Silke Hinrichsen

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits in der letzten Sitzung des Sozialausschusses haben wir uns mit der Problematik der Umsetzung von Hartz IV auseinander gesetzt. Die Arbeitsagentur, nämlich die Regionaldirektion Nord, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände und die Landesregierung haben hierzu vorgetragen. Es sind zwischenzeitlich alle Vereinbarungen bei den Arbeitsgemeinschaften geschlossen worden und es gibt 1.280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit den Anträgen beschäftigen. Zumindest für den Bereich der Jugendlichen und jungen Erwachsenen - das hat der Herr Minister auch schon genannt - wurde die angestrebte Besetzung der Stellen mit 1:75 erreicht. Für den Bereich der Erwachsenen wird seitens der Arbeitsagentur gehofft, dass man im Laufe des Jahres Verbesserungen erreicht.
Die Dimension der Besetzungsmängel zeigt sich an den tatsächlichen Zahlen: Es gibt in SchleswigHolstein circa 12.700 Jugendliche, die zu betreuen sind, aber circa 117.000 erwachsene Personen. Es gibt Sachbearbeiter, die bis zu 700 Arbeitssuchende in ihrer Kartei haben.
Unter dieser Voraussetzung kann der einzelne Arbeitslose von der Arbeitsagentur nicht vernünftig und zielführend betreut werden. So verkommt die Arbeitsagentur wieder zur reinen Arbeitsverwaltung und wird ihrem Auftrag zur Arbeitsvermittlung nicht gerecht.
Bevor man Hartz IV in Kraft gesetzt hat, hätte man dafür sorgen müssen, dass ausreichend Vermittlungsmitarbeiter bei den Zentren zur Verfügung stehen.
Alles andere ist ein Hohn für die Betroffenen und deshalb wird Hartz IV weiterhin als reiner Sozialabbau und nicht als Hilfe für die Arbeitslosen angesehen.
Ich möchte kurz auf einige weitere Probleme bei der Umsetzung von Hartz IV eingehen. Eine von den kommunalen Landesverbänden angesprochene Leistung ist die Krankenversicherung, die im Moment für einige Menschen zu einem Problem geworden ist. Darauf sind meine Vorredner zum Teil schon eingegangen und der Kollege Kalinka hat zu diesem Thema netterweise auch noch eine Kleine Anfrage gestellt.
Die scharfe Abgrenzung zwischen SGB II und SGB XII führt dazu, dass Menschen hier möglicherweise durch das Raster fallen. Jemand ist arbeitsfähig und hat einen Antrag auf Leistung auf ALG II gestellt. Im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft wird festgestellt, dass kein Anspruch auf ALG II besteht. Aber durch die dann erforderliche eigene Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages entsteht eine nach den bisherigen Maßstäben vorhandene Hilfebedürftigkeit, die jedoch nicht geleistet werden kann, da die Leistung auf Krankenhilfe nach dem SGB XII nicht gewährt werden darf. Hier muss unbedingt nachgebessert werden. Auch die kommunalen Landesverbände haben hier schon viel getan, Verwaltungskunst ausgeübt - wie Sie sagten -, um den Betroffenen zu helfen. Ich finde es gut, dass jeder hier das Problem sieht. Hier muss dringend eine ordentliche Lösung herbeigeführt werden.
Ein weiteres Problem ist der Kindertagesstättenbesuch. Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt hat eine Sozialstaffel beschlossen, wie Geringverdienende gegebenenfalls von der Zahlung von Kindergartenbeiträgen freigestellt werden können. Hier hat der Landtag ein Ausführungsgesetz zum SGB II beschlossen, welches als Freistellung von der Zuzahlung die Grenze nennt: 85 % gleich bisherigem Sozialhilfesatz.
In der damaligen Debatte hat der SSW ausgeführt, dass diese Grenze für die Freistellung zu niedrig ist. Es gibt nämlich heute keine einmaligen Beihilfen mehr für ALG II-Bezieher nach dem bisherigen BSHG. Dies führt dazu, dass der Betrag, der oberhalb des bisherigen Sozialhilfesatzes liegt, dazu dient, Einkäufe und Ansparungen vorzunehmen. Dieses Geld kann jedoch durch die Beiträge für den Kindergartenplatz aufgebraucht werden. Diese Regelung soll
nach dem 30. Juni 2005 evaluiert werden. Wir hätten uns gern eine umgekehrte Regelung gewünscht.
Ein weiteres Problem ist die Anrechnung beim ALG II von Geldern, die Personen aus dem Verkauf der Obdachlosenzeitung, in Schleswig-Holstein „Hempels“, erhalten. Grundsätzlich sind Zuwendungen von Trägern der Wohlfahrtspflege ausdrücklich von einer Anrechnung beim Arbeitslosengeld II ausgenommen. In Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen werden die Gelder aus dem Verkauf von Obdachlosenzeitungen als Spenden in diesem Sinne angesehen und werden deshalb den Verkäufern von Obdachlosenzeitungen nicht angerechnet. Deshalb sollte es auch in Schleswig-Holstein eine derartige Regelung geben. Denn für viele wird der Start in ein anderes Leben durch diese Eigenleistung, den Verkauf der Zeitung, erleichtert. Auch die Käufer der Obdachlosenzeitungen wissen, dass sie einen Teil der Zahlung direkt an den Verkäufer spenden.
Aus Sicht des SSW zeigen diese Beispiele weiterhin, dass das Gesetz mit einer heißen Nadel genäht ist und bisher nicht hält, was es verspricht.
Der Kollege Dr. Garg hat vorhin gesagt, es wäre sinnvoller gewesen, mindestens zu warten, um all die Widrigkeiten und Unstimmigkeiten zwischen SGB II und SGB XII auszugleichen. Sie führen jetzt zu tatsächlichen Problemen. Zwar bemühen sich alle zu helfen, aber es können leider nicht alle helfen, weil das dann contra legem wäre. Das bedauere ich sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich versuche, meine Rede ganz schnell zu halten, damit das auch alle mitbekommen. - Nein, ich fange gleich noch einmal von vorn an.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zahl der Geburten ist in Deutschland schon seit vielen Jahren rückläufig. Wurden 1970 noch knapp eine Millionen Kinder geboren, liegt die Zahl für 2003 bei circa 700.000. Im internationalen Vergleich fällt schon auf, dass die Bundesrepublik auch im Verhältnis zu ihren nördlichen und westlichen europäischen Nachbarländern eine geringe Geburtenrate hat. Wir müssen uns als Gesellschaft weiterhin ernsthaft die Frage stellen, woran das liegt und was wir aus politischer Sicht dagegen machen können. Eines ist klar: Man kann die Menschen nicht dazu zwingen, Kinder zu bekommen, aber wir müssen seitens der Politik - das hat die Kollegin Schwarz eben schon gesagt - kinderfreundlichere Strukturen schaffen, die dazu führen, dass Kinder nicht als Belastung oder sogar Armutsfalle angesehen werden.
Zum einen geht es also darum, dass Familien mit Kindern finanziell weitaus besser als heute unterstützt werden müssen. Es ist ein Skandal, dass wir in Deutschland mehrere Millionen Kinder haben, von denen viele unterhalb der Armutsgrenze leben. Deshalb macht es aus Sicht des SSW überhaupt keinen Sinn, weiterhin die Ehe an sich steuerlich zu begünstigen. Nein, der Staat muss in Zukunft Familien oder Alleinstehende mit Kindern steuerlich besser stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern nun verheiratet sind oder nicht. Deshalb unterstützen wir auch die Forderung von SPD und Grünen, das Ehegattensplitting abzuschaffen und dieses Geld direkt den Kindern zugute kommen lassen. Wir brauchen eine Grundsicherung für alle Kinder, die hier leben.
Zum anderen kommt der Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf eine entscheidende Bedeutung zu. Wichtig ist dabei die Frage, wie unsere Familien
ihre Kinderwünsche umsetzen können, ohne gleich um ihren Job bangen zu müssen. In einem Gutachten der Firma Prognos AG für „Die Zeit“ schneidet Schleswig-Holstein gar nicht mal so schlecht ab. In den meisten Regionen Schleswig-Holsteins lässt es sich für Familienväter und berufstätige Mütter ganz gut leben.
Allerdings reicht es im bundesweiten Vergleich nirgendwo im Land für Spitzenplätze.
Aus Sicht des SSW ist dabei die Kinderbetreuung für Null- bis Dreijährige weiterhin auch in SchleswigHolstein sehr schlecht gelöst. Es kann nicht angehen, dass insbesondere die Frauen im Jahr 2005 oft immer noch vor die Wahl Kinder oder Karriere gestellt werden. Wir müssen endlich anerkennen, dass in der heutigen modernen Gesellschaft die Frauen beides wollen: Kinder und Beruf. Deshalb muss es endlich mehr Kinderkrippen für Kinder unter drei Jahren geben. Denn wenn viele Frauen bis zum dritten Lebensjahr des Kindes zu Hause bleiben müssen, weil es keine Kinderbetreuung gibt, dann wird der Wiedereinstieg in den Beruf sehr schwer. Das zeigen unendlich viele negative Beispiele. Ich verweise insoweit auf die Armutsberichte, die insbesondere hinsichtlich der Rentenversicherung der Frauen - die Rente nämlich, die sie sich selbst erarbeiten - stark negativ beeinflusst werden. Das gilt natürlich auch für Männer, die wegen der Kinderbetreuung ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen.
Unsere Nachbarländer sind hier viel weiter. So gibt es zum Beispiel in Schweden für je 100 Kinder unter drei Jahren 48 Kinderkrippenplätze, in Großbritannien 34 und in Frankreich 29 Plätze. Die Bundesrepublik liegt mit zehn Kinderkrippenplätzen pro 100 Kinder unter drei Jahren in Europa im hinteren Mittelfeld. Ohne die sehr gute Kinderkrippensituation in Ostdeutschland würden wir noch schlechter dastehen. Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, dass in den nächsten Jahren bis zu 230.000 neue Kindertagesstättenplätze geschaffen werden sollen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nur steht die Finanzierung durch angebliche Einsparungen von Hartz IV auf äußerst wackeligen Beinen. Hier muss nachgebessert werden, ansonsten bleibt die Initiative leider unseriös.
Herr Präsident, ich darf darauf hinweisen, dass wir unseren Antrag - ich dachte, darauf muss ich noch einmal hinweisen - und den gemeinsamen Antrag unterstützen. Wir werden uns aber auch weiterhin darum bemühen - Herr Kollege Garg, damit nehmen
wir Ihre Mahnung sehr ernst- , einen Rechtsanspruch auf Betreuung für die Null- bis Dreijährigen zu schaffen.
