die Lebensqualität der Gesellschaft sichern will. Beispielsweise wird sowohl die Besteuerung von Uran und Kohle als auch eine angemessene Besteuerung von Erdgas notwendig sein. Daran führt kein Weg vorbei. Andeutungen in diesem Sinne lassen sich im Mehrheitsvotum des Berichts durchaus finden.
Einigkeit bestand darüber, dass auf dem Energiewärmemarkt einiges zu tun ist. Zum einen muss das Kraftwärmekopplungsgesetz verbessert und weiterentwickelt werden. Zu denken ist auch an einen Energieeffizienzfonds. Ich hoffe, dass dieser Fonds von der Bayerischen Staatsregierung unterstützt oder sogar im Bundesrat eingebracht wird. Darauf hinzuweisen ist auch, dass wir für die Fördermittel, die der Bund für energetische Gebäudesanierungen zur Verfügung stellt, Werbung machen müssen. Bis zum Jahr 2005 werden jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 360 Millionen e für Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden zur Verfügung gestellt, davon alleine 160 Millionen e aus der Ökosteuer. Ich würde mich freuen, wenn wir die Werbung dafür in diesem Hohen Hause anstoßen könnten.
Übereinstimmung erzielt haben wir auch darüber, dass die steuerliche Berücksichtigung von Maßnahmen zur Gebäudesanierung verbessert werden muss. Dies gilt zum Beispiel für den Erbschaftsfall. In der letzten Redaktionssitzung hat die CSU diese Forderung allerdings noch in einen Prüfantrag umgewandelt. Nichtsdestotrotz, seien Sie mutig, Herr Söder. Hier müssen Sie einmal rangehen. Auch das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter muss revidiert werden, damit Investitionen in Gebäudesanierungen und Energiesparmaßnahmen so ausgestaltet werden, dass sie sich für beide rechnen. Das ist notwendig. Dabei werden wir sicher steuerliche Mindereinnahmen haben, diese werden aber ausgeglichen durch wirtschaftliche Impulse und Einsparungen
bei den Ausgaben für Klimaschäden. Hier muss ganzheitliches Denken ansetzen.
Die Bundesebene habe ich bereits angesprochen. Hier appelliere ich an CSU im Land und im Bund: Wir brauchen auf dem Stromsektor einen echten Wettbewerb. Wir müssen Netz, Erzeugung und Verteilung voneinander trennen. Wir brauchen klarere Regelungen für die Stromdurchleitung und die Stromkennzeichnung. Nicht zuletzt wird auch der beschleunigte Atomausstieg ein Übriges für die Energiewende tun.
Beim Verkehr besteht inzwischen höchster Handlungsbedarf. Geben Sie endlich Ihre Widerstände auf. Nicht mehr jede neue Straße in Bayern muss gebaut werden. Jede neue Straße wird die CO2-Emissionen weiter nach oben treiben. Im Bundesverkehrswegeplan haben wir momentan eine Parität zwischen dem öffentlichen Verkehr und dem Straßenbau. Im Straßenbau sind wir eigentlich längst so weit, dass nur mehr der Bestand erhalten werden muss. Das Netz ist bereits sehr dicht geknüpft.
Setzen Sie sich dafür ein, dass der Flugverkehr nicht weiter subventioniert wird. In München wird subventioniert, in Hof wird subventioniert, in Augsburg und weiß Gott wo noch in der Region wird subventioniert. Dies Subvention des Flugverkehrs aus bayerischen Steuermitteln muss endlich aufhören. Setzen Sie sich mit der Bundesregierung auch dafür ein, dass im internationalen Flugverkehr die Mehrwertsteuer eingeführt und endlich das Kerosin besteuert wird.
Spannend wird es auch in der Frage, wie sich die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion bei der Weiterentwicklung des Gesetzes über erneuerbare Energien verhalten wird. Stoiber war in dieser Frage im Bundestagswahlkampf sehr ambivalent. Einerseits ist er zur Eröffnung der Solarzellenproduktion nach Alzenau gefahren, gleichzeitig hat er sich im Bundesrat für die Deckelung der Solarzellenvergütung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz eingesetzt. Ich bin gespannt darauf, wie weit Sie hier Ihrem Bundestagsabgeordneten, Herrn Göppel, Gefolgschaft leisten werden oder ob es keine Gefolgschaft geben wird und er weiterhin nur eine Feigenblattfunktion haben wird.
Um in Bayern endlich die Solararchitektur voranzubringen fordern wir 50 bis 100 neue beispielhafte Solarsiedlungen sowohl in Neubau- als auch in Sanierungsgebieten. Bei den Anhörungen in der Enquetekommission haben wir hier durchaus die Notwendigkeiten und die technischen Möglichkeiten erfahren. Nicht zuletzt müssen bei allen Baumaßnahmen in Bayern Solarkollektoren verwendet werden. Sie müssen so selbstverständlich werden wie eine Dachrinne am Dach eines Gebäudes. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann man vom Einbau von Solarkollektoren abweichen. Der Einsatz von Solarkollektoren ist das mindeste, das wir machen können, um den Verbrauch fossiler Energien einzudämmen. Leider müssen wir aber immer wieder feststellen, dass die Staatsregierung am Uran oder an anderen fossilen Energien so hängt wie ein Süchtiger an der Nadel. Ich würde mir wünschen, dass hier endlich einmal ein konsequentes Umdenken einsetzt.
Auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien brauchen wir auch einen Anschub für den Einsatz der Biomasse. Hier gibt es bereits Impulse, aber auch bei der Verwendung von Biomasse müssen wir die Kraftwärmekopplung stärken. Die Windenergie darf nicht weiter boykottiert werden. Die Geothermie ist ein künftiger Pfeiler der bayerischen Energiepolitik auf dem Strom- und Wärmemarkt. Hier haben wir ein hohes Potential, und hier brauchen wir die Atomenergie wirklich nicht. Wenn die Geothermie endlich Eingang finden würde, würde ich mich darüber freuen.
Zum Verkehr wäre noch viel zu sagen. Zugegebenermaßen haben wir den Verkehr etwas zu kurz behandelt. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass sich in der nächsten Legislaturperiode eine Enquetekommission für den Verkehr zusammenfindet und zukunftsweisende Optionen vom Leichtbaufahrzeug über die Wasserstofftechnologie bis hin zum Verkehrsmanagement und zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs erarbeitet. Hier müssen wir ein Stück vorankommen.
Das Fazit dieser Enquetekommission: Der Klimaschutz ist umzusetzen, das Solarzeitalter muss gestaltet werden. Die technischen Potentiale sind in Bayern vorhanden, leider liegen sie aber größtenteils noch brach. Die Chancen eines konsequenten ökologischen Handelns sind von der Mehrheitspartei leider nicht weiterverfolgt worden. Leider gibt es immer noch einen gewissen richtungslosen Wachstumskurs ohne eine konsequente ökologische Leitorientierung. Genau die Berücksichtigung dieser ökologischen Notwendigkeiten würde zu Wachstumsimpulsen für die Wirtschaft führen. Schauen wir uns doch an, wie die Arbeitsplatzzahlen in den letzten Jahren aufgrund der Aktivitäten der rot-grünen Bundesregierung gewachsen sind. Die Berücksichtigung der ökologischen Notwendigkeiten würde dazu führen, dass die Lebensqualität gesteigert wird und dass letztlich auch die Kosten im Gesundheitswesen gedämpft werden.
