Hermann Regensburger
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Die Zuweisungen an den Katastrophenschutzfonds werden jeweils einvernehmlich mit den Kommunen festgelegt, nachdem diese auch ihren Anteil dazu leisten müssen. Sie wissen, für welche Zwecke die Mittel für den Katastrophenschutz gedacht sind. Sie werden in vollem Umfang ausgegeben. Da stehen keine zusätzlichen freien Mittel zur Verfügung, um unserem im Prinzip gemeinsamen Anliegen Rechnung zu tragen.
Noch einige wenige Anmerkungen zu dem, was wir im Augenblick zu diesem Prüfauftrag des Landtags sagen können. Es war der Prüfauftrag vom 06. 05. 2003, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wurde, eine Regelung zu prüfen, wonach die Helfer der freiwilligen Hilfsorganisationen einen Freistellungs- und Entgeltzahlungsanspruch bei Katastropheneinsätzen, also nicht bei Übungen und Ausbildungsveranstaltungen, und gleichzeitig die Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch gegenüber den Hilfsorganisationen als Träger der Einrichtungen analog, so wie Sie sagen, den Einsatzkräften der Feuerwehren haben sollen. Die Zahl der Einsatzkräfte beim Katastrophenschutz soll dabei durch ausdrückliche Anforderung der Katastrophenschutzbehörde festgelegt werden. Ich halte dies durchaus für prüfenswert, damit noch eine gewisse Steuerungsmöglichkeit gegeben ist. Das wird immer in enger Abstimmung mit den Hilfsorganisationen erfolgen.
Den freiwilligen Hilfsorganisationen und Gemeinden wird dem Grunde nach ein Anspruch auf angemessene Erstattung aus dem Katastrophenschutzfonds gewährt. Der Umfang wird aber gesetzlich nicht festgelegt, sondern richtet sich nach den jeweils vorhandenen Mitteln und nach den Aufwendungen, siehe Hochwasser. Das kann man eben nicht vorherplanen, das muss jeweils ad hoc entschieden werden.
Bei der Behandlung dieses Prüfauftrags könnte nach meiner Auffassung auch an eine Änderung der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zum Aus
gleich von Einsatzkosten im Katastrophenschutz gedacht werden, nämlich in der Richtung, dass die Förderung von Einsatzkosten der freiwilligen Hilfsorganisationen an den Fördersatz für Kommunen angepasst wird und diese Einsatzkosten dann mit einem erhöhten Fördersatz bedient werden könnten.
Aber ich muss diese Einschränkung machen: Alle diese Lösungsideen gehen davon aus, dass zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden können. Eine Erhöhung der staatlichen Zuführungen zum Katastrophenschutzfonds wird aber wohl nur dann möglich sein, wenn an einer anderen Stelle des Haushalts Einsparungen vorgenommen werden können. Ich sage Ihnen zu, dass wir dies sehr sorgfältig prüfen werden. Das Anliegen ist also nicht vergessen, sondern es bleibt auf der Tagesordnung. Ich meine, wir sollten durchaus auch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten darüber verhandeln, ob sie bereit sind, einen zusätzlichen Beitrag über die Finanzierung des Katastrophenschutzfonds zu leisten. Wir kommen damit allerdings in die Diskussion über die Konnexität hinein.
Sie erkennen schon aus diesen wenigen Ausführungen, dass dies eine sehr, sehr schwierige Kiste ist. Also: berechtigte Forderung im Prinzip anerkannt, aber Umsetzungsmöglichkeiten derzeit noch nicht in Sicht. Ich lege dies in die Hände des künftigen Landtags. – Vielen Dank.
Ich würde gerne helfen, diese Schere zu schließen, muss aber betonen, dass dies zulasten anderer Dienststellen ginge. Die Zahl der Straftaten ist nur ein Kriterium für die Personalbemessung. Das Verhältnis zwischen Einwohnern und Polizei ist ebenfalls nur ein Kriterium. Sie wissen, dass wir in einem sehr komplizierten sorgfältigen Verfahren durch eine Sollstärken-Kommission belastungsorientierte Sollstärken festgelegt haben. Jede Region, die damals mehr Beamte erhalten hat, war begeistert, und jede Region, die weniger bekommen hat,
hat die Berechnungsmethode als falsch bezeichnet. Wir haben uns diese Methode wissenschaftlich bestätigen lassen. Das Ergebnis war, dass die Methode eine sehr hohe Treffergenauigkeit hat.
Die Errichtung eines polizeilichen Fahrsicherheitszentrums in Nabburg nahe der ehemaligen BGS-Kaserne wird derzeit intern geprüft. Nach den ersten Ergebnissen wäre das Projekt unter rein baulichen Aspekten durchführbar. Die Vereinbarkeit des Projekts mit den Vorgaben der Verordnung über den Naturpark Oberpfälzer Wald, des Bayerischen Waldgesetzes und des Bayerischen Naturschutzgesetzes wurde noch nicht geprüft. Hierzu muss zuvor durch die Polizei definitiv festgelegt werden, auf welcher Fläche und in welchem Umfang das Training stattfinden soll. Ebenso müssen Zeit und Umfang des Übungsablaufs noch präzise definiert werden. Dabei sind auch die vom Übungsbetrieb ausgehenden Immissionen der Art nach festzustellen. Erst wenn diese Punkte geklärt sind, wird die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit dieser Maßnahme nach dem bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften im Vorfeld durch die zuständige Regierung der Oberpfalz geprüft. In diesem Verfahren werden dann auch die
betroffenen Verbände, und damit auch der Bund Naturschutz, beteiligt.
Es ist nicht der satzungsmäßige Zweck dieser Stiftung, dies zu prüfen. Die Stiftung kümmert sich generell darum, dass unsere Innenstädte lebendig bleiben. Das ist ein Bündel von vielen Maßnahmen, die dazugehören. Ich habe vorhin schon betont, dass die Stiftung von den Geldgebern unabhängig ist, weil dort die Externen die Mehrheit haben.
Wir stimmen derzeit die Verordnungen mit den betroffenen Stellen ab. Sie werden im Laufe des Jahres in Kraft treten. Wir haben Hinweise zum weiteren Vorgehen herausgegeben, die die Kriterien für die Bildung neuer Zweckverbände festlegt. Damit können die Verbände bereits arbeiten, sodass aus diesem Grunde kein Hinderungsgrund für die Rettungszweckverbände gegeben ist, konsequent an dieser Aufgabe zu arbeiten.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche Daten erfasst werden. Wir sind nicht in der Lage und auch nicht berechtigt, darüber hinaus etwas zu erfassen. Dazu müsste das Gesetz geändert und es müssten weitere Erfassungsmerkmale aufgenommen werden.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hat Dr. Gerd Tersteegen in seinen Dateien als Mitglied der PDS geführt, weil es von seiner Mitgliedschaft überzeugt ist. Diese Überzeugung beruhte auf einer Mitgliederliste. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Rechtsstreit, in dem Herr Dr. Tersteegen die Löschung seines Namens in der Datei des LfV eingeklagt hat, die Authentizität dieser Mitgliederliste als tatsächlich zweifelhaft bewertet. Diese Bewertung erfolgte unter anderem aufgrund einer eidesstattlichen Versicherung des Rechtsanwalts, er sei nie Mitglied der PDS gewesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat somit letztlich in freier Beweiswürdigung der eidesstattlichen Versicherung des Rechtsanwalts und Klägers mehr Glauben geschenkt als den Erklärungen des Freistaates Bayern. Diese Entscheidung haben wir zu respektieren. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat deshalb die Mitgliedschaft des Herrn Dr. Tersteegen in der PDS in seinen Dateien gelöscht.
Die Speicherung von Mitgliedern extremistischer Organisationen ist gesetzliche Aufgabe des Verfassungsschutzes. Die PDS verfolgt verfassungsfeindliche Bestrebungen; dies ergibt sich u.a. auch aus dem Verfassungsschutzbericht Bayerns sowie des BMI. Bestrebungen werden nicht abstrakt verfolgt, sondern von den Funktionären und Mitgliedern seiner Partei getragen. Deshalb sind die Daten der Mitglieder extremistischer Parteien
nach den gesetzlichen Vorgaben vom Verfassungsschutz zu speichern.
Über den Rechtsstreit mit Herrn Dr. Tersteegen wurde das Parlamentarische Kontrollgremium mehrfach informiert, zuletzt am 24. 06. 2003. In dieser Sitzung wurde auch die Frage der weiteren Speicherung der anderen Personen, die sich auf der streitgegenständlichen Liste befinden, erörtert. Weitergehende Auskünfte über die Speicherung von Personen sind in der Öffentlichkeit nicht möglich, um die Arbeitsfähigkeit der Verfassungsschutzbehörden nicht zu gefährden. Die oben genannte Liste wird jedoch nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht mehr verwendet.
Sie wissen, dass sich die Erkenntnisquellen des LfV nicht nur auf diese Liste beziehen, sondern es werden die gesamten Erkenntnisse des LfV berücksichtigt. Wenn Herr Dr. Tersteegen der Auffassung ist, dass über ihn Daten gespeichert werden, deren Speicherung nicht zulässig ist, hat er die Möglichkeit, sich auch an den Landesbeauftragten für Datenschutz zu wenden, der überprüfen kann, ob noch Daten gespeichert sind und ob die Speicherung dieser Daten zulässig ist.
