Ich finde, daß das, was die Kollegen des wissenschaftlichen Personalrats gesagt haben, ernst zu nehmen ist. Außerdem finde ich die Position, die Frau Fischer-Menzel hier vertreten hat, richtig. Man kann sozusagen beide Positionen einnehmen. Man kann aber nicht sagen, daß dem Personalrat durch die Zusammenlegung der Personalräte die Möglichkeit seiner Arbeit genommen wird.
Wir kennen auch den anderen Personalrat, das sind kämpferische Leute, die unerschrocken sind und sich bestimmte Dinge auch nicht gefallen lassen werden. Das kann zumindest kein Argument dafür sein, das Gesetz nicht zu verabschieden, weil sich die Mehrheit für die eine Variante entschieden hat.
Drittens: Das Kuratorium. Es ist viel darüber geredet worden, und ich glaube, es ist noch nicht jedem so ganz klar, wer eigentlich dazugehört. Wir machen es einmal ganz einfach, nämlich mit den Worten der Leute, die etwas erklären und vereinfachen wollen; das sind immer die Journalisten.
Es gibt heute im „Hamburger Abendblatt“ einen guten Artikel, in dem zu lesen steht – damit es vielleicht jedem klar ist:
„Der umstrittenste Punkt des UKE-Gesetzes ist die neue Führungsstruktur. Tritt das Gesetz in Kraft, wird das Universitätsklinikum künftig von einem Kuratorium geleitet – ein Gremium, das überwiegend mit Personen besetzt wird, die nicht aus dem UKE stammen. Damit soll die staatliche Kontrolle über die Klinik endlich besser und einfacher werden. Das Kuratorium wird das geschäftsführende Direktorium, bisher die höchste Instanz des UKE, überwachen und beraten.“
Das ist doch vernünftig; die Journalisten haben kapiert, daß es eine Konsequenz aus dieser gesamten Diskussion ist, ein Kontrollgremium einzurichten, ein Aufsichtsgremium, das jenseits von Abhängigkeiten und Strukturen ist. Das ist doch völlig vernünftig. Man muß jetzt nur kompetente Leute einsetzen. Dann haben wir endlich genau das implementiert, worüber wir die ganzen Jahre diskutiert haben.
Da hier immer so getan wird, als gehöre der halbe Senat dem Kuratorium an, lauter Leute, die von nichts etwas verstehen, sage ich Ihnen einmal, wer im Kuratorium sitzt.
Erstens: Der Präses der Aufsichtsbehörde als Vorsitzende oder Vorsitzender; das wird der Wissenschaftssenator oder die Wissenschaftssenatorin sein. Zweitens: Fünf Mitglieder, die vom Senat berufen und abberufen werden, darunter eine Vertreterin oder ein Vertreter der für die Finanzen zuständigen Behörde. Das macht Sinn, weil es mit Finanzen zu tun hat. Der Senat kann überlegen, welche vier Personen es sein sollen. Es können durchaus Personen mit medizinischem Sachverstand sein oder Leute, die gar nicht in Hamburg wohnen, also kann auch externer Sachverstand einbezogen werden.
Darüber wird zu reden sein. Ich gehe davon aus, daß der Senat in der Lage ist, in so ein wichtiges Gremium auch kompetente Personen zu wählen.
Ich mache es nicht so wie Sie. Sie haben sich immer auf unsere Zwischenrufe eingelassen. Ich blende das mal aus, damit ich in meinem Manuskript bleibe.
Das ist der eine Teil. Nun hören Sie mal, wer noch darin ist. Dann gibt es den Präsidenten oder die Präsidentin der Universität Hamburg – das macht auch sehr viel Sinn –, es ist aber keine Person der Politik oder des Senats. Des weiteren gehört dem Kuratorium ein vom Fachbereichsrat Medizin gewähltes Mitglied an, das nicht dem Vorstand angehört, und ferner drei Mitglieder, die in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Beamtinnen und Beamten, Angestellten und Arbeiterinnen und Arbei
tern des UKE gewählt werden. Darüber hinaus gehört ein Vertreter oder eine Vertreterin der im UKE bei der Personalratswahl gewählten erfolgreichsten Gewerkschaft dazu. Das macht sechs Personen
aus dem UKE, die von den Arbeitnehmern gewählt werden. Das könnte man sich als kämpferischer Arbeitnehmervertreter vielleicht noch günstiger vorstellen.
