Martin Kayenburg

Sitzungen

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Ich bitte um Nachsicht, wenn ich Ihnen den Rücken zukehre. Ich denke, dass ich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen dieses hohen Hauses kurz erwidern darf. Ich tue das gern.
Lieber Herr Arens, eigentlich hätte Ihnen ein bekennender Nordfriese aus der SPD-Fraktion danken sollen, der heute einen Dithmarscher hätte würdigen wollen, nämlich der Kollege Hay. Aus Sicht der beiden Westküstenregionen an sich schon ein bemerkenswerter Akt. - Nun ist Herr Hay leider erkrankt und deswegen darf ich hier heute stehen. Vielleicht ist
es aber auch ein gutes Zeichen, dass ein Redner der Opposition dem Landtagspräsidenten für seine Arbeit danken darf.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, die Abgeordneten dieses hohen Hauses bedanken sich bei Ihnen für Ihre jederzeit kompetente, umsichtige und ausgewogene Art, mit der Sie uns als Präsident dieses Hauses durch die Parlamentsarbeit geführt haben.
Sie haben dieses anspruchsvolle Amt mit großer Würde und mit ebenso großer Anerkennung bei den Menschen unseres Landes ausgeübt. Mit Ihrem Ausscheiden verliert der Schleswig-Holsteinische Landtag einen Vollblutparlamentarier.
Es war Ihnen über nahezu neun Jahre, die Sie dieses Amt innehatten, immer ein wichtiges Anliegen - Sie haben es in Ihrer Rede eben betont -, den Parlamentarismus und speziell die Kompetenzen der Landesparlamente zu stärken und zu fördern. Sie waren mit Ihren Initiativen maßgeblich daran beteiligt, dass eine Reform des deutschen Föderalismus auf die politische Agenda gekommen ist. Ich erinnere nur an Lübeck.
Im Grunde waren Sie der entscheidende Geburtshelfer für den Start der Föderalismusdebatte, die zur Errichtung der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung geführt hat. Das wird unvergessen bleiben.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, dass Schleswig-Holstein bei den politisch Verantwortlichen im Ostseeraum einen ausgezeichneten Namen hat und dort als Partner geschätzt wird, ist auch maßgeblich Ihrem außerordentlichen Engagement zu verdanken. Hervorgehoben sei hierbei die positive Entwicklung der Ostseeparlamentarierkonferenz, die Sie intensiv befördert haben. Dank Ihres Wirkens ist der Prozess des politischen Zusammenwachsens, der Ostseeregion ein Stück greifbarer geworden. Davon wird Schleswig-Holstein profitieren und diese Entwicklung wird mit Ihrem Namen, Herr Arens, verbunden bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um noch einen weiteren Punkt unter den vielen Themen zu nennen, die Herr Arens gestaltet hat, möchte ich schließlich seine Verdienste um die Minderheitenpolitik in unserem Lande und die plattdeutsche Sprache würdigen. Ich bin überzeugt: Alle hier im Hause wissen
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst
und wertschätzen die großen Schritte, die dank Ihres Einsatzes, lieber Herr Arens, für die Minderheiten und das Niederdeutsche in unserem Land vollzogen worden sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sicherlich nicht allein das Amt, das alles bewegen konnte, sondern vielmehr die persönliche absolute Glaubwürdigkeit und die Überzeugung in der Sache, die im Zusammenspiel miteinander dafür gesorgt haben, dass sowohl das Amt als auch die Person im Bild der Öffentlichkeit mit hohem Ansehen verbunden sind.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, Sie waren ein Glücksfall für diesen Landtag. Sie werden diesem hohen Haus fehlen. Mit Ihnen scheidet ein Mensch aus dem Parlament aus, der das Bild dieses Hauses in positivem Sinne entscheidend geprägt hat.
Im Namen aller Abgeordneten danke ich Ihnen dafür sehr herzlich, wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft und den neuen Lebensabschnitt und darf Ihnen seitens der Abgeordneten - bei dem Geschmack haben wir uns auf die Kollegen aus der SPD-Fraktion, insbesondere auf Frau Kähler, verlassen - einen Rauenthaler Baiken Riesling Spätlese Trocken überreichen. Wir wünschen Ihnen, dass Sie ihn in den Muße
stunden, die auf Sie jetzt vielleicht ein wenig zukommen, genießen können.
Herr Präsident, im Namen des Hauses Ihnen herzlichen Dank!
Die Ministerpräsidentin ist an vielem schuld, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aber hier mit Sicherheit nicht. Im Übrigen kann man alles das übernehmen, was der Wirtschaftsminister gesagt hat, mit einer kleinen Einschränkung, Herr Rohwer. Sie haben unsere komplette Zustimmung. Aber wenn Sie feststellen, Vernunft setzt sich durch, dann will ich feststellen, dass bei Ihren Aussagen sowohl zur A 20 als auch zum Fehmarnbelt kein Beifall von Ihrem kleineren Koalitionspartner gekommen ist.
Das ganze übrige Haus hat applaudiert. Dies entspricht auch der Position, die Frau Heinold hier deutlich gemacht hat. Sie hat gesagt, ins Programm hätte man die Überzeugung geschrieben, das heißt: kein Bau. In den Antrag schreibt man, man wolle bauen, man trage den Bau mit. Frau Heinold, hier muss die Kirche im Dorf bleiben. Wenn das nicht Lüge ist, wenn das nicht bedeutet, dass Sie die Öffentlichkeit täuschen, dann sind Sie im falschen Film.
Wir wollen überhaupt keinen Keil zwischen Sie und die SPD treiben. An dieser Stelle haben Sie sich so weit aus der Koalition verabschiedet, dass das überhaupt nicht mehr wahrnehmbar ist, wo in der Koalition Gemeinsamkeiten vorhanden sind. Wenn Frau Lütkes draußen sagt, sie sei gegen die A 20 - Herr Kubicki hat das zitiert - und Sie einen Antrag stellen, dass man für die A 20 ist: Was soll der Bürger noch glauben? Das ist Volksverdummung, Frau Heinold.
Für mich sind zwei Dinge deutlich geworden. Erstens: Die Grünen sind überflüssig wie nichts Gutes. Zweitens: Sie sollten ihre Wappenblume verändern und einen Gummibaum statt ihrer Sonnenblume nehmen.
Frau Präsidentin, die CDU-Fraktion hat einen eigenständigen Antrag gestellt. Insoweit ist dieser Antrag gesondert zu behandeln und nicht in das Gesamtpaket einzubeziehen. Wenn die FDP der Auffassung ist, dass ihr eigener Antrag in Form des Antrages der SPD abgestimmt werden kann, dann bitte schön. Aber unser Antrag ist als eigener Antrag eigenständig abzustimmen. Deswegen alternative Abstimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein gutes Zeichen für unsere Demokratie, dass es uns gelungen ist, trotz heißer Wahlkampfphase, trotz mancher Entgleisungen und trotz mancher grenzwertigen Auseinandersetzung die Not von Menschen über unsere parteipolitischen Interessen zu stellen.
Wichtig für mich ist auch, dass wir heute als Parlament handeln und nicht alles der Exekutive überlassen. Denn die Versuchung von Regierungen ist groß, mit der unbestreitbar gut gemeinten Hilfe auch Selbstdarstellung zu verbinden. Deswegen sollten wir uns als Landtag auch unmittelbar in das künftige Hilfegeschehen mit einbinden.
Das schwere Erdbeben im Indischen Ozean hat am 26. Dezember zu Verlusten, Leiden und Tragödien geführt, die wir in ihrer ganzen Tragweite auch heute noch kaum erfassen können. Wir fühlen mit den Menschen, die von dieser furchtbaren Naturkatastrophe heimgesucht wurden und von ihren Folgen unmittelbar betroffen sind. Wir trauern um die Opfer, unter denen auch deutsche Landsleute sind, und ha
ben die Zukunft all derer im Blick, die so schmerzliche Verluste hinnehmen mussten.
Die Menschen rund um den Globus haben die Herausforderung dieser großen Not der Betroffenen angenommen. Die Spendenbereitschaft ist weltweit einzigartig. Auch die Deutschen haben sich großzügig und angemessen beteiligt. Insgesamt spendeten unsere Mitbürger über 400 Millionen €. Dabei darf es überhaupt nicht wichtig sein - auch nicht für Regierungen -, oben auf der Hitliste der Spender zu stehen. Wichtig ist allein der Geist, die Gesinnung, aus der heraus geholfen wird.
Feststellen dürfen wir auch, dass die eigene wirtschaftliche Situation bei der Spendenbereitschaft der Menschen in unserem Lande offenbar keine entscheidende Rolle gespielt hat. Mitgefühl und Spendenbereitschaft gerade derjenigen, die nur kleine Beträge abzweigen konnten, sind bewunderungswürdig.
Allen Spendern gebührt unser aufrichtiger Dank. Neben den zahlreichen Spendern gilt unser Dank besonders den freiwilligen, oft ehrenamtlichen Helfern auch vieler privater Organisationen sowie den Mitarbeitern der staatlichen Stellen - zum Beispiel der Bundeswehr und des BKA -, die den Menschen vor Ort zum Teil immer noch helfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Flutkatastrophe in Asien ist zugleich eine Chance - nicht nur für uns Politiker, sondern für die Menschheit insgesamt -, unsere beziehungsweise ihre Verantwortung für die „eine Welt“ wieder zu erkennen und ihr auch nachzukommen. Sie zwingt uns Politiker geradezu, für die entwicklungspolitischen Zielsetzungen in einer globalisierten Welt neue Verpflichtungen zu definieren, uns den Problemen der Dritten Welt wieder neu zu stellen und uns damit intensiv auseinander zu setzen.
