Auf der Pressekonferenz haben Herr von Beust und heute auch Frau Blumenthal gesagt, das sei gelogen, denn die Behörde hätte das schon viel früher gewußt.
Die Behörde hat in der Tat folgendes früher gewußt: Die Behörde hat am 23. März 1998 – das hat Frau Roth vor zwei Wochen dargestellt, aber Sie haben nicht zugehört, so daß einige Abgeordnete durch hilflose Nachfragen noch einmal versucht haben, den Widerspruch herauszufinden; sie sind daran jedoch gescheitert – ein Schreiben von diesem Verein gesehen, in dem zu einer Demonstration für Arbeit und soziale Gerechtigkeit vor der CDU aufgerufen wurde. Der Brief war von der Portomaschine des Vereins frankiert. Dies legt die Vermutung nahe – so die Senatorin vor zwei Wochen –, daß die von der BAGS finanzierte Infrastruktur des Vereins mißbräuchlich zur Vorbereitung von Demonstrationen genutzt wurde.
Der Verein wurde daraufhin drei Tage später angeschrieben, was los sei, und wurde mit entsprechenden Maßnahmen konfrontiert, die eingeleitet würden, wenn dies so sei.
Der Verein hat geantwortet, daß das ein Mißverständnis sei, daß diese Portokosten zum Aufruf, der nicht strafbar sei, nicht vom Verein, sondern vom DGB übernommen worden seien.
Das war eine Antwort, die nicht weiter nachprüfbar war. Es ist eine Aussage, die von heute aus falsch gewesen sein mag, aber für die Behörde gab es keinen Anlaß, mehr dahinter zu vermuten, weil die Aussage klar war.
Erst viel später, nämlich im November 1999 – das ist Ihnen im Jahre 2000 geantwortet worden –, hat die Behörde Hinweise darauf bekommen, daß in diesem Verein Dinge getan worden sind, die nicht vom Zuwendungszweck gedeckt sind. Nun mögen Sie die Ansicht vertreten, die Behörde hätte genauer nachfragen oder ahnen müssen, daß der Vereinsvorsitzende eine Aussage gemacht hat, die bestimmt falsch war.
Das hätten Sie alles vermuten können. Sie können auch behaupten, man hätte nachfragen müssen. Aber eines können Sie nicht behaupten: Die Senatorin hat in ihrer Antwort auf Ihre Schriftliche Kleine Anfrage im Sommer 2000 gelogen. Das hat sie definitiv nicht.
Das haben Sie heute, Frau Blumenthal, und Herr von Beust vor zwei Wochen auf der Pressekonferenz gesagt. Ich glaube, das sollten Sie zurücknehmen und sich dafür entschuldigen.
Sie haben mindestens in Unkenntnis und gegen jeden Anschein von Wirklichkeit und Wahrscheinlichkeit gesprochen.
Auch heute haben Sie noch nicht den geringsten Beweis dafür, daß Ihre Behauptung, daß die Antwort des Senats falsch sei, richtig ist.
Sie haben ferner behauptet, daß Frau Roths Aussage, sie habe durch die Pressemitteilung am 7. Juni dieses Jahres von den Einnahmen des Vereins durch Brötchendienst erfahren, auch falsch sei, weil sie es hätte früher wissen müssen.
Auf Ihrer Pressekonferenz haben Sie einen Satz zitiert, der heute schon einmal genannt wurde: Bei einer Vernehmung im Arbeitsamt am 10. April 2000 habe eine Frau folgendes gesagt:
„in dieser Zeit Vorbereitungen für Demonstrationen in einem Umfang von ungefähr einer Woche im Monat durchgeführt zu haben, wozu die Anfertigung von Transparenten sowie diverse Plakate gehörten. Auch die Materialbeschaffung wurde während der regulären Arbeitszeit durchgeführt. Zudem hätte sie“
Wenn ein normaler Mensch diesen Satz liest, wird er nicht vermuten, daß die Organisierung der gastronomischen Verpflegung darin bestand, daß diese Person die Brötchen selbst geschmiert hat, sondern normalerweise würde man vermuten, die geht über die Straße und kauft beim nächsten Brötchenbäcker die Brötchen ein.
Jeder von Ihnen hätte den Text so gelesen, denn die Einladung von Politikern ist auch nicht etwas, was Geld bringt, und die gastronomische Verpflegung auch nicht.
Diesen Satz haben Sie so interpretiert, als hätte diese Person den Brötchendienst organisiert und daraus Einnahmen erzielt. Weder das Arbeitsamt noch die Bediensteten der Behörde, die dabei waren, haben bei dieser Vernehmung die Vermutung gehabt, es handele sich um einen Geschäftsbetrieb Gastronomie. Es ist auch nicht wahrscheinlich.
(Barbara Ahrons CDU: Jetzt muß nur noch kom- men, Sie brauchen denen das Geld nicht zu ent- ziehen!)
Jetzt kommt nur folgendes. Wer einen solchen Satz aus einer Vernehmung als Beweis für eine Lüge der Senatorin zitiert, der verdirbt wirklich die Sitten und muß sich dafür entschuldigen.
Herr von Beust, Sie haben eben folgendes gesagt: Mit Duldung der Behörde seien die ABM-Kräfte für den Zweck eingesetzt, zu dem Sie eben diesen schönen Brief noch einmal vorgelesen haben. Auch das ist die reine Unwahrheit. Denn die Senatorin hat bereits vor zwei Wochen gesagt, daß es im November 1999 gegenüber der Behörde einen Hinweis darauf gab, daß dieser Verein zweckwidrige Dinge macht. Daraufhin hat die Behörde sofort ein Verfahren eingeleitet – und dies ging gemeinsam mit dem Arbeitsamt –, das zu dieser Vernehmung führte, aus der Sie zitiert haben, und daraus wurde dem Verein Geld abgezogen. Der Verein hat dann Einspruch eingelegt, und deswegen dauerte das Verfahren etwas länger, aber daß die ABM-Kräfte mit Duldung der Behörde zweckwidrig eingesetzt wurden, das ist schlicht und einfach beweisbar falsch. Sie versuchen hier also erneut, Herr von Beust, mit nachweisbar falschen Behauptungen die Unwahrheit zu verbreiten, die Sie selbst dauernd als Lüge bezeichnen.
Soweit diese Geschichte. Nun kommt die Frage, was an dem Widerspruch des Briefes von Herrn Pumm, den Sie alle kennen, und der Aussage der Senatorin ist. Auch dazu hat die Senatorin vor zwei Wochen hinreichend geantwortet.
In der Antwort hieß es: Der Brief vom 13. Juni bestätigt die Erkenntnisse der BAGS in vollem Umfang, nämlich daß der Verein Einnahmen aus dem Brötchenverkauf als Spenden buchte, was dazu führte, daß die Behördenprüfer bei ihren Prüfungen nicht erkennen konnten, daß die Einnahmen