Protokoll der Sitzung vom 06.05.2003

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 115. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten; die Genehmigung wurde erteilt.

Ich möchte zunächst einige Glückwünsche aussprechen. Folgende Kolleginnen und Kollegen konnten während der sitzungsfreien Zeit einen runden Geburtstag begehen: Herr Staatsminister Reinhold Bocklet, Frau Heidi Lück, Frau Emma Kellner, Herr Staatssekretär Georg Schmid, Herr Klaus Dieter Breitschwert, Herr Prof. Dr. Hans Jürgen Vocke und Frau Susanna Tausendfreund. Heute feiern Frau Rita Schweiger und Herr Adi Sprinkart einen runden Geburtstag. Ich gratuliere den Genannten im Namen des Hohen Hauses und persönlich sehr herzlich und wünsche ihnen für das neue Lebensjahr alles Gute, vor allem Gesundheit und Energie für ihre parlamentarischen Aufgaben.

(Allgemeiner Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 29. April 1933, also vor 70 Jahren, hat der Bayerische Landtag seine letzte Sitzung in der NS-Zeit abgehalten. Dann war er nicht mehr zu hören; es gab ihn nicht mehr. An diesem 70. Jahrestag wollen wir nicht einfach vorübergehen, er soll von einigen Erklärungen begleitet werden.

Meine Damen und Herren! Als die Wirklichkeit der ,legalen Revolution‘ offenbar wurde, war es zu spät für offenen Widerstand.... Er bot wenig Hoffnung auf Erfolg; denn inzwischen war die Konsolidierung des totalen Führerstaates erfolgt, war ein Apparat der Propaganda, der Drohung und des Terrors aufgebaut, der die Zustimmung und die Furcht der Bevölkerung gleichermaßen als Grundlage des neuen „Dritten Reiches“ sicherte.

Mit diesen Worten kennzeichnet Prof. Dr. Karl Dietrich Bracher, ein ausgewiesener Kenner der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, den unheilvollen Weg von der ersten deutschen Demokratie in den totalitären Staat.

Der Bayerische Landtag erinnert heute an zwei historische Ereignisse, die symbolhaft für die Gleichschaltung von Politik und Kultur und für den Verlust von Pluralismus und Meinungsvielfalt vor 70 Jahren stehen: erstens, die Bücherverbrennungen am 10. Mai 1933, die in einer Ausstellung des Hauses der Bayerischen Geschichte im Maximilianeum dokumentiert werden; sie wurde heute Vormittag eröffnet. Das zweite historische Ereignis, an das wir heute erinnern, ist die Sitzung des Bayerischen Landtags am 29. April 1933. Damals traten die bayerischen Abgeordneten zum letzten Mal für mehr als 13 Jahre zusammen. Für den Bayerischen Landtag ist dies ein Anlass, das Gedenken mit dem Nachdenken über die Grundlagen und die Stabilität unserer Demokratie zu verbinden.

Mit dem 30. Januar 1933 begann eine Politik, die zwölf Jahre später in der Katastrophe endete. Es dauerte nur Wochen, bis der freiheitliche Rechtsstaat in Trümmern lag, und nur Monate, bis die Macht der Nationalsozialisten unumschränkt und totalitär organisiert war. Diese bauten einen – ich nehme das Zitat von Prof. Bracher wieder auf – „Apparat der Propaganda, der Drohung und des Terrors“ auf. Er richtete sich auch gegen verfassungsmäßige Einrichtungen. Die damalige Staatsregierung unter dem Ministerpräsidenten Heinrich Held wurde massiv unter Druck gesetzt. Mitte März musste sie vor den braunen Machthabern kapitulieren. Ein so genanntes Reichsstatthaltergesetz degradierte die Länder zu nachgeordneten Reichsprovinzen. Die in Jahrhunderten gewachsene föderative Ordnung des Reiches wurde mit einem Federstrich zerschlagen. Bayern verlor damit für 13 Jahre seine über 1500-jährige Eigenstaatlichkeit.

Als nächsten Schritt planten die Nationalsozialisten, den Landtag in ihre Gewalt zu bringen. Mit so genannten Notverordnungen schufen sie eine scheinlegale Grundlage für Agitation und Terror – auch gegenüber bayerischen Landtags- und Reichstagsabgeordneten aller Fraktionen. Viele von ihnen wurden bereits kurz nach der Machtübernahme verfolgt, eingekerkert oder im Konzentrationslager Dachau in so genannte Schutzhaft genommen, wo sie zahlreichen Demütigungen und qualvollen Misshandlungen ausgesetzt waren. Darüber hat der damalige Landtags- und Reichstagsabgeordnete Dr. Wilhelm Hoegner, der selbst Repressalien erdulden musste und nur durch Emigration seine Freiheit retten konnte, ein bewegendes Dokument hinterlassen. In seinem Buch „Der schwierige Außenseiter“ schildert er mit erschütternden Worten die Folterqual, die der SPD-Abgeordnete Michael Poeschke und andere im KZ Dachau Inhaftierte erdulden mussten.

