Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Einzelplan 5 bleibt der Senat auf Kurs, und das ist eine schlechte Nachricht. Die substanziellen Probleme im Etat der Gesundheitsbehörde existieren nicht nur weiterhin, sondern sie verschärfen sich zunehmend. Besonders hart, und das ist auch nicht neu, trifft es die Suchthilfe. Die Zuwendungen stagnieren auch in diesem Haushaltsplan-Entwurf. Steigende Kosten aus den Tarifabschlüssen oder aus Preissteigerungen werden mit keinem Cent kompensiert, nicht mit 1,5 Prozent, nicht mit 0,88 Prozent, genau mit 0,0 Prozent werden die Suchthilfeträger bei den Ausgabensteigerungen berücksichtigt, und das seit mittlerweile vier Jahren. Wir sagen, so kann es nicht weitergehen.
Dass es nicht noch zusätzliche Kürzungen innerhalb des Budgets gibt, wie wir zuletzt bei der Streichung der Suchtselbsthilfe sehen konnten, ist die einzig positive Nachricht, die man aus diesem Haushaltsplan-Entwurf herauslesen kann. Stattdessen wird dieses Mal unsinnig umgeschichtet, aber dazu komme ich etwas später.
Die Folgen der SPD-Sparpolitik in der Suchthilfe zeigen sich mittlerweile sehr deutlich. Personal muss in den Beratungsstellen abgebaut werden, Sprechzeiten müssen verkürzt werden und Wartezeiten haben sich enorm verlängert. Viele drohen, durch das Netz der Suchthilfe zu fallen, denn wer lange auf Therapie und Beratung warten muss, der nimmt die Angebote am Ende oft gar nicht mehr wahr. Und das hat fatale Folgen nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Angehörigen und für die Stadtgesellschaft insgesamt. Zugleich üben Sie mit dieser Politik auch einen immer stärkeren Druck auf die Beschäftigten in der Suchthilfe aus. Wer in der Suchthilfe nach Tarif bezahlt, muss seine Leistungen einschränken. Die Arbeitsge
meinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat kürzlich durch eine Abfrage in den Einrichtungen belegt, dass immer häufiger auf Honorarkräfte und auf Minijobber zurückgegriffen werden muss.
Ich frage mich, ob das wirklich das Ziel der SPDPolitik für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Suchthilfe ist. Sollen die Träger zur Tarifflucht gedrängt werden? Soll die Suchthilfe wirklich auf Honorarkräfte und Minijobber aufgebaut werden? Das frage ich mich tatsächlich, denn das ist genau der Kurs, den Sie fahren, und hierauf müssen Sie eine Antwort geben.
Nun zum Antrag der SPD-Fraktion. Offenkundig ist Ihnen in den letzten Wochen aufgefallen, dass Sie irgendetwas zur Suchthilfe vorlegen müssen. Das schustert man sich dann schnell mal zusammen, ein Fonds, das geht vielleicht ganz gut ohne große Voraussetzungen, der irgendwelche Projekte irgendwie kurzfristig unterstützen soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich frage mich wirklich, ob das Ihr Ernst ist. Ist das Ihre Antwort auf die Probleme in der Suchthilfe? Was die Träger wirklich brauchen, ist eine verlässliche Grundfinanzierung, um ihre wichtige Arbeit überhaupt aufrechterhalten zu können.
Sie brauchen ganz sicher keinen Fonds, der nach unklaren Kriterien kurzfristig ein paar Euro abwirft, die bei Weitem nicht reichen. Wenn man dann auch noch sieht, woher Sie das Geld nehmen – dass Sie es nämlich der Interessenvertretung der Freien Träger wegnehmen –, dann wird das Bild komplett. Dann sieht man nämlich, dass die vorangestellten Bekenntnisse zum Suchthilfesystem wirklich nur vorangestellt sind und Sie in Wahrheit die Möglichkeit der Freien Träger, an der Politik Kritik üben zu können, auf Dauer schwächen wollen.
Das bringt mich zu der Frage, wohin Sie mit der Suchthilfe eigentlich wollen. Wohin wollen die SPD und der Senat mit der Suchthilfe? Immer wieder wird beteuert, wie gut das System doch funktioniere, während gleichzeitig neben der Verknappung der Mittel große Strukturreformen angekündigt werden. Im Zusammenhang mit dem Suchthilfebericht wurde vom Senat verkündet, dass eine Regionalisierung in der Suchthilfe stattfinden soll, wohl auch mit irgendwie gearteten regionalen Budgets. Konkreter konnte der Senat an der Stelle nicht werden. Eine plausible Erklärung dafür, welche Probleme eigentlich auf diese Art im Suchthilfesystem gelöst werden sollen, blieb der Senat schuldig.
