Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 4. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.
Erkrankt sind die Abgeordneten Dr. Graf Kerssenbrock, Frau Schlosser-Keichel und Herr Wiegard. Ich wünsche den dreien eine gute Genesung.
Die Fraktionen von SPD, CDU, F.D.P., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordneten des SSW haben einen Dringlichkeitsantrag gestellt:
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, F.D.P., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/235
Einer Begründung der Dringlichkeit bedarf es nicht. Ich lasse daher gleich über die Dringlichkeit des Antrages abstimmen. Ich weise noch auf § 51 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung hin, wonach es dafür einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf.
Wer der Dringlichkeit zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir einstimmig die Dringlichkeit bejaht.
Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Punkt 28 a in die Tagesordnung einzureihen. - Widerspruch höre ich nicht; dann werden wir so verfahren.
Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? Ist das erforderlich? - Frau Dr. HappachKasan!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ende letzter Woche ist bekannt geworden, dass es Überlegungen gibt - und zwar Überlegungen nicht nur aus
dem Bereich der Universität, sondern auch aus dem politischen Raum -, die Agrarwissenschaftliche Fakultät der Universität zu schließen. Daher meine ich, dass wir dieses Thema hier im Haus diskutieren müssen.
Danke sehr! Weiter wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit nicht gewünscht; dann werde ich auch hier über die Dringlichkeit abstimmen lassen. Ich verweise auch hier auf § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung. - Herr Abgeordneter Dr. Klug.
Wer der Dringlichkeit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir auch hier einstimmig die Dringlichkeit bejaht.
Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Punkt 28 b in die Tagesordnung einzureihen und ihn gemeinsam - wie eben vorgeschlagen - mit dem Tagesordnungspunkt 11, Entwicklung der CAU, zur Beratung aufzurufen. Widerspruch höre ich auch hier nicht; dann werden wir so verfahren.
Ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5, 7, 13 bis 15, 31 bis 33 sowie 38 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden soll der Punkt 30. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 8 und 12 - Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und Auswirkungen der Vereinbarung über den Ausstieg aus der Atomenergie - sowie die Punkte 16, 19 und 29 Ostseekooperation.
Mir wurde mitgeteilt, dass sich die Fraktionen verständigt haben, die Tagesordnungspunkte 4 - Staatsvertrag über die Einrichtung einer Verkaufsstelle - und 6 - Kindertagesstättengesetz - in dieser Tagung in erster und zweiter Lesung zu behandeln. Eine Aus
Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der vierten Tagung.
Wir werden unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause jeweils längstens bis 18 Uhr tagen. - Ich höre keinen Widerspruch; dann werden wir so verfahren.
Lassen Sie mich zunächst unsere Gäste begrüßen. Auf der Tribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer der Käthe-Kollwitz-Schule Kiel. - Herzlich willkommen!
Ich begrüße auch die Gäste in der Loge, insbesondere die ehemaligen Abgeordneten Herrn Professor Dr. Wiebe und Herrn Zahn. - Herzlich willkommen!
Ich möchte zunächst das Wort zur Begründung geben. - Das wird nicht gewünscht; dann können wir in die Aussprache einsteigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Demontage der Kieler Universität bedeutet eine Zerstörung von Zukunftschancen für Schleswig-Holstein.
Der Abbau von Studienfächern und Forschungsgebieten verringert die Chancen unseres Landes, im Wettbewerb mit anderen Standorten um wirtschaftliche Entwicklung und qualifizierte Ausbildung mithalten zu können.
Der im September 1991 unter dem damaligen Ministerpräsidenten Björn Engholm vorgelegte Landeshochschulplan für Schleswig-Holstein formuliert es wie folgt: