Heiner Garg

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Liebe Kollegin Kähler, als ich noch ein kleiner Junge war - -
- Zugegeben: Heute bin ich immer noch nicht besonders lang, aber schon lange erwachsen.
Frau Kollegin Kähler, als ich noch ein kleiner Junge war, gab es außer Märchen nur noch eines, was mir besonders gut gefallen hat. Das waren Gruselgeschichten. Eine solche Gruselgeschichte hat uns heute Morgen nicht Roberto Blanco, sondern, wie ich finde, HuiBuh das Schlossgespenst erzählt. Es wurde nämlich Weltuntergangsstimmung verbreitet: Wenn das Land seine Anteile an der HSH Nordbank verkaufe, ginge erst der Sparkassen- und Giroverband unter, dann die Sparkassen und anschließend das ganze Land.
Herr Minister Stegner, Geisterstunde ist eigentlich zwischen Mitternacht und ein Uhr und nicht um zehn Uhr morgens. Es war aber trotzdem ein netter Versuch. Im Übrigen wurde ja auch prognostiziert, dass zum Jahreswechsel 2001 die Welt untergehe. Vermutlich ist bei Ihnen die Erde auch immer noch eine Scheibe. Auch habe ich mich gewundert: Obwohl blau-gelb die Farbe der FDP ist, hat der Herr Minister heute das Blaue vom Himmel herunter erzählt.
Aber, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Tatsache bleibt - daran kommt auch der Finanzminister nicht vorbei -: Wenn das Land seine Anteile an der HSH Nordbank demnächst verkauft, werden die Menschen und die Unternehmen in Schleswig-Holstein davon profitieren, Herr Minister. Die HSH Nordbank ist eine private Geschäftsbank, genauso wie die Deutsche Bank, genauso wie die Dresdner Bank und genauso wie die Commerzbank. Es ist nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, Eigentümer von Geschäftsbanken zu sein.
Einige halten dem nun entgegen, die HSH Nordbank sei keine private Geschäftsbank, weil sie im öffentlichen Besitz sei. Aber, lieber Herr Minister Stegner, eigentlich wissen Sie auch: Es ist eine reine Tautologie zu sagen, etwas müsse öffentlicher Besitz bleiben, weil es schon immer im öffentlichen Besitz gewesen sei. „Das war schon immer so“. Offensichtlich kommt die SPD mit neuem Wissen nicht immer gut zurecht.
Allerdings, Herr Minister, richtet es sich weniger nach der Rechtsform ihrer Eigentümer, ob die HSH Nordbank eine private Geschäftsbank ist. Dies richtet sich vielmehr nach ihren Geschäften. Die Geschäfte
der HSH Nordbank sind die Geschäfte einer privaten Geschäftsbank. Sie leiht sich Geld so preiswert wie möglich und versucht, es teurer zu verleihen.
So ist die HSH Nordbank - ich bin Ihnen sehr dankbar für dieses Beispiel, Frau Kollegin Kähler - zum größten Schiffsfinanzierer der Welt geworden, und zwar nicht für die öffentlich finanzierte Kriegsschiffe, sondern für Schiffe privater Reedereien.
Herr Minister Stegner, wollen wir beide einmal fragen, ob die HSH Nordbank möglicherweise hoch subventionierte Schiffsneubauten in Südkorea mit finanziert, worüber dann an anderer Stelle trefflich geklagt wird? Das würde mich wirklich interessieren, wenn dieses Beispiel hier schon angeführt wird.
Wir sind überzeugt davon, dass sich das Land aus dem privaten Bankengeschäft zurückziehen sollte, und werden deshalb bald die Anteile des Landes an der HSH Nordbank verkaufen. Dagegen können Sie dann als künftiger Oppositionsführer zwar wettern, aber ändern werden Sie dies in Zukunft nicht mehr können.
Selbstverständlich werden wir auch den Gewährträgern öffentlicher Sparkassen erlauben - wir werden es ihnen erlauben -, ihre Sparkassen in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln und Minderheitsbeteiligungen an Private zu verkaufen. Denn das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird die Sparkassen stärken.
Spätestens die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD zur Kreditwirtschaft in Schleswig-Holstein hat allen verständigen Lesern offenbart, dass in Schleswig-Holstein von allen Bankengruppen gerade die Sparkassen am schnellsten Marktanteile verlieren, dass die Sparkassen die meisten Filialen schließen und dass die Sparkassen am stärksten Arbeits- und Ausbildungsplätze abbauen.
- Lieber Kollege Neugebauer, das ist die Antwort auf Ihre Anfrage. Diese Anfrage stammt nicht von uns. Das ist die Antwort der Landesregierung auf die von Ihnen gestellte Anfrage.
