Helga Kleiner

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Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Sie haben sich möglicherweise über mein Abstimmungsverhalten gewundert. Ich kann Ihnen sagen, dass ich selbstverständlich nicht meine, dass die pflegebedürftigen Menschen, für die ich mich erwiesenermaßen während der ganzen Legislaturperiode besonders eingesetzt habe, nicht wert wären, in die Verfassung aufgenommen zu werden. Ich schließe mich der Meinung meiner Fraktion nur aus formalen Gründen an, nicht in der Sache, nur aus den von dem Abgeordneten Schlie vorgetragenen Gründen.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Situation, wie sie sich jetzt darstellt, für mich eine Bestätigung dafür ist, dass die Entscheidung, aus dem Landtag auszuscheiden, richtig ist. Ich möchte nicht noch einmal mit meinem Gewissen so kämpfen müssen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg zwei Bemerkungen: Erstens. Wenn eine Regierungsfraktion eine Große Anfrage an die von ihr getragene Landesregierung richtet und über deren Antwort gut zwei Monate vor der nächsten Landtagswahl im Plenum diskutiert wird, kann und muss die Opposition davon ausgehen, dass die von der Regierungsfraktion erbetenen Antworten in erster Linie dazu dienen sollen, die Landesregierung öffentlich in einem guten Lichte dastehen zu lassen.
Kritische Fragen werden also ganz gewiss nicht gestellt.
- Lieber Herr Hay, das muss doch einmal gesagt werden. Ganz blöd sind wir auch nicht.
Zweitens. Es liegt in einer solchen Situation auch auf der Hand, dass sich die Opposition bei ihrem Beitrag nicht darin erschöpft, in den Jubel der Regierungsfraktion und der Landesregierung einzustimmen, sondern ihre Aufgabe vornehmlich darin sieht, auf bewusst oder unbewusst offen gelassene Lücken hinzuweisen.
Die Hauptlücke in dem Fragenkatalog der größten Regierungsfraktion besteht darin, dass die Seniorenpolitik auf die inner-schleswig-holsteinischen Vorgänge reduziert wird; Herr Beran hat uns hier ja das Paradies aufgezeigt.
Das Älterwerden in Schleswig-Holstein erfolgt aber nicht nur unter dem fürsorglich aufgespannten Schirm der rot-grünen Landesregierung, sondern auch unter dem kalten Regen, in dem die rot-grüne Bundesregierung in Berlin die in unserem Land lebenden Senioren stehen lässt.
Ich werde auf diesen für das Älterwerden überall in unserem Vaterland wichtigen Bereich später noch eingehen.
In den Antworten der Landesregierung werden eine Fülle von statistischen Daten präsentiert. Soweit ich es übersehe, haben die Ministerialbeamten des Sozialministeriums nicht nur fleißig, sondern auch sorgfältig gearbeitet. Ich will den Beamten meine Anerkennung für ihre umfangreiche und genaue Arbeit aussprechen.
Wer in der nächsten Legislaturperiode bei der Bearbeitung von seniorenpolitischen Themen statistische Einzelheiten braucht, wird hierauf sehr gut zurückgreifen können.
Doch nun zu den Einzelheiten. Ich kann selbstverständlich selektiv nur wenige Punkte aufnehmen, obwohl ich gern zu allen Punkten etwas sagen würde.
Bei den Bevölkerungsdaten und Nationalitäten wird die Türkei erstaunlicherweise als ein südeuropäisches Land bezeichnet. Wenigstens die an den Iran und den Irak angrenzenden türkischen Landesteile gehören nicht zu Südeuropa, sondern entweder zum Nahen Osten oder zum Vorderen Orient. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Rot-Grün hier eine politische Manipulation vornimmt,
und zwar ganz im Sinne ihres Wunsches nach Aufnahme der Türkei in die EU.
- Niemand hat mir etwas falsch aufgeschrieben. Das habe ich selbst verfasst.
Es ging mir auch nicht gut und deswegen bin ich vielleicht ein wenig zu ruppig geworden. Ich habe allerdings schon einiges herausgestrichen, um die Contenance zu wahren.
Zum Bereich private Alterssicherung und Vermögensstruktur älterer Menschen in SchleswigHolstein konnte die Landesregierung keine Daten ermitteln. Das ist hochbedauerlich. Denn die regelmäßigen Einkünfte der Seniorinnen und Senioren werden durch das Alterseinkünftegesetz weiter sinken. Daher wäre es für alle Entscheidungen, bei denen es um weitere wirtschaftliche Belastungen der älteren Menschen geht, von großer Bedeutung, ob und inwieweit die Senioren auf Altersvorsorge und Vermögen zurückgreifen können.
Zum Konsumverhalten sind die Angaben unzureichend belegt und stammen mehr oder minder nur aus einer allgemein gefühlsmäßigen Bewertung. Sie sagen insbesondere nichts darüber aus, zu welchen Änderungen im Konsumverhalten die vom Bundesgesetzgeber vorgenommenen Mehrbelastungen bisher geführt haben und noch führen werden.
Aus meinen vielen Gesprächen mit Rentnern und Pensionären weiß ich, dass sich die älteren Menschen schon jetzt in vielfacher Hinsicht einschränken müssen. Dass man die Senioren ruhig noch weiter als bisher belasten könne, ist ein Märchen, das auch durch Wiederholung nicht wahrer wird. Es wäre sachangemessener gewesen, die Ergebnisse der nächsten Einkommens- und Verbraucherstichprobe abzuwarten.
Das vom Land geförderte Projekt „MarktTreff“ findet unsere Unterstützung. Wir erblicken in ihm insbesondere auch die Chance für ältere Menschen, in ihrem bisherigen Wohnumfeld bleiben zu können. Mittelfristig muss auch für dieses Projekt eine Flächendeckung angestrebt werden.
Zum Wohnen im Alter stimme ich der Landesregierung ausdrücklich zu, dass das entschuldete private Wohneigentum als wichtigste finanzielle Alterssicherung anzusehen ist. Der Staat sollte sich davor hüten, in irgendeiner Weise zur Sanierung seiner Finanzen hierauf Zugriff zu nehmen. Besorgt darf man aber immer sein.
Die Landesförderung für das Wohnen im Alter sollte beibehalten und - wenn irgend möglich - ausgebaut werden. Sie ist ein wichtiges Instrument, um den weiteren Zuzug in stationäre Pflegeheime abzubremsen. Einschlägige Fördermaßnahmen entfalten gerade in diesem Bereich eine nachhaltige Wirkung.
Eine besondere Bedeutung haben die Konzepte für alternative Wohnformen. Sie haben ebenfalls eine Entlastungsfunktion im Hinblick auf die Zuzüge in die stationären Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus bilden sie eine wichtige Brücke zur Ablösung des Anstaltscharakters unserer Pflegeheime. Die verstärk
te Förderung von alternativen Wohnformen halte ich jedenfalls mittelfristig für dringend geboten.
Zur durchschnittlichen Aufenthaltsdauer in stationären Pflegeeinrichtungen! Nach Auskunft des MDK ist die durchschnittliche Verweildauer im Heim in den vergangenen Jahren gesunken und wird für Schleswig-Holstein auf unter drei Jahre geschätzt. Hier wäre es für künftige Planungen sehr hilfreich gewesen, genauere Zahlen zu erheben. Zu Recht hat die Landesregierung darauf hingewiesen, dass es je nach Region erhebliche Unterschiede gibt. Ich empfehle der Landesregierung, hierzu eine konkrete Nacherhebung vorzunehmen.
Zur medizinischen und pflegerischen Versorgung! Zur medizinischen Versorgung älterer Menschen haben wir keine ergänzenden Bemerkungen zu machen. Auch wir sehen die ärztliche Versorgung der Senioren als ausreichend an. Die von der Landesregierung besonders hervorgehobene Notwendigkeit, die weitere Entwicklung sorgfältig zu beobachten, sollte zumindest im Hinblick auf die Einrichtung von geriatrischen Abteilungen in der Weise systematisiert werden, dass ein auftretender Fehlbedarf schnell erkannt wird.
Zu dieser Forderung sehen wir uns auch deswegen veranlasst, weil die Verlagerung aus dem Krankenhausbereich in den ambulanten Versorgungsbereich ein nach wie vor offenes Problem darstellt.
Beim Übergang von der Krankenhausbehandlung in eine stationäre Pflegeeinrichtung sollten die behandelnden Haus- und Fachärzte in ein geordnetes und verbindliches Verfahren eingebunden werden. Wir empfehlen der Landesregierung dringend, hierfür einen systematischen und fortgesetzten Dialog zwischen den Krankenkassen und der Ärzteschaft anzuregen oder - besser noch - zu installieren.
Zur Altersdiskriminierung! Sie wird aus hier im Einzelnen nicht weiter darzulegenden Gründen zunehmen. Das Altenparlament allein ist nach unserer Auffassung kein ausreichender Seismograph. Nach unserer Meinung sollte ein Meldetelefon für Altersdiskriminierung eingerichtet werden.