Dabei soll sich der Staat aber nur als Rahmensetzer betätigen. Er muss faire Bedingungen für die Marktteilnehmer schaffen, und dann können manche Überregulierungen abgeschafft werden. Der Staat muss die Rahmenbedingungen setzen und die Innovationen den Unternehmen und Handwerkern überlassen. Wir brauchen keine Strukturkonservierung, sondern einen Strukturwandel. Wir brauchen keine Pakte und Informationskartelle und auch keine Mauscheleien innerhalb der Großkonzerne. Erinnert sei nur an die Stromimporte über Eon aus Tschechien. Wir brauchen Transparenz und parlamentarisches Engagement. Die Umsetzung der Nachhaltigkeit ist die Aufgabe der Zukunft. Diese Aufgabe können wir Politiker und Politikerinnen mit Freude und Spaß und der Arbeit und mit der nötigen Verantwortung angehen. Wir Grüne haben die Energie fürs neue Jahrtausend und ich meine fast, die Grünen sind die neue Energie.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Doch, Herr Wörner. Drei Minuten haben Sie noch.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In dem Dringlichkeitsantrag fordern wir ein Zuckerl für das 25-jährige Jubiläum des Nationalparks Berchtesgaden. Das Jubiläum soll bekanntlich unter großem Auftritt von Umweltminister Schnappauf und des Ministerpräsidenten Stoiber am nächsten Freitag begangen werden.
Wir hatten dazu eine Debatte im Umweltausschuss, und zwar am 10. 04. 2003, also noch nicht so lange her. CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, dass man endlich die Zuständigkeiten klären muss, dass also nicht vier Ministerien und zwei Mittelbehörden ständig um ihre Kompetenzen ringen müssen und dass dadurch eigentlich nichts vorangeht. Es ist vernünftig, dass dies jetzt endlich geklärt wird; gut so.
Was aber sehr eigenwillig war: Ich habe bei diesem gemeinsamen Antrag dann beantragt, dass wir auch noch aufnehmen, dass ein Informations- und Umweltbildungs- zentrum mit intendiert werden soll, und dass man dies auf den gemeinsamen Antrag mit drauf setzt. Das wurde aber von der CSU abgelehnt.
Jetzt freue ich mich natürlich heute, dass Sie jetzt plötzlich genau diesen Satz, fast wortgleich, der noch im Umweltausschuss am 10. 04. 2003 abgelehnt wurde, auf Ihren Dringlichkeitsantrag, den Sie nachziehen, aufnehmen. Es heißt jetzt:
Ferner soll ein Nationalparkhaus als Informationsund Umweltbildungseinrichtung errichtet werden.
Wunderbar! Ich muss dazu schon sagen: Wir waren mit unserem Dringlichkeitsantrag doch sehr schnell und sehr erfolgreich. In der Zeitspanne vom 10. April bis zum 7. Mai haben Sie erkannt, dass Handlungsbedarf vorhanden ist.
Gratulation!
Herr Präsident, Herr Minister! Ich muss jetzt schon ein bisschen lachen. In der Tat ist es so, dass Sie dieses Bildungszentrum seit Jahren in der Region ankündigen. Meine grünen Freundinnen und Freunde und viele engagierte Naturschutzleute haben sich an mich gewandt und gesagt, wir sollten endlich einmal Nägel mit Köpfen
machen. Es kann doch nicht sein, dass man immer nur darüber redet, dass aber nichts kommt. Um dem Ganzen das Sahnehäubchen aufzusetzen, lehnte die CSU-Fraktion die Erweiterung des interfraktionellen Antrags ab. Ich lese Ihnen die Formulierung noch einmal vor: „Dabei soll der Aufbau eines Umweltbildungs- und Informationszentrums mit eingeschlossen werden.“ Diese Formulierung hat die CSU-Fraktion am 10. April abgelehnt. Aus diesem Grunde haben wir heute diese Forderung noch einmal auf den Tisch gelegt.
Ich möchte Ihnen eines sagen: Wenn sich nicht die GRÜNEN und die engagierten Naturschützerinnen und Naturschützer vor Ort für diesen Nationalpark Berchtesgaden einsetzen würden, wären Sie heute noch nicht soweit. Wer hat denn den Landrat dazu gebracht, beim Biosphärenreservat voranzugehen? Wie hat Ihr Haus gezittert, als es um die Anerkennung des Europadiploms gegangen ist? Erst 15 Jahre nach der Eröffnung des Nationalparks gab es das Europadiplom. 1998 wurde es verlängert. Sie wissen ganz genau: Wenn Sie heute nicht handeln, geht es mit einer weiteren Verlängerung, die fünfjährig zu erfolgen hat, nicht voran. Ich freue mich, dass Herr Ministerpräsident Dr. Stoiber zu der Jubelveranstaltung kommen wird und sein Zuckerl mitbringt.
Ich habe noch eine Frage: Derzeit sind 10 Millionen e für dieses Informations- und Bildungszentrum im Gespräch. Aus welchem Haushaltstitel werden diese Mittel genommen? Ich halte diese Investition für gut, allerdings sollten Sie auch sagen, woher die Mittel kommen. Außerdem hätte ich gerne eine Antwort auf die Frage, inwieweit Großkonzerne in Handel und Gastronomie eingebunden werden.
Ich mache es ganz kurz. Ich will kurz nur zu dem Abstimmungsverhalten der Fraktion etwas sagen. Vielleicht interessiert es Sie auch, worüber Sie abstimmen.
Es geht um Änderungen von vier verschiedenen Gesetzestexten. Bei der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung handelt es sich um eine Anpassung an europäische und bundesgesetzliche Regelungen, die jetzt in bayerisches Recht umgesetzt werden sollen. Bei den Änderungen des Bayerischen Wassergesetzes geht es um wasserwirtschaftliche Vorhaben, wie den Bau von
Gewässerüberleitungen, Anlage von Fischteichen und Wasserdämmen, wasserwirtschaftliche Projekte der Landwirtschaft. Es geht aber auch um Ausbauten, die für die Binnenschifffahrt nötig sind. Es geht darum, wann und ab welcher Projektgröße Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden sollen.
Wir stimmen dieser Gesetzesänderung zu, weil die Dinge klar geregelt sind. Die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Gewässern zur Fischzucht soll zum Beispiel stattfinden bei einem Fischertrag von 1000 Tonnen pro Jahr und mehr. Das ist schon eine gewaltige Größe.
