Astrid Höfs

Sitzungen

15/7 15/29 15/62 15/67 15/72 15/74 15/102 15/116 15/132 15/133 15/134

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die thematische Untersuchung der OECD über die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung wurde in den unterschiedlichsten Ländern durchgeführt. Diese Länder sind hinsichtlich der Bedingungen im sozialen, ökonomischen und politischen Kontext unterschiedlich und sehen auch in ihrem politischen Ansatz die Betreuung, Bildung und Erziehung kleiner Kinder völlig anders. Das Expertenteam beschränkte sich, wie wir schon gehört haben, nur auf wenige Bundesländer. Schleswig-Holstein war leider nicht dabei. Wäre dies der Fall gewesen, so wäre dies, denke ich, für uns noch interessanter.
Die kontextuellen Aspekte haben einen wesentlichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der deutschen
Betreuungsangebote. Dazu zählen zum Beispiel auch die Demographie, der Arbeitsmarkt, die Beschäftigungsanalyse, das Konzept der Sozialpädagogik. Auch Mutterschutz und die Elternzeit, die Angebotsstruktur in Ost und West sowie auch die Finanzierung der Leistungen, die berufliche Bildung und die Aufrechterhaltung der Qualität fließen in den Bereich der aktuellen Politik ein.
Die Untersuchungsgruppe kam zu dem Ergebnis, dass die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in Deutschland wirklich viele Stärken und Ressourcen hat. Das muss man auch einmal hervorheben.
Deutschland besitzt eine lange Tradition mit gehaltvollen Konzepten einschließlich des sozialpädagogischen Ansatzes mit seinem Verständnis für Bildung, Betreuung und Erziehung als miteinander verbundenen Merkmalen einer frühkindlicher Förderung. Der Bericht sagt, der englische Sprachraum könne eigentlich eine ganze Menge von uns, von diesem ganzheitlichen Ansatz, lernen.
Das deutsche System ist vor allen Dingen in den neuen Bundesländern sehr gut ausgebaut. Bei uns ist es zwar noch nicht so, aber die neuen Bundesländern sind in diesem Bereich wirklich führend und liegen unter den OECD-Ländern an der Spitze. Ein progressiver Ausbau ist allerdings auch in den alten Bundesländern zu beobachten.
Die Kindertagesstätten bieten vielfältige Angebote für Eltern. Gemischtaltrige Kindergruppen liegen offensichtlich im Trend. Die deutschen Kindertagesstätten sind landesweit gut ausgestattet. Die Frau Ministerin hat bereits darauf hingewiesen. Sie sind nicht auf Gewinn ausgelegt, und vor allem bieten sie ein Angebot für Kinder nicht nach Herkunft und Familieneinkommen.
Die große Offenheit für Veränderungen einschließlich eines quantitativen und qualitativen Ausbaus der Leistungen für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung und einer Versorgung, die das Wohl der Kinder ebenso im Zentrum sieht wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wird ebenfalls herausgestellt. Zudem wird festgestellt, dass ein solides Fundament für den weiteren Ausbau vorhanden ist, und es wird ein Bedarf an nationaler Planung gesehen, um ein System zu entwickeln, das den Bedürfnissen aller Kinder sowie den sich ändernden Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht.
Es müssen neue Lösungen gefunden werden, die die Interessen der kleinen Kinder und gleichzeitig die
Chancengleichheit für Frauen in der Gesellschaft berücksichtigen.
Es wird festgestellt, dass den Eltern geholfen wäre, wenn der Bund in Abstimmung mit den Ländern eine langfristige Strategie erarbeitete, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab drei Jahren sukzessive herabzusetzen, bis zu einem Kindergartenanspruch ab dem Alter von 12 Monaten.
Das ist in den neuen Bundesländern bereits erfüllt. In Schleswig-Holstein können nur wenige Kinder einen Krippenplatz finden. Insgesamt haben die neuen Bundesländer einen Bedarf für diese Altersgruppe von 37 %, die EU-Empfehlung von Barcelona sieht bis 2010 eine Versorgung von 33 % vor. Das müssen wir jedenfalls noch erarbeiten.
Wir müssen den jungen Eltern einfach bessere Möglichkeiten bieten, um Familie und Beruf zu vereinbaren. Es ist ja schon länger bekannt, dass die Geburtenzahlen zurückgehen. Wir müssen Anreize bieten, damit sich junge Menschen wieder für Kinder entscheiden.
Der Bericht macht deutlich, dass in Deutschland 8 % der 5- bis 6-Jährigen keine Kindertagesstätte und nur 64 % der Kinder aus sozial schwächeren Familien eine Kindertagesstätte besuchen. Diese Zahl ist viel zu gering. Hieran ist auch ganz deutlich zu erkennen, dass Chancengleichheit überhaupt nicht mehr gegeben ist. Daran muss deutlich gearbeitet werden. Wenn die Eltern nicht selbst erkennen können oder wollen, dass ein großer Chancenverlust für ihre Kinder besteht, müssen wir uns fragen, ob wir nicht über eine Kindertagesstättenpflicht nachdenken sollten. Denn es kann nicht sein, dass die Herkunft der Kinder über ihren nachfolgenden Bildungsweg entscheidet.
Wir wollen in Schleswig-Holstein Bildung noch verbessern, obwohl dies bereits angeschoben ist. Frau Ministerin Erdsiek-Rave hat auch die bislang ungenutzte Personalressource der Männer angesprochen. Wir halten es auch für wichtig, diese Frage noch einmal zu diskutieren.
Der Länderbericht zeigt wichtige Felder auf, die zeitnah bearbeitet werden müssen. Ich denke, wir brauchen für unsere Kinder eine optimale Betreuung, Bildung und Erziehung, damit sie einen besseren Start in die Schule haben und in ein lebenslanges Lernen einsteigen können.
Ich höre jetzt auf, weil ich meine Redezeit schon lange überschritten habe, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Ich möchte die Anmerkung von Herrn Dr. Klug nicht einfach so stehen lassen, weil er einen falschen Artikel zitiert. Dieser Artikel - das hätten Sie sich gerne einmal ein bisschen genauer anschauen können - macht mich sehr ärgerlich, weil dieser Artikel davon ausgeht, dass eine allein erziehende Mutter mit vier Kindern - so wird es dargestellt - 800 € im Monat habe und davon noch 120 € für ihr Kind bezahlen müsse. Davon - das steht im Artikel - habe sie alles zu bestreiten: Miete, Heizung und so weiter.
Wenn Sie sich ein bisschen auskennen würden, würden Sie gleich merken, dass eine allein erziehende Mutter nach ALG II allein für vier Kinder im Alter von unter 15 Jahren 828 € bekommt. Dazu kommt ihr eigener Betrag. Dazu kommt ein Zuschlag für Alleinerziehende. Es kommen noch Beträge für Heizung,
Krankenkasse, Miete und so weiter dazu. Vor diesem Hintergrund tränen den Menschen, die wenig Geld haben, wirklich die Augen, wenn sie hören, wie viel diese Frau bekommt. Wenn eine solche Person dann trotzdem nichts für ihr Kind aufbringen kann, bin ich auch sehr ärgerlich.