(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der LINKEN – Gabi Dobusch SPD: Es gab da eine Drucksache!)
Statt eines klaren Konzepts, was die Zukunft der Suchthilfe betrifft, erleben wir hier eine Geisterfahrt. Und wir sagen: Die Notbremse muss gezogen werden.
Wir müssen als Allererstes die Grundfinanzierung der Suchthilfe wieder auf eine solide Basis stellen und dann gemeinsam mit den Trägern Konzepte zur Weiterentwicklung der Hilfelandschaft erarbeiten.
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einen Blick auf den Verbraucherschutz werfen. Sie haben festgestellt, dass wir hierauf einen Schwerpunkt legen. Auch bei der Verbraucherzentrale bleiben die Zuwendungen eingefroren. Da sie aber die Adresse für bürgernahen Verbraucherschutz in Hamburg ist, glauben wir, dass es wichtig ist, hier wirklich die Grundfinanzierung zu stärken. Ich spreche von der Grundfinanzierung, da gibt es rechnerisch noch eine Unterscheidung. Vielleicht kommen wir dann eher auf den Eurobetrag, der auch den Einwohnern entspricht, was Sie anscheinend nicht hinbekommen haben. Wir glauben, das ist richtig und wichtig, um das Angebot sicherzustellen und den gewachsenen Ansprüchen an den Verbraucherschutz wirklich gerecht zu werden.
Wir wollen die Forderungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, 1 Euro pro Einwohner, in der Grundfinanzierung der Bundesländer umsetzen und ermöglichen, dass Angebote für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausgebaut werden können. Was die SPD an dieser Stelle beantragt, reicht bei Weitem nicht aus.
Im Einzelplan 5 zeigt sich, dass die SPD-Politik der letzten Jahre die Substanz der gewachsenen Hilfeund Beratungssysteme aufzehrt.
Im Bereich der Suchthilfe, in der Gesundheitsförderung und im Verbraucherschutz werden die Angebote inzwischen deutlich abgebaut. Dafür tragen Sie die Verantwortung. Wir fahren allerdings diesen Kurs sicher nicht mit, wenn Sie es nicht kön
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Schäfer, wenn man sich wie Sie so aus dem Fenster lehnt, dann sollte man zunächst einmal schauen, wie hoch die Fallhöhe ist. In Ihrem Fall ist die Fallhöhe extrem hoch. Was Sie da gerade gemacht haben, hätte Ihnen, wenn es nicht im übertragenen Bilde, sondern in der Realität gewesen wäre, das Genick gebrochen. Sie haben ernsthaft gesagt, hier würden verschiedene Flächen miteinander verglichen. Dabei war es doch so einfach, Sie hätten nur einmal nachlesen müssen in der Drucksache, die wir auch in unserem Antrag erwähnt haben. In Drucksache 20/13146, Frage 2, zweiter Satz, der Antwort der von Ihnen getragenen Behörde, steht Folgendes – ich zitiere –:
"In der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Behörde stehen pro Arbeitsplatz und Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter, bezogen auf die Bürofläche, durchschnittlich 32,15 m2 zur Verfügung."
Veterinärflächen und was Sie da alles aufgezählt haben, tauchen darin überhaupt nicht auf. Ihre Behörde hat netterweise ausgewiesen, dass dies bei den Büroflächen so ist. Diese Drucksachennummer steht in unserem Antragstext. Wenn Sie der Senatorin empfehlen, Veterinäreinrichtungen im Büro vorzusehen, dann empfehle ich der SPDFraktion, für ihren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden eine Lesehilfe bereitzustellen, das wäre eine mindestens genauso gute Investition.
Wir haben bei der Gesundheitspolitik in Hamburg seit vier Jahren ein chronisches Problem. Wir haben eine Behörde, die wir nicht brauchen. Wir brauchen in Hamburg auf der Landesebene keine eigene Gesundheitsbehörde, anders als im Bund, da braucht man eine. Es kostet etwa 1 Million Euro im Jahr: die Senatorin, die Staatsrätin, deren Leitungspersonal und so weiter. 1 Million Euro werden ausgegeben, damit der Bürgermeister seine Quotenversprechen einhalten kann. Das ist der einzige Grund, warum es eine eigenständige Gesundheitsbehörde gibt. Angesichts des knappen Geldes, auch bei den Drogenhilfe- und sonstigen Einrichtungen, ist es eine unerträgliche Geldverschwendung. Die Gesundheitsbehörde gehört in Hamburg abgeschafft.