Unter dem Eindruck von Einschüchterung, Drohung und Gewalt fanden auch die Sitzungen am 28. und 29. April 1933 statt. Die braunen Machthaber scheuten nicht davor zurück, Würde und Ansehen der Volksvertretung ganz bewusst zu verletzen. Dazu zählten beispielsweise das uniformierte Auftreten der nationalsozialistischen Fraktion, gezielte Störungen und Unterbrechungen des Sitzungsablaufs sowie tumultartige Szenen mit Heil-Rufen. Diese „Praktiken der Straße“ sollten der Bedrohung einzelner Abgeordneter und letztlich der Lähmung des ganzen Parlaments dienen. Von einer nach demokratischen Grundsätzen gewählten Volksvertretung im eigentlichen Sinne konnte damals keine Rede mehr sein.

Nach § 4 des „Vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 31. März 1933 mussten die Volksvertretungen der Länder – mit Ausnahme des Preußischen Landtags – aufgelöst und neu gebildet werden. Grundlage dafür sollte das Ergebnis der Reichstagswahlen vom 5. März 1933 sein. Nur so konnten die neuen Machthaber entgegen dem Votum der bayerischen Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl vom 24. April 1932 annähernd die Hälfte der Mandate beanspruchen.

Die Verabschiedung des so genannten Ermächtigungsgesetzes setzte der über 100-jährigen Kontinuität baye

rischer Parlamentstradition ein Ende. Dieses Gesetz erschütterte den Rechtsstaat in seinen Grundfesten und lieferte den Feinden der Demokratie die Handhabe zur Errichtung einer zentralistischen Gewaltherrschaft. Nachdem die tragenden Säulen der Demokratie gefallen waren, bedeutete die Auflösung der Parlamente am 30. Januar 1934 nur noch einen formellen Akt.

Wir erinnern uns heute mit Hochachtung der Abgeordneten der SPD, die als einzige gegen das Ermächtigungsgesetz gestimmt haben. Mit klaren und unmissverständlichen Worten klagte ihr damaliger Fraktionsvorsitzender Albert Roßhaupter die Zerstörung der föderalen Ordnung und die Entmachtung der Volksvertretung an. Ich zitiere:

Die deutschen Länder besitzen keinen eigenen politischen Willen mehr, die Regierungen der Länder sind nicht mehr von dem Vertrauen der Volksvertretung abhängig.

Weiter sagte er:

Wir glauben nicht, dass eine Regierung, die sich mit dem Volke wirklich verbunden fühlt, auf die Dauer die Mitarbeit der vom Volk gewählten Vertrauensmänner entbehren kann.

Offen und unerschrocken bekannte sich der Redner zu Freiheit und Rechtsgleichheit sowie zur Achtung vor der Würde des Menschen. Gleichzeitig bekundete Albert Roßhaupter den festen Willen seiner Partei – ich zitiere erneut –,

in der furchtbaren Lage von Volk und Reich... an der Überwindung der Weltwirtschaftskrise und ihrer Auswirkungen in Reich und Land mitzuarbeiten.

Arbeitslosigkeit, Armut, Existenznot, ja Verzweiflung nahmen damals zahlreichen Menschen jeglichen Lebensmut und den Glauben an die Zukunft. „Es ist der Mangel an Hoffnung, der die Situation für die Deutschen so deprimierend erscheinen lässt“ – so beschrieb der damalige britische Botschafter Horace Rumbold die allgemeine Stimmung, die in Deutschland Anfang der Dreißigerjahre herrschte.

Die Überlegung, alles nur Mögliche zu tun, um Not und Elend zu überwinden, bestimmte auch das Handeln der Abgeordneten der Bayerischen Volkspartei. Sie sahen für sich keinen anderen Ausweg, als dem Ermächtigungsgesetz zuzustimmen. Sie spürten die Verantwortung. Das wird in den folgenden Worten des Fraktionsvorsitzenden der Bayerischen Volkspartei, Hans Müller, deutlich:

Wenn wir unsere Bereitwilligkeit zur Mitarbeit mit der neuen Regierung aussprechen, so treiben wir keine Politik von Fall zu Fall, sondern wir handeln aus unserer Weltanschauung und aus der damit gebotenen Liebe für Volk und Staat heraus.

Er forderte weiter die „baldige Nachprüfung und möglichste Beseitigung der Schutzhaftmaßnahmen“. Müller plädierte für die Eigenständigkeit Bayerns und für die

ethischen Fundamente des Staates. Damit wollte er die Haltung seiner Fraktion ganz bewusst von dem Gedankengut der Nationalsozialisten abgrenzen.