Zugegeben: Es ist ein zweiter Aspekt dabei. Es kann durchaus sein, dass im Kreis Segeberg diese 120 € eventuell infrage gestellt werden. Der Kreis Segeberg hat seine Sozialstaffel nicht angepasst. Er hat sie einfach - weil diese Frau jetzt mehr hat als mit der früheren Sozialhilfe - in die Sozialstaffel einsortiert. Das Problem ist aber erkannt und es wird daran gearbeitet. Das aber einfach so ungeprüft zu übernehmen, finde ich ein bisschen wenig gut; das muss ich schon sagen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion befürwortet es natürlich grundsätzlich, die Mitverantwortung der Eltern auf Landesebene, auf Kreisebene und auf örtlicher Ebene zu stärken und gesetzlich zu verankern. Wir begrüßen es auch ausdrücklich, dass sich die Elternvertretungen gegründet haben und weiter bilden werden. Das haben wir auch schon in der Dezember-Tagung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgetragen. Das sehen wir überhaupt nicht anders.
Herr Dr. Klug, aber der Zeitrahmen von Dezember 2004 bis jetzt ist uns einfach zu eng, um darüber
abzustimmen. Denn es ist uns vollkommen klar und auch allen anderen bekannt, dass dort natürlich ein bisschen mehr zu berücksichtigen ist.
Bei einer Änderung des Kindertagesstättengesetzes sind ja nicht nur die Zuständigkeiten des Landes betroffen. Daher ist es schon wichtig, mit den Zuständigen und Betroffenen darüber zu sprechen und ein ordentliches Verfahren anzustreben, das heißt, eine Änderung nicht einfach über das Knie zu brechen oder ruckzuck zu beenden.
Die Zuständigkeiten der Kommunen sind in jedem Fall zu berücksichtigen. Die Träger sind betroffen. Es ist natürlich ganz wichtig, dass auch die Elternvertretungen gehört werden müssen.
Ich halte es für sinnvoll, die Gesetzesänderung sorgfältig zu beraten, und das wollen wir gern tun. Alle Zuständigen und Beteiligten müssen sorgfältig gehört werden, sie müssen ihre Anregungen einbringen und gegebenenfalls Bedenken äußern können.
Daher werden wir Ihrem Gesetzentwurf, auch wenn Sie ihn jetzt noch einmal abstimmen lassen, hier nicht zustimmen. Das haben wir schon im Sozialausschuss signalisiert. Wir werden diese Initiative in der neuen Wahlperiode - wie wir schon ausgeführt haben - sofort wieder aufnehmen lassen und gern darüber diskutieren. Darin sind wir uns auch mit der Landeselternvertretung einig. Auch die sind unserer Meinung, dass wir das sorgfältig aufarbeiten. Wir sind sehr froh darüber, dass wir hier Zustimmung haben. Sie haben die Chance, das mit uns in der nächsten Wahlperiode zu beraten.
Wir sind immer für geordnete Verfahren und wollen alle zu Wort kommen lassen. Dieses wichtige Thema werden wir in der nächsten Wahlperiode gut abarbeiten.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir, die SPDFraktion, machen uns immer stark für mehr Mitspracherecht und mehr Mitverantwortung in den unter
schiedlichsten politischen Bereichen. So haben wir auch erfreut wahrgenommen, dass sich vor einiger Zeit die Landeselternvertretung gegründet hat, und haben sofort Kontakt aufgenommen und Gespräche mit dem Vorstand der Landeselternvertretung geführt. Das ist uns außerordentlich wichtig, weil die Gespräche und Informationen, die auf diesem Wege fließen, für beide Seiten sehr fruchtbar sind und zu Erfolgen führen.
Die Landeselternvertretung ist schon in diesem Jahr an Gesprächen mit dem Fachministerium und den Verbänden bei Veränderungen der Kindertagesstättengesetze beteiligt worden. Ich finde das ganz wichtig, weil die Anregungen und Ideen, die dort geboren werden, in die Gespräche einbezogen werden können. Überhaupt bin ich der Meinung, dass die Mitverantwortung und die Mitsprache im politischen Bereich gerade im Bereich der Kindertagesstätten sehr gut funktioniert und dass so auch weiter gearbeitet werden kann.
Im nächsten Jahr wird es Gespräche zur Neuordnung und Neustrukturierung der Kindertagesstättenfinanzierung geben müssen. In diesem Zusammenhang wird sicherlich darüber nachgedacht werden müssen, wie die Elternvertretungen hier einbezogen werden. Insofern ist das ein wichtiger Beitrag. Ich verstehe den Antrag der FDP auch in Richtung mehr Mitverantwortung und mehr Mitspracherecht. Deswegen ist es wichtig, dass wir darüber nachdenken. Die Kreiselternbeiräte gibt es in unterschiedlichen Bereichen. In meinem Heimatkreis Segeberg gibt es noch keinen Elternbeirat auf Kreisebene. Diese Kreiselternbeiräte haben sich bisher auch ohne eine gesetzliche Grundlage gebildet und haben gearbeitet. Insofern ist das ein Feld, über das wir nachdenken müssen.
Sie beantragen jetzt, das gesetzlich zu verankern. Ich denke allerdings, das kann man nicht so im Vorbeigehen beschließen. Wir müssen etwas genauer darüber nachdenken und müssen im Fachausschuss darüber beraten, wie wir damit umgehen und in welcher Form die Beteiligung sein wird. Deswegen beantrage ich für die SPD-Fraktion, diesen Antrag an den zuständigen Sozialausschuss zu überweisen, um das dann genau und intensiv zu beraten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte über diesen Tagesordnungspunkt gern unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der gesamten Ausbildung für Erzieherinnen diskutieren, nicht nur speziell unter dem Gesichtspunkt der Hochschulausbildung im Bereich Elementarpädagogik. Unsere Kindertagesstätten haben einen eigenen Erziehungs- und Betreuungsauftrag und einen eigenständigen Bildungsauftrag. Das ist ganz klar. Nach unseren Erfahrungen bringen die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertagesstätten auch gute Voraussetzungen mit, um die vielfältigen Anforderungen zu bewältigen. Aber auch gute Arbeit ist noch verbesserungsfähig. So sehe ich das in jedem Falle auch hier. Das hat im Wesentlichen etwas mit den geänderten gesellschaftlichen Bedingungen zu tun.
Herr Dr. Klug, Sie haben es schon angesprochen: Bei den Kindern sind heute die unterschiedlichsten Probleme festzustellen. Die Lebensbedingungen und andere Begleiterscheinungen sind für die Kinder heute
anders als noch vor einigen Jahren. Dies wird in den Kindertagesstätten deutlich. Ich denke hier insbesondere an die Sprachkompetenz der Kinder - es ist mir sehr wichtig, dass es in dieser Hinsicht eine Änderung gibt - und an die vielfältigen Bewegungsstörungen, die ebenfalls einen sehr wesentlichen Aspekt darstellen. Sie haben vorhin eine Zahl genannt, die mir überhaupt nicht behagt. Nach den Schuleingangsuntersuchungen der letzten Jahre weist jedes zehnte Kind Störungen auf, die im Endeffekt wirklich schulrelevant sind. Das ist ein in unterschiedlicher Hinsicht ganz wesentlicher Punkt, nicht speziell auf Sprachkompetenz oder Bewegung bezogen, sondern auch auf alle anderen Störungen. Jedes zehnte Kind bringt inzwischen Störungen mit. Die vorhandenen Defizite sind für die spätere Lernfähigkeit entscheidend.
Wir sehen das Hochschulstudium allein nicht als Gewähr für eine bessere Erziehung unserer Kinder. Es kann so auch nicht als einzige Maßnahme gewertet werden.
In den Kindertagesstätten finden wir bereits unterschiedliche Berufsfelder: Die Erzieher und Erzieherinnen, die sozialpädagogischen Assistenten und die Sozialpädagogen. Es gibt also in diesem Arbeitsfeld schon eine Fachhochschulausbildung.
Es ist jetzt vor allem an der Zeit, die bisherige Erzieherinnenausbildung zu verändern. Es geht darum, hier eine deutliche qualitative Verbesserung zu erbringen.
