Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung: Prozentual wie viele der den Rechtsaufsichtsbehörden bisher zur Genehmigung vorliegenden Gemeindehaushalte weisen in den einzelnen Regierungsbezirken nicht mehr die Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt auf, prozentual wie viele der Gemeindehaushalte in den einzelnen Regierungsbezirken sehen einen Ausgleich des Verwaltungshaushalts durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt vor, und prozentual wie viele der Gemeinden in den einzelnen Regierungsbezirken haben eine Bedarfszuweisung beantragt?
Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung: Welche bayerischen Groß- bzw. Mittelstädte – ich definiere diese als Städte mit über 50000 Einwohnern – können 2003 ihren Verwaltungshaushalt nur durch Kredite, also durch Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgleichen, bei welchen dieser Städte ist dies auch im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung der Fall, und welche Vorgaben gibt es von der Staatsregierung an die Genehmigungsbehörden hinsichtlich Beurteilung und Genehmigung solcher Haushalte?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Zunächst zur Frage des Herrn Abgeordneten König. Dem Staatsministerium des Innern ist es derzeit leider
nicht möglich, die Mündliche Anfrage zu beantworten, Herr Kollege. Die Haushaltsdaten der 2056 bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden werden vom Staatsministerium des Innern nämlich nicht gesammelt und ausgewertet; für die von Ihnen gewünschten Zahlen wäre daher eine Umfrage bei den Regierungen und darüber hinaus bei den 71 Landratsämtern erforderlich. Dies war kurzfristig verständlicherweise nicht zu bewerkstelligen, zumal eine aussagekräftige Beurteilung eine entsprechende Differenzierung erfordert hätte. Daneben – und das ist entscheidend – würde eine entsprechende Auswertung zum jetzigen Zeitpunkt zwangsläufig ein unvollständiges und unter Umständen verzerrtes Bild der Lage der kommunalen Finanzen in Bayern liefern. Es ist davon auszugehen, dass die Haushalte vieler, insbesondere von der Finanznot der Kommunen in besonderem Maße betroffener Städte und Gemeinden derzeit noch nicht verabschiedet bzw. noch nicht den Rechtsaufsichtsbehörden vorgelegt sind, vor allem im Hinblick auf die sich vielerorts bis in das Frühjahr hineinziehende Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung der Bezirksund Kreisumlagen, die für die Kommunen eine entscheidende Größe bei der Haushaltsplanung darstellen.
Auch der prozentuale Anteil der Gemeinden, die in den einzelnen Regierungsbezirken eine Bedarfszuweisung beantragt haben, kann zum derzeitigen Zeitpunkt vom Staatsministerium des Innern nicht beantwortet werden; denn als Termin zur Vorlage der Anträge an das Finanzsowie das Innenministerium wurde der 1. Juli dieses Jahres festgesetzt. Die Sitzung des Verteilerausschusses zur Gewährung der Bedarfszuweisungen an Gemeinden wird voraussichtlich am 29. Juli stattfinden. Damit wurde die Entscheidung im Vergleich zu den vergangenen Jahren zwar vorgezogen, doch der Ablauf der Antragsfrist muss zunächst abgewartet werden.
Zur Frage des Kollegen von der SPD. Der erste Teil der Mündlichen Anfrage, die Frage nach den bayerischen Groß- bzw. Mittelstädten, die 2003 ihren Verwaltungshaushalt nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgleichen können bzw. bei denen dies auch im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung der Fall sein wird, kann vom Staatsministerium des Innern leider derzeit nicht beantwortet werden. Die entsprechenden Haushaltsdaten werden, wie vorher schon gesagt, nicht systematisch ausgewertet.
Angesichts wegbrechender Steuer- und sonstiger Einnahmen bei unveränderter oder gar steigender Ausgabenlast stehen viele Städte und Gemeinden vor der Schwierigkeit, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Für heuer ist davon auszugehen, dass eine steigende Anzahl von Gemeinden die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt nicht mehr erwirtschaften kann und auch eine steigende Zahl von Gemeinden zur Gewährleistung der Erfüllung der laufenden Aufgaben auf Zuführungen aus dem Vermögenshaushalt angewiesen sein wird. Bei einer gewissen, allerdings eher kleineren Anzahl von Gemeinden besteht das Problem, 2003 überhaupt einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können. Dem Staatsministerium des Innern ist bekannt, dass in Einzelfällen auch bei größeren, zum Teil kreisfreien Städten Probleme hinsichtlich der Aufstellung
Zu der Behandlung der kommunalen Haushalte 2003 durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. insbesondere im Umgang mit problematischen kommunalen Haushalten fand bereits im Dezember 2002 im Staatsministerium des Innern ein Informations- und Gedankenaustausch mit den Regierungen statt. Staatsminister Dr. Beckstein hat das Thema auch bei einem Gespräch am 12. Februar 2003 mit den Herrn Regierungspräsidenten sowie dem Präsidenten des Bayerischen Landkreistages erörtert. Daneben hat sich auch das Bayerische Kabinett mit dieser Thematik befasst.
