Protocol of the Session on July 9, 2003

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Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß Paragraf 60 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion und die Kollegen Dr. Ritzer und Kollege Hufe von der SPD-Fraktion.

(Hofmann (CSU): Respekt!)

Gegenstimmen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktion der SPD ohne die vorgenannten Kollegen und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen„.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Tagesordnungspunkt 13

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (Drucksache 14/12034)

Zweite Lesung –

Änderungsanträge der Abgeordneten Dr. Dürr, Paulig, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Gewässerunterhaltung ökologisch gestalten (Druck- sache 14/12072)

Trinkwasser ist Daseinsvorsorge (Drucksache 14/12073)

Unsere Gewässer brauchen natürliche Ufer (Druck- sache 14/12074)

Überschwemmungsflächen zum Hochwasserschutz sichern (Drucksache 14/12075)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierfür eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Das Wort hat Herr Meißner.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf die umfangreiche Tagesordnung möchte ich mich kurz fassen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CSU)

Danke schön. Wir haben mit dieser Gesetzesänderung die EU-Wasserrechtsrahmenrichtlinie umzusetzen und die 7. Änderungsnovelle des Wasserhaushaltsgesetzes. Wir haben den Gesetzentwurf der Staatsregierung in den Ausschüssen diskutiert. Es geht um eine neue Bewirtschaftungskonzeption für Gewässer. In Zukunft gibt es Flussgebietseinheiten. Das heißt, Gewässer werden nicht mehr isoliert betrachtet. Es gibt Bewirtschaftungspläne. Alles steht in einem größeren Zusammenhang. Es gibt auch größere Maßnahmenprogramme, die Öffentlichkeit wird in anderer, verbesserter Form angehört. Vor allem ist – was den Gewässerschutz betrifft – die Gewässerunterhaltung interessant. Da gibt es ganz konkrete Qualitätsziele für jedes Gewässer. Aus unserer Sicht sind die Fristen für diese Zielerreichung positiv zu bewerten. Bei oberirdischen Gewässern soll ein guter chemischer und ökologischer Zustand bis 2015 erreicht

werden. Es gibt allerdings davon auch Ausnahmen sowie Verlängerungsmöglichkeiten. Dieses neue Bewirtschaftungskonzept schaut über den Tellerrand hinaus.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung verfolgt über die konkrete Umsetzung der vorgenannten Vorgaben aus Europa und aus Berlin in Landesrecht einige Anpassungen an die Rechtsprechung. Die Staatsregierung hat – um das vorweg zu nehmen – sich sehr eng an die Vorgaben gehalten und hat diese in Landesrecht umgesetzt, ohne sie zu erweitern oder wesentlich einzuschränken. Das fand unsere Zustimmung.

Lassen Sie mich eine Reihe von Anmerkungen zu den Änderungsanträgen machen, die zu diesem Wassergesetz vorgelegt worden sind. Der Antrag auf der Drucksache 14/12072 enthält eine Überlegung, die letztlich dazu führen würde – das müssen wir der Opposition deutlich vorhalten –, dass man die Nutzung der Wasserkraft als erneuerbare Energie einschränkt, und man weitet die Unterhaltungspflichten des Eigentümers eines Gewässers aus. Man will außerdem den Uferbegriff – das ist mit Schutz verbunden – übermäßig ausdehnen. Es ist auch ein bürokratisches Problem, wenn man zum Beispiel jedes Ablassen eines Teiches anzeigt. Stellen Sie sich dabei bitte keinen großen Stausee vor, sondern einen kleinen Fischteich. Das Ablassen müsste man vorher beim Landratsamt anzeigen; das ist eine Überregulierung. Das Ablassen eines Teiches ist ohnehin im Fischereirecht geregelt. Wir haben nicht verstanden, wieso das in das andere Gesetzeswerk mit hineingeschrieben werden soll.

Die Unterhaltungspflicht in diesem Zusammenhang hat der Freistaat wie der Bund im Paragrafen 28 des Wasserhaushaltsgesetzes geregelt. Verschiedene Maßstäbe anzulegen, wäre unsystematisch und außerdem nicht sinnvoll und zielführend. Die Mindestwasserführung, die auch in dem Änderungsantrag aufgegriffen wird, ist im bayerischen Restwasserleitfaden geregelt. Der wird ständig fortgeschrieben und aktualisiert. Also auch hier ist die Änderung überflüssig. Die ökologische Durchlässigkeit von solchen Gewässern wird im Wasserhaushaltsgesetz ebenfalls geregelt. Es ist nicht einzusehen, dass man einerseits darüber diskutiert, wie viele Gesetze man sinnvollerweise abschafft, auf der anderen Seite Dinge, die sinnvoll geregelt sind, in ein anderes Gesetzeswerk erneut hineinschreibt.

