Protokoll der Sitzung vom 20.02.2003

Eine so genannte Grundsatzverbeinbarung regelt das Verhandlungspaket im Anteilseignerkreis. Diese regelt die Einzelheiten der Fusion und soll am 7. März 2003 unterzeichnet werden. Selbstverständlich stehen auch diese unter dem Vorbehalt der Verabschiedung der Landesgesetze. Wir werden Ihnen in den Ausschüssen dieses Regelwerk auch zur Verfügung stellen.

Die Verschmelzung von zwei Landesbanken in Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu einer Aktiengesellschaft ist Neuland. Sie stellt, wie wir meinen, die kürzeste und damit konsequenteste Lösung für die Zukunft dar.

Das Tempo der Verhandlungen war erstaunlich, auch weil neben den ohnehin weit reichenden Grundsatzentscheidungen zwei weitere wesentliche rechtliche Fragen geklärt werden mussten: Dank einer mühsamen Einigung mit dem Bundesfinanzministerium kann die Bank als AG das bisherige Pfandbriefgeschäft weiterführen. Das Bundesfinanzministerium wird ein Gesetzgebungsverfahren zur entsprechenden Änderung des ÖPG einleiten.

Keine Sonderregelung konnte für die Landesbausparkasse erreicht werden. Sie wird aus dem Vermögen der LB Kiel ausgegliedert werden müssen. Mit der Umsetzung dieser rechtlichen Vorgabe bietet sich allerdings die Chance, das Bausparkassengeschäft den Sparkassen zuzuordnen, also dorthin, wohin es auch gehört; denn rund 70 % des Neugeschäfts erfolgen über die Sparkassen in unserem Land. Ich meine, das ist auch eine Stärkung der Sparkassen in unserem Land.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Was ist mit der Spielbank, Herr Minister?)

Wer hat denn dem Kubicki meine Rede vorher gegeben?

(Lachen bei der FDP)

Die Spielbanken stellen hingegen kein vordringliches rechtliches Problem dar. Ich verstehe ja, dass einige versuchen, ein Haar in der Suppe zu finden. Zwar verlangt das Spielbankgesetz einen mehrheitlich öffentlichen Anteilseigner, doch betrifft dies nicht - so die Auskunft des Innenministeriums - bereits erteilte Konzessionen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Der hat ja keine Ahnung! Die Rechtsform ist doch jetzt von Ihnen gewählt worden!)

Eine mögliche private Mehrheit hätte nur auf neue Konzessionen Auswirkungen, die momentan nicht aktuell sind. Das heißt, es können keine neuen Konzessionen vergeben werden. Die alten gelten noch über zehn Jahre weiter. Wir haben hier also ein durchaus bekanntes Problem, das - meine Damen und Herren, da bin ich sicher - mit Raschheit, aber ohne Überstürzung im Spielbankgesetz zu lösen ist. Es liegt auch an Ihnen, wann das Spielbankgesetz angepasst werden muss, ob Sie die zehn Jahre ausschöpfen wollen oder ob Sie das Spielbankgesetz jetzt ändern möchten. Im Übrigen wollte ich auch noch einige Aufgaben meinem Nachfolger überlassen.

Doch nun zu den konkreten Vertragsinhalten, die vier Themenkomplexe umfassen: erstens die Verteilung der Anteile an der HSH Nordbank AG, zweitens die Anteile der LBBW, drittens die stillen Einlagen der Freien und Hansestadt Hamburg und viertens die Haftkapitalvergütung.

Das von PWC erstellt Wertgutachten bildete die Basis der von den Anteilseignern festgestellten Unternehmenswerte von (stand alone) 3,059 Milliarden € bei der HLB und von 2,008 Milliarden € für die LB Kiel (ohne HLB-Beteiligung). Ich möchte daran erinnern, dass der Wert unserer Landesbank noch vor

(Minister Claus Möller)

neun Jahren bei 550 Millionen € lag. Das heißt, an dem Erfolg der Landesbank haben wir natürlich als Anteilseigner profitiert, aber auch die anderen.

(Lachen bei der CDU)

Entsprechend der Bewertung ergaben sich die Anteilswerte der Eigentümer an dem neuen Institut, wonach das Land und der SGV Schleswig-Holstein mit jeweils 16,86 % über ein Drittel der Gesamtanteile und geringfügig mehr als die Freie und Hansestadt Hamburg halten werden. Insgesamt hat PWC das neue Institut mit einem Wert von 4,7 Milliarden € bewertet.

