Protocol of the Session on November 13, 2002

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Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 27. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.

Erkrankt ist der Herr Abgeordnete Dr. von Hielmcrone, dem ich von dieser Stelle aus gute Genesung wünsche.

(Beifall)

Beurlaubt - beziehungsweise teilweise beurlaubt - sind die Abgeordneten Beran, Geißler und Stritzl. Wegen dienstlicher Verpflichtungen sind die Ministerpräsidentin und teilweise Ministerin Lütkes sowie Minister Buß beurlaubt.

Der Landeswahlleiter hat als Nachfolger für den durch Mandatsniederlegung ausgeschiedenen Landtagsabgeordneten Gero Storjohann Herrn Joachim Wagner festgestellt. Herr Wagner, ich bitte Sie, zur Verpflichtung nach vorn zu kommen.

(Die Anwesenden erheben sich. Abgeordne- ter Joachim Wagner wird nach folgender Ei- desformel vereidigt: Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordneter gewissenhaft zu erfüllen, Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Ei- gennutz zu dienen. - Der Abgeordnete wird von Präsident Heinz-Werner Arens durch Handschlag verpflichtet.)

Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen eine gute und erfolgreiche Arbeit für Schleswig-Holstein.

(Beifall)

Aus dem Sozialausschuss wurde die Bitte geäußert, die Behandlung eines Tagesordnungspunktes

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2074

gemäß § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung als Dringlichkeitsvorlage vorzusehen.

Eine entsprechende Beschlussempfehlung wird Ihnen noch zugeleitet. Zur Begründung der Dringlichkeit erteile ich dem Vorsitzenden des Sozialausschusses, Herrn Abgeordneten Beran, das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ausführungsgesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes soll zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Die Kreise und kreisfreien Städte sollen ermächtigt werden, die kreisangehörige gemeindliche Ebene mit der Durchführung des Gesetzes zu beauftragen. Diese müssten entsprechende Beschlüsse in den Kreistagen im Laufe des Dezember 2002 herbeiführen. Angesichts mancher Terminierungen von Kreistagssitzungen wäre eine derartige Beschlussfassung nicht möglich, wenn der Landtag seine Beschlussfassung über den Gesetzentwurf erst im Laufe der Dezember-Tagung des Landtags träfe. Aus diesem Grund bitte ich Sie, der Erweiterung der Tagesordnung zuzustimmen.

Ich danke Ihnen, Herr Berichterstatter. Wird das Wort zur Geschäftsordnung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich lasse über die Dringlichkeit abstimmen und verweise auf § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung, wonach eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf als Tagesordnungspunkt 4 a in die Tagesordnung einzureihen. Die Fraktionen mögen sich bitte über den Zeitpunkt des Aufrufs verständigen und mir einen Vorschlag dazu machen. Widerspruch höre ich nicht, dann werden wir so verfahren.

Die Fraktion der FDP hat einen Dringlichkeitsantrag eingereicht:

Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/2250

Der Antrag liegt Ihnen vor. Zur Begründung der Dringlichkeit erteile ich Herrn Abgeordneten Hildebrand das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begründe die Dringlichkeit unseres Antrags. Am 8. November hat der Regierende Bürgermeister Berlins, Herr Wowereit, einen Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften eingebracht. Dieser Gesetzentwurf hat die Möglichkeit einer Öffnung der geltenden Bestimmungen im Bereich der Beam

Schleswig-Holsteinischer Landtag (15. WP) - 72. Sitzung - Mittwoch, 13. November 2002 5387

(Günther Hildebrand)

tenbesoldung bezüglich der Höhe und des Zeitpunkts von Besoldungsanpassungen, der jährlichen Sonderzuwendungen, des Weihnachtsgelds und der Gewährung von Urlaubsgeld für Beamtinnen und Beamte zum Inhalt. Die Bundesratsinitiative des Landes Berlin wurde dann an den Ausschuss verwiesen. Die nächste Sitzung des Bundesrats findet am 29. November statt. Nach Auskunft des zuständigen Ausschussbüros in Berlin wird der Gesetzentwurf dann erneut beraten. Wir können also die Dezembersitzung für die Beratung unseres Antrags nicht abwarten, weil er sonst Gefahr liefe, sich bereits erledigt zu haben.

Eine fristgerechte Einreichung des Antrags war uns auch nicht möglich, weil wir erst den Ausgang der Bundesratssitzung vom 8. November abwarten mussten. Wäre der Gesetzentwurf aus Berlin dort beschlossen worden, hätte sich unser Antrag ebenfalls erledigt.

Eine mögliche spätere Behandlung des von uns kritisierten Gesetzentwurfs im Bundestag spielt für die Dringlichkeit keine Rolle, weil wir als Landesparlament nur die Möglichkeit haben, auf die Haltung der Landesregierung im Bundesrat einzuwirken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie sehr, der Dringlichkeit zuzustimmen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Astrup ebenfalls zur Begründung der Dringlichkeit das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion teilt die Begründung, die der Kollege Hildebrand für die Dringlichkeit gegeben hat, in vollem Umfang. Wir werden der Dringlichkeit zustimmen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen zur Begründung der Dringlichkeit? - Frau Abgeordnete Heinold!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir teilen die Begründung nicht, weil das Thema vorher bekannt war. Wenn Ihnen das Thema wichtig ist, hätten Sie vorher einen ordentlichen Antrag stellen können. Dennoch stimmen wir der Dringlichkeit zu, weil wir

die Debatte gern führen. Alles andere würde einen falschen Eindruck erwecken.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen zur Begründung der Dringlichkeit liegen mir nicht vor. Dann lasse ich auch hierüber ebenfalls unter Verweis auf die Zweidrittelmehrheit nach § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung abstimmen. Wer der Dringlichkeit zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir auch hier einstimmig beschlossen. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Punkt 25 a in die Tagesordnung einzureihen. Ich bitte auch in diesem Fall die Fraktionen, sich über die Redezeit zu verständigen und mir entsprechende Vorschläge zu machen.

Es ist ein weiterer Dringlichkeitsantrag der CDUFraktion angekündigt, der allerdings noch nicht vorliegt. Wir werden ihn dann heute Nachmittag um 15 Uhr aufrufen.

Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln:

Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, 8, 12, 20, 22, 23, 32 und 35 ist eine Aussprache nicht geplant.

Von der Tagesordnung abgesetzt werden soll der Punkt 10.

Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Punkte 4 und 35, Landes-Vergabegesetz und Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Punkte 9 und 33, Änderung des Abgeordnetengesetzes und Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung, sowie die Punkte 7 und 17, Änderung des Landesaufnahmegesetzes und Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes.

Fragen zur Fragestunde liegen nicht vor.

Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 27. Tagung.

Wir werden unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause jeweils bis längstens 18 Uhr tagen.

Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren.

Bevor ich Punkt 19 der Tagesordnung aufrufe und damit offiziell in die Tagesordnung eintrete, begrüße

(Präsident Heinz-Werner Arens)

ich Gäste. Ich begrüße auf der Tribüne Mitglieder des Stenographenvereins Schleswig sowie Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte der Hauptschule Nortorf. Herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich begrüße in der Loge unter anderem unsere ehemaligen Kollegen, die Abgeordneten Wiebe und Johna. Seien Sie ebenfalls herzlich willkommen.

(Beifall)