Auf Ihre mündliche Anfrage zur Fragestunde am 29. Januar 2003 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass der Planungsfeststellungsbeschluss für dieses Vorhaben im zweiten Quartal 2003 erwartet wird. Da aufgrund des Erörterungstermins vom 15. Mai 2003 eine Vielzahl von Einwendungen, Anregungen und Änderungsvorschlägen abzuarbeiten waren, hat sich der Beschluss leider verzögert. Mit seinem Erlass ist daher erst im dritten Quartal 2003 zu rechnen.
Sobald der Beschluss bestandskräftig ist, sollen die Bauarbeiten für erste Teillose – zum Beispiel Rodungen – ausgeschrieben werden. Dies könnte, wenn der Planfeststellungsbeschluss nicht beklagt wird, noch in diesem Jahr sein.
Das Vorhaben muss aus den sogenannten Pauschalmitteln des Bundes außerhalb der Bedarfsplanmaßnahmen finanziert werden. Gerade auf diesem Sektor hat der Bund die Haushaltsmittel jedoch durch die für den Radwegebau an Bundesstraßen zweckgebundenen Mittel stark reduziert, was die Finanzierung einer sehr umfangreichen Maßnahme mit rund 9,0 Millionen e Gesamtkosten ungemein erschwert.
Ich wiederhole, dass wir – vorausgesetzt, dass die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind – in diesem Jahr mit den Arbeiten beginnen werden.
Wir haben natürlich eine ganze Reihe anderer Maßnahmen, die auch sehr dringlich sind, und wir müssen die wenigen Mittel, die wir zur Verfügung haben, so verteilen, dass möglichst in allen Bereichen, wo es dringend notwendig ist, begonnen werden kann mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses. Wir können diese Maßnahmen nicht als einzige bevorzugen und dann für andere Bereiche keine Mittel mehr zur Verfügung stellen.
Ich teile gerne Ihre Auffassung, dass diese Maßnahme eine ganz besondere Priorität hat. Ich wiederhole meine Feststellung, dass wir uns bemühen werden, diese Maßnahme so schnell wie möglich zu finanzieren.
Wir haben die Regierung der Oberpfalz angewiesen, schnellstmöglich diese Überprüfungen durchzuführen und abzuschließen. Wenn sich dabei herausstellen sollte, dass die Voraussetzungen des § 34 BauGB nicht gegeben sind, wird selbstverständlich dafür gesorgt, dass die Maßnahmen nicht weitergeführt werden.
Es gibt seit langem Bemühungen des Bundes – schon lange vor denen des jetzigen Bundesverkehrsministers –, dass autobahnparallele Bundesstraßen abgestuft werden. Das ist ein Streit zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern. Wir wehren uns nach wie vor gegen die Abstufung, aber wir müssen zunächst abwarten, bis der Bundestag die Entscheidung gefällt hat, was in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird.
Wir wehren uns deswegen dagegen, weil sonst entweder das Land oder die Kommune Baulastträger wird. Hier geht es um knallharte finanzielle Interessen, Herr Kollege Gantzer.
Sie wissen, dass ich Vorsitzender einer Lenkungsgruppe für die äußere Verkehrserschließung von Fröttmaning bin. Ich sehe eine sehr schwierige Lage auf uns zukommen, wenn diese Umfahrung nicht bereitgestellt werden kann.
Ich habe angekündigt, dass voraussichtlich am 29. Juli der Verteilerausschuss tagen wird. Unmittelbar darauf werden die Auszahlungen erfolgen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfrage: Herr Boutter.
Das kann ich Ihnen zusichern. Das Kabinett hat sich gestern mit der Frage beschäftigt und beschlossen, dass die Staatsregierung in diesen Fällen die Zinsen übernimmt. Pro forma handelt es sich dann zwar um ein Darlehensgeschäft, die Gemeinden werden durch diese Darlehensaufnahme jedoch praktisch nicht belastet. Das ist schließlich nur ein kurzfristiges Darlehen. Die Staatsregierung hat beschlossen, die Zinsleistung dafür in vollem Umfang zu übernehmen. Daraus können Sie schon schlussfolgern, dass die Genehmigung der Haushalte bzw. der Darlehensaufnahmen insoweit in aller Regel keine Probleme bereiten wird.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich sehe keine weiteren Fragesteller. Deshalb bitte ich Frau Kollegin Kellner, die nächste Frage zu stellen.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich diese Zahlen nicht parat habe. Diese Daten waren in der ersten Frage nicht enthalten. Wir werden Ihnen diese Daten gerne nachreichen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Christ.
Die Regelungen im PAG und in der StPO sind im Wesentlichen gleich.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? – Herr Prof. Dr. Gantzer.
