Peter Paul Gantzer

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Frau Staatssekretärin, ist denn die Versendung der Sonnenbrandbroschüren derzeit überhaupt noch notwendig, nachdem man in Italien keinen Urlaub machen kann, oder empfehlen Sie Italien noch als Urlaubsland?
Frau Staatssekretärin Görlitz (Verbraucherschutzmi- nisterium): Herr Kollege, ich hoffe auch noch auf ein paar schöne Tage bei uns in Bayern. Ich denke, dass Sonnenschutz auf alle Fälle angebracht ist, gerade dann, wenn man in das Gebirge fährt, was ich sehr empfehlen kann.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich bitte nun den Staatsminister des Innern, Herrn Dr. Beckstein, um die Beantwortung der nächsten Fragen. Ich hätte die Fragen Nummer 7 von Frau Lück und Nummer 8 von Herrn Sprinkart gerne zusammen behandelt. Wird Herr Sprinkart von jemanden vertreten? Frau Paulig, haben Sie
diese Frage? – Dann beantworten wir beide Fragen zusammen. Erste Fragestellerin: Frau Lück, bitte.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Ihnen meinen herzlichen Glückwunsch zum Bundesverdienstkreuz aussprechen. Guten Morgen, Herr Staatsminister. Ich frage Sie: Weswegen „haust“ die Polizeiinspektion Mühldorf immer noch in einem alten, verfallenen Haus in Mühldorf, obwohl seitens der Staatsregierung seit vielen Jahren zugesagt wird, dass ein Umzug in ein neues Gebäude erfolgen werde, was nach Aussagen der Staatsregierung spätestens im letzten Jahr hätte erfolgen sollen, und ist sich die Staatsregierung darüber im klaren, was ihr Verhalten für die Motivation der betroffenen Beamten bedeutet?
Herr Minister, Sie haben auf Prioritäten hingewiesen und gesagt, dass die PI Mühldorf erste Priorität hätte. Sie haben außerdem gesagt, dass der Neubau in Mühldorf durch die Politik in Berlin verhindert worden wäre. Wie erklären Sie sich dann, dass in Ihrem eigenen Hause am Odeonsplatz umfangreiche Umbaumaßnahmen stattfinden?
Herr Staatsminister, da mehrere Neubauten von Polizeiinspektionen notwendig sind, frage ich Sie, welche Rangzahl die PI Mühldorf in der Prioritätenliste haben wird.
Herr Staatssekretär, wie sehen derzeit die Pläne der Staatsregierung zur Verwirklichung einer Westumgehung um Garching aus, inwieweit könnte hierbei eine Umgehung als kommunale Maßnahme gebaut werden, und in welcher Höhe würde dann eine Förderung durch den Freistaat erfolgen?
Herr Staatssekretär, wie sehen Sie die Chancen, dass die Straße tatsächlich zur Staatsstraße abgestuft wird?
Herr Staatssekretär, weswegen wehren Sie sich denn dagegen?
Herr Staatssekretär, wenn weder eine Abstufung und eine Kostenübernahme noch eine Ausbaumaßnahme durch die Bundesregierung erfolgen würde, wie sehen Sie denn dann die Straßenverkehrsverhältnisse in Garching, wenn dann auch noch das Stadion fertig gestellt worden ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich werden wir diesem Antrag zustimmen, weil auch wir der Meinung sind, dass die US-Armee hier in Bayern ein Wirtschaftsfaktor ist und dass es vor allem um Arbeitsplätze geht. Selbstverständlich wünschen wir auch, dass diese Arbeitsplätze erhalten bleiben. Das vorweg.
Aber, Herr Kollege Sackmann, wenn ich die Begründung lese, kommen mir fast die Tränen. Ich habe den Eindruck, dass Sie die neueste sicherheitspolitische Entwicklung nicht mitbekommen haben.
Sie schreiben: „Bayern steht damit unter dem militärischen Schutz der USA...“, „Diesen Schutz darf Bayern auch in Zukunft nicht verlieren.“
Damit beleidigen Sie schon einmal die Bundeswehr. Wir stehen in erster Linie unter dem Schutz der Bundeswehr und dann unter dem Schutz der europäischen Armeen.
Lieber Herr Kollege Sackmann, Sie wissen auch, dass wir im Augenblick nur noch von Freunden umgeben sind und nicht zu befürchten haben, dass hier ein Krieg geführt wird. Ich bin selbstverständlich dafür, dass wir unsere NATO-Verbindungen mit den USA aufrechterhalten. Ich will keinen Streit mit den USA, aber auf diese Art und Weise sozusagen unter den Rockschoß der USA zu kriechen, halte ich nicht für richtig.
Herr Kollege Sackmann, das Zweite, was ich Ihnen dazu sagen muss, ist Folgendes: Das ist nun wirklich ein Wahlkampfantrag. So kurz vor den Wahlen einen solchen Antrag zu stellen, wenn es überhaupt keine konkreten Anzeichen dafür gibt, dass so etwas passieren könnte – –
Ich komme gleich darauf. Der Herr Huber war zwar drüben, aber im „Who is who“ ist er nicht aufgetaucht. Ich will damit nur sagen: Da drüben wird sich um den Beschluss des Landtags niemand kümmern. Das werde ich gleich noch ausführen.
Sie wollen im Augenblick die Menschen verunsichern, um sich mit diesem Antrag als Retter Bayerns aufzuspielen. Das halte ich für unanständig; denn hinter den Planungen der Amerikaner steckt etwas anderes. Da wird auch Herr Huber nach seinem jüngsten Besuch in den USA nichts anderes sagen können. Auch die Vereinigten Staaten gliedern ihr Heer um. Lesen Sie einmal die amerikanischen Militärzeitungen mit den Untersuchungen darüber. Amerika will seine Truppen um 25% reduzieren. Wenn aber 25% der Standorte in Amerika geschlossen werden, was meinen Sie dann, was die amerikanischen Bürger sagen, wenn Arbeitsplätze verloren gehen? In Amerika wird über die Frage anders diskutiert. Die amerikanischen Bürger sagen: Schließt in Deutschland die Standorte, aber nicht bei uns in den USA. Diese Argumentation kann man aus der Sicht der amerikanischen Staatsbürger durchaus verstehen.
Hinzu kommt, dass in den USA gerade eine Umgliederung des Heeres erfolgt. Man hat auch dort erkannt, dass bei den Einsätzen, die wir in der jüngsten Vergangenheit gehabt haben, kleine, schlagkräftige und mobile Einheiten gebraucht werden. Deswegen wird es eine totale Reform der amerikanischen Armee geben, was zur Folge haben wird, dass Reduzierungen vorgenommen werden müssen, die an uns nicht vorübergehen werden. Deswegen kann ich nur sagen: Das, was Sie machen, ist eine Verunsicherung des Bürgers. Verteidigungsminister Rumsfeld hat in einer seiner Reden etwas Schönes gesagt, nämlich dass die Entscheidungen, die in Europa fallen werden, erstens ausschließlich militärisch motiviert sein werden. Herr Huber, da werden Sie nicht widersprechen können. Zweitens hat er gesagt, wir werden dabei auf Wirtschaftsfaktoren in den betroffenen Ländern keine Rücksicht nehmen können.
Entscheidend ist außerdem, dass die Amerikaner auch Politik machen. Das haben Sie nicht erwähnt. – Sie haben nur gesagt, die Amerikaner gehen in die osteuropäischen Länder, die neu zur EU kommen. Warum hat aber Amerika vor, nach Polen zu gehen? – Ganz einfach: Polen hat amerikanische Flugzeuge bestellt, was bedeutet, Polen hat Arbeitsplätze in Amerika gesichert und geschaffen. Also bedankt sich Amerika damit, dass dort Truppen stationiert werden. Sollen wir in Deutschland jetzt den Eurofighter nicht mehr in den Dienst stellen – was wir diese Woche tun werden – und damit Arbeitsplätze vernichten, damit die anderen erhalten bleiben? – Nein.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch etwas Entscheidendes sagen. Sie haben diesen Antrag gestellt, um den Menschen Angst davor zu machen, dass in den betroffenen Gebieten Arbeitslosigkeit entstehen könnte. Ich sage Ihnen eines: Kehren Sie erst einmal vor Ihrer eigenen Tür. Die Staatsregierung soll sich dafür einsetzen, dass Firmen wie BMW, Audi und Infineon nicht ins Ausland gehen und dort Arbeitsplätze schaffen statt bei uns.
Sie sollten sich dafür einsetzen, dass Großfirmen wie Maxhütte, Dornier-Fairchild oder Kirch nicht Pleite gehen und damit Arbeitsplätze vernichtet werden. Sie sollten auch dafür sorgen, dass LWS und Landesbank nicht Milliardenverluste einfahren, die sich auf den Arbeitsmarkt niederschlagen. Kehren Sie erst einmal vor Ihrer eigenen Tür, und dann können wir uns unterhalten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der angekündigten Ablehnung unseres Gesetzentwurfs durch die CSU wird eine der schwersten Wahlfälschungen in Deutschland seit Kriegsende auf eine Art und Weise beerdigt, die einer Demokratie wirklich nicht angemessen ist. Das, was in Dachau passiert ist, und zwar ausschließlich durch CSUAngehörige zur Erhaltung der Macht, erinnert an Bananenrepubliken und undemokratische Zustände, wie wir sie ehemals in den alten Ostblockstaaten gehabt haben.
Sie hätten deswegen jeden Anlass gehabt, über diese Missstände nicht nur zu diskutieren, sondern sie auch zu heilen. Ein Versuch dazu war der von uns eingebrachte Gesetzentwurf, der verhindern sollte, dass sich solche Vorkommnisse zukünftig wieder ereignen.
Es waren im Grunde genommen gar nicht so viel großartige Änderungen, die wir wollten. Wir wollten verhindern, dass ein Bürgermeister, wie zum Beispiel in Dachau geschehen, durch eine Wahlanfechtung, die ihm selbstverständlich zusteht, Manipulationen betreiben kann. Es ging ihm nicht darum, seinen Rechtsstandpunkt durchzusetzen, sondern es ging ihm darum, möglichst lange, so lange, wie es das Gesetz gerade noch zuließ, im Amt zu bleiben. Mit anderen Worten: Er war gewählt worden und hätte gleich, nachdem die Wahlfälschung bekannt geworden ist, erklären können, er trete zurück und mache den Weg für Neuwahlen frei. Das hat er nicht gemacht, sondern er hat den Bescheid angefochten.
Damit hatte er die Möglichkeit, fast ein Jahr im Amt zu bleiben, hat den Bescheid dann doch anerkannt und dann den Rücktritt erklärt. Mit anderen Worten: Er hat sich ein ganzes Jahr lang als Bürgermeister profiliert und konnte Wahlkampf machen; die andere Seite konnte das nicht. Er hat diese gesetzlichen Unklarheiten auf eine sehr üble Art und Weise ausgenutzt.
Diese wollten wir beseitigen und haben gesagt, das kann immer wieder passieren, das ist immer wieder möglich, das ein kein Einzelfall. Wir hatten mehrere Fälle, in denen das ähnlich abgelaufen ist.
