Auf der Tribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer der Realschule Viöl. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Ich gebe bekannt, dass die Abgeordneten Hay, Rodust und Plüschau erkrankt sind. Ihnen allen wünsche ich von dieser Stelle aus gute Besserung.
Ein besonderer Glückwunsch geht an Herrn Umweltminister Müller, der heute seinen Geburtstag feiert. - Herzlichen Glückwunsch!
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wann und von wem ist die Landesregierung darüber unterrichtet worden, dass die Staatssekretärin a. D. Henriette Berg eine ihrer Besoldung entsprechende Beschäftigung bei einer Behörde des Bundes antreten wird?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst zwei Vorbemerkungen. Erstens. Der Gesetzgeber hat aus guten Gründen die Frage der Einstellung beziehungsweise der Entlassung von politischen Beamten unter die Entscheidungshoheit des Regierungschefs beziehungsweise der Regierungschefin gestellt. Ihm oder ihr ist es freigestellt, politische Beamte ohne Angabe von Gründen zu entlassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 1964 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand allein die Entscheidung des jeweiligen
Regierungschefs maßgeblich ist. Unabhängig von persönlichen Erklärungen und subjektiven Einstellungen von politischen Beamten ist für die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand allein die Entscheidung - in diesem Falle der Ministerpräsidentin - maßgeblich. Ich zitiere gern aus dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverwaltungsgerichts, doch stelle ich dies im Moment zurück, weil ich Ihre Frage relativ schnell beantworten kann.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht aus gutem Grund die Frage der Eignung des politischen Beamten für eine bestimmte Aufgabe nicht erwähnt. Das ist deshalb so, weil dies unter anderem nicht in die Öffentlichkeit gehört. Dies wird ausdrücklich festgestellt. Ein politischer Beamter muss die Möglichkeit haben, sich zu verändern und die Arbeitsstelle zu wechseln, ohne dass dies mit öffentlichen Diskussionen über seine fachliche Eignung verbunden ist.
Zweitens. Ich habe meine Entscheidung, das Kabinett umzubilden, im Januar 2003 bekannt gegeben. Ich habe vorher - wie sich das gehört - mit den Mitgliedern meines Kabinetts über meine möglichen Pläne gesprochen. Dies geschah übrigens nicht erst im Oktober, als der Landesvorsitzende und der Fraktionschef der CDU mich über die Presse aufgefordert haben, das Landwirtschaftsministerium mit dem Umweltministerium oder dem Wirtschaftsministerium zusammenzulegen. Dies ist unter anderem in den „Kieler Nachrichten“ vom 11. Oktober beziehungsweise in der Presseinformation der CDU nachzulesen.
Mit der Kabinettsumbildung haben wir dem Umstand Rechnung getragen, dass unsere Landesverwaltung den neuen Anforderungen, die an sie gestellt werden, gerecht werden kann. Ich habe die Strukturen der Ministerien neu zugeschnitten, damit SchleswigHolstein die Fortschritte, die es erreicht hat, weiter ausbauen kann. Die Ziele, die wir damit verbunden haben, haben wir klar definiert. Wir wollen eine starke Wirtschaft, die ihre Chancen im erweiterten Europa nutzen kann. Wir wollen die Arbeitslosigkeit bekämpfen und moderne und leistungsfähige Schulen. Mit der Kabinettsumbildung sind einige Ressorts neu gegliedert worden und in fachlich zusammenhängende Aufgabenbereiche gebündelt worden. Das sind sehr gute Voraussetzungen, um unsere Ziele zu erreichen.
- Nein, ich habe den richtigen Zettel mit, weil ich um jeden Preis vermeiden will, dass hier das Schicksal
einer ehemaligen politischen Beamtin des Landes Schleswig-Holstein der öffentlichen Diskussion preisgegeben wird. Das ist nach Aussage des Verwaltungsgerichts eindeutig nicht möglich.