Die Uhr steht leider schon wieder auf null. Ich lasse deswegen die ambulante Pflege, die stationären Hospize und die palliative Versorgung aus. Allerdings muss ich einen Satz zu der Anzahl der Plätze sagen, die Sie prognostizieren oder meinen für stationäre Hospize haben zu müssen. Sie sagen, 49 Plätze seien genug. Die neuesten Schätzungen der Fachwelt gehen aber davon aus, dass für 1 Million Einwohner jeweils
50 stationäre Pflegeplätze notwendig sind. Damit wären wir für Schleswig-Holstein bei 125 Plätzen.
Das muss ich einsehen.
Ich werde mich jetzt auch ganz artig fügen, obgleich ich noch einen so schönen Schluss hatte, Herr Hay.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich fürchte, ich werde Ihre Erwartungen nicht erfüllen, denn ich bin hier nicht im Kabarett, sondern im Plenum des Landtages.
Aber Sie haben auch wieder Recht, das weiß man manchmal nicht so genau.
Ich möchte zunächst einmal ganz ernsthaft noch etwas nachtragen zur palliativen Versorgung in Schleswig-Holstein. Das liegt mit sehr am Herzen, denn die liegt genau wie in allen übrigen Bundesländern auch in Schleswig-Holstein noch sehr im Argen. Wir sind fast ein Entwicklungsland. Wird die Palliativmedizin nicht wesentlich nachhaltiger als bisher gefördert, öffnen wir der aktiven Sterbhilfe Tür und Tor.
Das ist eine ethische Dimension, deren Bedeutung in der Tagespolitik weitgehend immer noch falsch bewertet wird. Ich sage das in allem Ernst, denn für viele ältere Menschen - auch für jüngere am Lebensende - ist es einfach eine ganz schlimme und bedrückende Vorstellung, unter heftigsten Schmerzen, vielleicht auch allein gelassen, zu Tode zu kommen. Das ist sehr häufig der Grund, weshalb sie den Wunsch nach einer erlösenden Spritze oder einer Pille äußern, nicht unbedingt, dass es wirklich der Lebensüberdruss ist.
Das wollte ich doch noch anfügen und jetzt kriege ich natürlich den Bogen überhaupt nicht mehr.
Was den bundespolitischen Kontext des Älterwerdens in Schleswig-Holstein betrifft, will ich unsere Position nur in zwei Punkten verdeutlichen. Das Alterseinkünftegesetz ist für viele ältere Menschen eine abschüssige Bahn in die Altersarmut, und zwar schon deswegen, weil sich Rot-Grün nicht bereit gefunden hat, das Rentenmindestniveau ausreichend abzusichern. Die einschlägige Regelung hat nur den Charakter einer Appellfunktion.
Mit dem Entwurf eines Verwaltungsvereinfachungsgesetzes hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Pflegeversicherung nunmehr endgültig einen Reformstopp vollzogen. Die dringend notwendige umfassende Reform wird auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben. Sie kommt also frühestens 2007. Das ist in Wahrheit ein sozialpolitischer Skandal. Rot-Grün kneift aus Angst vor der großen Wählergruppe der älteren Generation und die Landesregierung und die Ministerpräsidentin Simonis schweigen dazu. Das Kleben an Regierungssesseln ist eben wichtiger als der Wunsch nach ausreichender Entwicklung der Pflegeversicherung.
Ich bitte vielmals um Vergebung, Herr Präsident, nun habe ich noch einmal überzogen.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! In der Praxis der Fachaufsicht des Sozialministeriums über die Heimaufsichtsbehörden ist ein grundlegender Wandel eingetreten. Bis zum Amtsantritt von Sozialministerin Trauernicht wurde immer wieder behauptet, die Landesregierung verfüge über keine wirkungsvollen Instrumente, um in die Tätigkeit der Heimaufsichtsbehörden einzugreifen. Den immer wieder gebetsmühlenartig wiederholten Satz, man könne Qualität nicht in die Pflegeheime hineinkontrollieren, haben wir wohl alle noch deutlich im Ohr. Diese sowohl rechtlich als auch sachlich unhaltbare Position hat in der Vergangenheit zu heftigen Auseinandersetzungen geführt. Sozialministerin Trauernicht hat nun in ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage eingeräumt, was ich seit Jahren im Plenum und im Sozialausschuss vorgetragen habe und was ich auch schon vor langer Zeit mit einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bewiesen habe: Die Fachaufsicht des Sozialministeriums über die Heimaufsichtsbehörden verfügt über ein ausreichend großes Instrumentarium von wirkungsvollen Eingriffsmöglichkeiten.
Wegen der näheren Einzelheiten verweise ich auf Seite 3 der Drucksache. Ich bin sehr erfreut darüber, dass ich diese Feststellung in meinem voraussichtlich letzten Redebeitrag hier im Landtag treffen kann.
- Ihr könnt später weinen!
Jetzt geht es nicht mehr um Grundsätzliches, sondern nur noch um Einzelheiten. Der wesentliche Punkt besteht darin, dass die Sozialministerin die Heimaufsichtsbehörden auch weiterhin - ich meine vielleicht noch etwas verstärkt - anhalten muss. Jede Heimaufsichtsbehörde ist von Gesetzes wegen verpflichtet, alle Pflegeheime ihres Dienstbezirks mindestens einmal im Jahr auch auf die Pflegequalität hin zu überprüfen. Diese Kontrolldichte wird nach wie vor nicht erreicht. Insoweit verweise ich auf die Seiten 7, 8, 4 und 5 der Drucksache. Hier wird die Sozialministerin ständig nachfassen müssen.
Die den Heimaufsichtsbehörden auferlegte Pflicht, der Sozialministerin auch über besonders gravierende Pflegemängel unverzüglich zu berichten, wird noch nicht zufriedenstellend erfüllt. Sonst hätte das Sozialministerium in der Besprechung mit den Heimaufsichtsbehörden am 26. August 2004 diese Verpflichtung nicht erneut bekräftigen müssen. Ich empfehle
der Sozialministerin, auf schriftlichen Berichten zu bestehen und sich zukünftig nicht mehr mit einer mündlichen Unterrichtung zufrieden zu geben. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die gemäß § 22 Abs. 2 des Heimgesetzes von den Heimaufsichtsbehörden zu erstattenden und zu veröffentlichenden Tätigkeitsberichte zwar auch ein nützliches Hilfsmittel für die Fachaufsicht darstellen, aber wegen der zeitlichen Verzögerung auf keinen Fall geeignet sind, die den Heimaufsichtsbehörden jetzt auferlegte Berichtspflicht in irgendeiner Weise zu ersetzen.
Ich muss zum Bereich Fachaufsicht über die Heimaufsichtsbehörden noch eine kritische Bemerkung vortragen. Wir hatten nach der Zahl der in den Jahren 2003 und 2004 festgestellten Fälle von gefährlicher Pflege gefragt. Hierauf haben wir leider keine Antwort erhalten. Mit neuen Definitionen ist uns nicht geholfen.
Wir haben nach gefährlicher Pflege im Sinne des Stufenmodells gefährliche Pflege, Routinepflege, angemessene Pflege, optimale Pflege gefragt. Damit war hinreichend klar, was wir wissen wollten. Hierüber hätte die Landesregierung also konkrete Angaben machen können und auch müssen.
Meine Redezeit ist, wie immer, beschränkt. Eigentlich möchte ich noch zu zwei Punkten Stellung nehmen und alles andere im Ausschuss erörtern. Aber es wird auch das andere jetzt in den Ausschuss müssen, nachdem die Lampe vor mir schon blinkt.
Es geht noch einmal um die Pflegedokumentation. Da sollte man zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen. Andere arbeiten auch daran.
Außerdem geht es noch einmal um PLAISIR. Da kann ich, Frau Ministerin, die Bundesregierung und die Landesregierung so nicht aus der Pflicht entlassen. Die Bundesregierung scheute natürlich davor zurück, weil sie, wenn sie sich selbst beteiligt hätte, in die Situation geraten wäre, die Pflegeversicherung reformieren zu müssen. Das wäre dann unausweichlich gewesen.
Jetzt komme ich zu meinem allerletzten Satz: Es ist also klar zu sehen, dass sie sich da gedrückt hat, und Sie haben gewollt, aber durften nicht wollen. - So sehe ich das. Das wird sich vielleicht noch regulieren lassen.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Meine zusammenfassende Bewertung des FDP-Antrags will ich vorwegschicken: Ich stimme den Entwicklungszielen und den Instrumenten zur politischen Umsetzung im Wesentlichen zu.
Wenn ich im Folgenden einige Einschränkungen vortrage, so beruhen diese lediglich auf praktischen Erwägungen und auf der bedauerlichen finanziellen Situation des Landes.
