Alexander König
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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Als ich Herrn Kollegen Hoderlein und Frau Kollegin Gote reden hörte, konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass noch nicht alle Kollegen den Unterschied zwischen kleinen und mittleren Unternehmen auf der einen Seite und großen Unternehmen auf der anderen Seite bezüglich der Investitionsförderung im gewerblichen Bereich erkannt haben.
Darauf komme ich später noch zu sprechen. Herr Kollege Hoderlein, mich hat hingegen nicht überrascht, dass Sie wieder einmal von der Bundesregierung mit einer negativen Nachricht für Bayern überrascht wurden.
Sie haben gesagt, Sie wurden überrascht. Wir hatten eine Zeit lang einen Funken von Hoffnung, dass es vielleicht etwas besser werden könnte, als Frau Schmidt ins Bundeskabinett gerufen wurde. Sie wurden aber wieder einmal überrascht, wurden vorher nicht gefragt, hatten keine Möglichkeit, Einfluss auf diese Entscheidung zu nehmen, die für Bayern im Allgemeinen und für die Grenzregion Ostbayern im Besondern negativ ist. Das ist für uns alle miteinander enttäuschend, ich glaube, auch für Sie. Das sollte für Sie aber Ansporn und Verpflichtung sein, in Zukunft dafür Sorge zu tragen, dass solche Dinge nicht mehr passieren und wir nicht weiter und immer wieder in vielfältiger Weise von der Bundesregierung benachteiligt werden.
Zum Thema Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ganz allgemein: Sie wissen, auch ich war Mitglied der Enquetekommission „Föderalismus“, und auch ich habe zugestimmt, dass man Gemeinschaftsaufgaben abbauen sollte – aber zunächst einmal in der Verfassung, dem Grunde nach, unter den Bedingungen, die Kollege Sackmann vorhin geschildert hat. Das darf nicht so ablaufen, dass man die Gemeinschaftsaufgabe zwar auf dem Papier stehen lässt und die Mittel dafür auf null zurückführt, wie es die Bundesregierung macht. Herr Hoderlein, diese Differenzierung habe ich in Ihren Ausführungen vermisst.
Ich habe in der Zeitung gelesen – und Sie haben es auch heute wieder gesagt –, dass Sie Widerstand gegen diese Entscheidung angekündigt haben. Das ist gut so. Kollege Wolfrum aus Hof, so habe ich der Zeitung entnommen, legte Protest ein. Das klingt auch gut. Sie beide und alle Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün müssen sich aber schon fragen lassen, wenn Sie heute Widerstand ankündigen, wenn Sie Protest einlegen wollen: Herr Hoderlein, Herr Wolfrum, wo waren Sie denn im Jahr 2000, als genau diese GA-Fördermittel von 21 Millionen auf 10 Millionen e von der Bundesregierung zusammengestrichen wurden?
Das war damals der erste Akt. Wo waren Sie denn da? – Damals habe ich nichts von Widerstand oder Protest gehört.
Dagegen haben Sie nichts unternommen; wahrscheinlich wurden Sie damals auch überrascht und überrollt von einer Entscheidung gegen Bayern. Sind Sie mittlerweile nach Berlin gefahren? Haben Sie mit dem Bundeskanzler darüber gesprochen? Haben Sie mit dem Finanzminister darüber gesprochen? Haben Sie unsere Interessen bei Ihren Genossen in Berlin vertreten? – Ich weiß nichts davon. Uns alle würde es interessieren, wenn Sie etwas Positives dazu beizutragen hätten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, ich finde es ja gut, wenn Sie jetzt aufwachen und sagen: Jetzt müssen wir auch einmal dagegen sein; jetzt müssen wir auch einmal gegen diese Bundesregierung halten; jetzt müs
sen wir einmal Widerstand leisten; jetzt müssen wir einmal Protest einlegen. Das finde ich sehr gut.
Ich bitte Sie: Fahren Sie nach Berlin und klären Sie den Italienexperten über Ostbayern auf!
Er war vor zweieinhalb Jahren einmal kurz in Marktredwitz, der Herr Bundeskanzler hat dort Sprüche gemacht, hat – so war es in der „Frankenpost“ zu lesen – ein Sonderprogramm für den Raum an der gesamten EU-Ostgrenze angekündigt im Hinblick auf die EU-Osterweiterung. Haben Sie seitdem noch etwas davon gehört? Haben Sie seitdem etwas gesehen? Haben Sie seitdem etwas dazu beigetragen, dass der Bundeskanzler dieses Versprechen einlöst? – Ich muss feststellen: wieder einmal Fehlanzeige bei der so genannten Bayern-SPD auf der ganzen Linie.
Das ist die Wahrheit. Es ist aber noch nicht zu spät. Sie können ja noch daran arbeiten. Ich habe Ihre Ankündigungen ausdrücklich begrüßt.
Als jemand, der seit Jahren immer wieder mit solchen Förderfällen befasst ist, muss ich jetzt etwas erklären. Ich bitte vor allem Frau Kollegin Gote, jetzt zuzuhören, weil sie immer noch nicht kapiert zu haben scheint, dass zwischen den so genannten kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 249 Arbeitnehmern und größeren Unternehmen mit einer darüber hinaus gehenden Arbeitnehmerzahl zu differenzieren ist.
Für Sie spreche ich auch langsamer, damit Sie das verstehen, wenn Sie wollen.
Exklusiv für Sie spreche ich langsamer. Ich habe allerdings eine Redezeitbegrenzung; ich bitte um Verständnis. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, Frau Kollegin, dass es bei den Fördermöglichkeiten einen Unterschied gibt zwischen den kleinen und mittleren Unternehmen auf der einen Seite und den großen Unternehmen auf der anderen Seite.
Die Investitionen für die gewerbliche Wirtschaft, also die großen Unternehmen – bei uns sind das aber alles Mittelständler, weil das familiengeführte Unternehmen sind; auch der größte Betrieb bei uns in der Region ist ein familiengeführter Betrieb – muss mit den Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen
Wirtschaftsstruktur gefördert werden. Das ist der erste Punkt.
Jetzt haben wir folgendes Problem; Herr Staatssekretär hat das soeben erläutert: Da der Bund seit 2000 – seitdem war nicht einmal ein Protest von Ihnen zu hören – die Mittel von 21 auf 10 Millionen e reduziert hat, haben wir Probleme bei der Kofinanzierung, weil wir nur so viel kofinanzieren können, wie der Bund bereitstellt. Wenn der Bund seine Mittel zurückführt, wachsen unsere Probleme, und zwar ins Unermessliche. Ich kenne seit Jahren Unternehmer – ich will keine Firmennamen nennen, aber ich könnte einige aufzählen –, die sich mit Recht beschweren mit der Begründung, hier werden Unterstützung für die Regionen und Fördermittel angekündigt; wenn wir dann, ein so genannter großer Betrieb, investieren und Fördermittel haben wollen – im Idealfall bis zum Höchstfördersatz von 18% –, dann stehen keine Fördermittel zur Verfügung, dann kommen wir in eine Endloswarteschleife von mehreren Jahren, und in Zukunft wird überhaupt keine Förderung mehr stattfinden, weil keine Bundesmittel mehr vorgesehen sind. Das ist unzumutbar.
Ich will jetzt nicht den Unterschied zu den neuen Bundesländern erklären, auch nicht langsam, aber ich will Ihnen den Unterschied zu den Förderbedingungen in der Tschechischen Republik erklären. Die gelten nicht erst, wie viele Leute und vielleicht auch manche von Ihnen denken, ab dem 1. Mai 2004, sondern schon heute. Wer heute in der Tschechischen Republik ein Unternehmen gründet und gewerbliche Arbeitsplätze schafft, kann in Tschechien eine Körperschaftsteuerbefreiung für zehn Jahre bekommen. Außerdem besteht drei Jahre lang die Option zu entscheiden, ab welchem Geschäftsjahr die zehnjährige Körperschaftsteuerbefreiung beginnen soll. Zusätzlich bekommt der Unternehmer, je nachdem, in welchem Bezirk er investiert, bis zu 200000 tschechische Kronen pro Arbeitsplatz, den er schafft, und den Grund bekommt er ohnehin hinterher geworfen. So sieht das Fördergefälle zur Zeit aus, nicht erst ab dem 1. Mai 2004. Mit diesem Fördergefälle haben wir derzeit zu konkurrieren.
Herr Kollege Werner, das ist dramatisch; das ist ein wenig anders als in Ingolstadt. Wenn die Unternehmer nicht mehr bei uns investieren wollen, wenn sie in die neuen Bundesländer oder gar in die einschlägigen Bezirke in der Tschechischen Republik abwandern, dann liegt das an diesem Fördergefälle. Die Bundesregierung trägt mit der von Ihnen hier fast bagatellisierten Streichung von den restlichen 10 Millionen Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur weiter dazu bei, dieses Fördergefälle zu vergrößern.
Herr Kollege Hoderlein, ich erkenne es ausdrücklich an, dass Sie sagen, Sie wollen Widerstand leisten. Aber einmal ganz ehrlich: Es ist allerhöchste Zeit, dass Sie mit Ihren Genossen einmal Tacheles reden!
So geht es wirklich nicht weiter. Sie versuchen, in Ihren Ausführungen den Eindruck zu erwecken, weil Ihnen – das verstehe ich ja – das Thema natürlich unangenehm ist – voll erwischt, oder wie heißt die Sendung? –, Sie hätten innerhalb der EU schon sehr viel getan, was die Arbeitnehmerfreizügigkeit angeht, Stichwort Übergangsfristen. Dazu sage ich eines: Sorgen Sie bitte dafür, dass der Wahnsinn der zehnjährigen Körperschaftsteuerbefreiung – dazu kann ich Ihnen Unterlagen geben – zumindest mit dem Beitritt Tschechiens in die Europäische Union aufhört. Nach allem, was ich weiß, ist das nicht gesichert und nicht festgestellt, sondern das ist noch vage. Es bedarf des Einsatzes der Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union, damit das realisiert wird. Auch hier bitte ich Sie, mit Ihren Genossinnen und Genossen zu sprechen, damit sie tätig werden.
Liebe Freunde, Sie sagen, 10 Millionen seien eine Bagatelle, darüber brauche man nicht weiter zu reden. Die Bayerische Staatsregierung – Sie kennen die Haushaltssituation – hat 100 Millionen e zur Verfügung gestellt. Sie wissen auch, für welche Zwecke, und Sie wissen ganz genau, dass diese 100 Millionen e unter anderem dazu eingesetzt werden, die maximalen Fördersätze für die kleinen und mittleren Unternehmen, Frau Kollegin Gote, voll ausschöpfen zu können.