Damit einher geht ein steter Rückgang der Sparkassenkredite an den Mittelstand. Wir meinen, das darf nicht sein. Unser Mittelstand braucht leistungsfähige Sparkassen, nicht nur Sparkassen, die dem Mittelstand Kredit geben wollen, sondern Sparkassen, die dem Mittelstand Kredit geben können.
Dafür brauchen die Sparkassen die Möglichkeit, sich am Kreditmarkt zu refinanzieren. Wir werden dafür sorgen, dass die Gewährträger ihrer Sparkasse genau diese Möglichkeit in Zukunft bieten können, und wir sind davon überzeugt, dass die Verantwortlichen vor Ort ihrer Verantwortung auch gerecht werden. Warum sind wir davon überzeugt? Lieber Herr Minister, Herr Noch-Minister Stegner, im Gegensatz zu Rot und Grün wissen wir schließlich, dass die Erde eine an den Polen abgeflachte Kugel und keine Scheibe ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine Bemerkung vorweg, weil ich das Vergnügen habe, sozusagen auf dem Dach eines Gebäudes des ehemaligen Landesarbeitsamtes Nord, also der Regionalbezirksstelle Kiel der Bundesagentur für Arbeit, zu wohnen. Ich habe mitgekriegt, wie die Menschen dort ab Mitte Oktober bis Ende Dezember von morgens 6 Uhr bis abends 22 Uhr auch an Sonnabenden und Sonntagen gearbeitet haben, damit die Hartzreform, diese Reform des Arbeitsmarktes pünktlich in Kraft treten kann, damit die Menschen künftig ihr Geld auf dem Konto haben. Ich
finde, eine solche bärenstarke Leistung verdient wirklich jede Anerkennung.
Herr Minister Rohwer, zugleich bin ich nach wie vor der Meinung und habe das an früherer Stelle auch immer gesagt, dass eine solche gewaltige Reform, von der rund 3,5 Millionen Bundesbürger ganz einschneidend betroffen sind, auf Bundesebene einer sorgfältigeren Vorbereitung bedurft hätte. Ich bin nach wie vor der Auffassung, es wäre besser gewesen, wenn diese Reform später in Kraft getreten wäre, als dass sie so übers Knie gebrochen wurde, wie das tatsächlich in den letzten Wochen des vergangenen Jahres geschehen ist.
In den letzten Wochen und Monaten konnten sich nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und die in den zu gründenden Arbeitsgemeinschaften, die Datenschutzbeauftragten sowie die Bürgerbeauftragte des Landes SchleswigHolstein über zu wenig Arbeit beschweren. Herr Rohwer, Sie haben selber ein Beispiel genannt. Sehr viel mehr arbeiten mussten zum Jahresende auch zahllose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Banken, damit über Neujahr rund 1,8 Millionen Überweisungen per Hand korrigiert werden konnten. Sonst hätten die Menschen überhaupt kein Geld bekommen.
Ich finde, an dieser Stelle muss schon geklärt werden, wer eigentlich den zusätzlichen Aufwand trägt, der daraus entstanden ist. Wird das aus Mitteln der Beitragszahler bezahlt? Soll das aus Steuermitteln bezahlt werden oder wird - wie ich es hoffe - die Softwarefirma in Regress genommen? Wird die dafür bezahlen, dass sie nicht in der Lage war, ein Softwareprogramm zu schreiben, das sich an dem Standard deutscher Banken orientiert? Ich glaube, eine einzige Bank war in der Lage, dieses Softwareprogramm einzusetzen. Alle anderen Banken lesen und verarbeiten die entsprechenden Daten nämlich genau anders herum, also nicht linksbündig beginnend, sondern rechtsbündig. Wer diese Kosten trägt, ist eine spannende Frage.
Die nächste Frage ist die, wer die zusätzlichen 4,2 Milliarden € trägt, mit denen Finanzminister Eichel nicht gerechnet hat, weil er davon ausging, dass 23 % aller Antragsteller in Zukunft keinen Anspruch auf ALG II haben werden. In der Tat sind es Gott sei Dank „nur“ 9,3 %. Das bedeutet aber automatisch Mehrkosten von bundesweit rund 4,2 Milliarden €. Wo die herkommen sollen, weiß auch Hans Eichel bis heute nicht.
Vormalige Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger verlieren ihren Versicherungsschutz in der Krankenversicherung. Auch das ist ein Punkt, der am 3. Januar 2005 von den „Kieler Nachrichten“ thematisiert wurde. Dort wurde die Zahl genannt, dass allein in Schleswig-Holstein derzeit 8.000 Bürger ohne Krankenversicherungsschutz dastehen und sich innerhalb der nächsten drei Monate neu versichern müssen.
