Deshalb gilt eines, für diesen Senat wie auch für die Hafenwirtschaft und für alle anderen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes: Auch wenn einem Gesetze nicht passen, muss man sich doch an sie halten. Und wenn Sie Ihre Haltung diesbezüglich nicht ändern, dann wird der Hamburger Hafen auch in Zukunft nur sehr schwer Rechtssicherheit bekommen können.
Da hilft es auch nicht, wenn so manche den Schwarzen Peter den Umweltverbänden zuschieben wollen. Wenn man sich einfach einmal den Zeitablauf der Elbvertiefungsdebatte ansieht, nämlich 14 Jahre, dann wird man feststellen, dass von diesen 14 Jahren zwei Jahre Stillstand auf die Klagen der Umweltverbände zurückgehen. Zwölf Jahre lang waren die Behörden dieser Stadt und des Bundes ganz ohne jede Klage irgendeines Umweltverbandes nicht in der Lage, Pläne vorzulegen, die die Umweltgesetze einhalten. Sie mussten sie mehrfach zurückziehen, komplett überarbeiten, neu auslegen und immer wieder nachbessern. Und jetzt, nach 14 Jahren und 8 Nachbesserungen, hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Planungen so, wie Sie sie vorgelegt haben, immer noch rechtswidrig sind und ohne Änderungen nicht durchgeführt werden können.
NE immer gesagt haben. Eine weitere Elbvertiefung ist mit so großen ökologischen Risiken und Gefahren verbunden, dass sie die ökonomischen Vorteile, die auftreten könnten, weit überkompensieren, und deshalb lehnen wir GRÜNE die Elbvertiefung ab.
Es kann durchaus sein, dass die Gerichte im Laufe des Verfahrens diesen Argumenten teilweise oder ganz nachkommen werden, denn anders als die SPD, der Bürgermeister und auch Herr Dressel suggerieren, sind diese Mängel, die behoben werden müssen, damit die Elbvertiefung genehmigt wird, durchaus erheblich. Diese Mängel können sogar so schwierig zu beheben sein, dass sie in der Konsequenz dazu führen, dass die Elbvertiefung entweder gar nicht kommt oder noch viele Jahre ins Land gehen werden, bevor diese Mängel behoben werden können.
Ich möchte Ihnen zwei Beispiele nennen. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung war es Aufgabe dieses Senats, 131 bedrohte Arten zu untersuchen und nachzuweisen, dass sie durch die Elbvertiefung nicht geschädigt werden. Bezüglich dieser 131 Arten, die untersucht werden müssen, hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass dieser Senat sage und schreibe eine Art hinreichend untersucht hat. Das muss jetzt nachgebessert werden.
Wenn es um Kartierungen geht, wird es darum gehen, ganze Vegetationsperioden abzuwarten, und wahrscheinlich nicht nur eine, sondern zwei oder mehrere. Wenn also dieser Planfeststellungsbeschluss geheilt werden soll,
dann reden wir nicht über das Frühjahr 2015, sondern dann reden wir im besten Fall über Ende 2016 oder 2017.
Das Gericht hat noch einen weiteren Mangel angeführt. Auch das zwingend vorgeschriebene Ausgleichsflächenkonzept durch die FHH-Richtlinie wurde als ungenügend dargestellt. Das Gericht bemängelt, dass die angemeldeten Flächen gar keine zusätzlichen Flächen sind und deshalb gar kein Ausgleich sein können.
Das sind alles Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, die durchgeführt werden müssen, unabhängig davon, ob eine weitere Elbvertiefung geplant ist oder kommen wird oder nicht. Wenn das wirklich so sein sollte – wir kennen die schriftliche Begründung des Gerichts noch nicht –, dann steht die Elbvertiefung durchaus in Gänze infrage, denn es ist rein theoretisch, weitere Flächen für den Ausgleich zu melden. Insofern hat das Gericht damit recht, dass die Mängel theoretisch behoben werden können. Wir alle, die wir uns mit der Elbe und mit Ausgleichsflächen beschäftigen, wissen, dass das praktisch fast unmöglich ist, denn auch 14 Jahre, nachdem die letzte Elbvertiefung durchgeführt wurde, ist diese in keiner Weise komplett ausgeglichen. Und der nächste Eingriff wäre ein viel größerer Eingriff. Insofern steht wirklich in den Sternen, ob das vom Gericht geforderte Ausgleichskonzept umgesetzt werden kann. Wenn das so sein sollte, dann kann die Elbvertiefung endgültig scheitern, ganz egal, was die Richter in Luxemburg entscheiden. Dazu hätte ich heute gern etwas von Ihnen gehört, Herr Bürgermeister. Sie machen es sich sehr einfach, darüber noch nicht einmal reden zu wollen.
Darum besteht der Hauptfehler dieses Senats nicht in einem handwerklich zweifellos schlecht durchgeführten Planfeststellungsverfahren, sondern der Hauptfehler besteht eigentlich darin, in einer Situation, in der man sieht, dass die Probleme fast unüberwindbar sind, nicht darauf gesetzt zu haben, einen politischen Ausgleich zu schaffen, einen Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie zu suchen, sondern die Entscheidung an ein Gericht abzugeben mit der Folge, dass nun Gerichte darüber entscheiden, was geht und was nicht, ganz unabhängig davon, was Politik will.
was sie da entscheiden, dann waren Sie es doch, die darauf gesetzt haben, dass Gerichte entscheiden, und selbst nicht mit den Umweltverbänden verhandelt haben, um einen Ausgleich herbeizuführen. Das ist wirklich der Zauberlehrling, der die Geister nicht mehr loswird, die er selbst gerufen hat.