Dennoch bleibt bei allem guten Willen das Faktum: Die bürgerlich-konservativen Parteien haben damals – nicht nur in Bayern – die Möglichkeit überschätzt, die tief greifenden Folgen der nationalsozialistischen Machtübernahme, nämlich die Zerschlagung der demokratischen und föderalen Ordnung, noch beeinflussen oder korrigieren zu können. Für „Nachprüfung“ oder gar „Beseitigung“ von Maßnahmen ließ das engmaschige Netz der Diktatur keinen Raum mehr.

Mit Recht führte Dr. Klaus von Dohnanyi vor kurzem in einem Vortrag über das Thema „Zivilcourage“ im Bayerischen Landtag aus:

Man versteht die frühen Dreißigerjahre offenbar nur sehr unvollkommen, wenn man sie heute, mit dem Wissen um die verbrecherische Entwicklung nach 1933, betrachtet.... Wir sollten vielmehr überdenken, ob wirklich alle gutwilligen, rechtlich denkenden Menschen schon früh hätten wissen können, was da kommt.

Diese Beurteilung ist heute auch Grundtenor der historischen Forschung: dass nämlich fehl geleitete Hoffnungen, unrealistische Illusionen und falsche Einschätzungen den Weg der Nationalsozialisten zur Macht geebnet haben.

Die Erinnerung an den 29. April 1933 ist mehr als eine bloße Rückschau. Sie muss die Brücke zu unserer Gegenwart schlagen: Was lehrt uns die Erinnerung an die Ereignisse vor 70 Jahren? – Ich möchte drei mir wichtig erscheinende Antworten auf diese Frage geben.

Erstens. Die Regierungsform der Demokratie ist kein Gut an sich. Sie ist wie alle von Menschen geschaffenen Strukturen anfällig und gefährdet. Es muss uns zu denken geben, dass die totalitären Systeme in Europa meist auf dem Boden erodierender Demokratien gewachsen sind, wobei die Revolution in Russland eine Ausnahme war. Es gilt also, wachsam zu sein gegen jede Form des Extremismus von rechts und von links.

Zweitens. Eine entscheidende Ursache für die Zerstörung der Weimarer Republik waren deren rapide schwindenden inneren Kohäsionskräfte. Ein dramatischer Verlust des Vertrauens in die demokratischen Parteien und in die Problemlösungsfähigkeit der Politik ganz allgemein hat es erleichtert, dass die Staatsgewalt zur Beute totalitärer Machthaber werden konnte. Wenn sich diffuse negative Stimmungen zu einem Sog der Unzufriedenheit bündeln, dann sind das alarmierende Signale. Die Parlamente und die von ihnen getragenen Regierungen sind in der Pflicht, die Aktionsfähigkeit der Politik immer wieder konkret unter Beweis zu stellen.

Das bedeutet zunächst eine inhaltliche Herausforderung. Die Politik darf nicht den Eindruck erwecken, nur kurzfristig zu reagieren; sie muss langfristig gestalten und verlässliche Leitlinien für die Entwicklung des Gemeinwesens vorgeben. Die Entscheidungen können

nicht in außerparlamentarische Gremien verlagert werden.

Damit eng verbunden ist die Erscheinungsform der Politik. Die Demokratie lebt vom Widerstreit der Ideen und Meinungen, sie lebt aber auch von der Fähigkeit zum tragfähigen Kompromiss und zur Kultur des Konflikts. Es sollte uns am Herzen liegen, durch unser Handeln und unser Vorbild diese positive Seite des Parlaments wieder deutlicher in der öffentlichen Wahrnehmung zu verankern.

Drittens. Die Parlamente haben vor 70 Jahren nicht zuletzt durch Selbstamputation zu ihrer Entmachtung beigetragen. Daraus folgt für mich die wichtigste Lehre: Starke Parlamente und – eng damit zusammenhängend – eine föderale Balance zwischen dem Bund und den Ländern sind die besten Garanten für eine stabile Demokratie. Nur müssen wir die Kraft haben, unsere Kompetenzen auszuschöpfen und das legitime Selbstbewusstsein der Länder zu erhalten. Diese Absicht wurde vor kurzem beim Föderalismuskonvent der deutschen Landesparlamente im Konsens von Präsidenten und Fraktionsvorsitzenden bekundet. Es war einmütige Auffassung, Kompetenzen für die Länder und ihre Parlamente zurückzugewinnen und die schleichende Aushöhlung des Föderalismus zu bremsen, gerade auch im Hinblick auf die europäische Entwicklung.

