Protocol of the Session on March 27, 2013

Login to download PDF

Herr Senator, Sie haben gesagt, wir könnten das dann im Ausschuss besprechen. Wenn ich die Rednerin Ihrer Fraktion richtig verstanden habe, besteht nicht das Ansinnen, die beantragte Ausschussüberweisung seitens der SPD-Fraktion mitzutragen. Gab es inzwischen eine Kommunikation zwischen Ihnen und der SPD-Fraktion, dieses Thema an den Ausschuss zu überweisen?

(Beifall bei der CDU – Dirk Kienscherf SPD: Allgemein im Ausschuss!)

Es steht mir als Senatsvertreter nicht zu, mich in die Antragsberatung der Bürgerschaft einzumischen. Ich wollte nur zur Sache etwas sagen, Herr Kleibauer. Wenn Sie an irgendwelchen Stellen Unplausibilitäten finden, klären wir die auf jede erdenkli

che Art und Weise über Schriftliche Kleine Anfragen, Große Anfragen und in den Ausschüssen, aber auch hier in der Debatte. Ich kann Ihnen zu einer Stelle sagen – das haben wir auch schon nachvollzogen –, dass es da eine Besonderheit gibt. Mit der Zusammenführung von Schulbau Hamburg und GWG-Gewerbe in der Geschäftsführung wurde eine Geschäftsführervertragslage schlicht übernommen. Da gibt es möglicherweise dann die Besonderheit, dass wir diese Klausel nicht aufgeschrieben haben. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir an dieser Stelle durchaus vereinbart haben, dass wir auch diese Bezüge veröffentlichen dürfen. Also gibt es überhaupt keinen Grund, sich künstlich aufzuregen. Der Senat vertritt diese Linie sehr konsequent, er nimmt das sehr ernst, und es gibt auch einiges zu berichten, was in den letzten zehn Jahren passiert ist; Einzelfälle wurden hier schon aufbereitet. Insofern gibt es also seitens des Senats eine ausdrückliche Unterstützung dieser Transparenzbemühungen des Parlaments. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Den Wunsch nach weiteren Debattenbeiträgen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Zunächst stelle ich fest, dass die Bürgerschaft vom Bericht des Ausschusses Öffentliche Unternehmen aus der Drucksache 20/7138 Kenntnis genommen hat.

Nun kommen wir zu den Anträgen aus den Drucksachen 20/7236 und 20/7394.

Wer einer Überweisung beider Anträge an den Ausschuss Öffentliche Unternehmen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.

Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Zunächst kommen wir zum Antrag der CDU-Fraktion aus der Drucksache 20/7394.

Wer diesen Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist abgelehnt.

Dann kommen wir zum Antrag der SPD-Fraktion aus der Drucksache 20/7236.

Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 62, dem Antrag der SPD-Fraktion aus Drucksache 20/7076: Klinisches Krebsregister für Hamburg.

(Senator Dr. Peter Tschentscher)

[Antrag der SPD-Fraktion: Klinisches Krebsregister für Hamburg – Drs 20/7076 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/7393 ein Antrag der CDU-Fraktion vor.

[Antrag der CDU-Fraktion: Eckpunkte für einen Gesetzentwurf über ein klinisches Krebsregister in Hamburg – Drs 20/7393 –]

Beide Drucksachen möchte die Fraktion DIE LINKE an den Gesundheitsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Kekstadt.

Verehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eine Krebsdiagnose gestellt zu bekommen, ist auch heute noch ein Schicksalsschlag für jeden Menschen. Gleichwohl wird diese Diagnose jeden Tag an vielen Orten dieser Republik den Menschen gestellt. Krebs stellt die zweithäufigste Todesursache in der Bundesrepublik dar. Daher möchte ich Sie zu einer fraktionsübergreifenden Allianz im Kampf gegen den Krebs aufrufen. Um diesen positiven Beginn meiner Rede zu untermauern, werde ich dem Antrag der CDU am Ende sozusagen noch etwas Aufmerksamkeit schenken.

Gewiss haben sich in den vergangenen Jahrzehnten durch den medizinischen Fortschritt und damit einhergehende neue Therapieansätze die Überlebensraten bei bestimmten Krebserkrankungen erhöht. Sieht man aber einmal von Teilerfolgen in der Krebsbekämpfung ab, muss man gleichwohl registrieren, dass der Wissenschaft noch kein umfassender und genereller Durchbruch in der Bekämpfung von Krebserkrankungen gelungen ist. Weitere Teilschritte im Kampf gegen den Krebs sind daher erforderlich.

Abgesehen von der Tatsache, dass der Hamburger Senat schon 1926 weltweit das erste epidemiologische Krebsregister als Instrument zur Überwachung der Ausbreitung von Krebserkrankungen und zur Steuerung der Nachsorge erkrankter Patienten schuf, gab es auch in der Bundesrepublik auf Länderebene entsprechende Bestrebungen, durch einschlägige Datenerhebungen die Häufigkeit von Krebserkrankungen und die Krebssterblichkeit bei Bewohnern eines definierten Gebiets bevölkerungsbezogen zu erfassen.

