Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Auszubildende und Betreuer der Firma WABEQ gGmbH, ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Integrationskurses für Flüchtlinge der Schule für Weiterbildung und Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kurses „Gesellschaft und Kultur in Bremen“ der Volkshochschule.
Gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen folgenden Eingang bekannt, bei dem interfraktionell vereinbart wurde, ihn nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen, es handelt sich insoweit um den Tagesordnungspunkt 106, Wahl eines Mitglieds der staatlichen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz.
1. Wir kommen wieder - Bremer Uni fit für die Exzellenzstrategie 2026 machen! Antrag der Fraktion der CDU vom 8. November 2017 (Drucksache 19/1353)
2. Wie sicher können die Bremer sich im Viertel und im gesamten Stadtgebiet noch fühlen? Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 8. November 2017 (Drucksache 19/1354)
Meine Damen und Herren, ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) heute bereits um 12.00 Uhr unterbrochen wird, um den Abgeordneten die Möglichkeit zu geben, an der Gedenkfeier anlässlich des Jahrestages der Novemberpogrome am Mahnmal in der Dechanatstraße teilzunehmen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt dann um 15.00 Uhr ihre Beratungen wieder auf.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich ganz herzlich, mit viel Empathie der Abgeordneten Frau Dr. Henrike Müller zu ihrem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Betriebsprüfungen im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Leidreiter, Timke und Gruppe BIW.
Erstens: Wie hoch war das Mehrergebnis aus Betriebsprüfungen im Land Bremen in den Jahren 2014 bis 2016, und wie hoch waren die veranlagten Steuermehreinnahmen sowie die tatsächlichen Zahlungseingänge für den Fiskus - Soll-Ist-Vergleich -, die aus diesen Betriebsprüfungen resultieren? Bitte getrennt nach Jahren und den Finanzämtern Bremen und Bremerhaven ausweisen.
Zweitens: Welchen prozentualen Anteil am Mehrergebnis aus Betriebsprüfungen machten im Jahre 2016 Gewinnverlagerungen sowie die Übernahme von Aufgaben der Steuerveranlagung durch die Betriebsprüfungsstelle aus?
Drittens: Wie viele Betriebsprüfungen wurden 2016 im Land Bremen durchgeführt, wie viele Betriebsprüfer waren im Einsatz, und wie hoch waren die Kosten, die Betriebsprüfungen für das Finanzressort insgesamt verursachten, einschließlich Verwaltungsgemeinkosten sowie anteilige Kosten für Sachgebietsleiter?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Das Mehrergebnis der Betriebsprüfungen für das Jahr 2014 betrug 123,5 Millionen Euro. Für das Jahr 2015 waren es 64,4 Millionen Euro und für das Jahr 2016 ein Betrag von 133,6 Millionen Euro.
Da die Prüfungsberichte anschließend von den Innendiensten der Finanzämter in Steuerbescheide umgesetzt werden müssen, ist davon auszugehen, dass mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung entsprechende Steuermehreinnahmen festgesetzt werden. Eine technische Überwachung zum Zwecke einer statistischen Auswertung erfolgt nicht. Dies ist aber auch nicht notwendig, weil eine flächendeckende, dezentral organisierte Überwachung der Auswertung aller Prüfungsberichte erfolgt.
Eine betragsmäßige Überwachung der festgesetzten Mehrergebnisse ist als bremische Einzellösung auch zukünftig nicht vorgesehen, da in der Finanzverwaltung ausschließlich länderübergreifende Programme aus dem KONSENS-Verbund eingesetzt werden, die entsprechende Funktionalitäten nicht bieten. Dies gilt auch für die Überwachung der tatsächlichen Zahlungseingänge für den Fiskus.
Auf Grund der Bitte des Haushalts- und Finanzausschusses der Bremischen Bürgerschaft wurde hiervon unbenommen für die Erstellung des Jahresberichts für 2016 der bremischen Steuerverwaltung eine zeitweise manuelle Überwachung der kassenwirksamen Einnahmen der Betriebsprüfungsmehrergebnisse durchgeführt. Durch die engmaschige Verzahnung von Finanzämtern mit der zentralen Vollstreckungsstelle bei der Landeshauptkasse in Bremen ist eine zuverlässige Zahlungsüberwachung im Rahmen der landesinternen Möglichkeiten vollständig gewährleistet. Darüber hinausgehende Maßnahmen einer zentralen Überwachung sind insbesondere im Hinblick auf den großen Arbeitsaufwand sowie der nicht aussagekräftigen Ergebnisse nicht vertretbar.