Aber begrüßenswert ist, dass auch bei kleineren Fischzuchtanlagen Einzelprüfungen vorgesehen sind. Da geht es entweder um eine allgemeine Vorprüfung oder um eine standortbezogene Vorprüfung.
An diesem Punkt ist es uns besonders wichtig, dass es möglich ist, aufgrund der Einzelfallvorprüfung, wenn sich die Notwendigkeit erweist – das ist hier gesetzlich einigermaßen klar bestimmt –, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. In diesem Punkt stimmen wir also zu.
Bei einem anderen Gesetz, nämlich das Waldgesetz betreffend, haben wir dagegen erhebliche Bedenken. Gerade hier wird bei großen Vorhaben, sei es eine Rodung oder eine Erstaufforstung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen, aber eine Einzelfallprüfung bei flächenmäßig kleineren Eingriffen ist nicht vorgesehen. Wir sind der Überzeugung, dass auch hier eine Einzelfallprüfung notwendig ist. Auch wenn das Vorhaben vom Umgriff her kleiner ist als ein UVP-pflichtiges Vorhaben, ist gegebenenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung, wie es bei wasserwirtschaftlichen Vorhaben gelten soll, muss auch im Waldgesetz verankert werden.
Bei Rodungen von über einem Hektar in 13-d-Flächen – also Naturschutzflächen – ist die UVP vorgeschrieben, während Eingriffe in Flächen von weniger als einem Hektar nicht UVP-pflichtig sind. Da ist auch keine Einzelfallprüfung vorgeschrieben. Das halten wir für nicht tragbar.
Wir haben daher in der Ausschussdebatte gefordert, dass die Fächenumgriffe deutlich verkleinert werden müssen. In einer 13-d-Fläche ist aus unserer Sicht in vielen Fällen auch unter einem Hektar Größe eine Umweltverträglichkeitsprüfung geboten. Bei der Rodung von einem Hektar handelt es sich bereits um einen großen Eingriff. Wir haben gar nicht so viele 13-d-Flächen, die diesen Umfang überhaupt erreichen. – Ich freue mich über das einverständliche Nicken aus den Reihen der CSU. Ich nenne jetzt keinen Namen, obwohl er mir auf der Zunge liegt.
Mit der Form der Übernahme der Umweltverträglichkeitsprüfung in das Bayerische Waldgesetz sind wir also in dieser Form nicht einverstanden. Was ins Abfallwirtschaftsgesetz übernommen wird, ist soweit in Ordnung. Auch die Übernahme in die Arbeitsschutzregelungen ist in Ordnung. Aber wir werden uns, weil wir die Regelun
gen für das Waldgesetz ablehnen, bei der gesamten Stimmabgabe enthalten.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Meißner.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist zustimmungsfähig, auch wenn er von der SPD kommt. Wir unterstützen ihn voll. Herr Kollege Wörner, das sei erlaubt. Ein ähnliches Programm wie Ihr Fünf-PunkteProgramm wirksamer Hochwasserschutz gibt es von der
Bundesregierung. Wir begrüßen diesen Antrag, und es ist notwendig, ihn umzusetzen.
Ich meine, es ist inzwischen allgemein bekannt, dass wir dem Wasser, das bei Starkregen verstärkt anfällt und zur Hochwasserbildung führt, mehr Raum geben müssen, Die natürlichen Überschwemmungsflächen müssen wieder geöffnet werden, damit sie das Wasser aufnehmen können, das nach einem starken Regenguss in riesigen Wassermassen zu Tal befördert wird. Natürlich sind viele Behörden in der Verpflichtung. Zum Beispiel ist – Herr Gartzke, hören Sie zu –, die Flurbereinigung in der Verpflichtung. Wie oft hat die Flurbereinigung dazu beigetragen, dass die kleinen Flutmulden verschwinden? Da wird eingeebnet, da werden kleine Gehölze weggeräumt. Im Grunde sind aber genau diese erforderlich, um den Wasserabfluss aufzuhalten.
Was gehört weiter dazu? Da stellt ein Kollege Spitzner aus Ihrer Bayerischen Staatsregierung eine Studie zum Skitourismus und zum alpinen Wintertourismus vor. Wir haben schon immer gewusst, dass Bergbahnen Leute anziehen. Ich frage mich wirklich, wie diese Studie erstellt wurde, welches wissenschaftliche Niveau dahintersteckt. Dass Bergbahnen Touristen anziehen, war, glaube ich, schon länger bekannt; das ist nichts Neues.
Spannend wird es natürlich, wenn ich weitere Erschließungen fordere. Spannend wird es auch, Herr Umweltminister Schnappauf, wenn neue Regelungen für den Einsatz von Schneekanonen gefordert werden. Ich frage mich: Was gilt denn jetzt? Da stellt sich ein Herr Spitzner hin und fordert die Landräte auf, die Regelungen, die angeblich rechtlich verbindlich sind, jetzt sehr locker und leger zu handhaben und weiter in den Ausbau von Beschneiungsanlagen einzusteigen. Natürlich stellt dies einen Eingriff in das gesamte Wassergefüge dar. Es kommt zu deutlichen Bodenverdichtungen. Ferner bedeutet dies den Ausbau von Skiabfahrten. Das bedeutet natürlich das Abholzen von Bergwäldern und das Anlegen von Seen und dergleichen. Ich frage mich: Was gilt denn nun eigentlich in der Bayerischen Staatsregierung? Wenn wir Hochwasserschutz ernst nehmen, heißt dies: Die Bergwälder, die Schutzwälder, die Alpengebiete sind vor weiteren Neuerschließungen zu schützen; denn die Natur hält das Wasser am besten zurück. Dazu möchte ich gerne einmal ein klärendes Wort von Ihrer Seite hören.
Dasselbe gilt für die Verkehrsflächen – mein Kollege Wörner hat es angesprochen –; auch diesbezüglich meine ich immer, in diesem Hause zwei Stimmen zu hören. Es wird gejammert, dass wir in Bayern zu wenig Straßen haben, dass wir überall noch Umgehungsstraßen, Bundesfernstraßen, Autobahnen in jeder Qualität und Menge brauchen, hier ein Parkplatz, dort ein Parkplatz, hier noch Auf- und Abfahrten, da und dort Gewerbeflächen. Ich frage mich wirklich: Meinen Sie es vonseiten der CSU irgendwann mit dem Hochwasserschutz ernst?
Dann sollte in Ihrer Politik endlich auch eine klare ökologische Leitlinie zur Umsetzung des Hochwasserschutzes erkennbar werden.
Ich bin schon gespannt, wenn in einem Jahr endlich einmal Bilanz gezogen wird: Wo wurden aufgrund der gemeinsamen Erklärungen „wir sind für Hochwasserschutz“ Bebauungen in Überschwemmungsgebieten wirklich verhindert?