Wir bewegen uns in der Seniorenpolitik schon seit Jahren in immer schwieriger werdendem Fahrwasser. Sicheres Land in der Pflege werden wir erst dann sehen, wenn der Pflege sowohl im Bewusstsein der Politiker als auch im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger auf der politischen Bedeutungsskala ein höherer Wert beigemessen wird, das heißt konkret, wenn sich eine ausreichende Mehrheit mit weiteren finanziellen Belastungen einverstanden erklärt. Davon sind wir aber noch weit entfernt.
Der Umstand, dass die Bundesregierung die dringend notwendige umfassende Reform der Pflegeversicherung nicht mehr in dieser Legislaturperiode in Angriff nehmen will, zeigt dies sehr deutlich. Doch nun zu den fünf Grundforderungen der FDP!
Erstens. Die Integration von Krankenpflege und Altenpflege ist schon seit längerer Zeit eine insbesondere in der Pflegewissenschaft erhobene Forderung. Ich bin davon überzeugt, dass am Ende des Entwicklungsprozesses eine mehr oder weniger vollständige Integration stehen wird. Deswegen habe auch ich das Flensburger Modellprojekt einer gemeinsamen Ausbildung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege begrüßt. Schritte, die auf eine Integration von Kranken- und Altenpflege abzielen, sollten also auch zukünftig unternommen werden. Aber hier sollte dann doch berücksichtigt werden, dass wir erst in diesem Jahr ein Landesgesetz zur Ausbildung in der Altenpflege beschlossen haben. Ich halte es daher für geboten, vorab sorgfältig zu erheben, und zwar bei den Pflegedienstleiterinnen der stationären Pflegeeinrichtungen, wie sie jetzt den Ausbildungsstand der Absolventinnen und Absolventen unserer Altenpflegeschulen bewerten. Die Ergebnisse dieser Erhebungen sollten dann mitbestimmend für die einzelnen Schritte der Landesregierung zu mehr Integration in der Kranken- und Altenpflege sein.
Zweitens. Dass die Weiterentwicklung der Pflegeberufe gefördert werden soll, und das heißt konkret nicht nur mehr, sondern auch weitergehende Forderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie berufliche Aufstiegsmöglichkeiten, findet meine ungeteilte Zustimmung, und zwar gerade im Hinblick auf die große Zahl der Berufsabbrüche in der Pflege. Zu Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten bei den Pflegeberufen liegt eine umfangreiche fachwissenschaftliche Literatur vor. Ich rate der Kollegin Kolb, zur Durchsetzung ihres Antrags konkretisierte Vorschläge dem Landtag vorzulegen.
Aber auch schon jetzt kann der Landtag natürlich den Lehrstuhl für Pflegewissenschaften einrichten.
Drittens. Dass wir in unserem Lande nicht nur eine ganzheitliche, sondern auch eine dichte Pflege- und Hilfestruktur benötigen, wird, so hoffe ich jedenfalls, von keinem Abgeordneten bestritten werden. Manches ist auch schon geschehen. Aber natürlich sind hier noch gewisse Lücken. Es ist die immer gleiche Geschichte in der Sozialpolitik: Das Wünschbare vermehrt sich, das Machbare vermindert sich. Wir
müssen die Kirche im Dorf lassen. Die Aufzeichnung im dritten Punkt des FDP-Antrags hat für mich mehr die Bedeutung einer pflegepolitischen Vision. Solche Visionen sind durchaus nützlich und hilfreich, aber bevor wir an politische Entscheidungen herangehen, sollten wir eine nüchternde Bestandsaufnahme zur Verfügung haben. Da erhebt sich als Erstes die Frage: Wo sind denn nun die einzelnen Lücken? Denn, soweit mir bekannt, gibt es für diesen Bereich keine umfassenden und verlässlichen Untersuchungen. Allerdings meine ich nicht, dass die Landesregierung jetzt gleich wieder einen teuren Gutachtenauftrag erteilen sollte.
- Ich habe eine wunderbare Große Anfrage. Wenn die dann hier diskutiert wird, haben wir in vielen Bereichen Klarheit.
Die Einführung des so genannten Pflege-TÜV ist ein altes Anliegen der FDP. Nach meinen Akten hat die FDP hierzu bereits im Mai 2000 einen Vorschlag gemacht. Aber nicht nur die FDP verlangt seit Jahren eine solche Zertifizierung. Wir werden uns gegenüber diesen Forderungen nicht verschließen können. Es stellt sich aber für mich die Frage, wie dieser PflegeTÜV organisiert werden soll. Die FDP verlangt ein vom Kostenträger unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium. Ich weise in diesem Zusammenhang auf zwei Punkte hin. Erstens. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Bayern hat inzwischen ein Modellprojekt zur Qualitätsprüfung von Pflegeheimen entwickelt und in zehn Einrichtungen getestet. Ich frage: Gibt es wirklich überzeugende Gründe, an der Objektivität des MDK zu zweifeln?
Zweitens. Nach § 22 Abs. 3 des Heimgesetzes haben die Heimaufsichtsbehörden jetzt alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Ich frage: Haben wir nicht schon hier die Organisation für den Pflege-TÜV?
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident; ich möchte nur einen letzten Satz zum Antrag auf Reduzierung der Pflegedokumentation sagen. Ich hoffe sehr, dass durch eine Reduzierung der Dokumentation nicht Pflegemängel auftreten können. Diese Gefahr besteht nämlich durchaus. Auf PLAISIR will ich nicht mehr hinweisen. Da haben wir jetzt eine andere Lage. Das werden wir im Ausschuss noch beraten können.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die CDU-Fraktion hält es für geboten, den Antrag Drucksache 15/3600, Fortführung und Weiterentwicklung der Pflegequalitätsoffensive, der Regierungsfraktionen in einzelnen Punkten zu ergänzen. Mit unserem Ergänzungsantrag wollen wir sicherstellen, dass der von der Sozialministerin zu erstattende Bericht auch auf diejenigen Sachfragen eingeht, die in der Vergangenheit zwischen den Regierungsparteien und der CDU-Fraktion wiederholt kontrovers diskutiert worden sind. Das erfordert nach unserer Überzeugung schon das Prinzip des fairen Umgangs zwischen Regierung und Opposition.
Aber auch im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl halten wir es für wichtig, dass die Landesregierung eine umfassende Darstellung aller Aspekte zur Fortentwicklung der Pflegequalität vorträgt.
Zeitgerecht zur Behandlung des Antrages „Fortführung und Weiterentwicklung der Pflegequalitätsoffensive“ im Landtag ist am 23. August 2004 eine neue
Offensive „PflegePlus“ der Presse vorgestellt worden. Mit vielen schönen Worten wird in der Presseerklärung des Sozialministeriums eine Erfolgsstory beschrieben, sodass man gar nicht glauben kann, dass in Schleswig-Holstein gerade einmal wieder ein Pflegeskandal aufgearbeitet werden muss, der für viele Heimbewohnerinnen und Heimbewohner Kummer und Sorgen gebracht hat. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich wünsche mir nichts sehnlicher, als eine sachgerechte, gute, liebevolle Pflege für alle Menschen hier im Land, die sie brauchen. Aber noch haben wir dieses Ziel leider nicht erreicht. Deshalb sollten Sie, Frau Ministerin, Ihre Euphorie noch ein wenig zügeln.
Als ich die Pressemitteilung vom 23. August 2004 gelesen hatte, dachte ich: Wie schade, kein Wort über PLAISIR! Anscheinend ist in der Pressekonferenz aber doch davon gesprochen worden, denn in einer kleinen Notiz in den „Kieler Nachrichten“ vom 24. August 2004 heißt es, dass die Ministerin schon 2005 eine Verbesserung der Personalsituation in den Pflegeheimen durch die Einführung von PLAISIR erwartet. Ich freue mich natürlich, wenn gerade in diesen wichtigen, von mir oft angemahnten Bereich Bewegung gekommen ist und harre der Dinge, die jetzt kommen sollen. Oder sollten Sie auf die Einführung von PLAISIR durch die CDU nach der Regierungsübernahme 2005 verwiesen haben?
Bei der Behandlung aller Punkte in dem angeforderten Bericht wird dann für Sie, Frau Ministerin Trauernicht, Gelegenheit sein, nüchtern und konkret darzulegen, ob Sie dem genannten Ziel „Solidarität stiften - Lebensqualität fördern“ näherkommen. Darüber wollen wir anschließend zwar engagiert, aber auch sachlich diskutieren. Die Bürgerinnen und Bürger können sich dann ein eigenes Urteil darüber bilden, welche Pflegepolitik sie im eigenen Interesse und im Interesse ihrer pflegebedürftigen Familienangehörigen für besser halten.
Die von uns beantragten Ergänzungen sind aus sich heraus verständlich. Sie beinhalten Konkretisierungen der beantragten Punkte von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
- Das ist Bürokram, ich muss ja den Antrag nicht selbst noch verteilen.
Ja, das wäre mir natürlich auch recht angenehm.