Die müssen wir jetzt haben und es ist ganz wichtig, das jetzt zu machen. Lerninhalte sollten allerdings nicht nur in derAusbildung in den Fachschulen überprüft und verbessert werden, sondern auch die Lerninhalte an den Fachhochschulen für Sozialpädagogik könnten überdacht und überprüft werden. Es ist heute schon möglich, in diesem Bereich Elementarerziehung als Schwerpunkt zu wählen. Das kann zügig erweitert und verändert werden.
Es besteht auch jetzt schon die Möglichkeit, Sozialpädagoginnen für die Arbeit in Kindertagesstätten einzustellen.
Wir, der Facharbeitskreis der SPD-Landtagsfraktion, haben uns in den letzten Monaten intensiv mit der
Situation der Ausbildung der Erzieherinnen befasst. Wir haben verschiedene Fachkräfte befragt und gehört und haben uns über die Situation dort informiert. Wir sind der Meinung, dass vorrangig die Ausbildung der Erzieherinnen qualitativ verbessert werden muss. Das kann schnell umgesetzt werden und das wird dann auch für die Kinder sichtbar zu einem schnellen Erfolg.
Ausbildung sollte in der EU möglichst vergleichbar sein. Der Meinung bin ich auch. Das sehe ich wie Sie. Allerdings sehe ich das vorrangig als einen Gewinn für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, nicht in erster Linie für die Kinder. Es geht darum, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen möglichst schnell einen Arbeitsplatz in einem EU-Land finden können, wenn sie eine vergleichbare Ausbildung haben. Das ist natürlich nur in zweiter Linie auch für die Kinder ein Gewinn, weil sie als zukünftige EUMenschen oder -Arbeitnehmer eine bessere Chance auf dem eigenen Arbeitsmarkt haben. Die Kinder haben also erst später einen Gewinn davon.
Ich verweise auf die Fachschule für Erzieherinnen in Neumünster, die eine sehr gute Erzieherinnenausbildung anbietet. Dort ist es inzwischen gang und gäbe, dass zum Beispiel ein Teil der Ausbildung im europäischen Ausland angeboten wird. Ich hebe hier auch die Bedeutung der Europaschulen hervor. Auch das besondere Engagement dieser Schulen ist hier zu betonen. Das halte ich für ausgesprochen wichtig.
Wir möchten den Gesamtaspekt dieses Themas mit Ihnen im Ausschuss gern diskutieren und den Antrag deshalb dorthin überweisen, damit die Maßnahmen, die jetzt erforderlich sind und sofort ein sichtbares Ergebnis zeigen, vorangebracht werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist alles gesagt. Herr Kalinka, ich habe einfach das Gefühl, Sie wollen überhaupt gar nicht, dass diese Absprache zustande kommt, denn Sie unternehmen wirklich alles, um das Ganze noch zu unterlaufen.
Sie erklären ständig irgendwelche Bedingungen, die eingehalten werden oder von Ihnen sozusagen präsentiert werden sollen. Durch die Aussagen des Landkreistages und dadurch, dass die Mittel zurückgezogen worden sind, ist eine Beteiligung der Wohlfahrtsverbände gar nicht mehr einzufordern. Dadurch, dass diese Erklärungen von Ihnen ständig stattgefunden haben, ist es so, dass Sie gar nicht mehr an den Tisch zurück können. Ich denke, man kann nicht immer
weiter anfordern, dass die Standardfreigabe zustande kommt, denn irgendwo müssen wir auch Bedingungen schaffen, die den Kindern noch gerecht werden. So geht es in jedem Fall nicht!
Ich muss noch einmal fragen: Wenn Sie die kommunalen Landesverbände noch berufen, dann frage ich mich wirklich, ob man mit den kommunalen Landesverbänden unter diesen Bedingungen noch Verträge abschließen und verhandeln kann, wenn sie gar nicht autorisiert sind, hier zu verhandeln und zurückziehen. Ich frage mich, was das Ganze soll. Darauf müssen wir in Zukunft Rücksicht nehmen.
- Darüber müssen wir nachdenken. In jedem Fall ist es so, dass das Land mehr Geld zur Verfügung stellt. Der Spielraum ist auch so, dass 2004 ausreichend Geld da sein wird. Das werden Sie erleben, das kann ich Ihnen versprechen!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Herr Kalinka, Ihre Rede war nur peinlich. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Wenn Sie mit dem Sozialausschuss nach Oslo gefahren wären, hätten Sie einen ganz anderen Wissensstand. Sie hätten bestimmt einige Dinge hier nicht sagen können.
Sie haben Gelegenheit gehabt, in der Novemberausgabe von „Der Landtag“ einiges nachzulesen. Dort ist darüber nämlich berichtet worden. Ich finde, die Patientenbrücke von Schleswig-Holstein nach Oslo hat einen guten Eindruck gemacht. Ich finde, es ist ein guter Bericht - er ist auch gut angekommen -
über grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Die Vorträge von Gesundheitsexperten aus Norwegen und Deutschland und die Gespräche, die wir dort geführt haben - wir hatten Vertreter von AOK, VdAK und Krankenhausgesell
schaft dabei -, waren ganz wichtig. Es ist dort gut angekommen, dass wir dagewesen sind. Das hat den Vertretern in Oslo sehr gefallen. Es ist ein guter Kontakt gewesen. Es ist ein schönes Beispiel für Wissensaustausch. Im Übrigen sollte die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches zwischen den Mitarbeitern im Gesundheitsdienst gegeben sein. Das ist eine wichtige und bedeutungsvolle Aufgabe.
Es ist hilfreich zu sehen, wie sich unsere Nachbarländer bestimmten Aufgaben stellen und wie sie damit umgehen. Es ist auch wichtig zu sehen, wie wir mit unseren Krankenhausaufgaben und der Versorgung alter Menschen umgehen. Es ist auch wichtig zu wissen, wie die anderen Länder die Aufgaben lösen und wie wir sie regeln. In jedem Fall ist unser Besuch dort sehr positiv aufgenommen worden. Das Signal, das wir mitbekommen haben, dass die Patientenbrücke Norwegen - Schleswig-Holstein weitergeführt werden soll, ist ein gutes Signal, das wir hier empfangen haben.
Es bedeutet natürlich auch: In jedem Fall ist es wichtig, das Gespräch miteinander zu führen. Das führt immer zu neuen Erkenntnissen und Anregungen.
Die unterschiedliche Struktur des Gesundheitswesens in den europäischen Staaten scheint manchmal eine einheitliche Gesundheitspolitik fast unmöglich zu machen. Die Finanzierungsgrundlagen und die Verhältnisse in der Gesundheitspolitik sind in den einzelnen EU-Ländern sehr unterschiedlich. Und trotzdem haben die grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen in den letzten Jahren ganz deutlich an Bedeutung gewonnen.
Mit der zunehmenden Mobilität der Menschen - sei es als Touristen oder auch als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Grenze hinweg - werden auch an grenzüberschreitende Gesundheitsleistungen vermehrt Forderungen gestellt. Sie werden immer bedeutender. So wünscht zum Beispiel ein großer Teil der Versicherten, dass Gesundheitsleistungen ohne vorherige Genehmigung im Ausland in Anspruch genommen werden können. Davon haben Sie sicherlich auch schon gehört. Ausländische Patienten kommen in unser Land. Im Moment ist gerade ein privates Projekt mit arabischen Patienten im Kreis Segeberg in Vorbereitung. Aber das ist ein privates Projekt. Im Übrigen ist das nicht unsere allernächste Grenze, über die wir hier diskutieren.
