Herrn Schriftführer Klein - ebenfalls unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung -, die Aufsicht und Namenskontrolle bei der Wahlurne durchzuführen.
Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass das Kreuz auf den Stimmzetteln korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Stifte zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgeräts ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.
Die Mitglieder des Landtages bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach Abgabe ihrer Stimme gleich wieder Platz zu nehmen. Ich appelliere an Ihre Disziplin. Unnötiges Herumlaufen und Herumstehen stören den Wahlablauf sehr.
Bevor wir jetzt zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach
Schönen Dank, Herr Präsident. - Herr Schünemann hat darum gebeten, seine Stimme als Erster abgeben zu können.