Ich will deswegen nur einige kurze Bemerkungen zum Problemfeld der Heimaufsicht machen. Die CDU-Fraktion ist seit Jahren für eine besser strukturierte und effektivere Heimaufsicht eingetreten. Die vorige Sozialministerin hat diese ständig wiederholten Forderungen der Opposition zunächst damit abzublocken versucht, dass die ihr zustehende Fachaufsicht keine weiteren Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten vorsehe.
Als wir ihr mit einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages diese Verteidigungslinie genommen haben, hat sie zunächst ihr Heil in den so beliebten Gesprächen am runden Tisch gesucht und immer wieder - nahezu gebetsmühlenartig - geltend gemacht, man könne Pflegequalität nicht in die Pflegeheime hineinkontrollieren. Dieses Argument ist wahr und falsch zugleich. Es ist - recht besehen - nichts anderes als ein politisches Totschlagargument. Natürlich kann man Pflegequalität nicht in die Heime hineinkontrollieren, aber man kann mit einer vernünftigen Heimaufsicht sehr oft Fälle von gefährlicher Pflege verhindern.
Der Berufsstand der Altenpflegerinnen und Altenpfleger sollte sich hier nicht angegriffen fühlen. Wir wissen sehr gut, welche schwere und belastende Arbeit die in der Altenpflege tätigen Frauen und Männer leisten und dass sie ihren Beruf in aller Regel verantwortungsbewusst im Interesse der ihnen anvertrauten älteren Menschen ausüben. Der letzte Pflegeskandal im Bereiche des DRK-Landesverbandes hat dieses wiederum deutlich gezeigt.
Wir bestehen also auf einer den gesetzlichen Bestimmungen des Heimgesetzes entsprechenden Heimaufsicht und fordern weitere Verbesserungen in dem Zusammenwirken zwischen dem Sozialministerium und den Heimaufsichtsbehörden.
Nach dem neuen Heimgesetz müssen die Heimaufsichtsbehörden jetzt jedes Pflegeheim mindestens einmal im Jahr auch auf die Pflegequalität hin prüfen und sie müssen des Weiteren alle zwei Jahre einen
Tätigkeitsbericht über ihre Heimaufsicht erstellen und veröffentlichen. Außerdem müssen die Heimaufsichtsbehörden dem zuständigen Bundesministerium auf Ersuchen Informationen über die von ihnen durchgeführten Heimkontrollen liefern, damit das zuständige Bundesministerium seine Berichtspflicht gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes erfüllen kann. Die Landräte und Bürgermeister der Kreise und kreisfreien Städte haben auch diese Mehrbelastung ihrer Verwaltung - ohne eine wie auch immer geartete Unterstützung seitens der Landesregierung - schultern müssen.
Unser Informationsbedarf hinsichtlich der Praxis in der Heimaufsicht und der Durchführung der Fachaufsicht durch die Sozialministerin ist groß. Ich hatte deshalb schon am 5. April dieses Jahres eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Die Landesregierung hat diese Anfrage nur unvollständig beantwortet und dazu erklärt, sie könne sich zu den nicht beantworteten Fragen in der ihr für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht äußern. Daraufhin haben wir am 16. Juni diesen Jahres beantragt, die Landesregierung möge in der 45. Tagung einen entsprechenden Bericht erstatten. Dieser Antrag ist in der letzten Landtagtagung als Dringlichkeitsantrag eingebracht worden. Er hat jedoch nicht die notwendige Mehrheit gefunden und war daher als Drucksache 15/3515 wieder auf die heutige Tagesordnung gesetzt worden. Wir haben diesen Antrag zurückgezogen und werden jetzt die ganze Angelegenheit zum Gegenstand einer Großen Anfrage machen, die demnächst eingereicht werden wird. Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung diese Anfrage rechtzeitig bis zur 48. Tagung beantworten wird.
- Ja, mein lieber Herr Müller, ich habe offensichtlich ein bisschen Pech mit meinen Papieren. Ich bin aber zuversichtlich, das übt sich hin.
- Ja, ich hoffe auch. Wenn Sie mir dabei dann helfen und wir alle gutwillig sind, dann kriegen wir das schon hin. Die Inhalte mache ich dann, Sie machen das mit dem Papier, dann kann nichts mehr passieren.
Das ist mein letzter Satz. Ich wollte mich für Ihre Aufmerksamkeit und für die konstruktive Mithilfe bedanken und bitte um Ausschussüberweisung.
- Wenn dann der Antrag irgendwann kommt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Begründung für unseren Dringlichkeitsantrag kann ich sehr kurz fassen. Erstens. Wir sind über die Einzelheiten der in mehreren DRK-Pflegeheimen festgestellten Pflegemängel und über das daraufhin vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen, von den Pflegekassen, von der örtlichen Heimaufsicht
und von der Sozialministerin Veranlasste im Wesentlichen nur aus den Medien informiert. Das ist ganz offenkundig zu wenig für eine sachgerechte parlamentarische Mitwirkung der Opposition.
Zweitens. Dazu kommt, dass die Landesregierung nach unserer Bewertung wichtige Punkte meiner Kleinen Anfrage vom 5. April, Drucksache 15/3339, im Hinblick auf die ihr zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet hat. Auch hier sind wir auf diese Antworten angewiesen, wenn wir unsere Aufgabe als parlamentarische Opposition sachgerecht wahrnehmen wollen.
In beiden Informationsbereichen sind die verlangten Auskünfte dringlich. Jeder von uns muss damit rechnen, dass in der unmittelbar vor uns liegenden Zeit auch in anderen Pflegeheimen Fälle gefährlicher Pflege auftreten.
Wir haben in unserem Antrag den Wunsch geäußert, dass die Sozialministerin in der 45. Tagung einen Bericht erstattet. Meine Geschäftsordnungsexperten haben mir gesagt, das ginge nur, wenn man in dieser Sitzung den Dringlichkeitsantrag stellen würde. Ich bin insofern gläubig.
Aus der allgemeinen Reaktion schließe ich, dass die Dringlichkeit begründet ist. Ich bitte Sie darum, der Dringlichkeit zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Baasch, ich will es mir hier versagen, im Detail auf Ihre sehr persönlichen Anwürfe einzugehen. Das finde ich der Sache absolut nicht angemessen.
Die Pflegepolitik ist seit Jahren ein problematisches Politikfeld. Diese Problematik ist durch die demographische Entwicklung verursacht. Es werden immer mehr Menschen immer älter. Das hat ganz zwangsläufig zu Folge, dass die Nachfrage nach ambulanter und stationärer Pflege ständig größer wird. Die notwendigen Strukturveränderungen bei der Altenpflege werden aus finanzpolitischen Gründen, aber auch aus Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Interessen von Heimbetreibern, die ihre Investitionen amortisieren müssen, nicht entschlossen genug vorangetrieben - das gilt für alle -, obwohl seit Jahren in der Fachwelt weitgehend Einigkeit darüber besteht, dass wir vom Anstaltscharakter unserer Pflegeheime weg müssen, hin zu neuen, altengerechten und gemeinschaftlichen Wohnformen. Nur mit diesen neuen Wohnformen und einer verbesserten ambulanten Pflege werden wir den kostentreibenden Zuzug in die Pflegeheime abbremsen können.
Allen sozialpolitisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern ist inzwischen mehr oder minder klar, dass wir für eine sachgerechte Pflege in unseren stationären Einrichtungen wesentlich mehr Pflegekräfte benötigen. Der letzte Modellversuch mit dem Pflegekräftebemessungsverfahren PLAISIR im Kreis Segeberg hat dies wieder einmal deutlich belegt, und zwar von der Vorgängerin, der Sozialministerin Moser. Ich finde es außerordentlich bedauerlich, dass die Landesregierung auch nicht ansatzweise die Kraft gefunden hat, zu Einführungen zu kommen.
Ich wiederhole auch heute meine Forderung nach einer wenigstens schrittweisen Einführung von PLAISIR in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Es ist meine feste Überzeugung, dass wir ohne einen allgemeinen geordneten und überzeugenden Nachweis des Mangels an Pflegekräften politisch nicht in der Lage sein werden, die immer leerer werdenden Kassen der Pflegeversicherung aufzufüllen. Hier geht es nicht nur um eine sozial vertretbare Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch um Prioritäten bei der Zuweisung von Haushaltsmitteln und damit letztlich um den Rang der Sozialpolitik. Bis dahin ist aber noch ein weiter Weg. Erst nach dem dringend notwendigen Wirtschaftsaufschwung, der zu Steuermehreinnahmen führt, können wir nach meiner Überzeugung mit einer durchgreifenden dauerhaften und wesentlichen Verbesserung der Pflegesituation in unseren stationären Einrichtungen rechnen. Eines aber sollte uns allen selbstverständlich sein: In erster Linie brauchen die pflegebedürftigen Menschen unserer Aufmerksamkeit und Anteilnahme. Wer sich nicht mehr selber helfen und eventuell wehren kann, muss sicher sein können, mit seinen Nöten nicht allein gelassen zu werden.
