Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 109. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.
Am 15. Oktober 2012 verstarb der ehemalige Kollege Josef Grünbeck im Alter von 87 Jahren. Er gehörte dem Landtag von 1978 bis 1982 sowie von 1990 bis 1991 an und vertrat für die FDP-Fraktion den Wahlkreis Schwaben. Während seiner Zugehörigkeit zum Landtag war Josef Grünbeck Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. Vor seinem Ausscheiden hatte er die Funktion des Fraktionsvorsitzenden der FDP inne.
Josef Grünbeck war leidenschaftlicher Unternehmer und Politiker. Vertrieben aus seiner Heimat, dem Sudetenland, ließ er sich in Höchstädt nieder und baute dort mit großem Erfolg und Engagement zusammen mit seiner Frau eine Firma für Wasseraufbereitung auf. Diese Erfahrungen der Unternehmens- und Mitarbeiterführung brachte er auch immer wieder in die Politik ein, sei es auf der kommunalen Ebene, im Landtag oder im Deutschen Bundestag, dem er insgesamt elf Jahre angehörte.
Auch in schwierigen politischen Diskussionen scheute sich Josef Grünbeck nicht davor, Klartext zu sprechen, direkt und prägnant ohne rhetorische Verzierungen zu formulieren. Insbesondere wegen seiner Geradlinigkeit wurde er von politischen Freunden und Gegnern sehr geschätzt.
Der Bayerische Landtag trauert mit den Angehörigen und wird dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. - Sie haben sich zu Ehren des Verstorben von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich drei Geburtstagsglückwünsche aussprechen. Am 29. September feierte Kollege Bernd Kränzle einen runden Geburtstag. Jeweils einen halbrunden Geburtstag feierten am 9. Oktober Herr Fraktionsvorsitzender Thomas Hacker und am 15. Oktober Frau Vizepräsidentin Christine Stahl.
Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute und viel Erfolg für Ihre parlamentarischen Aufgaben.
Regierungserklärung der Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz "Starke Justiz, starke Verbraucher, starkes Bayern"
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Eine der elementarsten Aufgaben des modernen Staates ist es, die Sicherheit seiner Bürgerinnern und Bürger zu garantieren. Die Menschen in Bayern wollen sicher und frei leben. Sie wollen sich in ihrer Heimat geschützt fühlen, ohne im Alltag groß darüber nachdenken zu müssen. Sie wollen darauf vertrauen können, dass sie als Verbraucher sicher Dienstleistungen in Anspruch nehmen und Waren erwerben können. Sie wollen sicher sein, wenn sie als User im Netz unterwegs sind, und sie wollen sicher sein, dass ihre Rechte nicht mit Füßen getreten werden, wenn sie neue Ideen entwickeln. Sie wollen darauf vertrauen können, dass die Regeln von heute auch morgen noch gelten, wenn sie als Unternehmer Investitionen tätigen; denn nur wer sich sicher fühlt, nimmt seine Chancen wahr und macht von seinen Freiheiten Gebrauch.
Nur wer sich sicher fühlt, wird sich bei uns in unserem Land ansiedeln, wird Unternehmen gründen, wird Ideen entwickeln und sein Leben eigenverantwortlich gestalten. Freiheit und Sicherheit bedingen einander. Freiheit setzt Sicherheit voraus. Der Garant für all diese unterschiedlichen Ausprägungen des einen fundamentalen Wunsches nach Sicherheit ist eine starke Justiz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich das sage, meine ich "stark" nicht im Sinne von Gewalt oder Kraft, sondern ich betone damit Verantwortung, Werteorientierung und Vertrauen. Stark ist die Justiz, die die Menschen schützt und die für eine konsequente Ahndung von Straftaten sorgt, eine Justiz, die die Opfer im Blick hat und die sich der Schwächeren annimmt, eine Justiz, die gewährleistet, dass jeder Bürger und jeder Unternehmer in fairer und transparenter Weise zügig zu seinem Recht kommen und dass sich Recht und Rechtspflege als verlässlich und vor allen Dingen als unabhängig erweisen, eine Justiz, die sich immer wieder neu den Herausforderungen unserer Zeit stellt und die den Rückhalt in der Bevölkerung hat und die das Vertrauen der Menschen in unserem Land genießt. Nicht zuletzt mit dem Blick der Verbrau
cherschützerin gehört für mich zur starken Justiz eine umfassende Verbraucheraufklärung und Verbraucherbildung für die Menschen vor Ort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Bayern haben wir eine solche starke Justiz. Bundesweit nimmt die bayerische Justiz eine Spitzenposition ein. Das belegen verschiedenste Statistiken. Aber wir haben uns darüber hinaus einmalig in Deutschland einer objektiven und repräsentativen Bewertung durch Bürger, Unternehmer und Rechtsanwälte gestellt. Ich bin stolz darauf, sagen zu können, dass die Ergebnisse dieser Untersuchung meine Überzeugung belegen: Die Justiz in Bayern genießt das für ihre Arbeit unverzichtbare Vertrauen der Menschen und den Rückhalt in der Bevölkerung; denn von den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern sind 70 % mit der Justiz zufrieden. Alle, Bürger, Rechtsanwälte und Unternehmen, sind sich in einem einig: Die bayerische Justiz ist neutral und objektiv.