Nachdem nie auszuschließen ist, dass zwischen den Kommunalwahlen Bürgermeisterwahlen stattfinden
müssen – das kann durch einen Rücktritt passieren, das kann durch eine Amtsenthebung passieren, durch den Tod eines Bürgermeisters –, ist jetzt schon Handlungsbedarf gegeben gewesen. Sie haben den Handlungsbedarf nicht gesehen, haben ihn nicht sehen wollen; Ihnen ging es eindeutig nur um den Machterhalt.
Ich kann deswegen nur betrübt zur Kenntnis nehmen, dass Sie zwar immer vom Rechtsstaat und von Demokratie reden, aber wenn es darum geht, das Recht in so schwerwiegenden Fällen durchzusetzen, dann verweigern Sie sich, weil Sie keinen Vorteil für sich sehen, sondern die Nachteile bei uns liegen, und Sie alles tun, damit das so erhalten bleibt.
Ich kann nur sagen: Damit haben Sie gezeigt, wie Sie tatsächlich zur Demokratie stehen. Ich bedauere das sehr, auch dass Kollege Dr. Kempfler als Vorsitzender des innenpolitischen Ausschusses, der die Demokratie immer so hochhält, zum Schluss seiner Amtszeit es nicht zu Stande gebracht hat, entsprechende Gesetzesänderungen in seiner eigenen Fraktion durchzusetzen.
Ich bedauere das, muss aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die CSU das mit Ihrer Mehrheit machen kann. Es bleibt ein schaler Geschmack. Gerade zum Ende der Legislaturperiode ist das sehr bedauerlich.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Tausendfreund.
Es bleibt offen, wie viele Wahlskandale nicht ans Licht gekommen sind. Unser Gesetzentwurf sieht eine Veränderung der Briefwahlmodalitäten vor, um Manipulationen zu verhindern. Es ist ein offenes Geheimnis, dass gerade in Altenpflegeheimen etc. immer wieder ungebetene Wahlhelfer auftauchen, sich die Bestätigungskarten unterschreiben lassen und die Briefwahlunterlagen abholen; wer weiß, wer dann für die Wähler die Briefwahlunterlagen tatsächlich ausfüllt und dann bei der Gemeinde abgibt?
Deswegen machen wir den Vorschlag, die Briefwahl so zu verändern, dass die Unterlagen bei der Gemeinde
entweder nur persönlich abgeholt werden können oder zumindest durch die Post an die Wähler geschickt werden und nicht durch Boten übergeben werden können. Damit wird zumindest sichergestellt, dass ein Wähler oder eine Wählerin die Wahlunterlagen selbst in die Hände bekommt und nicht selbst ernannte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für andere Personen Wahlunterlagen ausfüllen.
Bei dem Fall in Dachau war es sehr ärgerlich, dass Zeit verloren ging. Es gab ein großes Hin und Her; der Wahlausschuss hat das Wahlergebnis nicht feststellen wollen, weil er davon überzeugt war, dass das Wahlergebnis nicht stimmig ist, den Verdacht aber nicht beweisen konnte. Die Rechtsaufsicht hat dann gesagt, sie müssen ein Wahlergebnis feststellen.
Diese Entscheidung soll, wenn der Wahlausschuss nach seinem Gewissen kein Wahlergebnis feststellen kann, von der Rechtsaufsichtsbehörde getroffen werden. Dadurch würde viel Zeit gewonnen, dadurch könnte es schneller zu Nachwahlen bzw. zu Neuwahlen kommen.
Bei dem Fall in Dachau wurden ein Stadtratsgremium und ein Bürgermeister ins Amt gehievt, die aufgrund einer gefälschten Wahl zu ihren Ämtern gekommen sind.
Wir wollen, dass diese zwei Änderungen im Gemeindeund Landkreiswahlgesetz vorgenommen werden. Im Ausschuss wurde immer wieder betont, auch seitens der Vertreter der Staatsregierung, dass hier gewartet werden soll, bis alle möglichen Vorschläge zusammenkommen sind, um eine Änderung insgesamt durchzuführen.
Das verkennt aber die Situation, dass auch außerhalb des Turnus Bürgermeisternachwahlen bzw. außerordentliche Wahlen stattfinden. Der Sechs-Jahres-Takt wird in diesen Fällen aufgrund verschiedener Umstände nicht eingehalten. Weiterhin würde das jetzige Wahlrecht gelten. Somit wird aktuell für andere Gemeinden keine Abhilfe von den Problemen geschaffen, wie es sie in Dachau gegeben hat.
Ich appelliere an Sie, dass Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen. Ich habe aber aus den Redebeiträgen herausgehört, auch wenn Sie das nicht tun, dass zumindest die Briefwahlmodalitäten geändert werden sollen. Zumindest habe ich hier etwas anschieben können. Eine Umsetzung, wie sie meine Fraktion beantragt hat, wäre mir am Liebsten, und zwar möglichst schnell.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Heike.
Die haben doch wir nicht gebaut!)
Ich weiß, dass Sie gegen den Flughafen waren. Das will ich zur Ehrenrettung der SPD auch sagen. Generell aber haben die Bewohnerinnen und Bewohner und die Verantwortlichen Politiker im Münchner Norden und Osten die Verkehrsprobleme selbst geschaffen. Sie werden sie nicht dadurch lösen, dass Sie im Süden Münchens Naherholungsräume und eine wertvolle Landschaft zerstören.
Die 16 Gemeinden, die davon betroffen sind, haben sich ganz klar gegen den Südring ausgesprochen. Zahlreiche Initiativen unterstützen sie dabei, und so ist diese Petition auch von den Initiativen mit eingebracht worden. Es gibt ein Südbündnis von 12 Gemeinden und Städten, welches den Autobahnringschluss ganz klar ablehnt und dies in einem Teilraumgutachten dargelegt hat. Auch der regionale Planungsverband sieht dafür keine Notwendigkeit.
Auch über die Finanzen wurde beim Ortstermin gesprochen. Die Gemeinde Baierbrunn will ein Schulhaus neu bauen. Dafür ist kein Geld vorhanden. Das stecken wir in den so genannten Ökotunnel.
Herr Haedke, Sie müssen sich andere Lösungen einfallen lassen. Für den Berufsverkehr und für den Erholungsverkehr müssen Sie die S-Bahn ausbauen und die Stadt-Umland-Bahn bauen. Diese Verkehrskonzepte sind sinnvoll. Für den steigenden Güterverkehr sollten Sie endlich einer Lkw-Maut zustimmen. Hier aber hat die CDU/CSU durchgesetzt, dass die Lkw-Maut gleich wieder abgesenkt wird. Sie haben Angst davor, den Verkehr zu steuern und klare Verkehrskonzepte zu entwickeln.
Für uns Grüne kann ich ganz klar sagen, wir sind dagegen, dass der Südring der A 99 im Bundesverkehrswegeplan unter dem weiteren Bedarf stehen bleibt. Wir sind deswegen mit Bundesverkehrsminister Stolpe und dem Verkehrsministerium in Kontakt. Auf jeden Fall muss vom Bundesamt für Naturschutz eine Umweltrisikoeinschätzung durchgeführt werden. Dann liegen die notwendigen Fakten auf dem Tisch. Dann wird feststehen, dass diese Betonautobahn nicht umsetzbar und verwirklichbar ist.
Eine Umweltrisikountersuchung ist keine Machbarkeitsstudie. In der Machbarkeitsstudie, auf die Sie sich hinausreden wollen, wird die Bauoption zur Grundlage gemacht. Wir hatten ja schon eine heftige Auseinandersetzung über die Frage, ob eine Nullvariante möglich ist, ob ein vernünftiges Konzept für den öffentlichen Verkehr vorliegt, ob die Probleme im Münchner Norden gelöst werden können und ob eine Untertunnelung des Mittleren Rings im Stadtgebiet in die Lösung mit einbezogen ist. Das sind die entscheidenden Fragen. Dafür brauche ich aber nicht die A 99 im Bundesverkehrswegeplan durchzupuschen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Grünen entschieden widersprechen. Diese sagten, es würde ein Autobahnsüdring gebaut. Das ist schlichtweg nicht wahr. Er wird nicht gebaut, er wird nicht geplant, sondern es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, deren Ergebnis offen ist. Es kann also sein, dass diese Studie
zu dem Ergebnis kommt, dass der Ring nicht gebaut werden kann. Dann wissen wir alle Bescheid. Jedenfalls verbreiten Sie vor Ort die Unwahrheit. Hinzu kommt, das wir mit dieser Machbarkeitsstudie die Möglichkeit haben, die verschiedensten Vorschläge abzugleichen. Sie wissen nicht, dass heute Abend dem CSU-Ortsverein in Krailling ein neuer Vorschlag eines Kraillinger Diplomingenieurs vorgetragen wird. Dieser Vorschlag sieht eine ganz neue Tunnellösung vor. Es ist eine neue, interessante Lösung, die auch relativ preiswert ist. Das sollten Sie einfach sehen, und deswegen macht die Machbarkeitsstudie einen Sinn.
Ich habe dafür keine Zeit.
Jetzt zu Ihren Argumenten, liebe Frau Kollegin. Ihr erstes Argument ist eine glatte Unverschämtheit. Wir hätten den Verkehr im Münchner Norden verursacht. Die Bevölkerung im Münchner Norden hätte den Flughafen gebaut. Nein! Wissen Sie, wo wir den Flughafen haben wollten? In Holzkirchen! Dort haben Sie ihn nicht haben wollen. Wir haben den Flughafen bei uns nicht haben wollen. Wir haben auch die Messe nicht haben wollen. Sie ist uns dort hingesetzt worden. Glauben Sie, dass wir jetzt über das neue Stadion dort oben im Norden gejubelt haben? Für drei Großprojekte mit dem entsprechenden Verkehr auf den Autobahnen können wir nichts. Es ist eine glatte Unverschämtheit, das zu behaupten.
Die zweite Unverschämtheit bestand in Ihrer Äußerung, die Schließung des Südrings würde nichts bringen, damit würde der Verkehr im Norden nur um 10 bis 15% reduziert. Das sind für uns täglich bis zu 40000 Fahrzeuge weniger; das sind für uns Emissionen von 40000 Fahrzeugen weniger. Diese Probleme reden Sie klein. Wir werden es aber im Norden sagen, wie die GRÜNEN denken. Sie regen sich über jeden Baum auf, der im Norden umfällt. Wenn es aber darum geht, für die Bevölkerung Erleichterungen zu schaffen, und wenn es darum geht, der Bevölkerung klarzumachen, dass es auch andere Möglichkeiten gibt und nicht nur wir im Norden den Verkehr aufnehmen müssen, dann stehen Sie dem Norden feindlich gegenüber. Ich verstehe, dass Sie sich im Süden ein schönes Leben machen wollen und uns in den Norden auch noch den Müll hinauffahren. Jetzt aber ist Schluss. Wir im Norden – dafür sind auch alle Bürgermeister – werden uns dafür einsetzen, dass es einen Ausgleich in der Region gibt, und daran werden die GRÜNEN nichts ändern können.
Guten Morgen, Frau Präsidentin, guten Morgen, Herr Staatssekretär.