In dem Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12073 geht es um den Gedanken der ortsnahen Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge. Das ist zunächst ein vernünftiger Gedanke. Die GRÜNEN wollen aber in ihrem Änderungsantrag den grundsätzlichen Vorrang der ortsnahen Versorgung und lehnen Fernwasserversorgung grundsätzlich ab, selbst wenn kommunale Zweckverbände und ähnliche Zusammenschlüsse bestehen. Da sollte man auch den wirtschaftlichen Gesichtspunkt im Auge haben. Die kommunale Zusammenarbeit funktioniert in diesen Bereichen. Auch diesen Änderungsantrag haben wir als nicht zielführend empfunden. In Bayern ist kein Aufbau eines weiteren Zweckverbands zur Fernwasserversorgung geplant. Letztendlich war der Antrag ein Windei.

Letztlich entspricht der Vorschlag des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN exakt dem Paragrafen 33a der Bundesregelung. Er verlangt aber inhaltlich wieder ein Mehr an Regelung und führt zur Überregulierung. Wir nehmen den Gedanken ernst, bei den Vorschriften nicht zu übertreiben.

Auf der Drucksache 14/12074 wird das Problem der Uferbereiche thematisiert. Wenn man die Wasserqualität oberirdischer Gewässern und deren Zustand verbessern will, dann ist ganz klar, dass man sich mit der Uferproblematik befassen muss. Mit dem Antrag wird ein Grundrechtseingriff beim Eigentum gefordert, denn irgendjemand gehört ein Ufer in der Regel. Wir meinen, ein Entschädigungsanspruch oder eine freiwillige Vereinbarung oder Übereinkunft ist hier zweckmäßiger, vielleicht auch gesonderte Förderprogramme. Im Übrigen geht aus den Rahmenbedingungen, die wir hier umsetzen, hervor, dass erst ab 2009 spezielle Regelungen für den Uferbereich notwendig sind. Bis dahin – das gestehen wir der Staatsregierung gerne zu – will man noch Überlegungen anstellen und Erfahrungen sammeln. Wir wissen, dass der Bund ohnehin das Bundesnaturschutzgesetz novellieren will. Er wird sicherlich Vorgaben machen; das ist wahrscheinlich nicht zu vermeiden. Die können ohne weiteres abgewartet werden.

Ein weiterer interessanter Punkt kam im nächsten Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12075. Darin geht es um die Überschwemmungsgebiete. Selbstverständlich sind auch wir nach den Hochwasserereignissen – Minister Dr. Schnappauf hat das deutlich gemacht und arbeitet daran – daran interessiert, in Überschwemmungsgebieten Bebauung und Ähnliches zu verhindern und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Es wird aber wiederum so sein – und hier ist die CSULandtagsfraktion einer Meinung mit der Staatsregierung –, dass man solche Dinge zunächst einmal im Dialog mit den Kommunen, mit den Eigentümern und mit den Landwirten durchsetzen muss. Der Änderungsantrag der GRÜNEN zielt darauf, das Ganze sofort durchzuziehen und die ordnungspolitische Keule zu schwingen. Wir meinen, das hilft nur bedingt. Es wird nicht so sein, dass schnell noch vollendete Tatsachen in Überschwemmungsgebieten geschaffen werden könnten. Schon durch eine Veränderungssperre ist heute der Schutz dieser Gebiete möglich und wird umgesetzt.

Der Gesetzentwurf, den uns die Staatsregierung vorgelegt hat, ist ausgewogen. Er ist nach den Gesichtspunkten der Europäischen Union ausreichend und vermeidet insgesamt Überregulierungen.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung. Ich sagte, der Gesetzentwurf vermeidet Überregulierungen. Wir müssen uns trotzdem noch mehr anstrengen, manche Dinge nicht zu regeln. Wenn ich den Gesetzentwurf genau ansehe, dann befasst er sich nämlich sehr ausführlich mit Modellbooten. Scheinbar war das ein Wunsch des Fischereiverbandes. Der Fischereiverband wollte das schon lange festgeschrieben wissen. Es gibt verschiedene Modellboote, manche mit Benzinmotor, andere sind batteriebetrieben. Wir haben das jetzt endgültig in Gesetzesform gebracht. An und für sich hätte man sich vielleicht fragen sollen, ob das notwendig war. Ich weiß

es nicht. Vielleicht sind jetzt aber die Fischer wie auch die Benutzer der Modellboote glücklich.