Landauf, landab, stellen wir doch fest, dass die Kommunen sagen: Ja, aber da bauen wir jetzt noch hin und dort bauen wir noch hin; die Nachbargemeinde hat es ja auch gemacht, also machen wir das auch. Da wird es wirklich spannend. Ist Ihnen, meine Damen und Herrn der CSUFraktion, das wirklich ein Anliegen, oder lassen Sie von der CSU-Fraktion Ihren Umweltminister Schnappauf, wie ich schon einmal sagte, im luftleeren Raum tanzen? Das wird eine Nagelprobe.
Er ist schon fast am Ersticken, weil ihm die Luft dazu fehlt.
Wir werden sehen, was bei den verbalen Erklärungen Ihrer Politik tatsächlich an Substanz herauskommen wird. Gradmesser wird sein, wieweit die Versiegelung zurückgehen wird. Wir werden sehen, ob die Ausweisung von Verkehrsflächen, Gewerbeflächen und dergleichen zurückgehen wird. Das ist die Messlatte, an der sich Ihre Politik messen lassen muss.
Ein letzter Appell: Wenn Sie es mit dem Hochwasserschutz ernst meinen, dann sorgen Sie bitte dafür, dass in der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes der Wasserrahmenrichtlinie wenigstens das verankert wird, was im Rahmen dieses Gesetzeswerkes möglich ist, um den Hochwasserschutz voranzubringen. Wir müssen die Wassereinzugsgebiete so bewirtschaften, dass sie Hochwasserspitzen auffangen können. Damit würden Sie auch zur Grundwasserneubildung, zum Trinkwasserschutz und zur Wasserqualität und damit letztendlich zur Artenvielfalt einen Beitrag leisten. Hier besteht Handlungsspielraum. Ich bin gespannt, wie die CSU den Hochwasserschutz in diesem breiten Aufgabenspektrum wirkungsvoll umsetzen will.
Herr Kollege Hofmann, Sie staunen von außen. Technischer Hochwasserschutz ist das eine. Dieser Hochwasserschutz ist nötig, wo bereits Siedlungen bestehen. Der Rest, die landwirtschaftlichen Flächen, die Waldflächen und die potenziellen Siedlungsgebiete erfordern schnelles Handeln; denn die Klimaveränderungen sind bereits da. Die Zunahme extremer Wetterereignisse spüren wir tagtäglich.
Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt, wenn Sie heute das Thema FFH langweilt, soll es Sie langweilen, denn diese Richtlinie ist seit 1992 in Kraft. Und was tun wir? Wir fordern das Umweltministerium Monat für Monat und Jahr für Jahr auf, dieser Richtlinie endlich nachzukommen. Was haben Sie gemacht? Erst haben Sie sehr zögerlich weniger als 2% der Landesfläche, die Naturschutzgebiete, gemeldet. Dann haben Sie ein bisschen etwas dazu gemeldet. Schließlich haben Sie ein Stück von der Donau- und Isarmündung bei Plattling nachgemeldet. Jetzt liegen wir bei 8% Landesfläche, fachlich notwendig wären nach dem Landesamt für Umweltschutz und der Fachleute 12%. Da wundert es nicht, dass beispielsweise die Konferenz in Potsdam, die die kontinentalen Meldungen der europäischen Länder im November 2002 bewertete, feststellte, dass es nicht reiche.
„Es reicht locker“, darauf komme ich gleich zu sprechen. – Über 50% der nachzumeldenden Lebensräume liegen in Bayern. Ich glaube, auch die europäischen Fachleute sind nicht ganz doof. Trotzdem will Bayern die Nachmeldungen wieder bis Ende des nächsten Jahres hinausziehen. Ich frage Sie, ob man so mit gemeinsamen Richtlinien und Gesetzesverfahren umgeht, denen man letztendlich auf europäischer Ebene zugestimmt hat? Das Ganze geht auf das Jahr 1992 zurück, das muss man sich einmal vorstellen. Bayern hat nach über zehn Jahren immer noch nicht ordnungsgemäß gemeldet.
Die Welt ist immer noch rund. Sie kennen das andere Sprichwort: „Männer sind klüger als Frauen“ und „Die Erde ist eine Scheibe“. So ähnlich wird im Umweltministerium entschieden.
Die Europäische Kommission hat vor nicht langer Zeit am 02. April 2003 beschlossen, gegen Deutschland ein Zwangsgeldverfahren einzuleiten, weil unzureichend gemeldet wurde.
Ich würde das gerne als Zwischenruf im Protokoll haben. Herr Herrmann, ich habe eben von Deutschland
gesprochen. Über 50% der nachzumeldenden Lebensräume Deutschlands liegen in Bayern. Im Februar schrieb Umweltminister Trittin, dass die Entscheidung zum Zwangsgeldverfahren im Raum stehe, und prompt kam sie am 02. April 2003. Neun Bundesländer haben daraufhin beschlossen, bis Mitte 2003 nachzumelden. Bayern war leider nicht dabei. Das Ganze wird jetzt auf Druck von Bayern und anderer Bundesländer auf das nächste Jahr vertagt. Ob die EU-Kommission das anerkennt, sei dahingestellt; darüber wird verhandelt. Deutschland ist nämlich bereits am 11. September 2001 wegen unzureichender Meldungen von FFH-Gebieten verurteilt worden. Daraufhin kann das Zwangsgeldverfahren eingeleitet werden.
Auch die anderen Länder haben nachzumelden. Nur: Wir sind hier in Bayern und sagen, was Bayern nachzumelden habe. Wenn man sich die Sache nochmals anschaut, stellt man fest, sie wird noch prekärer; denn Bayern hat nicht nur im kontinentalen, sondern auch im alpinen Raum nachzumelden. Bereits im Oktober 2001 hat die Konferenz zur Bewertung der alpinen Meldungen festgelegt, welche Gebiete nachzumelden sind. Heute stellt sich das Umweltministerium hin und sagt, dass packe es in die Meldung im nächsten Jahr mit ein. Einer Aufforderung über drei Jahre nicht nachzukommen, dazu gehört eine gewisse Unverfrorenheit.
Ich möchte an die CSU appellieren. Sie haben unseren Antrag abgelehnt, obwohl es darin heißt: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der dritten Tranche darauf zu achten, dass endlich eine vollständige Meldung erfolgt und alle Defizite behoben werden.“ Was haben Sie dagegen einzuwenden? Das ist es, was die EUKommission fordert und mit einem Zwangsgeldverfahren durchgesetzt werden soll. Sie aber lehnen dies einfach ab. Ich kann dieses nicht mehr nachvollziehen; viele engagierte Bürgerinnen und Fachleute in Bayern ebenfalls nicht mehr. Vielleicht haben Sie heute den Mut, klar zu sagen: Okay, das Kabinett und der Umweltminister wollen nachmelden, dann tun wir das jetzt zügig und sachgerecht. Dann haben wir das Thema „FFH“ nach elf Jahren – wahrscheinlich werden es aber zwölf, vielleicht auch dreizehn Jahre – endlich abgeschlossen. Es ist in der Tat ermüdend, hier über zehn Jahre eine sach- und fachgerechte Handlung einzufordern.