Ich will das nicht als Faktum hinstellen, aber zumindest thematisieren, dass auch die Frage besteht, ob ALG II-Empfänger es sich in Zukunft leisten können, ihre Kinder in Kindertagesstätten schicken zu können. Dies wurde in den „Lübecker Nachrichten“ thematisiert.
- Frau Kähler, ich habe gesagt, ich will das thematisieren. Ich will mich mit Absicht nicht hier hinstellen und sagen, das sei so. Das Problem bleibt aber bei dieser Reform - -
- Lieber Wolfgang Baasch, vielleicht sind wir einer Meinung, dass die Kommunikation über eine Reform, die im Grundsatz richtig ist und die wir im Grundsatz auch immer als richtig angesehen haben - -
- Herr Hentschel, es wäre manchmal gut, Sie würden zuhören. Wir sind uns vielleicht im Grundsatz darin einig, dass die Kommunikation, die man dazu braucht, eine solche Reform umzusetzen, das Schlechteste an diesem ganzen Prozess war. Ohne die Betroffenen ist dies nicht zu schaffen. Auf Bundesebene wurde eine Sprache gewählt, die die Menschen mehr verwirrt, als dass sie Aufklärung gebracht hat. Es wurde eine Sprache gewählt und es wurden - zumindest anfänglich - Informationen betrieben, die die Menschen verunsichert haben und die genau das Gegenteil dessen bewirkt haben, was eigentlich notwendig gewesen wäre, nämlich den Menschen zu zeigen, dass diese Reform ihnen eine neue Chance bieten soll.
- Das Gegenteil ist passiert, lieber Wolfgang Baasch. Genau das Gegenteil ist passiert!
Die Menschen waren verunsichert und sie fühlten sich für einen Zustand, für den die meisten überhaupt nichts können, nämlich dass sie arbeitslos geworden sind, zusätzlich noch bestraft. Wenn wir aus der Umsetzung von Hartz IV lernen, dass man mit Menschen eine Sprache sprechen muss, die diese auch verstehen, damit sie wissen, warum wir diese Politik machen und warum bestimmte Reformen auf den Weg gebracht werden, dann ist das schon jede Menge. Ich wünsche mir, dass in der Tat viele Menschen wieder eine Chance haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt in Lohn und Brot zu kommen. Wir werden gleich darüber diskutieren: Wir haben viel zu viele Arbeitslose in diesem Land.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Schade, ich habe gehofft oder zumindest angenommen, dass bei diesem zentralen Thema die Ministerpräsidentin kurz zuhört. Aber vielleicht tut sie das woanders. Denn schließlich geht es unter anderem um ihre Versprechen.
Ich zitiere das Regierungsprogramm der SPD zur Landtagswahl 2000, Seite 9:
„In Schleswig-Holstein soll kein Arbeitswilliger länger als sechs Monate arbeitslos sein.“
Das Versprechen Teil 2, Koalitionspapier von RotGrün, Seite 15:
„Im Rahmen des Arbeitsförderungsrechtes wollen wir am Ende der Legislaturperiode erreichen, dass kein Arbeitsuchender länger als sechs Monate arbeitslos ist.“
„Die Konjunktur, eine aktive Arbeitsmarktpolitik und eine Flexibilisierung starrer Vorschriften sind für uns die Schlüssel, um es bis zum Ende der Legislaturperiode zu schaffen, dass möglichst kein Arbeitsuchender länger als sechs Monate arbeitslos ist.“
So weit die Versprechen. Nun kommen wir zu den Tatsachen. Von Dezember 1999 bis Dezember 2004 stieg die Zahl der offiziellen Arbeitslosen um 24.978. In absoluten Zahlen ausgedrückt: Es waren im Dezember 1999 121.606 Männer und Frauen in Schleswig-Holstein arbeitslos. Im Dezember 2004 waren es 146.584. Das ist eine Zunahme um 20,8 % innerhalb der zurückliegenden Legislaturperiode. Ich kann nur sagen: Versprochen, gebrochen, Frau Ministerpräsidentin, wo immer Sie auch zuhören mögen.
Entscheidend für mich ist und bleibt das Versprechen, es sollte bis Anfang 2005 keine Langzeitarbeitslosen mehr geben, keine. Erinnern Sie sich? Die Ministerpräsidentin hat versprochen: Keiner soll länger als sechs Monate in Schleswig-Holstein arbeitslos sein. Im Dezember 2004 waren 50.865 Menschen in Schleswig-Holstein langzeitarbeitslos, das heißt länger als zwölf Monate ohne Arbeitsplatz. Das heißt: Versprochen, gebrochen.
