Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur 19. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages, der ersten im Jahr 2002, und eröffne die Sitzung. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt ist Herr Abgeordneter Müller. Ich wünsche ihm von dieser Stelle aus gute Genesung.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung über die im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 3, 5, 9, 15, 21, 23, 27, 30 bis 32, 35 und 36 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt wird Punkt 4. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Punkte 12 und 13 Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen und Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 19. Tagung.
Unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause werden wir jeweils längstens bis 18 Uhr tagen. - Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Ich begrüße zunächst Besucher. Auf der Tribüne haben Schülerinnen und Schüler der Schule Tellingstedt mit ihren Lehrkräften Platz genommen. - Herzlich willkommen!
Dazu liegen zwei Anträge vor, die gleichzeitig eingegangen und von gleicher Aktualität sind. Ich habe daher gemäß § 32 der Geschäftsordnung beide Anträge zugelassen. Die Beratungszeit für jeden der beiden
a) Pflegesituation in der Fachklinik Schleswig Prüfungsergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich wünsche Ihnen zunächst einen wunderschönen guten Morgen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Frau Kollegin Hinrichsen! Sie haben davon gesprochen, dass die Rücktrittsforderung an Heide Moser verantwortungslos sei. Verantwortungslos ist in diesem Fall eine ganze Menge, aber mit Sicherheit nicht die Rücktrittsforderung der Union.
Was an der jetzt aufgetretenen Situation bezüglich der festgestellten Pflegemängel in der Fachklinik Schleswig das ganz Besondere ist, ist ein Fall, Frau Kleiner ich darf das einmal so sagen -, den Sie sich eigentlich nicht gewünscht, aber herbeigesehnt haben müssen, was die Verantwortlichkeiten anbelangt. Es ist nämlich genau der Fall, den Sie seit eineinhalb Jahren hier immer wieder skizzieren, nämlich dass die Heimaufsicht versagt, und die Heimaufsicht liegt in diesem Fall beim Land und damit bei der zuständigen Ministerin. Das ist das ganz besondere Debakel oder der Skandal bei dieser Angelegenheit.
Wie mit Menschen umgegangen wird, wie Menschen gepflegt werden, darüber diskutieren wir seit längerer Zeit immer wieder, aber hier ist die Verantwortung konkret festzumachen. Das allein ist schon Grund genug, dass wir uns heute Morgen damit auseinander setzen.
Im Fall der Fachklinik Schleswig ist in der Tat die Verantwortung anders gelagert als in allen anderen Fällen vorher. Aufgrund der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach Heimrecht ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz die noch zuständige Behörde für die Heimaufsicht.
Frau Ministerin Moser, es ist nicht so unendlich überraschend, was bei dem MDK-Bericht herauskam, denn es gab ja bereits zwei Kurzprüfungen, und zwar eine im November 2000 und eine im April 2001. Sie müssen nachher die Frage beantworten: Was ist in der
Zwischenzeit bis zum jetzigen Bericht eigentlich passiert, was haben Sie konkret unternommen, um die in den Kurzberichten festgestellten Mängel abzustellen? Wenn Sie beratend tätig gewesen sind - wie Sie sagen; was in dem Fall ja auch Ihre originäre Aufgabe gewesen ist -, dann müssen Sie sagen, wie Sie versucht haben durchzusetzen, dass die Mängel abgestellt werden.
