Andreas Beran
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes SchleswigHolstein ist durch Plenarbeschluss vom 25. August 2004 federführend an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden. Der federführende Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf in sechs Sitzungen, darunter eine Anhörung, zuletzt am 20. Januar 2005, beraten.
Im Einvernehmen mit dem beteiligen Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag einstimmig - bei Enthaltung der CDU -, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Drucksache 15/3894 (neu) anzunehmen. Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch hier empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anträge zum Thema „Stärkeres Angebot von Wohnformen für ältere Menschen“ sind durch Plenarbeschluss vom 11. November 2004 federführend an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden.
Sowohl der beteiligte Innen- und Rechtsausschuss als auch der federführende Sozialausschuss haben eine alternative Abstimmung durchgeführt. Für den Antrag Drucksache 15/3658 sprachen sich die Fraktionen von CDU und FDP aus, für den Antrag Drucksache 15/3672 die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Im Einvernehmen mit dem beteiligten Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag daher mit Mehrheit, den Antrag Drucksache 15/3658 abzulehnen und den Antrag Drucksache 15/3672 anzunehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss vom 16. Dezember 2004 überwiesenen Antrag in seiner Sitzung am 20. Januar 2005 beraten. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig die Annahme des Antrages, wie in der Drucksache 15/3909 niedergeschrieben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion der FDP zum Hochschulstudium im Bereich Elementarpädagogik mit Plenarbeschluss vom 27. Mai 2004 federführend an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Bildungsausschuss überwiesen. Der federführende Sozialausschuss hat den Antrag in drei Sitzungen, zuletzt am 9. Dezember 2004, beraten. Der beteiligte Bildungsausschuss empfahl mit den Stimmen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Sowohl dem beteiligten Bildungsausschuss als auch dem federführenden Sozialausschuss lagen zwei Änderungsanträge vor, über die in alternativer Abstimmung befunden wurde. Für den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Umdruck 15/5248, stimmte die Fraktion der CDU. Die Fraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprachen sich für die Annahme der von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Formulierung aus. Im Einvernehmen mit dem beteiligten Bildungsausschuss empfiehlt der Sozialausschuss daher die Fassung in der Drucksache 15/3867 zur Annahme.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schlie, ich möchte Ihren Wortbeitrag noch einmal aufnehmen und möchte mich insbesondere für das Anliegen der Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit ins Zeug legen, gerade im Hinblick auf Ihre Argumentation. Sie sagten, man könne nicht nur Zeichen setzen, man müsse auch handeln. Ich glaube, gerade im Bereich der Pflege, wo wir 2000 bis 2004 10 Millionen € in die Hand genommen haben, um etwas voranzubringen, wo wir die Pflegeoffensive umgesetzt haben und viel erreicht haben, gerade weil wir das Gleichstellungsgesetz verabschiedet und viel in der Pflegeausbildung getan haben, wird deutlich, dass man sehr wohl in diesem Bereich gehandelt hat. Ich wünsche mir, dass dieses Handeln in der Verfassung festgeschrieben wird, damit es weitergeht, damit wir weiterhin so an der Spitze stehen wie beim Thema Pflege. Deswegen noch einmal mein Appell an die Kolleginnen und Kollegen der CDU: Wir haben viel in diesem Bereich gemeinsam gemacht. Vielleicht kann man sich überlegen, ob man sich durchringen kann, beim Thema Pflege zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten durch Plenarbeschluss vom 17. Dezember 2004 federführend an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Der Sozialausschuss hat seine Beratung am 20. Januar 2005 durchgeführt. Er gibt folgende Beschlussempfehlung ab:
Erstens. Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Zweitens. Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von CDU und FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die Annahme des aus der Drucksache 15/3895 ersichtlichen Antrags.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich diesem Votum in seiner Sitzung am 26. Januar 2005 angeschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss leider etwas ausholen, weil der Sozialausschuss ein Anliegen an die Regierung hat.
„Der Landtag hat den Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein für das Jahr 2003 durch Plenarbeschluss vom 27. August 2004 federführend an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Der Sozialausschuss hat den Tätigkeitsbericht in seiner Sitzung am 28. Oktober 2004 beraten.
Der beteiligte Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt Kenntnisnahme des Berichts.“
Und nun kommt es:
„Der federführende Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Er bittet die Landesregierung, auf der Grundlage der in Schleswig-Holstein geschaffenen Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung ohne Merkzeichen grenzübergreifende Regelungen mit den Nachbarländern zu vereinbaren.“
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag einstimmig, den Antrag für erledigt zu erklären.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag einstimmig, den Antrag für erledigt zu erklären.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Antrag für erledigt zu erklären.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der CDU, den Antrag abzulehnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag, den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/2443 Abs. 1 und 3, für erledigt zu erklären und den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag einstimmig, den Antrag für erledigt zu erklären.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Antrag abzulehnen. Der beteiligte Wirtschaftsausschuss hat sich diesem Votum in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 mit dem gleichen Stimmenverhältnis angeschlossen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen, meine sehr geehrten Herren! Im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag einstimmig, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion möchte ich mich bei allen bedanken, denen ich durch diese Große Anfrage der SPD-Landtagsfraktion Arbeit gemacht habe. Dies waren nicht wenige, da an der Beantwortung mehrere Ministerien beteiligt waren. Seniorenpolitik ist eben, wie sich hier zeigt, eine Querschnittsaufgabe.
Im Großen und Ganzen sage ich: Es lebt sich gut als Senior in Schleswig-Holstein. Blicke ich in die Zukunft und betrachte mich in der Seniorengeneration, so brauche ich keine Angst um meine Sicherheit zu haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich pflegebedürftig werde, relativ gering, habe ich Chancen, ein hohes Alter zu erlangen und zu den Hochbetagten zu gehören, dürfte ich ausreichend Geld zur Verfügung haben, werde ich ein Konto bei meiner Kreissparkasse vor Ort haben, besitze ich Wohnungseigentum und lebe in einem Zweipersonenhaushalt, werde ich ein ausreichendes Angebot an medizinischer und pflegerischer Versorgung in diesem Lande haben, werde ich mehrmals im Jahr auf Kurzurlaub, auf Städte- und Vitalreisen sein, werde ich Gasthörer an der Philosophischen Fakultät der Uni sein, engagiere ich mich ehrenamtlich in einem Sportverein und werde regelmäßig Sport treiben. Sollte es dann eines Tages mit mir zu Ende gehen, so kann ich auf eine vielfältige flächendeckende Angebotsstruktur stationärer und ambulanter Hospize zurückgreifen und in Würde sterben.
Ja, meine Damen und Herren, es lebt sich nicht nur heute gut als Senior in Schleswig-Holstein; das sind auch gute Zukunftsperspektiven für die Gruppe der künftigen Senioren unter dieser Landesregierung.
Stillstand ist jedoch Rückstand. Daher können wir uns auf dem Erreichten nicht ausruhen. Mithilfe der Angaben aus der Antwort zur Großen Anfrage möchte ich das von mir eben gezeichnete Bild untermauern. Die Älteren stellen 24,2 % der Wohnbevölkerung, aber lediglich 5 % der Opfer von Straftaten. Die Seniorinnen und Senioren leben in SchleswigHolstein sicherer als in anderen Bundesländern. Im Bundesdurchschnitt liegt dieser Wert bei 5,3 %. Die Wahrscheinlichkeit, dass Seniorinnen und Senioren in Schleswig-Holstein Opfer einer Straftat werden, ist damit relativ gering.