Insgesamt ist der Systemwechsel, der hier vorgenommen wird, hin zu größeren Flusseinheiten – man sieht das große Ganze –, zu begrüßen, insbesondere aber, dass konkrete Ziele gesetzt wurden. Ganz besonders hat uns die Bemerkung seitens der Staatsregierung gefreut, dass Bayern aufgrund dessen, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten hier geleistet worden ist ohne weiteres in der Lage sein wird, die Ziele, die die Gesetze aus Brüssel und Berlin hinsichtlich der ökologischen und chemischen Reinheit des Wassers vorgeben leicht und unproblematisch zu erreichen. Das spricht für die Güte unserer Umweltpolitik. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Gartzke.

(Zuruf des Abgeordneten Kaul (CSU))

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt hellseherische Kollegen, dazu gehört auch Kollege Kaul. Er hat wirklich Recht, ich brauche die Dinge, die Herr Meißner gesagt hat, nicht wiederholen. Das ist vollkommen richtig. Selbstverständlich könnte ich noch einen Schlenker einbringen.

Was aber noch immer nicht geregelt ist, Sie werden es nicht glauben, das ist die Frage, was wir mit Motorbooten auf den Gewässern machen, die mit Biodiesel betrieben werden. Diese Boote müssen anders beurteilt werden als jene, die mit normalem Benzin fahren. Das ist eine Gesetzeslücke, die wir noch nicht gefüllt haben.

Wir können dem Gesetzentwurf zustimmen, weil eine wichtige Passage aufgenommen worden ist, die über das Bundesgesetz und über die europäische Richtlinie noch hinausgeht. Es geht um das klare Bekenntnis, die klare Aussage zur kommunalen Daseinsvorsorge bei der Trinkwasserversorgung. Dafür bedanken wir uns.

Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat vier Änderungsanträge eingebracht. Darauf kann ich in aller Kürze eingehen. Der erste Antrag stellt ein Problem dar. Es geht dabei um das Ablassen von Teichen. Das soll laut Antrag vierzehn Tage vorher angekündigt werden, und dies sogar schriftlich. Es gibt aber sehr kleine Rückstaus, es gibt auch kleine Rückhaltebecken, die automatisch überlaufen, je nach Gewässerführung. Ich glaube, dieser Antrag ist nicht zielführend.

Bei dem nächsten Antrag der GRÜNEN geht es um die Durchlässigkeit der Gewässer. Das ist eine wichtige Aufgabe. Aber auch die Durchlässigkeit muss ich anders sehen. Ich bekomme Probleme, wenn es um genehmigte Wasserkraftwerke geht, deren Genehmigung ausläuft und die verlängert werden muss. Es ist problematisch, wenn man dann das ganze Verfahren von neuem anleiern muss. Soweit ich weiß, gibt es dabei auch Bestandschutz.

Ich meine, es ist doch ein großer Fortschritt, dass im jetzigen Wassergesetz steht, die örtliche Versorgung hat bei der Trinkwasserversorgung Vorrang. Bisher hatten wir das nicht. Das ist also ein großer Fortschritt. Vielleicht wäre es noch besser gewesen, wenn man festgehalten hätte, um dies zu erreichen, müsse auch vorrangig saniert werden.

(Zuruf des Abgeordneten Kaul (CSU))

Das weiß ich schon. Der Vorrang ist ein ganz wichtiger Punkt. Den haben wir auch über das LEP aufgenommen. Die ganze Sache hat schließlich auch eine Vorgeschichte. Wenn man aber jetzt dieses Thema am Problem des Fernwassers hochzieht, das noch gar nicht existent ist und im Hinblick auf die kommunale Zusammenarbeit, die jetzt immer stärker kommen muss, weil das Gesetz auch eine deutliche Verschärfung darstellt, dann ist das nicht richtig.