Sie werden auch für andere Dinge eingesetzt, die Sie für wichtig ansehen. Herr Hoderlein, Sie haben den Ausbau der Infrastruktur angesprochen. Wir freuen uns über weitere Mittel seitens der Bundesregierung für den Ausbau der Infrastruktur. Wir würden uns freuen, wenn mehr Mittel zur Verfügung stünden. Es fehlt bei der Bahn, beim Straßenbau und auch auf anderen Feldern. Wir hätten uns gefreut, wenn die Bundesregierung über ihren Schatten gesprungen wäre und zum Ausbau des Flughafens Hof/Plauen etwas beigetragen hätte. Aber auch bei diesem Thema ist genauso Fehlanzeige wie bei der Qualifizierung der Arbeitnehmer. Es war erst vor wenigen Tagen in der „Frankenpost“ zu lesen, dass das Arbeitsamt, eine Bundesbehörde, die Mittel kürzt und die Maßnahmen weiter zusammenstreicht. Auf der anderen Seite wird für das Ostbayernprogramm eine Summe von 100 Millionen ausgegeben. Ich verstehe, dass das für Sie unangenehm ist, aber es bleibt mir nichts anderes übrig, als Ihnen das in dieser Deutlichkeit zu sagen.
Was Erfreuliches am Ende der Geschichte, zumindest für heute: Es passen wenigstens in unserem Sinn die Formalien, dass Sie unserem Antrag zustimmen wollen, mit den geringfügigen Änderungen, bei denen wir gerne bereit sind, zuzustimmen. Genauso stimmen wir gern dem Dringlichkeitsantrag der SPD mit der vereinbarten Änderung zu. Frau Gote, Sie werden nicht überrascht sein, dass wir Ihren Dringlichkeitsantrag ablehnen müssen. Ich unterstreiche, dass es wichtig ist, den Strukturwandel im Nordosten Bayerns politisch zu begleiten, aber fahren auch Sie bitte einmal nach Berlin und machen sich die Mühe, zu den GRÜNEN zu fahren. Diese mögen doch einmal den Strukturwandel in Ostbayern und auch bei mir in Hof politisch begleiten. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn das möglich wäre, gerade auch mit intelligenter Verkehrspolitik.
Der Ausbau des Flughafens Hof/Plauen ist so ein Thema, an dem Sie sich hochziehen. Das ist ein Thema der GRÜNEN, mit dem Sie Prozente machen, weil jede Infrastruktureinrichtung auch mit Belastungen verbunden ist. Sie betrifft Bürger und führt natürlich auch dazu, dass immer irgendwo Bürger dagegen sind. Das sind diejenigen, die Sie mit dem berühmten Käscher einfangen, nach dem bewährten System: Die haben wir schon mal, dann haben wir einen Grundstock für die Prozente, die wir brauchen. Ich bin weiterhin zutiefst überzeugt, Frau Kollegin Gote, dass wir den Ausbau des Flughafens Hof/Plauen, auch wenn die Marktsituation auf dem Luftverkehrsmarkt – das ist mir durchaus klar – im Moment schwierig ist, jetzt vollziehen müssen, sonst ist dieser Infrastrukturvorteil der Region, den wir zur Zeit haben, dauerhaft weg und wir haben eine wesentlich schwächere Wettbewerbsposition. Sie können etwas dazu beitragen, Frau Gote, wenn Sie dafür sorgen würden, dass es Verbesserungen hinsichtlich der Anbindung Ostbayerns an den Flughafen München geben würde. Wenn hier Mittel fließen würden, würden sich die Ostbayern freuen und Sie hätten etwas Positives zu verkaufen. Auch aus diesen Gründen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der von der SPD-Fraktion kurz vor Torschluss der 14. Legislaturperiode eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes ist überhaupt nicht umsetzbar, um das Ergebnis meiner Bewertung gleich vorwegzunehmen. Frau Kollegin Narnhammer, wenn Sie den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten aufmerksam gelesen hätten, wüssten Sie, dass er im Grunde die Übertragung der Überwachung des Datenschutzes im privatrechtlichen Bereich auf seine Institution zwar gerne hätte, dass er aber selbst erkannt hat, dass dies aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht ohne weiteres geht.
Trotz der knappen Zeit gehe ich davon aus, dass wir über diesen Gesetzentwurf im Ausschuss diskutieren werden. Da das Ergebnis jedoch von vornherein auf der Hand liegt, möchte ich anlässlich der Ersten Lesung darauf hinweisen, dass wir im Jahre 1998 mit der Einfügung des Artikels 33 a in die Bayerische Verfassung unseren Landesbeauftragten für den Datenschutz dem Landtag und nicht mehr der Exekutive zugeordnet haben. Die Überwachung des Datenschutzes im privatrechtlichen Bereich ist nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes eine klassische Aufgabe der Exekutive.
Frau Kollegin Narnhammer, dementsprechend und entgegen Ihren Ausführungen wird diese Aufsicht in den meisten Bundesländern von der inneren Verwaltung wahrgenommen. Dies ist in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen so geregelt. Die einzigen Länder, in denen diese Aufgabe vom Datenschutzbeauftragten wahrgenommen wird, sind die Stadtstaaten Bremen und Hamburg. Dort gibt es jedoch eine Weisungsmöglichkeit der Justizsenatoren. Dieser Weg wurde in den genannten Ländern nur gewählt, weil dort geeignete Behörden der inneren Verwaltung für diese klassische Aufgabe der Exekutive überhaupt nicht zur Verfügung stehen.
Ohne eine Änderung der Verfassung wäre der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion nicht umsetzbar, weil diesem Gesetzentwurf das Gewaltenteilungsprinzip entgegensteht. Wir haben den Landesbeauftragten für den Datenschutz im Jahre 1998 dem Parlament und nicht mehr der Exekutive zugeordnet. Deshalb dürfen ihm logischerweise keine exekutiven Aufgaben übertragen werden.
Es würde auch dem Demokratieprinzip und dem Grundsatz der parlamentarischen Verantwortung widersprechen, wenn man diesen Weg wählen würde.
Um der Einzelberatung in den Ausschüssen nicht völlig vorzugreifen, will ich es dabei bewenden lassen. Es klingt an sich schlüssig, wenn Sie sagen, es wäre zweckmäßig, wenn all diese Aufgaben vom Datenschutzbeauftragten wahrgenommen würden, weil die meisten Bürger
Datenschutz im öffentlichen und Datenschutz im privaten Bereich nicht auseinander halten können. Sie führen an, die Bürger wüssten nicht, wohin sie sich wenden sollten, und es gebe Verquickungen zwischen Datenschutz im öffentlichen und im privatrechtlichen Bereich. Frau Narnhammer, das will ich zwar zunächst nicht abstreiten, aber ich muss darauf hinweisen, dass es so, wie Sie es vorgeschlagen haben, schon aus verfassungsrechtlichen Gründen überhaupt nicht gehen kann. Das werden wir in den Ausschüssen noch zu beraten haben. Dann werden wir darauf zurückkommen. Vielleicht kommen wir in dieser nur noch kurz andauernden Legislaturperiode sogar noch zur Zweiten Lesung.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Boutter, bitte.
Herr Staatssekretär, Sie haben auch zu den Bedarfszuweisungen Ausführungen gemacht. Können Sie denn schon sagen, zu welchem Zeitpunkt in diesem Jahr mit der Auszahlung der Bedarfszuweisungen gerechnet werden kann?
Herr Hoderlein, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sich wünschen, dass auf Zeitungen, die zu 100% der SPD gehören, auch außen draufstehen soll, dass sie der SPD gehören?
Herr Staatsminister! Welche Kommunen Hochfrankens werden in den Genuss von Finanzmitteln aus dem von Bundesverkehrsminister Stolpe angekündigten Kommunalfonds für finanzschwache Kommunen kommen, welche Finanzmittel sind zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Konditionen zu erwarten und werden diese seitens des Bundes angekündigten Finanzmittel ausreichen, um die Belastungen unserer Kommunen durch Maßnahmen des Bundes, namentlich die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, das Grundsicherungsgesetz und die Umlage nach dem Flutopferhilfegesetz auszugleichen?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Als oberfränkischer Abgeordneter sage ich vorweg, dass ich es beschämend finde, dass Frau Kollegin Gote als oberfränkische Abgeordnete der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Mitantragstellerin ist und als Wortführerin der Begräbnisveranstaltung für einen unserer größten Infrastrukturvorteile vorangeht.
Herr Kollege Dr. Dürr, Sie würden gut daran tun, zwischendurch den Mund zu halten, weil Sie dann erstens besser zuhören könnten und zweitens nicht von Dingen redeten, von denen Sie höchstwahrscheinlich keine Ahnung haben. Sie waren wahrscheinlich noch nie am Flughafen Hof/Plauen, erdreisten sich aber mit den anderen Kollegen der GRÜNEN, einen solchen Antrag zu stellen, obwohl Sie von der Struktur dieser Region keine Ahnung haben. Seien Sie so gut, und hören Sie erst einmal zu.
Ich will ihn wirklich nicht überfordern, Kollege Welnhofer. Was aber g‚sagt werden muss, muss g‚sagt werden.
Das müssen ausgerechnet Sie sagen.
Vorab: Wir brauchen den Flughafen Hof/Plauen, und die Menschen in der Region wollen auch den Flughafen Hof/ Plauen. Das ist der entscheidende Punkt. Der Flughafen bietet schon heute etwa 70 Arbeitsplätze, und die Anzahl der Arbeitsplätze, die mittelbar mit dem Strukturvorteil Flughafen Hof/Plauen zusammenhängen, können wir nicht genau beziffern.
Viele mittelständische Unternehmen in der Stadt Hof, im Landkreis Hof, im Landkreis Wunsiedel, dem Vogtlandkreis und weit darüber hinaus, profitieren von diesem Infrastrukturvorteil Flughafen Hof/Plauen, dem Bestehen der Linienverbindung dreimal täglich Hof – Frankfurt in erheblichem Maße. Ich brauche wohl nicht weiter darauf einzugehen, dass es ein Stück Lebensqualität ist, von Hof aus in die Welt fliegen zu können und nicht erst nach Nürnberg, Leipzig, Erfurt oder sonst wohin fahren zu müssen.
Die Antragsteller vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern mit ihrem Dringlichkeitsantrag „Keine weiteren Fördermittel“ – also überhaupt keine Fördermittel. Das heißt, dass nicht einmal Unterhaltinvestitionen wie Tank
anlagen und so weiter bezuschusst werden könnten, was bisher stets der Fall war. Weiterhin soll die Staatsregierung die Fördermittelzusagen zurückziehen. Ich bin dankbar, dass unser Ministerpräsident und seine Staatsregierung bereits heute schon, obwohl die kommunalen Gebietskörperschaften ihre Hausaufgaben noch lange nicht gemacht haben, 24,8 Millionen e und damit mehr als 70% der förderfähigen Kosten zugesagt haben. Sie wollen, dass es keine Staatsbürgschaften für Kredite gibt. Sie wollen jede Subventionierung des Flugverkehrs beenden. Das heißt, Sie wollen das Ende der Linienflugverbindung Hof – Frankfurt und zurück. Damit sprechen Sie sich gegen den größten Infrastrukturvorteil in der Region Hof aus. Wir haben ein gut ausgebautes Autobahnnetz. Wir haben ein immer noch große Mängel aufweisendes Eisenbahnnetz – dafür könnten Sie viel tun. Kümmern Sie sich bei der rot-grünen Bundesregierung darum. Darüber hinaus haben wir den Flughafen. Es wäre töricht, wenn man den Infrastrukturvorteil, den man sich über Jahre und Jahrzehnte geschaffen hat, mir nichts dir nichts abbauen würde,
weil das in die Ideologie einer Bayreuther Abgeordneten passt und weil dann die Flugzeuge dort nicht mehr landen.