- Ja, das ist uns klar, dass das Geld kostet. Das habe ich auch nie bestritten. Ich finde es schade, dass es keinen gemeinsamen Antrag gegeben hat. Ich darf darauf hinweisen, dass wir dem CDU-Antrag nicht zustimmen können, weil er leider einen Vorschlag mit aufnimmt, den ich nicht so gut finde, das ist die Forderung nach der Schaffung weiterer Heimarbeitsplätze, die so genannte Telearbeit. Sie ist eine Ergänzung zur Erwerbsarbeit, aber ich halte es auch für Frauen und Männer, die zu Hause arbeiten, sehr wichtig, dass die ihre Firma besuchen, den Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen pflegen und nicht allein zu Hause sitzen und sozusagen gar nicht mehr vor die Haustür kommen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich empfinde diese Möglichkeit der Arbeit nicht als einen Arbeitsplatz, der der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient, denn er führt eher dazu, dass die Frauen und Männer, die so zu Hause arbeiten, vereinsamen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde gern noch einmal kurz auf das Thema Sozialstaffel zurückkommen. Ich möchte darauf hinweisen, dass
wir im Landtag gegen unsere Stimmen, die Stimmen des SSW, eine Sozialstaffel beschlossen haben. Die niedrigste Schwelle legt der Landtag fest. Diese niedrige Schwelle lautete, dass circa 85 % des ALG-IISatzes der späteste Zeitpunkt sein soll, ab wann es eine Befreiung vom Kita-Beitrag geben muss. Die Sozialstaffeln selbst werden aber von den Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Das will ich hier ausdrücklich sagen. Eine Stadt wie Flensburg hat zum Beispiel festgelegt, die Beträge noch höher zu setzen.
Der Landtag hier - das möchte ich ausdrücklich noch einmal kritisieren, und das geht wirklich an alle - hat festgelegt, dass bei ALG-II-Empfängern gegebenenfalls, wenn die Kreise sagen, sie bekämen es nicht anders finanziert, der Unterschiedsbetrag zwischen dem ehemaligen Sozialhilfesatz und dem, was man jetzt über das ALG II bekommt, tatsächlich eingesetzt werden darf. Es gibt die Evaluationsklausel, nur hätten wir es begrüßt, das genau umgekehrt zu machen, nämlich die Freigrenze bei den 345 € beziehungsweise beim ALG-II-Satz zu machen und am 30. Juni dieses Jahres zu sehen, wie das läuft.
Ich finde diese Auseinandersetzung etwas schwierig. Ich finde es aber auch nicht gut, wenn sich jetzt umgekehrt Kreise hinstellen und sagen, der Landtag habe das ja beschlossen und deswegen sei der auch schuld. So geht es auch nicht. Auch die Kreise und kreisfreien Städte haben Verantwortung für die Kinder, die in ihren Gemeinden leben. Es gibt Kreise, die von vornherein gesagt haben, eigentlich sollten alle dafür bezahlen, dass ihre Kinder in die Kita kommen, heute stehen sie wirklich zum Teil vor der Wahl: Kind im Kindergarten oder Ansparung für den neuen Kühlschrank, der im halben Jahr kaputt gehen kann. Das ist im Moment das ganz große Problem bei dieser Sozialstaffel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat sich bereits im letzten Jahr mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt und hatte aufgrund der drängenden Zeit ein so genanntes Vorschaltgesetz beschlossen. Alle Parteien hatten sich ausdrücklich vorbehalten, sich ausführlich weiter mit diesem Gesetz und weiteren Änderungen auseinander zu setzen. Hintergrund war, dass es aufgrund von internationalen Abkommen einer Umsetzung für Europa und auch noch auf der Bundesebene bedurfte, bevor wir uns damit ausführlicher beschäftigen konnten.
Das Grundproblem an diesem Gesetz bleibt jedoch, dass hier internationale Sicherheitsvorgaben in nationales Recht umgesetzt werden müssen, damit keine schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteile für die schleswig-holsteinischen Häfen entstehen. Es muss also eine einheitliche Umsetzung des ISPSCode, des „International Ship and Port Facility Security Code“, erfolgen.
- Daran habe ich auch lange geübt, wie Sie sich vielleicht vorstellen können. - Damit soll einheitlich einer möglichen Terrorgefahr vorgebeugt werden.
Im Ursprungsgesetzentwurf ist die gesamte Geschichte nachzulesen. Der Kollege Malerius war so nett, uns die Geschichte dieses Gesetzes darzustellen. Heute liegen uns zwei Gesetzentwürfe vor, die sich mit den weiter in Landesgesetz umzusetzenden Vorschriften beschäftigen. Die Begründungen unterscheiden sich kaum, ebenso die Gesetzestexte. Der Streit besteht in zwei erheblichen Punkten. Meine Vorredner sind darauf schon eingegangen. Zum einen ist im bisherigen Gesetz als zuständige Behörde die Wasserschutzpolizeidirektion vorgesehen. Diese kann nach Ansicht der CDU und der FDP die wirtschaftlichen Folgen der gestellten Anforderungen an die Betreiber von Häfen nicht ausreichend berücksichtigen. Weiterhin hat der Kollege Kubicki die Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten ausgeführt. Deshalb halten CDU und FDP es für sinnvoller, dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr den Vollzug des ISPS-Code und der weiteren damit in Zusammenhang stehenden Gesetze beaufsichtigt.
Zum anderen wird der Streit um die Gebühren für Amtshandlungen geführt. Nach § 7 dieses Gesetzes
sind die Sicherheitspläne der Häfen zur Gefahrenabwehr und spätere Änderungen dieser Pläne durch die zuständige Behörde zu genehmigen. Für diese Genehmigung soll gezahlt werden. In anderen Ländern werden hierfür keine Gebühren erhoben. Dies ist der aktuelle Streitstand. Vor dem Hintergrund dieser verschiedenen Haltungen wurde mehrmals versucht, einen Kompromiss zu finden, der dann durch alle Parteien des Landtages akzeptiert werden könnte. Dies ist leider gescheitert. Vor diesem Hintergrund werden wir keinem der Entwürfe zustimmen. Denn beide Vorschläge sind für uns nicht zu akzeptieren.
Die Zuständigkeitsabwägung ergibt für uns trotz der Bedenken, dass es sich in erster Linie um ein Gesetz zur Gefahrenabwehr handelt und damit das nach unserer Ansicht in den Bereich des Innenministeriums gehört und damit zur Wasserschutzpolizeidirektion, wie das im Moment vorgesehen ist.
Denn nach unserer Kenntnis hat das Wirtschaftsministerium nicht ganz so weitgehende Erfahrungen in der Gefahrenabwehr.
Hinsichtlich der Gebühren für die Genehmigung der Gefahrenabwehrpläne halten wir es für richtig, uns den Gepflogenheiten der anderen Länder anzuschließen. Da es sich hierbei um ein Gesetz handelt, das einen internationalen Standard umsetzt, können deshalb nach unserer Ansicht in Schleswig-Holstein bei den Gebühren nicht andere Maßstäbe gesetzt werden als bei unseren europäischen Nachbarn.
Aus diesen Gründen werden wir bei der alternativen Abstimmung nicht dabei sein und geben dies schon jetzt zu Protokoll. Wir werden beiden Gesetzentwürfen nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind die spektakulären Fälle, die immer wieder diese Diskussion entflammen. Vor wenigen Monaten hat die Mehrheit in diesem Landtag eine Ausweitung der kriminalistischen DNA-Speicherung abgelehnt. Der Fall Moshammer hat dazu geführt, dass quer durch die Republik nach einer Ausweitung der DNAAnalyse geschrien wird. CDU und GdP wollen, dass die Entnahme einer DNA-Probe ebenso zum Standard wird wie bisher die Entnahme der Fingerabdrücke. Es wird gefordert, die DNA-Analyse auf weniger schwerwiegende Delikte auszuweiten. Auch wird gefordert, dass die Polizisten direkt eine DNA-Probe anordnen können.
Für uns aber, für den SSW, hat der Fall Moshammer gerade keine neuen Erkenntnisse gebracht, die unsere Meinung ändern könnten, im Gegenteil. Die derzeitige Gesetzeslage hat ausgereicht, um den Täter schnell zu fassen.
Deshalb halten wir daran fest: Mit der Speicherung dieser Daten greift man in die Persönlichkeitsrechte von Tatverdächtigen ein. Deshalb muss der Anwendung dieses Instruments enge Grenzen gesetzt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in zwei Entscheidungen dazu festgestellt, dass DNA-Analysen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen. Da hat das Bundesverfassungsgericht eine etwas andere Meinung als Herr Freiberg von der GdP.
Deshalb - so die Abwägung der Richter - hat jeweils ein Richter die Entscheidung zu treffen, wann ein solcher Eingriff in die Grundrechte im Interesse der öffentlichen Sicherheit angemessen ist. Hierzu muss auch noch eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes SchleswigHolstein warnt zudem davor, dass bei einer Ausweitung der DNA-Analyse die Gefahr von Falschverdächtigungen steigen kann. Dieser Befürchtung können wir uns nur anschließen.
Der SSW lehnt nach wie vor die Anwendung von DNA-Profilen als erkennungsdienstliche Standardmaßnahme ab. Denn eine solche Erweiterung würde die Gen-Daten von Unschuldigen in die polizeilichen Register bringen. Erkennungsdienstliche Maßnahmen werden bei Tatverdächtigen durchgeführt. Die Frage ist, wie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch die Polizei erfolgen soll, ob die Schwere der Tat ausreicht und - was hinzukommt - ob diese Person die Tat überhaupt begangen hat. Deshalb lehnen wir den Vorschlag ab, ohne richterlichen Beschluss bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen standardmäßig ein DNA-Profil abnehmen zu können.
Uns ist klar, dass es noch die Freiwilligkeitserklärung gibt. Aber ich gehe von dem Regelversuch, wie er im Gesetz beschrieben ist, aus. Wer von der Polizei zu Unrecht verdächtigt wird, könnte ebenso erfasst werden wie ein Mörder. Schon heute ist die Möglichkeit von DNA-Tests bei Sexualstraftaten und anderen schweren Straftaten gegeben. Das reicht auch aus. Verbrechen, die besonders brutal sind oder in denen Kinder die Opfer sind, machen uns alle betroffen und ratlos. Bei allem Verständnis für Wut, Trauer und Betroffenheit dürfen diese Gefühle gerade nicht zum Leitfaden unserer Rechtspolitik werden. Es sind im
mer wieder die spektakulären Einzelfälle wie der Moshammer-Mord, die diese Diskussion entflammen. Taten wie diese sind aber gerade deshalb so spektakulär, weil sie besondere Einzelfälle sind. Deshalb können und dürfen sie nicht dafür entscheidend sein, wie wir mit Straftaten - weniger schwerwiegenden und schweren Straftaten - und Kleinkriminellen umgehen. Das ist unsere Meinung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Wadephul, mich hat etwas die Aussage gewundert, dass die Ausweitung der DNA-Analyse den Bürger wirksam vor Verbrechen schützen kann. Die DNA-Analyse ist nach meiner Ansicht ein Aufklärungsinstrument bei Verbrechen. Der Kollege Kubicki hat vorhin schon wunderbar ausgeführt, dass dadurch kein Verbrechen verhindert wird, sondern die DNA-Analyse lediglich bei der Aufklärung hilft, genauso wie die weiteren erkennungsdienstlichen Maßnahmen.