Mir ist bekannt, dass andere Bundesländer derzeit darüber diskutieren.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Der nächste Fragesteller ist Herr Wörner. Wer übernimmt die Frage des Herrn Wörner? – Niemand, dann verfällt sie. Die nächste Fragestellerin ist Frau Naaß.
Sie kennen den Spruch: Bei Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Nachdem ich davon ausgehe, dass das Planfeststellungsverfahren aufgrund der zahlreichen Beteiligten sehr kompliziert wird, ist eine Prognose, wann das Baurecht vorliegt, derzeit nicht abzugeben. Ich bitte hierfür um Verständnis. Wir tun unser Möglichstes, um so schnell wie möglich voranzukommen. Vieles liegt aber nicht in unserer Entscheidung.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es noch weitere Zusatzfragen, Frau Peters?
Ich kann mich an einen Paten nicht erinnern, obgleich ich meines Wissens bei dem Gespräch in der Staatskanzlei dabei war. Könnten Sie mir bitte weiterhelfen?
Ach so, na ja. Wenn ich Ihrer Anfrage entnehmen darf, dass Sie wünschen, dass dieser Pate Bundesverkehrsminister wird, so würde ich das durchaus begrüßen.
Hätten Sie bitte einen Vorschlag, welche Straße herausgenommen werden darf? Ich fahre, wie der Innenminister, durch die Lande und mache die Regionalkonferenzen. Der Bund sagt, wir können Verschiebungen machen und etwas aus dem Weiteren Bedarf in den Vordringlichen Bedarf hereinnehmen, wenn wir aus dem Vordringlichen Bedarf eine Maßnahme mit dem gleichen Kostenvolumen herausnehmen. Bisher habe ich bei den Regionalkonferenzen aber noch von keiner einzigen Straße gehört, die zur Disposition gestellt wird. Wenn Sie also ein solches Ansinnen haben, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine Straße benennen würden. Allerdings bitte nicht in einem anderen Regierungsbezirk, Frau Peters.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Peters, die Zusatzfragen sind erschöpft. Wenn Sie weiteren Diskussionsbedarf haben, klären Sie die Fragen bitte in einem persönlichen Gespräch.
Ich bitte jetzt den Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen zur Beantwortung der Fragen. Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Paulig.
Das ist mir nicht bekannt. Das ist aber auch nicht verboten.
Das hängt ausschließlich vom Zufluss der Haushaltsmittel ab. Wir haben eine beträchtliche Kürzung im Titel für Hochbaumaßnahmen für Polizeigebäude hinnehmen müssen. Das bedeutet, dass wir in diesem Jahr mit gar keiner Neubaumaßnahme beginnen können, weil zunächst die im Bau befindlichen Maßnahmen abfinanziert werden müssen. Es hängt also wirklich davon ab, wie viele Mittel uns im nächsten Doppelhaushalt zur Verfügung stehen werden. Im Doppelhaushalt 2003/2004 ist es vom genannten Planungsvorlauf her nicht möglich, mit der Maßnahme zu beginnen.
Bei der Abwägung der verschiedenen Interessen sind im Rahmen der Planungshoheit die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms zu beachten. Der Flächennutzungsplan der Stadt Amberg muss von der Regierung der Oberpfalz genehmigt werden. Die Regierung wird deshalb zu prüfen haben, ob die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms eingehalten sind.
Es sind zwar unterschiedliche Streckenabschnitte, aber es ist durchaus möglich, beide Anfragen gemeinsam wie folgt zu beantworten:
Bayern hat zur Fortschreibung des Bedarfsplans die vier genannten Ortsumgehungen, die im Bedarfsplan von 1992 im vordringlichen Bedarf enthalten sind, erneut angemeldet. Im nun vorgelegten Entwurf des Bundesministers für Verkehr, Bau und Wohnungswesen für den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind die Ortsumgehungen Neubäu, Altenkreith und Eberhardsreuth lediglich noch im weiteren Bedarf eingestuft, das heißt eine Realisierung der Maßnahmen ist erst nach 2015 möglich.
Für die Ortsumgehung Altenkreith ist lediglich die zweite Fahrbahn im vordringlichen Bedarf enthalten, die jedoch ohne die erste Fahrbahn keinen Sinn macht. Die Ortsumgehung Neukirchen vorm Wald ist dagegen weiterhin im vordringlichen Bedarf enthalten. Eine Maßnahme nachträglich noch in den vordringlichen Bedarf zu bekommen, ist nur über eine Ausweitung des vorgegebenen Finanzrahmens durch den Bund möglich.