Ich frage die Bayerische Staatsregierung: Hat die geplante Änderung des Polizeiaufgabengesetzes im Bereich der Gefahrenabwehr bei Ihrem In-Kraft-Treten zur Folge, dass Telefongespräche von Priestern und Pfarrern, die dem Beichtgeheimnis unterliegen, abgehört und verwertet werden können?
Herr Kollege Hofmann, Sie haben es mit dem Beichtgeheimnis dringend notwendig.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Bitte, Herr Staatssekretär.
werden. Ich möchte mich trotzdem nicht um die Beantwortung der Frage herumdrücken. Ich werde die Antwort so geben, als ob der Gesetzentwurf der CSU-Landtagsfraktion in unveränderter Form bereits in Kraft wäre.
Grundsätzlich sind zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden:
Erstens. Soll sich eine Abhörmaßnahme gegen den Geistlichen selbst, also dessen Telefonanschluss, richten, ist sie überhaupt nur dann zulässig, wenn der Geistliche selbst im Sinne des PAG qualifizierter Störer ist, er also beispielsweise selbst eine Straftat von erheblicher Bedeutung begehen will. Zulässig wäre sie auch dann, wenn der Geistliche gemäß Artikel 34 a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 PAG-Entwurf als Nachrichtenmittler für einen Störer auftreten würde. Unter das Beichtgeheimnis fallen diese Tätigkeiten aber nicht. Wird der Geistliche in seiner Eigenschaft als Beichtvater angerufen, sind Abhörmaßnahmen gegen ihn unzulässig.
Soll sich die Abhörmaßnahme gegen einen im Sinne der genannten Vorschriften qualifizierten Störer richten, ist sie zulässig, auch wenn der Störer einen Geistlichen anruft oder von einem solchen angerufen wird. Die Maßnahme richtet sich hier gegen den Störer, der Geistliche ist nur mittelbar betroffen im Sinne von Artikel 34 Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz PAG-Entwurf. Die so erhobenen Daten dürfen für die Gefahrenabwehr, also beispielsweise zur Verhinderung eines Mordes, verwertet werden.
Für die Verwendung in einem eventuell später folgenden Strafverfahren besteht gegebenenfalls ein Verwertungsverbot nach den Regeln der Strafprozessordnung.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage? – Herr Prof. Dr. Gantzer.
Herr Staatssekretär, wie rechtfertigen Sie aufgrund Ihrer Aussagen den Unterschied im Abhören von Telefongesprächen, an denen Pfarrer beteiligt sind, wenn einmal die StPO und ein andermal das PAG zuständig ist?
Herr Staatssekretär, gibt es ein anderes Bundesland, das eine ähnliche Regelung im PAG hat oder einführen will?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf hat im Grunde zwei große Komplexe zum Inhalt. Der eine Komplex ist bereits erwähnt worden; es handelt sich um den schönen bürokratischen Begriff der Einführung von automatisierten Kennzeichen-Erkennungssystemen. Um es kurz zu sagen: Es handelt sich um das Kennzeichen-Scanning vor allem an den Grenzen. Wir haben im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit schon erklärt, dass wir damit einverstanden sind, wenn dazu eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Das hat auch der Datenschutzbeauftragte gefordert. Ich freue mich, dass Sie dieser Forderung nachkommen.
Ich bedaure es aber, dass Sie diese unstrittige Sache verbinden wollen mit – ich sage es einmal so – einer vorsorglichen Telefonabhörung der gesamten Bevölkerung.
Ich würde gern auf den Beitrag von Herrn Kreuzer eingehen, habe aber nur fünf Minuten Zeit. Deshalb haben wir einen Dringlichkeitsantrag gestellt, der morgen als Erstes behandelt werden wird. Wir werden unsere Argumente morgen ausführlich darlegen.
Lassen Sie mich deshalb nur kurz sagen, dass die Rede von Herrn Kreuzer etwas überraschend kam. Die Insider hier wissen, dass die im Antragstext fettgedruckten Abgeordneten die Hardliner sind, die den Antrag erarbeitet haben – hier also Dr. Kempfler, Welnhofer, Herrmann, Hölzl und Peterke –, während die dünngedruckten Abgeordneten – nicht, dass ich Sie für einen Dünngedruckten halten würde, Herr Kreuzer – normalerweise keine Rede halten. Dass man also Sie, Herr Kreuzer, nach vorn geschickt hat, sieht nach ersten Anzeichen für ein Rückrudern aus. Nachdem Sie auch noch der Anhörung zustimmen wollen, hoffe ich, dass Sie bereits Bedenken bekommen haben.
Herr Kollege Herrmann, wenn Sie heute schon die Presseerklärung des Deutschen Anwaltsvereins gelesen haben, sollten Sie sich wirklich Gedanken machen. Sie bringen hier nicht nur eine kleine gesellschaftliche
Gruppe gegen sich auf. Wenn ich das richtig sehe, sind alle wichtigen gesellschaftlichen Kräfte gegen das Gesetz, vor allem diejenigen, die ein Amts- oder Berufsgeheimnis zu wahren haben und über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Heute Morgen haben wir hier der Bücherverbrennung vor 70 Jahren gedacht. Wir geben sogar eine Broschüre über die Bücherverbrennung heraus und bedauern das, was damals passiert ist. Also: Wir befassen uns heute Morgen mit der Verbrennung des geschriebenen Wortes, und heute Nachmittag haben Sie keine Bedenken, einen Gesetzentwurf zur Verbrennung des gesprochenen Wortes einzubringen.
Meine Damen und Herren, das kann ich nicht fassen. Ich kann Ihnen nur sagen, es wird nicht nur einen entschiedenen Widerstand unserer Partei geben, sondern auch einen entschiedenen Widerstand aller maßgeblichen Institutionen und Verbände. Darauf sollten Sie sich einstellen. Eigentlich sollten Sie vernünftig sein und heute Abend darüber sprechen, dass Sie den Gesetzentwurf morgen zurücknehmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Tausendfreund.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Trotz der Aussagen des Herrn Innenministers stelle ich noch einmal fest: Bayern ist mit diesem Bundesverkehrswegeplan hervorragend bedient worden. Es ist typisch, dass der Innenminister auf die Schieneninvestitionen überhaupt nicht eingegangen ist. Nur in einem kleinen Nebensatz hat er etwas über die Schiene gesagt. Aber dass Bayern hier auf Platz eins unter allen Bundesländern liegt, wird natürlich verdrängt.
Das ist ein Gesamtverkehrswegeplan. Es ist typisch für Sie, dass Sie zwischen Straße und Schiene trennen wollen. Das ist ein Verbund, der auch als solcher betrachtet und entwickelt werden muss.
Wenn ich sehe, dass Bayern außerdem 210 Kilometer neue Autobahnen bekommt – das ist dargestellt worden;
ich will es nicht wiederholen –, dann kann ich nur sagen, mit diesem Bundeswehr – – Entschuldigung.
Ein typischer Versprecher für mich, ich weiß.
Ich kann nur sagen, mit diesem Bundesverkehrswegeplan kann man sehr zufrieden sein. Es gilt eben der Grundsatz, Herr Innenminister: Man kann nur das bauen, was man auch bezahlen kann. Wenn ich auch einmal polemisch sein darf, dann stelle ich hier fest, dass wir gerade dabei sind, mit Ihrem alten Schuldenberg aufzuräumen, den wir Ihrem Bundesfinanzminister Waigel zu verdanken haben, und uns deshalb nicht den Vorwurf machen lassen, dass wir nicht so viele Straßen bauen, wie Sie es gern hätten.
Ich kann das Positive an dem Bundesverkehrswegeplan durchaus darstellen, zum Beispiel anhand des Falles Oberbayern. Hier wird die A 8 zwischen Augsburg und Dachau von vier auf sechs Streifen, die A 9 Neufahrn – München Nord von sechs auf acht Streifen und die A 9 von München Nord nach Schwabing von vier auf sechs Streifen ausgebaut.
Dazu komme ich gleich. Das sind hervorragende Maßnahmen, die zur Verbesserung der Situation der verkehrsgeplagten Bevölkerung im Münchner Norden dringend notwendig waren. Das müssen Sie doch anerkennen, und letztlich ist das nicht nur für die leidgeprüfte Bevölkerung dort wichtig, sondern auch für den Anschluss des neuen Stadions. Die Weltmeisterschaft ist nur einmal; aber wir haben Bundesmittel für Erschließungsmaßnahmen bekommen, die sich immer auf Bayern auswirken. Ich meine, man sollte auch einmal das Positive herausstellen.
Auch die A 99 von München Nord zum Autobahnanschluss Haar wird von sechs auf acht Streifen ausgebaut. Hier muss ich wieder sagen: Warum ist das jetzt erst passiert? – Uns allen war klar, dass die Messe im Münchner Osten ordnungsgemäß erschlossen werden muss. Die Staatsregierung hat nichts getan. Die Erschließung der Münchner Messe ist eine einzige Pleitegeschichte. Jetzt muss der Bund die Mittel geben, damit die Messe endlich richtig angeschlossen wird.
Wenn Sie hier dazwischenrufen, dann sage ich nur: B 15, Westtangente Rosenheim. Ich weiß, dass Sie draußen herumlaufen und sagen: Das haben wir Herrn Dinglreiter zu verdanken. Sie verschweigen aber, dass Grundlage dafür der neue Bundesverkehrswegeplan ist. Das ist nicht ganz fair, was Sie hier betreiben, Herr Dinglreiter. Wir werden ja hören, was Sie auf der Verkehrskonferenz im Mai sagen werden. Aber das ist keine Aktion von Herrn Dinglreiter, sondern das ist das Verdienst der jetzigen Bundesregierung.
Zum Schluss muss ich noch etwas zu Herrn Lode sagen. Ist er noch hier, oder ist er schon wieder auf der Reise? – Er ist auf der Reise. Das, was Herr Kollege Lode zum Ausbau der A 94 gesagt hat, ist schlicht eine Unverschämtheit. Ich bin von 1978 bis 1982 Betreuungsabgeordneter in Altötting gewesen und musste diese Strecke ständig fahren. Ich kann mich erinnern, dass die CSU schon damals immer gesagt hat, wir werden diese Straße ausbauen. Nichts ist passiert.
Wenn ich sehe, was da auf der einen Seite in den letzten 25 Jahren von Ihnen gesagt worden ist und was auf der anderen Seite getan worden ist, dann muss ich feststellen, dass die Waagschale der Taten ganz oben und die Waagschale der Worte, die ja schwerwiegend waren, ganz unten ist. Es ist nichts passiert.
Ich bitte also, bei der Wahrheit zu bleiben und zu sehen, dass der Bund alles getan hat, um die Straßen- und Wegeverhältnisse in Bayern zu verbessern. Ich kann nur sagen, ich bin gespannt auf diese Verkehrskonferenzen. Wie ich gehört habe, werden wir dazu eingeladen. Ich hoffe, die Tagungen werden nicht während der Landtagssitzungen in Bayern stattfinden. Wir werden uns dem Thema stellen und hören, was die Bürgermeister dazu sagen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Dachau haben, wie Historiker festgestellt haben, die schwersten Wahlfälschungen in der Bundesrepublik seit Kriegsende stattgefunden. Die Gerichtsurteile sprechen für sich. Ich bedaure sehr, dass die Justiz in diesem Fall ein Geschäft mit der Verteidigung und dem Angeklagten gemacht hat und den Hauptwahlfälscher mit zwei Jahren auf Bewährung und einer hohen Geldstrafe hat davonkommen lassen. Den eigentlichen Skandal hat man gar nicht aufgeklärt, und das finde ich sehr bedauerlich. Ich will aber deswegen die Justiz nicht schelten.