Darüber hinaus möchte ich aus einer Pressemitteilung des Bundesvorstandes der GdP zitieren, in der Herr Freiberg ausdrücklich noch einmal gesagt hat - und das hat mich wirklich gewundert -, die Abnahme einer DNA-Probe sei kein schwerwiegenderer Eingriff in die Persönlichkeit als die bisherigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Das wundert mich, weil ich denke, dass die Bundesverfassungsgerichtsurteile in dieser Sache auch dem Vorsitzenden der GdP bekannt sein dürften.
Er geht aber noch weiter und damit nehme ich auch das auf, was der Kollege Kubicki gesagt hat. Herr Freiberg sagte weiter:
„Je mehr genetische Fingerabdrücke von mutmaßlichen Tätern registriert sind, umso mehr Verbrechen können aufgeklärt werden.“
Er sagte, das würde tatsächlich zu Effizienz führen. Das heißt, alle Bundesbürger sollten doch gern registriert werden, einschließlich der möglichen Einwanderer oder wer hier sonst über die Grenze wechselt.
- Also, ein mutmaßlicher Täter ist doch - ehrlich gesagt - jeder. Das muss doch einmal gesagt werden.
Gleichzeitig sagt er auch - und das finde ich spannend -:
„… gleichzeitig schützt der genetische Fingerabdruck Unschuldige vor polizeilicher Verfolgung und sogar vor Justizirrtümern.“
Das ist nach meiner Ansicht nicht richtig. Denn auch DNA-Spuren können - wie viele andere Spuren - von jemand anders falsch gelegt werden. Deshalb halte ich gerade diese Schlussfolgerung für wirklich falsch.
Für uns bleibt es dabei, dass wir abwarten möchten, was die Justizministerkonferenz vom Strafrechtsausschuss zu hören bekommt, und es gibt noch viele weitere Dinge, die vom Strafrechtsausschuss geklärt werden sollten. Uns interessiert insbesondere die Überarbeitung der Vorschrift über die Löschung der gespeicherten Daten. Denn das ist zurzeit ein Problem, dass nämlich die Gen-Datei bei der Löschung nicht funktioniert. Die Klärung dieser Frage würde uns sehr freuen. Das sind weitere Probleme, die mit der Ausweitung der DNA-Analyse verbunden sind.
Aber ganz wichtig ist, noch einmal festzustellen: Es ist ein Irrtum, wenn man sagt, die Ausweitung der DNA-Analyse schützt vor einem Verbrechen in drei Tagen. Das ist leider nicht richtig. Die DNA-Analyse hilft bei der Aufklärung. Ich finde, das sollte man hier wiederholen, weil das anscheinend bei Ihnen nicht angekommen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der SSW wird keinem der hier zur Diskussion stehenden Gesetze seine Zustimmung geben können. Ich will das gern im Einzelnen erläutern.
Auch den geänderten Gesetzentwurf zur Verbesserung - ich lege Wert auf das Wort „Verbesserung“ - der kommunalen Verwaltungsstrukturen wird der SSW ablehnen. Wir bleiben dabei, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen und der Landesregierung zur Änderung der Amtsordnung und zur Einführung eines hauptamtlichen Amtsdirektors nicht nur enttäuschend ist, sondern auch viel zu kurz greift angesichts der kommunalen Ausgangslage in Schleswig-Holstein.
Jetzt sollen es zwar keine Amtsbürgermeister sein - sodass es zumindest keine Verwechslung mit dem Amtsborgmester in Dänemark geben kann -, sondern Amtsdirektoren werden. Wie man nun das Kind nennt, ist egal, denn die Konstruktion bleibt die gleiche.
Wir haben mit immer noch über 1.100 Kommunen eine äußerst kleinteilige kommunale Struktur, die sich in den letzten 30 Jahren durch das Prinzip der Freiwilligkeit fast überhaupt nicht verändert hat. Es muss nach unserer Ansicht darum gehen, dass die kommunalen Verwaltungen den komplexen Anforderungen und den berechtigten Ansprüchen der Einwohnerinnen und Einwohner gerecht werden. Wir brauchen zukunftsfähige Kommunen mit effektiven und transparenten Verwaltungen. Mit den Vorschlägen in diesem Gesetzentwurf wird aber kaum eines
der Probleme gelöst, die der Landesrechnungshof mit seinem Bericht angesprochen hat.
In § 15 a der Amtsordnung wird klargestellt, dass nun Ämter mit mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durch die Hauptsatzung bestimmen können, dass sie zukünftig eine Amtsdirektorin oder einen Amtsdirektor als hauptamtlichen Verwaltungsleiter erhalten. Bereits aus der ersten Lesung dieses Gesetzes ging klar hervor, dass es sich um ein Gesetz handelt, welches den Gemeinden Heikendorf, Schönkirchen und Mönkeberg helfen soll, ihren Zusammenschluss zu unterstützen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, aber dies ist nicht der richtige Weg.
Die Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstrukturen in Schleswig- Holstein wird nicht dadurch eingeleitet, indem man eine neue Position schafft, die gar nicht zu einer Verbesserung der Strukturen beiträgt. Der Landesrechnungshof hat in seiner Analyse der derzeitigen Verwaltungsstrukturen im kreisangehörigen Raum gefordert, dass alle - und zwar wirklich alle - ihre Anstrengungen für Verwaltungszusammenschlüsse deutlich zu verstärken haben, um die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltungen zu steigern. Dies ist aber durch den hier vorliegenden Antrag nicht erkennbar, sondern gibt - wie gesagt - nur denjenigen, die sich zusammenschließen, die Möglichkeit, einen hauptamtlichen Amtsdirektor zu erhalten. Natürlich ist es richtig, dass die Eingliederung amtsfreier Gemeinden in bestehende Ämter erleichtert und eine intensivere Zusammenarbeit mit größeren Städten, Gemeinden und Ämtern untereinander finanziell gefördert werden soll. Nun wissen wir doch alle, dass gerade diese freiwillige Zusammenarbeit, die ja schon 30 Jahre lang gelaufen ist, an ihre Grenzen gestoßen ist, wenn es um die Interessen der eigenen Kommunen geht. Es hilft alles nichts: Die großen Parteien des Landes müssen endlich den Mut aufbringen, eine grundlegende Gebiets- und Verwaltungsreform in Angriff zu nehmen.
Für den SSW bleibt es die entscheidende Frage, ob sich Schleswig-Holstein im 21. Jahrhundert weiterhin eine kommunale Struktur aus dem 19. Jahrhundert leisten soll. Wir meinen nein und haben mit unserem kommunalen Eckpunktepapier klare Prioritäten gesetzt. Wir wollen endlich leistungsstarke Kommunen. Die bisherige Struktur mit einer Verstärkung der Ämter als Schreibstuben der Gemeinden muss durchbrochen werden, damit die Gemeinden ihre Selbstverwaltung zurückbekommen.
Deshalb fordern wir die Abschaffung der Ämter und wir wollen, dass alle bestehenden Ämter in Kommunen umgewandelt werden und eine Mindestgröße von 8.000 Einwohnern haben. Unser Vorschlag beinhaltet eine dreistufige Verwaltungsstruktur mit weniger Kommunen und einer transparenten und effizienten Verwaltung. In unserem Modell können wir mehr Aufgaben an die dann leistungsstarken Gemeinden geben. Damit erhalten die Kommunalpolitiker und -politikerinnen vor Ort den Vorteil, wieder etwas zu entscheiden, und nicht nur weiter zu delegieren. So definieren wir im Übrigen auch eine bürgernahe und moderne Verwaltung.
Nur mit finanziellen Anreizen - die auch wir befürworten - und Freiwilligkeit wird man eine wirkliche Änderung der kommunalen Struktur nicht erreichen können. Daher muss auch nach unserer Vorstellung der Gesetzgeber spätestens 2007 eine Gebietsreform einleiten. Wir werden sehen, ob es nicht nach der Landtagswahl andere Parteien gibt, die das genauso sehen.
Beim ursprünglichen Gesetzentwurf der FDP zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften konnten wir die Forderung nach einer Anwendung von Hare/Niemeyer statt des üblichen d´Hondt-Zählverfahrens bei der Verteilung von kommunalen Mandaten grundsätzlich unterstützen, weil es gerechter für die kleineren Parteien ist. Aber das auch im Gesetz beinhaltete Grundmandat für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den Ausschüssen der Kommunen lehnen wir ab. Auf den ersten Blick wirkt die Idee eines Grundmandats auch für uns verlockend.
Wir vertreten aber die Auffassung, dass es durch die Formulierung von § 46 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung zu einem Ausschuss kommen kann, der aus der gesamten Gemeindevertretung besteht. Jede Fraktion erhält einen Sitz, fraktionslose Gemeindevertreter erhalten für die von ihnen gewählten Ausschüsse ein Grundmandat und dann muss die Anzahl der weiteren Vertreter im Ausschuss so erhöht werden, dass sich wiederum die Mehrheitsverhältnisse aus den Gemeindevertretungen widerspiegeln. Das kann eigentlich nicht sein.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass durch die Änderung der Kommunalverfassung aus dem Jahre 2001 jede Kommunalpolitikerin und jeder Kommunalpolitiker an jeder Ausschusssitzung teilnehmen kann und auch antragsberechtigt ist, obwohl sie oder er nicht Mitglied im Ausschuss ist. Damit ist
nach unserer Ansicht die Forderung nach einem Grundmandat überflüssig. Dies haben wir bereits in der ersten Lesung deutlich gemacht. Heute liegt der Gesetzentwurf der FDP etwas modifiziert vor. Aus der genannten Erwägung lehnen wir ihn ebenfalls ab, das Wählverfahren natürlich nicht.
SPD und Grüne haben nun den FDP-Antrag zum Anlass genommen, eine weitere Änderung einzubringen. Diese schlägt aber plötzlich in eine ganz andere Richtung. Denn nun liegt uns ein Gesetzentwurf zur Abstimmung vor, der eine Änderung der letzten Reform der Gemeindeordnung vorsieht. Bei der damaligen Beratung zur Gemeindeordnung, 2001, war immer die Rede von der Stärkung des gewählten Ehrenamtes. Wir, der SSW, hatten bereits damals kritisiert, dass nicht nur die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, sondern auch die bürgerschaftlichen Mitglieder und die Beiräte ähnliche Rechte erhielten. Sie erhielten damals Rede- und Antragsrechte in allen Sitzungen aller Ausschüsse. Dies fanden wir nicht ganz richtig. Anscheinend gibt es in den Gemeinden erhebliche Probleme, wie uns im Ausschuss versichert wurde.