Der andere Antrag, dem auch die SPD nicht zustimmen will, sondern dem sie sich enthalten hat, ist toll. Bei diesen Antrag geht es ebenfalls darum, dass die Europäische Kommission am 19. Dezember 2002 gerügt hat, dass zwei Moorgebiete, wertvolle Moorgebiete – das Enzenstettener Brunnenmoos und das Füssener Wasenmoos –, die jetzt zufällig im Ballungsbereich der A7 liegen, nicht gemeldet wurden. Daher frage ich mich schon, warum Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen. Das Gebiet ist sach- und fachgerecht zu melden. Dann kann man gemäß der FFH-Richtlinie eine Verträglichkeitsprüfung durchführen – Herr Präsident, ich bin gleich fertig – und dann wird entschieden, ob der Eingriff zulässig ist oder nicht. Außerdem kann man eine Autobahn, wenn man sie unbedingt braucht, umplanen. Ich habe hierzu eine Pressemitteilung des Bayerischen Umweltministeriums vom 20. Dezember 2002, worin es heißt: „Als völlig überzogen und sachlich unangebracht
bezeichnete Bayerns Umweltminister Dr. Werner Schnappauf die Kritik der EU und von Umweltkommissarin Margot Wallström.“ Sobald man für den Naturschutz entschieden auftreten muss, taucht die CSU ganz ab und enthält sich die SPD. Haben Sie einmal Mut und melden Sie sachlich, was den Weiterbau der A7 möglicherweise zu Korrekturen veranlassen wird.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag der SPD kann man in der Tat nur unterstützen; denn wir wissen, dass inzwischen Dutzende von Problemfällen aufgelaufen sind und insgesamt 3000 noch offene Förderfälle zur Entscheidung anstehen. Ich meine, man sollte jetzt endlich verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürgern vor Ort unterstützen. Selbst der Bayerische Oberste Rechnungshof kritisiert seit Jahren, dass viele Kläranlagen zu groß dimensioniert sind. Angesprochen wurden das mangelnde Kostenbewusstsein, die nicht bedarfsgerechten Planungen und die Unregelmäßigkeiten beim Bau. An vielen Orten hat man den Bau von sehr großen Kläranlagen durchgesetzt. Die dezentralen Kläranlagen, die von Bürgerinnen und Bürgern in Eigenverantwortung zur Reinigung des Wassers gebaut wurden, wurden boykottiert und verhindert. Es wurde mit einem
Anschlusszwang gearbeitet, der in vielen Fällen nicht gerechtfertigt war.
Vor diesem Hintergrund hat die CSU 1996 – wir waren erstaunt – Anträge eingebracht, die einstimmig angenommen wurden und die darauf gerichtet waren, dass sich in der Praxis vor Ort einiges ändern muss. Trotz des Engagements des Abgeordneten Hofmann – das muss man sagen – dümpeln diese Anträge jetzt vor sich hin. Immer wieder erleben wir höchst zweifelhafte Fälle.
Ich darf kurz einen Fall ansprechen, den ich im März im Rahmen der Mündlichen Anfragen ins Plenum gebracht habe. Es geht um eine selbstfinanzierte Abwasseranlage, die von einem Bürger im Ortsteil Kalkofen, Ort Schöffau, Gemeinde Uffing, eingerichtet wurde. Die Anlage war selbstfinanziert; mehrere Betriebe waren angeschlossen. Später wurde die zentrale Anlage der Gemeinde gebaut. Dem Bürger wurden die Anschlusskosten aufgebrummt. Die Bauernfamilie hat die Anschlusskosten in Höhe von circa 40000 e zusätzlich zu der selbstfinanzierten Kläranlage bezahlt. Was passiert? – Die Gemeinde besteht weiterhin auf dem Anschluss- und Benutzungszwang, anstatt dass sie sich für eine wasserrechtliche Genehmigung und Erlaubnis für die dezentrale Anlage und die fachliche Bewertung dieser Anlage einsetzt. Man besteht auf dem Anschlussund Benutzungszwang, obwohl sogar eine Klage beim Verfassungsgericht anhängig ist. Man fasst einen Gemeinderatsbeschluss, brummt dieser Bauernfamilie ein Zwangsgeld von 50000 e – das ist die Höchstgrenze – auf und sperrt gleichzeitig mehrere Konten zur Pfändung. Ich muss sagen, so darf man mit Bürgerinnen und Bürgern nicht umgehen.
Ich sehe Applaus bei der CSU; das freut mich. Ich wäre wirklich sehr froh, wenn wir diesen Antrag zum Anlass nehmen würden, die Dinge voranzubringen und die Problemfälle zugunsten der Umwelt und der engagierten Bürgerinnen und Bürger zu lösen, damit wir endlich einige bzw. viele dezentrale Kläranlagen haben. Wir sollten Erfahrungen bezüglich ihrer Wirkungsweise sammeln, um mit solchen Anlagen in der Fläche dazu beizutragen, dass die Gewässer ordnungsgemäß geklärt werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Hofmann.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Staatsminister Dr. Schnappauf, wahrscheinlich sind Sie davon ausgegangen, dass Sie, wenn Sie heute eine Erklärung zur Umweltpolitik abgeben, auf dem Boden eines CSU-Umweltprogramms stehen können. Nichts ist daraus geworden; es war ein Reinfall im sagenumwobenen Kreuth.
Das CSU-Umweltprogramm wurde wieder einmal vertagt, vertagt, vertagt, wie es schon seit Jahren passiert. Es liegt ja nun schon zwei Jahre in dieser Fassung vor. Heute bemühen Sie eine CSU-Umweltpolitik, die es wohl schon lange vor Gründung der GRÜNEN gab. Da waren die GRÜNEN ja noch gar nicht geboren. Pisa lässt grüßen. Wie alt sind wir eigentlich?
Die GRÜNEN erschienen genau deshalb auf der politischen Ebene, weil in der CSU hier ein Vakuum besteht, weil sie eben keine Umweltpolitik vorweisen kann. Ich bin gespannt, was Ihr Umweltprogramm in der Kurzfassung im Juli noch enthält. Im September findet die Landtagswahl statt. Wählerinnen und Wähler haben einen Anspruch darauf, einige Tage vor der Wahl wenigstens zu wissen, was Sie wollen.
Sie behaupten ja immer, Sie wären Spitze. Wenn ich aber sehe, wie dieses Thema im Bundestagswahlkampf von Ihrem Kandidaten verkauft wurde, muss ich feststellen – dazu zitiere ich die „Süddeutsche Zeitung“ –:
Bei der Bundestagswahl im Herbst vorigen Jahres wirkte die Versicherung des Kanzlerkandidaten und Ministerpräsidenten Stoiber, in Bayern sei der Umweltschutz Chefsache, auf viele Wähler eher abschreckend.
