Protocol of the Session on July 11, 2001

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Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 14. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.

Erkrankt sind Herr Abgeordneter Dr. von Hielmcrone und Herr Abgeordneter Schröder. Wir wünschen beiden gute Genesung.

(Beifall)

Wegen dienstlicher Verpflichtungen auf Bundesebene ist Frau Ministerin Lütkes beurlaubt.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich)

Am 9. Juni 2001 verstarb im Alter von 80 Jahren der ehemalige Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages Leonhard - Leo - Langmann. Herr Langmann gehörte dem Schleswig-Holsteinischen Landtag von 1971 bis 1983 als Mitglied der Sozialdemokratischen Fraktion an.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag gedenkt seines ehemaligen Mitgliedes in Dankbarkeit.

Sie haben sich von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.

Meine Damen und Herren, unser Kollege Sager ist ehemaliger Kollege. Er hat sein Mandat niedergelegt und ist aus dem Landtag ausgeschieden. Der Landeswahlleiter hat festgestellt, dass Herr Uwe Greve als sein Nachfolger das Mandat übernimmt. Herr Greve, ich bitte Sie, zur Verpflichtung nach vorn zu kommen.

(Die Anwesenden erheben sich - Abgeordne- ter Greve wird nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordneter gewissenhaft zu erfüllen, Ver- fassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Eigennutz zu dienen, so wahr mir Gott helfe.)

Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Arbeit für Schleswig-Holstein.

(Beifall)

Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 3, 4, 7, 9, 12, 13, 15, 18, 21, 23, 27, 34

bis 36, 38, 40 bis 44, 46, 48, 50, 51, 53, 55 sowie 56 bis 59 ist eine Aussprache nicht geplant.

Von der Tagesordnungsordnung abgesetzt werden sollen die Punkte 11, 39, 45, 47, 49 und 62.

Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Punkte 2 und 25 - Regierungserklärung zur Neuordnung der Bund-/Länder-Finanzbeziehungen, Neuordnung des Länderfinanzausgleichs - die Punkte 4 und 13 - Änderung der Verfassung des Landes SchleswigHolstein und anderer Gesetze, Umbenennung des Eingabenausschusses in Petitionsausschuss -, die Punkte 27 und 58 - Generalplan Küstenschutz, Mittel- und langfristige Küstenschutzmaßnahmen sowie die Punkte 29 und 33 - Stammzellenforschung, Import embryonaler Stammzellen -.

Anträge zur Aktuellen Stunde und Fragen zur Fragestunde liegen nicht vor. Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich zur Beratung aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte.

Unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause werden wir jeweils längstens bis 18:00 Uhr tagen. Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, begrüße ich zunächst auf der Tribüne Besucherinnen und Besucher der Berufsschule Bad Oldesloe, der Kreisberufsschule Segeberg sowie der Herder-Schule, Rendsburg. Herzlich willkommen!

(Beifall)

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich jetzt die Tagesordnungspunkte 2 und 25 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Regierungserklärung zur Neuordnung der Bund-/Länder-Finanzbeziehungen

b) Neuordnung des Länderfinanzausgleichs

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1072

Wird das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der CDU gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zunächst der Frau Ministerpräsidentin das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Bundesverfassungsgericht hat im November 1999 die Länder beauftragt, den Länderfinanzausgleich neu zu ordnen. Am 21. und 22. Juni haben die Ministerpräsidenten der Länder

(Ministerpräsidentin Heide Simonis)

diesen Auftrag auf einer Sonderkonferenz in Berlin eingelöst und zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. Die Länder haben damit bewiesen, dass am Ende eines schwierigen Prozesses einmal mehr ein für alle tragfähiger Kompromiss steht. Dies ist im zwölften Jahr der Einheit ein gutes Zeichen für den Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland.

Ich möchte Ihnen heute gern über die Auswirkungen auf Schleswig-Holstein berichten, dann auf die gegenwärtige Diskussion über das Verhältnis Bund/Länder eingehen und zum Schluss über die europäische Dimension der föderativen Struktur sprechen.