Die Staatsregierung wird bei den Verhandlungen mit der Bundesregierung mit Nachdruck erstens die Anhebung der Quote Bayerns von vorgesehenen 13,66% auf 17%, zweitens die volle Ausschöpfung der Planungsreserve von 30% und drittens die stärkere Zweckbindung der Einnahmen aus der LKW-Maut für den Straßenbau fordern. Wir werden dazu morgen im Rahmen der Aktuellen Stunde und eines Dringlichkeitsantrags der CSU-Fraktion noch nähere Ausführungen machen.
Ich teile diese Ihre Auffassung voll. Wir haben längst beim Bund immer gefordert, dass es im Zuge der EU-Osterweiterung ein Programm Ost-West geben muss. Wir sind bisher beim Bund auf keine Unterstützung gestoßen.
Ja, ich kann mir das vorstellen.
Ja, bitte.
Verehrte Frau Kollegin Peters, die Ursachen für die Unterschiede in der Altersstruktur der Dienststellen sind primär in der Personalfluktuation von den Ballungsraumpräsidien zu den Flächenpräsidien sowie in der Auflösung der Bayerischen Grenzpolizei zu finden, die im Sinne einer sozialverträglichen Lösung gerade die Integration älterer Polizeibeamter in die Landespolizei erforderte. Erschwerend kommt hinzu, dass im Hinblick auf die zitierte Personalfluktuation von den Ballungsräumen zu den Flächenpräsidien die Beamten nach Versetzung zu ihrer Wunschdienststelle in der Regel bis zu ihrer Pension dort Dienst leisten wollen.
Signifikante Unterschiede in der Altersstruktur der einzelnen Dienststellen der Polizeipräsidien müssen durch Versetzungs- und Umsetzungsmaßnahmen so weit wie möglich ausgeglichen werden, um so kurzfristig in sozialverträglicher Weise für eine gleichmäßige Altersstruktur, insbesondere bei den Dienststellen mit besonders ungünstiger Altersstruktur zu sorgen.
Auch die positive Entwicklung bei den Einstellungsprogrammen für das Polizeipräsidium München wirkt sich mittelfristig positiv auf den Ausgleich vorhandener Altersunterschiede bei den Dienststellen aus. Seit 1993 steigt die Zahl der Bewerber für die Rangliste München kontinuierlich an. Zurzeit kann der Personalbedarf für das Polizeipräsidium München ausschließlich über die so genannte Rangliste München und das Sonderpro
gramm München gedeckt werden. Dadurch können zwischenzeitlich auch verstärkt jüngere Beamte unmittelbar nach der Ausbildung und Verwendung bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei zu den so genannten Flächenpräsidien versetzt werden. Im Interesse einer ausgewogenen Personalverteilung und zur Vermeidung eines Übersolls ist eine Zuführung jüngerer Polizeibeamter in hoher Zahl aber nicht möglich.
Nachdem an Polizeivollzugsbeamte besondere Anforderungen gestellt werden und es keine Seltenheit ist, dass auch noch im höheren Lebensalter Schichtdienst geleistet wird, ist es uns gelungen, im Vergleich zu den übrigen Laufbahnen für den Polizeivollzugsdienst bestimmte Vergünstigungen durchzusetzen, z. B. die vorgezogene Altersgrenze für den Ruhestand oder die Einleitung von Strukturverbesserungsmaßnahmen mit dem prüfungsfreien Aufstieg sowie deutlich günstigere Beförderungsmöglichkeiten.
Das kann ich Ihnen aus dem Stand nicht beantworten. Angesichts des Altersdurchschnitts in den einzelnen Dienststellen muss man vielleicht zwischen denen, die ohnehin nur Innendienst leisten, und denen, die überwiegend Außendienst leisten, differenzieren. Sie haben festgestellt, dass in der Polizeiinspektion Pfarrkirchen der Altersdurchschnitt 48,56 Jahre beträgt. Umgerechnet auf die Beamten, die nur Außendienst leisten, liegt das Durchschnittsalter im Bereich der Polizeidirektion Passau bei nur 43 Jahren.
Das kann ich Ihnen aus dem Stand ebenfalls nicht beantworten, weil ich nicht weiß, in welchem Umfang Beamte vorzeitig ausscheiden oder sich freiwillig versetzen lassen. Das alles müsste in eine solche Berechnung einbezogen werden.
Es war zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes zu Beginn des Jahres nicht abzusehen, wann der Grunderwerb abgeschlossen ist. Es war sicher vernünftig, diese Mittel auf andere Straßenbaumaßnahmen zu konzentrieren, damit sie ausgegeben und diese Maßnahmen in einem vernünftigen Zeitrahmen abgeschlossen werden konnten.
