Guten Morgen, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung.
Wegen dienstlicher Verpflichtungen auf Bundesebene sind Landtagspräsident Ahrens, Ministerpräsidentin Simonis, Ministerin Lütkes und Finanzminister Dr. Stegner beurlaubt.
Auf der Tribüne begrüße ich unsere Gäste. Das sind Gäste der Volkshochschule Krempe und der Innensenator der Hansestadt Lübeck, unserer früherer Kollege, Herr Thorsten Geißler, mit seinem Team.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstätten Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 15/3852
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Klug.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Vorschulbereich sind Elternvertretungen bislang nur auf der Ebene der einzelnen Kindertageseinrichtungen gesetzlich abgesichert. Die FDP-Landtagsfraktion will deshalb die Elternmitwirkung im Kita-Bereich durch eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes auf der Kreis- und der Landesebene verankern. Dazu dient der von uns eingebrachte Entwurf.
Wir beantragen erstens, dass im Kita-Gesetz ein § 17 a eingefügt wird, der die Einrichtung von Kreis- und Landeselternvertretungen aus dem Bereich der Kindertagesstätten regelt. Damit erhalten die Kitas - das ist der Sinn der Sache - analog zu den Regelungen der Elternmitwirkung im Schulbereich ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Information und Anhörung bei allen Fragen, die die Entwicklung und die Situation der Kindertagesstätten betreffen. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf dem kommunalen Sektor und die zuständigen Landesministerien sind dann
verpflichtet, jeweils die Elternvertretungen zu informieren und bei allen anstehenden Entscheidungen anzuhören. Nach der derzeitigen Lage ist das, soweit solche Anhörungsbeteiligungsfragen auftauchen, sozusagen eine Frage der freiwilligen Überzeugung der zuständigen Behörden.
Der zweite Artikel unseres Entwurfs sieht außerdem vor, dass die Vorsitzenden der regionalen Elternvertretungen mit beratender Stimme einen Sitz im jeweiligen Jugendhilfeausschuss erhalten, sodass auch über diese zweite Form der Beteiligung der Elternschaft über die Ebene der einzelnen Kita hinaus auf einer höheren regionalen Ebene mehr Elternmitwirkung erreicht wird.
Als Zusammenschlüsse örtlicher Elternvertretungen von Kitas hat sich die Elternschaft aus diesem Bereich in jüngster Zeit stärker organisiert. Es ist mittlerweile auch eine Landeselternvertretung gebildet worden. In den Gesprächen, die wir mit dieser Landeselternvertretung in den letzten Monaten geführt haben, ist der Wunsch an uns herangetragen worden, so etwas wie eine Gleichstellung mit den Elternvertretungen im Schulbereich zu erreichen. Wir halten diesen Wunsch der Elternschaft aus dem Bereich der Kitas für absolut gerechtfertigt. Wir halten es für geboten, unsere landesgesetzlichen Regelungen in diesem Sinne zu novellieren.
Wir sind der Meinung, dass im Zusammenhang mit der viel höheren Gewichtung, auch der Bedeutung, die die Kindertageseinrichtungen für die frühkindliche Bildung haben - das ist ein Erkenntnisprozess, der sich in der Politik mittlerweile durchzusetzen beginnt -, die Beteiligung der Elternschaft bei der weiteren Entwicklung von Kindertagesstätten ein ganz wesentliches Element darstellt. Der Wunsch aus der Elternschaft, eben diese formell abgesicherten Beteiligungsrechte zu erhalten, ist gerechtfertigt und wir bitten Sie darum, diesem Gesetzentwurf unserer Fraktion zuzustimmen.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir, die SPDFraktion, machen uns immer stark für mehr Mitspracherecht und mehr Mitverantwortung in den unter
schiedlichsten politischen Bereichen. So haben wir auch erfreut wahrgenommen, dass sich vor einiger Zeit die Landeselternvertretung gegründet hat, und haben sofort Kontakt aufgenommen und Gespräche mit dem Vorstand der Landeselternvertretung geführt. Das ist uns außerordentlich wichtig, weil die Gespräche und Informationen, die auf diesem Wege fließen, für beide Seiten sehr fruchtbar sind und zu Erfolgen führen.
Die Landeselternvertretung ist schon in diesem Jahr an Gesprächen mit dem Fachministerium und den Verbänden bei Veränderungen der Kindertagesstättengesetze beteiligt worden. Ich finde das ganz wichtig, weil die Anregungen und Ideen, die dort geboren werden, in die Gespräche einbezogen werden können. Überhaupt bin ich der Meinung, dass die Mitverantwortung und die Mitsprache im politischen Bereich gerade im Bereich der Kindertagesstätten sehr gut funktioniert und dass so auch weiter gearbeitet werden kann.
Im nächsten Jahr wird es Gespräche zur Neuordnung und Neustrukturierung der Kindertagesstättenfinanzierung geben müssen. In diesem Zusammenhang wird sicherlich darüber nachgedacht werden müssen, wie die Elternvertretungen hier einbezogen werden. Insofern ist das ein wichtiger Beitrag. Ich verstehe den Antrag der FDP auch in Richtung mehr Mitverantwortung und mehr Mitspracherecht. Deswegen ist es wichtig, dass wir darüber nachdenken. Die Kreiselternbeiräte gibt es in unterschiedlichen Bereichen. In meinem Heimatkreis Segeberg gibt es noch keinen Elternbeirat auf Kreisebene. Diese Kreiselternbeiräte haben sich bisher auch ohne eine gesetzliche Grundlage gebildet und haben gearbeitet. Insofern ist das ein Feld, über das wir nachdenken müssen.