Auf allen Gesprächsebenen bestand Einigkeit, dass am Grundsatz des Haushaltsausgleichs festzuhalten ist und die Aufsichtsbehörde in jedem Stadium auf einen rechtmäßigen Haushaltsplan und einen ebenso rechtmäßigen Haushaltsvollzug hinwirken soll. Ich halte es für dringend geboten, dass sich die Rechtsaufsichtsbehörden bei der Würdigung bzw. bei der gegebenenfalls erforderlichen Genehmigung der kommunalen Haushalte 2003 an die gegebenen gesetzlichen Vorgaben zur kommunalen Haushaltswirtschaft halten und konsequent dafür Sorge tragen, dass die Kommunen die entsprechenden Vorgaben bei ihrer Haushaltsplanung berücksichtigen. Eine Sanierung der kommunalen Finanzen wird durch das Aufschieben der Probleme nicht einfacher, sondern eher schwieriger.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie die Anfrage nicht bayernweit beantworten können und Sie gerade darauf hingewiesen haben, welche Rahmenbedingungen von den Genehmigungsbehörden einzuhalten sind, frage ich zur speziellen Situation der Stadt Würzburg, die Ihnen bestens bekannt ist: Was raten Sie der Stadt Würzburg und der Genehmigungsbehörde in dem dort vorliegenden Fall, dass der Verwaltungshaushalt selbst bei Streichung aller freiwilligen Leistungen nicht ausgeglichen werden kann, sondern immer noch mehrere Millionen an Defizit durch Kreditaufnahme finanziert werden müssen?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege, die Regierung von Unterfranken ist seit langer Zeit in sehr engem Kontakt mit den Verantwortlichen der Stadt Würzburg. Die Gespräche laufen zum Teil in Rückkopplung mit unserer Fachabteilung. Ich möchte dem Ergebnis dieser Gespräche nicht vorgreifen.
Herr Staatssekretär, Sie haben auch zu den Bedarfszuweisungen Ausführungen gemacht. Können Sie denn schon sagen, zu welchem Zeitpunkt in diesem Jahr mit der Auszahlung der Bedarfszuweisungen gerechnet werden kann?
Ich habe angekündigt, dass voraussichtlich am 29. Juli der Verteilerausschuss tagen wird. Unmittelbar darauf werden die Auszahlungen erfolgen.
Herr Staatssekretär, trotz Ihrer für mich etwas ausweichenden Haltung frage ich nach: Hält es die Staatsregierung in dem von mir genannten Fall für ratsam, alle freiwilligen Leistungen zu streichen und damit über lange Zeit gewachsene Strukturen im Sport-, Sozial- und Kulturbereich zu zerstören oder wichtige Einrichtungen der Daseinsvorsorge zu schließen?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege, das ist, wie Sie wissen, eine Entscheidung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Vorschriften für die kommunale Haushaltswirtschaft geben hier relativ eindeutige Vorgaben.
Herr Staatssekretär Regensburger, Ihnen ist sicher bekannt, dass durch die Festlegung der Schlüsselzahl, also der Festlegung der Steuerkraft der Gemeinden, einer ganzen Reihe von Gemeinden in Bayern erhebliche Verluste entstanden sind. Die Staatsregierung schlägt nun vor, diese Verluste durch Aufnahme von Darlehen für ein Jahr auszugleichen und ist bereit, dafür einen Zinszuschuss zu geben. Ich gehe davon aus, dass die Genehmigung dieser zusätzlichen Darlehensaufnahmen der Gemeinden von den Aufsichtsbehörden sichergestellt wird.
Das kann ich Ihnen zusichern. Das Kabinett hat sich gestern mit der Frage beschäftigt und beschlossen, dass die Staatsregierung in diesen Fällen die Zinsen übernimmt. Pro forma handelt es sich dann zwar um ein Darlehensgeschäft, die Gemeinden werden durch diese Darlehensaufnahme jedoch praktisch nicht belastet. Das ist schließlich nur ein kurzfristiges Darlehen. Die Staatsregierung hat beschlossen, die Zinsleistung dafür in vollem Umfang zu übernehmen. Daraus können Sie schon schlussfolgern, dass die Genehmigung der Haushalte bzw. der Darlehensaufnahmen insoweit in aller Regel keine Probleme bereiten wird.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich sehe keine weiteren Fragesteller. Deshalb bitte ich Frau Kollegin Kellner, die nächste Frage zu stellen.
Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Wie beurteilt die Staatsregierung die geplante Änderung des Flächennutzungsplans Gündlkofen-Ost vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden – siehe Brief von Innenminister Dr. Beckstein vom 28. Oktober 2002 – und vor dem Hintergrund eines VGH-Urteils vom 10. April 2003 in dieser Sache, das zum Inhalt hat, dass hier eine fehlerhafte Abwägung zu Lasten des landwirtschaftlichen Vorbehalts vorgenommen wurde?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Frau Kollegin Kellner, bereits im Jahre 1995 hat die Gemeinde Bruckberg eine Bauleitplanung im betreffenden Bereich südöstlich des Ortsteils Gündlkofen in unmittelbarer Nähe des Autobahnanschlusses Landshut-West mit dem Ziel eingeleitet, dort gewerbliche Bauflächen auszuweisen. Die Planung ist auf erhebliche Bedenken der eingeschalteten Fachstellen gestoßen, insbesondere aus landesplanerischer Sicht, zumal sich das Gelände in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet befindet. Auch das Staatsministerium des Innern war mit der damaligen Planung befasst und hat aus städtebaulicher Sicht gravierende Bedenken geäußert. Das Landratsamt Landshut hat schließlich die Genehmigung der damaligen Planung versagt, wogegen die Gemeinde Bruckberg gerichtlich vorgegangen ist. Die ablehnende Entscheidung des Landratsamtes Landshut ist vom Verwaltungsgericht Regensburg bestätigt worden. Den hiergegen gerichteten Antrag der Gemeinde auf Zulassung der Berufung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 10. April 2003 abgelehnt.
Mit dem derzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Bruckberg, das im Wesentlichen denselben Standort wie das vorangegangene Bauleitplanverfahren betrifft, allerdings im Hinblick auf die von den Fachstellen vorgetragenen Bedenken umfassender begründet, zudem im Umgriff modifiziert worden ist, war das Staatsministerium des Innern bislang nicht befasst. Nach den uns in der Kürze der Zeit vorgelegten Unterlagen begegnet jedoch auch die aktuelle Planung Bedenken. Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ist allerdings vor Erlass der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. April 2003 erteilt und bisher noch nicht bekannt gemacht worden.
Das Staatsministerium des Innern wird die Regierung von Niederbayern bitten, die aktuelle Bauleitplanung eingehend zu überprüfen und zu erwägen, ob rechtsaufsichtliche Schritte gegen die Gemeinde eingeleitet werden müssen.
Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Herr Staatssekretär, im Zusammenhang mit dem Brief aus Ihrem Ministerium, in dem steht, dass bei solchen Sachverhalten sorgfältige Abwägungen und Begründungen vorgenommen werden müssen, frage ich Sie: Wie gestaltet sich der Ablauf? Die Landratsämter sind nämlich häufig aufgrund des öffentlichen Drucks sehr viel zugänglicher als die übergeordneten Behörden. Wie wird das enden? Die Fachbehörde hat Einspruch erhoben. Das Landratsamt wird aller Voraussicht nach auf seinem Standpunkt bleiben. Wer wird in diesem Fall entscheiden?
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Frau Kollegin, Sie wissen, dass das Landratsamt zum Staat gehört und deshalb weisungsgebunden ist. Wenn wir darüber informiert werden, dass diese Richtlinien nicht beachtet werden, ist es Aufgabe der Regierungen, im Rahmen der Aufsicht über das staatliche Landratsamt tätig zu werden. Das wird auch in diesem Fall geschehen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Herr Kollege Hartenstein hat sich wegen eines Todesfalles entschuldigt. Ich bitte darum, ihm die Antwort auf seine Frage zukommen zu lassen. Der nächste Fragesteller ist Herr Kollege Christ.
Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Ich frage die Staatsregierung, welche Finanzmittel dem Straßenbauamt Aschaffenburg zur Verfügung stehen und ob diese unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung am Untermain zum Unterhalt der Staatsstraßen ausreichen.
Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Herr Kollege Christ, die Haushaltsmittel für den Staatsstraßenbau werden auf die bayerischen Straßenbauämter gleichmäßig verteilt. Die Verteilung auf die einzelnen Straßenbauämter richtet sich nach einheitlichen Zuweisungsschlüsseln, bei denen unter anderem die Streckenlänge des bauamtlichen Staatsstraßennetzes, die Ergebnisse der Zustandserfassung und das Kostenvolumen der Projekte der ersten Dringlichkeit des 6. Ausbauplans eingehen.
Dem Straßenbauamt Aschaffenburg stehen für das Haushaltsjahr 2003 aus dem Staatsstraßenhaushalt für Um- und Ausbaumaßnahmen, Bestandserhaltung und die Unterhaltung und Instandsetzung einschließlich Winterdienst Haushaltsmittel in Höhe von rund 6,0 Mio. e zur Verfügung. Diese Mittelzuweisung ist mit Rücksicht auf die sehr starke Verkehrsbelastung der Staatsstraßen am Untermain im Vergleich zu den unterfränkischen Regionen 2 „Würzburg“ und 3 „Main-Rhön“ überdurchschnittlich. Dennoch können aufgrund der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte nicht alle Maßnahmen zur Bestandserhaltung im wünschenswerten Umfang durchgeführt werden.
Herr Staatssekretär, Sie haben von Haushaltsmitteln in Höhe von 6 Mio. e für dieses Jahr gesprochen. Ich möchte Sie ergänzend fragen, wie hoch die Erhaltungsrückstände aus dem Vorjahr oder den Vorjahren am Untermain sind.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich diese Zahlen nicht parat habe. Diese Daten waren in der ersten Frage nicht enthalten. Wir werden Ihnen diese Daten gerne nachreichen.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, ob ein Teil der genannten 6 Mio. e für die Staatsstraße von Kahl nach Schöllkrippen verwendet wird, insbesondere für die Ortsdurchfahrt in Schimborn?