Die Landesbank Baden-Württemberg macht ihre Zustimmung zur Fusion davon abhängig, dass die Anteile der LBBW an der LB Kiel von Dritten oder anderen Anteilseignern übernommen werden. Hauptziel ist, dass die LBBW-Anteile unmittelbar von der LBBW an einen Dritten übertragen werden. Im Hinblick auf die insbesondere von uns gewünschte Einbeziehung eines strategischen Partners werden wir mit einem Drittbenennungsrecht berechtigt, bis 30. April 2003 einen potenziellen Investor zur Übernahme der Anteile zu benennen. Sollte dies nicht geschehen, werden Hamburg und Schleswig-Holstein jeweils 40 % dieser 10 % und der SGV 20 % übernehmen. Treuhänderisch wird das für uns die Gesellschaft über Beteiligungen machen.

Mit der LBBW konnte nach zähen Verhandlungen ein Preis von 250 Millionen € für das 10-%-Paket vereinbart werden. Für die Abgeltung einer möglichen Haftkapitalvergütung zahlt die LBBW einen abschließenden Betrag in Höhe von 38 Millionen €. Wenn man das berücksichtigt, beträgt der Kaufpreis 212 Millionen €.

Wir haben deshalb für den Fall - was ich nicht hoffe -, dass wir keinen Käufer bekommen - es gibt mehrere Interessenten -, in Artikel 14 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass wir notfalls übernehmen. Wir haben das ja auch im Vorfeld erörtert.

Im Zusammenhang mit der Festlegung des Unternehmenswertes wurde mit der Hansestadt Hamburg als dritter Komplex vereinbart, dass die von ihr in erheblichem Umfang gezeichneten Stillen Einlagen an der Hamburger Landesbank teilweise von den anderen Anteilseignern mit Wirkung zum 1. Mai 2005 übernommen und in dividendenberechtigtes Stammkapital umgewandelt werden.

In einem vierten Komplex wurde ein Modus zur teilweisen Kompensation der Belastungen des Instituts aus einer Entscheidung in dem schwebenden EUVerfahren zur Einbringung von Haftkapital in die LB

gefunden, Stichwort „Haftkapitalvergütung“. Nachdem die EU-Kommission im November letzten Jahres nunmehr auch ein Verfahren bezüglich der Einbringung von Haftkapital in die LB Kiel eingeleitet hat, erwarten wir alle natürlich mit Spannung die Entscheidung im WestLB-Verfahren am 6. März 2003.

Die Anteilseigner haben sich auf einen Stufenplan verständigt, der neben einer ausreichenden Ausstattung der neuen Bank mit Eigenkapital auch dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg sowohl einmalige als auch dauerhafte Einnahmen sichert.

Sofern der Beihilfebetrag für die IB-Beihilfe bis zu 250 Millionen € beträgt, bekommt das Land 200 Millionen € Cash, muss aber bezogen auf einen Betrag von 150 Millionen € gemäß seinem Anteil an der LB Kiel 25 % wieder einlegen und erhält dafür stimmberechtigte Stammaktien. Auch die anderen Anteilseigner müssen einen Betrag, der ihren Landesbankanteilen entspricht, einlegen, sodass der Kapitalabfluss der Landesbank auf 100 Millionen € begrenzt bleibt.

Ich bitte Sie zu bedenken, dass allein das Herauslösen des WK-Kapitals in Hamburg als auch des Haftkapitals der I-Bank zu einem Eigenkapitalverlust bei den Landesbanken von etwa 1,2 Milliarden führen wird und dass man sich in Nordrhein-Westfalen darauf verständigt hat, dass der WestLB die volle Wiedereinlage der Haftkapitalvergütung zugesagt worden ist, das heißt, dass überhaupt kein Cash fließt. Bei uns - darüber haben wir oft gesprochen - soll auch Cash fließen, aber wir haben auch eine Mitverantwortung für die Eigenkapitalausstattung. Je nachdem wie hoch die Vergütung wird, gibt es da noch Vorzugsaktien, die mit einer um fünf Prozentpunkte höheren Dividende bedacht werden als die normale Dividende. Es ist für uns durchaus interessant, die einmal an der Börse zu verkaufen; aber vorübergehend ist das eine sehr rentierliche Einnahme.

Neben diesen Punkten waren die Fusionsgespräche durch eine Vielzahl von Einzelfragen geprägt, die aber alle einvernehmlich geklärt wurden.