Aber durch den hier vorliegenden Gesetzesvorschlag wird diese Änderung eindeutig zu weit zurückgedreht. Denn gewählte Gemeindevertreter sollen jetzt kein Antrags- und Rederecht mehr erhalten, wenn sie im Ausschuss bereits durch andere Fraktionsmitglieder vertreten sind.
Die Überlegungen, dass zumindest bürgerschaftliche Mitglieder gegebenenfalls Aufgaben in Ausschüssen übernehmen könnten, deren Positionen bei Nichtfraktionen oder sehr kleinen Fraktionen schwer zu besetzen sind, sind damit künftig ausgeschlossen. Dies sind Überlegungen, die angesichts der nach unserer Ansicht nicht ausreichenden Beratung im Ausschuss hätten weiter diskutiert werden müssen. Dies führt dazu, dass wir heute diesen Antrag ablehnen werden.
Herr Präsident, ich möchte gern wissen, ob jetzt alternativ abgestimmt wird, und dann möchte ich hierzu Folgendes erklären: Wie angekündigt, haben wir
gesagt, dass wir keinem dieser Gesetzentwürfe zustimmen können. Wenn alternativ abgestimmt wird, dann gibt es die Frage hierzu nicht. Deshalb wollte ich das gern noch einmal zu Protokoll erklären.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der SSW hat bereits in der ersten Lesung im Dezember den Gesetzentwurf der FDP zur Stärkung der Mitwirkungsrechte in Kindertagesstätten begrüßt. Die FDP will in Anlehnung an die Elternbeiräte im schulischen Bereich mit ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt Elternvertretungen für die Kindertagesstätten geschaffen werden.
Die FDP will das Ziel der verstärkten Mitwirkungsrechte der Eltern erreichen, indem gesetzlich festgeschrieben wird, dass die Sprecherinnen und Sprecher der Kindertagesstätten, die es bereits gibt, einen Elternbeirat auf Kreisebene und in den kreisfreien Städten bilden können.
Auch der Vorschlag, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Kreis- oder Stadtelternvertretung an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses als beratendes Mitglied teilnehmen kann, findet unsere Unterstützung. So bekommen Elternvertretungen schneller Zugang zu den relevanten Informationen und können Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses schon im Vorfeld argumentativ beeinflussen.
Natürlich gibt es bereits heute Elternvertretungen. Aber ihre Rechte sind nicht so ausgeprägt wie die Rechte der Eltern auf unseren Schulen. In diesem Jahr stehen nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf der Kreis- und Kommunalebene erhebliche Änderungen im Bereich der Kindertagesstätten an. Es geht um Finanzierung, aber auch um die Inhalte der Kinderbetreuung. Der SSW hätte es begrüßt, wenn die Elternvertretungen bereits an diesem Prozess aktiv beteiligt hätten werden können und es ihnen nicht nur auf Einzelinitiative hin erlaubt wird.
Auf Landesebene funktioniert die Beteiligung bereits sehr gut. Wir wissen aber nicht, ob diese Beteiligung auch auf anderen Ebenen funktionieren wird, wenn es um die möglichen Strukturänderungen nach 2005 und die Folgejahre gehen wird. Bereits in der Debatte zur ersten Lesung haben wir gehört, welche Probleme
dieser Gesetzentwurf aus Sicht der Landesregierung und auch einiger Fraktionen verursachen kann. Aber diese Probleme hätten nach unserer Ansicht in einer Anhörung zu diesem Gesetzentwurf geklärt werden können, wenn sich alle mit gutem Willen dieser Sache angenommen hätten.
Wir hatten signalisiert, dass wir um der Sache willen zu einem zügigen Gesetzesverfahren bereit gewesen wären. Leider ist dies nicht gelungen.
Frau Ministerin, Sie hatten in der letzten Debatte erwähnt, dass es seitens des Ministeriums Verbesserungsvorschläge zu diesem Entwurf gebe. Erhalten haben wir sie leider nicht. Bisher haben wir lediglich die allgemeinen Bedenken der kommunalen Landesverbände erhalten. Diese hatten befürchtet, dass das entscheidende Mitspracherecht der Kommunen über ihre Verbände bei diesem Vorschlag entzogen würde. Diese Befürchtung teilt der SSW überhaupt nicht.
Das ergibt sich auch aus dem Gesetzentwurf überhaupt nicht. Aber ein Dialog kam über diese und andere Fragen überhaupt nicht zustande. Der Vorschlag, sich dieses Themas mit Beginn der neuen Wahlperiode anzunehmen, halten wir losgelöst von den weiteren Änderungen des Kita-Gesetzes für absolut notwendig. Gerade dem Kita-Bereich gilt in den nächsten Jahren unsere besondere Aufmerksamkeit. Denn in den Kindertagesstätten werden wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung der Kinder und der späteren Bildungsprozesse geschaffen. Für den SSW ist es weiterhin entscheidend, dass die Eltern bei dieser Debatte auf jeder Ebene mitgewirkt haben. Daher müssen die Eltern auch hier ein besonderes Mitspracherecht haben.
Wir werden dem FDP-Vorschlag zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute der Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses zum Gefahrhundegesetz folgen - davon gehe ich aus -, dann lässt sich feststellen, dass der lange Weg bis hierhin nicht einfach war und man es sich hierbei auch nicht leicht gemacht hat. Der Grund für eine derartige Regelung ist angesichts der schrecklichen Bilder, die uns in den Medien im Zusammenhang mit Hundeattacken immer wieder gezeigt wurden, hinlänglich bekannt. Durchaus selbstkritisch lässt sich daher auch das politische Handeln erklären, das gerade zu Beginn von Aktionismus geprägt war. Diesen Vorwurf muss sich auch die Landesregierung gefallen lassen. Denn mit ihrer Gefahrhundeverordnung hat sie keine Meisterleistung abgeliefert. Die Gründe hierfür sind hinlänglich bekannt. Die Aspekte dieser Verordnung wurden auch vom SSW kritisiert.
Wir haben uns in der Debatte im Umgang mit gefährlichen Hunden immer wieder für eine bundesweit einheitliche Regelung ausgesprochen, da Hunde ihren Haltern auch über Landesgrenzen hinweg folgen. Komischerweise reisen tatsächlich Hundehalter mit ihren Hunden nach Hamburg oder nach Niedersachen oder auch nach Bayern.
- Oder auch nach Dänemark.
- Das wäre noch besser. Wir müssen leider feststellen, dass eine derartige Regelung nicht in Sicht ist. Daher halten wir es für richtig, dass wir für SchleswigHolstein eine Lösung anstreben, um die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes so gut wie möglich vor gefährlichen Hunden und gefährlichen Hundehaltern zu schützen. Darauf kommt es an und das ist auch für uns wichtig.
Ein erheblicher Kritikpunkt ist für uns immer die Rasseliste gewesen. Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat dies durchaus bestätigt. Wir haben uns immer dagegen ausgesprochen, bestimmte Hunderassen quasi per Gesetz als gefährlich abzustempeln.
Aus unserer Sicht ist es sinnvoller, das Augenmerk auf den Hundehalter zu legen. Schließlich ist der Halter für die Erziehung und die Ausbildung des Hundes verantwortlich. Dass dieser Punkt im Gefahrhundegesetz konkretisiert wird, begrüßen wir, denn damit ist die Verantwortung an der richtigen Stelle platziert. Wer sich für die Haltung eines Hundes entscheidet, hat damit nicht nur die Verantwortung für das Tier übernommen, sondern trägt auch eine Verantwortung gegenüber seinen Mitmenschen. Denn unsachgemäßer Umgang kann durchaus zu einem gefährlichen Verhalten bei Hunden führen. Daher ist es nur konsequent, dass die Voraussetzungen für die Haltung gefährlicher Hunde durch den Gesetzgeber nach unserer Ansicht konkretisiert und verschärft wurden. Diesen Aspekt des Gesetzes begrüßen wir ausdrücklich.
In der ersten Lesung zum Gesetzentwurf haben wir deutlich gemacht, dass wir § 13 Abs. 5 durchaus kritisch sehen, da dies eine Öffnung des Betretungsrechts für Bedienstete und sonstige Beauftragte der zuständigen Behörde zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz ist und insoweit eine Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung darstellt. Damit die zuständige Behörde aber ihrer Aufgabe nachkommen kann, müssen wir diese Option gewährleisten. Das darf aber nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die Situation keine andere Möglichkeit zulässt. Nichtsdestotrotz sehen wir diese Notwendigkeit und können daher dem Änderungsantrag der FDP nicht zustimmen.
Wir haben bereits in der ersten Lesung auf einige Punkte des Gesetzentwurfs hingewiesen, die wir durchaus kritisch sehen. Jedoch muss ich sagen, dass es uns letztlich darauf ankommt, die Gefahr, die von gefährlichen Hunden ausgehen kann, so weit wie möglich zu reduzieren. Daher halten wir auch den Ansatz, den Hundehalter stärker in den Fokus des
Gesetzes zu rücken, für richtig. Wir werden deshalb der Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses trotz unserer Bedenken zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der SSW begrüßt den Gesetzentwurf der FDP zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kitas.
Die FDP will in Anlehnung an die Elternbeiräte im schulischen Bereich mit ihrem Gesetzentwurf erreichen, dass nunmehr in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt Elternvertretungen für die Kitas geschaffen werden.
Der SSW hat sich schon immer für mehr Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft eingesetzt. So hat sich der SSW auch für die gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Betrieben oder öffentlichen Verwaltungen eingesetzt und ebenso für die Drittelparität in den Schulkonferenzen.
Für eine demokratische Bürgergesellschaft ist entscheidend, dass sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligen. In einigen Fällen muss der Gesetzgeber diese Mitbestimmung sichern. Ich finde es gut, dass die FDP es in diesem Bereich auch so sieht.
Gerade dem Kita-Bereich gilt in den nächsten Jahren - nicht zuletzt dank der PISA-Diskussion - unsere besondere Aufmerksamkeit, denn in den Kindertagesstätten werden wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung der Kinder und der späteren Bildungsprozesse geschaffen. Daher müssen die Eltern hier ein besonderes Mitspracherecht haben. Natürlich gibt es bereits heute Elternvertretungen, aber die Rechte der Eltern sind dort nicht so ausgeprägt wie die Rechte der Eltern in unseren Schulen.
Die FDP will das Ziel der verstärkten Mitwirkungsrechte der Eltern erreichen, indem gesetzlich festgeschrieben wird, dass die Sprecherinnen und Sprecher der Kindertagesstätten, die es bereits heute nach § 17 gibt, einen Elternbeirat auf Kreisebene oder in den kreisfreien Städten bilden. Dieser Elternbeirat wählt dann einen Vorstand, der die Interessen der Kindertagesstätten gegenüber den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den Kommunalparlamenten vertritt. Ein solcher gesetzlich vorgeschriebener Elternbeirat hat natürlich auch gegenüber den Kommunalpolitikern ein ganz anderes Gewicht als die bisherigen Elternvertretungen. Dies ist nicht ganz unwichtig, wenn wieder einmal Kürzungen im KitaBereich anstehen, wie dies zum Beispiel in den CDUregierten Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland im letzten Jahr der Fall war.