Dabei fallen mir vor allen Dingen zwei Erkenntnisse besonders ins Auge, nämlich: Je enger der Kontakt der Menschen mit der bayerischen Justiz ist, desto besser ist die Bewertung. Für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen ist die Justiz auch ein wichtiger Standortfaktor. Da kann ich ganz klar sagen: Dieses Bewusstsein war zu Beginn meiner Tätigkeit noch nicht vorhanden.
Das ist ein enormer Vertrauensbeweis, aber gleichzeitig auch eine Herausforderung, ein Auftrag an die bayerische Justiz. Wer den Menschen heute Sicherheit bieten will, der muss nicht selten einen Spagat vollbringen zwischen Sicherheit auf der einen und Freiheit auf der anderen Seite; denn heute, im Zeitalter der Globalisierung und des Internets, lauern neue Bedrohungen für unsere Sicherheit. Gleichzeitig eröffnet die globale und digitale Entwicklung unseren Bürgerinnen und Bürgern ein Höchstmaß an Freiheit. Unsere Gesellschaft nimmt an diesen Veränderungen teil. Es gibt eine wachsende Vielfalt von Lebensmustern, Familienstrukturen und Verbindungen, die Menschen miteinander eingehen. Wir, die bayerische Justiz, haben diese Herausforderungen in den Blick genommen und haben sie vor allen Dingen auch angepackt. Egal, ob es ums Zivilrecht oder um das Strafrecht geht oder ob wir den Verbraucherschutz anschauen: Die bayerische Justiz wird für ihre fachlich hoch kompetenten und vor allen Dingen auch weitsichtigen rechtspolitischen Initiativen respektiert, die sich letztlich im Bundesrecht durchsetzen.
Ich erinnere an die Verschärfung des Jugendstrafrechts. Das ist ein bayerischer Erfolg. Zwei meiner langjährigen Kernforderungen sind umgesetzt worden, nämlich erstens die Einführung des Warnschus
sarrests und zweitens die Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe für Heranwachsende, also für junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren, in besonders schweren Mordfällen auf 15 Jahre.
Erfolg hat die bayerische Justiz aber nicht nur wegen ihrer hohen fachlichen Kompetenz; sie ist auch enorm schnell. Das zeigt zum einen die Verfahrensdauer im Vergleich zu anderen Bundesländern; das zeigen zum anderen aber auch die Reaktionen auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 und auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 zur Sicherungsverwahrung, das wir sofort zum Anlass genommen haben, mit Hochdruck an Neuregelungen zu arbeiten. Die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts lautet: Es muss einen deutlichen Abstand zwischen den Strafgefangenen auf der einen Seite und den Sicherungsverwahrten auf der anderen Seite geben. Deshalb habe ich bereits im Mai den Grundstein für den Neubau eines Hauses für Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt Straubing gelegt und damit den Startschuss für das bauliche Fundament der neukonzeptionierten Sicherungsverwahrung in Bayern gegeben, ein Projekt, das durch die Zukunftsstrategie "Aufbruch Bayern" möglich wurde.
Wir gewähren den Sicherungsverwahrten so weit wie möglich Freiheit nach innen in ihren Gebäuden, garantieren aber zugleich - das ist mir als Sicherheitspolitikerin besonders wichtig - nach außen höchstmögliche Sicherheit für die Menschen. Es geht um den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor extrem gefährlichen Straftätern und es geht um Therapie und Resozialisierung, soweit dies möglich ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Aufgabe des Strafvollzugs ist es, alles zu unternehmen, damit Straftäter sozialverträgliches Verhalten lernen, damit sie sich wieder in die Gemeinschaft integrieren können. Es liegt in unser aller Interesse, dass aus dem Straftäter von heute morgen ein gemeinverträglicher Nachbar wird. Damit rede ich jetzt nicht dem Kuschelvollzug das Wort, ganz im Gegenteil: Der bayerische Strafvollzug - dazu zählen auch die Resozialisierungsmaßnahmen - ist dafür bekannt, dass er konsequent ist und dass er harte Anforderungen stellt. So muss das auch bleiben. Aber jede Investition in Resozialisierungsmaßnahmen ist auch eine Investition in ein Mehr an Sicherheit der Gesellschaft. Deswegen haben wir zusätzlich zu den bereits vorhandenen 217 Therapieplätzen weitere 98 Plätze speziell für Gewaltstraftäter geschaffen und werden bis Ende des nächsten Jahres weitere 70 Therapieplätze dazu bekommen, sofern das Hohe Haus dies beschließt.