Nur 2,7 % der Bevölkerung in Schleswig-Holstein ist pflegebedürftig. Dies hat sich seit 1999 nicht verändert. 1 % werden stationär, 0,5 % ambulant und 1,2 % durch Angehörige gepflegt. Trotz höheren Anteils Älterer an der Gesamtbevölkerung in SchleswigHolstein steigt die Zahl der Pflegebedürftigen kaum.
Die Anzahl und der Anteil Älterer in der Gesellschaft ist deutlich gewachsen. Es wird damit gerechnet, dass der Anteil der „alten Alten“, derjenigen, die 70 Jahre und älter sind, zunimmt. 2012 soll deren Anteil bei 16 % liegen.
Gegenüber den Jüngeren gibt es überproportional viele Ältere mit höherem Einkommen. Der Anteil der über 65-Jährigen ohne Einkommen ist mit 2,6 % verhältnismäßig klein. 62 % der über 65-Jährigen haben monatlich über 900 € zur Verfügung. Bei den unter 65-Jährigen sind es nur 47 %.
Bei den Kreditinstituten erweist sich die Filiale vor Ort als bedeutender Vertriebsweg. 2002 waren 59 % der 60- bis 70-Jährigen Kunde bei einer Kreissparkasse. Das sind 4 % mehr gegenüber 1997.
Es ist das Bestreben Älterer, Wohnungseigentum bis ins hohe Alter zu bewohnen. Dadurch wird der finanzielle monatliche Aufwand um 519 bis 613 € durch Ersparnis der Miete entlastet.
- Hallo? - Ja, jetzt geht es wieder.
Da hat mir oben vom Präsidium jemand den Saft abgestellt. Die Zahlen scheinen zu gut zu sein, da muss man den Saft einfach wegnehmen.
Statistisch gesehen gibt es keine Wartezeiten für eine Aufnahme in stationäre Pflegeeinrichtungen. So gab es 2001 590 Einrichtungen mit rund 33.100 Plätzen. Es gibt 428 ambulante Pflegedienste und immer mehr Ärzte, die Fort- und sogar Weiterbildung im Bereich klinische Geriatrie betreiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle will ich mit der Untermauerung der von mir aufgezeigten Lebenssituation der Älteren in Schleswig-Holstein aufhören. Ihnen allen liegt die Antwort der Landesregierung vor und ich kann nur empfehlen, sich mit ihr auch auseinander zu setzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können uns auf dem Erreichten jedoch nicht ausruhen, denn - wie gesagt - Stillstand ist Rückschritt. Die Antwort auf die Große Anfrage bietet eine Vielzahl von Informationen. Sie dienen uns, der Politik, dazu, politische Entscheidungen auf einer soliden Basis zu treffen.
Ich sehe für die Zukunft Handlungsbedarf auf folgenden Feldern. Durch einen höheren Anteil Älterer an der Bevölkerung in Schleswig-Holstein nehmen die absoluten Zahlen Demenzkranker zu. Wir sind gefordert, Zukunftsmodelle zu entwickeln, sodass auch Demenzkranke möglichst lange selbst bestimmt und daher sicher leben können.
Die Pflege und Unterstützung alter Migrantinnen und Migranten wird an Bedeutung gewinnen. Die Seniorenpolitik für Migrantinnen und Migranten wird im Hinblick auf ihre Sprache, Kultur und Religion besonderen Anforderungen entsprechen müssen. Hierfür müssen wir Konzepte entwickeln. Ältere Menschen sind unsicherer bei der Bewertung angebotener Dienstleistungen und Waren. Wir müssen unsere Verbraucherpolitik darauf ausrichten, diese Unsicherheit zu beseitigen. Ein Instrument hierfür ist der Erhalt von Verbraucherzentralen. Auch müssen die Produkte verstärkt an die Bedürfnisse Älterer angepasst werden; ich nenne als Beispiel Handys für Senioren.
Nur 5 % der Senioren leben in Wohnungen, die spezifisch altersgerecht sind. 20 % der Älteren leben in Wohnungen, die für sie zu groß und die unangepasst an altersgerechte Wohnformen sind. Das kann die gewünschte Eigenständigkeit im Alter einschränken. Grundsätzlich müssen Wohnungen so gestaltet werden, dass sie durch wenige Veränderungen jederzeit barrierefrei hergerichtet werden können.
Auch wenn die medizinische und pflegerische Versorgung flächendeckend ausreichend ist, so fehlt es doch an Angeboten im Umfeld. Ich nenne als Beispiel Hilfen im Haushalt oder beim Einkaufen, Fahrdienste oder soziale Betreuungsangebote. Auch die Wohnorte, also die Kommunen, sind aufgefordert, für diese Infrastruktur zu sorgen. Vielleicht können hier auch die so genannten Ein-Euro-Jobs helfen.
Der Anteil Älterer an den Opfern im Straßenverkehr ist verhältnismäßig hoch, obwohl es ein vielfältiges Angebot an Aufklärung speziell für Seniorinnen und Senioren gibt. Vielleicht liegt dies auch an der mit zunehmendem Alter abnehmenden Reaktionsfähigkeit. Die Älteren müssen noch mehr ermuntert werden, zu ihrer eigenen Sicherheit an Trainingsprogrammen teilzunehmen.
Dieser Katalog an Handlungsbedarf hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Studium der Antwort auf die Große Anfrage hat mir gezeigt, dass es immer wieder neue Aspekte und Ideen gibt, die ein Potenzial für politisches Handeln beinhalten. Die Auswertung der Informationen hat mir noch etwas deutlich gemacht: Es gibt keine Allgemeingültigkeit, nach der sich Seniorinnen und Senioren ihre Lebensumstände, ihr Lebensumfeld, ihre Lebensbedingungen und ihre Lebensgestaltung vorschreiben lassen wollen. Individuelle Lösungen für die Einzelne beziehungsweise den Einzelnen sind gefragt.
So mag es heute eine ausreichende Anzahl an stationären Einrichtungen geben, aber ihre strukturelle Gestaltung und ihre teilweise ungünstigen Lagen, die eine Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe nicht zulassen, werden von den kommenden Generationen Älterer nicht mehr akzeptiert werden. Hierauf werden sich die Politik und die Anbieter von Leistungen einzustellen haben.
Zum Schluss möchte ich noch einmal auf die eigentlichen Ziele einer aktiven Seniorenpolitik hinweisen: eine möglichst selbstständige und selbst bestimmte Lebensführung im Alter und die Verbesserung der Teilhabe der Seniorinnen und Senioren an unserer Gesellschaft, in der sie einen erheblichen Teil darstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir, die Sozialdemokraten, werden die Seniorenpolitik der Landesregierung weiter unterstützen, damit es sich auch in Zukunft als älterer Mensch gut in unserem SchleswigHolstein leben lässt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, so etwas kann man nicht im Raum stehen lassen. Ich finde es schon gut, wenn man, gerade was die Pflegeversicherung angeht, sich sehr genau und sehr intensiv Gedanken macht, wie man eine Reform der Pflegeversicherung durchführen kann. Diese Diskussionen laufen in meiner Partei und ich vermute einmal, in anderen Parteien auch; sie soll man sehr sorgfältig führen und hier nicht Schnellschüsse machen, damit wir nicht wieder eine Pflegeversicherung bekommen, die wie damals - so sage ich einmal sehr deutlich - mit sehr vielen Haken und Ösen unter Beteiligung aller Parteien
ins Leben gerufen worden ist. - Sie können das ja dann richtigstellen.