Meine Damen und Herren, mit der von der Landesregierung vorgelegten Neustrukturierung der Landesbank und unserer Investitionsbank schreiben wir die Erfolgsgeschichte der letzten 14 Jahre fort. 1990 haben wir die Investitionsbank errichtet. Mit der Beteiligung der WestLB und der damaligen SüdwestLB haben wir die Landesbank als Bank des Nordens erfolgreich positioniert. Wir hätten sonst nicht eine Kopenhagen-Branch. Der Einstieg unserer Landesbank bei der Hamburgischen Landesbank war ein

(Minister Claus Möller)

weiterer notwendiger Schritt für die jetzt beschlossene Fusion zu einer gemeinsamen Aktiengesellschaft.

Aber wir können uns jetzt nicht zurücklehnen. Unsere gemeinsame Bank wird zukünftig für ihre Kapitalmarktfähigkeit einen oder mehrere strategische Partner brauchen. Der Name der Bank signalisiert bereits eine Präferenz für einen Partner im Ostseeraum. Die ersten Gespräche sind Erfolg versprechend verlaufen und werden im März fortgeführt. Parallel dazu verhandeln wir mit einem potenziellen inländischen Investor - nicht in Hannover.

Meine Damen und Herren, der Erfolg hat viele Mütter und Väter, der Misserfolg zumindest immer einen Finanzminister.

(Beifall bei CDU und FDP - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Was für eine Selbsterkenntnis!)

Es haben viele ihren Teil dazu beigetragen, dass wir in gut einem Jahr zu diesem positiven Verhandlungsergebnis gekommen sind. Dafür möchte ich mich bei einigen an dieser Stelle besonders bedanken.

Mein Dank gilt der Ministerpräsidentin und Verwaltungsratsvorsitzenden, die mir sehr viel Verhandlungsvollmacht für die Gespräche eingeräumt hat, natürlich in ständiger Rückkopplung mit ihr. Ich freue mich auch, dass wir uns terminlich so verständigt haben, dass ich das Projekt noch in trockene Tücher bringen konnte.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich möchte Herrn Dr. Rümker danken, dessen Vaterschaftstest mit Sicherheit positiv ausfallen würde.

(Beifall im ganzen Haus)

Er war ein Motor des ganzen Prozesses und hat uns in seiner unnachahmlichen Art über manche kritische Situation hinweggeholfen.

Erwähnen möchte ich auch Herrn Finanzsenator Peiner. Gerade durch die gute, kollegiale und faire Zusammenarbeit mit meinem Kollegen Peiner konnten wir auch größere Stolpersteine - und es gab derer reichlich - aus dem Weg räumen.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich möchte mich bei den Vorständen der beiden Banken und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Ich habe den Eindruck gewonnen: Nach anfänglicher Skepsis ist auch durch die Mitarbeiterschaft ein Ruck gegangen. Sie wollen die Fusion und sie wollen den Erfolg dieser Fusion.

Last, but not least gilt mein Dank Herrn Dr. SchmidtElsaeßer und der Beteiligungsverwaltung.

(Beifall im ganzen Haus)

Über 200 Stunden interner und externer Verhandlungsmarathon liegen allein in diesem Jahr hinter uns. Das vorliegende Ergebnis macht auch deutlich, dass eine gute öffentliche Verwaltung auch Banken, die mit internationalen Beratern hochgerüstet sind, in Verhandlungen durchaus das Wasser reichen kann.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Wenn es uns gelingt, auf diesem Niveau auch andere Kooperationsvorhaben anzuschieben, dann steht der Norden nicht nur geographisch ganz weit oben.

Laat mi to’n Sluß seggen: Ik freu mi ganz bannig, dat ik dat noch op de Reeg kregen heff. Veelen Dank!

(Anhaltender Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW sowie vereinzelt bei CDU und FDP - Claus Ehlers [CDU]: Nach dem Beifall würde ich weitermachen! - Heiterkeit und Zurufe)

Dies kann das Präsidium leider nicht gewähren. Aber wir haben acht Minuten zusätzliche Redezeit gewährt. Ich will dies nur für die Fraktionen sagen, denen davon die Hälfte zusteht. In dem Beifall drückt sich auch der Respekt für die letzte Rede zu diesem Thema vor dem hohen Hause und der Dank des Hauses für die geleistete Arbeit aus.

(Starker Beifall im ganzen Haus)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der CDU hat Herr Abgeordneter Rainer Wiegard.