Die Terroranschläge vom 11. September 2001 hatten uns die grundlegende Veränderung der geopolitischen Situation mit aller Deutlichkeit ins Bewusstsein gebracht. Seitdem dient die Entwicklungspolitik in ganz besonderer Weise der Verfolgung unserer außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen und nicht so sehr einer eher ethischen Verpflichtung, die auf einem christlich geprägten Weltbild gründet.
Entwicklungspolitik muss vielfältig gestaltet werden. Sie ist und muss als ein Instrument zur Bewahrung und zum Transfer von Stabilität, zur langfristi
gen Krisenprävention und Krisenbeilegung, zur Entwicklung der einzigartigen Potenziale junger und alter Kulturen und zur Eindämmung von Extremismus, Kriminalität und Terrorismus genutzt werden. Sie muss aber vor allem ein Instrument zur Gestaltung eines menschenwürdigen, selbst bestimmten Lebens in den Entwicklungsländern und der Dritten Welt sein, dessen faire und uneigennützige Anwendung wir gemeinsam zu verantworten haben.
Seit der Flutkatastrophe im Indischen Ozean ist uns der humanitäre Grundgedanke der Entwicklungshilfe wieder bewusst geworden. Wir beklagen so oft den Werteverfall in unserer Gesellschaft. Und doch: Die Menschheit hat in dieser schwerwiegenden Krise gezeigt, dass sie sich den Grundwerten von Solidarität und Subsidiarität verpflichtet fühlt. Das gibt Hoffnung.
Ich denke, dass wir als Staat, als Länder und als Kommunen diese Entwicklungshilfe und diese Hilfe für die Zukunft weiterhin pflegen und weiterentwickeln müssen. Deswegen ist es für uns auch wichtig, das Parlament als Ganzes eingebunden zu sehen und wir sollten uns als Parlament neben den privaten Initiativen, neben der offiziellen Politik einbringen, um so den Menschen bewusst zu machen, dass es unsere Aufgabe ist, neben der materiellen Hilfe die Verantwortung für die „eine Welt“ wahrzunehmen.
Wenn wir dies in den Mittelpunkt unserer Überlegungen und Entscheidungen stellen, dann sind wir auf einem guten Weg einer Politik, die für die ganze Welt von wesentlicher Entwicklungsbedeutung ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Versäumnisse der Ministerin sind überdeutlich. Dass Frau Simonis nicht reagiert, kennen wir von ihr hinlänglich. Ausreden helfen nicht weiter.
Ich finde es unglaublich, Frau Simonis, wenn Sie uns auf der einen Seite unterstellen und hier suggerieren, wir vermuteten, unterstellten eine Komplizenschaft der Justizministerin mit dem Ausbrecher. Das ist an keiner Stelle geschehen. Im Gegenteil, wir haben zu Recht Versäumnisse der Justizministerin deutlich gemacht.
Ich finde es empörend und weise ausdrücklich und mit aller Schärfe zurück, dass Sie hier unterstellen, entweder ich persönlich oder wir hätten Ihnen im Untersuchungsausschuss einen Mord oder Morde in die Schuhe schieben wollen. Wer so etwas tut, ist ein politischer Brandstifter; der versucht Geschichtsklitterung.
Demjenigen kann man Vertrauen nicht mehr schenken.
Sich dahinter zu verstecken, Sie könnten Frau Lütkes nicht entlassen, weil wir das gefordert hätten, ist doch geradezu albern. So ein Unsinn. Das ist juristisch nicht nachvollziehbar, leuchtet aber jedem Pragmatiker ein. Das ist einer Ministerpräsidentin schlichtweg unwürdig.
Eine letzte Bemerkung! Sie setzen so auf die Bevölkerung, dass eine Entlassung von Frau Lütkes nicht
gefordert worden sei. Ich sage Ihnen: Erstens kennen die meisten Frau Lütkes vielleicht gar nicht. Zweitens. Wie erklären Sie dann, dass die Grünen deutlich abgenommen haben und die CDU in der von Ihnen zitierten Umfrage immer noch an erster Stelle liegt? Wir werden nach dem 20. Februar dafür sorgen, dass dieser Saustall aufgeräumt wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem Frau Böhrk gerade ausdrücklich erklärt hat, dass sie den Vorwurf des verfassungswidrigen Zustandekommens der Gebührenempfehlung zurücknehme, muss ich meine Rede in großen Teilen ändern.
Ich möchte gern unterstreichen, dass ich bereits in der ersten Lesung für die CDU-Landtagsfraktion erklärt habe, dass wir ohne Einschränkungen zum dualen Rundfunksystem stehen und dass wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen.
Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auch eine breite Akzeptanz bei den Bürgern findet. Deswegen ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Ministerpräsidenten in ihrer Jahreskonferenz vom 6. bis 8. Oktober die Empfehlung der KEF geprüft und ihrer Gebührenentscheidung das Kriterium der Sozialverträglichkeit zugrunde gelegt haben. Nach der Einlassung in der letzten Landtagstagung hatten wir den Wissenschaftlichen Dienst gebeten, zu prüfen, ob die Ministerpräsidenten zu Recht von der Empfehlung der KEF hätten abweichen können.
Da die Ministerpräsidenten ihre Empfehlung im Wesentlichen auf die Sozialverträglichkeit gründen und im Übrigen Hilfsargumente zur Ergänzung genannt haben, aufgrund derer sie strukturelle Veränderungen im Programm und in den Rundfunkanstalten erwarten, ergibt sich schlichtweg, dass diese Empfehlung rechtens ist; denn die Angemessenheit der Gebührenerhöhung ist das entscheidende Kriterium gewesen.
Vor dem Hintergrund ist es zulässig, dass man darüber hinaus die Einsparpotenziale auf der einen Seite und die weiteren Hinweise auf die Wettbewerbssituation auf der anderen Seite berücksichtigt. Dies - nicht mehr und nicht weniger - haben die Ministerpräsidenten getan. Ich glaube, dass uns das allen entgegenkommt, gerade in einer Zeit, in der die Länder und die öffentliche Hand an jeder Stelle, sowohl bei den Sozialeinrichtungen und freiwilligen Leistungen als auch bei den Aufgaben, einsparen und kürzen. Auch im Medienbereich muss genau geprüft werden, ob so eine Gebührenerhöhung korrekt, rechtens und sozialverträglich ist. Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass man nach der Diskussion fast schon Verständnis für die ARD-Intendanten aufbringen konnte, die jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt unserer Sitzung in Bremen, Frau Fröhlich, ziemlich arrogant und unbelehrbar verbreitet haben, die Abweichung vom KEF
Vorschlag durch die Ministerpräsidenten sei nicht verfassungskonform und die Entscheidung der Ministerpräsidenten habe die KEF nachträglich beeinträchtigt oder beschädigt.
Ich glaube, für derartige Beschwerden der Intendanten ist überhaupt kein Raum. Es kann nicht sein, dass Intendanten quasi in einem Selbstbedienungsladen Gebührenerhöhungen verlangen, dass sie Strukturen entwickeln und aufgrund dieser Strukturen Empfehlungen erarbeitet werden. Die KEF prüft nicht mehr die Entwicklung der Anstalten, sondern prüft nur, ob der Gebührenbedarf den vorgelegten Strukturen angemessen ist. Hier komme ich natürlich zu dem Ergebnis: Wenn man solche Strukturen entwickelt und einen so teuren Laden führt, dann ist es die große Frage, ob einem die entsprechenden Gebühren zustehen. Hier liegt der entscheidende Punkt, den wir kritisieren.
Außerdem finde ich den Vorwurf der Intendanten ziemlich hanebüchen, die gesagt haben, der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe aufgrund der politischen Diskussion Schaden genommen, weil man ihn als eine monsterartige Einrichtung darstelle, die gezähmt werden müsse. Für derartige Hinweise aus dem Munde von Intendanten habe ich genauso wenig Verständnis wie für den Hinweis, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk der Gesellschaft aus den Gebühren Dinge zurückgebe, die die Kommunen und die Länder nicht mehr leisten könnten. Das ist mit unserem Verständnis von Rundfunk nun wirklich nicht mehr vereinbar.
Die Abgehobenheit wird ganz besonders deutlich, wenn erklärt wird, dass die Gefahr für den öffentlichrechtlichen Rundfunk nicht die Politiker darstellten, sondern nur das Publikum. Wer uns oder das Publikum als Gefahr versteht, der hat die Zeichen der Zeit wirklich noch nicht erkannt.
Unabhängig davon werden wir dem Antrag der SPD zustimmen. Was jedoch den Staatsvertrag angeht, werden wir uns dagegen aussprechen, weil die Trennung zwischen Gebührenerhöhung und datenschutzrechtlichen Problemen nicht eindeutig gemacht worden ist. Bezüglich der Datenschutzfragen haben wir nach wie vor Bedenken, ob die Lösung verfassungskonform ist. Diese Bedenken haben wir vor allem deswegen, weil - das fand ich nun wirklich bemerkenswert - die Kollegin Fröhlich in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses die verfassungsrechtlichen Bedenken des Datenschutzbeauftragten geteilt hat, sie auch ernst nimmt und den Wissenschaftlichen
Dienst beauftragen wollte. Allerdings wurde im weiteren Verlauf der Diskussion erklärt, sie, Frau Fröhlich, fühle sich von ihrem Koalitionspartner, der SPD, unter Druck gesetzt, müsse sich der Koalitionsdisziplin beugen und wolle deswegen von einer weiteren Prüfung absehen.
Meine Schlussfolgerung ist: Dies ist ein unentschuldbarer Vorgang, allerdings nicht bei Frau Fröhlich, sondern bei denen, die Druck auf sie ausgeübt haben.