Was ich gern aufgreifen möchte, ist die Frage der Palliativmedizin. Hier gibt es ein Begehren der Landesregierung, dass es eine gesetzliche Regelung bundesweit geben müsste, weil es natürlich eine Unsicherheit gibt, dass Palliativmedizin auch dazu führen kann, wenn man Schmerz lindert, dass damit das Leben auch verkürzt wird. Es gibt eine Unsicherheit bei den Medizinerinnen und Medizinern, die man vielleicht dadurch in den Griff bekommen kann, dass es zu einer gesetzlichen Regelung kommt. Dabei sollten wir die Landesregierung unterstützen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat die erst genannten Drucksachen beraten. Der Antrag der FDP lag dem Sozialausschuss zur Beratung nicht vor. Daher müsste zuerst über den Antrag der FDP abgestimmt werden.
Der Sozialausschuss hat die Form beschlossen, wie sie in der Drucksache enthalten ist, und ich empfehle die Annahme.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung durch Plenarbeschluss vom 11. März 2004 federführend an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss und an den Umweltausschuss überwiesen. Der federführende Sozialausschuss hat den Bericht in seiner Sitzung am 28. Oktober 2004 beraten.
Der beteiligte Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Im Einvernehmen mit dem beteiligten Umweltausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP, Absatz 1 des Antrags der Fraktion der FDP, Drucksache 15/3269, abzulehnen und - das war einstimmig - den Bericht der Landesregierung, Drucksache 15/3289, zur Kenntnis zu nehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Umweltausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag einstimmig, die Antwort der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Diesem Votum hat sich der beteiligte Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 3. November 2004 angeschlossen. Im Übrigen verweise ich auf die Vorlage.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der CDU-Antrag gibt mir die Möglichkeit, die Position der Sozialdemokraten zum Thema Wohnformen für ältere Menschen in unserem Lande deutlich zu machen.
„Wohnen im Alter“ ist eines der zentralen Themen zukunftsorientierter Alten- und Wohnungspolitik. In einer Zeit des stetigen technischen Wandels und drastischer gesellschaftlicher Veränderungen durch den demographischen Wandel ist die Klärung der Frage, wie wir im Alter wohnen wollen, besonders wichtig geworden. Sicher ist, dass es nicht nur eine Form geben kann, sondern dass unterschiedliche Bedürfnisse befriedigt werden müssen. Im Vordergrund dieser Überlegungen steht immer, den Betroffenen ein möglichst bis ans Lebensende dauerndes Selbstbestimmungsrecht zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir einen nicht ganz ernst gemeinten Einschub. Gestern noch habe ich geäußert, wir seien in Sachen Pflege führend. Heute muss ich das nach einem Blick in den „Pressespiegel“ korrigieren. Denn zumindest bei den alternativen Wohnformen ist uns Niedersachsen voraus. Heute las ich, Niedersachsen plane Sondergefängnisse für Senioren. Nur mit einem Ziel stimmt das nicht überein: mit dem soeben genannten Ziel, den Betroffenen ein möglichst bis ans Lebensende
dauerndes Selbstbestimmungsrecht zu gewährleisten.
Nun jedoch eine Bemerkung zum CDU-Antrag. Dieser Antrag geht zwar in die richtige Richtung, und ich finde in so weit gut. Aber er ist mir zu wenig konkret, Herr Kalinka. Dies ist auch der Grund, weswegen wir diesem Antrag einen eigenen entgegensetzen. Das Altenparlament hat sich in diesem Jahr sehr ausführlich mit dem Thema selbstbestimmtes Wohnen im Alter auseinander gesetzt und hat dazu einige Beschlüsse gefasst. Gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir Sozialdemokraten daher Anregungen des Altenparlaments in unseren gemeinsamen Antrag aufgenommen.
Bevor ich auf unseren Antrag eingehe, gestatten Sie mir einen Hinweis. Die Anregungen des Altenparlaments, künftig den Begriff „Wohnen mit Service“ zu verwenden, ist bereits Praxis, wie man einer Broschüre der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen aus dem Jahre 2001 entnehmen kann.
In dieser Broschüre sind bereits Standards beschrieben und Richtlinien enthalten, die für dieses „Wohnen mit Service“ stehen. Die Richtlinien sind unter anderem in Zusammenarbeit mit der Architekten- und Ingenieurkammer, dem Mieterbund, den Wohlfahrtsverbänden und der Regierung erarbeitet worden.
In unserem Antrag möchten wir uns daher gern darauf konzentrieren, anzuregen, dass es zu Zertifizierungsprozessen in diesem Bereich kommt, um den Betroffenen mehr Sicherheit zu geben, diese Leistungen vor Einzug in solche Wohnanlagen zu kennen und die Leistungen auch zu erhalten. Uns ist es auch wichtig, nicht auf dem heutigen Stand von Wohnformen stehen zu bleiben. Wichtig ist, sie den ständig wechselnden Bedürfnissen kommender älterer Generationen anzupassen. Wenn heute noch „Wohnen mit Service“ die am häufigsten nachgefragte Wohnform sein könnte, so mögen dies aufgrund des demografischen Wandels morgen „Wohnen mit Pflege“ oder andere Modelle sein.
Insbesondere müssen wir uns Gedanken darüber machen, welche Wohnformen für Demenzkranke künftig denkbar sind. Sie haben ebenso wie wir alle das Recht darauf, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dies bedeutet, Formen zu finden, die möglichst wenige Eingriffe in ihr Leben zur Folge haben, aber genau so viele, wie nötig sind, um ihnen ein Höchstmaß an Selbständigkeit zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, barrierefreies Bauen ist eine Grundvoraussetzung auch für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Deshalb ist uns die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes so wichtig. Da wir durch das Landesgleichstellungsgesetz keinen Zwang ausüben, sondern auf Freiwilligkeit gesetzt haben, begrüße ich insbesondere die Privatinitiativen, die es inzwischen in unserem Lande gibt. Wenn es der Landesregierung dann noch gelingt, durch Unterstützung von Initiativen modellhafte Vorhaben auf den Weg zu bringen, dann kann hier noch eine ganze Menge auf freiwilliger Basis erreicht werden.
Meine Damen und Herren, die Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema „Älter werden in Schleswig-Holstein“ wird uns weitere Erkenntnisse bringen, welche Bedürfnisse an Wohnformen es künftig in diesem Land geben könnte. Darüber hinaus sei mir gestattet, darauf hinzuweisen, dass der Versorgungsgrad bei Service-Wohnanlagen in SchleswigHolstein gemessen an der Zahl der über 65-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner mit knapp 3 % der zweithöchste in der ganzen Bundesrepublik ist. Dies ist eine gute Leistung, auf der wir uns jedoch nicht ausruhen dürfen.
Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Überweisung der Anträge an den Sozialausschuss, mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss - federführend - und der
Agrarausschuss - mitberatend - haben diese Vorlage ausführlich beraten. Ich verweise im Übrigen auf die Drucksachenempfehlung des Sozialausschusses.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften durch Plenarbeschluss vom 22. September 2004 federführend an den Sozialausschuss und zur Mitbeartung an den Innen- und Rechtsausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen - zuletzt am 4. November 2004 - beraten. Lassen Sie mich hier eine Anmerkung machen: Zu diesem Zeitpunkt lag dem Sozialausschuss weder die Drucksache 15/3781 noch die Drucksache 15/3780 noch der Umdruck 15/5155 vor, der noch einmal eine Äußerung der kommunalen Landesverbände beinhaltet.
In Einvernehmen mit den beteiligten Ausschüssen empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Gegenüberstellung in dieser Drucksache anzunehmen. Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Ministerin, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Anstrengungen, die Sie auf sich nehmen mussten, um auf diese Fragestellungen gut und inhaltsreich antworten zu können.
