Guten Morgen, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung. Auf der Tribüne begrüße ich Besucher, und zwar die Besuchergruppen des CDU-Ortsverbandes Ottendorf und des Gymnasiums Schenefeld.
Ich möchte Sie bitten, Ihre Lautstärke der Tatsache anzupassen, dass wir jetzt eine Plenardebatte führen wollen. - Ich danke Ihnen.
Wird das Wort zur Begründung der Anträge gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Zum Bericht der Landesregierung erteile ich zunächst der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Moser, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in Schleswig-Holstein eine breite wenn man einmal von einigen Ausreißern absieht auch profunde Qualitätsdiskussion zum Thema Pflege. Diese Diskussion haben wir uns nicht aufzwingen lassen, sondern sie ist von meinem Ministerium und mir gewollt. In weiten Teilen ist sie von uns auch initiiert und gefördert worden. Wir möchten gern eine nachhaltige Strategie zur Beratung dieses Themas und vor allen Dingen zur Verbesserung der Pflegesituation in unserem Land und darüber hinaus etablieren.
Deshalb haben wir im Jahr 1999 im Landespflegeausschuss einen Aktionsplan zur Qualitätssicherung und Entwicklung der Pflege verabschiedet. Als Kernstück dieses Aktionsplans haben wir eine Statuserhebung über alle stationären Pflegeeinrichtungen im Land durch den MDK festgelegt. Wir haben im Zuge der Auswertung dieser Erhebung im Jahr 2000 eine Qualitätsoffensive auf den Weg gebracht, um die notwendigen Maßnahmen auch finanziell anzureizen. Nach Vorlage des Abschlussberichtes des MDK haben wir einen Maßnahmekatalog und der Landespflegeausschuss ein Handlungskonzept vorgelegt. Darüber hinaus haben wir als Landesregierung sehr stark bei der Novellierung der Gesetze auf Bundesebene, insbesondere des Heimgesetzes und des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes, mitgewirkt.
Wenn wir über nachhaltige Strategien reden, dann gibt es drei Ebenen, auf denen wir tätig sein müssen. Das ist einmal die Verbesserung der direkten Qualitätsentwicklung, das ist zum anderen die Verbesserung der Kooperation der Beteiligten und Verantwortlichen und das ist zum Dritten eine Verbesserung der Kontrollmechanismen. Neben den bereits vorliegenden und zum Teil eben von mir genannten Konzepten legen wir heute einen Bericht über die Heimaufsicht in Schleswig-Holstein vor. Lassen Sie mich wegen der Kürze der Redezeit nur auf einige zentrale Punkte des Berichts eingehen, hauptsächlich auf die, die auch eine zukünftige Perspektive aufweisen.
Rechtsgrundlage für die Heimaufsicht ist das Heimgesetz - noch in seiner alten Fassung. Die Heimaufsicht ist an die Kommunen als Aufgabe übertragen worden. Sie ist eine originär kommunale Aufgabe. Bei den Kommunen liegt die Verantwortung, die Organisations- und Personalhoheit. Der Bericht zeigt, dass die personelle Besetzung der Heimaufsichtsbehörden stellenweise sehr dünn ist - vorsichtig ausgedrückt. Damit kann niemand zufrieden sein, weder die verantwortliche kommunale Ebene noch wir als Fachaufsicht. Die Kreise und kreisfreien Städte haben aber im Handlungskonzept des Landespflegeausschusses vom 30. August dieses Jahres eine offensivere Haltung zur Aufgabenstellung der Heimaufsicht zugesagt. Das müssen sie auch, weil die Novellierung des Heimgesetzes ihnen sehr viel mehr als bisher abverlangt. Ich gehe davon aus, dass mit dieser offensiveren Wahrnehmung auch die Aufstockung der personellen Ausstattung gemeint ist und dass darüber hinaus auch die notwendige Qualifizierung des Personals vorgenommen wird und die Zusammenarbeit der Heimaufsicht mit dem Medizinischen Dienst verbessert und intensiviert wird.