Ich meine: Dieses Reformziel ist nicht zu hoch gesteckt. Es geht um den Kernbestand unseres Selbstverständnisses, und das lohnt jede Anstrengung.

Theodor Heuss, vor 70 Jahren liberaler Reichstagsabgeordneter, hat das einmal so formuliert:

Föderalismus ist keine deutsche Unart, sondern eine deutsche Eigenheit.

Diese Eigenheit zu bewahren, daran sollten wir gemeinsam intensiv arbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns diese Lehren aus der Vergangenheit dauerhaft vor Augen halten, dann braucht uns um die Zukunftsfähigkeit unserer Demokratie nicht bange zu sein. Der Bayerische Landtag wird seinen Beitrag dazu jedenfalls leisten.

(Lang anhaltender lebhafter allgemeiner Beifall)

Ich erteile jetzt das Wort dem Vorsitzenden der SPDFraktion, dem Kollegen Franz Maget.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die bayerische Volksvertretung gedenkt heute der letzten Sitzung des Bayerischen Landtags zu Beginn der Naziherrschaft vor 70 Jahren. Herr Präsident hat schon darauf hingewiesen, dass es kein frei gewähltes Haus mehr war, sondern ein ernanntes, dem die Übertragung der Landesergebnisse der Reichstagswahlen vom 5. März aufgezwungen worden war. Trotzdem hatten die Nationalsozialisten im Bayerischen Landtag nicht die erhoffte absolute Mehrheit und schon gar nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Verabschiedung des

Ermächtigungsgesetzes. Hätten alle demokratischen Parteien angesichts des Terrors mutig gegen die Nationalsozialisten Flagge gezeigt, hätte es keine Mehrheit für das bayerische Ermächtigungsgesetz gegeben. Widerstand war damals noch möglich, aber nur wenige hatten den Mut dazu.

Deshalb wurde der 29. April 1933 gleich in doppelter Hinsicht ein denkwürdiger Tag in der jüngeren bayerischen Geschichte; denn die Abstimmung über den Entwurf des „Gesetzes zur Behebung der Not des bayerischen Volkes und Staates“, wie es ebenso beschönigend wie zynisch hieß, machte den 29. April 1933 auf der einen Seite zu einem Tag der Schande für den Parlamentarismus in unserem Land und auf der anderen Seite zu einem Tag des Stolzes für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten.

Mit ihrem Ja zum so genannten bayerischen Ermächtigungsgesetz segnete eine große Mehrheit die Beseitigung des demokratischen Freistaates Bayern ab, der am 8. November 1918 von Kurt Eisner proklamiert und in der Bamberger Freistaatsverfassung vom August 1919 verfassungsmäßig konsolidiert worden war. Das war ein Ja zur Beseitigung von Rechtsstaat, Demokratie und bayerischer Eigenstaatlichkeit.

Wir bayerischen Sozialdemokraten erinnern mit großem Respekt an unsere Vorgänger. Sie standen trotz des bereits allenthalben gegenwärtigen Naziterrors zu ihrer demokratischen und freiheitlichen Überzeugung und stimmten mit ihrem Nein gegen die sich ausbreitende Diktatur. Es ist für mich eine große Ehre, für die Fraktion zu sprechen und der einzigen politischen Bewegung anzugehören, die in ihrer 140-jährigen Geschichte in Deutschland die Ideale von Freiheit und Demokratie nie verraten hat.

Im Stenografischen Protokoll des Bayerischen Landtags ist der „Selbstmord des bayerischen Parlaments“, wie es Wilhelm Hoegner genannt hat, mit folgenden Worten des Präsidenten festgehalten – ich zitiere –:

Ich gebe das Ergebnis bekannt: Es haben insgesamt abgestimmt 100 Mitglieder des Hauses, 3 waren entschuldigt. Davon haben mit Ja 84, mit Nein 16 Mitglieder des Hauses gestimmt. Ich stelle fest, dass damit die Zweidrittelmehrheit, die zur Zustimmung des Gesetzentwurfs nötig war, weit überschritten ist.

Dann werden im Protokoll die 16 Abgeordneten, die mit Nein gestimmt hatten, namentlich aufgezählt. Ich will ihre Namen heute nochmals in Erinnerung rufen und nenne sie in alphabetischer Reihenfolge:

Lina Ammon, Arbeiterin aus Nürnberg, Erhard Auer, Redakteur in München, Alfons Bayerer, Spengler aus Passau, Franz Bögler, Angestellter aus Ludwigshafen, Georg Dewald, Tapezierer aus Aschaffenburg, Konrad Eberhard, Stadtrat aus Fürth, Fritz Endres, Geschäftsführer aus München, Hans Gentner, Landwirt aus Pegnitz, Karl Giermann, Parteisekretär aus Nürnberg,