Interessant ist, dass das Thema Flughafen Hof auf verschiedenen Ebenen diskutiert wird. Die ideologische Verblendetheit des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat Einfluss gefunden zum Beispiel über den Gesellschafter Bundesrepublik Deutschland bei der Flughafen München GmbH. Es waren der Bund und die Stadt München, jeweils geführt von der SPD und den GRÜNEN, die verhindert haben, dass sich die Flughafengesellschaft München am Flughafen Hof hätte beteiligen können. Das muss sich auch die SPD sagen lassen. Das ist die Situation bei den GRÜNEN.
Die Situation bei der SPD ist indifferent. Wir hören sehr unterschiedliche Auffassungen. Wir hören Äußerungen von einem SPD-Kreisvorsitzenden von Hof-Stadt. Wir hören Äußerungen vom SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzenden im Landkreis, die erhebliche Zweifel aufkommen lassen, ob die SPD über das Lippenbekenntnis des Antrags hinaus tatsächlich hinter dem Ausbau des Flughafens steht.
Ich würde mich freuen, wenn die SPD und auch Sie, Kollege Wolfrum, tatsächlich für den Ausbau des Flughafens eintreten. Sie könnten einen großen Beitrag leisten, wenn Sie den Kommunalpolitikern vor Ort und den Vorsitzenden des Flughafenbeirates Hof, Oberbürgermeister Döhla, und seinen Stellvertreter, den Landrat Hering, dazu bringen würden, ihre Hausaufgaben zu erfüllen, um den Ausbau erfolgreich in die Gänge zu bringen.
Ein Vorsitzender des Aufsichtsgremiums Flughafenbeirat, der seit Februar keine Sitzung einberufen hat, der den Jahresabschluss 2001 noch nicht hat feststellen lassen, der den Beirat über die Verkehrsentwicklung und die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens im Unklaren lässt, muss erst seine Hausaufgaben machen. Ich freue mich, Herr Kollege Wolfrum, dass Sie und Ihre Kollegen von der SPD-Fraktion nun endlich dazu beitragen werden, dass die Politiker vor Ort ihre Hausaufgaben machen
und an den Ausbau des Flughafens herangehen, wozu auch die Grundstücksverhandlungen gehören.
Auch wenn es sich um einen Flughafen handelt: Die Flugzeuge landen immer noch auf der Erde, und dazu braucht man Grundstücke. Um Grundstücke hat man sich vor Ort aber überhaupt noch nicht gekümmert. Bitte tun Sie mir den Gefallen und sorgen Sie über Ihr Lippenbekenntnis hinaus dafür, dass die Kollegen Döhla und Hering tatsächlich Grundstücksverhandlungen aufnehmen.
Zu den Anträgen gäbe es noch viel zu sagen, aber wir haben noch andere Dringlichkeitsanträge zu behandeln, und ich würde Probleme mit meiner Fraktion bekommen, wenn ich die 45 Minuten verbrauchen würde. Dann nämlich könnten wir zu den anderen Anträgen nicht mehr Stellung nehmen.
Nein, ich muss weitermachen, weil ich sonst meine 45 Minuten aufbrauchen würde.
Zu den Anträgen: Der Antrag der Grünen ist selbstverständlich abzulehnen. Darüber brauchen wir gar nicht zu reden. Ich freue mich darüber, dass auch die SPD diesen Antrag ablehnt und damit ihren wankelmütigen Kommunalpolitikern vor Ort ein deutliches Zeichen setzt. Bei den Anträgen von SPD und CSU bitte ich Sie, zuzugestehen, dass unser Antrag eindeutig weiter geht. Deswegen bitte ich Sie auch, unserem Antrag zuzustimmen. Wir fordern nicht nur -
Hören Sie mir doch bitte einmal zu, ich höre Ihnen auch immer zu.
Welche Art des Umgangs im Parlament ist das eigentlich?
Nicht einmal auf das Klingelzeichen des Herrn Präsidenten hören Sie. Sie lassen mich nicht einmal zu Wort kommen. Ich muss Ihnen aber immer schön brav zuhören. Hören Sie doch endlich einmal zu, und entscheiden Sie anschließend.
Ich bitte Sie, unserem weitergehenden Antrag zuzustimmen. Er enthält die Bitte und die Aufforderung an die Staatsregierung, eine bestmögliche Förderung des Flughafens Hof zu gewährleisten. Darüber hinaus enthält der Antrag die Forderung, dass sich die Staatsregierung dafür einsetzt, dass zum einen die Bundesregierung für die Verwirklichung dieses Infrastrukturprojekts in der strukturschwachen Region Hof-Wunsiedel einen finanziellen Beitrag leistet und dass auch von der EU-Kommission ein Beitrag zu diesem Infrastrukturprojekt geleistet wird, zumal Ihr Kollege Verheugen vor Jahren in Hof sehr große Töne gespuckt hat und eine Förderung in Höhe von bis zu 10 Millionen Mark angekündigt hat. Seither war Herr Verheugen in Hof nicht mehr gesehen und nicht mehr gehört worden.
Aber auch um diese Fördermöglichkeiten kümmern Sie sich nicht, obwohl Sie in Berlin und in Brüssel vielleicht noch Einfluss hätten. Das sind die Tatsachen. Wir haben den weitergehenden Antrag gestellt. Sie können Ihren Antrag zurückziehen. Stimmen Sie unserem Antrag zu!
Wir stimmen selbstverständlich unserem Antrag zu und lehnen die anderen Anträge ab.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es erscheint mir doch notwendig, dass ich mich hierzu noch äußere, weil ich nach den Ausführungen der Vorrednerin und des Vorredners den Eindruck gewonnen habe, dass hier gewisse Missverständnisse bestehen, worum es in diesem Gesetzentwurf eigentlich geht.
In dem Gesetzentwurf geht es ausschließlich um die Stärkung der elektronischen Verwaltungstätigkeit in der Form, dass es dem einzelnen Bürger möglich wird, Dinge, die er bisher nach dem Gesetz in Schriftform beizubringen hat, in elektronischer Form, als Mail der Behörde zu übermitteln. Das ist eine Regelung, wie sie nicht nur für Bayern gelten soll, sondern es soll wortgleich auf Bundesebene und in anderen Bundesländern so geregelt werden, und zwar, indem man den neu zu schaffenden Artikel 3 a in das Verwaltungsverfahrensgesetz einfügt:
Der Datenschutz, verehrte Frau Kollegin Tausendfreund und lieber Herr Kollege Dr. Hahnzog, ist in diesem Gesetz bezüglich dieser Vorgänge – wie Ihnen sicher nicht entgangen ist – überhaupt nicht geregelt, sondern der Datenschutz richtet sich nach den allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften, die ansonsten auch gelten.
Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Sie haben gefragt, ob wir mit ihm auf der Höhe der Zeit sind. Die Staatsregierung ist hier – wie immer – am Puls der Zeit, wenn ich es so sagen darf; sie nutzt alle technischen Möglichkeiten, die es zurzeit gibt, und sie möchte, dass wir die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Lande die technischen Möglichkeiten, die es überhaupt gibt, nutzen können, um mit den Behörden zu kommunizieren. Ich sage es noch einmal: Es geht um Anträge usw., die ansonsten in Schriftform vorzubringen wären.
Ich stimme mit Ihnen, Frau Kollegin, insoweit überein, als es sicher Aufgabe der Beratungen in den Ausschüssen sein wird, sich genau anzuschauen, welche Ausnahmen der Gesetzentwurf enthält, warum sie aufgenommen worden sind und ob es vielleicht der einen oder anderen Ausnahme nicht bedürfte, man also den Ersatz der Schriftform durch die elektronische Signatur auf dem E-Mail-Weg zulassen kann oder nicht. Das wäre zu prüfen.
Ferner ist mir bei der Durchsicht des Gesetzentwurfs etwas aufgefallen, was ich gern noch einmal hinterfragt hätte: Braucht man wirklich, wenn man eine E-Mail mit einer elektronischen Signatur verschickt, dieselbe Zugangsfiktion wie bei einem schriftlichen Akt, nämlich von drei Tagen? Es dauert zwar einige Minuten, bis eine E-Mail durch die Leitung ist, aber drei Tage erscheinen mir zu lang.
Aber das eigentliche Problem ist – ich erkläre es noch einmal, weil ich den Eindruck gewonnen habe, dass noch nicht alle verstanden haben, worum es hier geht – die Hemmschwelle bei der Anwendung der elektronischen Signatur. Es sei, Herr Präsident, gestattet, dass ich das noch einmal kurz erkläre, weil mich das beschäftigt hat als jemand, der gern und in zunehmendem Maße E-Mails verschickt: Wie funktioniert das mit dieser elektronischen Signatur?
Sie können heute – habe ich mir sagen lassen – bei einer Vielzahl von Firmen, unter anderem auch bei der Bundesdruckerei, eine elektronische Signatur erwerben für einen beschränkten Zeitraum, und diese elektroni
sche Signatur ist praktisch ihre Identität, verschlüsselt in einer einmaligen mathematischen Formel, die in dem Chip steckt, den sie an ihren Computer anschließen. Mit dieser elektronischen Signatur können sie dann alle Vorgänge sicher abwickeln und sich nach dem Verwaltungsgesetz auch gegenüber der Behörde ausweisen als die Person, die sie sind.
Das Problem dabei ist Folgendes: Es ist zunächst einmal für den einzelnen Bürger eine teure Angelegenheit, weil der Erwerb solch einer elektronischen Signatur derzeit 70 bis 80 Euro kostet. Das müssen sie jedes Jahr erneuern, und die mathematische Formel gilt zurzeit nur für einen beschränkten Zeitraum. Das heißt, es wird nicht so sein, dass alle Bürger, die den einen oder anderen Verwaltungsvorgang, für den nach dem Gesetz bisher die Schriftform vorgeschrieben ist, mit der elektronischen Signatur ausführen wollen, sich eine solche Signatur kaufen werden. Aber es wird damit die Möglichkeit geschaffen. Denken wir dabei auch an Firmen, denken wir an den gewerblichen Bereich, die als Partner von Behörden ständig mit diesen zu tun haben. Für diese kann es durchaus eine große Erleichterung sein, all diese Vorgänge mit einer elektronischen Signatur abzuwickeln.
