Protocol of the Session on February 20, 2003

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Die Sitzung ist eröffnet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, begrüße ich zunächst Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer des Theodor-Mommsen-Gymnasiums aus Bad Oldesloe auf der Tribüne. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich bitte Sie, Platz zu nehmen, und gebe bekannt, dass aufgrund von Erkrankungen heute Herr Abgeordneter Hay, Frau Abgeordnete Rodust, Herr Abgeordneter Plüschau und Herr Abgeordneter Eichelberg nicht anwesend sind. Allen erkrankten Abgeordneten wünsche ich von hier aus gute Besserung.

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neustrukturierung der Landesbank SchleswigHolstein Girozentrale, zur Verselbstständigung der Investitionsbank und zur Verwaltung der Landesliegenschaften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2448

Ich erteile das Wort zur Begründung Herrn Finanzminister Möller.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, eine meiner letzten Reden hier im Landtag über einen erfolgreichen merger - wie man so schön sagt -, der ersten länderübergreifenden Fusion von öffentlich-rechtlichen Banken, halten zu können. Herr Präsident, gestern hat es noch einen Krisengipfel über das Bankenwesen in Deutschland beim Kanzler gegeben -. Ich glaube, meine Redezeit beträgt 17 Minuten 15 Sekunden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie nicht gleich nervös zur Klingel greifen würden.

Die Fusion der Landesbanken Hamburg und Schleswig-Holstein ist ein Meilenstein in der Kooperation zwischen beiden Ländern. Der breite gesellschaftliche Konsens und die große öffentliche Zustimmung in Schleswig-Holstein und Hamburg waren eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen dieses Reformprojektes.

Ich habe den Finanzausschuss, die Fraktionsvorsitzenden und die finanzpolitischen Sprecher zeitnah

und umfassend informiert. Ihre grundsätzliche Zustimmung hat unsere Verhandlungsposition deutlich gestärkt. Am 4. Februar haben die Ministerpräsidentin Frau Simonis und der erste Bürgermeister Ole von Beust den Staatsvertrag unterschrieben.

Die HSH Nordbank AG wird eine dauerhaft starke regional verankerte und wirtschaftlich profitable Bank bilden, die durch ihre verbesserte Kapitalmarktfähigkeit für Investoren mit Kapitaleinsatz interessant wird.

Meine Damen und Herren, die Überschriften in den Zeitungen von heute lauten: „Schröder schaltet sich in die Bankenkrise ein“,

(Martin Kayenburg [CDU]: Dann sind die Banken bald alle pleite!)

„Angst vor der Krise“„Nur die besten Regionalbanken sind Großbanken überlegen“.

(Klaus Schlie [CDU]: Wenn Sie damit ein- verstanden sind, ist das in Ordnung! Sehr gut!)

- Ich sage ja nur, dass es die Überschriften sind.

(Lachen bei der CDU)

Ich kann Ihnen nur sagen, den heutigen Tagesordnungspunkt beraten wir nicht in dem Geist solcher Überschriften.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN - Lachen bei der CDU)

Beide Banken werden für 2002 hervorragende Abschlüsse auch im operativen Geschäft vorweisen, ohne dass sie Beteiligungen in Norderfriedrichskoog verkaufen mussten. Dies ist eine Fusion zwischen zwei Banken, die eine gute ökonomische Zukunft haben werden.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SSW und der Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU] und Heinz Maurus [CDU])

Die Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft in Schleswig-Holstein und Hamburg bleibt gesichert. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Die Bedeutung der Banken für die Metropolregion Hamburg, für Schleswig-Holstein und die Ostseeregion kann gar nicht hoch genug bewertet werden. Die LB Kiel und Investitionsbank haben Rechtssicherheit. Die Übergangsfristen von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung werden ausgeschöpft. Das Land Schleswig-Holstein erhält eine angemessene Einnahme aus der Landesbankbeteiligung einmalig und auf Dauer.

(Minister Claus Möller)

Mit dem komplexen Gesetzeswerk wird eine umfassende Neuordnung der Landesbank, der Investitionsbank und der Verwaltung der Landesliegenschaften vorgenommen, zu der die Verständigungen zu den Themen Anstaltslast, Gewährträgerhaftung bei der EU Anstoß gegeben haben.

Die Verständigungen deckten sich nicht unbedingt von Anfang an mit unseren schleswig-holsteinischen Positionen. Doch wir haben nach den Entscheidungen aus der Not eine Tugend gemacht. Nach der Devise: Wer sich nicht anpasst, geht unter, wer sich schneller und besser anpasst, gewinnt, hat die Landesregierung bereits im Dezember 2001 zügig einen Vier-PunktePlan mit strategischen Zielen zur Neupositionierung der Landesbank Kiel und der Investitionsbank vorgelegt.

Der vorliegende Gesetzentwurf mit 14 Artikeln setzt den Plan und diese Zielsetzung um. Mit den Änderungen des Sparkassengesetzes vom 20. Dezember letzten Jahres haben wir entsprechend der Verständigung I die Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ab 2005 abgeschafft und parallel dazu die materielle Neuordnung der Landesbank aktiv vorangetrieben.