Das Hamburger Krebsregister, aktualisiert in 2007, wurde dazu 1984 erlassen. 1995 verpflichtete erstmals ein bis 1999 gültiges Bundeskrebsregister alle Bundesländer, flächendeckend ein Krebsregister einzurichten. Das Bundeskrebsregisterdatengesetz vom 10. August 2009 regelt nunmehr die bundesweite Zusammenführung und Auswertung der Daten in einem neu einzurichtenden Zentrum für Krebsregisterdaten beim Robert-Koch-Institut.

Doch mit diesen Datenerhebungen und Krebsregistern waren keine Aussagen über den Erfolg der qualitativen Versorgung oder den Nutzen von Behandlungsmethoden und Therapieverläufen und damit über die unterschiedlichen Ergebnisse an den jeweiligen Behandlungsorten möglich. Das Datum, das jetzt kommt, ist wichtig. Deshalb hatte der Hamburger Senat bereits 2011 in seinem Arbeitsprogramm den Aufbau eines klinischen Krebsregisters angekündigt. Danach soll die onkologische Versorgungsqualität krebskranker Menschen in Hamburg erhöht werden. Dies soll auf Basis eines erweiterten Hamburger Krebsregisters erfolgen.

(Beifall bei der SPD)

In Übereinstimmung mit den Bestrebungen unserer Gesundheitssenatorin schafft ein erweitertes Krebsregister mehr Transparenz für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken. Aus den Erfahrungen von anderen Behandlungsansätzen können neue Behandlungsstrategien entwickelt und die bisherigen optimiert werden. Selbstverständlich darf man bei dieser Datenerfassung den Datenschutz nicht vergessen. Ein klinisches Krebsregister wird zur Verbesserung der Behandlungsstrategien und damit zur qualitativen Patientenversorgung beitragen.

Meine Damen und Herren! Ich nenne noch ein weiteres wichtiges Datum. Im Dezember 2012 haben wir im Haushalt 500 000 Euro für den Aufbau eines klinischen Krebsregisters verabschiedet. Daher wird mit dem vorliegenden Antrag der Senat ersucht, auf Basis des am 1. März 2013 im Bundesrat beschlossenen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister die im Gesetz definierten Möglichkeiten rasch umzusetzen, die angekündigte Schaffung eines klinischen Krebsregisters in Hamburg weiterhin intensiv voranzutreiben und bis zum 30. November 2013 die Bürgerschaft über den Sachstand zu informieren. Im Interesse des Kampfes gegen den Krebs bitte ich auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, diesen Antrag zu unterstützen.

(Beifall bei der SPD)

Nun hat uns vor Kurzem der Antrag der CDU erreicht. In der Prosa steht: Ankündigungspolitik des Senats. Ich habe gerade drei Daten dargestellt, 2011, 2012 und 2013. Wenn das von Ankündigungspolitik zeugt, dann verstehe ich das eigentlich nicht. Der Senat hat sofort gehandelt, als das Bundesgesetz als Basis vorlag.

(Beifall bei der SPD)

Nun zum Thema, dass eine dauerhafte Finanzierung vorliegen müsse. Wir haben im Haushaltsplan für die beiden Haushaltsjahre 2013/2014 500 000 Euro hinterlegt. Das ist Haushaltspolitik und muss in der Bürgerschaft für den nächsten Haushaltsplan neu beantragt und besprochen wer

(Vizepräsidentin Barbara Duden)

den. Da aber, wenn man die Historie des Krebsregisters in Hamburg betrachtet, dieser Bereich in diesem Haus immer recht einvernehmlich beschlossen worden ist, haben wir uns entschlossen, Ihren Antrag auch zu befürworten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort bekommt Herr Stemmann.

Liebe Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU begrüßt die Debattenanmeldung der SPD. Herr Kekstadt erwähnte es bereits, im Jahr 1926 entstand in Hamburg das weltweit erste epidemiologische Krebsregister. Dem Hamburger Vorbild folgten schnell der US-Bundesstaat Connecticut, Dänemark und England, während die Entwicklung und die Förderung von Krebsregistern in Deutschland lange Zeit vernachlässigt wurde. Damit war Hamburg einst in Deutschland und in der Welt ein Vorreiter in der Krebsforschung und Krebsbekämpfung. Heute beurteilt die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister und das Zentrum für Krebsregisterdaten im Robert-Koch-Institut in der aktuellen Ausgabe ihrer Publikation "Krebs in Deutschland" die Situation im gesamten Bundesgebiet als sehr positiv. Und auch in Hamburg wird hervorragende Arbeit geleistet. Frau Prüfer-Storcks, bitte geben Sie den Dank an die Geschäftsstelle in Ihrer Gesundheitsbehörde weiter.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD und bei Christoph Ahlhaus CDU)

Doch Vorsicht: Damit hat die Krebsforschung und die Krebsbekämpfung keinesfalls an Aktualität oder gar Dringlichkeit verloren. In Deutschland erkranken pro Jahr durchschnittlich 470 000 Menschen an Krebs, mehr als 218 000 Menschen sterben jedes Jahr an den Folgen.