Von daher ist die Staatsregierung mit ihrem Gesetzentwurf – um das noch einmal zu sagen – wirklich am Puls der Zeit: Es sollen die technischen Möglichkeiten, die es zurzeit überhaupt gibt, genutzt werden. Dafür sollen wir die rechtlichen Voraussetzungen mit diesem Gesetzentwurf schaffen. Die CSU-Fraktion begrüßt ihn, und ich freue mich auf die Detailberatungen, die in den Ausschüssen sicher noch anstehen.
Es sei nochmals gesagt, lieber Kollege Dr. Hahnzog: Datenschutz wird in einem anderen Gesetz geschrieben.
Wie haben sich der prozentuale Anteil der in bayerischen Gefängnissen einsitzenden Ausländer, die durchschnittliche Verweildauer dieser Personengruppe im Verhältnis zur Personengruppe der deutschen Gefangenen und die hiermit verbundenen Kosten im Durchschnitt der ausländischen Gefangenen im Verhältnis zur Personengruppe der deutschen Gefangenen in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Herr Staatsminister, Ihre Antwort auf den ersten Teil der Frage macht deutlich, in welche Richtung die Entwicklung geht. Unsere Gesellschaft wird insgesamt zunehmend belastet. Daher meine Zusatzfrage: Welche Möglichkeiten sehen Sie für Maßnahmen, um diese Entwicklung zu stoppen oder sogar zurückzuführen?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollegen Dr. Rabenstein erweckt den Eindruck, als wäre die Entscheidung über den Gesetzentwurf noch völlig offen. Tatsache ist, dass das Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion im federführenden Ausschuss, in dem wir den Gesetzentwurf im Detail beraten haben, sehr deutlich gemacht hat, dass das Ganze als Nullum enden wird.
Ich bedaure das außerordentlich und bin enttäuscht, dass alle unsere Bemühungen, zu Kompromissen zu kommen, Dinge voranzubringen, systematische Änderungen, die auch wir befürwortet haben, herbeizuführen und Dinge, die – wie immer wieder heute betont wurde – schon heute hervorragend gelingen, im Petitionsgesetz auf gesetzliche Grundlagen zu stellen, deshalb nicht erfolgreich sein werden, weil die SPD krampfhaft an Dingen in ihrem Gesetzentwurf festhält, zu denen wir von Anfang an erklärt haben, dass sie für uns nicht zustimmungsfähig sind.
Es handelt sich um die Punkte, die Herr Kollege Dr. Rabenstein angesprochen hat, zum Beispiel das Begehren der SPD, in das Petitionsgesetz einen Rechtsanspruch des Parlaments auf Akteneinsicht gegenüber der Staatsregierung aufzunehmen. Es handelt sich ferner um das Begehren der SPD, das Petitionsrecht, das wir als Bürgerrecht sehen, in ein Recht der Opposition umgestalten zu wollen.
Wahrscheinlich stellt man sich auf eine lange Oppositionszeit ein.
Die SPD will das Petitionsrecht in ein reines Oppositionsrecht umgestalten. Das ist der untaugliche Versuch, das Petitionsrecht in eine Art Untersuchungsrecht umzugestalten. Man muss sich einmal vorstellen, was das praktisch bedeutet. Was wäre, wenn die Abgeordneten das Recht hätten, jede Behörde der Staatsregierung jederzeit und überall aufzusuchen, die Akten einzusehen und vieles mehr. Das ist mehr als ein Untersuchungsausschuss kann, dem in der Verfassung eine besondere Kompetenz zugewiesen wird.
Im Ergebnis, lieber Kollege Dr. Rabenstein, bin ich enttäuscht. Wir haben uns alle Mühe gegeben, und wir haben das nicht nur angekündigt. Kollege Schindler weiß das auch. Wir haben uns wirklich Mühe gegeben. Wir sind den Gesetzentwurf von vorn nach hinten und von hinten nach vorn durchgegangen. Wir haben ihn in allen Details geprüft, und überlegt, was für uns zustimmungsfähig ist. Wir haben diesen Gesetzentwurf dann im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden im Detail behandelt. Siehe da, in der Mehrzahl der Bestimmungen gab es eine Übereinstimmung zwischen der CSU einerseits und der SPD andererseits. Bei drei Änderungsvorschlägen – Herr Dr. Hahnzog, das haben Sie, wie ich Sie kenne, sicher nachgelesen – haben Ihre Fraktionskolle
gen unseren Änderungsanträgen sogar zunächst zugestimmt.
Sie haben sich damit einverstanden erklärt, und zunächst den Eindruck erweckt, dass der Wille vorhanden wäre, soweit man Konsens finden könne, diesen auch herbeizuführen und zum Gesetz werden zu lassen. Dann aber hat man eine Unterbrechung der Beratung beantragt und Herrn Kollegen Dr. Hahnzog als den Rechtspolitiker herbeigebeten. Dann hat man sich auf die parteipolitische Linie besonnen
und sich auf den Standpunkt gestellt, wenn die böse CSU diese grundsätzliche Umgestaltung des Petitionsrechts zu einem Oppositionsrecht, zu einem Untersuchungsrecht nicht mitmacht, dann lassen wir es darauf ankommen und alles scheitern. Hätten Sie, Herr Schindler und Sie, Herr Dr. Hahnzog, das von Anfang an gesagt, wären Sie von Anfang an offen und ehrlich gewesen, so wie wir, die wir von Anfang an verdeutlichten, was für uns machbar ist und was nicht, dann hätten wir uns viel Zeit und Mühe sparen können. Dann wären wir schon viel schneller zu dem Punkt gelangt, an dem wir heute stehen, nämlich der Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. Die Inhalte, die Sie in diesem Gesetz wollen, ist mit unserem Verständnis des Petitionsrechts als Bürgerrecht und unserem Verständnis als Parlamentarier nicht zu vereinbaren.
Darüber hinaus, Herr Dr. Hahnzog – das habe ich schon einmal erwähnt –, bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Das wurde auch vonseiten der Staatsregierung im Hinblick auf einzelne Bestimmungen in Ihrem Gesetzentwurf deutlich gemacht. Wieder einmal bleibt nichts übrig. Wie heißt es so schön: Außer Spesen nichts gewesen. Es kommt zu keiner Änderung des Petitionsgesetzes, denn wir können dem Gesetzentwurf, der hier vorliegt, leider nicht zustimmen.
Herr Staatsminister, ich frage die Staatsregierung: Welche Anstrengungen unternimmt die Staatsregierung zur dauerhaften Sicherstellung der umsteigefreien Direktverbindung mit Regionalexpresszügen zwischen Hof und Leipzig auch nach Fertigstellung des Citytunnels in Leipzig und zur Elektrifizierung dieser Strecke sowie der Strecken Hof – Marktredwitz – Nürnberg und Hof – Bayreuth – Schnabelwaid?
Herr Präsident, ist schon absehbar, ob nach der Fertigstellung dieses Tunnels der Verkehr von Hof nach Leipzig mit dieselbetriebenen oder elektrisch betriebenen Lokomotiven aufgenommen wird?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das zu beschließende Aufnahmegesetz ist in mehrerlei Hinsicht ein gelungener Wurf. Es führt zum Ersten zur Verwaltungsvereinfachung, zum Zweiten zu erheblichen Kosteneinsparungen bei den Bezirken und damit auf allen kommunalen Ebenen und zum Dritten zu mehr Gerechtigkeit, weil zu einheitlichen Regelungen für vergleichbare Fallgruppen.
Wie Sie wissen, Kolleginnen und Kollegen, sind bisher bezüglich der Unterbringung und Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz unterschiedliche Zuständigkeiten gegeben. Während für die Asylbewerber und ihre engsten Angehörigen zurzeit der Staat zuständig ist, sind für alle anderen – Bürgerkriegsflüchtlinge, geduldete abgelehnte Asylbewerber, vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Personen usw. – die Bezirke zuständig, welche die Aufgaben wiederum auf die Landkreise und die kreisfreien Städte delegiert haben. Im Ergebnis hat dies bisher oftmals zu
einem Zuständigkeitswirrwarr geführt, wenn zum Beispiel bei einer Großfamilie unterschiedliche Zuständigkeiten gegeben waren, und insbesondere zu Zuständigkeitskonflikten zum Zeitpunkt der Asylablehnung, wenn es in die Folgeverfahren ging. All dies wird behoben werden mit dem Wegfall des bisher geltenden Gesetzes ab dem 1. Juli und der Wirksamkeit des zu beschließenden Aufnahmegesetzes. Der Freistaat Bayern wird für alle diese Personenkreise einheitlich zuständig werden für die Regelung der Unterbringung und die soziale Versorgung.
Der Gesetzentwurf, der in verschiedenen Ausschüssen beraten wurde, federführend im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen, hat eine Änderung erfahren durch einen Änderungsantrag aus den Reihen der CSU-Fraktion, der notwendig war, um für die gesamte Personengruppe zu gewährleisten, dass es in Verteilungs- und Zuweisungsentscheidungen ebenso wie in Anordnungen bezüglich des Wohnsitzes kein Widerspruchsverfahren und auch keine aufschiebende Wirkung im Klagefall gibt.
Wie Frau Kollegin Hirschmann schon sagte, wird der Gesetzentwurf von allen kommunalen Verbänden begrüßt. Das verwundert auch nicht, denn der Gesetzentwurf wird hinsichtlich der Übernahme der Aufgaben und damit auch der Kosten zu einer spürbaren finanziellen Entlastung aller kommunalen Ebenen führen – geschätzt werden rund 70 Millionen Euro pro Jahr. Das ist ein weiterer Beitrag zur finanziellen Entlastung der Kommunen. Schon von daher, Frau Kollegin Hirschmann, ist und bleibt es für uns unverständlich, dass Sie sagen, Sie können dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, denn damit verweigern Sie dieser weiteren finanziellen Entlastung der Kommunen Ihre Zustimmung.
Was die einheitliche Unterbringung angeht, die Sie als einen Grund für Ihre Ablehnung des Gesetzentwurfes anführen, darf ich darauf verweisen, Frau Kollegin Hirschmann, dass Artikel 4 des Aufnahmegesetzes zwar in Absatz 1 dem Grunde nach in allen Fällen die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften vorsieht, dass es aber nach Absatz 4 durchaus den Ausnahmefall gibt, der es gestattet, die Unterbringung eben nicht in Gemeinschaftsunterkünften, sondern in Privatunterkünften vorzunehmen.
Von daher sei es mir erlaubt, lieber Kollege Dr. Hahnzog, darauf hinzuweisen, dass es auch weiterhin möglich sein wird – daran ändern auch Ihre Zwischenrufe nichts –, in einzelnen Fallgruppen, bei Großfamilien, bei Aidskranken usw., eine anderweitige Unterbringung zu gewährleisten. Von daher geht Ihre Behauptung fehl, dass nur noch Gemeinschaftsunterkünfte in Betracht kämen.
Dagegen halten wir den von Ihnen eingebrachten Änderungsantrag – das sei auch noch einmal angefügt – deshalb für ungeeignet, weil er in den meines Erachtens sehr gelungenen Gesetzentwurf eine Vielzahl weiterer unbestimmter Rechtsbegriffe eingefügt hätte, die wiederum erst zu klären wären. Wo werden solche Begriffe
geklärt, liebe Kolleginnen und Kollegen? In aller Regel vor Gericht, und diese überflüssige Verfahren wollen wir doch vermeiden.