Mit der Auflösung des Landwirtschaftsministeriums hat sich auch der Zuschnitt des Umweltministeriums verändert. Ich habe mich entschieden, einige Ressorts neu zu gliedern und fachlich zusammenhängende Aufgaben zu bündeln. Das Ministerium unter der Leitung von Klaus Müller wurde um die Bereiche Landwirtschaft und Fischerei erweitert. Der Neuzuschnitt hat es erforderlich gemacht, dass der Staatssekretär in diesem Ressort auch Verwaltungserfahrung im Bereich Landwirtschaft haben muss. Aus diesem Grunde wurde Frau Berg auf Anregung des Ministers in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Nun zu Ihrer Frage: Dass sie eine neue Stelle als Abteilungsleiterin im Bundesumweltministerium annehmen würde, hat Herr Minister Müller am 11. Februar dieses Jahres dem Kabinett gegenüber erklärt.
Frau Ministerpräsidentin, auf welchem Hintergrund basierte Ihre Äußerung in der „Nordwest-Zeitung“ vom 30. Januar 2003, Frau Berg werde eine neue Stelle antreten, die die Bezahlung des Landes auf „Null“ stellt?
Eine Bestimmung aus § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes über das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Ersatzeinkommen war mir nicht mehr im Kopf geblieben. Das ist ein Fehler, den ich gern zugebe. Ich wusste, dass Einkommen im öffentlichen Dienst auf Pensionen angerechnet werden müssen. Ich wusste, dass es in Berlin eine Ministerialzulage gibt. Das ist eine Sache, von der wir hier nicht einmal mehr wissen, wie sie ge
- Ja, das haut ungefähr hin. Das, was nicht hinhaut, das wusste ich wirklich nicht mehr. In § 53 Abs. 1 steht: Beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen gelten Anrechnungen, die es aus meiner Sicht durchaus notwendig machen, sich mit diesem Thema noch einmal zu beschäftigen.
Da gibt es Höchstgrenzen. Als Höchstgrenze gelten zum Beispiel für Ruhestandsbeamte und Witwen die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe des Eineinhalbfachen der jeweils ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4.
Ich wusste nicht, dass das jemand bekommt. Und dass dem Versorgungsberechtigten mindestens ein Betrag in Höhe von 20 v. H. seines Versorgungsbezuges zu überlassen ist, wusste ich nicht. Ich kenne nur die ganz normale Anrechnung. Das ist insoweit ein Fehler und das macht eine Summe von etwa 1.000 € aus.
(Zuruf von der SPD: Wadephul hätte das aus dem Kopf gewusst, Frau Ministerpräsiden- tin! - Dr. Johann Wadephul [CDU]: Ich hätte es nachgeschaut! - Klaus Schlie [CDU]: Je- denfalls wenn er Ministerpräsident gewesen wäre!)
Herr Präsident! Frau Ministerpräsidentin, vielleicht können Sie mir die Frage beantworten, seit wann Ihnen bekannt ist, dass zwischen der Besoldung, die Frau Berg im Dienst der Landesregierung erhalten hat, und ihrer zukünftigen Besoldung im Dienst des Bundes eine Lücke besteht, die vom Land SchleswigHolstein zu schließen ist.
Das wusste ich erst, nachdem ich mich aufgrund Ihrer Fragen mit § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes beschäftigt habe. Wenn ich dieses Gesetz immer mit
Im Übrigen waren die Auskünfte, die Ihnen von einem anderen Ministerium gegeben worden sind, insoweit nicht richtig, als vergessen wurde, die Ministerialzulage anzurechnen. Weil wir das hier nicht mehr kennen, ist keiner auf den Gedanken gekommen, dass das ein öffentliches Einkommen ist.
Frau Ministerpräsidentin, warum haben Sie in der Pressekonferenz erklärt, Sie hätten die Staatssekretärin - so wörtlich - nicht loswerden wollen, wenn Sie nunmehr auch vor dem hohen Hause erklären, die Entlassung aus dem Landesdienst sei sozusagen aus fachlichen Gründen erfolgt?