Natürlich ist für die konjunkturelle und für die finanzpolitische Entwicklung auf Bundes- und auf Landesebene nicht ausschließlich diese Landesregierung verantwortlich. Aber Sie tragen Mitverantwortung, Herr Finanzminister Dr. Stegner. Sie tragen für diese Entwicklung mit die Verantwortung. Wenn Sie
der Auffassung sind, Sie könnten die Rahmenbedingungen für neue Arbeitsplätze nicht allein schaffen, dann dürfen Sie so etwas am Anfang einer Legislaturperiode den Menschen nicht versprechen, die darauf warten, endlich wieder eine Perspektive zu bekommen, in Lohn und Brot zu stehen.
Das ist das, was ich Ihnen heute zum zentralen Vorwurf mache. Für mich ist eine Regierungserklärung, gleich, wer sie hält, nicht die Fortsetzung des vorangegangenen Wahlkampfes. Wenn man aber hier Versprechungen macht, von denen man sofort weiß, dass man sie nicht einhalten kann, dann darf man diese Versprechungen nicht machen. Man darf die Leute nicht für dumm verkaufen.
Die Regierungsfraktionen fragen bei diesen zentralen Themen immer sehr gern: Wo sind die Alternativen der Opposition? Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, die vielen Anträge der CDU-Fraktion zu diesem Thema herauszusuchen. Ich habe mir aber die Mühe gemacht, die FDP-Initiativen auszudrucken. Es gab insgesamt 36 Initiativen zum Arbeitsmarkt in der abgelaufenen Legislaturperiode.
- Liebe Frau Birk, an Ihrer Stelle würde ich den Ball wirklich flach halten. Wer wie Sie auf jeder Wahlveranstaltung, die wir auch gemeinsam bestreiten dürfen, wo es beispielsweise um Hartz IV geht, erzählt, dass die Grünen wacker für viel mehr ALG II eintreten, dass die Menschen viel mehr Geld bekommen sollen, dass sie viel mehr hinzuverdienen sollen, dass das alles an den bösen Sozialdemokraten gescheitert ist, der sollte den Ball an dieser Stelle wirklich ganz flach halten.
- Liebe Frau Präsidentin, ich komme zu meinem letzten Satz. - Wir haben in der abgelaufenen Legislaturperiode Anträge zur Neuordnung der Bundesagentur für Arbeit eingebracht. Die Kollegin AschmoneitLücke hat unser Kombilohnmodell seit 1996 immer wieder eingebracht und vorgetragen. Der Wirtschaftsminister erzählt, es sei seit einem halben Jahr auf dem Weg. Da kann ich nur sagen: Wunderbar. Ich hoffe, dass nicht alles so lange dauert. Sie jedenfalls haben in diesem zentralen Politikfeld für SchleswigHolstein versagt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das, was sich die Kollegin Birk hier geleistet hat, kann und sollte man so nicht stehen lassen.
Das hat im Prinzip auch Anke Spoorendonk in ihrem Redebeitrag sehr deutlich gemacht, als sie die Zahlen wiederholt hat. Wenn die Landesregierung in dem zentralen Feld, Arbeitslosigkeit zu bewältigen, dafür zu sorgen, dass Menschen wieder in Arbeit kommen, dass sich Unternehmen hier ansiedeln können, die Arbeitsplätze schaffen, komplett versagt hat, dann soll man hier nicht darüber reden dürfen, dann soll man hier nicht Bilanz darüber ziehen dürfen? Frau Birk, wo denn dann? Wo, bitte schön, wollen Sie denn darüber sprechen, ob Sie die gesetzten Ziele eingehalten haben, teilweise oder gar nicht erreicht haben? Dass Sie darüber nicht sprechen mögen, kann ich noch verstehen. Der Kollege Baasch nimmt es demokratisch und sportlich und diskutiert und debattiert wenigstens ordentlich. Sie sagen, man dürfe nicht darüber sprechen.
Ich sage Ihnen in aller Ruhe: Ich habe mitnichten der Ministerpräsidentin vorgeworfen, sie habe hier keinen Arbeitsplatz geschaffen. Ich habe der Ministerpräsidentin vorgeworfen, dass sie in ihrer Regierungserklärung am 10. Mai als Ziel ausgegeben hat, kein Arbeitsloser solle hier länger als sechs Monate arbeitslos sein. Tatsächlich haben wir über 50.000 arbeitslose Männer und Frauen, die mittlerweile länger als 12 Monate arbeitslos sind. Sie hat am Ende ihrer Legislaturperiode nicht 1.000 oder 2.000 oder 3.000 weniger Langzeitarbeitslose, sondern sie hat ein Drittel mehr Langzeitarbeitslose.