Das hat wohl auch zum Ergebnis dieser Wahl geführt. – Sie haben in der Tat in Ihrem Programm einige Vorschläge aufgegriffen, die aufhorchen lassen: Die Steuer für transnationale Devisengeschäfte, die CO2-Primärenergiesteuer, Programme zur Markteinführung erneuerbarer Energien, und zwar degressiv, wie es die GRÜNEN machen, Gebäudesanierung, Umlage auf Mieter, Entlastung im Erbschaftsfall, wenn Wärmesanierung durchgeführt wird. Das sind richtige Vorschläge, aber Sie haben immer wieder Angst davor, sie zu realisieren; das hat zum Beispiel auch die Energie-Enquete-Kommission gezeigt.
Ein früheres Mitglied des Landtags, das jetzt im Bundestag ist, Josef Göppel, hatte mit seiner Position als Vorsitzender des CSU-Umweltarbeitskreises nichts anderes als eine Feigenblattfunktion.
Ein Umweltminister Schnappauf ist nichts anderes als ein Tänzer im luftleeren Raum. Hier gibt es nichts anderes als leere Versprechungen, und niemand steht dahinter. Dieses Umweltministerium ist ein SchnappaufSchrumpfministerium, und in der Umwelt- und Naturschutzpolitik haben andere im Lande das Sagen: nicht nur der Bauernverband, sondern natürlich auch Wiesheu und Beckstein. Genau hier werden die Stellschrauben gestellt, und deswegen kommen Sie auch bei konsequenter Umweltpolitik nicht voran.
Angesichts der Bedeutung dieses Umweltministers ist die Debatte darüber, ob dieser Umweltminister zurück
treten soll oder nicht, eine Scheindebatte, eine irrelevante Debatte.
Ich möchte noch auf einen Punkt Ihres Programms zu sprechen kommen. Ihr Umweltprogramm, das Sie nicht verabschieden, enthält eine lange Wertedebatte – gut so. Ich darf aber daraus Folgendes zitieren: „Gemessen werden wir letzten Endes allerdings an dem, was wir tatsächlich in praktische Politik umsetzen.“ Da muss man feststellen: Ihr Umweltminister ist ein Minister der leeren Worte; die Praxis sieht anders aus.
Das bayerische Klimaschutzprogramm, das im Oktober 2000 verabschiedet wurde und noch nicht an die steigenden CO2-Emissionen angepasst wurde, fällt weit, weit hinter das Kyoto-Protokoll zurück. Da frage ich mich schon, wie wir in Bayern, mit diesem Klimaschutzprogramm Staat machen wollen. Schauen wir uns doch die Verkehrspolitik an! Klimaschutz muss in die Verkehrspolitik integriert sein; denn gerade durch den Verkehr steigen die CO2-Emissionen in Bayern. Was aber fordert Bayern? – Sie melden zum Bundesverkehrswegeplan 360 Projekte an; aufgeteilt sind es sogar 450. Sie lamentieren darüber, wie wenig Mittel aus dem Bundesverkehrswegeplan nach Bayern fließen: 13,8% sind noch lange nicht genug, nein, Sie brauchen 17%, um Bayern ordentlich in Beton und unter Straßen versinken zu lassen. Die steigenden CO2-Emissionen sind Ihnen völlig egal.
Herr Schnappauf, Sie beklagen mit Krokodilstränen das Scheitern des Ziels im Klimaschutz unter Kohl, nämlich die Reduktion der CO2-Emissionen um 25% bis 2005. Dazu muss ich Ihnen sagen: Bayern trägt seinen Teil dazu bei, dass diese Emissionen nicht in dem Maße gesenkt werden, wie es notwendig wäre. Der Hinweis sei erlaubt: Das Ziel im Kyoto-Protokoll der Senkung um 21% bis zum Jahr 2012 ist jetzt zu über 19% erfüllt: Eine Senkung von nur 4% unter Rot-Grün kann sich sehen lassen.
Lassen Sie mich noch etwas zur Verkehrspolitik sagen. Das war ja so schön: Da wird der Super-Flüsterasphalt auf unseren Straßen gefordert. Erst bauen wir so viele Straßen, dass jede Ecke Bayerns mit Lärm angefüllt ist, und dann kommt das Programm für den Super-Flüsterasphalt.
So ist es leider. Sogar aus dem fernen China meldet sich Herr Wiesheu und fordert mehr Regulierung beim Fluglärm. Zum einen wird hier Deregulierung gefordert, Wiesheu aber fordert mehr Regulierung gegen Lärm. Das ist auch richtig. In diesem Jahr wird es noch ein Lärmgesetz geben.
Was machen Sie aber gegen den Fluglärm im Erdinger Moos? Sie nehmen in das Landesentwicklungspro
gramm eine Vorrangfläche für die dritte Start- und Landebahn auf. Die Menschen werden sich freuen, wenn auf diesem Weg die Lärmbelastung geringer werden soll. Das ist doch eine Bankrotterklärung Ihrer Umweltpolitik, Ihres Klimaschutzes und Ihrer angeblichen Fürsorge für bayerische Bürger vor mehr Lärm. Sie bauen mehr Straßen, eine dritte Start- und Landeplan, und irgendwann kommt noch der Superflüsterbelag. Ich kann es nicht mehr glauben.
Betrachten wir doch die Subventionen im Flugverkehr. Es gibt Zuschüsse für das Tanken im Erdinger Moos. Es gibt Subventionen für die Flüge von Hof nach Frankfurt. Die Rückzahlung von Zins und Tilgung bei den Investitionsdarlehen für den Bau des Flughafens haben Sie auf die lange Bank geschoben. Das alles ist Ihnen ganz egal. Sie subventionieren den Flugverkehr, wo es nur geht. Sie wollen den Autoverkehr wesentlich stärker erhöhen, und dann weisen Sie auch noch auf ein Klimaschutzprogramm vom Oktober 2000 hin. Die Kyoto-Forderungen erfüllen Sie damit aber leider nicht! Das sagen Sie nicht dazu.
Betrachten wir doch das Landesentwicklungsprogramm, welches in diesem Jahr verabschiedet wurde. Wie haben Sie es da mit Ihren Forderungen gehalten? Nichts Konkretes wurde zum Bodenschutz oder zum Klimaschutz in dieses Landesentwicklungsprogramm aufgenommen. Dort wollen Sie sich nicht an irgendwelchen Zielen messen lassen, damit nachher festgestellt werden kann, ob Ihre Politik Erfolg gebracht hat oder nicht.