Die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen den Ländern sowie dem Bund und den Ländern gilt vom 1. Januar 2005 bis zum Jahr 2019. Dieser lange Zeitraum gibt Schleswig-Holstein eine verlässliche Grundlage für seine Finanzplanungen. Er ist ein solides Fundament für die nächsten beiden Jahrzehnte und er ist ein maßgeblicher Erfolg dieser Sonderkonferenz. Alle Länder und der Bund haben sich geeinigt.

Ich hoffe, dass wir damit einen Schlussstrich unter die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gezogen haben. Der Bund und die Länder täten jedenfalls gut daran, denn Karlsruhe darf nicht zu einer Instanz werden, die immer mehr von der Politik vereinnahmt wird, statt Recht zu sprechen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Der künftige Länderfinanzausgleich wird ab dem 1. Januar 2005 für Schleswig-Holstein Mehreinnahmen bringen. Das sind nach jetzigen Berechnungen rund 71 Millionen DM. Davon profitieren unsere Kommunen ab 2005 in Höhe von rund 20 Millionen DM; sie werden also deutlich entlastet. Dafür haben wir uns in den Verhandlungen stark gemacht und ich glaube, das ist insgesamt ein sehr gutes Ergebnis für Schleswig-Holstein.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Mit der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs sind wir der Sicherung der Zukunft des Landes wieder ein Stück näher gekommen. Darüber hinaus sind für jedes Land Anreize zur Stärkung der eigenen Finanzkraft geschaffen worden, eine Herausforderung, der wir nicht ausweichen werden. Das bedeutet mehr Wettbewerb und mehr Verantwortung bei gleichzeitiger Solidarität.

Insgesamt wird der Tarif für den Finanzausgleich flacher und die Steuermehreinnahmen über dem Länderdurchschnitt werden künftig zu 12 % ausgleichsfrei bleiben. Bei entsprechender Entwicklung der Kon

junktur wird auch Schleswig-Holstein von den Leistungsanreizen profitieren.

Die neue Formel des Länderfinanzausgleichs gleicht Wettbewerb und bundesstaatliche Solidarität gut aus. Schleswig-Holstein wird in den Jahren 2002 bis 2004 von der vereinbarten Tilgungsstreckung zum Fonds Deutsche Einheit weiterhin in zweistelliger Millionenhöhe profitieren. Das ist für uns ein klarer Verhandlungserfolg.

Wir und auch andere Länder brauchen diese Entlastungen dringend, denn wir müssen unter anderem mit den finanziellen Folgen der BSE-Krise und mit der momentanen Konjunkturdelle fertig werden.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem werden die weitere Erhöhung des Kindergeldes und die Verbesserungen bei den Freibeträgen für Familien in die Haushalte der meisten Länder eine erhebliche Lücke reißen. Mit der Rentenreform und mit den beiden letzten Stufen der Steuerreform kommen auf unser Land Mindereinnahmen in erheblichen Größenordnungen zu, die wir gern mittragen, weil wir die Reformen wollten.

Ich möchte noch kurz etwas zu den Hafenlasten sagen. Sie werden gesetzlich verankert und außerhalb des Rechenwerkes des Länderfinanzausgleichs von der Ländergesamtheit getragen. Vereinbart sind 75 Millionen DM; ein Teil davon wird nach Schleswig-Holstein fließen.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Mehreinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich ab dem Jahr 2005 unterstützen unsere Sparbemühungen. Wir setzen mit diesem Geld unsere Haushaltskonsolidierung fort. Es bleibt beim Ziel, im Jahr 2008 einen Haushalt ohne Neuverschuldung vorzulegen.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Das heißt, dass wir keinen Spielraum für zusätzliche Ausgaben haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in meiner Regierungserklärung vom Mai des vergangenen Jahres habe ich ein Motto formuliert, das der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs voll entspricht. Damals sagte ich:

„Die Stärken jedes Landes müssen gleichermaßen zum eigenen und zum gemeinsamen Nutzen der Länder zur Geltung kommen. Wir treten ein für eine gerechte Lösung, die die Solidarität zwischen alten und neuen Län