Ich halte das für problematisch. Im nächsten Antrag sind Zielvorgaben für den Uferschutz enthalten. So werden beispielsweise feste Uferrandstreifen vorgegeben. Festgelegt werden fünf Meter, auch für Gewässer dritter Ordnung. Das ist ein Problem. Diese Forderung wäre wünschenswert, vielleicht wäre eine Uferzone von fünf Metern sogar wünschenswert – die Wasserrichtlinie sieht sogar vor, dass Verbesserungen gemacht werden müssen, mit klaren Fristen, die brauche ich hier nicht zu nennen – aber wir können nicht durch die Lande gehen und den Kommunen pauschal aufoktroyieren, an den Gewässern einen Uferstreifen von fünf Metern anzulegen. Die Kommunen sind für die Gewässer dritter Ordnung nämlich zuständig. Wir können also nicht sagen, nur das ist die Lösung des Problems. Manchmal ist mehr erforderlich, und manchmal gibt es andere Lösungen. Wenn die Umgebung bebaut ist, gibt es noch mehr Probleme.

Bei den Anträgen der GRÜNEN auf den Drucksachen14/12072, 14/12073 und 14/12074 werden wir uns der Stimme enthalten. Dem Antrag auf Drucksache 14/12075 werden wir zustimmen. Dabei geht es um Möglichkeiten für den verbesserten hoheitlichen Schutz in Überschwemmungsgebieten. Allerdings gibt es diese Maßnahmen eigentlich schon durch die Ersatzvornahmen und durch die Feststellung der Gebiete. Hier geht es eigentlich mehr um die Frage, ob man diesen hoheitlichen Schutz macht oder nicht.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Paulig.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es war interessant zuzuhören, mit welchen Gründen und Argumenten Sie unsere Anträge ablehnen. Herr Meißner, Sie haben ganz locker gesagt, die Ziele, die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben sind, die werden in Bayern locker erreicht. Lesen Sie doch bitte die Einführung zum Gesetzentwurf. Dort steht: Eine erste Bestandsaufnahme hat ergeben, dass Bayern – möglicherweise –

den guten chemischen und ökologischen Zustand bei 60 Prozent der Gewässer in Bayern erreichen wird. 30 Prozent der Gewässer werden als erheblich und künstlich verändert eingestuft. Da wird man den guten Zustand schon gar nicht mehr erreichen wollen. Bei 10 Prozent der Gewässer war die Frage sogar noch ungeklärt. Ich muss also sagen, Sie geben sich bei dem, was die Wasserrahmenrichtlinie fordert mit 60 Prozent zufrieden.

(Zuruf des Abgeordneten Meißner (CSU))

Sie haben also die Chance, die in einer Wasserrahmenrichtlinie steckt, locker flockig preisgegeben. Die Wasserrahmenrichtlinie vom Dezember 2000 ist wirklich eine Chance, das Denken beim Wasserschutz umzukrempeln, Flussgebietsbezogen zu denken und zu handeln und bis zum Jahr 2015 an der Erfüllung dieser Kriterien und Anforderungen zu arbeiten. Ich muss sagen, dass diese Chance mit dem vorgelegtem Gesetzentwurf aufgegeben wurde. Die ökologischen Anforderungen der Zukunft wurden nicht aufgegriffen.

Sie haben so nett gesagt, bei dieser Forderung der GRÜNEN gibt es diese Verordnung, und für jene Forderung der GRÜNEN haben wir jenes Gesetz. Wäre es im Sinne der Verwaltungsvereinfachung nicht sinnvoller gewesen, diese ökologischen Forderungen, wie sie von der Wasserrahmenrichtlinie und vom Wasserhaushaltsgesetz vorgegeben werden, in das Bayerische Wassergesetz aufzunehmen, zu bündeln und andere Gesetze und Verordnungen wirklich im Sinne der Verwaltungsvereinfachung aufzuheben? Diese Chance, mit dieser Novelle ein vernünftiges, umfassendes bayerisches Wassergesetz zu machen, wurde heute gründlich vertan. Sie haben recht nett gesagt, die Sache mit den Modellbooten wurde geregelt. Nur das, was die Wasserrahmenrichtlinie bietet, das hat in Bayern leider keinen Niederschlag gefunden. Wir haben in Bayern neun Flussgebietseinheiten. Die könnten in Bayern wirklich zu ökologischem Denken anstoßen.