Manfred Christ

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Guten Morgen, Frau Präsidentin, guten Morgen, Herr Staatsminister! Ich frage die Staatsregierung, ob es zutrifft, dass Prozessbeteiligte in Verfahren bei einer der Kammern für Handelssachen am Landgericht in Aschaffenburg über zu lange Verfahrensdauer klagen?
Herr Staatsminister, die von Ihnen angesprochene Firma aus dem Landkreis Aschaffenburg soll allerdings an der besagten Kammer kein Einzelfall sein; denn ein Verfahren soll sich schon seit dem Jahre 1999 hinziehen.
Herr Staatsminister, kann es sein, dass die von Rot-Grün in den letzen Jahren unter DeublerGmelin eingeführte Justizreform im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg besonders scharf angewandt wird, insbesondere weil sehr häufig Berufungen ohne mündliche Anhörung zurückgewiesen werden sollen, da sich die Richter möglicherweise Arbeit ersparen wollen und somit die Möglichkeiten der Justizverfahren besonders restriktiv angewendet werden?
Guten Morgen. Herr Präsident, Herr Staatssekretär, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung, ob mit einem Schließen der „Schere“ zwischen der momentanen Ist-Stärke der Polizeidirektion in Aschaffenburg und der angestrebten Soll-Stärke zu rechnen ist, vor allem im Hinblick auf einen Erhalt des hervorragenden Aufklärungsergebnisses, aber auch zur Verstärkung der Streifentätigkeit, vor allem an den Wochenenden.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, im Sicherheitsbeirat der Stadt Aschaffenburg haben wir am Montag dieser Woche erst erfahren, dass die Zahl der Gesamtstraftaten der PI Aschaffenburg-Stadt von 2001 mit 5895 auf 6795, also um 900 Fälle, gestiegen ist. Können Sie verstehen, dass ich mich bei diesen steigenden Zahlen für zusätzliche Beamte für die Prävention bei Diebstählen, Sachbeschädigungen und Ruhestörungen einsetze?
Herr Staatssekretär, gerade unter Hinweis auf die personellen Zuweisungen, die Sie gerade genannt haben, möchte ich noch eine Frage anfügen: Im Rahmen einer schriftlichen Anfrage im August des vergangenen Jahres habe ich einmal das Verhältnis der Einwohnerzahlen der sieben bayerischen Regierungsbezirke mit den dort eingesetzten Polizeibeamten verglichen. Für Unterfranken ergibt sich demnach eine Zahl von 568 Einwohnern je Polizeibeamten. Dabei muss ich die Betonung auf das Wort „Beamter“ legen. In München und Oberbayern kommen auf einen Polizeibeamten 511 Einwohner. Das ist verständlich. Für Mittelfranken habe ich nur 433 Beamte ermittelt. Herr Staatssekretär, würde eine etwas gleichmäßigere Berücksichtigung der Region Untermain mit Beamten die Schere vielleicht etwas leichter schließen helfen?
Herr Staatssekretär, können Sie der Feststellung zustimmen, dass wir in den letzten zehn Jahren mehrere tausend Lehrer eingestellt haben und dass das Innenministerium zu unserer aller Sicherheit auch einmal tausend oder mehr Polizeibeamte gebrauchen könnte?
Auf Grund der sich vor allem an den Wochenenden in der Aschaffenburger Innenstadt häufenden Sachbeschädigungen fragt mich die Bevölkerung der Aschaffenburger Innenstadt und ich gebe diese Frage an die Bayerische Staatsregierung weiter, ob sie noch am Konzept einer innerstädtischen Polizeiwache festhält und wie weit die Verhandlungen über diese zusätzliche Sicherheitsmaßnahme für die Bevölkerung in der Aschaffenburger Innenstadt zwischenzeitlich gediehen sind?
Antwort der Staatsregierung: Seitens der Polizeidirektion Aschaffenburg bestehen derzeit keine Überlegungen zur Einrichtung einer Polizeiwache in der Innenstadt von Aschaffenburg.
Über die Nutzung des gegenständlichen Objekts „Verkehrskiosk am Herstallturm“ wurde zwischenzeitlich zugunsten eines Kundenzentrums der Stadtwerke Aschaffenburg entschieden. Eine Polizeiwache hätte zudem einen entsprechenden Personalansatz erfordert, der ohne zusätzliche Kräfte voll zu Lasten der Polizeiinspektion Aschaffenburg und damit der polizeilichen Präsenz auf den Straßen und Plätzen der Aschaffenburger Innenstadt ginge. Dem Bürger nutzt eine im Notfall schnell zu jedem Einsatzort kommende Streife mehr, als ein Polizeibeamter, der nur die Dienststelle besetzt hält und Telefondienst verrichtet.
Die bestehende Struktur von Aufbau- und Ablauforganisation der Polizeidirektion Aschaffenburg hat sich in den vergangenen Jahren als äußerst effizient bewährt. Durch die Errichtung einer zusätzlichen Dienststelle in der Innenstadt würden die bestehenden Einheiten, insbesondere das Organisationsgefüge der Polizeiinspektion Aschaffenburg-Stadt zersplittern. Die Polizeiinspektion Aschaffenburg-Stadt ist mit dem zur Verfügung stehenden Personal in der Lage, ihren Sicherheitsauftrag auch in der Innenstadt von Aschaffenburg weiterhin zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen.