Dies alles zusammen macht deutlich, dass wir bei den datenschutzrechtlichen Problemen nach wie vor offene Fragen haben und dem Staatsvertrag insoweit nicht zustimmen können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte einige Bemerkungen zum Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion machen. Wir werden der Resolution zustimmen. Wir beantragen die Überweisung des Antrages zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes an den Ausschuss. Wir werden das Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus datenschutzrechtlichen Gründen überwiegend ablehnen. Einige Kolleginnen und Kollegen werden aber aus grundsätzlichen Erwägungen heraus diesem Gesetzentwurf wegen der abzuschließenden Gebührenerhöhung zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anfang des Jahres 2002 leitete die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Staatssekretär im Finanzministerium, Dr. Lohmann, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Korruption und anderer Delikte ein. Nahezu zeitgleich begann die Staatsanwaltschaft gegen Dr. Pröhl, den ehemaligen ExpoBeauftragten der Landesregierung, zu ermitteln. Auch diese Ermittlungen wurden unter anderem wegen des Verdachts der Korruption eingeleitet. Herr Dr. Lohmann hat inzwischen einen Strafbefehl akzeptiert. Gegen Dr. Pröhl ist wegen verschiedener Straftaten Anklage erhoben worden. Diese strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben für uns elementare Fragen aufgeworfen, und zwar: Wie ist eine Landesregierung eigentlich organisiert, wenn in ihrem innersten Bereich derart schwere Verfehlungen begangen werden können?
Wie konnte es dazu kommen, dass die Landesregierung nicht frühzeitig eingeschritten ist? Was will die Landesregierung unternehmen, um derartige Verfehlungen zu unterbinden? Diese Fragen zu stellen und zu klären, ist die verfassungsmäßige Pflicht der Opposition. Zur Klärung dieser Fragen gibt die Verfassung der Opposition ein wichtiges Hilfsmittel an die Hand: Sie hat nach Artikel 18 der Landesverfassung das Recht und war in diesem Fall auch verpflichtet, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen.
Die CDU-Fraktion hat deshalb im April 2002 den Antrag gestellt, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Im Ergebnis ist der Landtag diesem Antrag einstimmig gefolgt. Wer aufgrund des einstimmigen Votums des Landtags aber erwartet hätte, dass sich auch die Regierung um die Aufklärung der Sachverhalte bemühen würde, der wurde bitter enttäuscht.
Von den großen Ankündigungen der Landesregierung bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses ist wirklich nichts übrig geblieben. Stets dann, wenn sich der Ausschuss zentralen Fragen näherte, verweigerte die Landesregierung dem Ausschuss die notwendigen Informationen. Zum Beispiel wurde den Obleuten von der Chefin der Staatskanzlei zunächst die Vorlage von Terminkalendern schriftlich zugesagt. Später wurde diese Zusage still und heimlich wieder einkassiert. Ein Gerichtsverfahren wurde damit provoziert und unausweichlich. Wer ein reines Gewissen hat, hat
es nicht nötig, solche Verschleierungstaktiken anzuwenden.
Wenden wir uns nun den Ergebnissen der Untersuchung zu: Die Landesregierung hat sich bislang nicht dazu durchringen können, auch nur einen einzigen Fehler zuzugeben. Die SPD-Fraktion hatte - bisher jedenfalls - einen Fehler ausgemacht: Ein Antrag von Dr. Pröhl sei nicht schnell genug bearbeitet worden. Die Rede von Herrn Neugebauer hat eben allerdings deutlich gemacht, dass er doch noch den einen oder anderen Fehler mehr gesehen hat. So leicht können es sich die Landesregierung und die SPD-Fraktion aber nun wirklich nicht machen. Wer die Auffassung vertritt, es gehe hier nur um die viel zu lange Bearbeitungszeit von Anträgen, der will nicht einsehen, dass die Arbeit der Landesregierung in ihren Strukturen fehlerhaft war und auch immer noch fehlerhaft ist. Wer die begangenen Fehler jetzt nicht einräumt und sich nicht bemüht, sie zukünftig zu verhindern, kann oder will aus diesen gravierenden Vorgängen nichts, aber auch rein gar nichts lernen.
Die elementare Bedeutung des Vergaberechts wird von der Landesregierung nach wie vor unterschätzt. Das Vergaberecht schützt das Vermögen der öffentlichen Haushalte. Es ist zwingendes Recht und deshalb zwingend zu beachten. Bei der Beschaffung der neuen Soft- und Hardware für die Mittelbewirtschaftung und Kostenrechnung ging es schließlich um zig Millionen DM. Allein die Bewertung der vorhandenen Softwareprodukte hat 300.000 DM gekostet. Ausgerechnet in diesem wichtigen Verfahren, ausgerechnet vom Ministerium für Finanzen und Energie und ausgerechnet unter dem damaligen Minister Möller und dem heutigen Landesvorsitzenden der SPD wurde das Landesvergaberecht nicht nur unverantwortbar verletzt, es wurde massiv gebrochen.
Deshalb kann auch im Nachhinein nicht mehr eindeutig festgestellt werden, wie das Produkt von SAP als Schlusslicht in der Ursprungsbewertung plötzlich die Nummer eins geworden ist.
Die Verantwortung für die Verletzungen des Vergaberechts kann man nicht nur den damaligen Sachbearbeitern zuschieben. Sie hatten nämlich nur eine ganz kurze und oberflächliche Einweisung in das Vergaberecht erhalten. Es ist das Verschulden des damaligen Ministers Möller, dass er Sachbearbeiter
für die Durchführung dieses Verfahrens eingesetzt hat, von denen er wissen musste, dass sie die notwendigen Qualifikationen für dieses Vergabeverfahren überhaupt nicht besaßen.
Dafür hatte der damalige Staatssekretär Dr. Lohmann aber die besondere Qualifikation, direkt nach seiner aktiven Laufbahn zu SAP zu wechseln und - so die Feststellung der Staatsanwaltschaft - für das Halten von Kontakten in das Finanzministerium die schier unglaubliche Summe von 385.000 DM zu erhalten.
Interessant ist zum einen, dass die Landesregierung nach wie vor jeden Zusammenhang zwischen den Zahlungen von SAP an Dr. Lohmann und seiner früheren Tätigkeit bestreitet. Interessant ist zum anderen, dass ein Unternehmen 385.000 DM zahlen muss, damit der Kontakt zu Ministerien erhalten bleiben kann. Wenn allerdings bezahlte Türöffner notwendig sind, um den Kontakt zu Ministerien zu halten, dann ist dies natürlich auch eine Form der Wirtschafts- und Finanzpolitik. Ein Schelm, der Arges dabei denkt!
Nach dem gleichen Muster wurde es Dr. Pröhl ermöglicht, sich für seine privaten Interessen im Rahmen der geplanten Veräußerung des Kieler Schlosses einzusetzen. Jeder aus der Regierung und der Verwaltung, den der Ausschuss vernommen hat, wusste, dass Dr. Pröhl in die Privatwirtschaft gehen wollte. Jeder? - Nein! Einsam in der Staatskanzlei und weit weg vom Geschehen will nur die Ministerpräsidentin davon nichts mitbekommen haben. Ich frage mich: Wie hätte sie es auch erfahren sollen? Dr. Pröhl war schließlich so unbedeutend, dass er zusammen mit dem Chef der Staatskanzlei Ausritte wagte und zusammen mit der Ministerpräsidentin an ihrem Geburtstag auf Staatskosten in kleinem Kreis speisen durfte. Dementsprechend - sagen wir mal - plausibel haben Sie, Frau Simonis, sich dann ja zu den Vorgängen geäußert.
Manchmal frage ich mich wirklich, ob das Land nicht ein Wörterbuch Simonis-Deutsch/Deutsch-Simonis benötigt. Ich will das weiter begründen. Wenn Sie sagen, „das Wikingerschiff wird an Kappeln verkauft, ich habe es an diesem Abend entschieden“, dann bedeutet das im Ergebnis eigentlich: Das Wikingerschiff wurde Jahre später an die Stadt Kappeln verkauft. Trotzdem war es wichtig, dass wir uns an diesem Abend einmal darüber unterhalten haben.
Wenn Sie sagen, „ich habe den Grund genannt gekriegt, dass es im Gesundheitsinitiativenbereich Ärger geben würde“, wenn die Nebentätigkeit von Dr. Pröhl
nicht untersagt wird, dann meinen Ihre Mitarbeiter dabei eigentlich: Achtung, es gibt Ärger beim Kieler Schloss. Von der Gesundheitsinitiative war nie die Rede.
Wenn Sie sagen, „ich erzähle aus Kabinettssitzungen normalerweise nicht, dennoch mache ich es an dieser Stelle gern“, dann heißt das eigentlich: Ich habe an dieser Kabinettssitzung gar nicht teilgenommen und natürlich auch das Protokoll nicht gelesen. Frau Simonis, zufällig wird von Ihren sprachlichen Irrläufern auch die Person betroffen, die Ihnen als Einzige widerspricht.
Wenn Sie nämlich sagen, Dr. Pröhl habe sich zu Unrecht eine Urlaubsreise nach Katar von der EXPO bezahlen lassen, dann meinen Sie damit eigentlich: Dr. Pröhl ist aus dienstlichen Gründen nach Palästina gereist und die Kostenregelung sei schon in Ordnung gewesen.
Da wundert es mich dann auch nicht mehr, wenn Sie auch über Monate hinweg die Berichterstattung über das Kieler Schloss weder in Ihrer morgendlichen Zeitung und erst recht natürlich nicht im Pressespiegel der Landesregierung verfolgt haben. Bei so vielen Millionenprojekten der Landesregierung in Ihrer Wahlkreisstadt Kiel, da kann man nun wirklich schon einmal den Überblick verlieren.
Nun aber noch einmal ohne Ironie. Es widerspricht zwar jeder Lebenserfahrung, dass ein interessierter Zeitungsleser Ereignisse von einer derartigen Dimension nicht wahrnimmt - aber sei es drum, bei Ihnen war das offenbar anders. Es widerspricht auch jeder politischen Erfahrung, dass ein Abgeordneter der Stadt Kiel Vorgänge in seiner Stadt nicht zur Kenntnis nimmt oder bekommt - aber sei es drum, Sie haben offenbar kein besonderes Interesse an Ihrer Wahlkreisstadt. Es widerspricht zwar jeder verantwortlichen Regierungsausübung, Protokolle von Kabinettssitzungen nicht zu lesen - insbesondere von solchen, an denen man nicht teilgenommen hat -, aber sei es drum, die Zeit Ihrer Regierungsverantwortung geht ohnehin zu Ende.