Es geht allein um den grenzüberschreitenden Gesundheitsbereich in unserer Nähe.
- Ich habe Sie vorhin auch nicht beschimpft, also lassen Sie mich jetzt ausreden!
In jedem Falle wird es so sein, dass die grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen in unserem Bereich deutlich zunehmen werden. Bereits im Juli 2001 hat der EuGH klargestellt, dass alle Gesundheitsleistungen Dienstleistungen im Sinne des EG-Vertrages sind, deren Inanspruchnahme über Grenzen hinweg nur ausnahmsweise behindert werden darf. Zum Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit stellten die Vertreter der Mitgliedstaaten im Juni 2002 in Luxemburg fest, dass bilaterale oder regionale Vereinbarungen, die die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer Gesundheitssysteme nicht berühren und die mit dem einschlägigen Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, eine wichtige Rolle spielen. Sie unterstreichen die Bedeutung des Informationsaustausches und die Wichtigkeit der Zusammenarbeit, damit unter anderem bei bestimmten Krankheiten, die fachärztlicher Betreuung bedürfen, die wirksamsten Therapien für die Menschen angewandt werden können.
Wir in Schleswig-Holstein leben im grenznahen Bereich und pflegen enge Beziehungen zu unseren dänischen Nachbarn. Die Ostseekooperation ist entscheidend von uns geprägt worden. Da ist SchleswigHolstein, ein Gesundheitsstandort mit leistungsstarken Gesundheitseinrichtungen - ich denke, dass kann man hier ruhig einmal herausstellen -, die richtige Region für grenzüberschreitende Gesundheitsleistungen.
Aus dem vorgelegten Bericht der Landesregierung geht hervor, dass bereits längere Kooperationen zwischen dänischen Einrichtungen und schleswigholsteinischen Krankenhäusern bestehen. Die Kooperationen mit Dänemark bestehen durch den unmittelbaren nachbarschaftlichen Bezug. So stelle ich mir auch ein zusammenwachsendes Europa vor.
Nach dem von uns geforderten Subsidiaritätsprinzip auf europäischer, nationaler und auch auf Landesebene sollen dort Entscheidungen gefällt und Leistungen erbracht werden, wo sie den Bürgern am nächsten sind, in diesem Fall im kommunalen Bereich. Die
anderen Ebenen sollen dafür lediglich die Rahmenbedingungen schaffen.
Wir können die Grenzen ohne Probleme passieren. Die Menschen im Grenzbereich arbeiten oft im Nachbarland. So ist es auch schlüssig, wenn Gesundheitsleistungen über die Grenze hinweg in Anspruch genommen werden können. Die gewachsene Kooperation über die Grenze hinweg hat also zunehmende Bedeutung für die Gesundheitseinrichtungen.
Ich komme zum Schluss. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die Kooperation im Rettungsdienst auf deutscher und dänischer Seite hin. Diese Zusammenarbeit halte ich für ebenso sinnvoll wie Kooperationen der Rettungsdienste über die Kreisgrenzen hinweg. Die Verbesserung des Informationsaustausches und die Zusammenarbeit bei großen Notfallereignissen ist wegweisend für ein zusammenwachsendes Europa. Ich finde, wir sind eine modellhafte Region für Europa. Gerade in einer Grenzregion, wie wir sie an der deutsch-dänischen Grenze haben, ist die Chance groß, so etwas für bestimmte Aufgaben in Europa zu sein und um mehr Verständnis für Europa zu werben. Das ist mir sehr wichtig.
Der wirtschaftliche Aspekt darf nicht außer Acht gelassen werden. Wir müssen uns weiterhin als Gesundheitsland positionieren, unsere Stärke auf diesem Gebiet herausstellen. Die vielen Angebote in der Gesundheitswirtschaft Schleswig-Holsteins sind ganz deutlich zu machen. Wir haben schließlich einen hohen Anteil an Beschäftigten in diesem Bereich.
Ich bin sofort fertig. - Der Bericht der Landesregierung macht deutlich, dass sie sich aktiv an der Entwicklung der europäischen Gesundheitspolitik beteiligt und somit praxisnahe Lösungen für die Patienten und Patientinnen in grenznahen Regionen sucht. Ich bedanke mich ganz herzlich für diesen Bericht. Ich finde, dass die Annäherung der Regionen zu mehr Verständnis füreinander führt. Ich bitte um Überweisung des Berichts an den Europa- und den Gesundheitsausschuss, damit wir ihn dort weiter diskutieren können.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Die Kinderbetreuung ist eine bedeutende Aufgabe und Herausforderung für alle Beteiligten. Das Land Schleswig-Holstein stellt für die Kinderbetreuung jährlich einen erheblichen Zuschuss zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, was die Bedeutung, die wir der Betreuung und Förderung der Kinder beimessen, unterstreicht. In diesem laufenden Haushaltsjahr sind es mehr als 50 Millionen €. Auch zukünftig werden erhebliche Mittel und Zuschüsse zur Betreuung in den Kindertagesstätten bereitgestellt werden.
In der Aufbauphase der flächendeckenden Angebote war die Orientierung der Landesförderung an den Personalkosten sinnvoll. Inzwischen führt die bisherige Förderpraxis allerdings zu ungleicher Behandlung der verschiedenen Kreise. Darüber hinaus ist das bisherige System auch etwas zu schwerfällig. Nachforderungen für Zuschüsse kommen noch Jahre später aus den Kommunen. Dieses System bietet, insbesondere was die Qualität der Angebote betrifft, keine genauen Vergleichsmöglichkeiten. Eine Finanzierung, die gerecht und transparent für alle beteiligten Träger, Gemeinden, Kreise und natürlich für die Eltern ist, ist in jedem Fall von Vorteil. Verbindliche Anforderungen an die Qualität des Angebots der Kindertagesstätten müssen auch eine vergleichbare Förderung innerhalb des Landes Schleswig-Holstein zur Folge haben. Das Finanzierungssystem muss also entsprechend den sich entwickelnden Anforderungen überarbeitet werden.
Sinnvoll ist es auch, inhaltliche Aspekte in die Neuordnung der Finanzierung einfließen zu lassen. An dieser Stelle sage ich: Das kann meines Erachtens
nicht im Sinne des CDU-Antrags sein, der heute vorgelegt wurde. In der vorgesehenen platzbezogenen Förderung müssen die unterschiedlichen Öffnungszeiten Berücksichtigung finden. Gleiches gilt für die unterschiedlichen Betreuungsarten in einem Kindergarten oder einer Kindertagesstätte. Ein Platz in einer Krippe oder in einer kindergartenähnlichen Einrichtung wird anders zu bezuschussen sein als ein Platz in einem Regelkindergarten. Insbesondere der Förderbedarf, wie zum Beispiel im Bereich der Sprachentwicklung, sollte ebenfalls in jedem Falle berücksichtigt werden.
Das Fachministerium hat seine Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Landesförderung für die Kindertagesstätten erarbeitet und den Fraktionen zugeleitet. Nicht nur die Fraktionen haben sich inzwischen mit diesen Eckpunkten beschäftigt und diese diskutiert. Parallel dazu haben auch die Wohlfahrtsverbände und die kommunalen Landesverbände Gelegenheit gehabt, über dieses Finanzierungssystem zu diskutieren. Bedauerlicherweise ist es bisher noch nicht zu einer gemeinsamen Lösung gekommen. Ich halte es für ausgesprochen gut, wenn Träger und Kostenträger, Wohlfahrtsverbände und Landesverbände zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Das muss sehr bald sein, denn die Landesförderung muss zeitgemäß und transparent an den tatsächlichen Leistungen orientiert gewährt werden.