Wir müssen allerdings sehen, dass sich so etwas wiederholen kann. Deshalb legt die SPD einen Gesetzentwurf vor, in dem sie für den Fall, dass Unregelmäßigkeiten festgestellt und Nachwahlen angeordnet werden, fordert, dass Artikel 52 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte geändert wird. Nach der schwerwiegenden Wahlfälschung in Dachau wäre es eigentlich eine Selbstverständlichkeit gewesen, die Gesetze so zu ändern, dass so etwas in Zukunft nicht mehr möglich ist. Vor allem muss dafür gesorgt werden, dass das nicht auch noch nachträglich ausgenutzt werden kann. Ich muss aber lesen, dass Herr Kempfler sagt, dass der SPD-Antrag nur eine Wahlkampfmasche sei, Änderungen habe man doch immer erst kurz vor den Kommunalwahlen gemacht.
Meine Damen und Herren, was war das Ergebnis dieser Wahlfälschung? – Bürgermeister Bürgel, dem die Wahl
fälschung durch die CSU vielleicht nicht bekannt war, hat die Wahlfälschung dadurch ausgenutzt, dass er Einspruch gegen die Ungültigkeitserklärung eingelegt hat, anstatt sich demokratisch zu verhalten. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat in Abstimmung mit dem Innenministerium und der Regierung von Oberbayern die Bürgermeisterwahl, die Stadtrats- und Kreistagswahlen aufgehoben; die letzteren sind wiederholt worden. Der Bürgermeister hat aber Einspruch eingelegt. Er hat jedoch nur taktieren wollen, wie man jetzt festgestellt hat. Es hat jetzt ein für ihn negatives Gerichtsurteil gegeben, und jetzt bestand die Gefahr, dass die Jahresfrist abläuft und damit nicht nur die Stichwahl wiederholt wird, sondern dass eine gesamte Neuwahl stattfinden muss. Dann hätte jede Partei andere Kandidaten stellen können. Dieser Gefahr ins Auge blickend, hat der Bürgermeister die Jahresfrist schamlos ausgenutzt und kurz vor Ablauf der Frist die Gerichtsentscheidung doch noch akzeptiert. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Daher findet jetzt nur die Stichwahl statt.
Herr Dr. Kempfler, vor diesem Hintergrund ist Ihre Argumentation falsch. Schon morgen kann so etwas wieder passieren. Wenn ein Bürgermeister zurücktritt oder stirbt, muss eine Bürgermeisterwahl durchgeführt werden, und dann kann genau dasselbe passieren, was in Dachau passiert ist, nämlich eine Wahlfälschung. Deshalb muss das Parlament jetzt sofort die notwendigen Schritte tun und gesetzliche Maßnahmen beschließen, die verhindern, dass Fälle von Wahlfälschung nachträglich noch schamlos ausgenutzt werden. Meine Damen und Herren von der CSU, daher bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf nach entsprechender Beratung im Innenausschuss zuzustimmen.
Herr Staatsminister, weshalb ist der staatliche Zuschuss für die „Zukunftsenergie Sauerlach GmbH“, die ein Heizwerk mit Rauchgasreinigung betreibt, von ursprünglich 45% über 40 und dann 35% auf jetzt 30% festgesetzt worden, und weswegen ist noch immer nicht der Förderbescheid erlassen und der Zuschuss bezahlt worden?
Herr Minister, ist es nicht richtig, dass Ihr Haus mit Schreiben vom 22. 09. 1999 bestätigt hat, dass die von Ihnen jetzt verworfene, damals aber von der Gemeinde vorgeschlagene Gesellschaftsform unschädlich ist?
Herr Minister, das war aber nicht meine Frage. Meine Frage war, ob Sie nicht am 22. 09. 1999 die von Ihnen jetzt abgelehnte Gesellschaftsform als richtig und förderungswürdig anerkannt haben.
Herr Minister, besteht noch eine Möglichkeit, dass statt der jetzt zugesagten 30% 35% bezahlt werden? Unabhängig davon: Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn man sich diesen Antrag der CSU aufmerksam durchliest, kommt als erstes die Frage auf – es ist ja ein Dringlichkeitsantrag –: Steht denn jetzt ein bioterroristischer Anschlag bevor? Haben wir einen Pockenanschlag zu befürchten? In einem Dringlichkeitsantrag kann es ja nur darum gehen, dass man das verhindern möchte. Aber nein, man muss nur die Presseerklärungen – auch des Gesundheitsministers – lesen. Der hat vor einer Woche noch Folgendes erklärt:
Es gibt derzeit keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Terroristen im Besitz von Pockenviren sein könnten oder gar Anschläge bevorstünden.
Wörtliches Zitat aus einer Presseerklärung. Wenn man dazu noch weiß, dass 1979 weltweit der letzte Pockenfall vorgekommen und seitdem weltweit kein Pockenfall mehr registriert worden ist, die Pocken seitdem als ausgerottet gelten, dann kommt man, so glaube ich, wieder ein bisschen mehr auf den Boden der Tatsachen und sollte vermeiden, mit einem solchen Antrag Ängste zu schüren.
Trotzdem – das sage ich auch – ist die Bundesregierung unmittelbar nach dem 11. 09. 2001, also diesem Terroranschlag in New York, tätig geworden, und zwar auch auf diesem Gebiet, weil die Bundesregierung damals in einer Lageanalyse erkannt hat, dass es zwar keine konkrete Gefährdungslage gibt, aber eine abstrakte Gefährdungslage – da sind der Innenminister Bayerns und der Innenminister Bund auf derselben Linie – besteht. Der Bundesinnenminister wie auch der Bayerische Staatsminister des Innern haben das ausführlich erklärt und uns dargelegt. Wir sind derselben Meinung, nämlich, dass man aufgrund der abstrakten Gefährdungslage vorbeugend tätig werden muss, aber man sollte keine Ängste schüren.
Was hat die Bundesregierung gemacht? Sie hat bereits im Herbst 2001, also nach dem 11. September, ausreichende Mengen an Impfstoff für den Notfall beschafft und damals schon, also vor eineinhalb Jahren, das Ziel erklärt: Vollbevorratung von Pockenimpfstoff für die gesamte deutsche Bevölkerung bis Ende 2003, also dieses Jahres. Sie hat inzwischen vor, bis Ende dieses Jahres 100 Millionen Dosen Impfstoff gekauft zu haben, was dann für 80 Millionen Menschen in Deutschland mehr als ausreichend ist. Die Bundesregierung hat weiter im Oktober 2001 eine Bundesinformationsstelle für biologische Kampfstoffe beim Robert-Koch-Institut in Berlin eingerichtet, das seitdem ständig eine Lageanalyse betreibt. Auch das Robert-Koch-Institut sagt eindeutig, dass keine konkrete Gefährdungslage gegeben ist. Schließlich – 15. 11. 2002 –: Die Gesundheitsminister haben ein Expertennetz zum Kampf gegen Bioterrorismus eingerichtet. Auch dieses Expertennetz arbeitet und funktioniert und auch von diesem Netz konnte keine Gefährdungslage festgestellt werden.
Was ist also der Sinn dieses Antrags? Herr Herrmann hat das gerade erklärt. Der Sinn ist nur die Frage der Finanzierung. Ob das einen solchen Antrag als Dringlichkeitsantrag rechtfertigt, möchte ich bezweifeln. Was Herr Herrmann natürlich geflissentlich verschweigt ist,
dass es nicht nur den Zivilschutz gibt, wofür der Bund zuständig ist, sondern es gibt auch den Katastrophenschutz. Für den Katastrophenschutz sind die Länder zuständig. Deswegen ist die Finanzierung umstritten. Der Bund sagt zu Recht, einen Teil der Vorsorge müssten in diesem Fall die Länder leisten. Das ist Katastrophenschutz und deswegen sind auch die Länder zur Kasse zu bitten. Darüber wird gerade verhandelt. Nach meinen Informationen ist ein Kompromiss in Aussicht gestellt, wonach man sich die Kosten wahrscheinlich 50 : 50, vielleicht auch 60 Bund : 40 Länder teilen wird. Wenn wir dieses Vorverhandlungsergebnis schon haben, ist nicht einzusehen, weswegen das Thema hochgezogen wird.
Ich muss leider noch auf einen Punkt eingehen, weil Herr Herrmann zum Spürpanzer gesprochen hat. Herr Herrmann als nicht Gedienter – wenn ich das richtig weiß – hat sich da wieder auf ein Feld gewagt, von dem er nichts versteht. Schuster, bleib bei deinem Leisten oder Herrmann, bleib bei deinem Leisten, kann man da nur sagen. Das Thema Spürpanzer ist zwar nicht im Grundgesetz geregelt – wie soll der Spürpanzer dort auch Eingang finden –, aber im Grundgesetz ist klar geregelt, dass die Bundeswehr bei solchen Fällen Amtshilfe zu leisten hat. Der Einsatz des Spürpanzers ist ein typischer Fall für Amtshilfe, also im Grundgesetz geregelt. Wenn ein solcher Fall vorkommen würde, was wir nicht hoffen, ist die Bundeswehr verpflichtet, auf Anforderung auch diese Spürpanzer einzusetzen.
Ich will schließen, mit dem was Herr Minister Sinner vor einer Woche gesagt hat, man solle die Bevölkerung nicht verunsichern, sondern der Verunsicherung entgegenwirken. Insofern habe ich das nicht verstehen können. Ich habe allerdings verstehen können, dass Herr Koch seinen Wahlkampf in Hessen wieder mit Unwahrheiten führt. Er hat in der letzten Woche gesagt, man müsse auf diese Pocken- oder Bioterrorangriffe aufmerksam machen und er sei derjenige, der als erster erkannt habe, dass eine Gefahr bestehe und auf ihn seien die gesamten Maßnahmen zurückzuführen. Das stimmt natürlich nicht; Herr Koch hat es mit der Wahrheit nicht ganz genau genommen, denn – wie dargestellt – schon Ende 2001 hat die Bundesregierung alles in die Wege geleitet, was notwendig ist. Herr Koch liegt also voll daneben. Es gibt deswegen außer Motiven des Wahlkampfes keinen Grund, diesen Antrag – vor allem als Dringlichkeitsantrag – zu stellen. Man sollte mit den Ängsten der Bürger keine Politik machen. Wir sehen das Gute in Ihrem Antrag und werden ihm zustimmen, aber wir halten es für verfehlt, ihn hier so einzubringen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf die Einwendung von Herrn Kollegen Glück eingehend möchte ich zuerst zu den Anträgen Stellung nehmen wie folgt. Zunächst zu unserem Antrag: Beim Zusammensetzen des Antrags ist der Absatz, den Sie vermissen, fälschlicherweise als vorletzter Absatz abgedruckt. Deswegen ist zu Protokoll zu nehmen, dass der vorletzte Absatz, der die Gründe für unsere Ablehnung darlegt, als zweiter Absatz gleich hinter dem ersten Satz „Der Landtag ist aufgrund der derzeitigen Lage gegen einen Krieg gegen den Irak“ zu platzieren ist. Dann wird das nämlich logisch. Das hat nichts damit zu tun, dass wir hier eine Schwimmbewegung machen. Wir haben ganz klar die Gründe dargelegt, und der Klarheit wegen bitte ich, diese Gründe gleich hinter dem Kernsatz des Antrags aufzuführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mich zuerst mit allen Anträgen dahin gehend auseinander setzen, dass ich eine kleine sicherheitspolitische und militärische Betrachtung dessen, was dort passiert, vornehme, um das Bedrohungspotenzial einschätzen zu können. Militärgeschichte ist nichts anderes als die Analyse der Kräfte und Möglichkeiten, die es gegeben hat, um zu einem Krieg zu kommen. Wenn der Irak, der oft mit Hitler verglichen wird, keine See- und Luftstreitkräfte hat, die ein wesentliches Mittel der Kriegsführung sind, und wenn die Armeestärke nur 20% dessen beträgt, was sie im letzten Irakkrieg ausgemacht hat, dann zeigt allein das ein Bild der militärischen Stärke dieses Landes, die nicht so groß ist, wie Sie sie dargestellt haben. Das einzige ungeklärte Problem sind tatsächlich die Massenvernichtungsmittel. Um Aufklärung dieses Problems bemühen sich gerade die Inspektoren.