Da muss man in diesem Rahmen hier selbstverständlich darüber debattieren - auch mit Blick auf die Zukunft. Der Kollege Baasch und ich haben uns in den vergangenen fünf Jahren einige Debatten geliefert. Das ist richtig. Wir hätten das Kombilohnmodell früher auf den Weg bringen müssen. Dann wären möglicherweise nicht alle 150.000, aber einige Tausend mehr in Lohn und Brot, wenn Sie es nicht erst vor einem halben Jahr eingeführt hätten.
Der Beitrag der Grünen, Ihr Beitrag, liebe Kollegin Birk, besteht ausschließlich in Folgendem: Grüne Politik führt dazu, dass in Schleswig-Holstein in den
vergangenen neun Jahren immer mehr Menschen arbeitslos geworden sind und nicht mehr Menschen Arbeit gefunden haben.
Wenn Sie mir nicht glauben, liebe Frau Kollegin Birk, dann lesen Sie doch einfach die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit für Schleswig-Holstein, die Ihre Rede hier schlicht und ergreifend ad absurdum führen.
Ein letzter Satz. Sie sagten, wir predigten für den Sozialismus, weil wir die Ministerpräsidentin verpflichten wollten, Arbeitsplätze zu schaffen. Ich habe gestern schon von Frau Heinold gehört, dass der Gegensatz zwischen Meinen und Sagen und Sagen und Meinen
- ich komme zum Schluss, Herr Präsident - Ihr Demokratieverständnis ist. Wenn man sich Ziele setzt und diese Ziele nicht erreicht, sollte man dazu stehen und die Konsequenzen ziehen.
Die Konsequenz heißt Abwahl.
Ich will nicht, dass das auf meine Redezeit angerechnet wird.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich muss meine Harmoniesucht ein wenig ablegen, liebe Birgit Herdejürgen, obwohl wir im Grunde sehr harmonisch miteinander umgehen.
Das hätte die Kollegin Kolb vielleicht nicht so gesagt. - Liebe Kollegin Herdejürgen, es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass Rot-Grün in dieser Sitzung einen Landtagsbeschluss herbeiführen will, um die Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung dazu zu veranlassen, mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit zu schaffen. Liebe Frau Kollegin, dazu hätte die rot-grüne Regierung bereits in der letzten oder auch in der laufenden Legislaturperiode durchaus Zeit gehabt und Sie hätten diese Zeit ja auch schon gehabt.
- Genau. Es reicht eben nicht, Herr Kollege Neugebauer, an die Bundesregierung zu appellieren. Man könnte sich das eine oder andere Mal auch an die eigene Nase fassen.
- Frau Fröhlich, seien Sie doch nicht so verbissen und maulen Sie mich nicht andauernd von hinten an! Ich wollte nur den Redebeitrag der Kollegin Kolb zu Ende bringen.
Ich finde, Sie machen es sich zu einfach, wenn Sie zur Lösung des Problems wieder über Ihre vermeintlich gerechteren Regelungen im Steuerrecht philosophieren. Sie wissen doch ganz genau, was der Bundeskanzler und was Ihr Bundesparteivorsitzender von den Steuerinitiativen aus Schleswig-Holstein hält.
An einem Punkt sind wir uns sicherlich einig. - An mehreren Punkten, aber an diesem sicherlich auch. - Angesichts leerer Kassen und immer enger werdender Haushaltsspielräume wird es immer schwieriger, tatsächlich noch Handlungsspielräume für die Kinder- und Jugendpolitik zu haben. Tatsächlich müssen Schwerpunkte gesetzt werden, wenn die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur verbal hier vorgetragen, sondern wenn sie verwirklicht werden soll.
Ein sinnvoller Beitrag wäre es aus meiner Sicht, die nach wie vor zersplitterte Kindergartenlandschaft neu zu ordnen und den Anforderungen der Arbeitswelt anzupassen. Stattdessen werden die Personalkostenzuschüsse durch das Land nach wie vor gedeckelt und die Kommunen mit diesem Problem allein gelassen.
Der kürzlich von der Bundesfamilienministerin vorgestellte Familienatlas 2005 machte deutlich, dass mehr Betreuungsangebote Spielraum für eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen schaffen würde. Wer die Innovationsfähigkeit und das Wachstum langfristig sichern will, wer Potenziale von Familien erschließen will, der ist gut beraten, sich um die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Angeboten zur Kinderbetreuung und zur früheren Förderung zu kümmern.