Ihr zweiter Grund, den Gesetzentwurf abzulehnen, nämlich Ihr Begehren, es einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften, hier der Stadt München, die von Frau Kollegin Hirschmann auch benannt wurde, weiterhin zu ermöglichen, die Zuständigkeit zu behalten, widerspricht natürlich diametral dem eigentlichen Ansinnen und dem Beweggrund des Gesetzes, endlich einheitliche Zuständigkeiten und einfache Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Aus unserer Sicht wäre es nachgerade ein Witz, wenn man dieses Bestreben sofort wieder dadurch konterkarieren würde, dass man von vornherein diese Ausnahmeregelung einbaut mit der Zielvorgabe, der einen großen Landeshauptstadt München diese Aufgaben zu belassen. Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag abgelehnt.
Im Ergebnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir – ich habe es gesagt – einen sehr gelungenen Gesetzentwurf. Es sei auch darauf verwiesen, dass er nur zehn Artikel umfasst und auf eineinhalb Seiten abgedruckt werden kann. Das ist ein kurzes, prägnantes Gesetz, das einen weiten Bereich der Unterbringung und Versorgung von Menschen regelt. Damit dient dieses Gesetz auch den betroffenen Menschen und nicht nur, was zum Beispiel die Kostenentlastung angeht, den Kommunen oder dem Staat insgesamt, der zu einfacheren Verwaltungsregelungen kommt. Das Gesetz ist gemeindefreundlich, es ist bürgerfreundlich, es ist kostensparend. Es soll zum 1. Juli 2002 in Kraft treten, einzelne Regelungen, was die Vorbereitung angeht, bereits einen Monat früher. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich habe ich nicht damit gerechnet, dass wir zu diesem aufregenden dritten Verwaltungsreformgesetz noch eine abschließende Aussprache durchführen. Ich darf auf Folgendes hinweisen: Wie schon bei den vorausgegangenen Verwaltungsreformgesetzen geht es bei diesem Gesetzentwurf um die Daueraufgabe, unsere Verwaltung für die Zukunft fit zu machen, die Aufgaben zu straffen, überflüssige Aufgaben abzubauen und Verfahren zu vereinfachen. In diesem Gesetzentwurf geht es zum Beispiel um die Abschaffung eines weiteren Widerspruchverfahrens bei aufsichtlichen Verwaltungsakten der Regierungen gegenüber Zweckverbänden. Die bisher obligatorische Teilnahme des Amtsarztes an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des
Sozialausschusses in den Landkreisen ist überflüssig. Sinnvoller ist es, eine Teilnahme nur auf Verlangen festzuschreiben.
Die bedeutendsten Änderungen dieses dritten Verwaltungsreformgesetzes sind wohl die Änderungen zum Vermessungs- und Katastergesetz. In diesem Gesetzentwurf werden die gesetzlichen Bestimmungen an die modernste Verwaltung angepasst, die wir momentan haben: die Vermessungsverwaltung. Sie nutzt alle neuen Techniken auf hervorragende Weise. Wir schaffen also quasi im Nachhinein die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Verwaltung mit unserem Reformgesetz.
Im federführenden Rechts- und Verfassungsausschuss haben alle Fraktionen diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Dies war auch im Haushaltsausschuss der Fall. In anderen Ausschüssen, zum Beispiel im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes und im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, hat die SPD dagegen gestimmt. Es bleibt abzuwarten, wie die SPD heute über diesen Gesetzentwurf abstimmen wird. Wir werden jedenfalls dafür stimmen, weil wir mit dem dritten Verwaltungsreformgesetz die Aufgaben straffen und unsere Verwaltung in eine gute Zukunft führen wollen. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Kollegin Stahl.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schindler hat sich vehement für eine Änderung des Petitionsgesetzes ausgesprochen. Lieber Kollege Schindler, wir stehen selbstverständlich zu den Worten, die seinerzeit gefallen sind; Sie haben Herrn Kollegen Welnhofer zitiert. Wir haben die neue Regelung in Artikel 115 BV mitgetragen, und wir sind selbstverständlich bereit, mit Ihnen in eine Diskussion darüber einzutreten, wie das Petitionsgesetz sinnvoll angepasst und umgestaltet werden kann. Wir wollen selbstverständlich an den Grundzügen des überkommenen Petitionsrechts festhalten. Ich gehe davon aus, dass auch Sie das wollen. Wir sind nicht bereit, das überkommene Petitionsrecht, das eine gewisse Tradition hat, in ein Recht umzugestalten, das dem Recht eines Untersuchungsausschusses nahe kommt. Das wäre mit uns nicht zu machen.
Der Kern des überkommenen Petitionsrechtes muss erhalten bleiben, dass es nämlich in erster Linie ein Recht der Bürgerinnen und Bürger ist, das es rechtlich auszugestalten gilt, und erst in zweiter Linie etwas anderes, sprich ein Oppositionsrecht. Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Schindler, halten wir es für angebracht, darüber zu diskutieren, inwieweit es sinnvoll ist, Regelungen, die heute in der Geschäftsordnung des Hohen Hauses enthalten sind, in ein Petitionsgesetz zu überführen. Das erscheint mir insbesondere im Hinblick auf Regelungen sinnvoll, welche die Rechte Dritter berühren, nicht bezüglich des Innenrechtes des Hauses. Das sollte auch weiterhin in der Geschäftsordnung geregelt werden. Bezüglich dieses Punktes sind wir auf alle Fälle gesprächsbereit.
Wir halten es auch für sinnvoll, darüber zu reden, inwieweit die zeitliche Behandlung der Petitionen rechtlich anders ausgestaltet werden kann. Ich denke dabei insbesondere an die von Ihnen angesprochene aufschiebende Wirkung. Das ist allerdings eine relativ schwierige Frage, über die man im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens im Detail wird diskutieren müssen. Wir müssen die Vor- und Nachteile etwaiger Regelungen gegeneinander abwägen, um dann hoffentlich zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen. Auch in dieser Frage sind wir jedenfalls gesprächsbereit.
Große Probleme sehen wir dagegen bei Artikel 8 Absatz 2 Ihres Gesetzentwurfs, nämlich bei der Aktenvorlage und beim direkten Zugriff auf die Behörden. Wir sehen
hier erhebliche Probleme, weil die von Ihnen gewünschten Regelungen nahe an Rechte eines Untersuchungsausschusses herankommen. Wir sollten darüber reden, ob es nicht sinnvoller ist, zunächst das Beschwerderecht des einzelnen Bürgers in den Vordergrund zu stellen und erst in zweiter oder dritter Linie Oppositions- oder Minderheitenrechte. Wir alle miteinander sollten die die Staatsregierung tragenden Ministerien als unsere Partner auf der anderen Seite ansehen und auch weiterhin in diesem Sinn mit der Staatsregierung und ihren Ministerien umgehen. Ich halte es bei der Vielzahl der Petitionen nicht für sinnvoll, dass Mitglieder des Hauses dazu übergehen – erste Erscheinungen hatten wir schon, siehe jüngste Beschlüsse in einzelnen Fällen im Petitionsausschuss –, Akten zu wälzen, die sehr umfangreich sein können, oder gar wie Untersuchungsgremien Behörden aufzusuchen und in den Schränken nach Unterlagen zu forschen. Damit haben wir erhebliche Probleme.
Lieber Kollege Schindler, eine ähnliche Sichtweise kann ich in Artikel 9 betreffend Minderheitenrechte erkennen. Wir gehen doch hoffentlich alle miteinander davon aus, dass sämtliche Mitglieder dieses Hohen Hauses darum bemüht sind, den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, wenn sie Petitionen einreichen, und gehen nicht davon aus, dass es ausschließlich Aufgabe der Opposition oder deren besonderes Recht wäre, sich um die Eingaben zu kümmern. Wir als Abgeordnete stehen alle den Bürgerinnen und Bürgern zur Seite und wollen ihnen helfen, dass ihre Petitionen erfolgreich erledigt werden. Deshalb glaube ich nicht, dass es hier besonderer Minderheitenrechte bedarf.
Dagegen sollten wir meines Erachtens über die rechtliche Ausgestaltung der Auskunftsperson reden. Rein praktisch wird dies in den Ausschüssen des Hohen Hauses bereits großzügig gehandhabt. Aber über eine ordentliche rechtliche Regelung kann man durchaus reden. Die Frage ist nur – da werden Sie mit uns keinen Partner finden –, ob es einer Entschädigung bedarf. Eine solche nach dem Gesetz für Zeugen und Sachverständige wird es mit uns nicht geben.
Wir sind gesprächsbereit und meinen, wir sollten über die einzelnen Punkte in den Ausschüssen diskutieren. Wir sind hierzu bereit und hoffen, dass wir zu gemeinsamen Regelungen kommen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon rührend – oder um es ganz deutlich zu sagen, es ist auffällig, hören Sie gut zu! –, wie verharmlosend und verdeckend Ihrerseits hier vorgetragen wird, worum es eigentlich geht. Sie erzählen uns, in welchen Staaten dieser Welt es eine Art Informationsfreiheitsgesetz gibt. So nennen Sie Ihre beiden Gesetzentwürfe. Schon diese Diktion zeigt meines Erachtens sehr deutlich, worauf es Ihnen ankommt, was Sie hier sagen wollen.
Sie wollen sagen, es gäbe hier keine Informationsfreiheit.
Herzlichen Glückwunsch, Herr Güller, Sie haben das in die Reihe gebracht. Das ist natürlich völliger Blödsinn und ich werde Ihnen das nochmals erläutern.
Aber das eigentlich Schlimme ist – und es ist interessant für die Zuhörer, wenn ich das einmal so sagen darf –: Sie müssten einmal sagen, was in diesem Gesetz wirklich drin steht. Das haben Sie schon bei der Ersten Lesung unterlassen und ich möchte es deshalb hier noch einmal kurz sagen.
In den beiden Gesetzentwürfen des Informationsfreiheitsgesetzes – ich möchte einen Satz dazu sagen, Herr Kollege Prof. Gantzer, damit alle Bescheid wissen, worum es geht – steht in etwa deckungsgleich, dass jeder Bürger Bayerns einen Rechtsanspruch darauf erhalten soll, bei allen Behörden Zugang zu allen Akten zu bekommen, ohne dass er hierzu ein berechtigtes persönliches Interesse geltend machen müsste, mit einigen wenigen Einschränkungen. Das ist im Wesentlichen der Inhalt der beiden Gesetzentwürfe.