Das Ihnen nunmehr zur Zustimmung vorliegende Regelwerk hat bereits im Kreis des Verbandes öffentlich-rechtlicher Banken, der EU und der Bundesregierung Anerkennung gefunden. Das Separationsmodell, wie wir es vorschlagen, steht als - wie ich meine - das zukunftsträchtigste Modell und ist überzeugender auch für die EU als das MutterTochter-Modell in Nordrhein-Westfalen oder das Holding-Modell in Bayern.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Die neue Investitionsbank wird als rechtsfähige Anstalt und als Vollbank des öffentlichen Rechts aufgestellt. Die Zweckvermögen werden damit für die optimale Ausrichtung der Förderpolitik in ausschließlicher Entscheidungshoheit des Landes gesichert. Die Rechte der Kommunen bezüglich des KIF bleiben selbstverständlich gewahrt.

Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 30. Januar dieses Jahres eine ordnungsgemäße Umsetzung der Kommissionsentscheidung vom letzten Jahr ausdrücklich bestätigt. Bei der I-Bank haben wir das Fördergeschäft und das bei der Investitionsbank eingelegte Fördervermögen dauerhaft gesichert und die wirtschaftliche und organisatorische Ständigkeit der Investitionsbank erhalten. Das Primat der Politik bleibt bestehen. Die anderen Anteilseigner der Landesbank haben keine Mitspracherechte.

Meine Damen und Herren! Der Beirat der I-Bank wird entfallen, und es wird darüber zu reden sein, ob für den Landtag der Finanzausschuss mit seinem Unterausschuss Beteiligung ausreicht oder wie in Zukunft in der neuen Organisation die Mitwirkungsrechte des Parlaments gesichert werden. Das ist ein Punkt, der sich von selbst versteht.

Mit der Verselbstständigung der Investitionsbank werden wir auch unser Liegenschaftsmodell modifizieren. Die Herauslösung der Liegenschaften aus der I-Bank ermöglicht der I-Bank die Konzentration auf ihre Aufgabe als Förderinstitut. Mit der Übertragung auf die neue LVSH, die in Organleihe der GMSH und damit ohne eigenes Personal tätig wird, wird auch das Liegenschaftsmodell optimiert. Durch die Mitübertragung der öffentlichen Aufgabe der Liegenschaftsverwaltung entstehen - ich meine, das ist auch wichtig - keine neuen Grunderwerbsteuerbelastungen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Oh, Steuermini- mierungsmodelle, sehr gut!)

Die Fusion der Landesbank Kiel mit der Hamburger Landesbank und die sofortige Umwandlung in eine Aktiengesellschaft bilden das Kernstück des Vorhabens. Die Wettbewerbsfähigkeit der Landesbank wird unter Berücksichtigung von Eigenkapitalerfordernissen und Renditeerfordernissen gesichert, und der arbeitsteilige Verbund zwischen Sparkassen und Landesbank bleibt erhalten.

Zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg wurde ein fairer Interessenausgleich gefunden. Die auf Dauer angelegten gleichberechtigten Kompetenzzentren, die entsprechende Zusammensetzung des Vorstandes, der Leitungsgremien und eine langfristig ausgewogene Verteilung der Arbeitsplätze an beiden Standorten sind Garanten dieses Ausgleichs.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Fusion folgt wirtschaftlicher Vernunft. So gehen die Institute von Synergieeffekten von rund 150 Millionen € per anno aus, allerdings wird dieser volle Betrag erst drei Jahre nach der Fusion erreicht werden.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist ja vor- sichtig gerechnet!)

Natürlich müssen sich die Beschäftigten auf Veränderungen einstellen, niemandem wird jedoch fusionsbedingt gekündigt.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Minister Claus Möller)

Der Bankenstandort Kiel mit seinen qualifizierten Arbeitsplätzen stand nie zur Debatte. Der Name HSH Nordbank AG unterstreicht nicht nur die Verankerung in der Region, sondern auch die strategische Ausrichtung der Bank als Bank des Nordens.

Meine Damen und Herren! Entsprechend der Beschlussfassung der Anteilseigner vom September 2002 - darüber haben wir berichtet - werden die Institute zum 1. Juni 2003 mit bilanzieller Rückwirkung zum 1. Januar 2003 zu einer Aktiengesellschaft verschmolzen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sehr gut!)

Notieren Sie doch bitte den Zwischenruf von Herrn Kubicki mit dem „Sehr gut“das hört man selten.

(Heiterkeit und Beifall bei SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Regelwerk ist mehrstufig in folgende Teile gegliedert. Der Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verschmelzung der beiden Landesbanken ist der erste Teil. Den zweiten Teil bilden die gesetzlichen Regelungen mit den Zustimmungsgesetzen der Länderparlamente zu dem Staatsvertrag und der Aufhebung der Vorschriften zur LB Kiel im Sparkassengesetz. Die vertraglichen Regelungen auf Anteilseignerebene einschließlich der Zustimmung der Anteilseigner zu dem Staatsvertrag vervollständigen als dritter Teil das Regelwerk.