Der Bericht macht deutlich, dass es bisher den wenigsten Heimaufsichtsbehörden möglich ist, alle Heime
einmal jährlich zu prüfen, wie es die Novelle des Heimgesetzes vom nächsten Jahr an fordert. Hierüber habe ich bereits am 5. Februar dieses Jahres ausführlich mit den Landräten und Oberbürgermeistern gesprochen und sie darauf hingewiesen, dass sie rechtzeitig Vorkehrungen treffen müssen, um das neue Gesetz auch umsetzen zu können. Ich sagte es schon, neben der Quantität des Personals ist zukünftig auch stärker die Qualität ins Auge zu fassen. Für die zukünftige Arbeit der Heimaufsicht ist insbesondere der zusätzliche Einsatz von Pflegefachkräften erforderlich. Hier sind einige Kreise bereits aktiv geworden. Ohne Zweifel brauchen wir auch mehr Fortbildung für das Personal. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsichtsbehörden werden dabei von meinem Haus unterstützt.
Eine zügige Bildung und Arbeitsaufnahme der gesetzlich geforderten Arbeitsgemeinschaften zwischen MDK und den Heimaufsichten ist unter der Leitung der Heimaufsicht in konkreter Vorbereitung. Wir werden auch die jährliche Aufsicht durch die Heimaufsicht unsererseits überprüfen.
Die Heimaufsichtsbehörden müssen gemäß dem neuen Gesetz zukünftig alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht veröffentlichen. Bereits jetzt haben wir alle Kreise und kreisfreien Städte als Aufsichtsbehörden aufgefordert, das zuständige Fachreferat unverzüglich über beabsichtigte oder bereits getroffene heimaufsichtliche Maßnahmen zu informieren. Die Fachaufsicht mit der Überwachung der recht- und zweckmäßigen Aufgabenwahrnehmung - ich sagte es liegt in meinem Haus. Die deutliche schleswigholsteinische Handschrift beim novellierten Heimgesetz auf Bundesebene, das Aktionsprogramm, die Pflegequalitätsoffensive und zuletzt das Handlungskonzept des Landespflegeausschusses sprechen meines Erachtens eine sehr klare Sprache. Das heißt, dass wir die Fachaufsicht offensiv und mit allem Nachdruck wahrnehmen.
Lassen Sie mich einen kurzen Blick auf die hier in verbundener Debatte anstehenden Anträge werfen. Qualität - das wissen wir - entsteht nicht durch Kontrolle. Sie muss abgesichert werden, aber sie entsteht nicht durch Kontrollen. Deshalb ist es wichtig, dass wir die zentralen Punkte der zukünftigen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Auge haben. Dazu gehört die Bereitstellung von genügend qualifiziertem Personal und eine am tatsächlichen
Wir werden deshalb die Ausbildung von Pflegefachkräften und die Pflegehelferausbildung noch einmal intensivieren. Wir haben Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir weitere 100 zusätzliche Ausbildungsplätze mit Ausbildungsvergütungen im Jahr 2002 schaffen. Dafür sind ganzjährig zusätzlich 660.000 DM erforderlich, die durch Umschichtungen zu erwirtschaften sind. Parallel sind wir dabei, mit den Trägerverbänden und den Altenpflegeschulen zeitnah ein Konzept für eine eineinhalbjährige Altenpflegehelferausbildung zu entwickeln.
Darüber hinaus müssen wir uns alle darüber im Klaren sein, dass sich die Anforderungen an diesen Beruf so entwickeln werden, dass wir auch über die Curricula der jetzigen Ausbildung neu werden nachdenken müssen und die Ausbildung als solche weiterqualifizieren müssen.
Neben der Ausbildung neuer Pflegekräfte besteht, wie uns der MDK-Bericht deutlich zeigt, ein erheblicher Fortbildungsbedarf gerade bei den Pflegekräften in der Leitung der Häuser. Auch dort werden wir die Träger wie bisher unterstützten und die Summe, die zur Verfügung steht, auf jährlich 300.000 DM verdoppeln.
Zum Thema Personalbemessung - das wissen Sie führen wir einen flächendeckenden Versuch im Kreis Segeberg nach dem Verfahren PLAISIR durch. Ich werde es nicht noch einmal erläutern. Wir haben es schon oft diskutiert. Das Land investiert hier - ich finde, gut - in dieses Projekt 700.000 DM. Die hohe Beteiligung zeigt das hohe Interesse und das hohe Engagement der beteiligten Einrichtungen und des dort tätigen Pflegepersonals.
Die Altenhilfe und das Thema Pflege stehen vor enormen Zukunftsaufgaben. Ich will nur die Stichworte nennen. Das ist der demographische Wandel mit der enormen Zunahme von pflegebedürftigen Menschen, das ist die steigende Zahl der Demenzerkrankungen und das ist die offene Frage der zukünftigen finanziellen Absicherung der Pflegeversicherung.
Deshalb setze ich mich für die Einsetzung einer Pflege-Enquete durch den Deutschen Bundestag ein. Sie kennen die Debatte, dass einige Wissenschaftlicher fordern, eine so genannte Heim-Enquete einzusetzen, quasi in Fortsetzung der Psychiatrie-Enquete aus den 70er-Jahren. Meines Erachtens greift es zu kurz, sich
beim Thema Pflege nur auf Heime und stationäre Pflege zu konzentrieren. Deshalb haben wir gesagt, wir wollen eine Pflege-Enquete, und haben das in der letzten Woche in den Bundespflegeausschuss eingebracht.
Dort ist Zustimmung geäußert worden. Nun ist der Bundestag derjenige, der über die Einsetzung einer solchen Enquete entscheidet. Wir alle könnten vielleicht auf unseren Kanälen versuchen, den Bundestag davon zu überzeugen, dass nicht eine Heim-Enquete, sondern eine Pflege-Enquete das Gebot der Politik ist.
Qualitätsentwicklung ist ein mittelfristiger Prozess. Er geht nicht ohne konsequente Mitwirkung aller Beteiligten. Er kostet Geld. Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Auch wir tun einen solchen Schritt mit der Bereitstellung von 1 Million DM, die wir für den Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote und für die Umsetzung des Fachplans Gerontopsychiatrie vorgesehen haben.
Angesichts der Verunsicherung vieler Bürgerinnen und Bürger und vieler Betroffener ist es uns auch wichtig, die unabhängige Beratung auszubauen. Uns ist auch wichtig, die öffentliche Diskussion so zu führen, dass sie nicht zur Demotivierung der vorhandenen Pflegekräfte beiträgt, sondern zu ihrer Motivierung und dass wir vor allen Dingen so diskutieren, dass wir viele junge Leute finden, die diesen Beruf als ihren Wunschberuf ergreifen. Das ist, glaube ich, der entscheidende Schritt nach vorn. Wir werden Qualitätsentwicklung in der Pflege nur mit dem Personal und nicht gegen das Personal hinkriegen
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Eine kleine Vorbemerkung: Die Zeit ist, wie Frau Ministerin Moser zu Recht sagte, knapp bemessen. Ich werde nicht auf jeden einzelnen Punkt, der mir am Herzen liegt, eingehen können. Ich will es nur mit einem Satz vorweg sagen: Sie haben viele gute Ansätze auf den Weg gebracht. Das erkennen wir voll an.
Die Regierungsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen gemeinsamen Antrag vorgelegt. Eine Durchsicht dieses Antrags ergibt, dass es sich hierbei nur um eine abstrakte Zusammenfassung des Positionspapiers der Sozialministerin vom 4. September 2001 handelt. Eigenständige Bewertungen, Anregungen, Wünsche oder Forderungen kann ich nicht erkennen.