Auch angesichts der finanziellen Situation des Landes ist es gut, wenn wir über ein transparentes Finanzierungssystem verfügen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die intensiven Verhandlungen mit den Verbänden fortzusetzen, damit möglichst schon zum Kindergartenjahr 2003/2004 eine neue Regelung in Kraft treten kann. Auch die Wohlfahrtsverbände und die kommunalen Landesverbände sind aufgefordert, sich konstruktiv und zielführend an der Entwicklung der neuen Fördergrundsätze zu beteiligen.
Zum CDU-Antrag sage ich: Es ist schön, wenn Sie die individuelle Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund verstärken wollen. Gleichzeitig aber fordern Sie auch die Öffnung der Gruppen für eine Größe von 25 Kindern. Das zuzulassen, kann nicht sein. Wie soll dies gehen? Eine sinnvolle Arbeit ist dann nicht mehr möglich. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht mehr zu diskutieren. Genauso verhält es sich eigentlich auch mit den anderen Punkten Ihres Antrags. Sie sagen in dem Antrag, Sie wollen keine Änderung der Förderpraxis. Gleichzeitig wollen Sie die Standards verändern und öffnen. So kann es nicht gehen. Wir lehnen den CDU-Antrag ab, weil Sie eindeutig sagen, die Struktur der Landesför
derung soll nicht geändert werden. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, damit wir möglichst bald zu einer gerechten und transparenten Förderpraxis auf der Grundlage der Eckpunkte des Ministeriums kommen können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur noch einige wenige Sätze sagen. Ganz wichtig ist uns, ein Signal an Eltern, Träger und Kommunen zu senden, dass der Zuschuss für die Kindertagesstätten erhalten bleibt. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag, den wir hier leisten wollen.
Man könnte auf die Idee kommen, dass das nicht sein sollte. Aber auch bei der gegenwärtigen Haushaltslage ist es uns wichtig, die Kindertagesstätten weiterhin zu fördern.
Uns ist sehr daran gelegen, dass die Wohlfahrtsverbände und die kommunalen Landesverbände in die Lösung einbezogen werden. Bisher ist es nicht gelungen, eine gemeinsame Lösung zu finden. An einer gemeinsamen Lösung ist uns jedoch sehr gelegen. Ich würde bei einem so wichtigen Thema ohne die Wohlfahrtsverbände oder die kommunalen Landesverbände nicht entscheiden wollen. Deswegen ist es ganz wichtig, dass die Verbände in die Diskussion eintreten und der Förderpraxis zustimmen.
Wenn Sie sagen, Herr Kalinka, dass keine Eckpunkte zur Diskussion vorliegen, dann weiß ich nicht, was Sie diskutiert haben. Das Ministerium hat schon vor längerer Zeit die Eckpunkte vorgelegt. Wir können sie diskutieren. Es ist auch ganz klar, dass unterschiedliche Punkte zu berücksichtigen sind. Zum Beispiel soll es Anreize für längere Öffnungszeiten geben, weil die Kinder einen gewissen Nutzen daraus ziehen können. Es soll unterschiedliche Förderung für Horte, für Krippen oder für Regelkindertagesstätten geben. Auch der erhöhte Förderbedarf für behinderte Kinder wird berücksichtigt.
Es liegt alles vor. Sie brauchen es nur zu lesen. Wenn Sie in Ihrem Antrag ganz eindeutig sagen, die Struktur solle nicht verändert werden, dann können wir dem nicht zustimmen. Es muss also alternativ abgestimmt werden. Ihren Antrag müssen wir ablehnen.
Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung von Kindertagesstätten hat sich in den vergangenen Jahren bundesweit erheblich gewandelt. Ging es zunächst darum, dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu genügen, liegt der Schwerpunkt nun beim bedarfsgerechten Ausbau und bei weiteren qualitativen Verbesserungen. Schleswig-Holstein war eines der ersten Bundesländer mit einem eigenen Kindertagesstättengesetz. Seit 1988 haben wir nicht nur Investitionen in den Ausbau der Plätze gefördert, sondern später vor allem das pädagogische Personal. Inzwischen stehen rund 86.000 Plätze in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Die freiwillige Förderung durch das Land beträgt über 53 Millionen €.
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wird in Schleswig-Holstein mit einer Deckungsquote von etwa 93 % vollständig erfüllt. In einigen Bereichen gibt es trotz dieser Leistungen immer noch Defizite.
Dieses entnehme ich der Antwort auf die Große Anfrage der Grünen zur Kinderbetreuung in SchleswigHolstein. Diese Antwort auf die Große Anfrage enthält eine reichhaltige Fülle an Zahlenmaterial, mühevoll zusammengetragen. Einige Kreise haben wirklich gute Daten geliefert, andere haben die Fragen offensichtlich nicht so ernst genommen.
Die Ministerin ist darauf eingegangen.
An dieser Stelle gilt mein Dank dem Ministerium, den Kreisen und den Trägern.
Diese Daten sind eine gute Arbeitsgrundlage für uns. Interessant ist durchaus der Einblick in die noch sehr unterschiedlichen Angebote der Kinderbetreuung in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese Einblicke in die Angebote vor Ort waren uns bisher nur bei direkten Besuchen der Kindertagesstätten möglich. Die verschiedenen Bereiche haben offensichtlich unterschiedliche Bedarfe an Kinderbetreuung. Ich hoffe und gehe davon aus, dass sich die jeweiligen Angebote an den örtlichen Anforderungen orientieren, sei es bei den Öffnungszeiten, sei es bei der Art der Betreuung überhaupt, auch wenn dies nur ganz wenige Einrichtungen ausgesagt haben.
Auch wenn die Zahl der Kinder, die einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben, zum Jahr 2003 landesweit schon um 2,3 % sinkt und bis zum Jahr 2010 eventuell weiter bis 14,6 % sinken wird, gibt es aktuell in einigen Regionen zusätzlichen Platzbedarf. Junge Familien haben in vielen Orten des Landes in den letzten Jahren gebaut. Nun fehlen dort Betreuungsangebote für die Kinder. Auf diesen Bedarf müssen die Gemeinden jetzt auch reagieren, damit die Kinder optimal betreut werden.
Eine Möglichkeit zur kurzfristigen Schaffung zusätzlicher Plätze bietet die Einrichtung eines Waldkindergarten. Die Gemeindevertreter haben gar nicht das besondere pädagogische Konzept im Auge. Schnell muss es einfach gehen. Dann stellt sich heraus, dass dieses Angebot den Kindern sehr viel Freude bereitet und sie mit Begeisterung in den Wald laufen. Es ist schließlich etwas ganz anderes, was ihnen da geboten wird. Die meisten Kinder sind gern an der Luft. Die Bewegung tut ihnen einfach gut, die sie sonst kaum noch haben.
Damit bin ich bei den Defiziten, die unsere Kinder heute leider allzu oft haben. Übergewicht und Fehlernährung gehören wie Bewegungsmangel zum Bild der kleinen Kinder. Kindertagesstätten, die ich kenne, haben dies schon lange erkannt und sich zur Aufgabe
gemacht, nicht nur Wissen über gesunde Ernährung zu vermitteln, sondern die Mahlzeiten gemeinsam mit den Kindern zuzubereiten.
Aus dem Bericht des Ministeriums wird auch deutlich, dass ein großer Teil der Kinder im Kindergartenalter bereits logopädisch betreut wird. Denn Sprachentwicklungsverzögerung und Sprachstörung haben fließende Übergänge.
