„Die wirtschaftlichen Chancen Berlins werden durch eine Regierungsbeteiligung der PDS dramatisch geschmälert.
Schon jetzt fließen jährlich 4 Milliarden DM aus dem Länderfinanzausgleich nach Berlin. Gerade Hessen, das mit Abstand die meisten Gelder in den Länderfinanzausgleich pumpt, muß verlangen, daß Berlin wirtschaftlich stark wird und sich nicht durch eine Regierungsbeteiligung von Kommunisten schadet.“
Da wird schon in den Ansatzpunkten ein bißchen deutlich, worum es beim Länderfinanzausgleich geht. Es ist eine spannende Angelegenheit, denn der Vorlauf war, daß Stoiber und Teufel Verfassungsklage in Karlsruhe eingereicht haben,
eine Verfassungsklage, Herr Kruse, die auf die Stadtstaaten abzielte, die zum Ziel hatte, die Stadtstaaten dort zu schlachten.
Wir haben nicht verloren, wir haben mit Karlsruhe gekämpft. Ich bin nur ein bißchen gespannt, wie sich die CDU dann dazu verhält, wenn der gute Roland Koch und der gute Stoiber im Hamburger Wahlkampf auftauchen.
Bezogen auf die Berliner ist mir auch immer ein bißchen anders geworden, wenn die mit den Mitteln, die wir ihnen im Länderfinanzausgleich gegeben haben, 40 Millionen DM für Universal einsetzen.
Da können Sie ermessen, welche staatspolitische Souveränität dieser hamburgische Senat immer gehabt hat, daß er dies nicht mit dem Länderfinanzausgleich vermischt hat.
In den vor uns stehenden Verhandlungen geht es um sehr viel, und das ist, liebe Frau Uhl, für die Überlebensfähigkeit der Länder von entscheidender Bedeutung. Wenn man dabei Fehler macht, dann hat das strukturelle Auswirkungen, die langfristig nicht auszugleichen sind. Deswegen kommt es hier wirklich darauf an, eigene Interessen auch zu definieren. Es ist kein akademischer Streit, denn Teufel und Stoiber haben auf die Einwohnerwertung und die Stadtstaaten gezielt und geschielt, weil sie glaubten, dort ein Bündnis von 13 zu drei zu haben, nämlich 13 Flächenländer gegen drei Stadtstaaten. In solchen Verteilungskämpfen kommt es dann auch sehr stark darauf an, neben dem akademisch richtigen Modell, das man nach Belieben entwickeln kann,
Dieses ist ein entscheidender Punkt, und es war bei uns von vornherein ein wichtiger Ansatz, den Länderfinanzausgleich auch im Zusammenhang mit unserer norddeutschen Situation und mit anderen politischen Themen zu sehen, die wir in der Region haben. In einer Metropolregion wie Hamburg, die auf Kooperation mit den Nachbarländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern angewiesen ist, kommt es auch darauf an, keine falschen Fronten aufzumachen, auch wenn man theoretisch über Positionen nachdenken könnte, die Verteilungskämpfe mit den Nachbarländern auszutragen. Diese Erkenntnis, zu versuchen, aus der isolierten Position der drei Stadtstaaten herauszukommen und Bündnispartner bei den Flächenländern zu finden, hat unser Handeln beeinflußt.
Daß wir darüber hinaus, bezogen auf die historische Situation, in der wir uns befinden, nämlich die Einheit voranzubringen und das Zusammenwachsen der deutschen Länder zu entwickeln,
geübt durch kooperativen Föderalismus, gesagt haben, daß wir die Situation der neuen Länder mitberücksichtigen müssen, ist ein weiteres Element unserer Philosophie gewesen. Deswegen sind wir auch zu einem Leitbild der Beibehaltung des kooperativen Föderalismus gekommen.