Ich halte davon aus meiner persönlichen Kenntnis nicht sehr viel. Ich habe kurz vor der endgültigen Fassung des Gesetzentwurfes im Innenministerium mit denen, die unsere Konzeption in Frage stellen, ein sehr intensives Gespräch geführt. Es waren Vertreter der Kommunalpolitik und der Feuerwehren aus den Landkreisen München und Neumarkt sowie den Bereichen Memmingen und Kitzingen. Als Ergebnis dieses Gesprächs wurde diese Ausnahmemöglichkeit eingeführt, um in der Praxis überprüfen zu können, ob tatsächlich die Qualität der Alarmierung nach dem Modell München genauso gut ist wie die ausschließliche Erst- und Nachalarmierung durch die Integrierten Leitstellen, was nach dem Gesetzentwurf der Regelfall ist. Nur wenn dies durch eine wissenschaftliche Untersuchung nachgewiesen ist, kann ein solches Modell, wie es der Landkreis München wohl im Auge hat, auf Dauer Bestand haben.
Das muss der Landkreis tragen.
Die Förderung des Feuerwehrwesens nimmt einen hohen Stellenwert für die Bayerische Staatsregierung ein, da hier Ehrenamtliche überwiegend in ihrer Freizeit und oft unter Einsatz von Gesundheit und Leben ihren Mitmenschen in Notsituationen beistehen.
Deshalb hat der Freistaat in den letzten zehn Jahren auch rund 236 Millionen Euro für die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten und weitere rund 153 Millionen Euro für die Förderung des Baus von Feuerwehrgerätehäusern ausgegeben. Rechnet man zu diesem Betrag von 389 Millionen Euro noch die sonstigen Leistungen, kommt man auf ein stattliches Volumen von rund 500 Millionen Euro.
Für das Jahr 2002 stehen uns für die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und –geräten Mittel in Höhe von rund 17,49 Millionen Euro zur Verfügung. Davon haben wir ca. 3 Millionen Euro als pauschale Zuweisungen verteilt. Der Rest in Höhe von 14,49 Millionen Euro wird für die Einzelförderung eingesetzt.
Nicht zuletzt der Rückgang des Feuerschutzsteueraufkommens in den letzten Jahren hat unstreitig zu Engpässen in der Förderung geführt. Die Verbesserung der Förderung im Feuerwehrbereich wird daher auch ein wichtiges Thema im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2003/2004 sein.
Ich kann mir als der für das Feuerschutzwesen zuständige Staatssekretär sehr vieles vorstellen, aber das ist meist nicht deckungsgleich mit dem, was sich der Finanzminister vorstellen kann.
Ich kenne diese Legende nicht. Darum kann ich sie weder bestätigen noch dementieren.
Zu den Aktivitäten des Geschäftsführers enthält der Bericht des Prüfungsverbandes Feststellungen, die jetzt bewertet werden müssen. Danach wird sich die Rechtsaufsichtsbehörde dazu eine abschließende Meinung bilden.
Es ist wohl auch die Überlegung der Stadt Würzburg, eine zusätzliche Abfahrt zu schaffen. Allerdings muss sie – das wurde Würzburg mehrfach erläutert – langfristig auch eine überörtliche verkehrsbedeutsame Gesamtlösung anstreben.
Sie wissen, dass diesbezügliche Beschlüsse des Landtages keine unmittelbare Rechtswirkung erzeugen. Deshalb ist es, glaube ich, gut, richtig und auch wirtschaftlich sinnvoll abzuwarten, bis eine konkrete Entscheidung vorliegt. Dann kann, wie gesagt, diese Brücke jederzeit ohne Mehraufwand gebaut werden.
Ich bitte um Verständnis, dass diese Details im Moment nicht präsent sind. Ich bin gern bereit, die Zusatzfragen schriftlich zu beantworten, Herr Kollege Christ.
Es handelt sich um Erwartungen der Stadt Nürnberg. Die Stadt befindet sich mit uns bis zur Ministerebene in laufenden Gesprächen. Wir haben der Stadt Nürnberg aufgegeben, die vorher schon genannten Nachuntersuchungen und Erhebungen zu machen. Wenn diese vorliegen, werden wir uns konkret zur Förderfähigkeit und daraus resultierend zur Zuschussfähigkeit aus den verschiedenen Programmen äußern können.
Hier sind die Unterlagen so konkret, dass diese Schlussfolgerung bereits möglich war.
Ich bitte Sie, die Frage an die Stadt Nürnberg zu richten.
Ich glaube, dass sich die bisherige Ausschreibungspraxis bewährt hat und eine Veränderung nicht notwendig ist.
Ich möchte noch eine Anmerkung zur Bundestagsentschließung bezüglich der Beachtung humanitärer Grundsätze machen. Eine Bundestagsentschließung – das wissen Sie alle – ist keine Rechtsetzung. Wenn der Bundestag wünscht, dass im Ausländerrecht nach anderen Grundsätzen als bisher verfahren wird, dann muss das in einem geordneten Verfahren durch Änderung von Gesetzen geschehen. Eine Bundestagsentschließung kann natürlich nicht geltende Gesetze außer Kraft setzen.