Das, liebe Birgit Herdejürgen, ist allerdings nur eine Seite der Medaille. Bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass noch so gute Hort-, Kindergarten oder Krippenangebote für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dann wenig Wirkung entfalten, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse in einer Region oder in einem Bundesland nicht stimmen.
Ganz besonders deutlich wird dies bei einem Vergleich mit den süddeutschen Bundesländern. Obwohl dort die Betreuungsinfrastruktur schlechter ist als bei uns, findet eine starke Zuwanderung von Familien statt, sind mehr Frauen erwerbstätig und ist die Geburtenrate höher als bei uns in Schleswig-Holstein. Denn was nutzt die beste Betreuung - schauen Sie sich die östlichen Bundesländer an; dort ist die Betreuung noch besser -, wenn Frauen und Männer keine Arbeit finden?
Hier zeigt sich wahre Familienfreundlichkeit: Familienfreundlich ist eine Region dann, wenn die Menschen in dieser Region Arbeit finden. Sozial gerecht, liebe Birgit Herdejürgen, ist deshalb auch, was Arbeit schafft. Das gilt ganz besonders für die Familienpolitik. In den letzten Jahren ist bedauerlicherweise sowohl auf der Landesebene als auch auf der Bundesebene in diesem Punkt eine ganze Menge versäumt worden.
Nun zu den Anträgen. Dankenswerterweise hat es uns die Kollegin Caroline Schwarz sehr einfach gemacht. Es gibt Punkte in ihrem Antrag, die wir ohne weiteres mitgetragen hätten. Diese kann man unterschreiben, sie machen Sinn.
Nun allerdings zum ursprünglichen Änderungsantrag des SSW. In einer vorherigen Debatte war schon viel die Rede davon, wie ernst man eine solche Debatte nimmt. Liebe Kollegin Spoorendonk, auch die Frage der Hortbetreuung der Null- bis Dreijährigen ist ein ernstes Problem. Ich bin gespannt auf die Haushaltsanträge insbesondere des SSW für die kommende Legislaturperiode, um diesen Anspruch, den Sie hier formulieren, dann auch mit Finanzmitteln zu unterlegen.
Wir werden uns in der alternativen Abstimmung dem CDU-Antrag anschließen. Insofern brauchen wir keine Einzelabstimmung von Punkten zu beantragen.
Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit, auch wenn ich, wie man sieht, nicht die Kollegin Kolb bin.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Um gleich eines vorwegzunehmen: Der Kollege Kubicki hat bei der Abstimmung des Gesetzentwurfs im Innen- und Rechtsausschuss zwar bedauerlicherweise dafür die Hand gehoben, aber wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich nicht zustimmen und unserer Linie treu bleiben.
Das war ein bedauerliches Versehen. Ich werde klarmachen, warum die FDP-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen wird, obwohl, lieber Kollege Kalinka, die FDP-Fraktion sehr wohl anerkennt, dass im Laufe der letzten vier Jahre einige Regelungen, die wir gefordert haben, in dem Gesetzentwurf enthalten sind, Herr Minister. Beispielsweise wird zur Einzelfallbefreiung eines so genannten gefährlichen Hundes ein Wesenstest zugelassen; zum Zweiten gibt es die Kennzeichnung der Hunde durch einen Mikrochip, zum Dritten den verpflichtenden Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Das war uns ganz besonders wichtig. Darüber haben wir uns immer wieder ausgetauscht. Schließlich ist der Sachkundenachweis für Hundehalter auch enthalten.
Das erkennen wir durchaus an, wir stimmen allerdings in drei ganz wesentlichen Punkten nach wie vor nicht mit der Vorlage überein. Erstens bleibt es dann bei der Rasseliste, zweitens sind nach wie vor unbestimmte Rechtsbegriffe in dem Gesetzentwurf enthalten und drittens sind die Mitwirkungspflichten und
Grundrechtseinschränkungen von Hundehaltern aus unserer Sicht nach wie vor nicht ausgeräumt. Ich will das im Einzelnen wie folgt begründen.
Erstens. Herr Minister, Sie bleiben - darüber haben wir uns auch unterhalten - nach wie vor dabei, dass eine Rasseliste sein müsse. Mit dem Verweis auf das Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes wird eine Rasseliste von vier Hunderassen - Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier - durch die Hintertür wieder eingeführt. Sie wissen ganz genau: Nicht der Hund ist gefährlich und Sie können die Gefährlichkeit eines Hundes auch nicht an der Rasse festmachen, sondern im Zweifel ist der Halter, der mit diesem Tier nicht ordentlich umgeht, der dieses Tier erst zur Waffe gegen Menschen oder gegen andere Tiere missbraucht, der Gefährliche. Das Problem liegt in der Tat nicht beim Hund, sondern in der Regel liegt die Gefahr beim Halter.