Auch der Vorschlag, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Kreis- oder Stadtelternvertretung an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses als beratendes Mitglied teilnehmen kann, findet grundsätzlich
unsere Unterstützung. So bekommen die Elternvertretungen schneller Zugang zu den relevanten Informationen und können auch die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses schon im Vorfeld argumentativ beeinflussen.
Dass der Gesetzentwurf letztlich auch noch vorsieht, dass die Kreis- oder Stadtelternvertretungen aus ihrer Mitte jeweils Vertreterinnen oder Vertreter für die Landeselternvertretung benennen, ist nur logisch und sinnvoll. Die gute Arbeit der Landeselternvertretung konnten wir bereits in der Arbeitsgruppe des Ministeriums registrieren, wo sie sich aktiv eingemischt und mitgeholfen hat, die Sicht der Eltern bezüglich Bildung im Kindergarten mit einzubringen.
Der SSW sieht der Ausschussbehandlung dieses Gesetzentwurfes entgegen und hofft, dass es den parlamentarischen Gremien noch in dieser Legislaturperiode gelingt, das Gesetz in zweiter Lesung zu verabschieden. An uns soll es jedenfalls nicht scheitern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antworten der Landesregierung auf die Fragen der SPDFraktion zur Situation der älteren SchleswigHolsteiner zeigen, dass man nicht mehr von den Senioren sprechen kann, wenn man es denn überhaupt einmal konnte. Einkommen, Wohnung, soziales Umfeld unterscheiden sich teilweise erheblich. Inzwischen ist jeder vierte Schleswig-Holsteiner 60 Jahre oder älter. Hier kann man schon lange nicht mehr von einer einheitlichen Gruppe sprechen. Von diesem Denken, dass es so etwas wie „die Alten" gibt, sollten wir uns verabschieden, weil es einfach nicht mehr der Situation entspricht. Das belegen die Antworten.
Vorab eine methodische Bemerkung: Ich hätte erwartet, dass die Landesregierung vielleicht auch die älteren Schleswig-Holsteiner selbst, ein oder zwei über 60-Jährige, berücksichtigt hätte, sodass sie ihre Interessen und Wünsche hätten einbringen können. Die älteren Menschen, zu denen man gemeinhin Bürgerinnen und Bürger zählt, die älter als 60 Jahre sind, haben sehr genaue Vorstellungen davon, wie sie ihr Leben gestalten und wie sie mit den erwarteten gesundheitlichen Einschränkungen umgehen wollen. Das Altenparlament zeigt bei jeder Sitzung eindrücklich, dass sich Selbstbewusstsein und der Wunsch nach Autonomie mit dem Alter durchaus vereinbaren lassen.
Die Landesregierung hat in ihrer Vorbemerkung zu Recht auf das so genannte Kompetenzmodell verwiesen, das von einem ressourcenorientierten Ansatz in der Seniorenpolitik ausgeht. Nicht nur die Probleme, die sich mit steigendem Alter einstellen, sollen die Planung bestimmen, sondern die Interessen, Fähigkeiten und Neigungen der älteren Generation. Das unterstützt der SSW ohne Einschränkung. Es darf keine Bevormundung der Alten geben. Wer an den Interessen der älteren Menschen vorbeiplant, aus welchen Motiven auch immer, entmündigt diese Personengruppe.
Ich möchte am Beispiel der Migranten zeigen, was ich meine. Die Situation der älteren Migranten stellt sich genauso dar, wie es die Öffentlichkeit immer noch häufig für den Großteil der Alten vermutet: von hohem Armutsrisiko betroffen, in ungünstigen Wohnungen und oftmals nur unzureichend informiert. Die
Landesregierung sieht die Herausforderungen durchaus, die aus der zunehmenden Zahl älterer Migranten herrühren, macht aber zurzeit noch keine konkreten Vorschläge. Wenn erst mit aller Macht zahlenstarke Migrantenjahrgänge verrentet werden, ist es zu spät, die Senioren- und Pflegepolitik umzustellen. Der SSW erwartet, dass sich die Landesregierung dieses Themas nicht nur auf akademischem Niveau annimmt und entsprechende Fachliteratur zitiert, sondern einen Handlungsplan vorlegt und mit den entsprechenden Migrantenorganisationen spricht.
Jetzt hat die Ministerin in ihrem mündlich abgegebenen Bericht diesen Punkt ausdrücklich hervorgehoben. Darüber habe ich mich sehr gefreut. Denn das geht aus der Antwort auf die Große Anfrage nicht so deutlich hervor.
Ich weiß natürlich, dass die Große Anfrage vor allem die Neugierde des Parlaments befriedigen soll. Aber - wie gesagt - bei diesem Punkt besteht erheblicher Handlungsbedarf. Folgendes ist nämlich klar: Migranten haben wie alle Alten ein Recht auf ein würdevolles Altern. Gerade in unseren großen Städten brauchen wir daher sicherlich eine türkischsprachige Infrastruktur, was Beratung, aber auch Pflege angeht. Das geht nicht von einem Tag auf den anderen.
Bei den Migranten ist auch heute schon die Altersarmut ein Problem. Ansonsten ist die Altersarmut, wie die Antworten der Landesregierung zeigen, ein Problem, das in der deutschen Bevölkerung insgesamt zurückgeht. Vor allem immer mehr Frauen haben eigene Rentenansprüche erworben, sodass sie im Alter nicht auf eine weitere Unterstützung durch das Sozialamt oder die Familie angewiesen sind. In diesem Zusammenhang aber davon zu reden, dass das Phänomen der Altersarmut langsam aus der Bevölkerungspyramide herauswächst, finde ich merkwürdig. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass hoch betagte Frauen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, langsam aussterben. Solches Vokabular in den Statistiken ist problematisch.
Deshalb wäre es interessant gewesen, wie die Grundsicherung die Einkommenssituation der älteren Schleswig-Holsteiner verändert hat. Auf die entsprechenden Daten werden wir wohl noch etwas warten müssen.
Die SPD-Fraktion wollte gern auch mehr über die Wohnsituation der Älteren erfahren. Gerade das Altenparlament hat sich in seiner letzten Sitzung ausführlich mit alternativen Wohnformen auseinander gesetzt. Selbst bestimmtes Wohnen war und ist ein wichtiges Thema. Das Altenparlament fordert gemeinschaftliche Wohnformen von Menschen aller Altersgruppen. Ich möchte hier nicht weiter auf dieses Thema eingehen; wir haben uns im November ausführlich darüber unterhalten. Eine angemessene Wohnung in einem angenehmen Umfeld ist einer der Wohlfühlfaktoren überhaupt. Ältere Menschen und auch ich fühlen sich in der Umgebung am wohlsten, die ihren unterschiedlich starken Bedürfnissen von Privatheit, Autonomie oder der Möglichkeit zur Selbstverwirklichung entspricht.
Heute können mit relativ geringem Mehraufwand seniorengerechte Wohnungen gebaut werden - was vor zwei Jahrzehnten die absolute Ausnahme war. Bauliche Konzepte verändern sich rasant. Darum kommt es auf eine bedürfnisgerechte und langfristige Planung an.
Ich möchte hier ein Beispiel aus meinem eigenen Wohnquartier nennen, um zu illustrieren, dass sich Planungsfehler nur schwer korrigieren lassen. Duburg - so heißt der Stadtteil in Flensburg, in dem ich wohne - ist wunderschön; es ist von gründerzeitlichen Mehrfamilienhäusern geprägt. Innenstadtnah verfügte es noch vor wenigen Jahren über eine Versorgung mit allem, was man täglich so braucht, durch kleine Läden. Das hat sich verändert. Die kleinen Läden in der Nachbarschaft schließen einer nach dem anderen. Dazu kommt, dass in den hundert Jahre alten Häusern der Komfort manchmal zu wünschen übrig lässt, insbesondere Fahrstühle gibt es fast gar nicht. Dies hat zur Folge, dass ältere Bewohner in dem Stadtteil unterdurchschnittlich vertreten sind. Ältere Bewohner stehen auch für soziale Stabilität in einem Stadtteil. Doch wie soll man Ältere neu in den Stadtteil locken beziehungsweise verhindern, dass sie wegziehen? Das ist gar nicht so einfach. Das ist eine schwere Aufgabe, die sicherlich Jahre in Anspruch nehmen und nur mit erheblichen Investitionen zu bewältigen sein wird,
aber bei der Stadt Flensburg beschäftigt man sich bereits mit dieser Herausforderung, was mit dem Innenstadtwohnquartier passiert.
Wir müssen heute aber auch Entscheidungen für Menschen treffen, die erst in zwanzig Jahren der Definition nach Senioren sind, die jetzt also zwischen 40 oder 50 Jahre alt sind. Dies sind die Baby-Boomer, zu denen auch ich gehöre, die allein aufgrund ihrer zahlenmäßigen Stärke eine sehr große Herausforderung für eine langfristige Planung darstellen. Die Planungskoordinierung für diesen Bereich liegt meines Erachtens in der Zuständigkeit der Landesregierung. Niemand sollte dabei das Rad neu erfinden müssen, die Landesregierung sollte aber für einen Informationsaustausch sorgen, damit Gemeinden und Kreise gegenseitig von guten Erfahrungen in diesem Bereich profitieren können.
Ein weiteres Thema sind die Beratungsstellen. Pflegebedürftigkeit kann nach einem Schlaganfall oder nach einem Sturz von einem Tag zum anderen ein großes Problem in einer Familie werden. Da kann man kaum von einer Infostelle zur nächsten laufen, um sich mühsam alle Informationen zu besorgen. Der SSW unterstützt deshalb insbesondere den Aufbau eines flächendeckenden Netzes trägerunabhängiger Beratungsstellen. Dort liegen alle Informationen vor, Adressen, Art und Weise der Einrichtungen und Ähnliches.. Die Landesregierung sagt auch hier wieder in der Antwort, dass sie gern für eine flächendeckende Versorgung sorgen will. Hier ist man aber eindeutig auf die Unterstützung der Kreise und Kommunen angewiesen.
Angesichts des Umfangs der Antwort der Landesregierung kann man natürlich nur auf einige Aspekte eingehen. Ich möchte deshalb kurz am Ende meiner Rede auf das Thema Mobilität zu sprechen kommen. Wer schon einmal mit einem schweren Koffer von einem verspäteten Zug zum Anschlusszug hetzen musste, insbesondere in Neumünster, eine Etage herunter, eine Etage hoch
- ich fahre selten über Lübeck nach Hamburg; ich fahre immer über Neumünster -, der weiß barrierefreie Bahnhöfe zu schätzen und komfortable Umsteigezeiten. Das ist nicht nur ein Problem der Senioren. Das gilt für alle Menschen, vor allen Dingen, wenn man Koffer dabei hat. Es wäre schön, wenn wir dort weiterkämen.