Das bräuchte ich eigentlich Ihnen nicht zu sagen. Wir haben im Rahmen des Möglichen – das habe ich Ihnen vorher auch gesagt – zum Beispiel mit der Staffelung der Rückführung durchaus humanitäre Grundsätze beachtet. Wir brauchen uns nicht vorwerfen zu lassen, dass wir in unserer Ausländerpolitik inhuman seien, auch wenn Sie das immer wieder behaupten werden. Ich behaupte immer wieder das Gegenteil.
Ich habe bereits erwähnt, dass wir die Polizei beauftragt hatten, uns konkrete Vorschläge für jedes einzelne Objekt zur Verbesserung der technischen Sicherung zu machen. Diese Vorschläge liegen vor und sind auch kostenmäßig auf eine Größenordnung von etwa 5 Millionen DM beziffert. Das Kabinett hat diese Mittel im Wege einer Freigabe einer Haushaltssperre durch den Finanzminister bereitgestellt. Bereits vor einiger Zeit sind die Polizeipräsidien beauftragt worden, dies technisch so schnell wie möglich in Absprache mit den jeweiligen Nutzern umzusetzen. Ich kann nicht konkret für jede einzelne Maßnahme sagen, wann dies möglich sein wird. Das hängt von den technischen Voraussetzungen ab. Es ist aber unser Auftrag, dass das überall so schnell wie möglich gemacht wird. Das Geld steht zur Verfügung. Es liegt nun in der Hand und der Zuständigkeit der örtlichen Polizeipräsidien.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine weitere Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall. Der nächste Fragesteller ist Herr Schindler.
Das liegt an den beschränkten Rückführungsmöglichkeiten. Es gibt ein bestimmtes Kontingent an Flugmöglichkeiten für die Bundesrepublik Deutschland. Es wird von dortigen Verantwortlichen festgelegt, wie viele Flugzeuge landen können. Mit den Kapazitäten, die uns bis Ende des Jahres zur Verfügung stehen, können wir nicht mehr tun, als so wie bisher Straftäter und Sozialhilfeempfänger auszufliegen. De facto besteht keine Möglichkeit, die Rückführung zu beschleunigen. In einer solchen Situation ist es meiner Meinung nach sinnvoll, das zu tun, was die Innenministerkonferenz übrigens einstimmig beschlossen hat, auch mit Zustimmung des Bundesinnenministers Schily, nämlich dass wir für diejenigen, die in Arbeit stehen, die Duldung bis zum 31.07. des kommenden Jahres aussprechen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine weitere Zusatzfrage: Bitte, Herr Kollege Schindler.
In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen eine Information aus dem Innenleben der Innenministerkonferenz geben. Bei der Innenministerkonferenz herrscht das Einstimmigkeitsprinzip. Beschlüsse kommen nur zustande, wenn sich alle 16 Innenminister der Länder einig sind. Das bedingt Kompromisse. Was jetzt festgelegt ist, ist in diesem Sinne ein Kompromiss, der nicht unbedingt der reinen Lehre der bayerischen Ausländerpolitik entspricht, aber von uns mitgetragen wurde.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Letzte Zusatzfrage.
Es bleibt Ihnen überlassen, welche Begründung Sie diesem Beschluss unterlegen. Ich kann Ihnen keine Vorschriften machen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Fragestellerin ist Frau Christine Stahl.
So verstehen Sie mich richtig.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die nächste Frage stellt Herr Brandl.
Ich glaube, dass die Untersuchungen der Universität Bochum für das ganze Bundesgebiet repräsentativ sind, so dass sich der Aufwand für eine zusätzliche Untersuchung in Bayern nicht rechtfertigen ließe. Nachdem aber seit letztem Jahr das Merkmal Kreisverkehrsplatz in die Polizeistatistik eingefügt ist, werden sich im Laufe der Zeit aus den ohnehin anfallenden statistischen Daten Ergebnisse erzielen lassen, aus denen dann Konsequenzen zu ziehen sind.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfrage: Herr Brandl.
Das können Sie daraus entnehmen. Nach unserer Einschätzung liegen keine fachlichen Gründe dafür vor, den Standort der Polizeiinspektion von Obernburg nach Elsenfeld zu verlagern.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Zusatzfragen: Herr Dr. Kaiser.
Die Staatsregierung hat sich mit dieser Frage nicht konkret befasst, sondern sie erwartet, dass die Regierung die nötige rechtliche Beratung durchführt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Die nächste Frage stammt von Frau Peters. – Sie ist nicht anwesend. Wird sie vertreten? – Das sehe ich nicht. Da nur noch wenige Minuten zur Verfügung stehen, sollten wir die Fragestunde jetzt beenden.