Zu Frage zwei: Eine statistische Überwachung der Ergebnisse der Betriebsprüfung dem Grunde nach wird nicht durchgeführt. Dementsprechend ist es nicht möglich, eine Aussage dazu zu treffen, wie hoch der prozentuale Anteil von Gewinnverlagerungen oder sonstigen Kategorisierungen von Einzelfeststellungen am Mehrergebnis der Betriebsprüfung ist. Dies liegt insbesondere auch darin begründet, dass es hierzu notwendig wäre, die technische Umsetzung jeder einzelnen Prüfungsfeststellung durchzuführen, anstatt wie bisher auf die Summe der Gewinn- beziehungsweise Steuer
In der täglichen Arbeit der Betriebsprüfer treten Gewinnverlagerungen in einem sehr breiten Spektrum auf. Zu unterscheiden ist hier zwischen der Gewinnverlagerung innerhalb eines Betriebes auf andere Veranlagungszeiträume und der grenzüberschreitenden und betriebsübergreifenden Gewinnverlagerung zur Erzielung von steuerlichen Vorteilen. Gerade die grenzüberschreitende Gewinnverlagerung führt oftmals zu erheblichen Steuerausfällen und ist daher tatsächlich seit Jahren bundesweit im Fokus der Betriebsprüfungsstellen.
Unabhängig von der immer stärkeren Ausrichtung auf Sachverhalte mit der Gefahr eines endgültigen Steuerausfalls ist die Betriebsprüfung allerdings auch rechtlich dazu verpflichtet, Sachverhalte mit nicht unbedeutender Gewinnverlagerung zwischen mehreren Veranlagungszeiträumen in die Außenprüfung aufzunehmen.
Ist bei einem Steuerfall im Land Bremen eine Betriebsprüfung vorgesehen, ist in der Folge der zuständige Betriebsprüfer für die Beurteilung des Gesamtfalls bis zum Abschluss der Betriebsprüfung zuständig. Eine darüber hinausgehende Übernahme von Aufgaben der Steuerveranlagung durch die Betriebsprüfung findet nicht statt.
Zu Frage drei: Im Jahr 2016 wurden im Land Bremen insgesamt 1 239 Betriebsprüfungen durch 144 Betriebsprüfer durchgeführt. Dies entsprach - gemessen in Vollzeitäquivalenten - einem tatsächlich prüfenden Personal von rund 111 Stellen. Die Gesamtpersonalkosten des Finanzamts für Außenprüfung für den Bereich der Betriebsprüfung betrugen 8 621 388, 66 Euro. In dieser Summe sind die Personalkosten für das prüfende Personal, die eigene Verwaltung und die Führungsebene, sowie Kosten für die IT-Ausstattung und die Räumlichkeiten enthalten. - Soweit die Antwort des Senats!
Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Lernmittelfreiheit an Berufsschulen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Leidreiter, Timke und Gruppe BIW.
Erstens: Trifft es zu, dass die Lernmittelfreiheit auch für Auszubildende an Berufsschulen gilt, und wenn ja, wie viele Berufsschüler in Bremen kommen derzeit in den Genuss dieser Regelung?
Zweitens: Wie hoch ist der Betrag, den Bremen für die kostenlose Bereitstellung von Lernmitteln an Berufsschulen pro Schüler beziehungsweise pro Klasse im Jahr zur Verfügung stellt, wie wird dieser Betrag berechnet, und wie hat er sich im Zeitraum zwischen 2013 und 2017 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen.
Drittens: Ist dem Senat bekannt, dass Bildungsgangleiter am Schulzentrum des Sekundarbereichs II Utbremen, Europaschule, Arbeitgeber schriftlich dazu auffordern, ihren Auszubildenden Bücher für den Berufsschulunterricht zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, ist diese Vorgehensweise üblich?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Lernmittelfreiheit in Bremen gilt auch für die circa 17 000 Berufsschülerinnen und Berufsschüler im Land Bremen.
Zu Frage zwei: In Bremen liegt der „Pro-KopfMessbetrag“, PKM, für die Lernmittel je nach Ausbildungsgang/Beruf zwischen 23,00 Euro und 587,00 Euro. Für die Berechnung des Betrages pro Schule Anfang des Jahres wird die Schülerstatistik vom Oktober des vorherigen Jahres zugrunde gelegt. Der PKM wurde in dem Zeitraum 2013 bis 2017 nicht erhöht. Seit 2015 werden aber per anno zusätzlich 0,5 Millionen Euro für die Ausstattung der Werkstätten bereitgestellt.