Fest steht auf jeden Fall – hier knüpfe ich bei Frau Kollegin Köhler an, und auch Sie haben dazu Stellung genommen, Herr Kollege Glück –, dass es erschreckend ist, die Protokolle der Senatsanhörung zum Irakkrieg und zu dem vorhergehenden Iran/Irakkrieg zu lesen. Mit dem Senat meine ich in diesem Fall natürlich nicht unseren Senat, sondern den amerikanischen Senat, der sich 1994 mit der Angelegenheit beschäftigt hat. In dem Protokoll ist nachzulesen, dass die USA mit vollem Wissen biologische und chemische Kampfstoffe während des Irak/Irankriegs an den Irak geliefert haben, und zwar auch nach dem Zeitpunkt, als diese Kampfstoffe in den Kurdendörfern im Norden des Iraks eingesetzt worden sind. Sie haben also gewußt, was der Irak mit solchen Mitteln gemacht hat. Ich muss sagen, das kann man dem amerikanischen Staat bis heute nicht verzeihen.
Hinzu kommt, dass die Geheimdienste – damit meine ich die amerikanischen Geheimdienste – den Irak bis jetzt nicht mit dem globalen Terrorismus oder auch nur dem Anschlag am 11. September in New York in Verbindung bringen konnten. Stattdessen – deswegen ist die Warnung, die sie vorgenommen haben, durchaus ernst zu nehmen – waren von den 19 Attentätern 15 aus Saudi Arabien, aber keiner aus dem Irak. Insoweit haben Sie Recht, Herr Kollege Glück, wir sollten uns auch einmal Gedanken über das machen, was in den arabischen Staaten und insbesondere in Saudi Arabien abläuft und wie weit das eine Bedrohung ist.
Wir müssen weiter feststellen, dass der Beauftragte Blix bisher keine Beweise gefunden hat, dass es noch Massenvernichtungsmittel gibt. Ich sage dennoch, ich schließe das nicht aus, aber ich frage mich, wenn ich immer wieder lesen muss, dass Bush sagt, er hat die Beweise, sein Geheimdienst weiß das, warum werden diese Informationen nicht weitergegeben. Warum sind die Unterlagen nicht sofort Blix in die Hand gegeben worden?
Zur rein militärischen Seite muss ich sagen, wenn ich sehe, was Nordkorea im Augenblick macht mit dem Weiterbau von Atomwaffen, die ich für mindestens ebenso gefährlich halte, und höre, was Bush sagt, nämlich dass verhandelt werden muss und dass das Verhandlungspotenzial noch nicht ausgeschöpft ist, dann frage ich mich, warum man diese Argumentation nicht auf den Irak übertragen kann.
Damit bin ich beim Völkerrecht, das Sie zwar nicht als Völkerrecht angesprochen haben, zu dem Sie aber Fragen gestellt haben. Ich sage ganz klar: Ohne ein ausdrückliches Votum des UN-Sicherheitsrates wäre ein Krieg gegen den Irak ein Verstoß gegen das Völkerrecht.
Ich kann Ihnen das ganz klar beweisen, wenn Sie sich nur die Kriegsgeschichte in Europa ansehen.
Diese Dinge machen sich bekanntlich manchmal an Ausdrücken, an Bezeichnungen fest. Sie müssen sehen, dass alle Ministerien, die mit dem Krieg zu tun hatten, vor dem Ersten Weltkrieg Kriegsministerien geheißen haben, nach dem Ersten Weltkrieg waren es dann Wehrministerien und nach dem Zweiten Weltkrieg haben wir sie alle Verteidigungsministerien genannt. Was heißt das? Das heißt, dass ein Umdenken nicht nur im Völkerrecht, sondern ein Umdenken insgesamt zur Frage Krieg stattgefunden hat. Das heißt, dass der Krieg als Angriffskrieg nicht mehr zulässig ist. Das muss man sagen und damit muss man auch sagen: Damit ist grundsätzlich auch ein Präventivkrieg – so wie ihn Bush sieht – auch erst einmal nicht zulässig. Das war sogar im Wilden Westen bis jetzt immer so, dass dort die Notwehr im Vordergrund gestanden hat und nicht der Präventivschlag.
Da komme ich noch drauf.
Auf keinen Fall aber – das war früher schon so und das wird immer so bleiben –, Herr Kollege Glück, hat es je einen gerechten Krieg gegeben. Dieses muss man einfach einmal feststellen, denn Krieg kann nicht gerecht sein. Krieg ist, wie der Papst es gesagt hat, ein Versagen des Menschen.
Wenn wir uns dennoch zu einem militärischen Einsatz im Irak entschließen sollten, dann bedeuten alle meine vorherigen Ausführungen zum Völkerrecht, dass ein solcher militärischer Einsatz zwischen Staaten nur durch eine globale Instanz, nämlich durch die UN, angeordnet werden kann; nur diese kann das. Ein Angriffskrieg durch einen Einzelstaat aufgenommen, erklärt und durchgeführt ist völkerrechtlich verboten. Das gilt in Deutschland aufgrund unseres Grundgesetzes, das gilt aber auch in den USA. Lesen Sie einmal die amerikanische Verfassung genau nach. Auch dort ist Krieg nur zum Zwecke der Verteidigung als zulässig erklärt worden. Ich kann mich noch erinnern: Beim Vietnamkrieg haben die Amerikaner gesagt: Deutschland, beteiligt euch, denn Deutschland wird auch in Vietnam verteidigt. Da konnte man geschichtlich noch ein bisschen eine Rechtfertigung finden, weil wir damals noch den Eisernen Vorhang hatten und die Linie durch Deutschland hindurchging. Dasselbe wollen uns die Amerikaner jetzt auch verkaufen. Sie sagen, Deutschland müsse sich beteiligen, weil Deutschland auch im Irak verteidigt werde. Nein, das ist tatsächlich nicht so. Ich frage deswegen ganz einfach und simpel, Herr Kollege Glück: Weswegen geht der amerikanische Präsident Bush nicht in den amerikanischen Kongress hinein und stellt den Antrag, den Krieg zu erklären? Das wäre die einzige demokratische Legitimation, die er haben könnte.
Er hat ja nicht einmal ein Votum seines eigenen Volkes, Herr Kollege Glück.
Wir haben eindeutige Bundestagsbeschlüsse, wann wir uns beteiligen wollen, wir haben eindeutige Beschlüsse, wann überhaupt die Bundeswehr eingesetzt werden darf und wann der Bundestag zustimmen muss. Ich sehe da keine Differenz. Ich bin schon der Meinung, dass bei einem so weit reichenden Beschluss der amerikanische Kongress ebenfalls gefragt werden muss und zustimmen muss.
Was wären die Folgen, wenn wir jetzt einen Krieg gegen Irak beginnen würden? Das wäre zum einen – darüber sind sich alle Fachleute, auch Fachleute für die innere Sicherheit, einig –, dass ein Krieg gegen den Irak im Augenblick eine Stärkung und ein Wiederaufleben des internationalen Terrorismus bedeuten würde; Rache wäre angesagt, Racheakte würden durchgezogen werden. Davor müssen wir Angst haben. Wir haben erst vor zwei Stunden über eventuelle bioterroristische Angriffe diskutiert. Eine solche abstrakte Gefährdungslage – das wissen wir – ist gegeben. Das wäre sicherlich auch eine Konsequenz des Irak-Krieges.
Die zweite Folge, die ich für viel schlimmer halte – da ist nur am Rande darüber gesprochen worden –, ist, dass die Lage im Nahen Osten keine sichere Lage mit einem einzigen Diktator ist, sondern es ist eine durchaus instabile Lage, vor allem angesichts des ungeklärten Palästina-Konflikts. Wenn wir diesen nicht vorher klären, dann steht der Nahe Osten in Flammen; ich sage Ihnen das voraus. Ich weiß allerdings, dass Bush das anders sieht. Bush meint, wenn er erst einmal einen Dominostein gekippt hat, dann kann er auch die anderen Dominosteine im Nahen Osten kippen und dann wird es eine Neuordnung des Nahen Ostens geben, natürlich unter der US-Hegemonie; gemeint ist damit nichts anderes als die Ölquellen. Das kann sicherlich für uns kein Kriegsgrund sein.
Ich will noch ein Drittes sagen, Herr Kollege Glück; ich sage das gerade Ihnen, weil wir uns vom Jahrgang her sehr ähnlich sind, man muss das manchmal auch aus seinen persönlichen Erfahrungen heraus sehen: Krieg trifft nicht nur den Diktator, Krieg trifft nicht nur die maßgeblichen Offiziere, die diese Diktatur unterstützen, Krieg trifft vor allem die Bevölkerung. Das sind die armen Schweine bei einem Krieg.
Das wird in diesem Krieg auch dann so sein, wenn es um die Eroberung von Bagdad gehen wird. Wir wissen inzwischen auch aus den amerikanischen militärischen Untersuchungen, dass davon auszugehen ist, dass sich Saddam Hussein in Bagdad mit seinen 5 Millionen Einwohnern einigeln wird und dann wird die amerikanische Armee kommen, wenn sie Bagdad erobern will, den Häuserkampf anführen und Haus um Haus vorgehen müssen. Was das auch für die amerikanischen Soldaten bedeuten wird, wird sich jeder vorstellen können.
Haben wir in Deutschland nicht eigene Erfahrungen mit Krieg? Wissen wir nicht, wie das in Deutschland gewesen ist? Wissen wir nicht mehr, Herr Kollege Glück, wie
das in Hamburg und in Dresden gewesen ist, als die Alliierten flächendeckend diese Städte bombardiert haben und Millionen unschuldiger Bürgerinnen und Bürger, Kinder und Frauen zu Tode gekommen sind? Ich weiß, weswegen dieser Krieg geführt worden ist und ich bin froh, dass ich nicht in einer Diktatur leben muss. Aber ich weise trotzdem darauf hin, dass Krieg so aussieht.