Seltsam bleibt es aber auch, dass ausgerechnet bei den Verhandlungen, mit denen Dr. Pröhl seine Zukunft in der Privatwirtschaft sichern wollte, andere Bieter belogen und aus dem Verfahren ausgeschlossen wurden; andere Bieter aufgefordert wurden, erst gar kein Angebot abzugeben; wichtige Unterlagen vernichtet wurden und der privaten Gesellschaft von
Dr. Pröhl der Zuschlag erteilt wurde, noch bevor überhaupt über den Preis verhandelt wurde.
Aber um auf den Anfang zurückzukommen: Nach Ansicht der Landesregierung wurden ja überhaupt keine Fehler gemacht. Fragt sich nur, weshalb der damalige Chef der Staatskanzlei zurückgetreten ist. Als er zurücktrat, waren diese ganzen Fehler nämlich überhaupt noch gar nicht bekannt. Wer trägt denn eigentlich die Verantwortung für diese Fehler?
Jeder, der ein wenig vom Schachspielen versteht, weiß, wenn man den Vertrauten, den Offizier opfert, dann ist Gefahr im Verzuge, dann reicht ein Bauernopfer nicht mehr, dann ist wenigstens die Dame gefährdet.
Nach alledem: Zukünftig wird eine Landesregierung sich anders organisieren und ein wirksames Controlling einführen müssen. Wir werden bei allen Verantwortlichen Sensibilität dafür wecken, dass Mitarbeiter, die den Absprung in die private Wirtschaft suchen, auch an ihre eigenen und nicht nur an die Landesinteressen denken könnten.
Wir begrüßen jede Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und privater Wirtschaft uneingeschränkt. Nur muss den wechselwilligen Landesbediensteten verwehrt werden, sich auf Kosten des Landes während der Dienstzeit für ihre privaten Interessen einzusetzen.
Zukünftig wird ein größeres Augenmerk auf die rechtssichere Anwendung des Vergaberechts gelegt werden müssen. Die korrekte Anwendung des Vergaberechts ist nicht einfach. Die Mitarbeiter müssen geschult werden. Die Vergabeverfahren dürfen nur qualifizierten Mitarbeitern anvertraut werden.
Die Kommunikation zwischen Staatskanzlei und den einzelnen Ministerien werden wir institutionell verbessern. Nur so wird verhindert, dass Landesbedienstete für eigene Zwecke Informationsdefizite zu ihren Gunsten nutzen können.
Die Willensbildung einer Landesregierung und der Verwaltung muss zukünftig - nicht nur im Rahmen eines Vergabeverfahrens durch einen Vergabevermerk - nachvollziehbar dokumentiert werden. Diese Pflicht besteht zwar ohnehin schon lange, aber es wurde innerhalb der Regierung ständig dagegen verstoßen. Wenn in diesen Fällen dann noch der Verdacht der Korruption hinzukommt, muss man über
prüfen, ob die Lücken in der Dokumentation nicht absichtlich geschaffen wurden.
Lassen Sie mich abschließend zu Frau Simonis sagen: Ein gelegentlicher Blick in die Zeitung oder den Pressespiegel der Landesregierung schadet auch einer Ministerpräsidentin nicht. Sie haben in Ihrer jetzigen Funktion noch 100 Tage Zeit dazu. Nutzen Sie sie, Frau Simonis.
Abschließend möchte ich mich dem Dank des Präsidenten an alle, die im Untersuchungsausschuss mitgewirkt haben, anschließen. Ich glaube, der Ausschuss hat eine gute Arbeit geleistet. Ich danke für die kompetente Unterstützung aus allen Bereichen, insbesondere der Landtagsverwaltung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Zeitpunkt, zu dem wir die Föderalismusdebatte führen, zeugt nicht gerade vom Selbstbewusstsein des Parlaments.
Vielleicht ist der Zeitpunkt auch das Signal dafür, dass die Föderalismusdebatte eben nicht mit dieser Landtagssitzung zu Ende ist, sondern dass wir über den Tag hinaus eine Verpflichtung wahrzunehmen haben. Im Übrigen stimme ich mit dem Kollegen Hay in den grundsätzlichen Ausführungen mit einer Einschränkung überein, über die in der Tat noch diskutiert werden muss. Das ist die Jugendhilfe. Herr Hay, hier bin ich nicht sicher, ob nicht im Bundesrat, trotz der Intervention von Frau Lütkes, gemeinsam eine andere Entscheidung getroffen worden ist.
Sei es drum. Ziel der Kommissionsarbeit ist es, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen und die Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Gleichzei
tig - und auch da stimme ich Ihnen zu - sollen die Defizite der deutschen Verhandlungsposition auf europäischer Ebene reduziert werden. Trotz vieler ungeklärter Fragen ist es so, dass bis zum 17. Dezember von den beiden Vorsitzenden ein Ergebnis präsentiert werden soll, das mit den einzelnen Gruppen diskutiert ist. Das ist dann zwar möglicherweise nicht - wie erhofft - eine große Reform, aber immerhin eine vertretbare Reform.
Unseres Erachtens muss es vor allem politisches Ziel sein, eine föderale Ordnung zu schaffen, die den Wettbewerb um politische Lösungen innerhalb Deutschlands möglich macht. Ich glaube, ein so verstandener Wettbewerbsföderalismus, nämlich Wettbewerb um politische Lösungen, Herr Hay, könnte sicherlich auch von den Kollegen von der SPD mitgetragen werden.
Eines ist sicher: Wir stecken in einem gewaltigen Reformstau. Wenn wir den nicht auflösen, dann ist es in der Tat um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes nicht gut bestellt. Ein verkrustetes System des koordinierenden Föderalismus hemmt Innovationen auf fast allen Gebieten. Der ursprüngliche Gestaltungsföderalismus ist längst zu einem bloßen Beteiligungsföderalismus geworden. Dies ist der Anlass, warum wir dringend Änderungen herbeiführen müssen.
Ich bin eigentlich mit großem Optimismus in die Diskussion gegangen. Allerdings muss man sagen: Wenn man die Debatte in der Kommission verfolgt und wenn man vor allem sieht, wie die einzelnen Gruppen versuchen, ihre eigenen Interessen zu sehen, dann ist die Frage: Kommen wir noch zu dem Ergebnis, das wir ursprünglich mit der Lübecker Erklärung auf den Weg gebracht haben? Dies gilt - so muss man sagen - zum Teil übergreifend für die Kollegen der Bundestagsfraktionen. Das gilt aber ganz besonders - ich bitte um Nachsicht - für die Kollegen der SPD, die eher in Richtung Zentralismus denken. Im Übrigen gilt das auch für einige ostdeutsche Ministerpräsidenten, die das sehr deutlich gesagt haben. Ich denke, es ist an dieser Stelle angebracht, Herrn Ahrens für das, was er mitinitiiert hat, noch einmal zu danken.
Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und CSU haben im Sommer einen Katalog auf den Weg gebracht, der auch als Kommissionsdrucksache in die Arbeit eingebracht worden ist. Ich weiß, das waren mutige und weitreichende Forderungen. Man kann nicht alles
erreichen. Deswegen glaube ich, dass das Kompromisspapier der Münchener Erklärung, das sowohl von allen Landtagspräsidenten, die in der Kommission vertreten waren, als auch von allen Fraktionsvorsitzenden, die als beratende Mitglieder dort waren, unterschrieben worden ist, ein guter Kompromiss ist. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir auch wieder in die Öffentlichkeit gehen. Leider ist die ganze Kommissionsdiskussion inzwischen zu einer Insiderveranstaltung geworden. Leider haben auch die Medien dieser so wichtigen Arbeit nach meiner Auffassung nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt.
Ich glaube, wir sollten den Kommissionsvorsitzenden Müntefering und Stoiber, die noch eine große Aufgabe vor sich haben, Glück für das wünschen, was sie bis zum 17. Dezember noch bewerkstelligen müssen. Ich denke, dass die von uns heute mit unterzeichnete Münchener Erklärung, die noch einmal an die gesamtstaatliche Verantwortung aller Beteiligten in der Kommission appelliert, die richtige Basis ist, um aus der Föderalismuskommission und aus deren Arbeit doch noch einen Erfolg zu machen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Verteidigungsminister Struck hat mit den jetzt bekannt gemachten Standortschließungen und der Umstrukturierung der Bundeswehr Schleswig-Holstein erneut benachteiligt. Die wirtschaftlichen, Arbeitsmarkt belastenden und strukturpolitischen und vor allem sozialen Folgen der Entscheidungen aus Berlin sind für die betroffenen Soldatinnen und Soldaten bitter, für die Wirtschaft und den Mittelstand nachteilig, für die Bürger in den betroffenen Regionen Existenz gefährdend und für Schleswig-Holstein insgesamt katastrophal. Wir haben doch schon bei den vergangenen Truppenreduzierungen harte Einschnitte hinnehmen müssen. Was nun geschieht und bis zum Jahr 2010 realisiert werden soll, ist der totale Aderlass, der Tod mancher Gemeinde in unserem Land. Ich meine, Strucks Basta-Manie ist bürgerfeindlich, rücksichtslos und arrogant.