Die wachsende Zahl älterer Menschen verstärkt diesen Trend. Vor diesem Hintergrund wurde der Nationale Krebsplan initiiert. Ein zentrales Handlungsfeld des Nationalen Krebsplans ist die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung. Zu dessen Umsetzung hat die von CDU/CSU und FDP getragene Bundesregierung das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister, kurz KFRG, in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit dem KFRG hat die Bundesregierung die Voraussetzung und den bundeseinheitlichen Rahmen zur Einrichtung klinischer Krebsregister geschaffen.

Richtigerweise verbleibt aber die konkrete Ausgestaltung im Aufgabenbereich der Länder. Die Bundesregierung führt in ihrer Begründung zu dem Gesetzentwurf aus, dass die Einrichtung klinischer

Krebsregister mit der dargelegten Ausrichtung durch die Länder erfolge. Ihnen blieben die für die Einrichtung und den Betrieb klinischer Krebsregister notwendigen landesrechtlichen Bestimmungen einschließlich datenschutzrechtlicher Regelungen vorbehalten.

Am 1. März dieses Jahres, Herr Kekstadt erwähnte es, passierte dann das vom Bundestag beschlossene Gesetz den Bundesrat. Herr Kekstadt erwähnte auch, was die SPD bisher angekündigt hat, aber das geht uns nicht weit genug. Deswegen haben wir in unserem Zusatzantrag einige Punkte aufgeführt, die wir geregelt haben wollen. Wir wollen nicht nur den Senat auffordern, sondern wir wollen, dass bis zu dem Datum, das in Ihrem Antrag steht, ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt wird, der folgende Eckpunkte berücksichtigt: die verpflichtende Teilnahme, dass sich keiner der Beteiligten aus der Erfassung dieser Daten herausstehlen kann, natürlich die Wahrung des Datenschutzes, die unabhängige Einrichtung und Führung des Registers – die kann nicht bei einem einzelnen Krankenhaus oder einer einzelnen Einrichtung liegen, sondern sie muss weiterhin bei der Geschäftsstelle verbleiben, die jetzt schon das epidemiologische Krebsregister führt –, eine langfristige Finanzierungsperspektive und natürlich die Herstellung der Anschlussfähigkeit an andere klinische Krebsregister.

Herr Kekstadt, Sie erwähnten die Mittel, die die SPD in den Haushalt eingestellt hat. Lassen Sie mich noch einen Hinweis geben. Eine Faustformel unter den Experten geht davon aus, dass pro Einwohner und Jahr 1 Euro an Kosten anfällt. Das heißt, wir brauchen pro Jahr 1,8 Millionen Euro, egal aus welchen Quellen. Das muss nicht nur der Haushalt sein, es können auch andere Quellen daran beteiligt werden. Aber wir reden hier nicht über 250 000 Euro pro Jahr, sondern über 1,8 Millionen Euro.

Meine Damen und Herren! Die Ankündigung der SPD, unserem Antrag zuzustimmen, freut uns. Auch wir hatten uns, ohne Kenntnis davon zu haben, im Vorfeld entschlossen, dem SPD-Antrag zuzustimmen. Wir hoffen jedoch auch auf Zustimmung der anderen Fraktionen, denn gemeinsam können wir damit Hamburg wieder zum Vorreiter in der Krebsforschung und der Krebsbekämpfung machen und unseren medizinischen Einrichtungen ideale Datengrundlagen zur Verfügung stellen zum Wohl aller betroffenen Patienten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt Frau Schmitt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Beinahe eine halbe Million Menschen erkranken jährlich in Deutschland an

(Gert Kekstadt)

Krebs, und etwa 2000 davon sind Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Fast 220 000 Menschen sterben jährlich in Deutschland an einer Krebserkrankung, und bis zum Jahr 2050 wird die Zahl der krebserkrankten Menschen weiter drastisch steigen, insbesondere durch die zunehmende Alterung der Bevölkerung, schätzungsweise um bis zu 30 Prozent. Das sind natürlich alarmierende Zahlen, und sie machen deutlich, dass die flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister für die Behandlung von Krebspatientinnen und Krebspatienten von großer Bedeutung sein wird.

Hamburg besitzt bereits das älteste epidemiologische Register, und eine zusätzliche Erfassung der klinischen Verlaufsdaten über alle Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäuser hinweg soll die Forschung vorantreiben und die Betreuung der Patienten und Patientinnen verbessern helfen. Durch die übergreifende Auswertung von Diagnostikverlauf und Therapie kann die Qualität der Behandlung eingeschätzt werden und Verbesserungsmöglichkeiten werden sichtbar.