Mir geht es aber heute nicht nur darum, die Verantwortlichkeit bei der zuständigen Ministerin festzumachen. Mir geht es vor allem um die Argumentation der Ministerin, nachdem dieses Debakel öffentlich festgestellt wurde. Ich darf einmal aus der „SchleswigHolsteinischen Landeszeitung“ vom 19. Januar 2002 zitieren:
„Kiels Sozialministerin Heide Moser will nicht ausschließen, dass auch handfeste finanzielle Interessen der Krankenkassen in der neuesten Pflegeaffäre eine Rolle spielen. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) habe bei der Prüfung der schleswiger Fachklinik nicht nur die Pflegequalität beanstandet, sondern auch die Einstufung der Patienten in so genannte Pflegefälle und Eingliederungsfälle. Dass aber ausgerechnet diese Einstufungen ganz oben in dem Mängelbericht des MDK stünden, mache sie schon stutzig, erklärte die Kieler Ministerin. Mit der Qualität der Pflege habe dies nichts zu tun.“
Frau Ministerin, Sie machen einen Zielkonflikt zwischen MDK auf der einen und den gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger auf der anderen Seite aus. Diesen Zielkonflikt mache ich seit ungefähr zwei Jahren aus. Ich darf an die Sozialausschusssitzung am 10. Januar 2002 erinnern: Wir haben einen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP diskutiert, in dem es genau darum ging, einen ersten Schritt zu tun, um diesen Zielkonflikt ein wenig zu entschärfen, indem die Möglichkeit geschaffen werden sollte, auf Landesebene einen unabhängigen Pflege-TÜV oder Kontrolldienst zu installieren. An dem Wort „Kontrolle“ haben Sie sich gestoßen.
Jetzt machen Sie sich genau diese Argumentation zu Eigen, die Sie noch vor einer Woche im Sozialausschuss vehement bestritten haben, assistiert von den Sozialdemokraten. Sie haben gesagt, das sei Schwarzmalerei von unserer Seite, es gebe solche Zielkonflikte nicht. Nur eine Woche später stellen Sie sich hin und präsentieren der Öffentlichkeit: Der Hauptgrund dafür, dass es zu diesen Missständen gekommen ist, seien Zielkonflikte zwischen MDK und gesetzlicher Kran
Noch ein Wort in Richtung Sozialdemokraten: Es geht - wie der Kollege Beran in seiner Pressemitteilung festgestellt hat - überhaupt nicht um die Frage, ob es sich um eine private oder eine öffentliche Einrichtung handelt, sondern es geht ausschließlich um die Frage, wer tatsächlich die Heimaufsicht ausübt. Das ist in dem Fall das Land.
Abschließend habe ich noch die herzliche Bitte an Sie: Überlegen Sie sich gut, ob Sie im Rahmen dieser Landtagssitzung den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion tatsächlich ablehnen wollen, nachdem Ihre eigene Ministerin ganz klar gesagt hat, dass es einen offenen Zielkonflikt zwischen Kostenträger und dem Medizinischen Dienst gibt.
Nach dem berechtigten Ärger über den MDK haben wir jetzt noch viel mehr Ärger über das so genannte MD, das Moser-Debakel.
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße es immer, wenn wir in diesem hohen Hause die Pflege betreffende Themen diskutieren, bietet es doch die Möglichkeit, der Gesellschaft dieses so wichtige Thema bewusster zu machen. Gerade das Thema Pflegequalität braucht in der Gesellschaft einen höheren Stellenwert. Wir können es auf diese Art und Weise ein Stückchen mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. Weder die Politik noch die Betroffenen noch die in dem Bereich Beschäftigten allein sind in der Lage, dieses Problem zu lösen. Das ist ohne die Gesellschaft nicht möglich.
Ich weiß nicht, ob es hilfreich ist, gerade einer Ministerin, die in Sachen Pflege eine ganze Menge auf den Weg gebracht hat, mit Rücktrittsforderungen zu drohen. Ich finde, so einfach ist das nicht, nach dem Motto: Man nehme etwas Grundsätzliches wie die Pflege, füge ein bisschen Gesundheitspolitik hinzu, würze das Ganze mit ein bisschen Milzbrand und schicke das Ganze auf die große Fehlfahrt. Das ist ein Tellerge
In keinem anderen Bundesland hat es eine so umfassende Prüfung aller Pflegeeinrichtungen gegeben wie in Schleswig-Holstein.