Sie bleiben bei der Rasseliste. Wir haben immer gesagt: Mit der FDP wird es definitiv keine Rasseliste geben.
Zweitens. Zum unbestimmten Rechtsbegriff! Das Gesetz enthält weiterhin unbestimmte Rechtsbegriffe und bietet somit künftig die Möglichkeit willkürlicher Feststellungen. Die von uns eingebrachten Änderungen, um diesen Bereich gerade in § 3 des Gesetzentwurfs zu entschärfen, wurden mit rot-grüner Mehrheit vom Tisch gewischt. Was ist denn zum Beispiel eine „über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfe oder eine ihrer Wirkung vergleichbare, Mensch oder Tier gefährdende Eigenschaft, insbesondere Beißkraft und fehlende Bisslösung“, wie sie in § 3 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzentwurfs festgeschrieben ist? Herr Minister, das konnten Sie auch in mehreren Sitzungen nicht plausibel machen.
Was wird denn unter dem Verhalten eines Hundes verstanden, das „Menschen ängstigt“, wie in § 3 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzentwurfs aufgeführt? Ich denke, Sie werden, wenn Sie das ernst meinen und es wirklich in die Tat umsetzen wollen, noch viele Probleme beim Vollzug des Gesetzes bekommen.
Drittens. Die Mitwirkungspflichten und Grundrechtseinschränkungen von Hundehaltern. Diese von uns kritisierten Regelungen wurden im Gesetzentwurf ebenfalls nicht mehr verändert. So ist die Frage, wie diese Einschränkungsregelungen in der Praxis zu behandeln sind, nach wie vor nicht geklärt.
In § 13 Abs. 4 des Gesetzentwurfs sind die Hundehalter gehalten, die „ihren Hund betreffenden Feststellungen zu ermöglichen, Auskünfte zu erteilen und
Unterlagen vorzulegen“. Herr Minister Buß, welche Auskünfte und Unterlagen vorzulegen sind, ist in dem Gesetz nicht geregelt. In der Begründung heißt es lediglich, dass „alle“ Unterlagen vorzulegen sind. Was soll hier eigentlich vorgelegt werden? Wer stellt sicher, dass hier nicht beispielsweise auch allgemeine Steuerunterlagen oder sonstige private Auskünfte gemeint sind?
Unklar ist immer noch, ob es sich bei einem behördlichen Betretungsrecht von Gebäuden und Grundstücken, so wie es auch jetzt in § 13 Abs. 5 des Gesetzentwurfs festgehalten worden ist, nicht um eine Durchsuchung im Sinne des Artikel 13 Abs. 2 GG handelt, für die es dann an einem Richtervorbehalt schlichtweg fehlt. Die hier bestehende Unsicherheit ist aus unserer Sicht für die Hundehalter und die Behörden, die ja vollziehen sollen, nach wie vor nicht hinnehmbar.
Aus diesem Grund bringen wir - ich sage es noch einmal - unseren ursprünglichen Änderungsantrag ein und stellen ihn erneut zur Abstimmung. Wir werden das Gesetz in dieser Form nicht mitmachen. Wir werden dagegen stimmen.
Frau Präsidentin, gestatten Sie mir noch drei Sätze zu dem Antrag der FDP-Fraktion. Die Nummern 1 und 3 sind für erledigt erklärt worden. Ich will aber darauf hinweisen, dass Nummer 2, nämlich der Erlass eines Heimtierzuchtgesetzes, einstimmig vom Haus angenommen wurde. Ich erwarte von der rot-grünen Landesregierung beziehungsweise in diesem Fall vom grünen Umweltminister, dass er noch in dieser Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative ergreift, um ein solches Heimtierzuchtgesetz, das alle Fraktionen bejaht haben, mit auf den Weg zu bringen. Schließlich haben alle ihren Willen zum Ausdruck gebracht, dass ein solches Gesetz erlassen werden soll.
- Das ist ein Auftrag, den das Parlament der Regierung gegeben hat. Ich erwarte, dass die Regierung diesen Auftrag auch erfüllt.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Ausführungen des Innenministers.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Kollegin Kähler, sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister, kommen wir nun zu den Grundrechenarten und zu den Voraussetzungen für diese Grundrechenarten!