Schauen wir uns die Energiepolitik an. Den Atomausstieg gibt es bei Ihnen immer noch nicht. Sie pochen im LEP immer noch auf den Bau weiterer Atomkraftwerke an den bestehenden Standorten. Diese Forderung zu streichen, wäre in der Tat eine Leistung gewesen. Sie verweigern dem Bund das Gespräch mit dem TÜV über Isar I, ein sehr marodes Kraftwerk in der An- und Abflugzone des Flughafens München. Sie sind völlig ruhig, wenn über völlig überdimensionierte Zwischenlager gesprochen wird. Sie beantworten nicht die Frage, warum das Atomkraftwerk Gundremmingen im Jahr 2001 bundesweit die meisten radioaktiven Emissionen hatte. Ich höre keine warnende Stimme angesichts der Provokation des Kernkraftwerkbetreibers in Grafenrheinfeld, zu Kriegsbeginn einen Transport mit Castoren, gefüllt mit abgebrannten Brennelementen, nach La Hague auf Straße und Schiene zu setzen. Das war wohl die höchste Provokation des Kraftwerkbetreibers. Die Staatsregierung aber schwieg dazu.
Nach wie vor, um bei Krieg und Frieden zu bleiben, setzen Sie beim Forschungsreaktor in Garching auf waffentaugliches, hoch angereichertes Uran. Das ist Ihr Beitrag zur Friedenspolitik.
Wir wissen genau, dass Klimaschutz, seine konsequente Umsetzung und die Gestaltung des Solarzeitalters Friedenspolitik sind. Deshalb verstehe ich einige Äußerungen, die Ihre politischen Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen gemacht haben, überhaupt nicht.
Lassen Sie mich ein paar Fakten nennen. Im Irak liegt das weltweit zweitgrößte Erdölvorkommen. Die USA importieren in steigendem Maße Erdöl. 1985 waren es noch 30% Importe, heute sind es schon 60%. Die Ausbeutung der Erdölvorkommen hat ihren Gipfel erreicht. Ab jetzt wird es abwärts gehen. Das wissen Sie alle, trotzdem aber setzen Sie auf eine völlig unzureichende Klimaschutz- und Energiepolitik. Wir wissen, dass eine Energieversorgung für Deutschland mit 100% erneuerbaren Energien, mit Energieeinspar- und -effizienztechnologien bis 2050 möglich ist. Gleichzeitig können wir damit das Ziel erreichen, die Treibhausgase um 80% zu reduzieren. Für diese Option lohnt es sich zu kämpfen, und diese Option hat der Bundestag bestätigt.
Das ist wirklich ein großartiges Ergebnis der Enquetekommission des Bundestages gewesen.
Lassen Sie mich noch einmal auf unsere Potentiale in Bayern ohne Atomenergie und unter Nutzung erneuerbarer Energien hinweisen. Ich nenne nur Sonne, Wasser, Wind, Biomasse, Geothermie oder den Ausbau der Wasserstofftechnologie. Diese Programme sollten Sie umsetzen und nicht zaghaft darunter wegtauchen und eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik verspielen.
Sie haben heute angemahnt, dass sich bei der Biomasse endlich die Fördersätze ändern müssen. Ich mahne an, dass die CSU auf Bundesebene endlich einmal dem EEG zustimmt. Ihr Kollege Göppel macht hierbei ja etwas Druck. Wir werden es noch sehen. Nach dem EEG sollen auch die Fördersätze für kleinere Biomasseanlagen erhöht werden. Dagegen dümpelt das bayerische Diversifizierungsprogramm des Landwirtschaftsministeriums nur so dahin. Ich glaube, dass bisher nicht einmal fünf Projekte damit gefördert wurden.
Zum Wind. Natürlich haben wir nicht die Windpotentiale, die Schleswig-Holstein hat. Allerdings fordern wird – und dazu liegt heute ein Antrag vor –, dass Bayern die Windenergie wenigstens bis zum Durchschnitt der Binnenländer ausbaut und weiterentwickelt. Das wäre doch ein realistisches Ziel, an dem Sie sich einmal messen lassen könnten.
Die wirtschaftliche Entwicklung setzt auf erneuerbare Energien. Die Firma Enercon ist zum Beispiel einer der bedeutendsten Windkraftanlagenhersteller. 150 Firmen aus Bayern sind Zulieferer für Enercon, also für den Bau von Windkraftanlagen. Hier sehen Sie doch, wo das Wirtschaftspotential liegt.
Die Windenergie ist in Deutschland zum Beispiel der zweitgrößte Stahlabnehmer. Was aber war mit der Maxhütte? Eine Pleite war es. Die Windenergie bringt die Stahlindustrie voran. Deutschland ist inzwischen Weltmeister bei der Windenergie und steht bei der Fotovoltaik an zweiter Stelle. Diese Fakten können sich sehen lassen. 150000 neue Arbeitsplätze sind auf diesem Gebiet entstanden. Die Investitionen für diese Bereiche haben sich verdoppelt. Derzeit können bundesweit 6 Mil
lionen Menschen mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden. Das sind zusammengenommen drei große Städte – Berlin, Frankfurt und Stuttgart. So hoch ist inzwischen die Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. Sie wurde unter der rot-grünen Bundesregierung mehr als verdoppelt.
Sicher fehlt die direkte Umsetzung, aber das Potential ist vorhanden. Sie fordern beim Strom die Grundlast. Dann bauen Sie doch endlich die Geothermie und die Biomasse aus. Dort haben Sie die großen Potentiale, die Sie umsetzen können.
In welchem Bereich bitte?
Herr Hofmann, Sie dürfen gerne nach mir reden.
Sie haben bei Ihrer Energiepolitik einfach keine Ziele. Als Beispiel nenne ich die Reduktion des Primärenergieeinsatzes. Wir fordern bis 2010 eine Reduktion um 40% gegenüber 1995. Bis 2010 fordern wir beim Primärenergieverbrauch eine Verdoppellung der erneuerbaren Energien. Wir fordern eine Verdoppelung der Stromerzeugung aus Kraftwärmekopplung. Im Verkehr fordern wir eine Senkung des Energiebedarfs um 10% bis 2010. Auf dem Gebäudesektor, bei der energetischen Sanierung, fordern wir eine Senkung des Energiebedarfs um 10%. Alle diese Ziele sind notwendig für eine wirtschaftliche Entwicklung, für Klimaschutz, für Friedenspolitik, und hier ist bei der CSU absolute Fehlanzeige.
Schauen wir noch einmal auf das Landesentwicklungsprogramm. Nachhaltigkeit war beim Landesentwicklungsprogramm Ihre angeblich große Tat. Auch beim Bodenschutz sagen Sie nicht, wie Sie den Bodenverbrauch reduzieren wollen. Zahlreiche Anträge haben wir hierzu eingebracht. Ein paar haben Sie durchgehen lassen, nämlich drei von 16 Anträgen. Es waren allerdings nur die Anträge, die nicht wehtun. Eine ordentliche und signifikante Bedarfsprüfung durch die Bezirksregierungen haben Sie abgelehnt, wobei ich auch noch nicht weiß, ob diese Bedarfsprüfungen allein das Heilmittel sind. Auch die Regierungen sind CSU-hörig. Stattdessen lassen Sie im LEP Einkaufsmärkte auf der grünen Wiese und jede Menge an Straßen zu. Das beste in der Deregulierungsdebatte war allerdings, dass Herr Stoiber vom erleichterten Bauen im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches sprach. Wenn das Deregulierung ist, wissen wir, wie die Ziele des Flächenschutzes in Bayern erreicht werden.