Hier geht es nicht um ein Wellness-Programm für Täter, sondern um die konsequente Aufarbeitung von Defiziten. Wir investieren zwar in die Täter, aber wir schützen damit die Opfer und die Gesellschaft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist jeder Täter therapierbar. Diesem Bild des Bundesverfassungsgerichts, wonach wirklich jeder geläutert und wieder gut werden kann, erliegen wir nicht. Schön wäre es, wenn es so wäre. Aus Erfahrung muss ich aber sagen, dass gerade dies nicht die Realität ist. Es gibt extrem gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter, deren Gefährlichkeit wir auch mit intensivster Betreuung und intensivster Behandlung, etwa im jahrelangen Strafvollzug, nicht auf ein Maß zurückführen können, das für die Allgemeinheit zumutbar wäre. Es gibt auch Straftäter - hier dürfen wir uns ebenfalls nichts vormachen -, die sich einer Therapie schlicht verweigern und die sich nicht mit ihrer Straftat auseinandersetzen wollen. Nach der Rechtsprechung sind solche gefährlichen Straftäter, die ein evidentes Risiko bedeuten, aber dennoch auf freien Fuß zu setzen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, diese Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, weil diese Entscheidung dem Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit nicht gerecht wird. Für mich bedeutet das: Ich will alles tun, um unser Sicherheitsnetz so dicht zu weben, wie es nur geht. Dazu gehört auch die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die gerade keine Alternative zur Haft oder zur Sicherungsverwahrung ist, sondern die von uns nur als zusätzliche Sicherheit bei der Führungsaufsicht eingesetzt wird, wenn wir nicht anders können und aus rechtlichen Gründen Straftäter entlassen müssen.
Wer in einer politischen Diskussion oder Auseinandersetzung behauptet, dass wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung nur einsetzen, um Geld zu sparen, also weil sie billiger als ein Haftplatz oder ein Platz in der Sicherungsverwahrung ist, zu dem kann ich nur sagen: Er hat keine Ahnung.
Eine solche Argumentation zeugt von einem Sicherheitsverständnis, das das Täterinteresse vor den Opferschutz stellt. Ich sage ganz klar: Unsere Politik geht genau anders. Diese unterschiedliche Sichtweise bei der Sicherheit zeigt sich auch überdeutlich bei einem Thema, das in diesem Jahr durch die Presse ging: Ein Täter, der zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, soll schon nach fünf Jahren in den Urlaub geschickt werden, also aus der Haft in den Ur
Wir haben deshalb im Bayerischen Strafvollzugsgesetz mit gutem Grund geregelt, dass ein Hafturlaub für diese Gefangenen frühestens nach zwölf Jahren und nur dann in Betracht kommt, wenn keine Fluchtoder Missbrauchsgefahr besteht. Nur nach strenger Prüfung, ob die Voraussetzungen wirklich erfüllt sind, kann es überhaupt vertretbar sein, zur Vorbereitung einer späteren Entlassung einen Hafturlaub zu gewähren. Auch hier steht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor der Freiheit der Täter. Es wäre ein völlig falsches Signal, wenn wir einen verurteilten Straftäter, der weiß, dass er noch zehn Jahre ohne greifbare Freiheitsperspektive vor sich hat, in die Freiheit entlassen würden.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, höchste Sicherheit, das gilt für uns nicht nur auf Straßen und Plätzen in unseren Kommunen und in unserem Land, sondern das gilt für uns auch im Netz. Das Internet hat unbestritten viele positive Seiten. Mittlerweile ist es für jeden ein wichtiges Arbeitsmittel. Mit der Internetnutzung steigen aber auch die Möglichkeiten, dieses Medium zur Begehung von Straftaten zu verwenden. Im Jahr 2011 wurde durch solche Straftaten im Netz ein Schaden von knapp 30 Millionen Euro verursacht, das ist beinahe der dreifache Wert des Vorjahres. Und die Dunkelziffer ist hoch.
Wir haben es hier mit einer Kriminalität zu tun, die exorbitant und dynamisch wächst. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist im Jahr 2011 in Bayern über 10.000 Fälle der Computerkriminalität aus - ein Anstieg um über 19 % im Vergleich zum Vorjahr. Im Fünf-Jahres-Vergleich hat sich die Fallzahl, gemessen am Jahr 2007, um etwa 5.800 Fälle nahezu verdoppelt. Hinzu kommt wiederum das hohe Dunkelfeld, das wir nicht außer Acht lassen dürfen.
