Wer also nun der Empfehlung des Haushaltsausschusses folgen und dem Senatsantrag aus Drucksache 21/18397 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist eine einstimmige Annahme.
Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Ich komme zum Aufruf des Punktes 12, Unterrichtung durch die Präsidentin: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 14. Dezember 2016: "Hamburg als Pionierstandort für Virtual Reality etablieren".
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 14. Dezember 2016: "Hamburg als Pionierstandort für Virtual Reality etablieren" – Drs. 21/7023 – Drs 21/18859 –]
Und ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die Unterrichtung aus Drucksache 21/18859 zur Kenntnis genommen hat.
Nun zum Punkt 41 – darf ich um Ruhe bitten? –, Antrag der SPD- und GRÜNEN Fraktion: Vermietung möblierter Wohnungen rechtlich regeln – Konkretisierung der gesetzlichen Regelung bei Mietverhältnissen mit möbliertem Wohnraum.
Vermietung möblierter Wohnungen rechtlich regeln – Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen bei Mietverhältnissen mit möbliertem Wohnraum – Drs 21/18917 –]
Die Fraktionen sind übereingekommen, die Debatte nicht zu führen. Also kommen wir gleich zur Abstimmung.
Wer möchte nun zunächst die Drucksache 21/18917 an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer möchte sich nun dem gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNEN aus Drucksache 21/18917 anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag angenommen.
Ich rufe Punkt 42 auf, Antrag der SPD- und GRÜNEN Fraktion: Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare – Drs 21/18918 –]
[Antrag der CDU-Fraktion: Hamburgs Rechtsreferendare nicht länger im Regen stehen lassen – Drs 21/19057 –]
Es handelt sich hier um eine von der SPD-Fraktion angemeldete Kurzdebatte mit je zwei Minuten Redezeit pro Debattenbeitrag. Wer wünscht das Wort? – Herr Tabbert, Sie haben es für zwei Minuten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bezahlung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren ist ein Thema, das uns jede Wahlperiode wenigstens einmal beschäftigt. Mit dem Antrag, den wir heute einbringen, sorgen wir dafür, dass die Referendare 100 Euro mehr im Monat erhalten, und das ist, finde ich, eine prima Sache.
Wir brauchen in Hamburg überall gute Juristinnen und Juristen bei Gericht, Staatsanwaltschaft und in der Verwaltung, und deswegen sind wir auch gut beraten,
ihnen in der Ausbildung möglichst gute Bedingungen zu bieten. Offensichtlich sind wir uns jedenfalls insoweit mit der CDU einig, denn sie übernimmt unsere Forderung in ihrem Zusatzantrag 1:1. Das ist gut. Insofern: danke dafür.
Ich betone aber auch an dieser Stelle, dass diese Erhöhung aus unserer Sicht zwar geboten ist – die Lebenshaltungskosten in Hamburg sind gestiegen und darauf müssen wir reagieren –, finanziell allerdings ist das nicht ohne, denn die Erhöhung bedeutet bei 600 Referendaren pro Jahr, dass wir hier insgesamt noch einmal 800 000 Euro drauflegen. Aber, wie gesagt, wir sind insgesamt im Bundesvergleich damit leider noch weit hinten, haben aber etwas mehr aufgeschlossen. Aufgeschlossen zu einem Niveau, das wir übrigens, so viel noch einmal zum Zusatzantrag der CDU, schon einmal hatten, nämlich zu Zeiten der letzten SPD-Regierung 2001. Als Sie dann drankamen, haben Sie das Niveau, das wir jetzt wieder erreichen, auf 800 Euro abgesenkt, und wir kommen jetzt langsam wieder dahin, wo sie waren. Also insofern ist der Antrag auch ein bisschen beispielhaft dafür, was der Unterschied zwischen Opposition und Regierung ist.
In der Zwischenzeit haben Sie auch einmal mit Schwarz-Grün regiert, und da hätten Sie doch diesen Zusatzantrag, den Sie hier gestellt haben,
schon lange stellen können. Den stellen Sie jetzt aber erst, wenn Sie in der Opposition sind. Ich will gar nicht zu viel Polemik hineinbringen,
ich habe auch nicht gesagt, wer damals Justizsenator war, das habe ich mir dieses Mal erspart, aber ich will doch darauf hinweisen, dass das Problem bei der Regierung eben das ist, man muss es auch finanzieren und darstellen können. Insofern habe ich zwar Sympathie für Ihre weitergehenden Forderungen, aber ich kann Ihnen sagen, es ist Kraftakt genug gewesen, diese 100 Euro zu mobilisieren. Ich glaube, mit dem, was wir in der letzten Legislaturperiode geschafft haben, der Dynamisierung, dem Familienzuschlag, den wir wieder eingeführt haben, und der Tatsache, dass wir auch keine Referendarstellen oder Richterstellen dafür opfern, haben wir hier insgesamt, glaube ich, einen ordentlichen Fortschritt in den letzten Jahren erzielt. Deshalb denke ich, dass wir Ihren Antrag aus
diesen genannten Gründen ablehnen können. Wir haben doch im Rechtsausschuss noch den anderen Antrag mit einem etwas geringeren Forderungskatalog, den können wir gern noch weiter diskutieren. Aber insofern bitte ich um allgemeine Zustimmung, denn ich glaube, hinter diese Forderung kann sich die gesamte Bürgerschaft stellen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Tabbert. Wir hatten Schwierigkeiten mit der Uhr, deswegen durften Sie etwas länger reden. Das haben Sie auch ausgenutzt.
Herr Gamm, Sie haben nun für die CDU-Fraktion das Wort, und zwar – die Uhr geht wieder – für zwei Minuten.
Ja, dass die Uhr jetzt wieder geht, ist sehr schade, aber ich brauche wahrscheinlich gar nicht so viel Zeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hamburg braucht gute Juristen, und die Phase des Referendariats ist teuer, weil natürlich auch Jurastudenten mit den hohen Lebenshaltungskosten zu kämpfen haben. Hohe Aufwendungen für Repetitorien, teure Ausbildungsliteratur, Leihgebühren, Fahrtkosten et cetera, insofern ist das keine einfache Lebensphase. Deshalb begrüßen wir natürlich die Erhöhung der Unterhaltshilfe um 100 Euro, auch wenn wir uns schon die Frage stellen, warum das jetzt zweieinhalb Monate vor der Bürgerschaftswahl kommt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, aber vielleicht gibt es da einen Zusammenhang.
Nichtsdestotrotz ist das ein richtiger Ansatz, aber gerade, wenn wir uns den Gerechtigkeitsaspekt anschauen, dann muss man schon feststellen, dass zum Beispiel ein Lehramtsreferendar 1 409 Euro hinzuverdienen kann und bei einem Rechtsreferendar der Betrag gerade einmal bei 546,25 Euro liegt.