Im Vordergrund des Interessens hat stets der hilfsbedürftige Mensch zu stehen. Dabei ist völlig einerlei, welcher Verband oder welche Kommune, ob die Kirchen oder private Betreiber in den Blickpunkt der Kritik geraten.
Jetzt ist es das Deutsche Rote Kreuz, und zwar das Präsidium und der Landesverband, das in wichtigen Organisations- und Leitungsfragen offensichtlich versagt hat.
Ich freue mich, dass in der Öffentlichkeit auch nicht ansatzweise irgendeine Kritik an der Arbeit der Altenpflegerinnen und Altenpfleger aufgekommen ist.
Wir wissen, welch schwere Arbeit diese Menschen verrichten und wie sie sich in aller Regel bemühen, dass auch menschliche Zuwendung nicht zu kurz kommt. Bis zu der dringend notwendigen wirtschaftlichen Erholung brauchen wir aber jedenfalls ein ausreichend dicht geknüpftes Sicherungsnetz.
Ich fordere die Landesregierung daher auf, erstens ein eigenständiges Pflegecontrolling im Sozialministe
rium einzurichten, das für alle schwerwiegenden Pflegemängel zuständig ist, und zweitens im Erlasswege den Heimaufsichtsbehörden eine zeitlich geordnete und inhaltlich präzise bestimmte Berichtspflicht in Bezug auf die von ihnen durchgeführten Heimkontrollen aufzuerlegen,
wobei der Bericht auch die getroffenen Feststellungen zur Pflegequalität und das von den Aufsichtsbehörden gegebenenfalls Veranlasste beinhalten sollte.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Ich denke, dass der von Frau Ministerin Trauernicht eingeschlagene Weg vielversprechend ist. Ich hoffe, dass es nicht bei diesem viel versprechenden Ansatz bleibt, sondern dass auch - dies haben wir bislang immer vermisst - die nötigen Konsequenzen gezogen werden. Insofern möchte ich noch einmal darum bitten und anmahnen: Wir hätten natürlich gern den MDKBericht, der dem Landespflegeausschuss vorliegt. Die Opposition sollte diesen Bericht eigentlich auch haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich zu einem einzigen Punkt hier zu Wort gemeldet, nämlich weil mir die ganze Richtung der Diskussion vonseiten der Regierungsfraktion nicht sehr angemessen erschien. Sie haben sich in einer Art und Weise gegenüber dem Kollegen Kalinka geäußert, von der ich finde, dass er sie nicht verdient hat.
Er hat es eigentlich auch nicht nötig, von mir verteidigt zu werden, er kann sich schon allein wehren.
Aber einen Punkt wollte ich hier auch noch gern zu dem Beitrag des Kollegen Dr. Garg ansprechen. Sie haben Herrn Kalinka mehr oder weniger deutlich unterstellt, dass er Sozialhilfe empfangende Heimbewohner möglicherweise so behandeln wolle, als könnten die vielleicht auch noch arbeiten. Ich kenne den Kollegen Kalinka wirklich gut genug, dass ich weiß, dass er nicht meint, dass man pflegebedürftige Heimbewohner zur Arbeit heranziehen sollte.
Auch in unserem Antrag steht - und diesen Antrag hat nicht Herr Kalinka allein zu verantworten, dahinter steht unsere Fraktion,
- ja, da müssen wir uns mit ihm in eine Reihe stellen -, in einem Absatz:
„Menschen mit Behinderungen, kranken oder nicht arbeitsfähigen Menschen ist Unterstützung zum Lebensunterhalt oder in Notlagen zu gewähren.“
Damit sind so deutlich diese Personen mit gemeint, dass darüber eigentlich in einer Landtagsdebatte nicht in dieser Form geredet werden sollte. Das stört mich und das ist Ihnen auch nicht angemessen, Herr Dr. Garg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann und will mich bei diesem Tagesordnungspunkt kurz fassen, nicht, weil er mir nicht außerordentlich wichtig erscheint, sondern weil wir in diesem Punkt kaum Dissens haben.
Seit fast acht Jahren bin ich die seniorenpolitische Sprecherin meiner Fraktion. Ich habe mich in diesen Jahren oft und manchmal auch hart mit der Sozialministerin auseinander setzen müssen. Unsere Meinungen liegen in der Sache nicht selten weit auseinander - insbesondere was die Mittel und Wege anlangt. Umso erfreulicher finde ich es, dass das nicht für die Hospizarbeit gilt, dass ich Frau Ministerin Moser heute für ihr politisches Engagement auf diesem wichtigen Feld meine Anerkennung aussprechen kann.
Der Bericht über die Förderung der Hospizbewegung und der Hospizeinrichtungen in Schleswig-Holstein zeigt deutlich, dass wir auf diesem Gebiet ein wirklich gutes Stück vorangekommen sind - weiter als manch andere Bundesländer. Trotzdem bleibt immer noch viel zu tun, denn der Bedarf an Sterbebegleitung auch in stationären Hospizen wird leider durch die fortschreitende Singularisierung noch weiter wachsen. Frau Ministerin Erdsiek-Rave hat dies eben schon erwähnt.
Eines finde ich besonders traurig: Wir müssen uns für die Zukunft auch Gedanken über ein Kinderhospiz machen.
In diesem Zusammenhang bedanke ich mich ganz herzlich dafür, wie hervorragend, aufopferungsvoll die Hospizeinrichtungen über das Land verstreut, aber im Grunde genommen flächendeckend arbeiten, so
wohl ambulant als auch stationär. Ich komme aus Lübeck. Wir haben dort eine hervorragend und aufopferungsvoll arbeitende Einrichtung.
Unverzichtbar ist es mir, auch hier noch einmal auf die Wichtigkeit von Palliativmedizin und Schmerztherapie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Medizinerinnen und Mediziner hinzuweisen.
Das ist eine einstimmige Forderung des letzten Altenparlaments gewesen. Ich hatte seinerzeit gesagt, ich würde mich dafür einsetzen, dass wir auf diesem Weg ein Stück vorankommen. Ich habe es jetzt in öffentlicher Diskussion gesagt und hoffe, dass das auch gegen den Widerstand der Ärzteschaft geschehen möge. Es kann eigentlich nicht angehen, dass angehende Mediziner während ihrer Ausbildung über Schmerztherapie nichts hören.
Abschließend erlaube ich mir die Anregung, über die Einrichtung einer schleswig-holsteinischen Hospizstiftung nachzudenken. Dafür ist kein großes Anfangskapital erforderlich, eher die Hilfe bei Organisation und Verwaltung. Ich rate, einmal an die bayerische Hospizstiftung heranzutreten und sich die Unterlagen schicken zu lassen. Ich hatte ein ganz gutes Gefühl, auf diesem Weg weiterkommen zu können. Es gab auch Hinweise, dass gerade für diese Arbeit erhebliche Zustiftungen der Bürger zu erwarten sind. Insofern hat die Öffentlichkeitsarbeit schon gut gefruchtet. Es ist in der Öffentlichkeit gut bekannt, was Hospizarbeit, Sterbebegleitung bedeutet, wie wichtig es auch für die Familien ist, die sonst sehr hilflos davor stehen, wenn sie einen Angehörigen bis zum Tode begleiten müssen.
Wir sollten auf diesem Weg weitermachen. Vielleicht finden meine Anregungen offene Ohren, was ich hoffe. Wir werden dann sehen.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich möchte am Anfang einen herzlichen Gruß an Frau Ministerin Moser übermitteln.
Ich bedaure es außerordentlich, dass sie heute nicht hier sein kann. Ich habe sehr häufig meine Rencontres mit ihr, aber es tut mir sehr Leid.
Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf hat in rechtstechnischer Hinsicht zwei Funktionen. Erstens soll mit dieser gesetzlichen Regelung die Umsetzung des Altenpflegegesetzes des Bundes in Schleswig-Holstein erreicht werden.
Zweitens soll mit diesem Gesetz die Ausbildung in der Altenpflegehilfe, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gesetzgebungskompetenz der Länder gehört, geregelt werden. Die §§ 1, 2 und 3 des Gesetzentwurfs enthalten zwei notwendige Zuständigkeitsregelungen und die ebenfalls notwendige Bestimmung, dass der Rahmenlehrplan des Landes für die Altenpflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildung verbindlich ist. Wir stimmen diesen Vorschriften zu.
Mit § 4 des Gesetzentwurfs soll die Ausbildung in der Altenpflegehilfe geregelt werden. Absatz 1 schützt die Berufsbezeichnungen Altenpflegehelferin und Altenpflegehelfer in dem gleichen Umfang wie die Berufsbezeichnungen Altenpflegerin und Altenpfleger geschützt werden. Das ist sachlich angemessen und auch notwendig.
Absatz 2 gibt das Ziel der Ausbildung an. Es stimmt inhaltlich mit Ziffer 2.1 des Erlasses des Sozialministeriums vom 17. April 2002 - die vorläufige Neuregelung der Ausbildung in der Altenpflegehilfe betreffend - überein. Jedoch ist die Reihenfolge der beiden Sätze geändert worden. Nun gibt es gewiss Fälle, in denen eine Änderung der Reihenfolge von Sätzen den Kern der Sache deutlicher macht. Das aber ist hier leider nicht der Fall. Liest man Satz 1 dieses Absatzes im Gesetzentwurf, dann könnte man meinen, hier wird das Ausbildungsziel von Altenpflegerinnen und Altenpflegern bestimmt. Erst der Satz 2 im Gesetzentwurf schränkt das Ausbildungsziel dann wieder ein. Ich empfehle, es bei der Reihenfolge im Erlass vom 17. April 2002 zu belassen. Ich füge noch eine Bemerkung zur Diktion hinzu: Das offenbar aus der
Pflegewissenschaft stammende Wort „lebensweltorientiert“ sollte man ersatzlos streichen. Jede individuelle Betreuung und Pflege alter Menschen ist selbstverständlich lebensweltorientiert. Die weißen Schimmel lassen grüßen!
Die Absätze 2 und 3 geben mir nun aber zu zwei ernsthafteren Bemerkungen Anlass: Erstens. Nach dem Erlass vom 17. April 2002 dauert die Ausbildung in der Altenpflegehilfe anderthalb Jahre mit einer Gesamtzahl von 2.200 Stunden. Davon sind 900 Stunden Unterricht und 1.300 Stunden praktische Ausbildung. Nach dem uns vorliegenden Gesetzentwurf soll die Ausbildung nunmehr mindestens ein Jahr dauern, davon mindestens 600 Stunden Unterricht und mindestens 900 Stunden praktische Ausbildung. Das kommt einer Kürzung der Ausbildungsdauer um ein Drittel gleich. Ich bitte das Sozialministerium daher, im Sozialausschuss detailliert darzulegen, welche Gründe die Ministerin dazu bewogen haben, eine solche Kürzung der Ausbildungszeit in der Altenpflegehilfe ins Auge zu fassen.
Hilfreich für die Entscheidung meiner Fraktion wäre auch eine Zusammenstellung darüber, welche Ausbildungszeiten in den anderen Bundesländern schon festgelegt oder von den betreffenden Landesregierungen vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis, dass der Landesverband Schleswig-Holstein des Sozialverbandes Deutschland in seiner Stellungnahme eine Verlängerung der Ausbildungszeit auf anderthalb bis zwei Jahre für sinnvoll ansieht. Diese Auffassung vertritt auch das Bildungszentrum Hohegeest der AWO.
Zweitens. In dem Erlass vom 17. April 2002 ist Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe neben dem Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Bildungsstand eine mindestens sechsmonatige praktische pflegerische Tätigkeit. Ich würde vom Sozialministerium gern wissen, ob an dieser Ausbildungshürde weiter festgehalten werden soll. Soweit mir bekannt, geht die Tendenz zumindest in den größeren Bundesländern dahin, den Hauptschülern einen direkten Zugang zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe zu ermöglichen. Auch ich halte das für sinnvoll. Wenn das Sozialministerium aber an der bisherigen Ausbildungshürde festhalten will, werden wir einen entsprechenden Änderungsantrag vorlegen.
Ich habe zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe noch eine weitere Empfehlung vorzutragen. Es geht um den Modulcharakter dieser Ausbildung. Der Beruf der Altenpflegehelferin beziehungsweise des Altenpflegehelfers würde nach meiner Überzeugung durchaus
an Attraktivität gewinnen, wenn alle Möglichkeiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht ausgeschöpft würden, um die Aufstiegsmöglichkeiten zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger weiter zu verbessern.
Noch eine Bemerkung zu § 4 Abs. 5: Dort ist die entsprechende Anwendung des Altenpflegegesetzes auch für die Altenpflegehilfe vorgesehen. Ich halte dieses Auffangnetz für richtig, habe aber meine Zweifel, ob es ausreichen wird.
Ich werde jetzt meinen letzten Satz formulieren.
Es wird durch § 5 des Gesetzentwurfs die bisherige Zuschussregelung aus § 10 des Altenpflegeausbildungsgesetzes übernommen. Im Klartext heißt dies
- selbstverständlich! -: Die Zuschüsse müssen weiterhin jedes Jahr im Einzelnen festgelegt werden. Das ist bei der desolaten Finanzsituation dieses Landes sehr misslich. Die weiteren Sätze, die mir dazu auf der Zunge liegen, schlucke ich jetzt herunter.
Ich beantrage Ausschussüberweisung und meine, dass wir im Ausschuss in jedem Fall diejenigen anhören müssen, die für die Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe in Theorie und Praxis verantwortlich sind.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Ministerin, Sie haben mich mehrfach besonders angesprochen. Ich darf mich zu Beginn ebenfalls an Sie wenden. Es ist nicht böse gemeint - ich werde Sie nachher auch noch loben -: Als Ergebnis meiner Bewertung nehme ich aber vorweg, dass die Fachaufsicht die Achillesferse der Sozialministerin war und ist. Wir erwarten von ihr, dass sie sich zukünftig intensiv und vor allem ausreichend um diesen Bereich kümmert - und dies trotz der Philippika, die sie eben speziell an mich gerichtet hat.
Zunächst gilt es Folgendes festzuhalten. Nach der Einführung der Pflegeversicherung 1995 haben sich die Heimaufsichtsbehörden weitgehend - und dies nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern nach meiner
Kenntnis auch in anderen Bundesländern - aus der Kontrolle der Pflegequalität zurückgezogen und dieses zugegebenermaßen schwierige Arbeitsfeld dem MDK und damit den Pflegekassen überlassen. Hiermit hat die am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Heimgesetznovelle Schluss gemacht. Sie stellt ausdrücklich klar, dass die Prüfung der Pflegequalität zu den originären Aufgaben der Heimaufsichtsbehörden gehört. Dem Bundesgesetzgeber war darüber hinaus bekannt, dass im Laufe der Jahre in der Praxis der Heimaufsichtsbehörden ein gewisser Schlendrian eingesetzt hatte. Ich sage das einmal sehr deutlich.
Die Heimgesetznovelle ordnet daher zugleich an, dass die Heimaufsichtsbehörden alle stationären Pflegeeinrichtungen mindestens einmal im Jahr prüfen müssen. Sie können im Einzelfall nur dann längere Prüfungsintervalle wählen, wenn der MDK gerade geprüft hat oder die Einrichtung ein Sachverständigengutachten zur Pflegequalität des betreffenden Pflegeheims vorgelegt hat. Die zur Einreichung dieser Sachverständigengutachten notwendige Rechtsverordnung des Bundes ist noch nicht erlassen worden. Das also ist - knapp zusammengefasst - die Rechtslage seit dem 1. Januar 2002.
Was ist nun im Lande geschehen? Zunächst einmal hat - erfreulicherweise, wie ich ausdrücklich hervorheben will - am 14. Dezember 2001 eine Dienstbesprechung zwischen dem Sozialministerium und den Heimaufsichtsbehörden im Hinblick auf die kurz vor dem Inkrafttreten stehende Heimgesetznovelle stattgefunden. Außerdem hat das Sozialministerium - und ich füge wiederum hinzu: erfreulicherweise - einen „Prüfbogen Heimaufsicht“ entworfen und hat diesen Prüfbogen, soweit mir bekannt ist, bei der genannten Dienstbesprechung den Vertretern der Heimaufsichtsbehörden ausgehändigt. Damit ist nun, wenn auch ziemlich spät, sichergestellt, dass alle stationären Pflegeeinrichtungen nach einem einheitlichen Prüfschema geprüft werden. So weit, so gut.
Wie haben nun die Heimaufsichtsbehörden ihre Kontrollpflicht im ersten Halbjahr 2002 tatsächlich ausgeübt? Am 30. Juni 2002 gab es in SchleswigHolstein 625 Pflegeheime mit insgesamt 35.309 Pflegeplätzen. In den 15 Heimaufsichtsbehörden waren an diesem Stichtag, wenn man die einzelnen Beschäftigungsanteile zusammenrechnet, also in einer Gesamtbetrachtung auf die Vollzeitkräfte abstellt, insgesamt - hören Sie zu! - 8,8 Verwaltungskräfte und 5,05 Pflegefachkräfte tätig. Bis zum 30. Juni 2002 haben die Heimaufsichtsbehörden insgesamt 218 der 625 Pflegeheime kontrolliert, also gut ein Drittel. Dabei haben die Heimaufsichtsbehörden insgesamt 40 stati
onäre Pflegeeinrichtungen zusammen mit dem MDK geprüft.