Sie beantragen jetzt, das gesetzlich zu verankern. Ich denke allerdings, das kann man nicht so im Vorbeigehen beschließen. Wir müssen etwas genauer darüber nachdenken und müssen im Fachausschuss darüber beraten, wie wir damit umgehen und in welcher Form die Beteiligung sein wird. Deswegen beantrage ich für die SPD-Fraktion, diesen Antrag an den zuständigen Sozialausschuss zu überweisen, um das dann genau und intensiv zu beraten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten in diesem Jahr einen französischen Austauschschüler, und wenn wir ihn gefragt haben: „Wollen wir etwas machen?“, dann sagte er: „Ja, warum denn nicht“. Dieser Gedanke ist mir bei dem Gesetzesantrag der FDP gekommen: Warum denn nicht?
Es ist eine sinnvolle Geschichte, eine solche Regelung zu treffen, und auf den Gedanken hätten wir eigentlich alle schon vorher kommen können. Die Eltern haben damit jene Mitwirkung, die sie ohnehin vor Ort konkret schon haben, die in den Schulen Wirklichkeit ist. Dies könnte dazu führen, dass eine stärkere Bindung und Verantwortlichkeit der Eltern zu den Geschehnissen aufgebaut wird.
Wenn man den Vorhalt zu hören bekäme, das erzeuge Kosten und Aufwand, so könnte man nur sagen, dass Kosten und Aufwand in keinem Verhältnis zu dem Nutzen stehen, der hiermit verbunden wäre. Alles Notwendige ist von den Kollegen schon gesagt worden. Ich verzichte deshalb darauf, weitere Argumente vorzutragen - dies umso mehr, als die Begründung von dem Kollegen Klug kam, der immer für Qualität steht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An diesem schönen, friedlichen Morgen möchte natürlich auch ich kein Wasser in den Wein gießen. Ganz im Gegenteil! In den Auseinandersetzungen um die Qualität der Kindertagesstätten ist die Organisationskraft der Eltern landesweit gewachsen. Das freut uns. Seit einiger Zeit gibt es eine stabile Elternvertretung auf Landesebene. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass diese in der Arbeitsgruppe der Landesregierung zur Qualitätsentwicklung der Kindertagesstätten gleichberechtigt mit den anderen Kostenträgern entscheidet.
Inzwischen liegen auch schon Bildungsempfehlungen vor. Wir dürfen auf die Untersuchungen bezüglich der Kostenentwicklung in den Kreisen und der Kostenverteilung unter den Kostenträgern gespannt sein. Hier wird uns demnächst sicherlich eine Botschaft erreichen. Das ist für die Entscheidungsfindung betreffend Kindertagesstättengesetz - diese Entschei
dung steht im nächsten Jahr an - nicht unerheblich. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde eingebracht, bevor die große, schon geplante Kindertagesstättennovelle vorgelegt wird. In Letztere hätten zumindest wir auch eine entsprechende Regelung aufgenommen. Sie von der FDP kommen uns nun zuvor.
nicht lange zuzuwarten, die rechtliche Verankerung elterlicher Mitwirkung auf Landesebene und die Stärkung der Elternrechte vor Ort voranzutreiben. Herr Klug, ich kann verstehen, was Sie dazu motiviert hat.
In vielen Kreisen und Kommunen gibt es ja im Augenblick erbitterte Auseinandersetzungen über Kosten und die Wahrung von Kindertagesstättenstandorten. Wir haben es auf Landesebene eigentlich nicht verstanden, dass die kommunale Autonomie zu dieser Art von Standortdiskussion missbraucht wird. Wir sehen das mit Sorge. Insofern brauchen wir auch starke Elternvertretungen vor Ort. Wir wissen, dass die Eltern in Schleswig-Holstein einen besonders hohen Beitrag zum Funktionieren der Kindertagesstätten leisten. Dies wird deutlich, wenn wir mit anderen Ländern vergleichen. Insofern ist es nur konsequent, dass entsprechende Mitwirkungsrechte beispielsweise im Jugendhilfeausschuss gesetzlich verankert werden.
Der Gesetzentwurf stellt einen pragmatischen Vorschlag dar, die Elternmitwirkung zu stärken. Wir schlagen hierzu eine Anhörung vor. Von unserer Seite aus werden wir uns jedenfalls dafür einsetzen, dass das Anliegen des Gesetzentwurfs bald realisiert wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der SSW begrüßt den Gesetzentwurf der FDP zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kitas.
Die FDP will in Anlehnung an die Elternbeiräte im schulischen Bereich mit ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass nunmehr in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt Elternvertretungen für die Kitas geschaffen werden.
Der SSW hat sich schon immer für mehr Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft eingesetzt. So hat sich der SSW auch für die gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Betrieben oder öffentlichen Verwaltungen eingesetzt und ebenso für die Drittelparität in den Schulkonferenzen.