Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie sehr herzlich und eröffne die 13. Tagung des SchleswigHolsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Abgeordnete Roswitha Strauß hat heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Sie!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDUFraktion hat einen Dringlichkeitsantrag mit dem Inhalt vorgelegt, dass dem Schleswig-Holsteinischen Landtag in dieser Tagung über die Ursachen eines Fehlbetrages in Höhe von 35 Millionen DM im Verantwortungsbereich der Bildungsministerin im Einzelplan 07 zu berichten ist.
Die Dringlichkeit liegt vor, weil die Nachricht nach Ablauf der Antragsfrist bekannt geworden ist und weil wir der Auffassung sind, dass in dieser Tagung darüber berichtet und beraten werden muss und nicht erst in der nächsten Tagung, wenn der Nachtragshaushalt bereits beraten und verabschiedet werden soll.
Wir sind als CDU-Fraktion darüber hinaus der Auffassung, dass die Beratung bereits am heutigen Tage und nicht erst im Verlauf dieser Tagung erfolgen soll. Wir stellen als Antragsteller des Tagesordnungspunktes 24, Perspektiven und Profil für unsere Hauptschulen, diesen Tagesordnungspunkt zur Verfügung, damit wir bereits heute Nachmittag in einer Debatte über diesen Vorgang debattieren und beraten können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich werden wir, Herr de Jager, die Dringlichkeit bejahen.
Wir haben - wie das merkwürdigerweise manchmal so ist - zeitgleich kurz vor Einbringung Ihres Antrags darüber beraten, ob wir nicht unsererseits einen Dringlichkeitsantrag einbringen sollten. Das hat sich nunmehr erledigt.
Wir werden die Dringlichkeit bejahen, haben allerdings keine Veranlassung gesehen, die Reihenfolge der Tagesordnung dergestalt zu ändern, wie Sie es hier vorschlagen,
sondern wir beziehen uns selbstverständlich auf den Inhalt Ihres Antrags, in dem von einem angeblichen Haushaltsdefizit in Höhe von 35 Millionen DM die Rede ist und in dem haushaltsrelevante Dinge angesprochen werden - völlig zu Recht, wie wir finden -. Wir werden deshalb beantragen, diesen Antrag am Freitag an herausgehobener Stelle um 15:00 Uhr
im Zusammenhang mit der gesamten Debatte über den Verkauf der LEG-Anteile und die Haushaltssperre behandeln.
Wir haben dann genügend Zeit, der Wichtigkeit des Antrags entsprechend im Zusammenhang mit Haushaltsfragen zu diskutieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn sich dieses Parlament nicht zum Büttel der Landesregierung machen lassen will,
dann sollten aktuelle Themen hier in diesem Landesparlament vor aller Öffentlichkeit auch aktuell debattiert werden!
Daher wundere ich mich darüber, dass der Kollege Astrup das offenbar anders sieht und keine Platzierung am Samstagabend um 21:30 Uhr vorgeschlagen hat.
Was der Parlamentarische Geschäftsführer der SPDFraktion zur Begründung seines Terminierungsvorschlags gesagt hat, ist eher ein Beitrag aus der bekannten Comic-Serie „Asterix und Obelix“, aber keine vernünftige Begründung dafür, wann dieses Landesparlament ein so aktuelles Thema hier zur Aussprache bringen soll.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden die Dringlichkeit bejahen. Wir schlagen aber vor - denn das macht Sinn -, dass dieser Dringlichkeitsantrag am Freitag um 10:00 Uhr aufgerufen wird, wenn wir über haushaltsrelevante Fragen diskutieren. Nicht um 15:00 Uhr, sondern um 10:00 Uhr, Freitagmorgen! Das ist unser Vorschlag.
(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN] und Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Meine Damen und Herren, wir treten in die Abstimmung über die Dringlichkeit ein und ich verweise Sie pflichtgemäß auf § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung, wonach eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.
Wer die Dringlichkeit des CDU-Antrages bejahen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Dringlichkeit einstimmig bejaht.
Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 17 a einzureihen. Ich bitte die Fraktionen, sich über die Redezeiten zu verständigen sowie darüber, ob eine verbundene Debatte gewünscht wird, und mir einen entsprechenden Vorschlag über den Zeitpunkt zuzuleiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemäß § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung hat der Landtag über die Einreihung eines Dringlichkeitsantrages zu beschließen. Einreihung heißt, er hat auch zu gewichten. Gewichten heißt, wir haben der Dringlichkeit das Maß an Bedeutung beizumessen, das nach unserer Auffassung gegeben ist.