Dafür haben Sie in den verschiedenen Stadien des Gesetzgebungsverfahrens unterschiedliche Argumente vorgebracht. Zunächst wurden hier folgende Argumente vorgetragen:
Es wurde Ihrerseits argumentiert, man bräuchte alle Bürgerinnen und Bürger, um den Landtag, die Staatsregierung, die Stadtverwaltungen, die Gemeindeverwaltungen, die Bezirksverwaltungen, die sonstigen öffentlichrechtlichen Verwaltungen und Körperschaften zu kontrollieren, weil die eigentlich für die Kontrolle zuständigen Gremien, das Parlament hier, die Gemeinderäte draußen, hierzu nicht ausreichend in der Lage wären. Und weil offensichtlich namentlich die jeweiligen Oppositionsgruppierungen dazu nicht ausreichend in der Lage wären, bräuchte man also auch bei uns ganz dringend die Bürgerinnen und Bürger, die Zugang zu allen Akten
haben sollen, und nicht nur Zugang, sondern nach dem Gesetzentwurf der SPD können Sie auch Kopien von allen Akten verlangen usw. Das war also das eine Argument.
Dazu habe ich Ihnen damals schon Folgendes gesagt: Ich bin davon überzeugt, dass unsere repräsentative Demokratie – und so ist das System nun einmal angelegt – gut funktioniert, dass wir auch als Parlament, als Landtag hier eine gute Arbeit verrichten, was die Kontrolle der Regierung angeht, dass das auch unsere Aufgabe ist und dass es, glaube ich, ziemlich weltfremd ist zu glauben, dass der einzelne Bürger dadurch, dass er Einsicht nimmt oder sich Tausende von Akten kopieren lässt, eine bessere Kontrolle der Verwaltung gewährleisten könnte.
Das zweite Argument war – das wurde heute auch wieder mit sehr, sehr schönen Beispielen vorgetragen, geradezu rührend die Beispiele – die angeblich fehlende Transparenz bei den Entscheidungsprozessen. Schon heute haben wir ein Höchstmaß von Transparenz der Entscheidungsprozesse, weil – wie Herr Kollege Prof. Gantzer ganz richtig ausgeführt hat – in § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt ist, dass jeder Beteiligte ein Recht auf Einsicht hat.
Darüber hinaus werden wir Bürgerinnen und Bürger von den Verwaltungen, von der Regierung, von allen möglichen Körperschaften geradezu zugeschüttet mit Informationen über alle möglichen Vorgänge. Ich glaube, selbst die Mehrheit von uns Parlamentariern dürfte nicht in der Lage sein, all das, was wir ständig an Informationen über Verwaltungshandeln bekommen, überhaupt aufzunehmen, durchzulesen oder gar zu verarbeiten. Ich denke, es gibt hier ein hohes Maß an Transparenz.
Weil wieder einmal auch die Presse angesprochen wurde: Wie Sie wissen und wie ich hier schon einmal ausgeführt habe, haben wir in § 4 des Bayerischen Pressegesetzes auch eine spezielle Norm für den Bereich der Presse, sodass auch die Presse einen besonderen Zugang zu den Informationen der Verwaltung hat.
Das dritte Argument, das Kollege Prof. Gantzer auch heute wieder bemüht hat, ist das Argument der Korruptionsbekämpfung. Weil ich Sie schätze, Herr Prof. Gantzer, sage ich nicht, dass diese Argumentation weltfremd ist. Aber ich sage schon, dass ich erhebliche Zweifel habe, ob es richtig ist anzunehmen, dass Korruptionsfälle, die leider immer wieder einmal auftauchen, dadurch vermieden werden könnten, dass alle Bürger ein Recht auf Einsicht oder auf Kopien von allen Akten in allen Verwaltungen haben. In der Regel wird es wohl so sein, dass diejenigen, die sich an derartigen Vorgängen beteiligen, hierüber keine Akten führen. Ich bitte also noch einmal darüber nachzudenken, ob diese Argumentation in sich schlüssig sein kann.
Sicher ist eines und darüber gibt es Berichte. Wir haben auch im Ausschuss für Rechts-, Verfassungs- und Parlamentsfragen einen Bericht gehört, aus dem hervorging, dass erste Erfahrungen zum Beispiel in Berlin deutlich gemacht haben, dass mit einem derartigen grenzenlosen Akteneinsichts- und Informationsrecht, wie Sie es
hier einführen wollen, durchaus erhebliche Verwaltungsprobleme verbunden sein können.
Frau Kollegin Stahl, solange es um die Verseuchung des Sandes auf dem Spielplatz geht, gehe ich davon aus, dass jede Kommune in Bayern, die darüber Erkenntnisse hat, derartige Erkenntnisse selbstverständlich offenbart. Das ist doch die Regel. Was Sie hier erzählen, sind doch Hirngespinste,
die vielleicht irgendwo anders vorkommen, aber nicht bei uns. So einfache Rechtsansprüche werden ohnehin erfüllt. Was darüber hinaus in Verwaltungen an schwierigen Vorgängen – –
Frau Stahl, lassen Sie mich doch einmal ausreden. Ich lasse Sie doch auch immer so schön ausreden. Seien Sie einmal so nett und lassen Sie mich auch einmal ausreden.
Aber in schwierigen, umfangreichen Verwaltungsvorgängen – denken Sie nur an umfangreiche Genehmigungsverfahren, in denen oft Tausende von Aktenblättern, meterweise Aktenordner anfallen – kann es nicht nur für den Bürger schwierig sein, sich durchzuwühlen, sondern auch für die Verwaltung, ihm entsprechende Hilfeleistungen dabei zu geben. Das wurde auch in dem Bericht, den Herr Spilarewicz vom Innenministerium im Ausschuss gegeben hat, deutlich. In Berlin wurden entsprechende Erfahrungen gemacht, die zeigen, dass es problematisch ist, dass die Verwaltung durch einzelne Auskunftsersuchen bis zu Wochen gebunden sein kann.
Jetzt kommt ein Argument, liebe Kolleginnen und Kollegen, das in der Vergangenheit schon angeführt wurde, dass Sie sich aber durchaus noch einmal anhören sollten, weil es leider durch die neueren Entwicklungen auf dieser Welt eine ganz neue Gewichtung bekommt.
Ich habe seinerzeit schon darauf hingewiesen, dass mit einem derartigen – ich sage es noch einmal, auch wenn Sie das nicht gern gehört haben – grenzenlosen Akteneinsichts- und Informationsrecht natürlich auch die Gefahr verbunden ist, dass nicht, wie Sie das ausgedrückt haben, der so genannte normale Bürger einmal wissen möchte, ob bekannt ist, welche Hunde in den Sandkasten gepinkelt haben, sondern dass die Wahrscheinlichkeit groß ist – das ist an anderen Orten auch schon vorgekommen –, dass sich Organisationen, die sich zum Teil Kirchen nennen oder sich unter dem Schutz des Namens einer Kirche bewegen, denen man aber verfassungsfeindliche Tendenzen nachsagt, die
Ersten sind, die von einem derartigen grenzenlosen Akteneinsichts- und Informationsrecht Gebrauch machen und alle Mittel ausnutzen, unsere Gesellschaft, unseren Rechtsstaat auszuhöhlen und ihn zu bekämpfen.
Das widerspricht nicht allen Erfahrungen, Herr Prof. Gantzer, weil wir im Laufe des Verfahrens schon einmal von einem solchen Fall gehört haben, der aus einem anderen Ort berichtet wurde.
Wenn Sie es so wissen wollen, ich war nicht dabei, aber von Ihren Kolleginnen und Kollegen hat auch niemand bestritten, dass es diesen Fall gab.
Daher möchte ich auf die Gefahren hinweisen dürfen. Die Geschichte ist viel zu ernst, um sie ins Lächerliche zu ziehen. Frau Stahl, Sie verharmlosen eine wirklich schwierige Geschichte.
Interessant sind die Argumente, die Sie im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vorgebracht haben. Im Mai etwa sagten Sie im Verfassungsausschuss sinngemäß: Sie halten einen solchen Informationsfreiheitsanspruch – oder wie Sie dies nennen – schon deshalb für erforderlich, um die Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger durchschaubarer zu machen, weil Ihrer Meinung nach der Staat durch immer größere Kontrollen in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger mehr und mehr eingreifen und diese Grundrechte einschränken würde. Das jüngste von Ihnen angeführte Beispiel war die aus Ihrer Sicht seinerzeit noch gravierender werdende Kontrolle in Form der Videoüberwachung. Weitere gravierende Beispiele Ihrerseits waren DNA-Analysen, die Speicherung von DNA-Daten usw. Sie habe diese Argumente heute wohl deshalb nicht mehr vorgetragen, weil sich die Welt seitdem leider im negativen Sinn verändert hat.
Ich möchte aber nochmals deutlich machen, warum Ihre Argumente heute so nett klingen und in Bezug auf Kindergärten und Spielplätze leicht überschaubar scheinen im Verhältnis zu dem, was Sie damals angeführt haben. Auch die Berichterstatterin der SPD interpretierte in der damaligen Sitzung unsere gegenüber den beiden Gesetzentwürfen ablehnende Haltung dahin gehend, dass einerseits zum Beispiel mit der Videoüberwachung ein allgegenwärtiger Staat geschaffen würde, dass aber andererseits die Rechte der Bürgerinnen und Bürger immer mehr eingeschränkt würden – Sie wollten sagen: durch uns. Ihrer Meinung nach, so Ihre Argumente für den Gesetzentwurf, sollten wir dem Gesetzentwurf zustimmen, um dazu beizutragen, dass das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber dem Staat abgebaut wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, ich muss Sie schon fragen, wo Sie leben, und zwar nicht erst nach den schrecklichen Ereignissen in den Vereinigten Staaten, nach welchen völlig klar sein sollte, dass das von Ihnen gewünschte Unterfangen keinesfalls zum richtigen Ziel führen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie die Dinge nicht verstehen, sprechen Sie mit Ihren Freunden in Berlin, die mittlerweile ganz andere Auffassungen vertreten; denn anderswo ist man schneller in der Lage, sich den Dingen anzupassen. Sprechen Sie doch einmal mit Ihrem Regierungsfreund Schily und anderen Herrschaften. Sie werden Ihnen sagen, welche Gefahren in der heute von Ihnen bagatellisierten grenzenlosen Akteneinsicht und dem Informationsrecht liegen. Sie sind zum falschen Zeitpunkt auf dem falschen Weg. Deshalb können wir nur eines machen, nämlich beide Gesetzentwürfe ablehnen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Um das Wort hat Frau Stahl gebeten.
Herr Staatsminister, ich frage die Staatsregierung: Wie beurteilt die Staatsregierung die wirtschaftliche Entwicklung im Raum Hof-Wunsiedel im gesamtbayerischen Vergleich, und welche Maßnahmen sollten nach Einschätzung der Staatsregierung zur Verbesserung der Situation im Raum Hof-Wunsiedel auf Euro-pa-, Bundes- und Landesebene ergriffen werden?
Herr Staatsminister, wie beurteilen Sie die Chance, dass die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel für die Investitionsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen dazu führen werden, die bereits vorliegenden bzw. angekündigten Anträge zeitnah zu finanzieren?
