Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 40. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt sind die Herren Abgeordneten Poppendiecker, Schröder, Maurus und Jensen-Nissen. - Ich wünsche allen eine gute Genesung!
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. Das gilt auch für die Tribüne.
Am 23. Januar dieses Jahres verstarb im Alter von 71 Jahren der ehemalige Abgeordnete des SchleswigHolsteinischen Landtags Carsten Paulsen. Herr Paulsen gehörte dem Landtag von 1983 bis 1992 als Mitglied der CDU-Fraktion an. Carsten Paulsen war ein geschätzter Politiker, der sich mit großem sozialem Engagement und außerordentlichem Sachverstand für die Menschen in unserem Land eingesetzt hat. Der Schleswig-Holsteinische Landtag gedenkt seines früheren Mitglieds in Dankbarkeit.
Das Ende der verkehrspolitischen Spielereien um die A20 Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/3221
Ich lasse über die Dringlichkeit des Antrages der Fraktion der FDP abstimmen. Ich weise auf § 51 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung hin. Danach ist eine Zweidrittelmehrheit für die Bejahung der Dringlichkeit erforderlich. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Wir haben die Dringlichkeit einstimmig beschlossen. Ich bitte die Fraktionen, sich über die Redezeiten zu verständigen und mir einen Vorschlag über den Zeitpunkt des Aufrufs zu machen. Ich schlage vor, dass wir den Antrag als Tagesord
nungspunkt 15 a in die Tagesordnung einreihen. - Widerspruch höre ich nicht, wir werden so verfahren.
Wir werden mit dem Verweis auf § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung über die Dringlichkeit abstimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Auch diese Dringlichkeit haben wir einstimmig beschlossen. Wir werden diesen Antrag als Tagesordnungspunkt 15 b in die Tagesordnung einreihen. Dies ist mein Vorschlag. Ich bitte auch hier die Fraktionen, sich über die Redezeiten zu verständigen und mir einen Vorschlag über den Zeitpunkt des Aufrufs zu machen. - Auch hier höre ich keinen Widerspruch. Wir werden so verfahren.
Weiter teile ich Ihnen mit, dass sich die Fraktionen nachträglich darauf verständigt haben, die Wahl der Mitglieder zur 12. Bundesversammlung am 23. Mai 2004 in Berlin in dieser Tagung durchzuführen. Ich schlage Ihnen vor, dieses Thema als Tagesordnungspunkt 38 a in die Tagesordnung einzureihen und ohne Aussprache zu behandeln. Ich bitte die Fraktionen, mir einen Vorschlag über den Zeitpunkt des Aufrufs zu machen. - Auch hier höre ich keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Ich habe Ihnen eine Aufstellung über die im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 11, 12, 15, 16, 18, 20 bis 22, 24, 25, 27, 28 sowie 33 ist eine Aussprache nicht geplant. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 4 und 6, Gesetz und Vereinbarung über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung, sowie die Tagesordnungspunkte 5 und 32, Große Anfrage Forschung und Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von Hochschulen“. Anträge zur Aktuellen Stunde und Fragen zur Fragestunden liegen nicht vor.
Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 40. Tagung. Unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause werden wir jeweils
Bevor ich in die Tagesordnung eintrete, will ich Besucherinnen und Besucher begrüßen. Auf der Tribüne haben Auszubildende und Ausbilder der Polizeischule Eutin Platz genommen. - Seien Sie herzlich willkommen!
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung (Parlamentsinformationsgesetz - PIG)
b) Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. - Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile zunächst dem Antragsteller das Wort. Herr Oppositionsführer Kayenburg, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich halte die Rede, die eigentlich der Kollege Maurus vortragen wollte. Er ist aber noch nicht so fit, als dass er sie hier selber vortragen könnte.
Wir haben Ihnen einen Antrag zum Parlamentsinformationsgesetz eingebracht. Um es vorwegzunehmen: Mit dem von uns eingebrachten Entwurf eines Parlamentsinformationsgesetzes wollen wir einen Beitrag zur Stärkung des Parlaments leisten.
Immer mehr Rahmenbedingungen für die Politik in unserem Lande werden von außen festgelegt. Eine frühzeitige Information des Parlaments oder gar eine Mitwirkungsmöglichkeit im Vorwege sind weitgehend unterentwickelt.
Artikel 22 unserer Landesverfassung verpflichtet zwar die Landesregierung gegenüber dem Landtag zu einer frühzeitigen und vollständigen Information über die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, anderen Staaten der Europäischen Gemeinschaften und deren Organen sowie über die Mitwirkung im Bundesrat. Das Nähere aber soll ein Gesetz regeln und dieses Gesetz gibt es eben bis heute nicht.
Mit den vorliegenden Entwürfen eines Parlamentsinformationsgesetzes und einer Durchführungsvereinbarung will die CDU-Fraktion diese Lücke schließen und - wie gesagt - das Nähere regeln. Der Zeitpunkt hierfür scheint uns auch angesichts der Diskussion über die Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern in der so genannten Föderalismuskommission der richtige zu sein. Die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern sollen neu verteilt werden: weg vom so genannten Exekutivföderalismus, hin zu mehr Verantwortung für die Länder, also hin zu mehr Wettbewerbsföderalismus.
Bei diesem notwendigen Ziel dürfen wir meiner Auffassung nach aber nicht stehen bleiben, sondern wir müssen konsequenterweise auch in den Ländern die Mitwirkungsrechte des Parlaments näher ausgestalten.
Die bisher in Artikel 23 unserer Verfassung festgelegte Informationspflicht beruht doch - seien wir doch ehrlich - nur auf Übung, dem guten Willen oder der bisher geübten Praxis. Aber sie entspricht - jedenfalls nach unserer Auffassung - nicht mehr dem Selbstverständnis eines modernen Parlaments.
Künftig soll die Landesregierung den Landtag über Vorhaben der Gesetzgebung, über beabsichtigte Staatsverträge, über geplante Verwaltungsabkommen, über Angelegenheiten der Landesplanung, über Bundesratsangelegenheiten, über die Zusammenarbeit mit dem Bund, den anderen Ländern und den Regionen, über die Zusammenarbeit mit anderen Staaten, zwischenstaatlichen Einrichtungen sowie über auch Angelegenheiten der EU rechtzeitig und umfassend informieren.
Besondere Bedeutung hat dabei die Bestimmung, dass der Landtag nicht nur zu unterrichten sei, sondern dass die Landesregierung seine Stellungnahmen auch berücksichtigen solle. Uns ist völlig klar, dass damit keine rechtliche Bindungswirkung hergestellt werden kann, aber eine gewisse politische Bindungswirkung kann damit gestaltet werden und entspricht auch unserem Selbstverständnis.
Der Umfang und die Art und Weise der Informationspflichten werden dann durch die vorgeschlagene Durchführungsverordnung konkretisiert. Hierbei kommt es uns besonders auf die zeitliche Komponente an. Im Rahmen von Vorhaben der Landesregierung fordern wir mindestens eine zeitgleiche und parallele Information zu den Anhörungen der Verbände und Institutionen.
Denn es kann nach unserer Auffassung nicht sein, dass Ergebnisse von Anhörungen nach draußen gehen und die Opposition darauf angewiesen ist, die Unterlagen der Regierung von diesen Verbänden zu erhalten. Es geht darum, dass sich auch das Parlament frühzeitig über die Entwicklungen in der Landesregierung informieren kann.