Ob Olpenitz, Segeberg, Kellinghusen, Breitenburg, Albersdorf, Rendsburg oder eine andere betroffene Kommune, alle diese Städte und Gemeinden werden
über lange Zeit durch die Standortschließungen belastet sein. Was hat die Landesregierung getan? Offensichtlich viel zu wenig. Wo waren Sie denn, Frau Simonis, als die Entscheidungen vorbereitet wurden? Sie haben uns doch erzählt, Sie hätten mit Herrn Struck geredet. Das Ergebnis Ihrer Gespräche ist offensichtlich gleich null. Erreicht haben Sie jedenfalls für unser Land nichts, entweder weil Ihre Argumente in Berlin nicht gelten oder weil Ihnen die Entwicklung ziemlich gleichgültig war. Aber egal, welcher Grund vorliegt, er zeigt erneut die Unfähigkeit Ihrer Regierung.
Ich frage Sie: Warum waren andere erfolgreicher? Schauen Sie einmal nach Sachsen. Herr Milbradt hat es doch geschafft.
Er hat seinen Wahlkampf Wahlkampf sein lassen und ist nach Berlin gefahren und hat dort um den Erhalt der Bundeswehrstandorte gekämpft und hat für Sachsen Konversionsmittel erhalten. Er hat Erfolg gehabt, wir nicht.
Ich frage Sie, Frau Simonis: Warum konnten Sie das nicht? Oder lag es daran, dass man sich unter Genossen gegenseitig keinen Ärger macht? Galt etwa eine Maulkorbregelung zulasten unseres Landes, zulasten unserer Bürgerinnen und Bürger und zulasten der Soldatinnen und Soldaten? Für die Misere, die Schleswig-Holstein jetzt durch die Bundeswehrstrukturreform erleidet, sind Sie, Frau Simonis, und Herr Struck verantwortlich. Sie haben unser Land schon haushaltspolitisch an den Rand des Ruins gebracht. Nun sind Sie auch beim Kampf um den Erhalt der Standorte erfolglos. In der Öffentlichkeit - so heute Morgen noch im Radio - spielen Sie die Betroffene, gleichzeitig verkünden Sie ein angebliches Konversionsprogramm, das kaum zusätzliche Mittel enthält, das regional ungerecht ist und das unsolide finanziert ist.
Ich sage Ihnen, nachträglicher Aktionismus ersetzt eben keine vorausschauende Aktivität. Für die betroffenen Standorte muss es doch wie Hohn klingen, wenn Sie sagen, Sie wollten mit den Kommunen jetzt beraten, was zu tun sei. Wo waren Sie denn, als die Bürger von Kappeln sich frühzeitig für Olpenitz eingesetzt haben? Sie schlagen sich doch in die Büsche, wenn Sie sagen, Ihre Regierung hätte nie die Stimme dagegen erhoben, dass überhaupt nichts ge
schehen sollte. Schließlich hätten Sie auch bei den Vorgängerregierungen immer mitgemacht und Sie würden sich an Weizsäckers Zahlen - ich denke, Sie meinen die Zahlen der Weizsäcker-Kommission zur Bundeswehrreform - halten und die Anpassung sei wegen der Weltlage erforderlich. Wenn das wirklich so ist, Frau Simonis, dann müssen Sie uns aber wenigstens begründen, warum Schleswig-Holstein wieder einmal proportional stärker betroffen ist, überproportional betroffen ist gegenüber den anderen Ländern. Sagen Sie uns doch konkret, was Sie denn getan haben. Welche Entscheidung von Herrn Struck haben Sie beeinflusst? Oder warum haben Sie nicht wenigstens vorbeugend ein Krisenmanagement für die betroffenen Standorte organisiert?
Was heißt es, wenn Sie sagen: „Nicht alle unsere Forderungen beim BMVg waren erfolgreich.“? Welche waren denn erfolgreich? Sie kennen doch weder die militärpolitischen noch die betriebswirtschaftlichen Kriterien, die für die Standortschließungen und Verlagerungen maßgeblich sind - angeblich weil die Ministerpräsidenten in militärischen Dingen kein Fragerecht hätten. Mit Verlaub: Das ist lächerlich! Die militärpolitischen Fragen finden Sie in verschiedenen Fachzeitschriften, zum Beispiel „Soldat und Technik“, und die betriebswirtschaftlichen Daten stehen keineswegs unter striktem sicherheitspoltischen Vorbehalt. Das Ganze beweist doch nur, dass sich diese Regierung viel zu wenig um die Probleme gekümmert hat.
Nun zum Landeskonversionsprogramm! Das ist unehrlich, unausgewogen und ungerecht. Sie tun so, als ob Sie 22 Millionen € zusätzlich für die von Standortschließungen betroffenen Gemeinden zur Verfügung stellen. Tatsächlich steuern Sie circa 15 Millionen € aus einem vorhandenen Programm um. Sie entziehen also anderen Projekten, die aus GA-Mitteln hätten gefördert werden können, Gelder. Sie benachteiligen dieses Land an dieser Stelle. Wenn Sie weitere 5 Millionen € ansprechen, frage ich Sie, woher die eigentlich kommen. Das ist bis heute überhaupt nicht klar. Oder wollen Sie da wieder ein anderes Programm anzapfen?
Die 2 Millionen €, die zusätzlich für die Gebiete außerhalb der GA-Förderkulisse zur Verfügung gestellt werden - etwa im Wert von vier Fünftel der Kosten einer Wildbrücke, Herr Kollege Hentschel -, sind wirklich Peanuts im Vergleich zu den Belastungen, die auf die Gemeinden zukommen. Das ist ungerecht und lässt jedes Augenmaß vermissen.
Wir wollen ein Konversionsprogramm, aber ein solide finanziertes.
Wir teilen Ihre Auffassung, dass die betroffenen Bundeswehrliegenschaften aus struktur- und beschäftigungspolitischen Gründen verbilligt an die Kommunen oder ansiedlungswillige Unternehmen weitergegeben werden sollen.
- Entschuldigung, Herr Neugebauer, nun halten Sie endlich mal den Rand!
Hierzu hat Frau Simonis an den Haushaltsausschuss geschrieben und die CDU hat im Haushaltsausschuss den Antrag gestellt, diese Verbilligungsmöglichkeiten zu schaffen. Das ist gestern im Haushaltsausschuss gewesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD hat dagegen gestimmt. Das ist die Wahrheit.
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass Frau Simonis in Berlin nichts gilt, frage ich Sie, wie es passieren kann, dass die SPD-Vertreter im Bund gegen den Antrag aus diesem Land stimmen. Sie haben nachher die Möglichkeit zu zeigen, dass Sie der Auffassung sind, dass das richtig war. Sie können nämlich - die Chance haben Sie - unserem Antrag hier zustimmen.
- Himmel, Arm und Wolkenbruch, hätte ich beinahe gesagt. Es wird kein Geld gedruckt, hier ist ein Antrag gestellt worden, der Bund solle die Konversionsgebiete kostengünstiger zur Verfügung stellen. Es ist eine Nachbesserungsklausel angeboten worden. Dies haben die Regierung und die SPD-Kollegen im Bundestag abgelehnt. - Wenn Sie es nicht glauben - ich kann es Ihnen gleich vorlegen.
Strucks Entscheidung ist aber auch für den Katastrophenschutz unseres Landes eine Katastrophe. Die
Bundeswehr hat stets eine wichtige Rolle für die Sicherheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger gespielt. Der Hinweis, Boostedt oder Lütjenburg könnte hier später aushelfen, ist unsinnig, weil einerseits der Stab und die Befehlsstrukturen fehlen und andererseits die Logistik problematisch erscheint. Der Einsatz der Bundeswehr bei der Oder-Flut war doch nur deswegen erfolgreich, weil es eine verantwortliche Führung vor Ort gab. Das wird mit dieser Reform zerschlagen.
Herr Struck nimmt außerdem sehenden Auges in Kauf, dass die neue Struktur die Wehrpflicht gefährdet. Damit stellt sich nicht nur die Verfassungsfrage, damit stellt sich auch die Frage, wie Sie sich dazu einlassen. Vielleicht können Sie Ihren Innenminister Buß darin unterstützen, der diese Sorge offenbar teilt. Denn er hat ja unterschrieben, dass auch er für eine Beibehaltung der Wehrpflicht ist. Vielleicht können wir wenigstens dies gemeinsam hier verabschieden.
Wir jedenfalls wollen die Wehrpflicht ohne Wenn und Aber erhalten.
Meine Damen und Herren, die strukturschwachen Regionen müssen die Chance haben, wieder Wachstum und Beschäftigung aufzubauen. Frau Simonis, dazu gehört auch mein Zwischenruf von vorhin. Natürlich entscheidet der Kreis oder die Stadt in solchen Angelegenheiten, aber genauso richtig ist es, dass wir die Landesbauordnung oder die maßgeblichen Bestimmungen verändern können. Wenn Sie von der Halle am „Hungrigen Wolf“ gesprochen haben, dann ist die Genehmigung auch deswegen nicht erteilt worden, weil 25 Bäume daneben stehen. Da ist behauptet worden, das sei ein Wald. Da frage ich Sie: Wer ist denn eigentlich für diesen Bereich zuständig?
Wenn Sie weitere Bedenken haben, gucken Sie doch einmal nach Karlshöhe. Wer hat denn Karlshöhe gestoppt, wer hat denn Investitionen verhindert? - Der Denkmalschutz! Und wer ist zuständig für den Denkmalschutz? - Sie wissen es: unsere Bildungsministerin! Das Land muss hier Änderungen herbeiführen, nicht die Kommunen.
Seien Sie ehrlich: Das Ganze ist doch nur eine Aktion, um Eichels Haushaltslöcher zu stopfen. Wenn man dann brav folgt, wie wir das offenbar machen, hat man auch die Konsequenz. Herr Eichel hat gestern Abend verkündet, ihm fehlten weitere 250 Millionen € aus dem Verteidigungshaushalt. Wir können
uns also ausrechnen, was aus diesem Paket auf uns zukommt.