Eine einheitliche und verständliche Tarifstruktur und Fahrpläne wären sehr schön, insbesondere bei den Automaten. Ich weiß nicht, ob Sie einmal vor einem Automaten gestanden haben. Ich kann Ihnen sagen,
das ist immer ein Vabanquespiel. Ich bin auch schon einmal mit einer Hundefahrkarte gefahren, denn ich wusste nicht, auf welchen Knopf ich drücken sollte. Wenn man aber ohne Fahrkarte fährt, ist das Problem, dass man Wahnsinnszuschläge bezahlen muss, wenn man aber eine Karte mithat, kann man die entsprechend ergänzen. Ich kann Ihnen sagen, das Problem bestand von Klanxbüll nach Westerland. Dort gibt es nämlich nur Fahrkartenautomaten und niemanden, der einem sagen kann, wie dieser komische Automat funktioniert.
Diese Bedürfnisse werden auch im Altenparlament immer wieder artikuliert. Das gilt auch für Mobiltelefone und anderes.
Ich fände es richtig, wenn wir in Zukunft bei jedem Projekt, bei jedem Objekt überlegten, dass die Barrierefreiheit in jeder Form zu berücksichtigen ist, nicht nur für Ältere.
Auch für mich wäre es bei einigen Projekten und Objekten wichtig, auch bei Mobiltelefonen. Ich will gern darauf hinweisen, ich trage jetzt eine Brille, weil ich nicht mehr so gut gucken kann, und da wäre es doch schön, wenn das Display vom Handy etwas größer wäre als bei diesen Suchmaschinen, die man darauf nur noch hat.
Ich denke, wir werden uns mit dem Bericht im Ausschuss weiter beschäftigen. Vielen Dank noch einmal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diesen Bericht und insbesondere auch Ihnen, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bundesweit kommen jährlich rund 700 Menschen durch Rauchvergiftungen ums Leben und jährlich gibt es Tausende Verletzte aufgrund von Rauchvergiftungen bei Wohnungsbränden. 80 % dieser Brände entstehen im Wohnbereich, wovon sich circa 70 % der Brände nachts zwischen 23 Uhr und 7 Uhr morgens ereignen, also zur Schlafenszeit. Das Problem ist, dass bei schlafenden Menschen auch der Geruchssinn und die Wahrnehmung „schlafen gehen“ und damit ausgeschaltet werden. Daher wird der Rauch nur selten rechtzeitig bemerkt. Rund 90 % der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchslosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlen
dioxid. Schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich.
In Deutschland sind bisher nur 7 % der Haushalte mit Rauchmeldern versorgt. Dies ist erschreckend wenig angesichts der eben genannten Zahlen. In Ländern wie Schweden und England liegt die Ausstattungsrate von Rauchmeldern hingegen bei etwa 75 %. Dadurch hat sich dort die Anzahl der durch Rauch Getöteten um circa 40 % bis 50 % verringert. Dies sind Tatsachen, die wir bereits aus der Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses zur Rauchmelderpflicht mitnehmen konnten, und sie machen deutlich, wo die Gefahren bei Wohnungsbränden liegen und wie ihnen begegnet werden kann. Der uns vorliegende Gesetzentwurf greift dieses Thema auf und soll Abhilfe schaffen, indem Wohnungen bis Ende 2009 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden sollen. Wie ich bereits erwähnt habe, hat es im September im Innen- und Rechtsausschuss eine Anhörung gegeben und alle Anzuhörenden haben die lebensrettenden Vorteile solcher Rauchmelder bestätigt. Kritisch wurde jedoch hinterfragt, warum dies jetzt per Gesetz geregelt werden muss, und angeregt, dass mehr auf Freiwilligkeit gesetzt werden sollte. Hierzu kann ich nur sagen: Diese Option hat es bisher gegeben und sie wurde nur von wenigen genutzt. Das ist bedauerlich und deshalb steht der SSW dem Gesetzentwurf nunmehr auch positiv gegenüber.
Wir wissen, dass Minister Buß in der Anhörung sagte, dass in der Bauministerkonferenz beschlossen wurde, es den Ländern selbst zu überlassen, verpflichtende Regelungen zu Rauchmeldern zu treffen. Ebenso wie in Rheinland-Pfalz und im Saarland wurde in Schleswig-Holstein aus der Mitte des Parlaments die Initiative zur Änderung der Landesbauordnung ergriffen. Diesen Schritt begrüßen auch wir, denn es war nicht zu erwarten, dass dieser Gesetzentwurf aus dem zuständigen Ministerium gekommen wäre. Die Gründe hierfür hat Herr Buß bereits in der Anhörung genannt.
Ich denke, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf durchaus leben können, da dieser künftig bei Neubauten eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern vorsieht und beim bisherigen Bestand eine Übergangsfrist von fünf Jahren einräumt. Das ist durchaus ein angemessener Zeitraum, um vorhandene Wohnungen mit Rauchmeldern auszurüsten, zumal sich die Installation von Rauchmeldern - je nach Art und Umfang - mit verhältnismäßig geringem Aufwand durchführen lässt. Man muss zwar manchmal auf eine Leiter steigen, um den Rauchmelder oben an der Decke anzubringen. Aber auch ich, die ich nicht
sehr groß bin, verfüge über eine Leiter, mit der ich das bewerkstelligen kann.
Der zweite Gesetzentwurf betrifft die Nachrüstung von Wasserzählern in Wohneinheiten. Was für Neubauten bereits Pflicht ist, soll nun für alle Wohneinheiten bis Ende 2014 gelten, indem diese nachträglich mit Wasserzählern ausgerüstet werden sollen. Hierbei lässt der Gesetzentwurf auch Ausnahmen zu, wenn die Ausrüstung mit einem unangemessenen Aufwand oder Ähnlichem verbunden ist. Diese Ausnahmeregelung begrüßt der SSW, denn auch wir sind der Auffassung, dass eine solche Nachrüstung nicht zu unverhältnismäßigen Kosten führen darf, die natürlich auch auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Das verfolgte Ziel der Nachrüstung liegt auf der Hand. Jeder Mieter und Wohnungseigentümer bekommt somit die Möglichkeit, seinen Wasserverbrauch regulierend zu steuern. Dies ist nicht nur im Sinne der Nutzer, es trägt auch dazu bei, verantwortungsvoller mit der Ressource Wasser umzugehen.
Wir werden beiden Gesetzentwürfen zustimmen.
Frau Präsidentin! Herr Wagner, herzlichen Dank für Ihren Wortbeitrag. Der zeigte doch leider, wie notwendig diese Diskussion auch im Landtag ist, da Sie nicht einmal das Protokoll der Anhörung gelesen haben. Die Probleme bei den Rauchwarnmeldern sind bekannt, netzbetrieben oder mit Batterie, wie das Auswechseln der Batterie erfolgt. Ich finde, es ist ein Unding, zu sagen, weil man nicht genau weiß, wie das geht, solle man das lieber nicht machen. Für mich sind die Brandtoten und vor allen Dingen auch die Kinder, die an Rauchvergiftung sterben, Argument genug, dies nunmehr per Gesetz mit einer Übergangsfrist einzuführen. Wenn Sie dabei Hilfe brau
chen, wie so etwas eingebaut werden sollte oder Ähnliches, würde ich vorschlagen, dass Sie zu den Anhörungen kommen, wenn es um solche Themen geht, sodass Sie sich nicht bemüßigt fühlen, hier noch einen Kommentar abzugeben, der, wie ich finde, nicht der Sache angemessen war.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
- Sehr geehrter Herr Kubicki, ich möchte sozusagen nicht an Ihrer Seite sein, wenn ich meinen Vorrednern gegenüber meinerseits eine bestimmte Position klar
stellen möchte. Ich werde jetzt eine Rede zum Lebenspartnerschaftsgesetz halten.
Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Umsetzung des heute gültigen Lebenspartnerschaftsgesetzes in Landesrecht vorgenommen. Wie bekannt wird auf Bundesebene gerade erneut über weitere Gleichstellungen in diesem Bereich verhandelt. Wie bisher werden vom SSW alle Bestrebungen unterstützt, die eine Verbesserung der Stellung von Lebenspartnerschaften beinhalten. In einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft sollten gleichgeschlechtliche Lebensweisen prinzipiell die gleichen Rechte wie Ehegemeinschaften von Mann und Frau bekommen.
Nach unserer Ansicht kann es nämlich nicht so sein, dass die Lebenspartnerschaft nur Verpflichtungen beinhaltet, aber nicht mit Rechten unterstützt wird. Für uns ist es logisch, dass dann, wenn jemand eine Verpflichtung eingeht, diese auch mit Rechten verbunden sein muss. Hier wäre auch der Weg einzuschlagen, solange es in Deutschland noch eine steuerliche Begünstigung von Eheleuten gibt, diese Möglichkeit auch für Lebenspartnerschaften zu eröffnen. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber unterstreichen, dass der SSW dafür eintritt, zukünftig nicht die Ehegemeinschaft, sondern Familien mit Kindern steuerlich zu begünstigen. Das ist aber ein anderes Thema.
Hier tun sich jedoch einige Parteien hervor, die zwar gern die Pflichten aus der Ehe weitergeben, aber auf keinen Fall die Rechte. Dies kann so nicht sein. Auch die Lebenspartnerschaft muss eindeutig mit dem Signal verbunden werden, dass man in guten und schlechten Zeiten zusammensteht. Auf Landesebene wird durch die hier vorgeschlagenen Gesetzesänderungen der Weg geöffnet, soweit es dem Landesgesetzgeber möglich ist. Vor- und Nachteile werden umgesetzt. Die Änderungen im Landesbeamtengesetz sind hierfür ein Beispiel.
Im Gegensatz zu dem Kollegen Dr. Wadephul meine ich, dass dieses Gesetz von sehr vielen Menschen gelesen wird, weil sie von diesem Gesetz Regelungen in Bezug auf Bezahlung, Freistellung und Ähnliches erwarten. Im Übrigen möchte ich die Kolleginnen und Kollegen gern auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die Regelungen insbesondere auf Bundesebene umgesetzt werden, damit eine faktische Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen stattfinden kann. Dabei sehe ich insbesondere Sie an, meine Da
men und Herren von der CDU. Es wäre schön, wenn auch Sie sich dem anschließen könnten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zur Weiterentwicklung des Zivildienstes greift ein Thema auf, das wir vor dem Hintergrund der aktuellen und zukünftigen Entwicklung des Wehrdienstes dringend diskutieren müssen.
Denn mit der Diskussion um eine mögliche Abschaffung der Wehrpflicht muss auch ein Nachdenken über die Zukunft des Zivildienstes beginnen.