Ich habe mit großem Interesse sowohl das Büchlein als auch den Bericht der Enquete-Kommission gelesen und glaube, daß die Hamburgische Bürgerschaft auf diese Ausarbeitung richtig stolz sein kann. Ich empfinde es als eine Unterstützung dessen, was Frau Senatorin NümannSeidewinkel und ich in den Verhandlungen um den Länderfinanzausgleich in die Wege geleitet haben, und bin dankbar, daß diese Unterstützung in den wesentlichen Punkten von allen Fraktionen gekommen ist.
Was allerdings das Minderheitenvotum einer regionalisierten Steuerautonomie angeht, muß man in Zeiten einer gesamteuropäischen Steuerharmonisierung neben den Argumenten, die Frau Hajduk angeführt hat, sagen, daß es in einer Zeit, wo wir darauf angewiesen sind, in Europa die Steuern zu harmonisieren, nicht zusammenpaßt, Kleinstaaterei im Steuerrecht zu betreiben und Abwerbungsdruck zu erzeugen.
Aber in den anderen Bereichen hat die Kommission die Hamburger Position untermauert. Zentrales Ziel muß natürlich sein, die Stadtstaaten in ihrer Besonderheit zu berücksichtigen, und das betrifft das Thema Einwohnerwertung. Dies ist der zentrale Punkt, und jeder, der weiß, welche Auswirkungen es gehabt hätte und haben würde, wenn wir diese Einwohnerwertung verlieren würden, ist sich dessen bewußt. Wenn wir zusätzlich zu den 1,1 Milliarden DM des letzten Jahres 1,6 Milliarden DM zahlen müßten, würde das auch das Ende des starken Stadtstaates Hamburg bedeuten. Daß dies für Bremen bedeutet, nie aus seiner Haushaltsnotlage herauszukommen, und für Berlin, überhaupt nie richtig auf eigene Beine zu kommen, ist klar, aber das hätte auch für Hamburg entscheidende Bedeutung.
Deswegen war das Ziel Nummer eins in der Tat, die Einwohnerwertung der Stadtstaaten zu erhalten. Ich habe viele kluge Vorschläge bekommen, man müsse doch zwischen einem Stadtstaat unterscheiden, der Geberland sei, und Stadtstaaten, die Nehmerländer seien. Diese Vorschläge klingen einleuchtend, und es schmeichelt einem auch richtig, wenn man als hamburgischer Bürgermeister hört, du bist ja Zahler, deswegen müßtest du eigentlich dafür eintreten, ein bißchen mehr zu bekommen. Aber das bedeutet natürlich auch, daß die drei Stadtstaaten auseinanderdividiert werden, und wenn das dort anfängt, setzt sich das natürlich an anderen Punkten schnell fort.
Deswegen kann es nicht um eine Differenzierung gehen, sondern die drei Stadtstaaten mußten, als es in Berlin eine große Koalition mit CDU-Führung gegeben hat
und in Bremen eine große Koalition mit SPD-Führung, solidarisch behandelt werden und werden auch in Zukunft bei veränderten Verhältnissen so behandelt werden müssen; das gebietet die politische Klugheit auf unserer Seite.
Es wird darum gehen, diese 135 Punkte zu erhalten und so gut wie möglich gesetzlich abzusichern. Wir haben bereits zwei Bundesverfassungsgerichtsurteile, die den Großstadtvergleich auch als Methode für die Berechnung der Einwohnerwertung als adäquates Mittel angesehen haben. Ich gehe davon aus, daß sich diese Methode weiter verfestigt, wenn wir die 135 im Länderfinanzausgleich wieder durchsetzen können.
Darauf werden wir sehr angewiesen sein, denn das Verfassungsgericht sagt ja, das Ganze muß überprüfbar sein. Der Großstadtvergleich – da stimme ich mit Frau Kiausch, Frau Hajduk und auch mit Ihnen, Herr Kruse, völlig überein – ist das adäquate Instrument, um die besondere Situation der Stadtstaaten zu berücksichtigen. Das habe ich auch gegenüber dem Sonderausschuß des Bundestages gesagt und im Bundesrat und Bundestag ausgeführt. Es gibt also eine ganze Reihe von konkreten Punkten, in denen die Bürgerschaft den Senat unterstützt, wo wir uns einig sind.