Frau Simonis, jetzt sind Sie persönlich gefordert. Werden Sie doch wenigstens einmal Ihrer Führungsverantwortung voll gerecht! Hauen Sie in Berlin auf den Tisch und geben Sie endlich den rot-grünen Schmusekuss auf!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens. Niemand spricht der Regierung den guten Willen ab, aber die Erfolglosigkeit ist mit Händen zu greifen. Das müssen wir hier wirklich nicht unterstreichen.
Zweitens. Frau Simonis, niemand hat hier gefordert, alles solle so bleiben, wie es gewesen ist.
- Herr Astrup, unterbrechen Sie mich doch nicht immer!
Es hat auch niemand gesagt, wir wollten alles rückgängig machen. Im Gegenteil: Es geht um Konversion und es geht um Maßnahmen, wie man das, was entschieden ist - insofern habe ich auch nicht gefordert, dass Sie militärpolitisch hätten eingreifen sollen -, abmildern beziehungsweise abfedern kann.
Ich bin mit Ihnen der Auffassung, dass man mit der Bundeswehr nicht Strukturpolitik betreiben dürfe. Aber wir haben einen Ist-Zustand und derjenige, der entscheidet, greift in die Strukturpolitik ein, und die Folgen dieser strukturpolitischen Maßnahme, nämlich des Wegnehmens, sind zu beachten und damit haben wir uns auseinander zu setzen.
Das heißt im Klartext Konversion.
Drittens.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist deutlich geworden, dass es uns allen um die Sache geht. Deswegen sind wir gern bereit, diesen Vorschlag des Kollegen Astrup aufzugreifen. Damit werden wir deutlich machen, dass wir gemeinsam und konstruktiv für die von der Bundeswehrreduzierung betroffenen Orte hier im Lande kämpfen. Wenn dies dann auch in der Öffentlichkeit deutlich wird, so tut dies dem Ansehen des gesamten Parlamentes gut. Ich kann nur hoffen, dass die Berliner dann auch so verfahren, wie wir hier beschlossen haben.
Im Sinne der Zeitökonomie sollten wir dem Vorschlag von Herrn Astrup folgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist allgemein bekannt, dass Herr Jöhnk auch von der CDU-Fraktion als Person und als kompetenter Fachmann geschätzt wird. Gleichwohl bleiben wir
grundsatzfest. Wir sind für eine Abschaffung der Position. Deshalb werden wir ablehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist Anfang Oktober in der Sitzung der Ministerpräsidenten verabschiedet, das heißt unterzeichnet worden. Die Parlamente dürfen sich jetzt im nachhinein damit befassen und dann sollen wir das Ganze abknicken. Soweit zu der Kompetenz, die wir in diesem Zusammenhang haben.
Der wesentliche Inhalt dieses Vertrages ist die öffentlich hinreichend diskutierte Erhöhung der Rundfunkgebühren für die nächste Gebührenperiode 2005 bis 2008. Darüber hinaus werden im Rundfunkstaatsvertrag - insoweit begrüßen wir das - erste Schritte einer Strukturreform beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeleitet.
Die Ministerpräsidenten haben dabei - das bitte ich wirklich zu berücksichtigen - die Punkte aufgegriffen, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, von der KEF, immer wieder angemahnt wurden. Mit der aktuellen Gebührenentscheidung wird allerdings erstmalig von einer Gebührenempfehlung der KEF abgewichen. Diese Möglichkeit hat nach unserer Auffassung das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgesehen, denn die letzte Verantwortung für die Entscheidung liegt natürlich bei den Parlamenten, trotz der Entscheidung der Ministerpräsidenten, und nicht bei der KEF.
Der Landtag muss seiner Verantwortung gegenüber dem Gebührenzahler auf der einen Seite und gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf der anderen Seite gerecht werden. Eine bloße Notarfunktion der Landtage kann also auch nicht im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes sein.
Die Gebührenempfehlung der KEF fällt in eine deutlich angespannte wirtschaftliche Lage. Große Teile der Bevölkerung müssen zurzeit finanzielle Einschränkungen hinnehmen, wie die Gesetzesverfasser in der Begründung auch anerkennen. Aber insgesamt dürfte die Erhöhung von 88 Cent ab April - das
sind rechnerisch 81 Cent über die gesamte Gebührenperiode - ein tragbarer Kompromiss sein.
Insbesondere die Intendanten von ARD und ZDF halten die Abweichung vom KEF-Vorschlag jedoch für nicht verfassungskonform. Sie vertreten das auch in ziemlich arroganter Weise gegenüber den Parlamenten. Sie behaupten auch, die KEF sei mit der Entscheidung der Ministerpräsidenten nachhaltig beschädigt worden. Und insbesondere die ARDIntendanten sind der Auffassung, dass die Ministerpräsidenten mit dieser Entscheidung unmittelbar in das Programm eingegriffen hätten, was natürlich kompletter Unsinn ist. Natürlich hat die Entscheidung Einfluss auf die Programmgestaltung, aber hier einen Eingriff zu behaupten, ist auch deshalb völlig unsinnig, weil sie damit Gefahr laufen, dass die EU auf die Problematik der gesamten Situation aufmerksam gemacht wird. Wir jedenfalls stehen zum dualen Rundfunksystem. Wir wollen auch einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dazu bedarf seine Finanzierung aber auch einer allgemeinen gesellschaftlichen Akzeptanz.
Wenn die Vertreter der ARD insbesondere die Landtage mit der Bemerkung unter Druck setzen wollen, man gehe zum Bundesverfassungsgericht, wenn man nicht so wie die KEF, sondern so wie die Ministerpräsidenten abstimme, kann ich nur sagen, diese Herren haben jede Bodenhaftung verloren.
Akzeptanz kann nach meiner Meinung aber auch nur dann entstehen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Strukturveränderungen, die er angekündigt hat, nunmehr auch durchführt.
Ich möchte ergänzen: Abgesehen von zu hohen Personalkosten und zu hohen Aufwendungen für eine üppige Altersversorgung, wird man natürlich auch über den Stellenwert des Sports in den Hauptprogrammen von ARD und ZDF diskutieren müssen. Der Sport verursacht - das hat der 14. KEF-Bericht festgestellt - bei der ARD die höchsten Selbstkosten. Das ist auch kein Wunder, denn die Konkurrenz der ARD-Anstalten mit den Privaten treibt die Kosten in die Höhe und führt zu Verzerrungen am Markt. Ich meine, ARD und ZDF sollten lieber - statt hier das Geld zu verplempern - dem Kulturauftrag gerecht werden und mehr anspruchsvolle Filme senden, statt um jeden Preis um Sportrechte zu kämpfen.
Die Begrenzung der Rundfunkprogramme im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - auch wenn Sie sportbegeistert sind, Herr Kollege Dr. Garg - ist nach unserer Meinung ein wichtiger Schritt in Richtung Rundfunkstrukturreform. Einer weiteren Ausuferung des quantitativen Programmangebots wird damit entgegengewirkt. Durch die Möglichkeit des Austausches von Programmen bleibt aber die Chance für die Sender, auch neue Programme einzuführen. Damit wird auch die Programmautonomie der Sender sichergestellt.
Ich glaube, die Rundfunkstrukturreform muss viel weiter gehen, damit die öffentlich-rechtlichen Anstalten zukunftsfähig sind. In diesem Zusammenhang sind die Fachleute aus der Politik gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gefordert, um mehr Akzeptanz sowohl bei Rundfunkmachern als auch bei Konsumenten zu erreichen.
Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag konkretisiert darüber hinaus speziell für Norddeutschland eine verbindliche Verpflichtung der beiden bundesweit reichweitenstärksten privaten Fernsehveranstalter zur Aufnahme von regionalen Fensterprogrammen. Ich denke, dies trägt zur Sicherung der Medienvielfalt hier in Schleswig-Holstein bei.
Nachteilig sind für uns allerdings die neuen Regelungen zum Hotelprivileg, welche zur Folge haben, dass größere Hotelbetriebe mit mehr als 50 Gästezimmern demnächst mehr Gebühren zahlen müssen. Diese Regelungen sind für ein Tourismusland besonders bedauerlich.
Die Neuregelungen hinsichtlich neuartiger Rundfunkempfangsgeräte können wir insgesamt akzeptieren.
Frau Simonis, ich folge Ihnen, wenn Sie sagen, es könnte ein einmaliger Vorgang gewesen sein, dass Sie in den Bericht der KEF eingegriffen hätten beziehungsweise diesem nicht gefolgt seien. Allerdings vertreten einige, die Ihnen nahe stehen, die Meinung, dies sei ein einmaliger Ausrutscher, aber es sei auch ein Eingriff in bestehendes Recht, ein Verstoß gegen das komplette Recht. Hier sollte man auch in der öffentlichen Diskussion vorsichtig sein, weil dieser Punkt erneut die EU-Problematik für uns relevant machen würde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Böhrk, ich weiß wirklich nicht, auf welcher Veranstaltung Sie waren.
- Sie waren zusammen mit Frau Fröhlich; das habe ich wohl mitgekriegt. - Das Verhalten dort war anders, als Sie es geschildert haben. Ich will darauf hinweisen, dass die Bremer Erklärung - das ist der Grund, aus dem ich mich hier noch einmal gemeldet habe - ausdrücklich das ausgenommen hat, was Sie hineingeschrieben hatten, nämlich den Hinweis auf den von Ihnen so sehr geliebten Herrn Steinbrück und auf Herrn Stoiber. Sie wissen genau, dass nicht nur diese beiden, sondern insgesamt sechs Ministerpräsidenten mit den Spitzen, den Intendanten von ARD und ZDF zusammengesessen haben und im Vorfeld der Gebührenentscheidung einen Vorschlag von da
mals 86 ct gemacht haben. Es sind dann 88 ct geworden.