Ich will das auch mit einem ganz persönlichen Beispiel verdeutlichen: Ich habe als kleiner Junge mit sechs Jahren in der Festung Breslau gesessen. Ich habe Bombenangriffe nicht nur einmal erlebt, ich habe die Ängste meiner Mutter und unserer Hausbewohner erlebt und die haben sich in solchen Luftschutzkellern sehr, sehr potenziert. Ich weiß noch – das war mein entscheidendes Erlebnis –, dass wir das Glück hatten, mit dem letzten Lazarettzug aus Breslau herauszukommen. Ich werde nie vergessen: Wir sind nachts in diesen Zug hineingekommen, in diesen Lazarettzügen waren viele Schwerverwundete, die Betten waren an den Seiten der Waggons längs gebaut und es war eigentlich kein Platz für uns. Meine Mutter suchte für die Nacht einen Platz für mich und ein Soldat, der ganz oben lag, sagte, sie solle den Jungen heraufheben, hier sei Platz genug. Wir wunderten uns und dann wurde ich hinaufgehoben. Den Platz hatte ich deswegen, weil der Soldat beide Beine verloren hatte, der hatte einfach keine Beine mehr. Das sind so Dinge, die einem, vor allem, wenn sie einem als Kind passieren, diesen Wahnsinn klarmachen, was Krieg bedeutet, weil der Krieg nicht zwischen Schuldigen und Unschuldigen unterscheidet, sondern er hat ein Messer und mit diesem Messer wird jeder, der im Wege steht, umgebracht, verletzt, gequält.
Deswegen sage ich: Wenn überhaupt ein Krieg geführt werden kann, dann kann das nur im allerschwersten Ernstfall sein. Das kann nur dann sein, wenn der Frieden in der Welt wirklich gefährdet ist. Es kann nur sein, wenn es die UN macht, es kann nur sein, wenn es eine Instanz macht, die ganz oben angesiedelt ist, und da gibt es nur eine, die United Nations; die müssen den Beschluss im Sicherheitsrat fassen. Wenn das ausdiskutiert ist, kann man zu dieser Überlegung kommen. In diesem Zusammenhang zitiere ich Frankreich. Frankreich hat sehr wohl zu erkennen gegeben, dass es auf unserer Seite steht. Frankreich hat sehr wohl zu erkennen gegeben, dass es bereit ist, ein Veto einzulegen, wenn die Gründe für den Krieg nicht ausreichend sind. Das ist schon ein großer Erfolg, den unsere Bundesregierung erreicht hat.
Lassen Sie mich zum Schluss zu den Anträgen sagen: Wir unterstützen Ihren Antrag – da stimme ich mit Ihnen überein, Herr Kollege Glück; in den grundsätzlichen Dingen sind wir einig –, allerdings bin ich nicht mit den letzten beiden Punkten, den Punkten 6 und 7, einverstanden. Wenn Sie die aus dem Antrag rausschmeißen könnten – dafür ist mir die Sache eigentlich zu ernst –, dann könnten wir es erreichen, dass wir vielleicht alle allen unseren Anträgen zustimmen könnten. Das wäre eigentlich das Beste, was wir hier erreichen könnten, wenn wir eine solche Diskussion haben.
Ich will nur noch eines sagen – dieser Seitenhieb sei mir erlaubt –: Wenn ich sehe, dass die GRÜNEN die vielfältigen friedlichen Aktionen in unserem Lande begrüßen, in denen sich der gesellschaftliche Wille zu einer friedlichen Lösung des Konflikts ausdrückt, dann meine ich, es sollte nicht nur bei den Worten bleiben, sondern es sollten auch Taten folgen.
In München unterstützt ein Teil der GRÜNEN Attac München und radikale Organisationen, die Gewalt angesagt haben. Die von uns, dem DGB und den beiden Kirchen veranstaltete Demo auf dem Odeonsplatz folgen sie nicht. Ich habe mir gerade Ihre Homepage angesehen. Sie fordern die Leute auf, auf den Marienplatz zu gehen. Vom Odeonsplatz ist keine Rede.
Herr Kollege Kupka, Sie haben das nicht richtig verstanden. Ich habe gesagt, dass es Situationen geben kann – zum Beispiel, wenn der Irak Massenvernichtungsmittel einsetzt –, die unsere Entscheidung ändern können. Im Augenblick lassen wir an unserer Entscheidung nicht rütteln.
Ich komme zu meinen Schlusssätzen. Wir rufen dazu auf, in München zum Odeonsplatz zu gehen. Wir sind für friedliche Demonstrationen. Das Demonstrationsrecht ist eines der wichtigen Instrumente, das wir in der Demokratie haben. Wir wollen friedlich demonstrieren, und wir haben die Demonstration deshalb ausdrücklich unter das Motto gestellt: „Gegen den Krieg im Irak – für die Sicherheitskonferenz in München.“ Wir befürworten und unterstützen die Sicherheitskonferenz.
Wir verurteilen alle Diktatoren. Wir haben unsere eigenen Erfahrungen. Die SPD ist die einzige Partei in der Bundesrepublik, die unmittelbare Erfahrungen mit Diktaturen hat und die Situation sicherlich besser beurteilen kann als manch andere Partei. Die SPD hat den USA nicht den Fehdehandschuh entgegengeworfen und gesagt, Deutschland lehne die USA ab. Nein, die USA bleiben unsere Freunde und Verbündete. Das heißt aber nicht, dass wir jeder Aktion, die die USA vorhat, mitmachen müssen.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Gerade, wenn Sie meine Ausführungen bedenken, was Krieg für den Einzelnen bedeutet, muss es um so wichtiger sein, dass die Diplomatie immer den Vorrang hat. So lange es noch irgendwelche Chancen gibt, dass diplomatische Verhandlungen und Initiativen einen Erfolg haben können, so lange müssen wir auf die Diplomatie setzen. So lange
es die Chance auf eine friedliche Lösung gibt, so lange darf es keinen Krieg geben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Gesetzentwürfe stehen zur Diskussion: der eine ist der Gesetzentwurf der Staatsregierung, der andere ist unser Gesetzentwurf. Beide beschäftigen sich im Grunde mit derselben Materie.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung dient zur Umsetzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und soll zum einen die Aufgaben des Landesamtes für Verfas
sungsschutz darstellen und deren Reichweite definieren und zum anderen sollen die gesetzlichen Befugnisse zur Auskunftseinholung bei den Banken, bei den Fluggesellschaften, bei der Post, der Telekom usw. geregelt werden, was den gewaltbereiten Inlandsextremismus und die organisierte Kriminalität betrifft. Es soll Verbesserungen und Klarstellungen im G-10-Bereich geben und wir haben im Ausschuss die Zulässigkeit des Einsatzes des berühmten IMSI-Catchers beschlossen.
Unser Gesetzentwurf dagegen möchte die Kontrollrechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums erweitern und dem PKG die Befugnis zugestehen, die Akten und Dateien des LfV einzusehen. Es soll ermöglicht werden, die Mitarbeiter des LfV anzuhören und es soll das Recht zum Besuch des LfV geben. Sachverständige sollen zu spezialisierten Untersuchungen eingesetzt werden können und schließlich soll es eine Art Petitionsrecht für Angehörige des LfV in dienstlichen Angelegenheiten geben; denn diese Mitarbeiter unterliegen einer besonderen Geheimhaltung und können sich nicht einfach mit einer Petition in dienstlichen Anliegen an das Parlament wenden.
Wenn man diese beiden Gesetzentwürfe gegenüberstellt und die Bedenken des Datenschutzbeauftragten hinzunimmt, muss man feststellen, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung sehr, sehr weit geht, dass er über bestimmte Grenzen hinaus-geht, während wir eigentlich nur Rechte einfordern, die es schon bei vielen PKGs gibt.
Der Datenschutzbeauftragte hat vor allem datenschutzrechtliche Bedenken erhoben, weil eine besondere Kennzeichnung der Daten nicht angeordnet ist, weil es in bestimmten Fällen keinen Straftatenkatalog gibt, weil die Anwendung des „IMSI-Catchers“ nicht auf bestimmte Fälle beschränkt wird und weil eine zusätzliche Befugnis zur Datenübermittlung an Private geschaffen wird – etwas, was bisher grundsätzlich unzulässig gewesen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss erst einmal feststellen, dass unsere Fraktion die Umsetzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes in Bayern grundsätzlich begrüßt. Allerdings nehmen wir die Einwendungen des Datenschutzbeauftragten ernst und haben sie alle zur Diskussion gestellt. All diese Einwendungen sind von Ihnen abgelehnt worden, obwohl sie gut begründet waren. Man fragt sich, wozu Sie sich noch einen Datenschutzbeauftragten in Bayern leisten, wenn Sie seine Einwendungen nicht ernst nehmen und nicht einmal bereit sind, darüber zu diskutieren.
Als Zweites kommt hinzu, dass wir nichts Neues oder Außergewöhnliches fordern. Das Bundes-PKG hat diese Befugnisse. In den Jahren 1998 und 1999 ist das im Bundestag mit Zustimmung der CSU, also mit Zustimmung Ihrer Abgeordneten, beschlossen worden. Das, was Ihre Abgeordneten in Berlin beschlossen haben, verweigern Sie uns hier in Bayern. Man kann nur mit dem Kopf schütteln und fragen: Weswegen ist das so? Wovor haben Sie eigentlich Angst?
Das vorläufige Fazit ist: Das Landesamt für Verfassungsschutz bekommt erweiterte Befugnisse, während dem Parlamentarischen Kontrollgremium Befugnisse verweigert werden, die eigentlich bundesweit gang und gäbe sind. Damit entmannen Sie dieses so wichtige und wertvolle Instrument der parlamentarischen Kontrolle. Das PKG wird damit ein Kontrollgremium zweiter Klasse, ein Papiergremium. Wir dürfen Papiere lesen, die uns in der jeweiligen Sitzung präsentiert werden, aber die eigentlichen Kontrollbefugnisse werden uns beschnitten.
Eines der Hauptargumente des Berichterstatters zu diesem Gesetz, aber auch der Verwaltung aus dem Innenministerium, ist gewesen, dass mit der Aufnahme der von uns geforderten Rechte in das Gesetz – das muss man sich einmal anhören –! ein dauernder, permanenter Untersuchungsausschuss geschaffen würde. Das sagt der Staatssekretär!
Meine Damen und Herren, was ist denn die Aufgabe eines Parlaments? Die Aufgabe des Parlaments ist die permanente, dauernde Kontrolle und Untersuchung der Staatsregierung und ihrer Verwaltungsbehörden. Genau diese Aufgabe wird uns genommen. Das vom Berichterstatter vorgebrachte Argument ist undemokratisch und gegen den demokratischen Rechtsstaat gerichtet.
Es ist also sehr, sehr traurig, Herr Staatssekretär, wenn Sie dies auch noch befürworten und verteidigen wollen.