Die Elbvertiefung ist keineswegs alternativlos, und es ist keineswegs unmöglich, einen Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie zu finden,
der beiden Seiten gerecht wird. Und denjenigen Herren, die jetzt Horrorszenarien an die Wand malen und von einer Halbierung des Umschlags im Hamburger Hafen reden, muss man einfach sagen, dass das mit der jetzigen Situation nichts, aber auch wirklich gar nichts zu tun hat. In diesem Jahr nämlich, ohne Elbvertiefung, wird der Hamburger Hafen so viele Container umschlagen wie noch nie in seiner Geschichte, wenn man den Prognosen dieses Senats glauben kann.
Wenn man sich einmal die Begründung der HPA ansieht, warum das so ist, dann staunt man. Da wird nämlich geschrieben, dieser Containerboom erfolge vor allem dadurch, dass Containerschiffe mit 10 000 TEU und mehr in rauen Mengen den Hamburger Hafen anlaufen und diesen Containerboom auslösen. Man staunt deshalb, denn als vor zehn Jahren die Elbvertiefung geplant wurde, wurde gesagt, diese Schiffe, die heute für den Containerboom sorgen, würden ohne Elbvertiefung den Hamburger Hafen gar nicht anlaufen können.
Insofern sind diese Untergangsszenarien, die an die Wand gemalt werden, alle nicht eingetreten und werden zurzeit durch die Realität widerlegt.
Aber natürlich wird das irgendwann einmal ein Ende haben. Wir sind im Moment bei Containerschiffen mit 18 000 bis 19 000 TEU, die stehen alle Schlange in Hamburg, um den Hamburger Hafen anzulaufen, auch ohne Elbvertiefung. Aber das wird irgendwann einmal ein Ende haben. Es werden jetzt nämlich bereits Schiffe mit 25 000 TEU geplant. Diese Schiffe, das ist wirklich so, werden den Hamburger Hafen nicht anlaufen können, allerdings auch nicht, wenn wir eine weitere Elbvertiefung vornehmen würden. Und wie der Hamburger Hafen mit dieser Situation umgehen soll, die früher oder später, wahrscheinlich früher, eintreten wird, dafür gibt es keinen Plan.
Das ist mit Sicherheit keine verantwortungsvolle Politik, die die Zukunft des Hamburger Hafens sichert.
ein paar Jahren entscheiden. Eine verantwortungsvolle Politik für den Hamburger Hafen würde jetzt Alternativplanungen, einen Plan B, vorlegen, der mit dieser Situation, die doch kommen wird, umgehen kann und stärker auf Kooperation setzt, als einzig und allein darauf zu vertrauen, dass eine weitere Elbvertiefung alle Probleme löst. Jeder von uns weiß doch, dass sie das nicht tun wird. Dass das nicht passiert, ist ebenfalls ein klarer Fall von Politikversagen.
Was die Gerichte letztendlich auch immer entscheiden mögen, am Ende werden die Menschen in dieser Stadt für eine Politik sorgen, denn ein Hafen in der Mitte einer Millionenmetropole wird nur dann prosperieren, wenn die Menschen darauf vertrauen können, dass er ihre Lebensqualität nicht zerstört und nicht beeinträchtigt. Und die Menschen in dieser Stadt werden es einfach nicht akzeptieren, dass durch Rußwolken im Hafen die Rauchmelder in Krankenhäusern oder in Restaurants angehen und auf ihren Tellern eine giftige Brühe schwimmt.
(Arno Münster SPD: Das ist doch nicht wahr! Keine Argumente mehr! – Gabi Dobusch SPD: Dann schließen wir den Hafen!)
Sie werden auch nicht akzeptieren, dass aus der Elbe ein umgekippter und ökologisch toter Fluss wird, eine stinkende Kloake, so, wie es der Ems nach der letzten Emsvertiefung ergangen ist. Diesen Punkten muss sich die Politik stellen, wenn sie den Hamburger Hafen sichern will.
Diejenigen Menschen, die meinen, das wäre nicht nötig, sondern der Auffassung sind, dass wirtschaftliche Belange ohne Wenn und Aber Vorrang vor Lebensqualität und Umweltschutz haben, die jetzt sogar Umweltgesetze ändern wollen, gefährden in Wirklichkeit die Zukunft des Hamburger Hafens mit all seinen Arbeitsplätzen.
Deshalb lassen Sie uns doch einfach einmal versuchen – das ist ein interessantes Gedankenspiel –, das zu tun, was in anderen Wirtschaftsbereichen längst Standard und eine Binsenweisheit ist, nämlich dass ökologische Standards und Umweltschutz nicht nur ein Risiko sein können, sondern durchaus auch eine Chance, die, wenn sie genutzt wird, Arbeitsplätze dauerhaft sichert. Ich bin mir sicher, das gilt auch für den Hamburger Hafen, und daran sollten wir versuchen, gemeinsam zu arbeiten. – Vielen Dank.