Viele Kinder haben eine auffallend geringe Sprachkompetenz. Das gilt nicht nur für Kinder mit Migrationshintergrund, sondern auch für viele andere Kinder. Mir liegt die ausreichende Sprachkompetenz der Kinder sehr am Herzen. Wenn bereits im Kleinkindalter deutliche Defizite bei der Sprache bestehen, sind ihre Chancen auf Bildung von vornherein schlecht. Da ist es zunächst egal, ob sie über einen zu geringen Wortschatz verfügen oder dem Unterricht in der Schule in einer fremden Sprache folgen müssen.
Im Sommer habe ich das Angebot der dänischen Minderheit angenommen und eine dänische Kindertagesstätte in Flensburg besucht. Dort sind die Anfangsbedingungen für alle Kinder gleich. Die überwiegend deutschsprachigen Kinder sprechen in der Kindertagesstätte nur dänisch. So lernen sie während ihres Aufenthalts sozusagen spielend eine Fremdsprache. Im Übrigen will ich den ständigen Kontakt der Kindertagesstättenkinder zur Grundschule hervorheben. Regelmäßige Besuche in der Grundschule stehen auf dem Plan. Das scheint mir auch eine gute Voraussetzung zu sein, um den großen Bruch nicht zu empfinden, den unsere Kinder erleben, wenn sie eingeschult werden.
Die Kontakte der Kindertagesstättenkinder zur Grundschule sind einfach zu gering. Ein einzelner Besuch in der Grundschule vor der Einschulung ist meines Erachtens einfach zu wenig.
Die Zahlen für die Kinder mit Migrationshintergrund sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten sehr unterschiedlich. Sind es einzelne Kinder, die kein Wort deutsch sprechen, wenn sie in die Kindertagesstätte kommen, lernen sie auch ziemlich schnell die deutsche Sprache. Meist ist dies jedoch nicht der Fall. Das fordert das Personal zusätzlich. Deshalb gehört es auch zu den Plänen des Fachministeriums, künftig die Betreuung der Kinder mit Mitgrationshintergrund stärker zu fördern.
Dies möchte ich hier lobend erwähnen. Es ist von großer Bedeutung.
Mit dem Finanzierungskonzept sollen Anreize zur interkulturellen Erziehung gegeben werden. Ein Praxisversuch mit Kindern mit Migrationshintergrund und Müttern, in dem die Handreichung zur interkulturellen Erziehung entwickelt und erprobt werden soll, ist bereits in Vorbereitung.
Wir wissen seit langem, wie wichtig ein Kindertagesstättenplatz für Kinder und eine Betreuung der Kinder durch gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher ist. Die Kindertagesstättenkinder sind nicht nur lernfähig, sondern auch lernbereit. Die Kindertagesstätten haben, wie vorhin schon gesagt, einen Bildungsauftrag. Kinder sollen in den Kindertagesstätten umfassend befähigt werden, ihr soziales Umfeld wahrzunehmen, kennen zu lernen und auch zu nutzen.
Neugier auf das Lernen in der Schule, Handlungsfähigkeit und Lernfähigkeit sollen gefördert werden. Die Kinder sollen vergleichbare Voraussetzungen für den Schuleintritt haben. Dies halten wir für unabdingbar. Das kann aber nicht bedeuten, dass in den Kindertagesstätten strukturiertes Lernen wie in der Schule eingeübt werden muss. Auch wenn die überwiegende Anzahl der Träger angibt, kein eigenes Konzept zu haben, besteht hier ein deutlicher Nachholbedarf im Bereich der kindlichen Bildung, also Entwicklungsbedarf. Hier müssen neben den Kostenträgern die Einrichtungsträger in die Pflicht genommen werden. Sie machen es sich zu leicht.
So stellt sich sofort die Frage, ob die Kinder in den Kindertagesstätten denn überhaupt auf die Schule ausreichend vorbereitet werden. Ich meine, hier können Verbesserungen erwartet werden.
Ein vorgezogenes Grundschuljahr oder eine Vorschule lehnt die SPD ab.
Dann spreche ich noch das Personal in den Kindertagesstätten an. Ich schließe mich dem Gedanken meines Fraktionsvorsitzenden Lothar Hay an, der gestern angeregt hat, die Ausbildung des pädagogischen Per
sonals neu zu überdenken. In anderen europäischen Ländern wird längst anders damit umgegangen.
Die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher hat dort Fachhochschulniveau. Ich betone, dass die Erziehung und Förderung gerade der Kleinkinder eine ganz entscheidende Rolle für das weitere Lernen und Leben spielt. Gerade in diesem elementaren Bereich ist unsere ganze Aufmerksamkeit gefordert. Wir brauchen aufmerksames und gut geschultes Personal in den Kindertagesstätten. Vielleicht müssen wir wirklich überdenken, ob die Ausbildung des pädagogischen Personals bei uns noch zeitgemäß ist und eventuell überhaupt einen anderen Stellenwert haben soll. Wenn hier schon die Weichen nicht richtig gestellt werden, sind spätere Schwierigkeiten vorprogrammiert. Das ist so, als wenn man den unteren Hemdknopf falsch einknöpft. Auch wenn die folgenden Knöpfe gleichmäßig zugeknöpft werden, bleibt die Schieflage erhalten und ist nicht zu übersehen.
Irgendwann kann es dann zu Problemen kommen. Das haben unsere Kinder nicht verdient. In vielen Orten des Landes gibt es schon über Jahre betreute Grundschulen oder verlässliche Grundschulzeiten. Eine alte gleichstellungspolitische Forderung kann somit erfüllt werden. Auch hier orientieren sich die Angebote offensichtlich an den Bedürfnissen der Regionen. Diese Angebote für Eltern und Kinder können im Umfeld der Schule unterschiedlich ausgestaltet werden. Die Spanne reicht vom Ausspannen nach der Schule über Anregung zu neuen Aktivitäten bis zur fachlichen Begleitung der Hausaufgaben.
Hier möchte ich erwähnen, dass bislang erst wenige Grundschulen ein Mittagessen für die Kinder anbieten und auch nur wenige eine Ferienregelung getroffen haben. Berufstätigen Eltern ist nicht ausreichend geholfen, wenn die Kinder nur zur Schulzeit betreut werden. Schließlich haben nicht alle die Möglichkeit, während der Ferien frei zu haben. Der Besuch einer betreuten Grundschule ist zwar freiwillig, wird aber zunehmend angeboten und in Anspruch genommen. Insgesamt wurden in Schleswig-Holstein allein im letzten Schuljahr 11.718 Kinder betreut. Das sind etwa 10 % der Grundschulkinder. Unser Ziel muss weiterhin die verlässliche Grundschule sein.
Hier sind auch die 80 Schulen zu nennen, die zukünftig mit Ganztagsangeboten ausgebaut werden sollen. Die Ganztagsbetreuung stellt einen wesentlichen Beitrag zur Integrationsförderung in jeder Hinsicht dar und ist gut geeignet, Benachteiligungen auszuräumen.
Wünschen würde ich mir auch, dass pädagogisches Personal, Eltern und Lehrkräfte sinnvoll zusammenarbeiten.
Im Großen und Ganzen gibt es eine breite Versorgung mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten in SchleswigHolstein. In einigen Kreisen fehlen Krippenplätze, in anderen Hortplätze. Während im Kreis Segeberg in 22,8 % der Einrichtungen Hortplätze zu finden sind, gibt es offensichtlich im Kreis Steinburg überhaupt keine Hortplätze. Hier sind die Kreise besonders gefragt, im Rahmen ihrer Planungshoheit die Bedarfe zu erheben und gemeinsam mit den Gemeinden passgenaue Angebote zu schaffen. Die Angebote der Krippenplätze und Hortplätze sind in allen Gemeinden noch verbesserungsfähig. Es wird auf die Gemeinden und Städte eine intensive Arbeit im Kinderbetreuungsbereich zukommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerpräsidentin Simonis, ich bedanke mich bei Ihnen für den zum Antrag der CDU gegebenen Bericht.