Weder die Zahl der Sachbeschädigungen in der Innenstadt von Aschaffenburg (31 Fälle vom 01. 05. 2002 bis 01. 05. 2003) noch die Tatsache, dass sowohl Kriminalität als auch Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als nicht über proportional bezeichnet werden, rechtfertigen die Einrichtung einer zusätzlichen Polizeianlaufstelle in Form einer Polizeiwache.
Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Ich frage die Staatsregierung, welche Finanzmittel dem Straßenbauamt Aschaffenburg zur Verfügung stehen und ob diese unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung am Untermain zum Unterhalt der Staatsstraßen ausreichen.
Das sagst Du.
Dem Straßenbauamt Aschaffenburg stehen für das Haushaltsjahr 2003 aus dem Staatsstraßenhaushalt für Um- und Ausbaumaßnahmen, Bestandserhaltung und die Unterhaltung und Instandsetzung einschließlich Winterdienst Haushaltsmittel in Höhe von rund 6,0 Mio. e zur Verfügung. Diese Mittelzuweisung ist mit Rücksicht auf die sehr starke Verkehrsbelastung der Staatsstraßen am Untermain im Vergleich zu den unterfränkischen Regionen 2 „Würzburg“ und 3 „Main-Rhön“ überdurchschnittlich. Dennoch können aufgrund der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte nicht alle Maßnahmen zur Bestandserhaltung im wünschenswerten Umfang durchgeführt werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Zusatzfrage: Herr Kollege Christ.
Herr Staatssekretär, Sie haben von Haushaltsmitteln in Höhe von 6 Mio. e für dieses Jahr gesprochen. Ich möchte Sie ergänzend fragen, wie hoch die Erhaltungsrückstände aus dem Vorjahr oder den Vorjahren am Untermain sind.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, ob ein Teil der genannten 6 Mio. e für die Staatsstraße von Kahl nach Schöllkrippen verwendet wird, insbesondere für die Ortsdurchfahrt in Schimborn?
Ich bedanke mich.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Frage stellt Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Beim Antrag der GRÜNEN habe ich mich der Stimme enthalten, obwohl dieser Antrag unserem Beschluss vom März 1998 entspricht. Ich habe mich deswegen der Stimme enthalten, weil ich auf die Anhörung im Frühjahr hoffe und vor allem darauf, dass etliche Kolleginnen und Kollegen zu einer differenzierten Meinung zu dieser Problematik kommen.
Herr Staatssekretär, da sich am Untermain hartnäckig das Gerücht hält, dass das Main-ParkCenter in Mainaschaff jetzt mehr Verkaufsfläche aufweisen soll als ursprünglich geplant, frage ich die Staatsregierung, welche staatlichen Stellen die Verkaufsflächen
nachgeprüft haben, ob das zuständige Landratsamt Aschaffenburg dazu überhaupt in der Lage ist und welche Ergebnisse die Überprüfungen einschließlich möglicher umgewandelter ursprünglicher Lager und sonstiger Flächen in Verkaufsflächen ergeben haben?
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass der frühere unterfränkische Regierungspräsident, Dr. Franz Vogt, bereits am 12. November 1997 in einem Schreiben an das zuständige Landratsamt festgestellt hat, dass die zulässigen 5000 Quadratmeter vermutlich bereits überschritten seien? Wussten Sie, dass er darüber hinaus um ein detaillierte Aufstellung der im Bereich des Main-Park-Centers verwirklichten, im Bau befindlichen und möglicherweise zusätzlich beantragten oder genehmigten Verkaufsflächen bat und Auskunft über das angebotene Sortiment haben wollte? Aus der Feststellung heraus ergibt sich die Frage, ob nicht auch die Regierung von Unterfranken Zweifel bezüglich des tatsächlichen Umfangs der Baumaßnahme hatte.
Herr Staatssekretär, in diesem Zusammenhang ist interessant – ich weiß nicht, ob Sie darüber informiert wurden –, dass der Bauherr im März 1996 bereits von 6000 Quadratmetern bereinigter Verkaufsfläche sprach, bei der bereits Nebenflächen wie Lager-, Sozialräume und ähnliches, abgezogen war, während er gleichzeitig in einem Leserbrief darauf hingewiesen hat, dass bei den 6000 Quadratmetern diese Büro-, Lagerund Sozialräume mit eingerechnet seien.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Meine Frage wäre gewesen, ob Sie bereit sind, die zusätzlichen Fragen schriftlich zu beantworten.
Herr Staatssekretär, nachdem ich feststelle, dass zu Beginn der warmen Jahreszeit wiederum vermehrt T-Shirts mit der Aufschrift „Polizei“ auf dem Markt auftauchen, frage ich die Bayerische Staatsregierung, wie weit sie im Vollzug des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 17. Februar 2000 in ihren Bemühungen, Missbrauch durch Dritte zu verhindern, bereits gekommen ist.
Herr Staatssekretär, nachdem mir die Staatsregierung im vergangenen Jahr über ein Urteil des Amtsgerichts Regensburg berichtet hat, in dem offensichtlich die Möglichkeit eröffnet wurde, solche T-Shirts zu tragen, frage ich Sie, ob gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt wurden.
Herr Staatssekretär, Sie sprachen eben von offensivem Ansprechen der Träger solcher T-Shirts. In dem Zusammenhang frage ich Sie, wie viele T-Shirts überhaupt eingezogen wurden.
Herr Staatssekretär, werden oder wurden derartige T-Shirts, die genau der Bekleidung der Polizei entsprechen, auch von Polizeibeamten im Dienst getragen?