Schauen wir auf den Hochwasserschutz. Wir begrüßen es, dass es endlich die Möglichkeit gibt, Vorranggebiete auszuweisen. Wir würden es begrüßen, wenn dieses Ziel zügig in den Regionalplänen verankert wird. Wie aber setzen die Kommunen diese Vorgaben um? Wie zurückhaltend sind Sie dabei selbst, auch wenn Sie heute von 600 Projekten gesprochen haben? Ich darf Ihnen kurz die Zahlen nennen.
Sie haben am 10. Oktober 2002 im Umweltausschuss ein Papier vorgelegt, wonach das Gesamtpotenzial natürlicher Rückhalteräume in Bayern – Donau- und Maingebiet – 250 Millionen m3 Wasser umfasse. – Ein super Retentionsvolumen. Bei den konkreteren Planungen liegen wir schon bei 40% und bei den Planungen zur gesteuerten Retention sind wir gerade einmal bei 66 Millionen, das macht 25%. Unter dieser Planung steht der lapidare Satz: „Hier gibt es jedoch teilweise heftige Widerstände in den Anliegergemeinden.“ – Ich kann mir gut vorstellen, was die CSU-Bürgermeister in diesen Gemeinden machen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CSU: Gemessen wird an den Taten, gemessen wird an der Praxis. Wir werden uns in den nächsten Monaten und Jahren hier wieder sehen und die Debatte darüber führen, wie Sie es mit vorsorgendem Klimaschutz, Reduktion der Treibhausgase und vorsorgendem Hochwasserschutz halten. Herr Hofmann, Sie sind leider nicht mehr da. Sollte ich nicht mehr da sein, so habe ich nette Kolleginnen und Kollegen, die mir folgen. Wir können uns dann beim Kirschenessen darüber unterhalten, ob die eine ordentliche Politik machen.
Eines kann ich Ihnen jetzt schon sagen, Herr Schnappauf: Baugebiete werden in Bayern immer schneller ausgewiesen als Hochwasserschutzgebiete. An diesem Punkt werden wir Ihre Politik messen. Ein Hinweis sei erlaubt: Sie wollen den Hochwasserschutz bei der Donau nach Variante A umsetzen. Der Widerstand ist umfangreich genug; wir werden darüber heute noch diskutieren.
Schauen wir noch auf ein weiteres Merkmal des letzten Jahres: Es war das Internationale Jahr der Berge. Wie sieht die Bilanz aus? Die Bürger haben im Allgäu einen Ski-Zirkus gestoppt. Gut so. Daran sieht man, wozu das Instrumentarium des Bürgerentscheids gut ist. Wenn schon die Regierung, die Planungsbehörden und der Staatsforst dieses einfach hinnehmen und befördern, dann stoppen wenigstens die Bürgerinnen und Bürger solchen Unsinn. Auch in Bezug auf das Wallbergrennen sind Sie nach der Kommunalwahl ganz vorsichtig zurückgegangen. Auch das ist gut so; ein Erfolg der Grünen und der aktiven Bürgerbewegung.
Wir haben elf Anträge zum Schutz der Alpen eingebracht. Wir wollten zum Beispiel die Protokolle der Alpenkonvention in das Landesentwicklungsprogramm mit aufgenommen haben. Die Alpenkonvention erscheint nur ein einziges Mal im Begründungsteil des Landesentwicklungsprogramms. Sie fand keinen Niederschlag bei den Straßenplanungen, bei Tourismuspla
nungen oder Energieplanungen. Die Art und Weise, wie Sie die Alpenkonvention in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen haben, ist wirklich ein Armutszeugnis.
Es ist wirklich gut, dass jetzt ein grüner Umweltminister aus Deutschland den Vorsitz bei den Anrainerstaaten der Alpen führt und darauf schaut, dass die Protokolle Stück für Stück umgesetzt werden. Das ist ein großer Erfolg.
Sie brüsten sich mit der Ausweitung der Zone C: Unsere Forderung, FFH-Gebiete, die an die Zone C im Alpenbereich anschließen, mit in die Zone C aufzunehmen, wurde zwar geprüft, aber dann sehr schnell sang- und klanglos abgelehnt. Es wurde auch in diesem Internationalen Jahr der Berge kein einziges neues Naturschutzgebiet, die in den Regionalplänen ja durchaus schon benannt sind, ausgewiesen. Es gibt gerade im Alpenraum keine Umsetzung vieler geplanter Naturschutzgebiete. Das ist im Hinblick auf die Forderungen, die wir eingebracht haben, eine traurige Bilanz.
Schauen wir auf die Umsetzung des Programms „Netz des Lebens – Natura 2000“, auf die Umsetzung der FFHRichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Im Zusammenhang mit diesen Richtlinien liegen jetzt – nach Potsdam im letzten Herbst – Forderungen der EU nach Nachmeldungen auf dem Tisch. Es hat ewig gedauert, bis in Bayern Stück für Stück nach Blauen Briefen aus der EU Nachmeldungen vorgenommen worden sind. Irgendwann ist auch das Isarmündungsgebiet bei der Donau gemeldet worden, aber es hat lange gedauert, bis Sie einigen Forderungen nachgekommen sind. Jetzt ist wieder Sendepause. Sie sagen zwar, die notwendige Bereitschaft sei vorhanden und Sie setzten auf Dialogverfahren. Ich muss aber daran erinnern, wie die letzten Dialogverfahren abgelaufen sind: Es wurden Fristen verkürzt und die Meinung der Umweltverbände und der Fachbehörden wurde beiseite geschoben. Wir dürfen gespannt sein, was bei diesen Nachmeldungen rauskommt. Bei der Nachmeldung für die alpine Kartierung, für die alpine Erfassung, ist Bayern das letzte Land, das noch nachmelden muss. Alle anderen haben nachgemeldet. Sie gehen noch weiter in das Verfahren, anstatt zügig Gebiete wie Rotwandgebiet, Estergebirge – notwendige Lebensräume, die in der alpinen Kartierung eingefordert sind –, extensive Mähwiesen, Waldgemeinschaften, Silikatschutthalden usw. nachzumelden. All dies muss nachgemeldet werden. Das könnten Sie sofort tun.
Schauen wir auf die kontinentale Meldung. Auch hier hat Bayern einen erheblichen Nachmeldebedarf. Wenn wir uns die Listen der Lebensräume anschauen, die nachzumelden sind, dann sehen wir, dass über 50% der Lebensräume, die nach der FFH-Richtlinie nachzumel
den sind, in Bayern zu finden sind. Über 60% der Arten, die nachgemeldet werden müssen, sind mit ihren Lebensräumen in Bayern zu finden. Darunter finden sich prioritäre Arten. Sie können doch wirklich nicht sagen, Sie setzten die Natura 2000 fach- und sachgerecht um.