Guten Morgen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung und möchte Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen.
Erkrankt sind nach wie vor die Abgeordneten Irene Fröhlich, Reinhard Sager und Thomas Stritzl. Wir wünschen ihnen nochmals gute Besserung!
Ich begrüße zunächst auf der Besuchertribüne Besuchergruppen der Humboldt-Schule Kiel, des ABCAbwehrbataillons 610 aus Albersdorf und der GorchFock-Schule Kappeln.
Die Mitglieder des Sozialausschusses haben die Bitte geäußert, die Behandlung des Punktes „Fehlfahrten bei Rettungsdiensteinsätzen“ als Dringlichkeitsvorlage gemäß § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung zur Beratung vorzusehen.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des SSW Drucksache 15/683
Ich gehe davon aus, dass zur Begründung der Dringlichkeit nicht das Wort gewünscht wird und ich daher gleich über die Dringlichkeit abstimmen lassen kann. Gibt es dazu Bedenken des Abgeordneten Lothar Hay?
Ich weise darauf hin, dass es gemäß § 51 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erfordert, um die Dringlichkeit zu bejahen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich schlage Ihnen vor, die Vorlage als Punkt 20 b) in die Tagesordnung einzureihen und sie am Freitag zu
behandeln. Als Redezeiten sind für den Berichterstatter des Ausschusses sowie die Fraktionen und die Landesregierung jeweils fünf Minuten vorgesehen.
Frau Präsidentin, ich bitte darum, den Tagesordnungspunkt festzulegen und alles Weitere dem normalen Verfahren zu überlassen. Das heißt, ob wir reden wollen oder lieber nicht, werden wir in interfraktioneller Absprache später entscheiden.
Einverstanden. Ich werde den Tagesordnungspunkt am Freitag aufrufen. Ich bitte dann aber darum, dass dem Präsidium rechtzeitig die Redezeiten mitgeteilt werden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag fürs Ehrenamt, für die engagierten Kommunalpolitiker aus allen Parteien und Wählervereinigungen hier im Land.
Mit der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion zur Änderung des kommunalen Verfassungsrechts eröffnen wir eine breite und hoffentlich auch sachliche Diskussion über die Grundlage des Zusammenlebens unserer kommunalen Familie. Wir behaupten dabei nicht, dass unser Gesetzentwurf alle Wünsche aufgenommen hat, die aus dem Bereich des Ehrenamtes an uns herangetragen worden sind, wir haben vielmehr einen in sich schlüssigen Entwurf vorgelegt, den wir intensiv diskutieren wollen.
Im Gegensatz zur Landesregierung und den sie tragenden Parteien sind wir auch bereit, Anhörungen wirklich ernst zu nehmen. Wir wollen nicht, wie zum Beispiel bei der Oberflächenwasserabgabe geschehen, Anhörungen einfach ablehnen.
- Herr Nabel, deshalb kündige ich jetzt schon an, dass wir über die Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren hinaus in der CDU-Fraktion eigene Anhörungen durchführen werden.
(Konrad Nabel [SPD]: Das macht mal! - Zu- ruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Uns ist wirklich an einer Debatte über Inhalte und an einer breiten Zustimmung gelegen, um den im Jahre 2003 zu wählenden Kommunalpolitikern eine praktikable, an den Interessen einer konsensualen Kommunalpolitik ausgerichtete Kommunalverfassung an die Hand zu geben.
Die Eckpunkte unseres Gesetzentwurfs werden im Übrigen von einem einstimmigen Votum des CDULandesvorstands mitgetragen
- Herr Astrup -, nachdem die Fraktion diese Eckpunkte am 13. Oktober 2000 einstimmig verabschiedet hat.
Natürlich werden wir diesen Entwurf auch auf einem Parteitag diskutieren. Und im Gegensatz zu manchen von Ihnen fürchten wir nicht, dass Fraktion oder Partei dann Schaden nehmen könnte,
Da es auf Ergebnisse ankommt, hoffe ich, dass wir auch im Landtag am Ende zu einem Gesetz kommen, das von einer breiten Mehrheit getragen wird, das zweifellos vorhandene Ungereimtheiten der geltenden Kommunalverfassung beseitigt und das einen Beitrag dazu leisten wird, dass sich wieder mehr Bürgerinnen und Bürger zum Engagement in der Kommunalpolitik bereit finden werden.
In allen Parteien, die tief in den Kreisen, Städten und Gemeinden verwurzelt sind, gab und gibt es gerade unter den ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern erhebliche Frustrationen und Missmut über die derzeitigen Regelungen. Denen macht Kommunalpolitik