Unbestritten ist, dass der Zivildienst mittlerweile ein wesentlicher Bestandteil unseres Sozialwesens bildet und die Dienste der Zivildienstleistenden kaum verzichtbar sind. Man kann das bedauern, weil es ja eigentlich nicht der Sinn des Zivildienstes sein sollte, die Zivildienstleistenden als unverzichtbare Mitarbeiter zum Beispiel in Pflegeheimen oder Krankenhäusern einzusetzen. Aber es ist eine Tatsache, die uns jetzt vor erhebliche Probleme stellt.
Bereits in den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Zivildienstleistenden zurückgegangen. So können wir einen Rückgang des Jahresdurchschnitts der Zivildienstleistenden von 2000 bis 2003 von circa 124.000 auf 105.000 registrieren. Im November 2004 befanden sich sogar nur circa 81.000 Zivildienstleistende im Dienst. Die Zahl wird voraussichtlich noch weiter zurückgehen, da die Zivildienstdauer zum 1. Oktober 2004 von zehn auf neun Monate reduziert und damit dem Grundwehrdienst angepasst wurde. Diese Zahlen verdeutlichen auch die Probleme, die sich daraus für unser Sozialwesen ergeben, weil man dort bisher die Arbeit der Zivildienstleistenden in erheblichem Maße schätzte und vor allen Dingen auch berücksichtigte.
Vor diesem Hintergrund gibt es schon seit längerem die Diskussion darüber, ob zum Beispiel ein verpflichtendes soziales Jahr für alle eingeführt werden soll oder ob ein entsprechend attraktiv gestaltetes Freiwilliges Soziales Jahr die sinnvolle Alternative wäre. Prinzipiell gesehen sind die Freiwilligendienste
vor allem für junge Menschen, aber auch für alte Menschen, eine sehr gute Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln und sich mit Engagement für das Gemeinwesen einzusetzen. Deshalb unterstützt der SSW auch die Förderung und Weiterentwicklung dieser Freiwilligendienste im sozialen Bereich oder im Umweltbereich, aber auch in den Auslandsdiensten. Die Frage ist jedoch, ob dieser Dienst jetzt sozusagen langfristig als Ersatz für den Zivildienst ausgebaut werden soll.
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen mit ihrem Antrag die Landesregierung dazu auffordern, über eine Bundesratsinitiative, beziehungsweise über verschiedene Initiativen, die Förderung von Freiwilligendiensten als Weiterentwicklung oder sogar als Alternative zum Zivildienst einzufordern. Dabei ist zurzeit noch nicht einmal klar, ob und wann die Wehrpflicht abgeschafft wird. Wir vermissen also eine klare Aussage der Regierungsfraktionen darüber, ob man der Meinung ist, dass die Wehrpflicht abgeschafft werden soll. Deshalb kann die Landesregierung auch unserer Ansicht nach gar nicht wissen, in welche Richtung sie diese Initiative richten soll, wenn sie damit beauftragt wird.
Wir sind der Auffassung, dass die Personalprobleme des Sozialwesens im Grunde weder von den Zivildienstleistenden noch von den Freiwilligendiensten gelöst werden sollten.
Das ist eine der ureigensten Aufgaben des Sozialstaates. Deshalb sollte dafür gesorgt werden, dass für diese Tätigkeiten im unmittelbaren Dienst am Menschen reguläre Arbeitsplätze geschaffen werden.
Darüber hinaus haben wir uns über einige der weiteren Vorschläge im Antrag etwas gewundert. Warum soll geprüft werden, wie mit den finanziellen Mitteln des Zivildienstes auch zeitlich befristete sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für junge Erwachsene bis 25 Jahren geschaffen werden könnten? Es wird unserer Ansicht nach dadurch nicht beachtet, dass es bestimmte Verpflichtungen durch die eigenen HartzIV-Gesetze gibt.
Ich habe die Kollegin Fröhlich dahin gehend verstanden, dass man dies zur Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit einsetzen will. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich hatte das mit den Freiwilligendiensten beziehungsweise den sozialen Diensten etwas anders verstanden. Auch die Hartz-IVFörderung von jungen Erwachsenen sah im Gesetz
etwas anders aus. Nun soll das sozusagen über den Zivildienst finanziert werden. Das finde ich schwierig.
Ab 1. Januar 2005 können Jugendliche unter 25 Jahren auch dazu verpflichtet werden, zum Beispiel in Pflegeheimen so genannte Ein-Euro-Jobs anzunehmen. Wen sollen die da nehmen? Wir können dem Antrag, so wie er im Moment vorliegt, nicht zustimmen. Wir hoffen auf eine ausführliche Ausschussberatung. Ich würde mich freuen, wenn wir dort ausführlich darüber diskutieren könnten. Aus den verschiedenen Wortbeiträgen konnte man entnehmen, welche unterschiedlichen Haltungen dahinter stehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute beschäftigen wir uns mit dem Thema Stalking und meine Vorredner und Vorrednerinnen haben bereits Ausführungen dazu gemacht, was dieses Phänomen ist. Ich möchte deshalb hierzu keine weiteren Anmerkungen machen.
Auch zur Häufigkeit dieser Form der Belästigung gibt es nunmehr die erste epidemiologische Studie vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit. Laut dieser Mannheimer Stichprobe sind von den befragten Frauen und Männern zirka 12 % mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Stalking gewesen. Dabei wurde bei den Kriterien, um das Erlebte als Stalking einzuordnen, von folgendem Sachverhalt ausgegangen: Es müssen mindestens zwei unerwünschte Kontaktaufnahmen auf unterschiedliche Weise erfolgt sein, diese müssen über zwei Wochen angehalten haben und bei den Betroffenen Angst ausgelöst haben. Diese Art der Belästigung soll nun durch eine Änderung des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt werden. Genau hier setzen nach meiner Ansicht die Probleme ein.
Zum einen gibt es bisher die „normalen“ Straftatbestände und zum anderen durch das Gewaltschutzgesetz über den zivilrechtlichen Weg ebenfalls die Möglichkeit der Verfolgung. Aber diese Optionen zeigen sich als nicht unbedingt immer passend. Besonders das Stalking durch eine Person, die sich meist nur eine Beziehung zum Opfer einbildet, kann kaum hiermit erfasst werden, da es keine reale Beziehung zwischen Täter und Opfer gibt und diese sich auch noch nicht einmal unbedingt kennen müssen, sich vielmehr durch das Stalking „kennen lernen“.
Darüber hinaus gibt es auch das Problem, wie die vielfältigen Formen des Stalking und das subjektive Belästigungsgefühl in einem Gesetz bestimmt genug formuliert werden sollen. Denn gerade die unterschiedlichen Formen des Stalking - wie gesagt, wir haben darüber schon etwas gehört - und das subjektive Element der Belästigung und das Auslösen von Angst sind schwierig in einem Gesetz genau zu bestimmen.
Die Beschreibung des Tatbestandes im hessischen Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs wirft für mich erhebliche Fragen auf: Was bedeutet „unzumutbar“, was ist eine „begründete Befürchtung“ und vor allen Dingen was ist ein „ähnlicher Eingriff“? Schon diese Formulierungen zeigen, dass es schwierig sein wird, die tatsächlich erfolgenden Eingriffe in bestimmte Rechtsbegriffe umzuwandeln. Diese
Schwierigkeiten haben wir bei der Einfügung eines „Stalking-Paragraphen“ in das Strafgesetzbuch.
Ich möchte deshalb Folgendes klarstellen: Belästigung in jeglicher Form führt zu erheblichen Ängsten und Problemen bei den Opfern, und diese sind auch tatsächlich vorhanden. Gerade deshalb wäre es wichtig, dies auch für jeden deutlich zu beschreiben, damit auch jedem klar ist, was das strafbewehrte Verhalten ist.
Wir werden den Antrag unterstützen, denn dieser enthält in der Begründung wirklich den entscheidenden Punkt: Stalking kann und sollte unter Strafe gestellt werden, dies aber, wenn ein solcher Paragraph in das Strafgesetzbuch eingefügt würde, unter Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch nach vielen Ausschusssitzungen und nach mehrmaligem Nachlesen der beiden Berichte des Justizministeriums sind die Fakten des Falls Bogner unglaublich. Am 26. Oktober ist der Gefangene Bogner aus der Justizvollzugsanstalt Lübeck in einer spektakulären Flucht ausgebrochen. Der Gefangene wurde nach seinem Ausbruch durch die Behörden als nicht ungefährlich eingeschätzt. Auch wenn der Anstaltsleiter während der dazu abgehaltenen Pressekonferenz andere Angaben gemacht hat, so haben die Behörden auch danach gehandelt.
Während dieser Flucht hat Herr Bogner nach eigenem Geständnis gleich am Tag nach dem Ausbruch einen Menschen getötet, um eine neue Identität annehmen zu können. Bei der Vorbereitung dieser Tat ist der Bruder des Beschuldigten verdächtig, geholfen zu haben. Dennoch wurde Bogner nach wenigen Tagen Flucht Anfang November wieder gefasst. So lauten die nüchternen Fakten.
Unglaublich sind dabei die Umstände der Flucht, denn die Flucht gelang, weil Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden. Die Schlosserei, in der Bogner arbeitete, war gerade umgebaut worden und die Sicherung dieses Komplexes einschließlich des Außenlagers war sicherheitstechnisch nicht in Ordnung. Womöglich ist die Schlosserei ohne einen Sicherheitscheck eröffnet worden. Der Alarm wurde
nicht direkt nach Entdecken des Gabelstaplers, den der Häftling zur Flucht verwendete, gegeben, sondern erst einige Minuten später. Ein Beamter, der den Flüchtigen bei der Flucht im Außenbereich sah, hat nicht schnell genug reagiert. Daher wurde die so genannte Nacheile nicht vorgenommen.
Am schlimmsten wiegt aber nach meiner Einschätzung, dass die Vollzugsplanung nach heutigem Kenntnisstand mangelhaft war. Diese ist nicht im Hinblick auf die tatsächlich vorhandenen Unterlagen über Vorstrafen und auch nicht im Hinblick auf weitere Erkenntnisse über den Häftling vorgenommen worden.
Die Öffentlichkeit fragt sich zu Recht, wie ein Straftäter wie Herr Bogner, der in seiner langen Straftäterkarriere bereits siebenmal ausgebrochen ist, zuletzt allerdings Mitte der 90er-Jahre, und während eines offenen Vollzugs zwischen 2000 und 2001 Banküberfälle begehen konnte, dennoch in der Schlosserei der JVA Lübeck ohne besondere zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen arbeiten konnte. Schließlich wurde Bogner im April 2003 rechtskräftig zu zehneinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Er wurde also in der Schlosserei eingesetzt, obwohl laut Vollzugsplanung die Gefahr bestand, dass er fliehen könnte.