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in weiten Teilen identische Gesetzentwürfe für ein so genanntes bayerisches Informationsfreiheitsgesetz eingereicht. Sowohl Herr Kollege Gantzer wie auch Frau Kollegin Stahl sind ausführlich auf die Situation in anderen Ländern eingegangen, haben uns aber relativ wenig über den eigentlichen Inhalt dieser beiden Gesetzentwürfe gesagt. Ich will das nachholen.
Worum geht es? Was ist der wesentliche Inhalt? Jedem Bürger soll ein Rechtsanspruch auf Zugang zu den bei einer Behörde vorhandenen Informationen eingeräumt werden, und zwar ohne dass der einzelne Bürger hieran ein berechtigtes Interesse geltend machen müsste.
Lesen Sie einmal den Gesetzentwurf der SPD, Frau Stahl. – Vielmehr soll der Bürger wahlweise einen Anspruch auf Auskunftserteilung oder auf Zugang zu den entsprechenden Informationsträgern haben, und zwar unverzüglich, wie es im Gesetzentwurf der SPD heißt. Hierbei sollen seitens der Behörden, wozu neben den staatlichen auch die kommunalen Behörden und die Körperschaften des öffentlichen Rechts gehören sollen, ausreichende zeitliche, sachliche und räumliche Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung gestellt werden. Auf Antrag – so heißt es im Gesetzentwurf – sollen die Behörden Kopien der Informationsträger an den einzelnen Bürger versenden müssen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet praktisch, wenn wir uns das einmal vorstellen, dass Behörden einzelnen Bürgern eine Vielzahl oder gegebenenfalls auch alle Verwaltungsvorgänge herauszugeben hätten, und zwar unabhängig davon, ob der Bürger ein persönliches berechtigtes Interesse hieran geltend machen kann oder nicht. Ausreichend wäre der bloße Antrag. Dass hiermit ein unübersehbarer, unkalkulierbarer Verwaltungsaufwand verbunden wäre, ja Behörden durch einzelne Bürger im wahrsten Sinne des Wortes geradezu lahm gelegt werden könnten, brauche ich wohl nicht weiter zu erklären.
Die Frage ist: Wollen Sie das vielleicht? Darüber will ich nicht weiter philosophieren.
Es ist schon bezeichnend, Frau Stahl, dass Sie hier nur andere Länder aufführen, ohne uns zu erzählen, was in dem Gesetzentwurf steht.
Selbstverständlich bekommt der Bürger schon jetzt Auskunft von allen Behörden, wenn ein berechtigtes persönliches Interesse des einzelnen Bürgers geltend gemacht wird. Das werden Sie nicht bestreiten können. Das ist so und das ist selbstverständlich auch notwendig. Allerdings ist meines Erachtens auch ein berechtigtes Interesse im Einzelfall notwendig, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass Behörden, im Einzelfall vielleicht auch aus Jux und Tollerei, regelrecht lahm gelegt werden könnten.
Insofern ist schon die Unterstellung, Frau Kollegin Stahl, die der Name dieses Gesetzentwurfs suggeriert, nämlich „Informationsfreiheitsgesetz“, was den Eindruck vermittelt, als ob es diese Informationsfreiheit nicht gäbe, geradezu böswillig, und zwar böswillig falsch. Sie müssen sich schon fragen lassen, auch als Repräsentanten des Volkes hier im Parlament, ob Sie als Verfasser dieser Entwürfe Zweifel hegen an dem System unserer parlamentarischen repräsentativen Demokratie und an dessen Funktionsfähigkeit, ob Sie Zweifel hegen an der kommunalen Selbstverwaltung, in deren Rahmen die gewählten Vertreter alle Möglichkeiten haben, Behörden demokratisch zu kontrollieren einschließlich der von Ihnen, lieber Kollege Gantzer, angesprochenen Problematik etwaiger Korruptionsvorfälle. Wenn Sie solche Zweifel hätten, käme dies dem Eingeständnis gleich, dass Sie nach Jahrzehnten noch nicht zur Oppositionsrolle gefunden haben, sondern dass Sie sich unter den derzeitigen Bedingungen sogar außerstande sehen, diese Oppositionsrolle auszufüllen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf den ersten Blick – es ist nun einmal der erste Blick in der Ersten Lesung –, vermutlich aber auch auf den zweiten und, falls es zu einer Dritten Lesung kommen sollte, auf den dritten Blick erscheinen die Gesetzentwürfe –
schreien Sie doch wenigstens in einer Sprache, die jeder versteht. – realitätsfremd und bürokratisch, Marke SPD, Marke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: viel Geschrei, nichts dahinter.
So ist das Showgeschäft heutzutage, ich weiß schon.
Gleichwohl werden wir selbstverständlich die Entwürfe in den Ausschüssen im Detail beraten, wenngleich ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, beiden Gesetzentwürfen keine gute Zukunft voraussagen darf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, es wäre schön, wenn Sie in diesem Saal einmal das Licht anmachen würden. Dann würden auch andere Kolleginnen und Kollegen erkennen, wie schön es wäre, dauerhaft in diesem Saal zu verbleiben.
Liebe Frau Kollegin Stahl, Sie haben einige Punkte angesprochen, bei denen Sie Recht haben. Datenschutz hat viele Komponenten. Natürlich gibt es auch bei diesem Thema vielfältige Spannungsverhältnisse. Sie sind auf den privatrechtlichen Bereich eingegangen, die neuen Medien und das Internet. Zwischen der Freiheit des Einzelnen, sich auszutoben, und dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, besteht ein Spannungsverhältnis. Beim Landesdatenschutzgesetz geht es um das Spannungsverhältnis zwischen dem notwendigen Wirken der öffentlichen Verwaltung auf der einen Seite und
den persönlichen Rechten des Einzelnen auf der anderen Seite. Warum müssen wir das Bayerische Landesdatenschutzgesetz novellieren? Weil die europäische Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 Vorschriften enthält, welche wir in unserem, für den öffentlichen Bereich zuständigen Gesetz genauso umzusetzen haben wie der Bund im Bundesdatenschutzgesetz, das insbesondere für den privatrechtlichen Bereich gilt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser bisheriges Landesdatenschutzgesetz ist sehr gut. Allerdings müssen wir aufgrund dieser Datenschutzrichtlinie einzelne Dinge ändern. Wir haben im Vorfeld und während der Beratungen im Rechts– und Verfassungsausschuss und in zwei weiteren Ausschüssen darum gerungen, was wir ändern wollen. Wir haben uns aus guten Gründen dafür entschieden, uns in dem jetzigen Gesetzgebungsverfahren auf die unbedingt erforderlichen Umsetzungen durch die EG-Datenschutzrichtlinie zu beschränken. Wie Sie wissen, haben wir dabei nicht ausgeschlossen, dass wir in einer zweiten Phase bereit sind, über den einen oder anderen weiteren Ansatz zu diskutieren, falls dies erforderlich sein sollte. Diese Ansätze hätten wir dann auch umgesetzt. Zunächst geht es uns aber darum, die Richtlinie in unserem Gesetzentwurf umzusetzen.
Frau Kollegin Stahl, Sie haben sehr weit ausgeholt. Sie sind auch auf den privatrechtlichen Bereich eingegangen, der durch das Bundesdatenschutzgesetz geregelt wird. Ich möchte deshalb noch einmal aufzählen, was zwingend zu regeln ist und in diesem Gesetzentwurf geregelt wird:
Erstens. Die Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter bei allen Behörden wird nunmehr gesetzlich festgeschrieben. Dies ist nötig, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu sparen, also um die Meldepflichten der Behörden gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten wie bisher entbehrlich zu machen. Ausnahmen werden ermöglicht. Es wird die Möglichkeit geben, entsprechende Verordnungen zu erlassen. Bezüglich der Schulen erwarten wir eine solche Ausnahmeregelung.
Zweitens. Die Datenschutzbeauftragten der Behörden werden zukünftig ortsnah und zeitnah für die Freigabe automatisierter Verfahren zuständig sein. Herr Kollege Dr. Hahnzog, der im SPD-Entwurf vorgesehene Datenschutzaudit ist somit nicht notwendig. Unser Weg der Freigabe über den Datenschutzbeauftragten, wie er bisher schon im Gesetz geregelt ist, ist einfacher. Er erfordert weniger Verwaltungsaufwand.
Drittens. Die Pflicht zur Führung eigener EDV-Anlagenverzeichnisse wird wegfallen.
Viertens. Den Bürgerinnen und Bürgern wird ein Einsichtsrecht in das bei den Behörden zu führende Verfahrensverzeichnis zustehen.
Fünftens. Eine bereits jetzt bestehende Unterrichtungspflicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz durch die Staatsregierung bezüglich etwaiger Entwürfe zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften wird gesetzlich festgeschrieben.
Sechstens. Die Datenübermittlung an Stellen im Ausland wird neu geregelt. Künftig gilt der Grundsatz: „Nicht mehr Datenschutz als in Deutschland, aber auch nicht weniger“. Frau Kollegin Stahl, dieser Punkt ist im Gesetzentwurf der GRÜNEN nicht ausreichend behandelt.
Siebtens. Die gesetzliche Festschreibung einer Informationspflicht des Betroffenen bei Einholung einer Einwilligung bei beabsichtigter Datenerhebung im Über-/Unterordnungsverhältnis. Dies wird im Hinblick auf Datenerhebung, Verarbeitung oder Nutzung festgeschrieben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesen Änderungen bringen wir unser Bayerisches Landesdatenschutzgesetz, das sich seit Jahr und Tag bewährt, auf den neuesten Stand, der durch die EG-Richtlinie gefordert wird. Das Gesetz wird damit auf einen optimalen Stand gebracht. Frau Kollegin Stahl, Sie haben vorhin den Gesetzentwurf bezüglich der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes angesprochen. Interessant ist, dass auf Bundesebene genau dieselbe Vorgehenssystematik gewählt wird, nämlich zunächst einmal nur die unbedingt erforderlichen Änderungen aufgrund der EGDatenschutzrichtlinie umzusetzen und in einem zweiten Schritt darüber nachzudenken, was sonst noch änderungswürdig wäre.
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion sieht gegenüber diesen Änderungen weitere Änderungen vor, die zum Teil wörtlich aus dem Landesdatenschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein abgeschrieben wurden. Ich möchte bei dieser abschließenden Lesung noch einmal begründen, warum wir diese weiter gehenden Vorschriften ablehnen:
Erstens. Der im Änderungsantrag der SPD-Fraktion vorgesehene Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, der noch einmal im Gesetz festgeschrieben werden soll, muss in unserem Landesdatenschutzgesetz, welches für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung gilt, nicht gesondert festgeschrieben werden, sondern ergibt sich aus den uns bekannten Verwaltungsgrundsätzen der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit automatisch.
Zweitens. Der seitens der SPD-Fraktion geforderte besondere Datenschutzaudit, wie er in Schleswig-Holstein durchgeführt wird, ist nicht erforderlich, weil im Gegensatz zu Schleswig-Holstein in Bayern das datenschutzrechtliche Freigabeverfahren gilt. Dieses hat sich bewährt. Wir wollen es in der veränderten Form weiterführen. Ich habe das bereits angesprochen.