Grundsätzlich begrüße ich jede Gelegenheit, im Parlament über europäische Fragen zu debattieren. Leider ist das Medienecho nach solchen Debatten und Berichten sehr mäßig, um es vorsichtig auszudrücken.
Bezogen auf diesen CDU-Antrag ist zu befürchten, dass es wieder so sein wird; denn wie titelte „Die Welt“ am 18.03. über den Europäischen Rat von Barcelona? - „Viel Lärm, noch mehr Aufwand und einige laue Ergebnisse“.
Wenn solche Anträge regelmäßig anlässlich der Tagung der Fachminister vonseiten der CDU gestellt werden, um bei der Landesregierung nachzufragen, ob sie ihre europäischen Hausaufgaben gemacht hat, dann wird das Interesse an europäischer Politik bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht zunehmen. Zu offensichtlich ist in diesem Fall, dass die CDU mit ihrem Antrag versucht, die Landesregierung vorzuführen und ihre Europakompetenz infrage zu stellen.
Der Europäische Rat von Barcelona war kein strahlender Stern am europäischen Himmel. Der Bundeskanzler fasste es dann auch einfach wie folgt zusammen: „Für mich war entscheidend, dass die Richtung stimmt.“
Das Kernergebnis von Barcelona war ein lauer Kompromiss zur Liberalisierung der europäischen Energiemärkte. Außerdem wurde beschlossen, dass 90 % der Kinder in Europa bis 2010 einen Kindertagesstättenplatz haben sollen und jedes kleine Kind in Zukunft zwei Fremdsprachen lernen soll.“
Ich weise in diesem Zusammenhang auf die bisherigen Erfolge der Landesregierung Schleswig-Holsteins gerade im Kindertagesstättenbereich hin. Mehr als 85.000 Kinder besuchen täglich eine Kindertagesstätte. Das sind gut 80 % der Drei- bis Sechsjährigen. Jedes vierte Kind hält sich täglich mehr als sechs Stunden in einem Kindergarten auf. Das Land beteiligt sich allein im Jahre 2002 mit 53,2 Millionen € an den direkten Kosten der Kinderbetreuung und indirekt über die Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände als Träger vieler Kindertagesstätten.
Die Anzahl der Betreuungsplätze für drei- bis sechsjährige Kinder in den Kindertagesstätten deckt den Bedarf. Darüber hinaus ist ein Ausbau der flexiblen Öffnungszeiten notwendig.
Das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren und für Kinder im Schulalter wurde ebenfalls ausgebaut. Im Moment arbeitet die Landesregierung an einem Konzept, das durch Staffelung der Zuschüsse mehr Anreize für die Veränderung der Betreuungszeiten geben soll.
Im Bereich der betreuten Grundschule und der Halbtagsschule hat die Landesregierung zusammen mit
Kommunen, Eltern und Schulen viele Angebote geschaffen.
Zum Fremdsprachenbereich ist zu sagen, dass inzwischen mehr als 100 Grundschulen den bilingualen Unterricht im Sinne von Sprachbegegnung anbieten. Erweiterungen sind für das folgende Schuljahr vorgesehen. Sprachkenntnisse und somit das Fremdsprachenlernen müssen in die selbstverständliche Anwendung einer Arbeitssprache übergehen.
Das halte ich für ausgesprochen notwendig.
In diesem Jahr hat sich der Europaausschuss sehr intensiv mit der Arbeit der Europaschulen auseinander gesetzt, und zwar wurde bei einem Besuch einer Europaschule ganz deutlich, dass der bilinguale Unterricht in den Europaschulen sehr viel Spaß macht. Es wird dort nicht nur Wissen vermittelt, sondern das Lernen macht mehr Freude, weil die direkte Auseinandersetzung mit der Sprache deutlich mehr Interesse bei den Schülern weckt. Die praktische Anwendung ist einfach interessanter als die theoretische Erarbeitung der Sprache. Daran gemessen halte ich es eigentlich für notwendig, dass jede Schule eine Europaschule ist.
Weiter wurde in Barcelona die besondere Rolle der Sozialpartner auf dem Arbeitsmarkt hervorgehoben. Ansonsten stand die Wirtschaftspolitik im Vordergrund. Die Ministerpräsidentin ist auf diesen Bereich ja eingegangen.
Nach der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion muss nun endlich die Sozialunion in Angriff genommen werden. Damit müssen wir uns beschäftigen, wir müssen Ideen entwickeln, besonders im Hinblick auf die neuen Mitglieder, damit das soziale Gefälle in Europa nicht noch größer wird.
Dazu gehören auch der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt und die sozialen Mindeststandards für EUMitglieder. Darüber möchte ich gern später im Landtag mit Ihnen diskutieren. Das ist auch eine Anregung für den Europaausschuss.
Die Ministerpräsidentin hat deutlich gemacht, dass die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht hat. Dabei wurde sichtbar, dass der Antrag der CDU völlig überflüssig war.
In Barcelona wurde viel Papier produziert; immerhin waren es 73 Seiten. Manchmal denke ich, es ist schon ziemlich mühevoll, sich durch dieses Europadeutsch hindurchzuwühlen. Als Unterrichtsmaterial - so stelle
ich jedenfalls fest - ist dieser Bericht für die Schulen nicht zu gebrauchen.
Das Angebot der Europapolitiker in diesem Jahr allerdings, am Europatag in die Schulen zu gehen und mit Schülerinnen und Schülern zu diskutieren, war ein ganz wesentlicher Beitrag, um den Schulen und den Schülerinnen und Schülern Europa näher zu bringen. Ich denke, künftig kann Europa den Menschen auf diese Art und Weise auch näher gebracht werden.
Ich komme zum Schluss. Die Kommission und der Ministerrat sind aufgefordert, Barcelona umzusetzen. Die Landesregierung ist hier eigentlich nur peripher gefragt. Ich freue mich auf die nächste Europadebatte im Landtag und im Europaausschuss. Wir werden unsere Anträge stellen. Vielleicht ist dann die Opposition auch etwas kreativer.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerpräsidentin, ich bedanke mich bei Ihnen im Namen der SPD-Fraktion für den erfreulichen Bericht über die Entwicklung der südwestlichen Ostsee.
STRING steht für eine konkrete Zusammenarbeit von Partnern in der südwestlichen Ostsee. Die Ostseekooperation ist - darauf möchte ich noch einmal hinweisen, Herr Lehnert - bereits durch Ministerpräsident Engholm vor Jahren eingeleitet worden. Insofern ist Schleswig-Holstein sehr wohl auf diese Arbeit vorbereitet.
Die Partner der Kooperation, das Land SchleswigHolstein, die Freie Hansestadt Hamburg, Vestsjællands Amt, Storstrøms Amt und das ØresundKomitee, haben ein gemeinsames Ziel, nämlich die Potenziale der südwestlichen Ostseeregion zu bündeln und die vorhandenen Standortvorteile zu einer einheitlichen Strategie zusammenzufassen. Wir begrüßen, dass durch das Projekt südwestliche Ostsee die Chance für eine dynamische Region im Ostseeraum verwirklicht wird.
Die Idee und die Entwicklung der Ostseekooperation findet unsere Zustimmung und wird von uns gefördert. Innerhalb kürzester Zeit - das kann hier wirklich hervorgehoben werden - wurde dieses Projekt erarbeitet und auf den Weg gebracht. Die STRING-Region bietet im internationalen Wettbewerb verschiedene attraktive Angebote, zum Beispiel in der Wissenschaft, in verschiedenen Forschungseinrichtungen, Universitäten, Universitätskrankenhäusern, Technologiezentren und auch in der Ansiedlung von Unternehmen.