Aber es ist doch Sachverstand des UKE in diesem Kuratorium. Sie tun so, als gehörten dem Kuratorium nur Senatsvertreter an. Sechs Personen in diesem Kuratorium sind gewählte Vertreter, die das Vertrauen der UKE-Leute haben, aber es sind keine C4-Professoren, die der Kollege Beuß da hineinbringen will.
(Beifall bei der SPD und der GAL – Wolfgang Beuß CDU: Das habe ich nicht gesagt! – Dr. Roland Sal- chow CDU: Das will er doch gar nicht!)
Herr Salchow hat eben noch einmal Herrn Professor Bull und Herrn Strehl aus Baden-Württemberg zitiert. Auf die Frage an sie, welche Erfahrungen man dort mit externen Kuratoriumsmitgliedern gesammelt habe, wurde geantwortet, daß man sich das sehr gut überlegen müsse. Wenn man tatsächlich kompetente Leute von außen haben wolle, dann haben diese außen auch relativ viel zu tun. Wenn man sie beruft, besteht die Gefahr, daß sie zur ersten Sitzung kommen und dann vielleicht noch mal, wenn es ganz wichtig ist, wenn beispielsweise der Ärztliche Direktor abgewählt werden soll oder irgend etwas vorgefallen ist, aber die Arbeit zwischendurch machen sie nicht. Man müsse sich also sehr genau überlegen, ob es sinnvoll ist oder nicht.
Meine Damen und Herren, jetzt frage ich Sie einmal, was die Alternative zu diesem Gesetz ist. Haben wir irgend etwas vorliegen? Beispielsweise einen Änderungsantrag,
in dem steht: Wir wollen das Kuratorium so besetzen. Oder haben wir einen Antrag von der CDU, in dem steht: Wir wollen zwei Personalräte haben. Haben wir zu irgendeinem Punkt irgend etwas? Wir haben überhaupt nichts. Nicht nur wir haben nichts, auch im Wissenschaftsausschuß lag nichts vor. Im Wissenschaftsausschuß gibt es ein Petitum, das ich gestern bereits kurz zitiert habe. Die CDU hat es nicht konkretisiert, sie hat nur gesagt, was sie nicht will. Sie will keinen Lenkungsdurchgriff des Staates und keine staatliche Doppelkontrolle. Sie findet nicht gut, daß es keinen externen Sachverstand im Kuratorium und keine Mitwirkungsrechte des UKE bei der Besetzung des Kuratoriums
das ist Quatsch; ich habe Ihnen gerade vorhin erzählt, daß es sechs Personen aus dem UKE gibt – sowie ungenügende Beteiligung leitender Mitarbeiter des UKE gibt. Das sind fünf Punkte, und hinzu kommt noch die fehlende externe Evaluation. Das ist eine Sammlung, aber keine Konkretion. Sie machen es dem Parlament überhaupt nicht möglich, über irgend etwas abzustimmen. All die Punkte, die Sie nennen, können Sie auch denken – und über manche kann man auch diskutieren –, aber es ist doch kein Grund, das Gesetz nicht auf den Weg zu bringen
Ich finde, daß Sie aus den Vorfällen am UKE keine ernsthaften Konsequenzen ziehen. Wir werden das Gesetz später verabschieden; ein Ärztlicher Direktor wird später benannt.
Am meisten überrascht mich aber, daß Sie wie eine Partei agieren, die sich überhaupt nicht vorstellen kann, daß sie selbst die Verantwortung hat.