Beim Studium der Großen Anfrage hatte ich den Eindruck, dass sich die Fragesteller nicht besonders gut mit der Materie auskennen. Teilweise gehen die Fragen ins Leere. Als Beispiel möchte ich nennen, dass die CDU immer noch nicht weiß, dass es seit dem 1. Januar 2001 durch das Heimgesetz eine Berichtspflicht der Heimaufsichtsbehörden gibt.
- Siehe hierzu Frage A 14, Herr Kalinka! Dort können Sie es genau nachlesen.
Darüber hinaus habe ich den Eindruck gewonnen, dass die CDU immer noch versucht, Aufgaben der Kommunen auf das Land zu verlagern und dem Land Missmanagement, das die Kommunen zu verantworten haben, unterzuschieben.
Politische Forderungen der CDU werden nicht dadurch richtig, dass sie diese als Fragestellung formuliert, um den Eindruck zu erwecken, hier gäbe es seitens der Landesregierung Defizite.
Als Beispiel möchte ich hier auf die Fragestellungen zum Thema Heimaufsichtsbehörden verweisen. Hier soll dem Leser suggeriert werden: Wenn es vor Ort, in den Kommunen daneben geht, ist die Fachaufsicht, ist das Ministerium schuld. Nein, meine Damen und Herren, so einfach geht es nicht. Ich bin der Landesregierung dankbar dafür, dass sie hier die passenden Antworten gefunden hat, um deutlich auf die Verantwortung hinzuweisen. Die Vorbemerkungen der Landesregierung zu diesem Fragenkomplex sind
sehr deutlich. Ich glaube nicht, dass ich im Einzelnen darauf eingehen muss.
Auch wenn es aufgrund der Fragestellungen nicht leicht war, wird dem Leser oder der Leserin der Antworten doch deutlich, dass wir in Schleswig-Holstein unsere Schularbeiten in Sachen Pflege gemacht haben. Ja, ich bin davon überzeugt, dass wir im Ländervergleich Klassenbeste sind.
- Sehen Sie, jetzt hören auch Finanzpolitiker zu.
Gern möchte ich dies anhand der Antwort der Landesregierung begründen: Zum Thema Zuständigkeiten und Beziehungen zwischen den Heimaufsichtsbehörden und der Fachaufsicht des Sozialministeriums wird deutlich, dass die Kompetenzen klar zugeordnet sind und die Fachaufsicht alle möglichen Maßnahmen der Kontrolle geregelt hat. Deutlich wird jedoch auch, dass es noch Mängel bei einigen Heinaufsichtsbehörden gibt, welche es noch nicht schaffen, ihre gesetzliche Kontrollpflicht wahrzunehmen. Leider hat die Fragestellung nicht dazu geführt, in Erfahrung zu bringen, in welchem Umfang sich die Pflegequalität in Schleswig-Holstein verbessert hat. Ich weiß aus einer im letzten Jahr vom MDK durchgeführten Untersuchung, dass sich die Pflegequalität seit 1999 im Land erheblich verbessert hat. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Aussage der Landesregierung verweisen, wonach schwerwiegende Mängel schon heute durch die bestehenden Kontrollinstanzen erkannt und wirksam beseitigt werden können.
Ich bin der Landesregierung dankbar dafür, dass sie durch ihre Vorbemerkung zum Fragenkomplex Personalbemessungsverfahren endlich mit Gerüchten aufräumt. Weder Landesregierung noch Bundesregierung waren an Vertragsverhandlungen mit dem Institut EROS beteiligt, sondern ein Konsortium von Landesverbänden von Pflegeanbietern und -bezahlern. Doch egal, wer hier mit wem verhandelt hat: Es ist bedauerlich, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Wir brauchen in der Pflege ein Personalbemessungssystem, um dem einzelnen zu Pflegenden eine auf ihn abgestimmte und ihn fördernde Pflege zu ermöglichen.
Wir unterstützen daher die Landesregierung in ihrem
Ich erspare uns weitere Ausführungen zum Thema Pflegeberatung. Die Antwort unterstreicht unsere Redebeiträge der vergangenen Landtagssitzungen. Noch immer scheinen jedoch einige CDU-geführte Kreise nicht verstanden zu haben. Mit dem Thema „Vereinfachte Pflegedokumentation“ hat die Landesregierung einen Hit gelandet. Hier ist es tatsächlich gelungen, für eine Entbürokratisierung der Pflege zu sorgen.
Die Zeit reicht nicht, um auf alle Punkte der Großen Anfrage einzugehen. Hierzu werden wir noch in der Ausschussberatung Zeit haben. Ich danke der Landesregierung nochmals für die Beantwortung, zeigt sie uns doch, dass wir in der Pflege hier im Lande weiterhin auf dem richtigen Weg sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich empfinde es als ziemlich unverfroren, wenn sich hier ein Kollege hinstellt und meint, er müsse andere Kollegen belehren.
Das hat man von mir hier in dieser Debatte noch nicht gehört, auch nicht heute. Frau Kollegin Kleiner, auch wenn wir uns sehr schätzen, kann ich trotzdem nicht darüber hinwegschauen und möchte dazu sagen, dass auch Ministerin Moser bereits genau die gleichen Instrumente zur Verfügung hatte, wie sie heute vom Sozialministerium angewandt werden. Hierin hat sich nichts geändert, außer dass das System inzwischen verfeinert ist und besser funktioniert, weil es durch die Kommunikation mit der Zeit gewachsen ist.
Herr Dr. Garg, ich habe sehr wohl sehr genau zugehört, aber ich lasse mich nicht gern durch Zwischenrufe aus meinem Konzept bringen. Ich wollte das vortragen, was ich für wichtig und für relevant halte. Da muss mir kein anderer erklären, was ich hier besser hätte vortragen sollen. Herr Dr. Garg, lassen Sie mich bei meinem Stiefel bleiben, bleiben Sie bei Ihrem Stiefel, dann können wir gut miteinander leben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur Umwandlung psychiatrischer Einrichtungen und Entziehungsanstalten durch Plenarbeschluss vom 16. Juli 2004 federführend dem Sozialausschuss und zur Mitberatung dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Der Sozialausschuss hat in einer Sondersitzung am 2. September eine mündliche Anhörung durchgeführt und am 16. September beraten.
Im Einvernehmen mit dem beteiligten Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von CDU und FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Drucksache 15/3641 (neu) - 2. Fassung - anzunehmen. Fettungen gegenüber der Regierungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Herr Abgeordneter Kalinka, Herr Kollege, ist Ihnen nicht bekannt, dass die örtlich zuständigen Kommunen sehr wohl vorher befragt worden sind?
- Entschuldigung, das ist mir natürlich bekannt und genau dahin geht doch meine Kritik, dass dies eine Einrichtung für ganz Schleswig-Holstein ist und nicht nur für Ostholstein und Schleswig. Das ist doch der Kernpunkt.
Ich kann es am Ende auf folgenden Punkt bringen: Dieser Gesetzentwurf ist mit heißer Nadel durch die Ausschüsse gebracht worden.
Wir hatten am 16. September 2004 die Sozialausschusssitzung. Lassen Sie mich noch einmal ganz ruhig vortragen: Der Kollege Baasch erläuterte, welche Veränderungen Rot-Grün zum Gesetzentwurf der Regierung vorhaben. Zum Zeitpunkt seiner Ausführungen lag dem Ausschuss noch nicht einmal die
schriftliche Unterlage als Tischvorlage vor. Dann wurden uns fünf Minuten Lesepause gegeben, damit wir uns die neun Seiten noch einmal durchlesen können. Wer so Gesetze verabschiedet, der muss sich schon einem sehr kritischen Maßstab unterwerfen.