Hier liegt überhaupt kein Verfassungsverstoß vor. Das sehen Sie, wenn Sie in die Urteile des Bundesverfassungsgerichts hineinschauen. Es ist völlig klar, dass eine derartige Abweichung gedeckt ist. Ich kann immer noch nicht verstehen - das sage ich hier ganz offen -, dass Sie hier von einmaligen Ausrutschern der Ministerpräsidenten und von einem Eingriff in bestehendes Recht und von einem Verstoß gegen Rechtsnormen gesprochen haben. Die Begründung in dem Vorschlag der Ministerpräsidenten ist eindeutig und einmalig - dabei ist das Wort „einmalig“ unterstrichen. Vor diesem Hintergrund ist Ihr Vorwurf völlig falsch.
Im Übrigen habe ich dort schon deutlich gemacht - da gebe ich dem Kollegen Kubicki Recht -, dass eine seriöse Prüfung der 88 Cent überhaupt nicht möglich ist. Im Gegenteil. Jeder weiß, dass ein solcher Kompromiss, wenn er geschlossen wird, gegriffen ist. Im Übrigen sollten alle die, die sagen, die KEF habe 1,09 € festgelegt und jetzt kriegten die Armen nur 88 Cent, zugeben, dass dies nicht komplett zulasten der Anstalten geht. Die Ministerpräsidenten haben erstens aus ihrem eigenen Bereich Zugeständnisse gemacht. Zweitens fließen durch die Änderung des Hotelprivilegs und durch die Veränderungen bei den von Herrn Kubicki zu Recht kritisierten Regelungen bezüglich der PCs zusätzliche Mittel. Die tatsächliche Abweichung beträgt also nicht 1,09 € zu 88 Cent, sondern liegt deutlich niedriger, bei einer maximalen Spanne von 16 Cent. Die Anstalten verschweigen, dass sie aufgrund des Kompromisses zusätzliche Einnahmen erhalten. Wir sollten im Ausschuss noch einmal sehr genau prüfen, ob das, was von dort vorgetragen worden ist, wirklich alles richtig ist und in Gänze die Bedenken unseres Datenschutzbeauftragten, der zu hören wäre, zu diskutieren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Langsam verstehe ich die Kollegen der SPD nun wirklich nicht mehr. Ich erinnere Sie an die Debatte vom August letzten Jahres, Herr Hay. Sie stellen sich hier hin und machen gnadenlosen Populismus, beziehen sich auf das von Herrn Kollegen Wiegard eben zitierte „rote Blättchen“. Sie wissen aber genauso gut wie ich, dass dahinter eine Frage steht, die nichts mit unserem Konzept zu tun hat. Dahinter steht nämlich die Frage, ob man für einen Verkauf beziehungsweise eine Privatisierung der Sparkasse ist. Das ist überhaupt nicht das Konzept der CDU. Wenn Sie mir im August zugehört hätten, hätten Sie gehört, dass wir, genau wie unser Entwurf sagt, gesagt haben, dass wir erstens eine Stärkung der Sparkassen wollen; zweitens dass sie in kommunaler Trägerschaft bleiben sollen; drittens dass wir sie für eine Stärkung, und zwar für eine Verbreitung der Kapitalbasis, öffnen wollen, die auf der einen Seite Kunden berücksichtigt auf der anderen Seite Mitarbeiter, und schließlich - das wäre auch ein zusätzlicher Schutz für die Sparkassen gewesen - eine Begrenzung auf 25 % des Anteils der Minderheitenaktionäre. Und Sie stellen sich hier hin und sagen, wir wollten privatisieren, wir wollten verkaufen, wir wollten kaputtmachen. Nichts dergleichen.
Sie sagen, wir berücksichtigten nicht, was die Verbände und die Handwerker und die Wirtschaft dazu sagen. Ich sage Ihnen dazu: Erstens. Wir haben andere Hinweise. Das hat der Herr Kollege Wiegard eben
deutlich gemacht. Zweitens. Offenbar haben Sie vergessen, was Sie hier im Haus am 25. August gesagt haben. Sie haben nämlich deutlich gemacht, dass die Handwerkerverbände, insbesondere der Raum Flensburg, Probleme mit den Sparkassen haben, weil die Kreditvergabe an die mittelständische Wirtschaft eben nicht in dem Maße erfolgt, wie Sie das für richtig halten.
Ich will noch kurz darauf hinweisen, dass hier das Geld der Sparer für diese Umfrage ausgegeben wird. Wenn der Sparkassen- und Giroverband in einer ersten Tranche 500.000 € dafür ausgibt, um so eine Umfrage zu machen, frage ich mich: Können die Sparer damit eigentlich einverstanden sein? Wird hier nicht in unzulässiger Weise Geld für einen Vorgang eingesetzt, der von uns zu verantworten ist und den wir vorantreiben werden? Ich halte es für eine unverschämte Verfälschung unseres Vorschlags, wenn Umfragen in dieser Form gemacht werden.
Schließlich sei ein letzter Hinweis gestattet. Ich habe langsam den Eindruck, die Sparkassen hier im Land und der Verband werden von Berlin ferngesteuert. Wenn sich der Deutsche Sparkassen- und Giroverband gegen Bürgersparkassen ausspricht, eine Idee, die hier im Land diskutiert wird, wenn die Anzeigenkampagne aus Berlin gesteuert ist, wenn sie zurzeit weder von unseren Sparkassen direkt noch vom Sparkassen- und Giroverband in Schleswig-Holstein etwas erfahren, etwas hören, wenn da Stille ist, ist dies doch ein Zeichen dafür, dass man sich dort sachgerecht mit unseren Vorschlägen auseinander gesetzt hat, das hier offenbar die Interessen einer großen Lobbygruppe auf dem Rücken der Sparer und dem Rücken der Politik ausgetragen werden sollen.
Herr Hay, Sie gucken sich die Kopie des roten Flyers an. Ich sage Ihnen: Es ist der Gipfel der Unverschämtheit, wenn politische Parteien, wenn frei gewählte Abgeordnete damit unter Druck gesetzt werden sollen, dass in den Sparkassen solche Prospekte ausliegen, dass die Mitarbeiter der Sparkassen darauf hingewiesen werden: Wenn wir diese Vorschläge realisierten, müssten sie um ihre Arbeitsplätze fürchten. Deswegen sollten wir diese Vorschläge verändern.
Herr Hay, wenn hier wirklich zu viele Menschen an Bord sind, garantiere ich Ihnen: Die Sparkassen werden sich in jeder Trägerschaft anpassen. Es hilft überhaupt nichts, wenn der Deutsche Sparkassen- und Giroverband in die Mandate frei gewählter Abgeordneter eingreifen will.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Neuerdings betreibt die Regierungskoalition offenbar Medienpolitik über Tischvorlagen in den Ausschüssen. Das ist eine, wie ich finde, Unart, die unsportlich ist, aber auch den medienpolitischen Belangen der Bürgerinnen und Bürger, der Medien und selbst der ULR nicht gerecht wird. So versuchen Sie - in letzter Zeit übrigens zunehmend -, schnell mal ein paar Dinge rot-grün zu stricken, wohl um mit Blick auf den 20. Februar 2005 Ihre Klientel, Herr Hentschel, schnell klammheimlich zu versorgen.
Dass Sie Ihre eigenen Leute im Rahmen der kulturellen Filmförderung jetzt noch jobtechnisch absichern wollen, unterstreicht nach meiner Meinung diesen Vorwurf. Wir wollen in diesem Land aber wieder etwas bewegen, nachdem Sie hier den Stillstand geschafft haben. Wir wollen eine moderne, zukunftssichere Medienpolitik, die europarechtlichen Grundsätzen standhält. Wir wollen Arbeitsplätze im Bereich der Medienwirtschaft in Schleswig-Holstein erhalten. Wir wollen, dass für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch im November, wenn das digital-terrestrische Fernsehen in Schleswig-Holstein als Insellösung in Kiel und Hamburg/Lübeck eingeführt wird, weiterhin eine Medienvielfalt in der regionalen Berichterstattung erhalten bleibt.
Deswegen streiten wir für eine feste Verankerung der Fensterprogramme in einem europarechtlich zuläs
sigen Rahmen, wie wir es in unserem Gesetzentwurf neu formuliert haben.
Ich denke, im Grundsatz dürften wir uns, Frau Böhrk, darüber sogar einig sein. Aber zur Diskussion stand und steht die Frage, ob Medienunternehmen zur Produktion ihrer Fensterprogramme im Lande verpflichtet werden können. In diesem Punkt gibt es, wie Sie wissen, europarechtliche Bedenken, denen wir jedenfalls nachgegangen sind, während Herr Hentschel Klientelpolitik betreibt.
Ich empfehle Ihnen, einmal das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu lesen, das inzwischen als Umdruck vorliegt. Wir haben das Gutachten in Auftrag gegeben. Darin wird im Hinblick auf die anstehende Neuerung im Achten Rundfunkstaatsvertrag bezüglich der Fensterprogramme deutlich, dass eine europarechtliche Relevanz vorhanden ist. Im Achten Staatsvertrag soll nämlich verankert werden, Frau Böhrk, dass Fensterprogrammveranstalter und Hauptprogrammveranstalter keine verbundenen Unternehmen sein dürfen, ja, darüber hinaus sogar nicht einmal im Verhältnis verbundener Unternehmen zueinander stehen dürfen.
Nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes dürfte die von Ihnen übernommene Formulierung des ULR-Vorschlags europarechtlich gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Offenbar haben Sie da nicht hinreichend geprüft. Es waren nämlich zwei Aspekte zu prüfen. Auf der einen Seite ging es um die Niederlassungsfreiheit, gegen die nach unserer Auffassung nicht verstoßen wird; ich erinnere an Art. 43 ff. EU-Vertrag. Aber es liegt ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit vor. Nach summarischer Prüfung ist wohl davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf den europarechtlichen Grundsätzen nicht standhält. Denn der Europäische Gerichtshof hat gesagt, dass es sich beim Rundfunk um eine Dienstleistung im Sinne von Art. 49 ff. EU-Vertrag handelt.