Die Cyberkriminalität hat viele Gesichter, ob das nun Angriffe auf die Steuerungssysteme in Industrie und Daseinsvorsorge wie zum Beispiel der Strom- und Wasserversorgung sind oder ob es sich um Sabotagehandlungen auf fremden Rechnern handelt. Es gibt aber auch Straftaten, die sowohl in der realen als auch in der virtuellen Welt begangen werden. Dazu zählt etwa die Verbreitung von Kinderpornografie. Sie wird nicht nur unter dem Ladentisch, sondern inzwischen vor allem über das Internet weltweit über Chatforen mit einem Klick tausendfach verbreitet. Der Täter braucht heute nicht mehr Brecheisen oder Strumpfmaske. Er muss sich nicht mehr auf einen Bankraub vorbereiten. Ihm genügt ein Laptop und dass er sich gut im Internet auskennt. Der Einbruch erfolgt nicht mehr ins Haus, sondern in den Computer.
Diese neuen Kriminalitätsformen müssen wir angreifen. Das tun wir mit juristischem und technischem Know-how und reibungsloser Zusammenarbeit. Unterschiedliche Behörden arbeiten hier auf europäischer und internationaler Ebene effektiv zusammen.
Ich habe in meinem Haus für diese Delikte ein spezielles Referat "Internetkriminalität" als zentralen Ansprechpartner für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in Bayern eingerichtet. Es dient allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften und den drei Generalstaatsanwaltschaften.
Es reicht nicht aus, allein im Netz Strafverfolgung zu betreiben; es geht auch darum, das Internet in die Zukunft hinein zu gestalten, zum Beispiel in der Frage, wie wir mit dem Eigentum im Netz, dem geistigen Eigentum, umgehen. Die weltweiten Demonstrationen gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA haben die Diskussion über das Urheberrecht in den Mittelpunkt unserer Gesellschaft gerückt. Es ist für uns eine Herausforderung, das Urheberrecht auf der einen Seite, aber auch die Freiheit im Internet auf der anderen Seite zum Ausgleich, in eine Balance zu bringen.
Dabei darf Freiheit allerdings nicht mit Kostenfreiheit verwechselt werden. Wenn wir massenhaft Verbreitung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke über das Internet reklamieren müssen, dann ist das etwas, was den Künstlern, was den Nutzungsberechtigten vielfach an die Substanz geht. Ihre Verwertungsmöglichkeiten sind nichts mehr wert, während illegale Anbieter oftmals riesige Erlöse einfahren.
Hier muss man schlicht sagen, dass wir immer daran denken müssen: Es ist unsere ganz große Ressource in Deutschland, dass wir Tüftler und geistige Brillanz haben. Diese braucht auch entsprechenden Schutz.
Liebe Kollegen, einfache Lösungen sind hier nicht möglich, aber von einigen elementaren Grundsätzen müssen wir ausgehen. Zum einen müssen Kommunikation und Interaktion auch im Internet zurechenbar und verantwortet sein. Ich kann dort nicht einfach etwas tun, was ich im realen Leben nicht tun darf.
Neben nationalen Regelungen brauchen wir auch internationale Rahmenbedingungen. Persönlichkeitsund Datenschutz im Internet sind keine Holschuld des Nutzers, sondern das muss letztlich der Anbieter selbst erbringen.
Es sollte uns gelingen, das Problem an der Wurzel zu packen, um es nicht durch massenhafte Abmahnungen von Einzelpersonen bekämpfen zu müssen, was meines Erachtens nicht mehr verhältnismäßig ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Mensch steht in Bayern im Mittelpunkt: im Strafrecht, im Internet, aber genauso, wenn es um das Zivilrecht oder um den Verbraucherschutz geht. Schauen Sie sich zum Beispiel die demografische Entwicklung an. Wir sehen, dass der Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft massiv zunimmt. 2030 wird in Bayern jeder dritte Bewohner 60 Jahre und älter sein.
Da liegt es auf der Hand, dass wir die Bedürfnisse älterer Menschen ganz besonders in den Blick nehmen. Die bayerische Justiz engagiert sich hier in vielerlei Hinsicht: Vorsorge, Betreuung, Patientenverfügung. Für mich ist es ein zentrales Anliegen, dass die Rechte von Senioren, die betreuungs- und pflegebedürftig sind, gewahrt werden und dass ihnen jede Unterstützung zukommt, die sie wollen und die sie brauchen.