Dass es die Regierungskoalition war, die beim Regierungsgesetzentwurf nachbessern musste, ist auch schon eine deutliche Sprache. Sie haben hier keine großartige Leistung erbracht, sondern das ist sehr bedenklich. Sie werden verstehen, dass sich die CDUFraktion aus all diesen Gründen ihrer Stimme enthalten wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, auch den draußen verweilenden Abgeordneten wird dieses Thema eines Tages wichtig sein.
Frau Kollegin Kolb, es scheint, der Antrag lag schon einen Augenblick in der Warteschleife, denn in Ihren Ausführungen haben Sie hier und da schon darauf hingewiesen, dass das eine oder andere im Land schon vorhanden ist. Ich komme noch dazu. Herzlich willkommen, liebe Frau Kolb! Mit diesem Antrag befinden Sie sich nunmehr an unserer Seite.
Dieser Antrag war sicher notwendig, um Ihrem Wählerklientel zu zeigen: Auch wir haben uns zu diesem Thema zu Wort gemeldet, auch wir haben etwas getan, um vom Erfolgskuchen Pflege ein Stückchen zu erhaschen. Doch wie in der Tierfabel war der Igel, die Regierungsfraktionen, schon wieder vor dem Hasen, der FDP, Erster am Ziel.
- Lass mich doch auch einmal, du machst das doch sonst auch so gut!
Doch kommen wir nach diesem etwas launigen Beginn konkret zum Antrag.
„Die Pflege muss wieder in den gesellschaftlichen Mittelpunkt rücken“, schreiben Sie in Ihrem Antrag. Das ist richtig und kann von mir nur unterstützt werden. Dennoch möchte ich hinzufügen: Sie ist oft im gesellschaftlichen Mittelpunkt, jedoch sind es eher die negativen Beispiele. Wichtig ist daher, dass es uns gelingen muss, die Pflege als positives Thema zu besetzen.
Schon 1995 habe ich in diesem Hause die integrierte Ausbildung in der Pflege in Schleswig-Holstein gefordert. Der Landtag hatte dies auch mehrheitlich beschlossen, auch mit den Stimmen der FDP. Nur, Sie wissen genauso gut wie ich, dass es schon als Erfolg zu feiern ist, eine einheitliche Ausbildung in der Pflege bundesweit auch gegen die CDU erreicht zu haben.
Nun haben wir bereits den nächsten Schritt zur integrierten Ausbildung der Pflege getan. Sie haben es eben selber genannt, Frau Kolb: In Flensburg läuft hierzu ein Modellprojekt der Landesregierung.
Auch wir sind natürlich dafür, dass dieses Modell möglichst bald als Normalfall gelten kann. Auch eine Pflegeprofessur soll eingerichtet werden, wie aufmerksame Zeitungsleser erfahren konnten. Sie soll in Lübeck eingerichtet werden.
Ich bin überzeugt, da ist sie gut angesiedelt. Herr Baasch, ich dachte, Sie klatschen hier.
Die Forderung nach modularen Angeboten der Weiterbildung, aber auch in der Ausbildung kann ich nur unterstützen und verweise in diesem Zusammenhang auf einen von mir bereits gestellten Antrag. Im Landespflegegesetz haben wir geregelt, dass die Kreise für die Bedarfsplanung zuständig sind. Sie haben vor Ort den Sicherstellungsauftrag. Wenn die meisten konservativ geführten Kommunen damit überfordert sind, sollten wir in der Tat im Sozialausschuss darüber beraten, wie ein solches Netz von ganzheitlicher Pflege und Hilfe in Schleswig-Holstein aussehen könnte.
Gute, kundenorientierte oder - besser - verbraucherorientierte Pflegeeinrichtungen unterziehen sich freiwillig in regelmäßigen Abständen einer Qualitäts
kontrolle. Statt für den Zwang und die Einführung einer weiteren Kontrolle wie einen Pflege-TÜV bin ich für eine bessere Verbraucherinformation, wie zum Beispiel einen „Michelin für Pflegeeinrichtungen“. Der würde Transparenz bieten und so von allein dafür sorgen, dass schlechte Anbieter vom Markt verschwinden. Das ist freie Marktwirtschaft. Lassen Sie sich das von einem Sozialdemokraten sagen!
Die Forderung nach mehr Bürokratieabbau in der Pflege kann ich unterstützen. Doch auch hier handelt die Landesregierung bereits. Im Rahmen von PflegePlus - Sie haben es erwähnt - hat die Landesregierung ein Modellvorhaben zur Vereinfachung der Pflegedokumentation vorgestellt und bietet Unterstützung bei der Umsetzung an.
Meine Damen und Herren, der Igel ist bereits wieder am Ziel. Meine Damen und Herren von der FDP, wollen wir noch eine Strecke wagen?
Für die SPD beantrage ich Überweisung an den Sozialausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine geehrte Damen und Herren! Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Antrag abzulehnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat den mündlichen Bericht beraten und empfiehlt dem Landtag Kenntnisnahme.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Geschäftsordnung des Landtages steht: Wenn eine Abstimmung offensichtlich falsch war, kann sie wiederholt werden. Nach wie vor ist es so, dass die Geschäftsordnung im Landtag nicht verändert worden ist. Der Sozialausschuss ist für den Arbeitsmarkt zuständig. Daher bitte ich das Präsidium, noch einmal zu entscheiden, dass der Sozialausschuss federführend ist. Mitberatend sind der Innen- und Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss. Das entspricht unserer bisherigen Geschäftsverteilung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Agrarausschuss und der Landesregierung empfiehlt der Sozialausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss vom 30. April 2004 überwiesenen Antrag der Fraktion der CDU in seiner Sitzung am 10. Juni 2004 beraten und empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Antrag abzulehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meines Erachtens haben wir uns hier im Landtag häufiger als in anderen Landtagen mit der Situation älterer pflegebedürftiger Menschen beschäftigt, nicht zuletzt auf Initiativen der Regierungsfraktionen hin. Für den engen Dialog, den wir mit den Betroffenen im Lande geführt haben, möchte ich mich an dieser Stelle einmal ganz herzlich bedanken.
Die parlamentarische Auseinandersetzung ist für eine Analyse der Gesamtsituation notwendig. Wir haben in dieser Legislaturperiode ausführlich im Landtagsplenum und auch im Sozialausschuss über die Mängel in stationären Pflegeeinrichtungen beraten. Wir haben jedoch auch darauf hingewiesen, dass es viele Beispiele guter Pflege gibt. Um ein Zeichen zu setzen, hat der Sozialausschuss eine seiner Sitzungen in einer stationären Einrichtung abgehalten.
Wir haben in einigen Debatten über die Situation und Arbeitsweise von Heimaufsichten und Medizinischem Dienst der Kassen diskutiert und beraten. Die Landesregierung hat umfassend informiert. Immer wieder sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass das zuständige Sozialministerium seine Aufgaben mehr als hinreichend wahrgenommen hat und dass auch kein weiterer gesetzlicher Regelungsbedarf besteht.
Wir haben der Situation pflegebedürftiger Menschen in Schleswig-Holstein in der politischen Diskussion viel Raum gegeben und diese Diskussion in Handlungskonzepte umgesetzt. Wir Sozialdemokraten blicken weiter nach vorn. Wir wollen noch mehr praktische Hilfestellung für die zu Pflegenden und die Pflegekräfte leisten. Das bringt für die Betroffenen mehr, als immer nur nach Schuldigen zu suchen und Verantwortung hin- und herzuschieben.