Gerade der Bereich der Medizintechnik, der von Frau Simonis auch angesprochen wurde, nimmt im weltweiten Wettbewerb mit Unternehmen eine starke Position ein. Die Zusammenarbeit mit Norwegen und Dänemark ist schon sehr konkret.
Große Potenziale liegen auch in der Vernetzung der Unternehmen in Bildungseinrichtungen in dieser Region. Ich weise hier noch einmal auf das Konzept virtueller Campus in der südwestlichen Ostseeregion hin. Dieses Projekt wurde bereits an den Hochschulen Lübeck und Lund angeschoben und ist bereits konkret.
Nachhaltige Lösungen sind für uns auch im steigenden Verkehrsaufkommen nötig und von großer Bedeutung. So sind die festen Querungen über den Großen Belt, den Øresund und auch die mögliche Querung über den
Fehmarnbelt von großer Bedeutung und ganz wichtig für die Mobilität der Menschen.
Übrigens hat in meinem Bereich die feste Querung über den Fehmarnbelt im letzten Jahr während des Wahlkampfes viele junge Leute interessiert. Die Querung erfordert ja auch andere Mittel als aus dem STRING-Projekt und insofern ist dort noch einiges einzuwerben.
Die Regionen wachsen durch die festen Querungen zusammen und für immer mehr Menschen ist die Mobilität von großer Bedeutung. Natürlich müsste auch der zunehmende grenzüberschreitende Arbeitsmarkt noch sehr viel stärker ausgebaut werden und kann auch weiter ausgebaut werden.
Leider ist der Landtag in der Verwirklichung des Projektes bisher nicht besonders eingebunden gewesen. Frau Simonis, Sie haben darauf hingewiesen. Aber Sie haben ja eine Einladung zu einer gemeinsamen Sitzung ausgesprochen. Insofern wird sich die Zusammenarbeit verbessern. Die Europaausschüsse Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich bereits gemeinsam mit dem Thema befasst. Auf dieser Linie können wir weitergehen.
Ich betone noch einmal: Das gute Ergebnis des Projektes trägt deutlich zur Wettbewerbsfähigkeit unserer Region bei. Wir begrüßen ausdrücklich, dass zukünftig auch andere Partner mit in die Kooperation eingeschlossen werden. Diese Entwicklung und Zusammenarbeit ist auch für die Region Sønderjylland und Schleswig von großer Bedeutung.
Auch das gilt es zu bedenken und einzubinden. Die Menschen erwarten Ergebnisse von der Politik.
Mit dem praktischen Entwicklungskonzept südwestliche Ostsee und den enthaltenen Projekten werden gute Voraussetzungen geschaffen und zukünftig umgesetzt. Wir gehen davon aus, dass sich die südwestliche Ostsee zu einer Top-Region in Europa entwickelt und wir sind mit dabei.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Sie wissen alle, dass ich neu im Landtag bin; deswegen ist mir das Thema Kindertagesstätten noch gut vertraut und in guter Erinnerung aus Sicht des Kreistages. Ich habe in den letzten Jahren wiederholt das Thema Kindertagesstätten - Sozialstaffel - im Kreistag beraten und diskutiert, auch unter heftiger Begleitung und Beachtung der Eltern und Kindertagesstättenträger. Ich weiß, dass andere Gemeinden und Kreise ähnliche Diskussionen geführt haben, heftig über die Sozialstaffeln diskutiert und ihre Sozialstaffeln unter zum Teil schwierigen Bedingungen beschlossen haben. Diese Diskussionen haben überall zu heftigen Unruhen geführt.
Die Kreise haben zwar den Wunsch nach einer einheitlichen Regelung gehabt, aber es ist eben bei dem Wunsch geblieben; eine Einigung war nicht möglich. Die kommunalen Verbände konnten sich leider nicht einigen und sie konnten oder wollten keine praktikable Lösung oder Vorschläge machen.
Das im letzten Jahr nach langen Beratungen beschlossene Kindertagesstättengesetz führte erst einmal vor Ort zur Ruhe. Ich weiß nicht, ob das hier beim Landtag so angekommen ist. Es führte etwas zur Ruhe, wenn auch das Gesetz so, wie es beschlossen worden war, letztlich nicht angewendet wurde. Allein deshalb wäre es gut, wenn wir im Landtag eine einheitliche Regelung beschließen würden. Nachteilig für die Familien ist im jetzt gültigen Kindertagesstättengesetz die fehlende Geschwisterermäßigung. Familien mit mehreren Kindern sind dadurch finanziell sehr stark belastet und die jungen Familien in unserer Gesellschaft sind ja ohnehin stark belastet.
Auch die Horte werden in der jetzt gültigen Fassung - Sie haben es gerade eben von Herrn Geerdts gehört in den Kostenausgleich nicht einbezogen. Deshalb begrüßt die SPD-Fraktion jetzt den Willen der kommunalen Landesverbände, endlich Einigkeit zu
zeigen, mit einer Sozialstaffelregelung einverstanden zu sein und auch zur Regelung einer Geschwisterermäßigung zu stehen. Das heißt, die Kreise werden nach der neuen Regelung eine Sozialstaffel beschließen, in der die Elternbeiträge nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt dargestellt werden. Diese Änderung entlastet besonders die jungen Familien - darüber sind wir besonders froh -, die Familien mit mehreren Kindern.
Das Verfahren zur Feststellung der Elternbeiträge und Staffeln wird kreisweit vereinheitlicht.
Es kommt hin und wieder vor, dass Kinder aus einem wichtigen Grund nicht den Kinderhort an ihrem Wohnort besuchen können. Es ist dann immer so gewesen, dass diese Plätze nicht in den Ausgleich einbezogen worden sind. Auch in Zukunft können die Kinder jetzt einen Hort außerhalb ihres Wohnortes besuchen und die Wohnortgemeinde soll sich auch an den Kosten beteiligen.
Dies sieht der gemeinsame Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Wir sehen dies auch als einen wesentlichen Unterschied zum Antrag der CDU und der F.D.P. Diese Regelung lässt eine Kostenbeteiligung an den Horten nicht zu. Dies wurde hier schon ausgeführt. Das ist für uns keine Alternative. Für uns ist die Bedeutung der Hortplätze von ganz großem Wert, und zwar für Eltern und für Kinder.
Die SPD-Fraktion sieht diesen Bedarf, eine praktikable, schnelle Lösung voranzutreiben, die bereits am 1. August umgesetzt werden kann. Und überhaupt ist dieses schnelle Handeln auf die kommunalen Landesverbände zurückzuführen, die mit einer Bitte zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes an uns herangetreten sind.
Im Hinblick auf die Diskussion über die finanziellen Beziehungen zwischen dem Land und den Kommunen ist dies auch ein Beitrag. Ich weise noch einmal darauf hin, dass dies über dieses bessere Angebot für die Familien hinaus für uns auch ein Beitrag zur Entlastung der Kommunen ist. Immerhin sparen die Jugendhilfeträger einen Betrag von fiktiv 30 Millionen bis 50 Millionen DM.
Die SPD-Fraktion ist deshalb gern bereit, hier zu helfen und den Jugendhilfeträgern entgegenzukommen. Es ist uns aber ganz wichtig, dass wir nur eine Gesamtlösung beschließen werden. Wir möchten gern die Sozialstaffel, wir möchten die Geschwisterregelung und wir möchten auch gern die Horte in den Kostenausgleich einbeziehen.
Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserer Gesetzesänderung.