Drittens. Die Vorschriften über Aufklärung, Benachrichtigung und Auskunft, die Sie aus dem schleswig-holsteinischen Gesetz abgeschrieben haben, passen im Hinblick auf die Gesetzessystematik nicht zu den anderen Regelungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Herr Kollege Dr. Hahnzog, Sie haben dies selbst in der letzten Sitzung des Rechts– und Verfassungsausschusses zugeben müssen.
Viertens. Die berühmte Chipkartenregelung. Eine solche Regelung ist derzeit gar nicht nötig, weil es entsprechende Chipkarten im öffentlichen Bereich bisher über
haupt nicht gibt. Über solche wurde in der Vergangenheit nur einmal diskutiert. Ich nenne das Stichwort Asyl-Card. Wenn eine solche Regelung in Zukunft einmal notwendig werden sollte, weil an die Einführung solcher Karten auch im öffentlichen Bereich gedacht wird, werden wir selbstverständlich – das betone ich noch einmal, Herr Kollege Dr. Hahnzog, auch wenn Sie die Dinge gerade mit meinem Arbeitskreisvorsitzenden noch einmal erörtern müssen – in Zukunft gerne bereit sein, über eine etwa erforderliche Chipkartenregelung noch einmal nachzudenken.
Fünftens. Videoüberwachungen. Mit dieser Geschichte gehen Sie draußen gerne hausieren und versuchen, die Leute davon zu überzeugen, dass dabei der Datenschutz nicht ausreichend sichergestellt wäre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Videoüberwachungen, die zur Zeit versuchsweise – namentlich in Regensburg, lieber Kollege Peter Welnhofer – laufen, sind im Polizeiaufgabengesetz zu regeln. Wir warten das Ergebnis dieses Versuches ab. Falls wir zu dem Ergebnis kommen sollten, dass es weiterer Regelungen bedarf, werden wir, wie es die Staatsregierung bereits angekündigt hat, auf diesen Punkt zurückkommen.
Unabhängig davon sind alle diese Datenerhebungen bereits heute gesetzlich in Artikel 16 des Bayerischen Datenschutzgesetzes normiert, wo die sogenannten besonderen Formen der Datenerhebung dargestellt und auch geregelt sind. Wir sollten auch zukünftig Gesetze möglichst einfach halten und nicht für jeden denkbaren Einzelfall eine Vorschrift erfinden. Wir sollten durchaus bereit sein, mit Generalklauseln zu arbeiten.
Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN, Frau Kollegin Stahl, ist anzumerken, dass Ihr Gesetzentwurf, wie wir bei den Vorberatungen bereits erörtert haben, leider deshalb unzulänglich ist, weil er noch nicht einmal alle in der Europäischen Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 geforderten Regelungen enthält. Ich habe die Datenübermittlung ins Ausland bereits angesprochen. Von daher ist es uns natürlich nicht möglich, dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zuzustimmen.
Sie haben dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass nach den verschiedenen Änderungen des Gesetzentwurfes der Staatsregierung, die in den Vorberatungen bereits vorgenommen wurden, heute einvernehmlich eine weitere redaktionelle Änderung bezüglich des sogenannten Grundmandats eingefügt wird. Wir haben uns davon überzeugen lassen, dass der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die davon betroffen ist, in der zukünftigen Datenschutzkommission, die beim Landtag angesiedelt sein wird, ein Grundmandat zugestanden werden muss. Frau Kollegin Stahl, ich hätte schon erwartet, dass Sie diese Änderung etwas mehr würdigen und nicht wieder auf uns eindreschen und uns vorwerfen, wie uneinsichtig wir beim Datenschutz sind. Eigentlich hätten Sie lobend erwähnen müssen, wie wir Ihnen hier entgegenkommen und auch Ihre Beteiligung an der zukünftig beim Landtag angesiedelten Datenschutzkommission ermöglichen.
Im Ergebnis bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung in der
mehrfach veränderten Form mit den heute noch erfolgten redaktionellen Änderungen zuzustimmen. Gleichfalls bitte ich Sie auch der erforderlichen Änderung der Geschäftsordnung, also der Einfügung eines § 46 b zuzustimmen. Den Änderungsantrag der SPD bitte ich Sie ebenso abzulehnen wie den Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Dr. Hahnzog.
Herr Staatssekretär, welche Verbesserungen und welche Verschlechterungen der Verkehrsanbindung Hofs über die Bahn erwartet die Staatsregierung bis zum In-Kraft-Treten des Sommerfahrplans 2001, welche Verschlechterungen sind mit den von der Staatsregierung bei der Bahn bestellten Verkehrsleistungen nicht in Einklang zu bringen und welche Konsequenzen ergeben sich voraussichtlich aus den bestehenden Verträgen und für den Abschluss zukünftiger Verträge?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.
Herr Staatssekretär, wäre es nicht angemessen, dass angesichts des zunehmend zum Einsatz kommenden uralten DDR-Wagenmaterials die seinerzeit geltenden DDR-Bahnpreise in Nordbayern zum Einsatz kommen, und würde es die Staatsregierung als sinnvoll ansehen, die anhaltenden Verschlechterungen nördlich von Regensburg, in der nördlichen Oberpfalz und nördlich von Nürnberg zu touristischen Zwecken langsam aber sicher als Abenteuerreisen zu bewerten?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatssekretär.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion haben mit dieser Aktuellen Stunde den Versuch unternommen, die Mehrheit des Hauses, die CSU, in die ausländerfeindliche Ecke zu stellen.
Das tun Sie sowohl im Plenum als auch in den einschlägigen Ausschüssen. Der Petitionsausschuss und der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts– und Parlamentsfragen müssen sich mit einer Vielzahl von Petitionen ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger beschäftigen, die als Bürgerkriegsflüchtlinge oder als abgelehnte Asylbewerber nach einem oft lange Jahre dauernden Verfahren in ihre Heimat zurückgehen sollen, dies aber nicht wollen.
Jeder von uns, der mit diesen Fällen befasst ist, ist natürlich innerlich hin- und hergerissen, denn hinter jedem dieser Aktendeckel verbergen sich Schicksale. Oft sind die Leute integriert, und trotzdem müssen wir am Ende nach Recht und Gesetz entscheiden, auch wenn Sie häufig den Petenten gegenüber den Eindruck zu erwecken versuchen, wir könnten immer so entscheiden, wie wir gerade lustig oder bei Laune sind. Nein, wir haben
nach Recht und Gesetz und entsprechend den in aller Regel getroffenen Urteilen zu entscheiden. Dabei sind wir auch jeweils gehalten, den Gleichheitssatz zu beachten. Es kann nicht sein, dass der eine besser und der andere schlechter behandelt wird.
Frau Kollegin regen Sie sich nicht schon wieder auf, auch wenn es mir gefällt, dass Sie sich aufregen. Bei allen diesen Entscheidungen müssen wir auch immer an die Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft und an die Akzeptanz durch unsere Gesellschaft denken. Natürlich gibt es das Problem der Leistungsfähigkeit. Wir können nicht unendlich ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland und in Bayern aufnehmen. Natürlich gibt es auch das Problem der Akzeptanz. Das wissen Sie, und das weiß ich.
Natürlich haben wir aufgrund unseres sozialen Systems diesen Einwanderungsdruck. Viele wollen hier bleiben, und noch mehr wollen zu uns kommen. Uns ist es schon lange klar und zunehmend wird es auch vielen von Ihnen klar, dass nicht alle, die zu uns kommen wollen, auch tatsächlich bei uns aufgenommen werden können. Ich denke dabei nur an Herrn Bundesinnenminister Schily, der sich allmählich vom Saulus zum Paulus gewandelt hat, auch wenn ich nicht nachvollziehen kann, dass er die Probleme nicht selber kräftig angeht, sondern „süßen Mut“ dazu braucht. Nachdem dieses Problem zunehmend auch Ihrem Herrn Schily klar wird und es uns schon lange klar ist, müssen wir neue Regelungen finden, um das Problem miteinander zu lösen.
Sie unterstellen uns Ausländerfeindlichkeit. Ich bitte Sie aber, sich daran zu erinnern, welche großartigen Leistungen von der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere aber von Bayern seit Beginn der Neunzigerjahre im Zusammenhang mit den kriegerischen Auseinandersetzungen in Ex-Jugoslawien erbracht wurden. Wie viele Menschen haben wir denn aufgenommen? Alleine aus Bosnien-Herzegowina kamen 350000 Bürgerkriegsflüchtlinge nach Deutschland. Jeder Fünfte davon kam zu uns nach Bayern. 120000 Kosovo-Albaner wurden in der Bundesrepublik insgesamt aufgenommen. Ein erheblicher Teil davon kam zu uns nach Bayern. Wir müssen diese Zahlen der Öffentlichkeit nennen, um die Eindrücke von uns, die Sie zu schüren versuchen, zu widerlegen. Bayern alleine hat mehr Bürgerkriegsflüchtlinge und Menschen in Not aufgenommen als Italien, die Schweiz und Großbritannien zusammen. Auch das muss gesagt werden. Das ist die Wahrheit. Wir haben die Menschen gerne aufgenommen. Parteiübergreifend waren wir uns darin einig, dass wir diese Menschen aufnehmen.
Die Unterschiede werden aber immer dann deutlich, wenn es um die Frage geht, wen wir wieder zurückschicken sollen. Es geht oft gar nicht anders, als die Leute in ihrem eigenen Interesse und im Interesse ihres Heimatlandes zurückzuschicken, denn nur sie können ihr Heimatland wieder aufbauen. Wir müssen sie aber auch deshalb zurückschicken, weil unsere Leistungsfähigkeit und die Akzeptanz bei der deutschen Bevölkerung nicht
unbegrenzt sind; denn wir müssen auch für andere in Not gekommene Menschen wieder aufnahmefähig sein. Ich bitte Sie, uns in dieser Richtung zu unterstützen. Bitten Sie Ihren Herrn Bundeskanzler und Ihre Bundesregierung darum, dass sie durch ihr Drängen auch andere Staaten in der Europäischen Union dazu bringen, in demselben Maße humanitäre Hilfe für in Not geratene Menschen zu leisten, wie wir es in Deutschland und in Bayern getan haben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Kollegin Hirschmann.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!
Nur zu Ihrer Information: Ich habe noch Zeit, mein Zug fährt erst um 18.49 Uhr.
Wenn ich meine beiden Vorrednerinnen höre, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass von Ihrer Seite durch Verdrehungen, Verharmlosung und Lächerlichmachung der Sache verdeckt werden soll, dass Sie von der rot-grünen Koalition offensichtlich nicht mehr bereit sind, im Strafrecht zwischen Mein und Dein zu unterscheiden.
Da können Sie lachen. Frau Schieder, wir kommen noch dazu.
Tatsache ist erstens, dass das nicht irgendeine Lappalie ist, sondern dass es jedes Jahr Schäden in dreistelliger Millionenhöhe durch Graffiti-Schmierereien gibt.