Wir haben daher diesen Berichtsantrag gestellt, um aufzuzeigen, was die bisherige praktische Hilfestellung, die Pflegequalitätsoffensive des Landes, bewirkt hat und wie sie evaluiert werden kann. Wir wollen wissen, wie die Pflege entbürokratisiert werden kann, wie Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten zum Wohl der zu Pflegenden weiterentwickelt werden können, wie das soziale Umfeld von Einrichtungen stärker einbezogen werden kann, was wir für einen flächendeckenden Ausbau von unabhängigen Pflegeberatungsstellen tun können, wie wir Rahmenbedingungen schaffen können, um für eine höhere Wertschätzung von Pflegeberufen zu sorgen, wie wir zu neuen Formen von Pflegemodellen kommen und wie wir die Erfahrungen aus der Pflegeausbildung und den Pflegewissenschaften für die Weiterentwicklung der Pflege nutzen können.
Lassen Sie uns kurz, aber trotzdem angemessen würdigen, was die Landesregierung gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss durch die Pflegequalitätsoffensive bewirkt hat.
Wichtiges Ziel war und ist die Weiterentwicklung der Qualität der Pflege älterer Menschen und die Entlastung der pflegenden Angehörigen. Hierzu gehört die Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgungsinfrastruktur im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich und der Aufbau eines vernetzten berufs- und institutionenübergreifenden Versorgungssystems. Mit der Pflegequalitätsoffensive der Landesregierung wurde ein hervorragendes Instrument geschaffen, die Lebenssituation pflege- und hilfsbedürftiger Menschen zu verbessern. Mit dem Konzept der Pflegequa
litätsoffensive hat die Regierung den Trägern, Einrichtungen, Verbänden und sonstigen Beteiligten ein umfangreiches praxisnahes Maßnahmenangebot zur Weiterentwicklung der Qualität der Pflege älterer Menschen vorgelegt. Das Land hat damit einen politisch und finanziell bedeutsamen eigenen Beitrag für nachhaltige Verbesserungen der Qualität der pflegerischen Versorgung in Schleswig-Holstein geleistet und damit zusätzliche Impulse für Aktivitäten der anderen Beteiligten gegeben.
Bis Ende 2004 standen beziehungsweise stehen für die im Rahmen der Pflegequalitätsoffensive vorgesehenen Maßnahmen bis zu 16,8 Millionen € zur Verfügung. Der Erfolg unserer Pflegequalitätsoffensive wurde weit über unsere Landesgrenze hinaus wahrgenommen. Außerdem hat der MDK bereits im November 2003 festgestellt, dass seit 1999 eine spürbare Qualitätsentwicklung in den stationären Pflegereinrichtungen Schleswig-Holsteins stattgefunden hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser rotgrünen Landesregierung in der Verantwortung geht dieser Erfolg durch gezielte praktische Hilfestellungen weiter.
Mit der an diesem Montag durch die Sozialministerin vorgestellten Pflegeoffensive „PflegePlus“ knüpft die Landesregierung an die Erfahrungen der Pflegequalitätsoffensive an. Dieses Konzept setzt weitere Akzente und vertieft wichtige Schwerpunkte. Es geht auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen ein. Der Ausbau der Landesmittel um 25 % auf nunmehr 2,5 Millionen € kommt der weiteren Qualitätsverbesserung in der Pflege für jede einzelne und jeden einzelnen Pflegebedürftigen zugute.
Wir begrüßen diese erneute Initiative der Landesregierung und sind bereit, sie mit zu unterstützen.
Insbesondere begrüßen wir die weitere Unterstützung des bewährten PflegeNotTelefons und das Fördern eines aktiven Beschwerdemanagements durch die Fortbildung der Pflegekräfte. Ein aktives Beschwerdemanagement, richtig angewandt, sorgt für ein gutes Qualitätsmanagement und damit für eine weitere Verbesserung von Qualitätsstandards. Wir begrüßen, dass der Zuschuss für die Altenpflegeausbildung deutlich erhöht wird, und hoffen, dass damit ein Anreiz für mehr Ausbildungsplätze entsteht. Auch ist es richtig, dass Pflegekräfte von Bürokratie entlastet werden. Es ist gut, wenn gut qualifizierte Pflegekräfte
mehr Dienst am Pflegenden leisten können und weniger Zeit im Büro verbrauchen. Wir mahnen jedoch auch an, den Verbraucherschutz in der Pflege nicht zu vernachlässigen. Wir begrüßen, dass es künftig noch mehr Durchlässigkeit in stationären Einrichtungen geben soll, sodass es zu mehr Begegnungen zwischen Jung und Alt kommen kann, und dass die unabhängigen Pflegeberatungsstellen auch künftig vom Land unterstützt werden sollen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass sich die Kommunen aus ihrer Verantwortung stehlen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Pflege ist eine zentrale Herausforderung an unsere Gesellschaft, dies vor allem, weil unsere Bürgerinnen und Bürger immer älter werden. Als Gesellschaft tragen wir vor allem Verantwortung für jene Ältere, die pflegebedürftig sind. Ihnen wollen wir eine bestmögliche Versorgung zusichern. PflegePlus ist hierzu ein wichtiges Instrument.
Für die SPD Fraktion beantrage ich die Annahme der Drucksache 15/3600.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben genügend Instrumente, seien es Gesetze oder Kontrollinstrumente, die eine gute Grundlage für eine menschenwürdige Pflege bilden. Ich glaube, die Landesregierung hat gut daran getan, diese durch ihre Pflegequalitätsoffensive zu ergänzen. Dass die Offensive gezogen hat, kann man daran erkennen, dass zum Beispiel der MDK in seinem Bericht - der vorhin hier auch schon einmal angeführt worden ist - sehr deutlich gemacht hat, dass sich die Pflegequalität in den letzten Jahren, seit dem Jahr 2000, erheblich verbessert hat.
Ich versuche jetzt einmal auf ein paar Dinge einzugehen, die hier noch im Raum stehen. Zum einen ist mir ganz wichtig auf eines hinzuweisen: Es wurde vorhin
gesagt, dass Haushaltsanträge abgelehnt worden seien, mit denen mehr Ausbildungsplätze hätten geschaffen werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP und von der CDU, das mag zwar vordergründig so sein, aber es standen genügend Mittel aus der Pflegequalitätsoffensive zur Verfügung.
Denn es zeigte sich deutlich, dass die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in der Pflege in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen ist. Das heißt, es war zwar Geld da, aber die Ausbildungsplätze konnten nicht besetzt werden. Das sollte man dabei auch sehen.
- Ja, das ist tatsächlich so. Gucken Sie einmal nach. Ich glaube, auch Sie wissen alle, woran das mit gelegen hat. Das liegt nämlich mit Sicherheit auch daran, dass das Ansehen in diesem Beruf in den letzten Jahren durch all diese Skandale, die wir hatten, erheblich gelitten hat.
Wir müssen deshalb dafür sorgen, dass dieses Ansehen jetzt wieder hergestellt wird, bevor wir wieder Haushaltsanträge für mehr Ausbildungsplätze in der Pflege stellen.
Ich gucke noch einmal nach, worauf ich noch einmal eben eingehen könnte.
- Ja, ja, das ist nicht so einfach. Wenn man als Letzter dran kommt, dann hat man das eine oder andere anzusprechen.
Gut, neue Pflegekonzepte: Frau Kleiner, Sie haben etwas über neue Pflegekonzepte gesagt. Das fand ich gut. Auch die SPD ist dafür, vor dem Hintergrund des demographischen Wandels neue Pflegekonzepte zu schaffen. Aber das kann man nicht als Vorwurf in Richtung irgendwelcher Parteien oder der Landesregierung aussprechen. Ich glaube, jeder Anbieter von Pflege ist in der Lage, selber zu gucken, was er für neue Pflegekonzepte in seinem eigenen Bereich braucht. Wenn die Landesregierung durch die Pflegequalitätsoffensive das unterstützt, ist das eine gute Sache.