Einer der größten Erfolge dieser Bundesregierung, meine Damen und Herren, war in den Jahren 1998 und 1999 die Schaffung dieser neuen Rechte, wobei Innenminister Schily dafür gesorgt hat, dass Abhörungen nur noch nach einer Richtererlaubnis stattfinden können. In Eilfällen kann das anders sein, aber dann muss das ein Richter nachgenehmigen. Wir wissen, dass strafprozessuale Anhörungen zum Teil nur über die Polizei gelaufen sind. Inzwischen ist verbindlich eingeführt worden, dass alle Abhörungen durch einen Richter genehmigt werden müssen – Ausnahme G-10-Kommission – und dass sie dann parlamentarisch kontrolliert werden. Dies scheint mir ein ganz, ganz wichtiges rechtsstaatliches Instrument zu sein: vorher der Richter, nachher die parlamentarische Kontrolle.
Wenn das allgemeines Denken in einer Demokratie ist und wenn man noch dazu sieht, dass die CSU im Parlamentarischen Kontrollgremium in Bayern die Mehrheit hat, fragt man sich: Wovor – ich sage es noch einmal – hat die CSU Angst? Ich kann es mir nicht erklären, denn alle die Mittel, die wir für das PKG haben möchten, müssten ja durch das parlamentarische Kontrollgremium beschlossen werden, und diesen Beschluss beeinflusst natürlich maßgeblich die CSU mit ihrer Mehrheit. Wenn wir das Recht zur Akteneinsicht hätten, könnte ich nicht als einzelner Abgeordneter hingehen und sagen: LfVPräsident, zeige mir einmal den Akt XY. – Nein, es müsste ein entsprechender Beschluss vorliegen. Deswegen sage ich: Es stimmt doch sehr merkwürdig, dass wir diese Rechte nicht erhalten.
Eine Besonderheit hat der Gesetzentwurf der Staatsregierung: Die Rechte, die wir für das PKG fordern, werden justament der G-10-Kommission zugeschlagen. Das ist in dem neuen Gesetzentwurf enthalten. Als wir das aufgegriffen haben, wurde uns gesagt, das sei etwas ganz anderes. Die G-10-Kommission sei Richterersatz; ohne richterliche Kontrolle. Weil es sich um einen Richterersatz handelt, bekommt die Kommission also diese erweiterten Befugnisse.
Wenn ich das umsetze, komme ich zu folgender Feststellung: Wenn ein Richter eine Überwachungsmaßnahme anordnet – Kontrollinstanz 1 –, folgt, wenn diese abgeschlossen ist, die Kontrollinstanz 2, die parlamentarische Kontrolle. Bei der G-10-Kommission haben wir aber nur eine einzige Instanz, nämlich G 10 vorher, G 10 nachher. Wenn wir das, was ich eben gesagt habe, aufgreifen – rechtsstaatliche Kontrolle durch Richter und durch die Parlamentarier – gibt das keinen Sinn, wenn ich sehe, dass die G-10-Kommission, die nur aus Parlamentariern besteht, wo also eine Kontrollinstanz fehlt, nämlich der Richter, größere Befugnisse hat als die PKG. Das ist ein sehr, sehr unlogisches Argument.
Herr Staatssekretär, ich bin sehr enttäuscht, dass ich dieses Argument hören muss. Es ist wörtlich gesagt worden, die G-10-Kommission müsse ein volles Akteneinsichts– und Informationsrecht haben, weil sie sonst ihre Kontrollaufgabe nicht wahrnehmen könne. – Ja, meine Damen und Herren, wir können unsere Kontrollaufgabe auch nicht wahrnehmen, wenn wir diese Rechte nicht bekommen.
Deswegen muss ich sagen: Was hier abläuft, ist ein ganz schlechtes Stück rechtsstaatlichen Denkens. Ich habe den Eindruck, dass sich hier Angst der Verwaltung äußert, der sich die Politiker im Innenministerium unterwerfen, die Angst davor, dass es eine Kontrolle gibt. Wenn Sie wissen, was wir jetzt alles aufgrund der Terrorismusbekämpfung zusätzlich können, dass damit wieder in Grundrechte des Bürgers eingegriffen wird, dass wir aber nicht vermehrte Kontrollrechte bekommen, kann ich nur sagen, meine Damen und Herren: Das ist nicht der Rechtsstaat, den wir wollen. Das hat der Rechtsstaat nicht verdient.
Ich werde nicht aufgeben, auch wenn wir dies heute nicht durchsetzen können. Ich verspreche Ihnen, in der nächsten Legislaturperiode werden wir diesen Antrag wieder einbringen. Denn wenn wir es ernst meinen mit uns, mit dem Parlament als Kontrollgremium, dann kann man uns einfachste Kontrollmechanismen nicht verwehren. – Vielen Dank.
Herr Minister, eine Frage zur Klarstellung. Heißt das, dass im Bereich einer Polizeidirektion mit zum Beispiel neun Inspektionen, die bis dahin mit einem Verhältnis von 1/2 besetzt waren, die Eins wegfällt und in die Direktion kommt und dass die zwei Personen immer nur Streife fahren?
Herr Minister, steht der Ministerpräsident weiterhin zu seiner Zusage, die Verkehrsanbindung des neuen Stadions in München rechtzeitig fertig zu stellen und aus den dem Freistaat zustehenden Mitteln des Bundesverkehrswegeplanes zu finanzieren?
Herr Minister, wie weit sind denn überhaupt die Planungen zur Erschließung des neuen Stadions, weil gerade im nördlichen Bereich der Landeshauptstadt befürchtet wird, dass wir die dritte Verkehrskatastrophe nach den Erfahrungen beim Flughafen und bei der Messe haben werden?
Herr Minister, wie sieht denn die Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus? Wie weit sind da die Planungen?
Eine letzte Zusatzfrage in Bezug auf das, was der Wirtschaftsminister gerade gesagt hat. Habe ich richtig verstanden, dass Sie sagen, das Hauptproblem für die Erschließung des neuen Münchner Stadions ist nicht die Planung, sondern entweder die Finanzen oder Oberbürgermeister Ude?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde diesem Antrag aus vier Gründen zustimmen:
Erstens. Es wird eine Machbarkeitsstudie gefordert. Ich bin der Meinung, es ist das Recht des Hohen Hauses zu verlangen, dass die staatlichen Stellen untersuchen, ob und wie der Südring geschlossen werden kann, – und zwar ja oder nein.
Zweitens. Derzeit handelt es sich bei dem Autobahnring der Nord-Ost-Umfahrung Münchens um die meistbefahrenste Autobahn Europas.
Ich wohne gleich nebenan; die Autobahn führt durch meinen Wahlkreis hindurch. Mir ist bei der Diskussion aufgefallen, dass diejenigen den Antrag ablehnen wollen, die nicht auf die Lage der Menschen an diesem Abschnitt der Autobahn eingegangen sind.
Die Zustände sind unmöglich. Ich bedauere es, dass von den Gegnern nur die Stellungnahme der Bürgermeister aus dem Süden zitiert wird, dass aber die so genannte Poinger Erklärung, in der alle Bürgermeister aus dem Norden und dem Osten Münchens Stellung nehmen, nicht verlesen wird. Diese Stellungnahme sollten Sie lesen, sie gibt die Lage der Menschen dort genau wieder.
Genauso muss die Lage der Menschen in Westbayern, vor allem in Schwaben, berücksichtigt werden. Wer von dort nach München reist, ist im Augenblick gezwungen, über die Nordumgehung München zu umfahren. Dies ist nicht richtig.
Drittens steht fest, dass der Spatenstich für die Schließung des Autobahnrings München im Nordbereich bereits erfolgt ist. Das wird nicht gesehen, und ich wundere mich, dass dazu auch Kollege Dr. Hahnzog nicht Stellung nimmt. Von der A 8 aus Stuttgart wird der Nordring bis zur Autobahn Lindau geschlossen. Diese Strecke soll 2005 fertig sein. Die Fachleute haben vorausgesagt, dass sämtlicher Autobahnverkehr aus Stuttgart und Augsburg dann vor der Möglichkeit steht, entweder München nördlich zu umfahren, oder rechts abzufahren, um dann weiter nach Gräfelfing, von dort über die Autobahn Lindau nach München und dann über den gesamten Mittleren Ring bis zum Brunntal-Kreuz oder jetzigen Autobahnkreuz München-Süd zu fahren. Die Fachleute aus dem Frachtverkehr sagen, dass ein LKW-Fahrer aus Augsburg kommend rechts abbiegen wird, wenn er dadurch 20 Minuten Fahrzeit einsparen kann. Das hat aber zur Folge, dass gerade der Stimmkreis des Kollegen Hahnzog nachts den gesamten Lastkraftverkehr aufnehmen muss, welcher aus Stuttgart und aus Augsburg kommt. Sie können sich vorstellen, was das für die dort lebenden Menschen bedeutet. Wir haben damit einen kleinen Südring, und das halte ich nicht zumutbar für die Menschen in München.
Viertes und letztens – –
Ich will nur sagen, weswegen ich für den Antrag stimmen werde. Ich bin der Meinung, dass die Horrortrassen, die uns im Augenblick vorgeführt werden, nicht hinnehmbar sind. Ich denke nur an die Petition, die eingereicht worden ist. Darin hat man bewusst eine Trasse gezeichnet, die durch alle Wälder führt. Man hat sogar noch Umwege in Kauf genommen, um ja noch einen Wald zu erreichen. Es gibt ganz andere Trassen, welche vorgeschlagen wurden. Diese Trassen soll die Machbarkeitsstudie untersuchen. Deswegen werde ich diesem Antrag zustimmen.
Herr Staatssekretär, was gedenkt die Bayerische Staatsregierung zu tun, um die von Lehrern, Schülern und Eltern nicht hinzunehmenden Zustände am Feodor-Lynen-Gymnasium in Planegg, Landkreis München, zu beheben, insbesondere was die überfüllten Klassen und den Mangel an Lehrern betrifft, und welche Sofortmaßnahmen sind geplant?
Herr Staatssekretär, unter Zugrundelegung der soeben von Ihnen gemachten Aussagen frage ich Sie, ob es richtig ist, dass das FLG in 9 von 21 Klassen heuer mehr als 30 Schüler hat und dies – das ist mir besonders wichtig – auf den im Jahre 1999 eingeführten so genannten Europäischen Zweig als Schulversuch zurückzuführen ist.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie jetzt wieder reine Statistik betrieben haben, indem Sie die Durchschnittsklassenstärke berechnet haben, frage ich, ob es richtig ist, dass durch den Schulversuch „Europäischer Zweig“ die Statistik zwar zur Hälfte die Wahrheit sagt, zur anderen Hälfte aber nicht, indem es nämlich bei der Durchführung dieses Schulversuchs zu kleinen Klassenstärken kommt. Beispielsweise haben wir bei Latein dann Gruppen von acht Schülern. Ich frage Sie daher, ob man angesichts dessen noch mit dieser durchschnittlichen Lehrer- und Klassenstärkekapazität rechnen darf.