Dennoch musste eine unglaubliche Verkettung von Zufällen und menschlichem Verhalten zusammenkommen, um die Flucht am 26. Oktober 2004 zu ermöglichen. Wie soll man es sonst nennen, wenn dem Häftling am 25. Oktober ein Ablehnungsbeschluss auf seinen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens vom Landgericht Hannover zugestellt wurde, ohne dass die Anstaltsleitung hierüber informiert worden war? Auch wenn das Landgericht formal richtig handelte, so wäre es die in SchleswigHolstein übliche Praxis gewesen, die Anstaltsleitung zu informieren, weil spätestens dieser Beschluss dem Gefangenen Bogner die Ausweglosigkeit seiner Situation klar gemacht hat.
Die derzeitigen Konsequenzen sind in den Berichten der Ministerin im Innen- und Rechtsausschuss aufgezeigt worden. Die Schlosserei und insbesondere das Außenlager sind geschlossen worden. Es sind Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter der JVA einschließlich des Anstaltsleiters wegen Fehlverhaltens eingeleitet worden. Es sind sämtliche Strafvollzugsplanungen für als gefährlich einzustufende Gefangene überprüft worden. Auf der Grundlage der jetzigen Erkenntnisse sind die Erhebungsbögen für die Vollzugsplanung geändert worden. Es werden weitere bauliche Veränderungen überlegt.
Darüber hinaus will die Ministerin die Fachaufsicht bundesweit einmalig verschärfen und eine unabhängige Expertenkommission zur Überprüfung des Justizvollzugs in Schleswig-Holstein einsetzen.
Alle diese Maßnahmen unterstützt der SSW. Die entscheidende Frage bleibt aber, ob sich aus der politischen Verantwortung, die die Justizministerin natürlich für alle Vorgänge in ihrem Bereich hat, persönliche Konsequenzen ergeben sollen. Denn es ist unbestritten, dass die Justizministerin die Fach- und Rechtsaufsicht über die JVA Lübeck hat. Die Frage ist, ob diese ordnungsgemäß ausgeübt wurde und ob sich aus Sicht des Parlaments schwerwiegende Fehler der Ministerin nachweisen lassen.
Wie sich aus dem Bericht ergibt, ist die Hausspitze im April 2002 über den Gefangenen Bogner besonders unterrichtet worden. Anlass war die nachträgliche Überprüfung des offenen Vollzuges. Das ist die Verurteilung, aus der sich ergab, dass im Rahmen des offenen Vollzuges Banküberfälle verübt wurden. Die Konsequenz aus den Straftaten des Gefangenen während des offenen Vollzuges war allein, die Kontrollmechanismen des offenen Vollzuges zu überprüfen. Weitere Überprüfungen und Änderungen, weitere Konsequenzen aus diesem Vorgang wurden nicht gezogen.
Ausweislich des Berichtes konzentriert sich die Fachaufsicht des Ministeriums auf die Qualifizierung des geschlossenen Vollzuges, während die Anstaltsleiter zuständig für alle Maßnahmen zur Regelung des Einzelfalles sind. Dies ist eine Praxis, die sich seit den 80er-Jahren in allen Bundesländern bisher bewährt hatte. Denn professionelles Handeln im Strafvollzug setzt auch eine Kenntnis der jeweiligen Person voraus und somit eine dezentrale Verantwortung der Anstaltsleitung.
Der Gefangene Bogner war der Anstalt bekannt, da er dort bereits eingesessen hatte, und insbesondere der Vorgang, dass er aus dem offenen Vollzug Straftaten begangen hatte, war bekannt und auch, dass er schon einmal verdächtigt wurde, jemanden getötet zu haben. Wie sich weiter aus dem Bericht ergibt, war dem Ministerium dieser Sachverhalt ebenfalls bekannt. Nur es ist und war eben Praxis, es der Anstaltsleitung zu überlassen, welche Konsequenzen diese Sachverhalte für die Vollzugsplanung von Bogner haben sollten.
Dies war auch aus unserer Sicht bisher ein korrektes Verfahren seitens des Ministeriums. Denn die Frage ist doch, ob wir wirklich Minister haben wollen, die alles und jeden in ihrem Bereich kontrollieren, oder
ob wir eine moderne Verwaltung mit Eigenverantwortung der einzelnen Mitarbeiter haben wollen.
Schrecklich ist natürlich, dass in diesem Fall durch den Gefangenen Bogner ein Mensch gestorben ist, der heute vielleicht noch leben könnte.
Nach unserer Ansicht handelt es sich bisher um vorläufige Berichte des Ministeriums zu der Flucht Bogners. Die Ermittlungen sind ebenfalls noch nicht abgeschlossen, sodass wir die heutige Entscheidung zum Antrag von CDU und FDP über eine Entlassung der Ministerin nach dem jetzigen Kenntnisstand fällen müssen.
Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, weil der SSW den Begriff der politischen Verantwortung ernst nimmt. Allerdings möchte ich auch klarstellen, dass der oft genannte Vergleich mit dem ehrenhaften Rücktritt von Bundesinnenminister Seiters aus dem Jahr 1991 nicht statthaft ist. Zum einen war der Fall 1991 völlig anders gelagert, zum anderen haben wir seit 1991 sehr viele Skandale gehabt, wo ein Rücktritt seitens der politisch Verantwortlichen sehr viel angemessener gewesen wäre, aber nicht erfolgte. Der hessische Ministerpräsident Koch hat hier stellvertretend für viele neue Maßstäbe gesetzt.
Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die derzeitige Aufarbeitung des Sachverhaltes, die Berichte und die Konsequenzen, die bereits gezogen worden sind, richtig sind und dass die Ministerin dem Landtag - dafür möchte ich sie hier ausdrücklich loben - mit ihren Berichten, aber auch in den Sitzungen des Innen- und Rechtsausschusses für alles Rede und Antwort gestanden hat.
- Das will ich hier ausdrücklich sagen. Ich finde es schon ungewöhnlich, dass eine Ministerin nicht versucht, irgendwelche Tatbestände unter den Tisch fallen zu lassen. Ich verweise auf das Protokoll.
- Sie können hier noch so viel herumschreien, das nützt nichts. - Die Ministerin hat zugegeben, wo die Fehler sind. Das habe ich von anderen selten so offensiv gehört. Daher sehen wir zurzeit keinen Grund, die Ministerin zu entlassen.
Wir werden die Sache weiterverfolgen. Sollte es in der nächsten Legislaturperiode tatsächlich einen Untersuchungsausschuss geben, sind wir sehr gespannt. Wir gehen davon aus, dass dort kaum andere Erkenntnisse gewonnen werden können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Haltung zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat sich seit der letzten Landtagstagung nicht geändert. Positiv ist weiterhin, dass beim Gebühreneinzugsverfahren für die Befreiung von der Zuzahlung die Vorlage der entsprechenden Bescheide ausreichend sein soll, ohne dass die Betroffenen nach dem bisherigen Verfahren unerwünschte und überflüssige weitere Nachforschungen seitens der GEZ hinnehmen müssen. Das war sehr unerfreulich und das wurde - das darf ich jetzt auch noch einmal sagen - intern von den Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten überhaupt nicht bemängelt. Das Verfahren wurde vielmehr von außen bemängelt.
Zum einen besteht für uns weiterhin das Dilemma der Gebührenhöhe unverändert weiter. Einerseits ist die Erhöhung nicht annähernd das, was die Rundfunkanstalten benötigen, um ein qualitativ hohes Niveau erhalten zu können beziehungsweise auszubauen. Andererseits würde eine höhere Gebühr eine unangemessene Belastung für den Bürger bedeuten. Aber auch die Art und Weise der Verhandlung, nachdem der KEF-Bericht vorlag, ist schwer nachvollziehbar und sehr ungewöhnlich, um die Worte von Frau Böhrk aufzugreifen.
Zum anderen halten wir es aber immer noch nicht für richtig, dass der kommerzielle Adresshandel genutzt werden darf. Auch wenn es sich hier „nur“ um Adresskauf handeln soll, so steht dieses weiterhin im Widerspruch zu den geforderten Prinzipien der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit, da neben dem Adresskauf weiterhin auch die Meldedateien genutzt werden dürfen. Das Argument, dass alle anderen Länder den Adresshandel schon betreiben, macht es nicht besser. Gerade dies führt dazu, dass wir der Vorlage zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht unsere Zustimmung geben werden.
Was die Entschließung zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag angeht, so entspricht diese der Bremer Erklärung der für Medienfragen zuständigen
Ausschüsse der fünf norddeutschen Landtage, die die ersten drei Punkte der Vorlage während ihrer gemeinsamen Sitzung beschlossen haben. Darüber hinaus ist einer der Diskussionspunkte aus der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses aufgenommen worden. Dabei geht es insbesondere um das, was der Kollege Kubicki ausführlicher dargestellt und was auch die Kollegin Fröhlich genannt hatte. Auch wir halten es nach wie vor für notwendig, frühzeitiger über Verhandlungen zu einem solchen Staatsvertrag in Kenntnis gesetzt zu werden, um uns aktiver an der Mitgestaltung beteiligen zu können.
Bezüglich der im Landtag von FDP und SSW genannten kritischen Haltung zum Adresshandel haben wir nunmehr eine Antwort des NDR erhalten, in der uns die Haltung der ARD mitgeteilt wurde. Das ist hoch interessant zu lesen. Ich kann nur jedem empfehlen, diesen „schönen“ Umdruck zu lesen. Sie haben überhaupt nicht verstanden, was wir wollen. Ich muss wirklich bitter sagen: Beim SWR oder beim Justiziar scheint Kritik überhaupt nicht anzukommen. Dort wird immer mit sich selber argumentiert und auf das Gesetz verwiesen. Das Gesetz werden wir aber jetzt erst beschließen. Die Erklärung, die dort abgegeben wurde, fand ich juristisch wirklich interessant.
Unabhängig davon wollen wir aber, dass dieses Thema weiterverfolgt wird. Deshalb werden wir der Entschließung zustimmen.
Das Gesetz zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes kommt uns allen sehr bekannt vor. Das liegt daran, dass es sich hierbei um eine in der SeptemberTagung des Landtages beschlossene Gesetzesänderung in einer anderen Form handelt. Hintergrund ist, dass der zu beschließende Rundfunkstaatsvertrag in § 25 Abs. 4 durch die voraussichtlich heute zu beschließende Änderung geändert wird. Durch diese Änderung soll die redaktionelle Unabhängigkeit des Fensterprogrammveranstalters gewährleistet und dem Veranstalter eine eigene Zulassung erteilt werden, damit diese Form der Berichterstattung in den Regionalfensterprogrammen eine stärkere Unabhängigkeit erhält. Daneben kann der Betrieb auch von der zuständigen Landesmedienanstalt ausgeschrieben werden. Es können auch weitere landesrechtliche Regelungen dazu gemacht werden.
Mit der heutigen Vorlage dieses Gesetzentwurfs nehmen die Regierungsfraktionen diese Änderungen auf und setzen die in der Debatte im September umstrittene Regelung bezüglich der Gestaltung, Produktion und technischen Zusammenführung bei Sendebeiträgen mit Schleswig-Holstein-Bezug erneut um.