Keiner hat etwas gegen eine Gesundheitsbehörde als Teil einer anderen Behörde. Herr Wersich, es geht um den Leitungsstab, nur um den Leitungsstab. Sie waren doch auch einmal Senator, Sie müssen doch wissen, dass ein Senator einen eigenen Leitungsstab hat. Hören Sie einfach einmal zu.
Vielleicht sollte die CDU-Fraktion Ihnen ein Hörgerät verpassen, so wie der SPD-Fraktion eine Lesehilfe.
Bei den chronischen Krankheiten ist es doch so, dass es immer wieder akute Schübe gibt. Das konnten wir auch beobachten bei der jetzigen Behörde und einer Senatorin, die im Grunde genommen weiß, dass sie eigentlich überflüssig ist. Sie will natürlich ab und zu einmal auf sich aufmerksam machen. Im November 2013 wurde mit großem Tamtam ein Morbiditätsatlas der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Senatorin sagte, nun würden wir aber die schrecklich ungleiche Verteilung der Ärzte auflösen. Dann hat die SPD-Fraktion durch Herrn Schäfer einen Antrag gestellt, die Behörde solle das nun auch einmal tun. Es war schon bemerkenswert, dass die SPD-Fraktion meint, die Behörde noch einmal auffordern zu müssen. Die Debatte dazu war fast auf den Tag genau vor einem Jahr, Herr Schäfer, am 11. Dezember. Da haben alle Oppositionsfraktionen gefordert, dass man das Thema bearbeiten und an den Ausschuss überweisen solle, um das dort zu diskutieren und zu überlegen, was wir machen könnten. Dann sagte Herr Schäfer, das gäbe es nicht, sie wollten es sofort beschließen und nachträglich überweisen. Und jetzt kommt die Begründung – wörtliches Zitat Herr Schäfer am 11. Dezember –:
"Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, dass aus den Ergebnissen des vorliegenden Gutachtens schnell Konsequenzen gezogen werden."
Damit wir nicht lange Zeit verlieren würden. Es sei so toll und sofort umsetzbar, es müsse sofort etwas passieren, die bösen Parlamentarier sollten das nicht noch behindern. Abgesehen davon, dass es völlig unparlamentarisch ist, so damit umzugehen, haben Sie sich am Ende auch fürchterlich blamiert. Sie selbst haben es gerade schon gesagt, fast elf Monate später, am 7. November dieses Jahres, gab es den von Ihnen schon zitierten Beschluss der Versorgungskonferenz. Was ist dabei herausgekommen? Ich habe mir erlaubt, dazu eine
Schriftliche Kleine Anfrage zu stellen und habe gefragt, ob denn dieser Morbiditätsatlas wesentliche Grundlage der Beratungen gewesen wäre. Die knappe Antwort der Behörde: nein. Die Fachleute der Versorgungskonferenz haben Ihrer Senatorin erst einmal klarmachen müssen, dass es unendlich viel komplizierter ist zu vergleichen, wo Ärzte sind und wo die Patienten. Gerade in einer großen Stadt mit großem Mobilitätsangebot kommt es relativ wenig darauf an, wo die Menschen sind und wo die Praxen. Anders mag es auf dem flachen Land sein.
Kurz gesagt: Die Fachleute haben Ihre Senatorin zurechtgestutzt, und das nach einem Jahr. Es bestand keine Eile und erreicht wurde gar nichts. Das ist der akute Ausbruch einer chronischen Krankheit.
Ein zweites Beispiel ist das von Ihnen schon zitierte Krankenhausgesetz. Es wurde im August 2014 mit großem Tamtam und gerade eben von Ihnen auch schon wieder eingebracht. Jetzt wolle man die Qualität in den Krankenhäusern gewaltig steigern. Dazu haben wir eine Anhörung im Gesundheitsausschuss gemacht. Und die, das werden Sie wohl auch gemerkt haben, ging für Sie ziemlich peinlich aus. Es gab unterschiedliche Meinungen zu einigen Punkten, aber in einigen Punkten waren sich praktisch alle Experten einig.