Eine zusammenfassende Abschlussfrage: Herr Staatssekretär, Sie sehen also keinen Notstand am Gymnasium in Planegg?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen uns zwei Gesetzentwürfe vor, die sich letztlich mit den Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz und den Kontrollmöglichkeiten des Parlamentarischen Kontrollgremiums befassen
Unser Gesetzentwurf befasst sich ausschließlich damit, die Kontrollmöglichkeiten per PKG zu verbessern. Wir wollen also das Recht haben, Akten und Dateien beim LfV einzusehen; wir möchten Mitarbeiter anhören können; wir möchten die Möglichkeit haben, das LfV zu besuchen, Sachverständige zu bestellen. Wir möchten für Angehörige des LfV auch das Recht schaffen, sich an uns nicht in eigenen, aber in betriebseigenen Angelegenheiten zu wenden.
Jetzt könnte man auf den ersten Blick fragen: Du liebe Zeit, welche Ausweitung von Befugnissen soll da für das Parlamentarische Kontrollgremium vorgenommen werden? – Ich kann dazu nur sagen: Diese Möglichkeiten haben wir schon in einem ähnlichen Gesetz, nämlich das PKG des Bundes hat alle diese Möglichkeiten. Deswegen sind wir der Meinung, dass wir nicht schlechter behandelt werden sollten, als das Parlamentarische Kontrollgremium in Berlin.
Daher dieser Antrag. Er passt wirklich sehr, sehr gut zu dem Antrag, den die Bayerische Staatsregierung einbringt. Denn die Staatsregierung will im Sinne der Terrorismusbekämpfung weitere zusätzliche Befugnisse – wie es so schön heißt – für das Landesamt für Verfassungsschutz schaffen: Es soll zusätzliche Auskunftsbefugnisse und sonstige erweiterte Befugnisse geben, es soll der Einsatz besonderer technischer Mittel im Schutzbereich des Artikels 13 des Grundgesetzes näher geregelt werden, aber auch ausgeweitet werden. Dasselbe gilt vor allem dann bei der Datenerhebung bei Kreditinstituten, Fluggesellschaften, Telekom, IMSI-Catcher.
Dabei muss ich feststellen – wenn ich diese zwei Gesetzentwürfe zusammen betrachte –, dass auf der einen Seite die Staatsregierung will, dass der Staat mehr Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten bekommt, und zwar in Gebieten, die wirklich sehr intim sind, wenn ich nur an den Artikel-13-Bereich denke, nämlich Eingriffe in Wohnungen durch Abhören, und das in verschärfter Art, während auf der anderen Seite die abwehrende Haltung der Bayerischen Staatsregierung steht,
dass das Parlamentarische Kontrollgremium mehr Rechte bekommt. Das passt nicht zusammen.
Meine Damen und Herren, wir kündigen an, dass wir diese beiden Gesetze verknüpft behandelt haben wollen. Heute ist dies schon zum ersten Mal der Fall – in den Ausschüssen werden wir uns weiter darüber unterhalten müssen. Es kann nicht sein, dass der Staat für sich stärkere Eingriffsrechte in Intimbereiche in Anspruch nimmt, aber dem Gremium, das solche Eingriffe zu überwachen hat, Kontrollmöglichkeiten verweigert, die, wie ich schon einmal gesagt habe, in Berlin gang und gäbe sind. Die Berliner Regelungen beruhen auf einem gemeinsamen Gesetzentwurf von 1998. Auch die Abgeordneten der CDU und der CSU haben den entsprechenden Antrag gemeinsam eingebracht und dann fraktionsübergreifend beschlossen.
Wenn ich im Gesetzentwurf der Staatsregierung sehe, dass die G-10-Kommission, die kleinste Kontrollkommission, die wir in diesem Hause überhaupt haben, sehr wohl einen Teil der Rechte bekommen soll, die wir fordern, nämlich Auskunftsrechte, Einsicht in die gespeicherten Daten und in Akten und Zutritte zu allen Diensträumen, die im Zusammenhang damit stehen, uns diese Rechte aber verweigert werden, verstehe ich die Welt nicht mehr, Herr Staatssekretär. Das müssen Sie uns nicht nur heute, sondern auch in den Ausschussberatungen erklären. Wir wollen daher die beiden Gesetzentwürfe miteinander verknüpft behandeln. Wir sind der Meinung: Wenn Sie schon stärkere Eingriffe in die Grundrechte der Menschen ermöglichen wollen, müssen Sie uns, dem Parlamentarischen Kontrollgremium auch größere Kontrollmöglichkeiten geben. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schon wieder steht Dachau auf der Tagesordnung des Landtags.
Dabei hatten wir gedacht, es würde jetzt zu einem guten Ende kommen. Wir sagen daher gleich vorweg: Wir begrüßen ausdrücklich die Ungültigkeitserklärungen, die durch das Landratsamt für alle drei Wahlen ausgesprochen worden sind,
nämlich für die Stadtrats-, die Kreistags- und die Oberbürgermeisterwahl.
Na ja, das sind die jungen Regierungsräte.
Ich sage aber gleich ein Weiteres: Wir hatten die Sorge – so ist es deutschlandweit durch die Presse gegangen –, dass in Dachau jetzt das Chaos ausbrechen würde, da fast die gesamte CSU erklärt hatte, sie wolle alle drei Entscheidungen anfechten. Wir begrüßen jetzt in diesem Zusammenhang, dass die CSU-Stadträte und -Kreisräte nach Überlegungen gesagt haben: Wir fechten die Wahlen nicht an. Es ist sehr interessant zu lesen, wie dies begründet worden ist. Ich darf ganz kurz aus der Begründung der vier CSU-Stadträte vorlesen, die die Absage einer Klage mit dem politischen Klima des generellen Misstrauens begründen, das durch die Manipulation der Wahl in ihrer Heimatstadt entstanden sei. Dies sei niemandem mehr zumutbar, sagte ein CSU-Stadtrat auf Nachfrage; zudem verlören die Bürger restlos den Glauben an Politik und Verwaltung.
Eigentlich müsste man dem nichts mehr hinzufügen; eigentlich müsste man sagen: Genau das ist es, was wir in den vergangenen Wochen seit der Feststellung der Wahlverstöße zu Recht angemahnt haben.
Ich fasse kurz zusammen, was passiert ist. Das Landratsamt hat schwere Wahlrechtsverstöße festgestellt, die mit den Grundsätzen einer freien und geheimen Wahl nicht zu vereinbaren sind. Ganz konkret steht auf jeden Fall fest, dass 70 Stimmzettel so massiv gefälscht worden sind, dass davon auch – deswegen konnte das Landratsamt gar nicht anders entscheiden – die Oberbürgermeister-Stichwahl tangiert ist. Dort ging es um nur 73 Stimmen Unterschied. Sie wissen selbst, dass 70 Stimmen dann schon eine sehr große Rolle spielen. Deswegen hat das Innenministerium in einer Antwort auf meine schriftliche Anfrage am 12. Juli auch erklärt: Die Vorfälle in Dachau sind in ihrer Dimension einmalig. Dem kann ich eigentlich nichts hinzufügen. Das Innenministerium hat Recht.
Zusammenfassend muss man also feststellen, dass auch Oberbürgermeister Bürgel seine Wahl den schamlosen Fälschungsmethoden verdankt.
Das ist der entscheidende Punkt. Oberbürgermeister Bürgel hat aber erklärt, er bleibe aus einem einzigen Grunde im Amt: Nur wenn er gegen die Annullierung klage, bekomme er Einblick in alle Ermittlungsakten und könne an einer restlosen Aufklärung mitwirken. Herr Kollege Glück, Sie haben erklärt, dass ihm dieses Recht zustünde. Ich bestreite nicht, dass er das Recht hat, dagegen zu klagen. Wir erkennen ihm dieses Recht schon wegen des Rechtsstaatsprinzips zu. Die Begründung offenbart jedoch, dass dieses Argument nur vorgeschoben ist. Er ist schließlich angehört worden. Ein Bescheid, der den Oberbürgermeister beschwert, kann nicht ergehen, ohne dass ihm rechtliches Gehör gewährt worden ist. Dabei hat er die Möglichkeit gehabt, in die Akten Einsicht zu nehmen. Er muss über die grundsätzliche Entscheidung, die das Landratsamt beabsichtigt hat, informiert worden sein und konnte dazu Stellung nehmen. Somit gibt es keinen Grund zu klagen.
Halt! Jetzt habe ich etwas Falsches gesagt. Es gibt doch zwei Gründe, weswegen er wahrscheinlich klagen wird:
Der erste Grund ist die Tatsache, dass in seiner Amtszeit der Stadtrat aufgelöst wird. Er kann somit im Alleingang regieren. Im Markt Dachau ist zu hören, dass bedeutende Entscheidungen, vor allem Grundstücksentscheidungen, anstehen, die er als Oberbürgermeister völlig alleine treffen könnte, ohne vom Stadtrat dabei kontrolliert zu werden. Dabei geht es um einige Millionen Euro. Für mich ist es sehr verdächtig, dass Herr Bürgel aus diesen Gründen im Amt bleiben will.
Das ist keine Unterstellung. Der zweite Grund ist das monatliche Grundgehalt von 6900 Euro. In Dachau pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass Herr Bürgel in seiner Rechtsanwaltskanzlei nicht sehr erfolgreich gewesen ist.
Offenbar will er auf dieses Gehalt nicht verzichten. Meine Damen und Herren von der CSU, Sie brauchen sich nicht so zu empören. Notare tun etwas für ihr Geld. Wir arbeiten sauber. Was Herr Bürgel als Oberbürgermeister macht, ist aber keine saubere Arbeit.
Unser Antrag hat folgenden Hintergrund: Wenn Herr Oberbürgermeister Bürgel nach dem, was seine CSUStadträte aufgeführt haben, erklärt hätte, dass er für eine schnelle Lösung sei, hätte er ohne weiteres zurücktreten können. Das wäre eine saubere Lösung gewesen. Er hätte den Weg für Neuwahlen oder Nachwahlen frei machen können, wie es Ihre Parteimitglieder im Stadtrat getan haben. Innenminister Dr. Beckstein hat gesagt, dass dies die sauberste Lösung wäre. Er war dafür, dass möglichst schnell Nachwahlen durchgeführt werden. Ihr CSU-Fraktionsvorsitzender sieht das jedoch anders. Der oberste Chef, also der Ministerpräsident, hat dazu überhaupt nichts gesagt. Darüber bin ich schlichtweg entsetzt. Das Innenministerium hat gesagt, das, was in Dachau passierte, ist nach dem Zweiten Weltkrieg in dieser Dimension noch nicht da gewesen. Durch diese Wahlfälschung hat die Demokratie Schaden erlitten.
Das ist leider nicht möglich, weil die CSU keine Redezeit mehr hat.
Meine Damen und Herren von der CSU, Ihnen müsste es doch unangenehm sein, dass Sie jetzt bereits in der vierten Sitzung im Landtag vorgeführt werden.
Oberbürgermeister Bürgel ist ein Rechtsbeuger. Das steht fest. Sonst hätten der Landrat und die Regierung von Oberbayern diese Wahl nicht für ungültig erklärt. In Bayern machen Sie doch so etwas, vor allem wenn es um einen CSU-Oberbürgermeister geht, nicht aus der linken Tasche. Das haben Sie mindestens zehnmal geprüft.