Die Antwort der Landesregierung auf meine ergänzende Kleine Anfrage steht noch aus. Sie erwähnten sie ja auch. So bin ich auf eine Schätzung angewiesen. Ich gehe davon aus, dass die Heimaufsichtsbehörden ihre Mindestprüfungspflicht wohl zu 80, ich hoffe zu 90 % erfüllt haben. Nach der Heimgesetznovelle müssen die Heimaufsichtsbehörden alle Pflegeheime ihres Bezirks aber mindestens einmal jährlich kontrollieren. Das ist nun mal das Gesetz. Mindestens einmal im Jahr heißt nach meiner Ansicht, in zwei Jahren mindestens dreimal. Das wäre das Minimum.
Diese Prüfungsfrequenz werden die Heimaufsichtsbehörden aber, wenn sie die Intervalle nicht verkürzen, nicht einhalten. Das wundert mich nicht, denn in der bereits genannten Dienstbesprechung zwischen dem Sozialministerium und den Heimaufsichtsbehörden am 14. Dezember 2001 haben die Heimaufsichtsbehörden des Kreises Pinneberg und des Kreises Rendsburg/Eckernförde schon erklärt, die jährliche Prüfung eines jeden Pflegeheims werde wohl nicht zu schaffen sein.
Aufgrund solcher Einwände hat der mit der Abfassung des Protokolls über diese Dienstbesprechung beauftragte Beamte des Sozialministeriums als Ergebnis dieser Erörterung festgehalten:
„Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass wohl in diesem Jahr in allen Heimen eine ‚Rundumprüfung’ durchgeführt werden muss. Bei Wiederholungsprüfungen in den nächsten Jahren ist es nach Auffassung des MASGV jedoch durchaus möglich, Prüfungsschwerpunkte zu bilden, die dann jedoch für jede einzelne Prüfung in jedem Heim durchzuhalten sind.“
Wie die Landesregierung angesichts dieser Sachlage zu der Ansicht kommen kann - so in ihrer Vorbemerkung auf Seite 2 der Drucksache 15/2268, wie auch in ihrem mündlichen Bericht -, die Heimaufsichtsbehörden hätten sich den neuen Anforderungen „offensiv gestellt“, bleibt mir schleierhaft und lässt sich wohl nur als Posten unter der Überschrift „Schöne Worte“ abbuchen.
Es hat dann noch nach meinen Unterlagen am 24. Juni 2002 eine weitere Dienstbesprechung zwischen dem Sozialministerium und den Heimaufsichtsbehörden stattgefunden. Aber auch diese Dienstbesprechung hat das Sozialministerium nicht dazu genutzt, von den Heimaufsichtsbehörden in gewissen Abständen zusammenfassende Berichte über das Ergebnis ihrer heimaufsichtlichen Tätigkeit zu verlangen. Die
von den einzelnen Heimaufsichtsbehörden ausgefüllten „Prüfbögen Heimaufsicht“ gelangen also nur zu den Akten der regionalen Heimaufsichtsbehörden. Sie werden mithin nicht durch die Fachaufsicht in irgendeiner Weise ausgewertet. Die Fachaufsichtsbehörde weiß also überhaupt nicht, ob Anlass besteht, im Wege von Erlassen oder über Einzelweisungen regulierend in die Tätigkeit der Heimaufsichtsbehörden einzugreifen. Insoweit ist die Fachaufsicht der Sozialministerin - so leid es mir tut, ich muss das wiederholen - nach wie vor ihre Achillesferse. Ihre Fachaufsicht ist blauäugig bis vertrauensselig.
Ich sage dies mit allem ernsten Nachdruck und weise dazu auf Folgendes hin: Der Sozialverband Deutschland hat erst vor einem knappen halben Jahr öffentlich erklärt, dass in der Bundesrepublik in jedem Jahr etwa 1.000 bettlägerige Pflegebedürftige in unseren Pflegeheimen infolge Wundliegens - Dekubitus -, und zwar bedingt durch Pflegefehler, sterben. Das ist eine erschreckende Zahl und sollte alle Verantwortlichen aufrütteln, sich auch intensiv um Verbesserungen in der Heimaufsicht zu kümmern. Keiner von uns kann ausschließen, dass solche Todesfälle auch aus schleswig-holsteinischen stationären Pflegeeinrichtungen plötzlich bekannt werden.
Als Oppositionspolitikerin gehört es zu meiner Hauptpflicht, die Tätigkeit der Landesregierung kritisch zu begleiten. Es wäre aber nicht fair, wenn ich verschweigen würde, dass die Sozialministerin im Pflegebereich auch beachtenswerte Erfolge aufweisen kann.
Ich nenne ausdrücklich den Modellversuch PLAISIR im Kreis Segeberg und die Entscheidung der Sozialministerin, ein auf die deutschen Verhältnisse hin abgewandeltes PLAISIR-Verfahren, das Kieler Modell, landesweit schrittweise einzuführen und die bundesweite Einführung nachhaltig zu fördern. Denn die Grundmisere im Pflegebereich ist mit drei Worten zu kennzeichnen: Zu wenig Pflegekräfte! Hier bietet PLAISIR einen wirkungsvollen und den wohl bedeutsamsten Ansatz in der Pflegepolitik seit der Einführung der Pflegeversicherung. Zu diesem Punkt werde ich gewiss zu einer anderen Zeit noch einmal Gelegenheit haben, hier im Plenum zu sprechen.
Ich beantrage Ausschussüberweisung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Ich habe mich entgegen meiner sonstigen Gewohnheit noch einmal gemeldet, weil ich mich teilweise missverstanden fühle.
Ich bin keine Zahlenfetischistin. Es lag mir nicht daran, hier einfach nur Zahlen um der Zahlen willen abzufragen. Man kann natürlich - das habe ich getan - diese Zahlen bewerten. Aus diesen Zahlen kann man ganz wichtige Schlüsse ziehen. Ich möchte betonen - das habe ich der Frau Ministerin im Vorbeigehen zugeflüstert -: Im Laufe der vielen Diskussionen, die wir zur Pflege gehabt haben, und zwar mit einem großen Anteil an Themen zur Aufsicht seitens der CDU, ist durch das Sozialministerium im Lande viel Positives passiert.
Das nehme ich nicht nur zur Kenntnis. Das achte ich auch und sage dies. Aber ich bin mir auch mit der Ministerin darüber einig: Wohl verstandene Kontrolle im Interesse der pflegebedürftigen Menschen, die teilweise weder Angehörige noch Freunde haben, die sich um sie kümmern, macht es einfach erforderlich - der Bundesgesetzgeber hat dies schließlich für nötig gehalten, sonst hätte er diese Heimgesetznovelle mit
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst
den deutlichen Auflagen nicht gemacht -, dass von Menschen aufgepasst wird.
Wenn wir jetzt dazu gekommen sind, dass bei den Heimaufsichtsbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten entgegen der vorherigen Situation Pflegefachkräfte eingestellt worden sind, dann ist diese Entwicklung positiv und muss weitergehen. Sie wird dazu führen, dass mehr von der auch von mir für notwendig gehaltenen Beratung stattfinden kann. Unterstellen Sie mir bitte nicht, dass ich nicht das Wohl der Pflegebedürftigen und der Pflegekräfte im Blick habe, sondern nur an Zahlen interessiert bin.
Der Frau Kollegin Kolb würde ich irgendwann einmal am Rande des Sozialausschusses ein Privatissimum abverlangen; denn auch ich habe Ihre Ausführungen in Teilen nicht verstanden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gebetsmühlenartig ist mir in den vergangenen Monaten von der Sozialministerin immer wieder ein Satz vorgehalten worden: „Qualität kann man nicht in die Heime hineinkontrollieren.“
Nachdem offenkundig geworden ist, in welchem Umfang die Sozialministerin bei ihrer Heimaufsicht über die Fachklinik Schleswig versagt hat, hat dieser Satz für mich eine neue Bedeutung bekommen.
Sie hat nur das Sprichwort verfolgt: Wer selbst im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.
Hier ist vieles gesagt worden, was ich - auch aus Zeitgründen - nicht wiederholen will. Deswegen weise ich zunächst einmal auf ihre Presseerklärung vom 18. Januar hin. Dort hat sie auf Seite 9 gesagt:
„Erstmalig ist auch die Pflegequalität von der Heimaufsichtsbehörde zu prüfen.“
Das ist so nicht richtig! Es hat schon immer zu den Aufgaben der Heimaufsicht nach dem Heimgesetz gehört,
bei der Kontrolle von Heimen, in denen pflegebedürftige Menschen wohnen, auch zu prüfen, ob die Bewohnerinnen und Bewohner ausreichend gepflegt werden. Dies ist durch die Heimgesetznovelle, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, nur ergänzt und präzisiert worden.
Ich kann der Frau Sozialministerin nur raten, die Begründungen zur Novelle des Heimgesetzes und zum Pflege-Qualitätssicherungsgesetz sorgfältig nachzulesen.
Dass sich die Heimaufsichtsbehörden aus diesem Kontrollbereich weitgehend zurückgezogen haben, nachdem das Pflegeversicherungsgesetz in Kraft getreten ist und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung - das will ich ausdrücklich sagen - seine segensreiche Beratungs- und Kontrollfunktion aufgenommen hat, ist eine andere Sache.