PLAISIR bedeutet für mich nicht zwangsweise mehr Personal. Das muss man auch sehen.
Im Vordergrund von PLAISIR steht vor allen Dingen die individuelle Pflegeplanung des Einzelnen. Ich glaube, Frau Hinrichsen hat dazu sehr gute Ausführungen gemacht. Ich möchte mich an dieser Stelle dafür bedanken.
Pflegecontrolling im Ministerium, Berichtspflicht an das Ministerium: Es ist natürlich immer leicht, all die Verantwortung, die man hat, in Richtung Landesregierung zu schieben. Ich glaube nach wie vor, dass die Instrumente - das habe ich eingangs auch gesagt -, die wir haben, durchaus ausreichend sind. Sie müssen nur genutzt werden. Das ist das entscheidende.
Frau Kolb hat zum Beispiel auch gesagt, es fehle eine wirksame Kontrollaufsicht, wir bräuchten einen örtlichen runden Tisch „Pflege“. Ich glaube nach wir vor daran, dass gerade die Systeme, die wir zurzeit haben, mit dafür gesorgt haben - das habe ich auch schon öffentlich kundgetan, Frau Kolb, dafür haben Sie mich auch schon kritisiert -, und wir damit genügend Instrumente haben, dass solche Dinge, wie sie beim DRK passiert sind, auch aufgedeckt werden.
Wir haben in letzter Zeit Instrumente geschaffen, zum Beispiel die Stärkung der Rechte des Heimbeirates, die Stärkung der Heimaufsichten, die uns erheblich vorangebracht haben. Der Ansatz, über den ich nachdenken möchte und über den wir diskutieren sollten, ist, die Träger künftig mehr in die Verantwortung zu nehmen. Es kann nicht angehen, dass ein Prüfbericht vorliegt und ein Jahr lang nichts passiert, dass ein Aufsichtsgremium eines Trägers darauf nicht reagiert und nicht zur Verantwortung gezogen wird. Wir müssen darüber nachdenken, was sich hier machen lässt.
Ich will nichts schön reden. Dieser Pflegeskandal ist mit Sicherheit keine schöne Sache,
insbesondere nicht für die Menschen, die davon betroffen sind. Ich glaube aber nicht, dass es sich hierbei um einen Flächenbrand in der Pflege handelt. Ich glaube, dass wir hier im Land mit der Pflege auf gutem Wege sind. Wenn das DRK in die Lage versetzt wird, seine strukturellen Missstände in den Griff zu bekommen, hoffe ich, dass das DRK dabeibleibt und weiterhin Pflege anbietet.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich geht es nicht nur darum, ob beraten wird, sondern es stellt sich auch die Frage, wer berät.
Das typische Beispiel finde ich bei mir zu Hause vor. Meine Mutter versuchte intensiv, sich darüber zu informieren, was für sie am besten wäre und sie möchte unabhängige Informationen und keine Informationen von Beratungsstellen, die womöglich dazu tendieren, nur in eine Richtung zu informieren. Das ist eine ernste Angelegenheit.
Ich wünsche mir zum Beispiel, dass wir zu einem Beratungs-Guide ähnlich dem Michelin-Führer für das Gastronomiegewerbe kommen. Ein ähnliches Werk für die Pflege wäre gut, um erkennen zu können, welche Qualitätsstandards bestimmte Einrichtungen aufweisen.
Dennoch glaube ich, dass sich die trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen in der Vergangenheit bewährt haben. Und sie haben sich nicht nur bewährt, weil sie zu Einsparungen in der öffentlichen Hand geführt haben, sondern auch deswegen, weil sie sehr gut beraten. Das kann man auch daran erkennen, dass die Anzahl der Beratungen zunimmt. Dieses Modell finanziert sich nicht nur selbst, sondern dient auch den Menschen, um zu erfahren, wo sie sich im Alter am besten wie zu Hause fühlen können.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die im Lande vorhandenen Pflegeberatungsstellen mit dem Pflegenottelefon vernetzt sind. In diesem Zusammenhang fällt mir ein, dass wir in der vorigen Diskussion immer über ein Kontrollinstrument gesprochen haben. Ich glaube, dieses Pflegenottelefon ist ein sehr gutes Kontrollinstrument bei uns im Land. Lesen Sie einmal die Ihnen zugesandten Berichte dieser Institutionen! Dann werden auch Sie das relativ schnell feststellen können.
Die Pflegeberatungsstellen nehmen eine wichtige Funktion ein, weil sie die Betroffenen dahin gehend beraten können, wie sie möglichst lange in ambulanter Pflege, also in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Denn unser großes Ziel besteht nach wie vor darin, dass Menschen möglichst lange unabhängig leben können. Denn die Unterbringung in stationären Einrichtungen - das muss man auch sehen - ist einschränkend, weil bestimmte Strukturen vorhanden sind, ohne denen diese stationären Einrichtungen nicht bestehen könnten.
Die Unterstützung durch Pflegeberatungsstellen ist wichtig, um den betroffenen Menschen eine objektive Beratung zu geben und sie zu motivieren, Maßnahmen zu ergreifen, die eine möglichst lange ambulante Pflege gewährleisten.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir können an dem Beitrag von Herrn Garg sehen, wie unterschiedlich Wahrnehmungen sein können. Ich sehe das alles etwas anders. Aber was für ein Wunder!
Ich kann es im Prinzip kurz machen. Zwischen der ersten und der zweiten Lesung hat es keine neuen Aspekte gegeben, die es rechtfertigen würden, dem FDP-Antrag zuzustimmen. Nach wie vor vertreten wir die Auffassung, die Sparkassen in öffentlichrechtlicher Form bestehen zu lassen. Für uns sind die Sparkassen ein Garant für eine gute Versorgung im ländlichen Raum
- danke schön! - und das Kreditinstitut, das für den Mittelstand unverzichtbar ist. Der Versuch der FDP, den Privatbanken den Weg zu ebnen, um die Sparkassen übernehmen zu können, ist durchschaut. Wir machen das nicht mit.
Mit dieser Position stehen wir gut da, wissen wir doch an unserer Seite nicht nur die Sparkassenorganisationen, sondern auch die kommunalen Landesverbände.
Die Sparkassen sind schon lange keine Enklave der Glückseligkeit mehr. Das ursprüngliche Ziel, Kinder
und die so genannten kleinen Leute zu mehr Sparsamkeit anzuhalten und dabei für mündelsichere Geldanlagen zu sorgen, ist lange vorbei. Ab 2005 endet die Gewährträgerhaftung der Kommunen. Spätestens dann - ich glaube, schon früher - müssen sich die Sparkassen voll dem Wettbewerb stellen.
Wettbewerb ist Verbraucherschutz. Wenn wir uns durch eine Teilprivatisierung von Sparkassen des Dreisäulenmodells im Bankensektor mit Sparkassen, privaten und Genossenschaftsbanken berauben, bedeutet dies weniger Verbraucherschutz. Wo das hinführt, sehen wir an Großbritannien, das einen weniger starken Anbieterwettbewerb hat. Das führt dort zu deutlich höheren Preisen bei gleichzeitig schlechten Bankleistungen. In den USA hat diese Erkenntnis bereits zu Korrekturen an den bestehenden Strukturen im Bankensektor geführt.