Ich komme nun zur Behandlung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge.
Die Wahl wird erst nach der Beratung des Einzelplans 14 am Nachmittag durchgeführt. Ich darf daran erinnern, dass gemäß des Beschlusses des Ältestenrats vom 05.07.2000 für jede Fraktion nur 45 Minuten Redezeit zugestanden werden.
Ich bitte um so viel Ruhe, dass wir in der Abwicklung der Tagesordnung ungestört weiterfahren können.
Ich rufe zur gemeinsamen Behandlung auf:
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Strasser und Fraktion (SPD)
Politik aktiv gestalten – Steuermehreinnahmen für Bayern nutzen (Drucksache 14/5088)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Kellner, Gote, Münzel und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Steuermehreinnahmen für Zukunftsinvestitionen nutzen (Drucksache 14/5098)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Wortmeldungen? – Herr Strasser, bitte.
So ist es von uns vorgesehen, eben unter der Voraussetzung, dass die UMTS-Gelder fließen.
Wir können mit Baumaßnahmen sinnvollerweise erst beginnen, wenn die Gesamtfinanzierung einigermaßen seriös gesichert ist. Es wäre nicht sinnvoll, mit dem Bau zu beginnen, solange nur der vom Bund vorgesehene Anfangsbetrag zur Verfügung steht und die weitere Finanzierung nicht gesichert ist. Wir brauchen einen Teil der UMTS-Erlöse für diese Maßnahme. Wenn uns die entsprechenden Gelder zur Verfügung stehen, ist die Finanzierung der in Rede stehenden Gesamtmaßnahme gesichert. So haben wir es vorgesehen.
Mir liegt das Ergebnis dieser Einzelfallprüfung noch nicht vor. Das sind sicherlich Gesichtspunkte, die eine sorgfältige Überprüfung notwendig machen. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Verbesserung erfolgen kann, wenn Ihre Feststellungen zutreffen.
Es tut mir leid, das ist mir im Moment nicht bekannt.
Ich bitte auch hier um Verständnis, dass wir keine Statistik über diesen bedeutenden Tatbestand führen. Ich kann daher nicht sagen, wie viele T-Shirts in Bayern eingezogen worden sind.
Solche Vorgänge sind mir bekannt.
Ich weiß nicht, von welchen Vorschriften und Auflagen Sie sprechen. Wir halten uns bei unseren Vorschlägen an die Vorgaben der Verfassung und des Landeswahlgesetzes und an einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Das sind unsere Maßstäbe.
Wir haben keine Möglichkeit, jemanden daran zu hindern, eine Popularklage einzureichen. Wir wollen unseren Gesetzentwurf aber so absichern, dass diese Popularklagen voraussichtlich keinen Erfolg haben werden.
Es ist das Wesen eines Versuches, Herr Kollege, dass endgültige Schlussfolgerungen erst gezogen werden können, wenn der Versuch abgeschlossen und ausgewertet ist. Deshalb kann ich diese Frage nicht abschließend beantworten. Ich kann jedoch für mich persönlich feststellen, dass die Kombination einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h mit einem Überholverbot von LKW und PKW offensichtlich zu positiven Ergebnissen führt.
Die Kaufverhandlungen mit dem derzeitigen Eigentümer sind abgeschlossen. Sobald der Kaufvertrag beurkundet ist, werden die notwendigen Mittel bereitgestellt und es wird mit dem Umbau begonnen, der noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Das bedeutet, dass, wenn alles planmäßig läuft, noch in diesem Jahr der Umzug erfolgen kann.
Das ist selbstverständlich richtig. Ich habe vorhin ausgeführt, dass wir den vorzeitigen Baubeginn dann bewilligen, wenn sichergestellt werden kann, dass die Mittel spätestens im übernächsten Jahr zur Verfügung gestellt werden können. Natürlich können wir nicht warten, bis der Doppelhaushalt 2001/2002 vom Landtag verabschiedet ist. Wir müssen davon ausgehen, dass Mittel zumindest im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen. In dem Umfang, in dem Mittel zu erwarten sind, werden die entsprechenden Planungen durchgeführt.
Sie haben mich in diesem Sinne richtig verstanden.
Ich kenne solche Äußerungen nicht, ich kann sie aber auch nicht absolut ausschließen.
Herr Kollege Müller, Ihre erste Feststellung ist mir selbstverständlich bekannt. Ihrer Frage stimme ich zu.
Ich stimme Ihnen selbstverständlich zu, dass es dringend notwendig ist, zu einer Entscheidung zu kommen. Ich darf allerdings darauf verweisen, dass es bei den örtlich Verantwortlichen quer durch alle Parteien sehr große Meinungsunterschiede gibt. Das macht eine vernünftige Entscheidung sehr schwierig.