Richtig ist, dass das Kontrollinstrumentarium jetzt ergänzt und präzisiert worden ist. Ich frage hier schlicht und einfach einmal: Wieso ist die Heimaufsicht des Landes Schleswig-Holstein, von der ich, weil ich denke, dass die Ministerien ihre Arbeit gut und richtig machen sollten, einfach einmal annehme, dass sie in der Lage war, auch vor Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes festzustellen, dass in der Fachklinik Schleswig aus den unterschiedlichsten Gründen nicht alles so lief, wie es im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ratsam gewesen wäre, nicht tätig geworden? Denn Heimaufsicht, Frau Ministerin, bedeutet nicht irgendeine rigide erscheinende Strafinstanz, sondern hat auch Beratungsfunktion. Sie soll auch helfen, dass es dort gut und richtig läuft.
In der ganzen Zeit, in der Sie schon Verantwortung trugen - also schon vor Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes -, hätten Sie im Zusammenwirken mit
der Klinikleitung und mit den dort Tätigen schon vieles verbessern können. Das ist offenbar nicht geschehen.
Geradezu fassungslos habe ich Ihren Satz gelesen: „Wir haben aber die Klinik immer eng begleitet, sodass wir glaubten, wir wären besser informiert als andere Heimaufsichten.“
Lassen Sie diesen Satz einmal ganz ruhig auf sich wirken. Dann werden Sie ebenso fassungslos sein wie ich.
Als mein Kollege Kalinka und ich in unserer Presseerklärung angeregt haben, die Ministerin solle darüber nachdenken, ob sie nicht die Leitung ihres Hauses zum Wohl der pflegebedürftigen Menschen in andere Hände legen solle, habe ich gelesen, dass sie als Reaktion nur milde darüber habe lächeln können.
Ich will dazu abschließend erklären: Wer sich so anmaßend verhält, ist immer in der Gefahr zu stolpern, denn: Hochmut kommt vor dem Fall.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In verbundener Debatte mit der ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes sollen die drei Anträge Qualität und Kontrolle in Pflegeeinrichtungen, Qualität in der Pflege und Heimaufsicht in SchleswigHolstein behandelt werden, über die wir hier im Parlament schon sehr kontrovers diskutiert haben.
Für die CDU-Mitglieder war es hoch bedauerlich, dass es uns auch im Sozialausschuss nicht gelungen ist, auf meine Fragen zum Handlungskonzept von der Sozialministerin adäquat Antwort zu bekommen. Die CDUFraktion hält daher eine neuerliche Debatte heute im Parlament für zwecklos.
Ich beschränke mich also auf das Landespflegegesetz, möchte aber noch anfügen: Gutwillig bin auch ich.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zielt auf drei Punkte ab. Erstens. Die Landesregierung will, dass § 4 Abs. 2 des Landespflegegesetzes ersatzlos gestrichen wird. Sie möchte sich also von dem jährlich von ihr fortzuschreibenden Förderplan verabschieden. Zur Begründung - wir hörten dazu eben auch schon einen Satz - führt sie an: Die Aufstellung eines Förderplans sei nach den bisherigen Erfahrungen entbehrlich. Es reiche aus, die vorgesehenen Fördermaßnahmen zwischen dem Sozialministerium und den Kreisen sowie den kreisfreien Städten einzelfallbezogen und unter Beteiligung des Landespflegeausschusses abzustimmen.
Dieses Argument überzeugt die CDU-Fraktion nicht. Gerade in haushaltspolitisch schwierigen Zeiten halten wir es für geboten, dass notwendige Förderungsmaßnahmen aufgrund eines längerfristigen Konzeptes geplant und durchgeführt werden. Die generelle Abschaffung des Förderplans mag für die Verwaltung bequem sein, würde aber die Möglichkeiten der Opposition beeinträchtigen, sich mit der Förderpolitik der Landesregierung parlamentarisch zu befassen.
Zweitens. Die Landesregierung will, dass in § 7 Abs. 1 des Landespflegegesetzes als neue Nummer 4 einge
fügt wird: „Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität“. Sie möchte also, dass künftig auch hierfür Zuschüsse gewährt werden können.
Wir begrüßen diese Absicht ausdrücklich.
Die Landesregierung nimmt damit den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion vom 12. April 2000 - nicht 2001 wieder auf.
Meine Fraktion hat schon damals diesen FDP-Antrag unterstützt. Der Kollege Beran hat es früher allerdings ganz anders gesehen, nachzulesen auch im „sib“ vom 10. Mai 2000. Ich bin gespannt, ob der Kollege Beran auch jetzt noch an seiner früheren Meinung festhält.
Drittens. Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfes betrifft jedoch eine grundlegende Änderung des Pflegewohngeldes. Das ist auch der Hauptpunkt im von der FDP neu vorgelegten Änderungsantrag. Die Landesregierung will zwar an der jetzigen bewohnerbezogenen Förderung festhalten, es soll aber künftig die bisherige Nichtberücksichtigung von Vermögen bei der Gewährung von Pflegewohngeld entfallen. Sie will jetzt also wirtschaftlich gesehen - auf das Vermögen der Bezieher von Pflegewohngeld zugreifen können, und zwar in dem Umfang, wie es die örtlichen Sozialhilfeträger bei der Zahlung von Sozialhilfe können.
Die Landesregierung hält diese von ihr angestrebte Änderung - wie sie in ihrer Begründung formuliert unter Subsidiaritätsaspekten sowie angesichts der Finanzlage der öffentlichen Haushalte für gerechtfertigt. Sie fügt hinzu: Diese Regelung folge damit einer auch in anderen Bereichen sich vollziehenden Entwicklung. So gehöre die Bildung von Vermögen künftig zu den staatlich geförderten Elementen der Alterssicherung und sei damit Teil der individuellen Vorsorge. So sehe auch die zum 1. Januar 2003 in Kraft tretende bedarfsorientierte Grundsicherung die Berücksichtigung von Vermögen vor.
Meine Damen und Herren, die Abfassung von Gesetzesbegründungen gehört bekanntlich zur hohen Kunst der Ministerialbeamten. Die Sozialministerin wäre aber gut beraten, künftig sorgfältig darauf zu achten, dass sich hier keine Halbwahrheiten einschleichen. Es gibt nämlich einen substanziellen Unterschied zwischen der herkömmlichen Vermögensbildung - hier spart man oft genug unter persönlichen Einschränkungen für plötzlich notwendig werdende Ausgaben - und
der neu eingeführten Vermögensbildung mit staatlichen Zuschüssen als zweiter Säule der allgemeinen Alterssicherung. Auch der Hinweis auf die künftige bedarfsorientierte Grundsicherung geht fehl; denn sie ist in ihrem Kern Sozialhilfe.
Ja, ich muss mich dem Ende nähern.
Es ist ja immer traurig. Das ist ein so komplexes Thema. Nun habe ich schon die drei Anträge weggelassen und trotzdem reicht die Zeit nicht.
Als Schlusssatz möchte ich dann noch kurz sagen: Wenn der Staat Leistungen an die Bürgerinnen und Bürger einschränken will, sollte er dies der Öffentlichkeit klar und unverblümt sagen.
Ich beantrage Ausschussüberweisung.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wir haben hier sehr unterschiedliche Einlassungen zum neuen Landespflegegesetz gehört, insbesondere zum Pflegewohngeld, was auch nicht erstaunlich ist, denn wir betreten damit in gewisser Form Neuland. Da es, wenn es so geregelt, wie es vorgesehen ist, eine Sonderbelastung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger, die in Pflegeheimen wohnen, bedeutet, habe ich, um eine Gleichmäßigkeit festzustellen, eine Kleine Anfrage gestellt, wie es sich in anderen Bundesländern verhält. Ich meine nämlich, auch das ist wichtig zu wissen, wie sich die neue Situation ab 1. Januar 2003 und jetzt durch die Pflegewohngeldregelung von Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Ländern verhält. Diese Frage scheint mir sehr wichtig nachzutragen. Im Ausschuss werden wir natürlich darüber sprechen wollen und müssen. Diese Frage möchte ich gern einbeziehen, damit wir noch etwas mehr Fleisch dabei haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, fahren wir mit den notwendigen Scharmützeln fort!
Wer das Handlungskonzept der Sozialministerin vom 4. September 2001 zur Qualität in der stationären Pflege und den heute zur Diskussion stehenden Bericht vom 1. November 2001 mit den Antworten auf die ergänzenden Fragen unserer Fraktion sorgfältig und vergleichend liest, kommt nach meiner Ansicht zu folgender Gesamtbewertung: Die Sozialministerin bemüht sich zwar, die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung aufgedeckten Missstände in den schleswig-holsteinischen Pflegeheimen zu beseitigen; sie hat hierzu auch bereits eine Reihe von nützlichen Maßnahmen eingeleitet oder jedenfalls angekündigt.