Genau, jetzt können Sie noch einmal klatschen. Mal sehen, ob Sie am Ende auch noch klatschen. Das Zitat geht nämlich weiter:
"Man kann der Landesregierung manches vorwerfen – nicht aber, dass sie für unklar formulierte Bestimmungen im europäischen Umweltrecht verantwortlich sei."
Den entscheidenden Satz des Bundesverwaltungsgerichts in der Pressemitteilung hat der Bürgermeister auch genannt. Ich will ihn auch noch einmal sagen, Sie müssen ihn einfach verinnerlichen.
"Diese Mängel sind aber behebbar und führen weder einzeln noch in ihrer Summe zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse."
Die entscheidende Botschaft ist, dass es eine Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse nicht gibt. Das sollten Sie in dieser Diskussion nicht negieren, meine Damen und Herren.
Wer für die heutigen Abendstunden etwas vertiefende Lektüre sucht, dem empfehle ich zur vergleichenden Betrachtung den Beschluss zur Weservertiefung. Die haben zwei Beschlüsse gefasst, nämlich einmal den Vorlagebeschluss zum EuGH und dann den Beschluss, wo sie sich mit den Mängeln im Weserverfahren auseinandergesetzt haben. Dort gibt es schon große qualitative Unterschiede, was die Frage angeht, wie von den Planungsbehörden vorgearbeitet wurde.
Nehmen Sie sich das als Hausaufgabe mit, sehen Sie einmal dort hinein. Wir sind der Auffassung, dass die Planungsbehörden von Bund und Land sehr ordentlich gearbeitet haben. Lieber Kollege Wersich, wenn ich das richtig sehe, untersteht die Wasserund Schifffahrtsdirektion nicht einem SPD-geführten Ministerium, sondern sie untersteht
eindeutig dem Verkehrsministerium, in dem, wenn ich richtig informiert bin, nicht die SPD die Verantwortung hat, sondern die CSU. Sie sollten also wirklich überlegen, an wen Sie die Vorwürfe richten.
Natürlich haben die Planungsbehörden versucht, die Klippe der Wasserrahmenrichtlinie auch in der mündlichen Verhandlung zu umschiffen. Das Zitat aus der Pressemitteilung hat Kollege Wersich eben genannt. Die Problematik ist nur, dass die Wasserrahmenrichtlinie bei der Frage Verschlechterungsverbot/Verbesserungsgebot sehr schwierig in der Auslegung ist, sodass man um diese Klippe nicht herumgekommen ist. Das ist auch nicht verwunderlich oder etwas völlig Neues. Deshalb müssen wir nun die Entscheidung aus Luxemburg abwarten.
Der Generalanwalt soll noch Ende Oktober in diesem Verfahren plädieren, und im Frühjahr wird mit einer Entscheidung gerechnet. Deshalb, das ist für uns ganz klar: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir gehen mit guten Argumenten auch in diese letzte Runde beim Europäischen Gerichtshof.
Wenn Sie nun schon uns oder dem Senat nicht glauben wollen, vielleicht auch einzelnen Presseorganen nicht glauben wollen, dann schauen Sie doch in Richtung CDU, die das Thema Wirtschaft, wie wir heute gehört haben, für sich wieder neu entdeckt hat. Schauen Sie sich die Stimmung in der Wirtschaft zu dieser Frage bei denen an, die sich vielleicht noch einen Tick mehr als wir alle zusammen mit diesem Thema auskennen.
Nehmen wir nur anstelle aller Stellungnahmen, die es gegeben hat, das Interview des AGA-Chefs Kruse, der dem "Hamburger Abendblatt gesagt hat:
"Das Gericht hat aber auch honoriert, dass man sich angestrengt hat und willens ist, allen Vorgaben zu genügen."
"Deshalb mache ich dem Senat da auch keine Vorhaltungen. Das Umweltrecht ist inzwischen dermaßen komplex, dass selbst Ex
So ist die Lage. Das ist eine Stellungnahme aus der Wirtschaft, die sich, glaube ich, ein bisschen mehr damit auskennt, als wir alle in dieser Runde. Deshalb sollten Sie auch das zur Kenntnis nehmen.
Ich finde es in der Tat wichtig, und zwar nicht nur für Hamburg, dass wir nun Klarheit bekommen, was genau nun die Wasserrahmenrichtlinie an der Stelle gebietet und verbietet. Wo endet das Verschlechterungsverbot, wo beginnt das Verbesserungsgebot? Gilt beides absolut? Inwieweit kann es mit den Ausnahmeregelungen funktionieren? Der Bürgermeister hat eben auf die Punkte hingewiesen. Es geht dabei nicht nur um Hamburg, sondern um eine grundsätzliche Frage, die für viele Städte in Europa, die in Bezug auf Arbeitsplätze, Wohlstand und Infrastrukturentwicklung auf ihre Flüsse angewiesen sind, eine große Rolle spielt. Deswegen sage ich auch für uns sehr klar: Wer den Gewässerschutz ohne Ausnahme, ohne Abwägungen, ohne Interessenausgleich absolut über alles stellt, der legt die Axt an wichtige wirtschaftliche Standorte an den Flüssen unseres Kontinents. Es muss den Richtern klar sein, welche Entscheidung sie hier zu treffen haben.
Selbst wenn sie den strengsten Maßstab an die Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie legen, wird man trotzdem sehen, dass es für einen Ausnahmetatbestand reicht, weil die Ausnahmebegründung "zwingendes öffentliches Interesse" aus unserer Sicht in jedem Fall hier vorliegt. Was ich aber jenseits dessen noch ausführen will und was mich an dem gesamten Verfahren ein bisschen stört, ist, dass wir immer sehr eng nur auf die Frage, was für den Gewässerschutz wichtig und richtig ist, schauen, aber zu wenig auf die ökologische Gesamtbilanz, die man bei der Frage gewissermaßen als Gegencheck, als Alternativprüfung mit hineinnehmen muss.
Bei diesem Thema muss man sinnvollerweise auch schauen, was ohne Elbvertiefung passiert. Hat das auch eine Folge für Ökologie und Klimaschutz? Das gehört doch zur Wahrheit dazu, ohne dem kann man das doch nicht machen.
Es ärgert Sie. Das kann ich auch total verstehen. Die Zitate, die gleich kommen, werden Sie, glaube ich, noch mehr ärgern. Ich will es trotzdem noch einmal sagen, weil es zur Wahrheit dazu gehört.
"Nach einer Debatte von gut zwanzig Jahren sollte man zu diesem Thema eine Fülle von Rechnungen, von Gutachten und Gegengutachten erwarten können. Frage an die Hamburger Grünen: Könnte man das bitte mal nachlesen? Zur Antwort kommen erst einige Tausend Seiten über Elbschnäpel, Schierlingswasserfenchel und Co. Dann kommt nichts mehr.
Frage an den Nabu, den vom ehemaligen Umweltsenator Alexander Porschke geleiteten Naturschutzbund, der zu den Klägern gegen die Elbvertiefung zählt: Was gibt es an Verkehrsberechnungen? Antwort: So etwas gibt es nicht.
Frage an Christian Maaß, den ehemaligen Umweltstaatsrat der schwarz-grünen Landesregierung, der inzwischen den kleinen Öko-Thinktank Hamburg-Institut leitet: Wurde je untersucht, welche ökologischen Folgen ein Verzicht auf die Elbvertiefung für den Güterverkehr hätte? Antwort: So etwas ist mir nie unterkommen."