Ich fasse zusammen. Durch eine Privatisierung der Sparkassen besteht die Gefahr, dass die Finanzdienstleistungen für jedermann, gerade in den ländlichen Räumen, stark abgebaut werden, dass Kunden künftig bei verringerten Dienstleistungen mehr zahlen müssen, dass es keine gesicherte Versorgung mit Bankkrediten für mittelständische Unternehmen mehr geben wird und dass es kaum noch Vielfalt und Wettbewerb im Bankensektor gibt.
Zum Schluss möchte ich aus einer Studie des Instituts für Arbeit und Technik zitieren, da mir dieser Aspekt für die Zukunft der Sparkassen wichtig erscheint:
„Im hart umkämpften Bankenmarkt sollten die Sparkassen sich künftig verstärkt als kompetente regionale Wirtschaftsförderer vor Ort positionieren und dieses auch unter Beweis stellen. Nur so können sie ihre öffentlich-rechtliche Daseinsform legitimieren und nach dem Wegfall der traditionellen Garantieleistungen der öffentlichen Hand ab 2005 mit ihren Kenntnissen über die Probleme und Potenziale der regionalen Wirtschaft Kompetenzvorteile gegenüber anderen Anbietern geltend machen.“
Im Wissen darum, dass sich die Sparkassen im Wettbewerb selbstverständlich neu positionieren müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, lehnen wir den FDP-Antrag weiterhin ab.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz. Ich stehe beim Landesverband der Blinden und Sehbehinderten im Wort, ihr Anliegen zu unterstützen, dass sie trotz Umstellung der Technik auch weiterhin Hörfilme in SchleswigHolstein empfangen können. Dass das ein Problem ist, zeigt Berlin, wo umgestellt worden ist und wo seitdem eine Gruppe von Menschen daran gehindert ist, an der technischen Entwicklung teilzuhaben. Ich bitte deswegen dringend darum, dass bei der Vergabe der Technik darauf geachtet wird, dass auch diese Gruppe in den Genuss der neuen Technik kommt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst
einstimmig die Annahme des Antrags in der folgenden Fassung:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, sich weiterhin auf Bundesebene unverzüglich dafür einzusetzen, dass - wie in Frankreich und in der Schweiz - durch geeignete staatliche Maßnahmen auch in Deutschland Mixgetränke aus Spirituosen, zum Beispiel so genannte Alcopops, deutlich verteuert werden. Die zusätzlichen Einnahmen sollen zweckgebunden für Präventionsarbeit im Bereich der Suchterkrankungen eingesetzt werden.“
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat die Gesetzesvorlage der Landesregierung intensiv beraten und hat dem Landtag vorgeschlagen, ein paar Änderungen vorzunehmen, die Sie der Drucksache 15/3284 entnehmen können. Wir bitten um Zustimmung des Parlaments.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Heilberufegesetzes in seiner Sitzung am 8. April 2004 beraten. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf den Inhalt des Gesetzes und seinen Anlass ist bereits ausführlich eingegangen worden. Dafür herzlichen Dank! So kann ich mir Wiederholungen ersparen. Dennoch trage ich zwei, drei Gedankengänge zu dem Gesetzentwurf vor.
Als mir der Gesetzentwurf zugesandt wurde, habe ich ihn in meiner Arbeit erst einmal hintangestellt. Ich habe mir gedacht: Schon wieder so ein europäisches Rahmengesetz, das wir nun umzusetzen haben; uninteressant!
Aber vergangene Woche hieß es auf einmal, ich möge mich für die Fraktion um diesen Gesetzentwurf kümmern. Warum ausgerechnet ich? Das hätte ja auch ein Europäer machen können.
- So ist es.
Dann las ich zur Vorbereitung den Gesetzentwurf. Ich war erstaunt, was ich da erfahren durfte. Nun gut, die gegenseitige Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen für Fach- und Zahnärzte in den EUMitgliedstaaten fand ich in Ordnung, das war aus meiner Sicht wenig brisant.
Aber dann ging es um den Facharzt für Allgemeinmedizin. Der Begriff als solcher war mir schon suspekt. Denn wie kann etwas Allgemeines gleichzeitig etwas Fachliches sein? Ich holte Erkundigungen ein und führte lange Telefonate mit Allgemeinmedizinern. Mir wurde bestätigt, dass unsere Allgemeinmediziner wirklich Fachleute sind. In Deutschland dauert ihre Weiterbildung fünf Jahre. Erst danach darf sich der studierte Mediziner Facharzt für Allgemeinmedizin nennen. In diesen fünf Jahren muss ein Mediziner als Assistenzarzt zum Beispiel bei einem Internisten, einem Kinderarzt, einem Chirurgen oder weiteren Fachärzten assistiert haben. Gleichzeitig hat er bei der Ärztekammer 360 theoretische Stunden zu absolvieren.
Mir wurde an dieser Stelle deutlich, warum der Facharzt für Allgemeinmedizin im Rahmen der Gesundheitsreform eine Schlüsselstellung erhalten soll. Denn
er hat den besten Allgemeinüberblick über die medizinischen Bereiche und kann nach meiner Meinung auch am ehesten erkennen, mit welchen anderen Fachärzten er in dem einen oder anderen Fall zusammenarbeiten muss. Wenn es einen gibt, der die Patientengeschichte umfassend kennt, dann ist es der Facharzt für Allgemeinmedizin mit seiner Stellung als Lotse im Gesundheitssystem.
Ich entnehme dem Entwurf, dass die EU als Mindeststandard nur eine dreijährige Weiterbildung für diesen Facharzt festsetzt. Was bedeutet das für die Qualität der künftigen Fachärzte für Allgemeinmedizin? Führt das zu einer Verschlechterung der Fachlichkeit? Oder waren wir Deutschen wieder einmal zu gründlich mit dem, was wir taten? Wird die Weiterbildung bei uns weiterhin fünf Jahre dauern, oder wird sie auf drei Jahre verkürzt? Was für eine Auswirkung auf unsere Versorgung mit Allgemeinmedizinern wird das neue Gesetz haben? Kann es auch dazu führen, dass bei einer kürzeren Weiterbildungsmaßnahme mehr Mediziner diese fachliche Weiterbildung absolvieren? Vielleicht führt das ja auch dazu, dass unser Mangel an Allgemeinmedizinern in der Fläche behoben werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind jetzt erst bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs. Uns bleibt die Zeit, diese und weitere Fragen in der Beratung zu klären.
Ich beantrage für die SPD-Fraktion Überweisung des Gesetzentwurfs an den Sozialausschuss.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat sich intensivst mit dieser Thematik auseinander gesetzt, zuletzt in seiner Sitzung am 22. Februar 2004. Dabei hat er die Ihnen vorliegende Resolution einstimmig verabschiedet und bittet den Landtag, diesem Votum zu folgen. Gleichzeitig wurde der Vorsitzende des Sozialausschusses gebeten, im Namen der Fraktionen diese Resolution sowohl an den Bundeswirtschaftsminister als auch an die Bundesagentur für Arbeit zu senden. Das ist inzwischen erfolgt.
Frau AschmoneitLücke, verstehe ich Ihre Rede dahin gehend richtig, dass Sie heute im Gegensatz zu früher auch einer Maut-Gebühr zustimmen würden oder lehnen Sie sie nach wie vor als nicht guten Wirtschaftsfaktor ab?
- Herr Kollege Beran, ich weiß, dass Sie Sozialpolitiker sind und ich schätze Sie sehr im sozialpolitischen Fach. Aber für die Verkehrspolitik auch unserer Fraktion haben Sie sich in der Vergangenheit offensichtlich nicht so sehr interessiert.