Im Gutachten heißt es wörtlich - ich zitiere -:
Beschränkung der grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit aus Art. 49 EGV dar.“
Damit ist die Übernahme Ihres Entwurfs nach unserer Auffassung nicht europarechttauglich.
Ich denke, diese handwerklichen Fehler sollten Sie ausmerzen. Aber stattdessen haben Sie - das haben die Spatzen von den Dächern gepfiffen - den kleinen Grünen, die Ihnen unbequem wurden, zugestimmt, dass bei der Einführung eines Gütesiegels, die wir mittragen, gleich noch die kulturelle Filmförderung fest ins Rundfunkgesetz übernommen wird.
Ich verstehe das überhaupt nicht. Wie sonst ist zu erklären - -
- Die kulturelle Filmförderung ist, Frau Fröhlich und Frau Böhrk, die ureigenste Sache des Bildungsministeriums. Nur aufgrund Ihrer Misswirtschaft hier im Lande ist die Filmförderung dort weggekommen. Wenn Sie jetzt die Filmförderung in den Bereich der Rundfunkgebühr bringen wollen, dann ist das eine Kürzung der Mittel für die ULR. Bisher ist die Filmförderung aus der Rundfunkabgabe gezahlt worden. Wer hier von nichts eine Ahnung hat, Frau Fröhlich, dürfte damit ja wohl klar geworden sein.
- Sie sollten sich informieren!
- Herr Hentschel, durch wiederholte Behauptungen wird das, was Sie sagen, nicht richtig. Es ist so, wie ich es gesagt habe.
Aus diesem Grunde denke ich, dass unser Antrag den Belangen der Bürgerinnen und Bürger eher gerecht wird als das, was Sie hier vorgelegt haben, um Ihre grüne Klientel bei der Filmförderung zu sichern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich nicht wegen irgendwelcher Begriffe von Frau Heinold gemeldet, sondern um deutlich zu machen, dass genau die Position, die Frau Heinold von mir zitiert hat, von Herrn Wiegard hier eben dargestellt worden ist. Aber Sie weichen von dieser Position ab. Denn Sie haben gleichzeitig gesagt, dass das dadurch kompensiert werden soll, dass die Versicherungsteuer auf die Länder übertragen wird. Solange das hier nicht vom Tisch ist, solange haben wir überhaupt keine Chance, uns entsprechend einzulassen.
Im Übrigen ist es doch wohl richtig, dass Grundlagen geschaffen werden müssen. Wir haben unsere Grundposition vorgestellt. Diese Grundposition bleibt so bestehen, wie sie genannt worden ist. Aber bevor eine Umsetzung erfolgt, muss man doch wohl wissen, ob unter einem Gesetz steht „Kosten: keine“ oder ob darunter steht, dass die und die Belastungen sowohl auf das Land, auf den Haushalt, und/oder auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen. Solange Sie nicht in der Lage sind, diese Frage zu beantworten, wird unsere Position auf den Termin nach dem 20. Februar 2005 mitgenommen und dann werden wir das umsetzen, wie wir es für richtig halten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rohwer, wahrscheinlich hätten Sie wirklich besser über Kormorane geredet. Das wäre bestimmt gehaltvoller gewesen als das, was Sie hier zum Flugverkehr gesagt haben.
Lassen Sie sich eines sagen: Wir diskutieren hier seit Jahren über den Luftverkehr in Schleswig-Holstein, ohne dass die Regierung irgendwann einmal klare Festlegungen getroffen hätte. Wir haben zuletzt vor zwei Jahren den Antrag gestellt, die Landesregierung solle ein Luftverkehrskonzept vorlegen. Deswegen finde ich es gut, dass die FDP als der kleinere Partner dies heute noch einmal zur Debatte stellt.
Herr Rohwer, wir jedenfalls waren damals vom Ergebnis mehr als enttäuscht und ich sage Ihnen: Heute sind wir gleichermaßen enttäuscht. Im Dickicht von Prognosen und Gutachten ist eine klare Konzeption der Landesregierung nicht zu erkennen.
Sie haben soeben auf das Landesverkehrsprogramm hingewiesen. Dazu sage ich Ihnen: Schauen Sie doch einmal hinein. Gerade einmal drei Seiten haben Sie dem Luftverkehr gewidmet. Klare Vorstellungen an keiner Stelle. Im Gegenteil, ein paar bunte Bildchen sind darin. Es gibt kein präzises Kartenmaterial. Herr Minister, ich behaupte, das sind Plattitüden. Das war mangelhaft.
Die Bedeutung des Luftverkehrs für SchleswigHolstein ist offenbar größer, als Sie es erkennen. Sie hätten mit den größeren Unternehmen hier im Lande reden müssen. Diese hätten Ihnen die Notwendigkeit des Luftverkehrsanschlusses unseres Landes insbesondere an die großen internationalen Drehkreuze, an Frankfurt und Kopenhagen, deutlich gemacht. Die Wirtschaft will diese Verbindungen und die Wirtschaft braucht diese Verbindungen. Aber Sie stellen sie nicht sicher.
Gerade deswegen ist es bedauerlich, dass derzeit ein neues Gesamtverkehrskonzept unter Einbindung des Luftverkehrs auch nicht ansatzweise erkennbar ist.
Um dem Vorhalt vorzubeugen, die CDU oder die FDP könnten ein solches Konzept nicht vorlegen: Herr Minister, nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass dies die ureigenste Aufgabe der Landesregierung ist. Dabei haben Sie versagt und niemand anders.
Die konkreten Absprachen mit den angrenzenden Bundesländern und Nachbarstaaten kann nun einmal nur eine Regierung treffen. Sie, Herr Rohwer, sind dafür verantwortlich und Sie hätten diese Arbeit leisten müssen. Stattdessen haben Sie bis heute mit der Attitüde des Besserwissers unsere Denkanstöße kritisiert und zurückgewiesen. Wir jedenfalls werden nach dem Regierungswechsel die notwendigen Maßnahmen umgehend einleiten und wir werden dabei, ausgehend vom prosperierenden Wirtschaftsraum Hamburg nach zweckorientierten und finanzierbaren Ergänzungen des bisherigen Angebots suchen. Dies gilt gleichermaßen für Charter-, Fracht- und Linienverkehr. Das Herumwurschteln muss endlich ein Ende haben!
Das beste Beispiel für die verfehlte Luftverkehrspolitik dieser Landesregierung finden wir im Flughafen Lübeck-Blankensee. Die Bedeutung des Flughafens für die Wirtschaft im Großraum Lübeck ist in diesem Hause vermutlich - vielleicht mit Ausnahme der Grünen - unumstritten. Aber gerade die Entwicklung bei Dräger zeigt doch eindringlich, dass SchleswigHolstein an seinen Standortfaktoren arbeiten muss. Es wäre ein fatales Zeichen, wenn dies aufgrund Ihrer Unentschlossenheit nicht gelänge.
Die bisherigen Verfahrensfehler in Lübeck hat doch vorwiegend die Landesregierung zu vertreten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass die peinliche Anordnung des Oberverwaltungsgerichts im Frühjahr dieses Jahres den Betrieb dort für eine Woche stillgelegt hat. Der Minister war übrigens in einer Freitags-Sitzung hier im Hause der Meinung, dass dienstags der Betrieb weitergehen werde. Er war wieder einmal nicht im Stoff. Es hat über eine Woche gedauert. Dadurch, Herr Minister, ist mir eines klar geworden: Wer noch nicht einmal einen so kurzen Zeitraum überblicken kann, ist schon gar nicht in der Lage, ein weitreichendes Luftverkehrskonzept für Schleswig-Holstein zu entwickeln.
Die Diskussion zu Blankensee gibt mir die Möglichkeit zu fragen: Wie ist das eigentlich mit dem Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn? Der Abschluss sollte 2003 erfolgen. Dann haben Sie vom Juni gesprochen, wohlgemerkt von Juni 2004. Bis heute liegt nichts vor. Herr Rohwer, Sie tragen den Titel „Ankündigungsminister“ wahrlich nicht zu Unrecht.
Wenn an dieser Stelle wieder einmal die anderen schuld sein sollten, dann sollten Sie zumindest die Lehre daraus ziehen, dass Sie in Zukunft den Mund nicht so voll nehmen, Herr Ankündigungsminister.
Ihr Parteifreund Saxe, derzeit Bürgermeister in der Hansestadt, hat die Situation auch nicht gerade verbessert. Sein arroganter Umgang mit seiner Nachbargemeinde Groß Grönau
hat dazu beigetragen, dass die Situation dort derart eskaliert ist.
- Ich bedanke mich für den Applaus Ihres Hintermannes aus der SPD-Fraktion, Herr Baasch.
Nun zum Flughafen Kiel-Holtenau! Was ist eigentlich das Ergebnis der Bedarfsprognose? Offenbar reicht es Ihnen nicht aus und nun machen Sie konditionierte Aussagen, Herr Minister, und das doch nur, um den Ausstieg, den Sie planen, zu kaschieren.
Die CDU hat sich immer für eine bedarfsgerechte Ertüchtigung von Kiel-Holtenau ausgesprochen, auch aus der Überzeugung heraus, dass eine Landeshauptstadt ohne einen leistungsfähigen Regionalflughafen nicht die notwendige Anbindung, nicht die notwendige Infrastruktur hat, um im internationalen Wettbewerb eine Rolle zu spielen.
Ihre Unentschlossenheit ist es doch, die die Modernisierung des Flughafens Kiel zu einer unendlichen Geschichte werden lässt.
Wenn es aufgrund der Bedarfsprognose wirklich zu einem Aus kommen sollte, was wir sehr bedauern würden, dann sagen Sie dies aber auch hier im Parlament klipp und klar, anstatt herumzueiern. Dass dies selbst die Ministerpräsidentin so empfunden haben muss, kann man der Presse entnehmen.