Wäre die Landesregierung 1994 den Vorschlägen des Landesrechnungshofes und der FDP-Fraktion gefolgt, so könnte Schleswig-Holstein heute knapp 750 Millionen € Schulden weniger haben. Denn dann hätte sie die Provinzial damals in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und anschließend meistbietend verkauft. Das aber hat die Landesregierung nicht getan.
Sie hat die Provinzial, ein landeseigenes Unternehmen mit einem Marktwert von 583 Millionen €, für 125 Millionen € an die öffentlich-rechtliche Körperschaft Sparkassen- und Giroverband SchleswigHolstein verkauft.
Jetzt bitte ich Sie, liebe Kollegin Kähler, liebe Kollegin Heinold, ganz besonders gut zuzuhören: Den Marktwert hat der Gutachter der Landesregierung - weder Wolfgang Kubicki noch Ekkehard Klug, noch irgendjemand sonst - festgestellt. Die 438 Millionen € Differenz wurden dem SGV als stille Reserve mit auf den Weg gegeben, man könnte auch sagen: geschenkt.
Grundrechenarten: Mit Zins und Zinseszins sind diese 438 Millionen € heute 750 Millionen €.
Die Provinzial wurde damals nicht ordentlich privatisiert. Als öffentlich-rechtliche Provinzial war sie dem Gutachter der Landesregierung nur 286 Millionen € wert. Demnach wäre die stille Reserve heute 242 Millionen € wert. Diese stille Reserve entspricht rechnerisch dem Barwert des Mindererlöses des Landes beim Verkauf. Der SGV sollte diesen Wert aber nur geliehen bekommen, nicht geschenkt.
Im Falle der Umwandlung der Provinzial in eine Aktiengesellschaft sollte der Übererlös dem Land
zufließen, eben diese stille Reserve, der Barwert des Mindererlöses, auf dessen Auszahlung das Land beim Verkauf verzichtet hat. Leider hat die Landesregierung damals so ungeschickt verhandelt, dass das nicht eindeutig aus dem Vertrag hervorging.
Mit der jetzt beantragten Änderung des Vertrages will die Landesregierung dies klarstellen und bis zum Tag des Jüngsten Gerichts zuungunsten des Landes auf die Auszahlung eben dieses Übererlöses verzichten,
selbstverständlich nicht offen, aber offensichtlich. Denn der SGV soll den Übererlös nur noch dann auszahlen müssen, wenn er bei einem Geschäft mit den Provinzialaktien tatsächlich Bargeld bekommt. Wenn er mit den Provinzialaktien bargeldlose Geschäfte macht, dann bekommt der SGV zwar den Wertzuwachs aus dem Geschäft, das Land aber bekommt nichts.
Das Land soll sich dann nur darüber freuen dürfen, weiterhin den moralischen Anspruch auf eine mögliche spätere Auszahlung zu behalten. Mit den Provinzialaktien kann der SGV bis zum Tag des Jüngsten Gerichts Geschäfte machen, ohne dass auch nur ein Cent Bargeld fließt - zum Beispiel bei Vermögenstauschgeschäften. Deshalb bestünde nach dieser Vertragsänderung zwar weiterhin der rechtliche Anspruch des Landes auf Auszahlung des Übererlöses, er wäre aber wirtschaftlich keinen einzigen Cent mehr wert. Denn die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Geldwert dieses Anspruches geht voll und ganz auf den Sparkassen- und Giroverband über.
Interessant wäre übrigens die Antwort auf die hypothetische Frage, ob dies europarechtlich eine unzulässige Beihilfe sein könnte. Aber diese Frage müsste gar nicht erst gestellt werden. Es gibt nämlich eine ganz einfache Lösung, um den Streit mit Brüssel zu vermeiden, eine Lösung, bei der einerseits die Bürgerinnen und Bürger des Landes SchleswigHolstein das bekommen, was ihnen rechtlich und moralisch zusteht - den Übererlös nämlich -, und bei der andererseits der Wert der Provinzial nicht durch die Auszahlung des Übererlöses gemindert wird. Diese Lösung ist ein bargeldloser Vermögenstausch.
Zunächst einigen sich das Land und der SGV auf die Höhe des ursprünglichen Übererlöses und dessen Barwert. Dieser Wert würde heute irgendwo zwischen 242 Millionen € und 750 Millionen € liegen, je nach dem relativen Verhandlungsgeschick der beiden Seiten. Sodann übereignet der SGV dem Land Aktien der HSH Nordbank AG, und zwar so viele, dass der
Barwert des Aktienpakets dem ausgehandelten Barwert des Übererlöses entspricht. Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde es natürlich auch mit Brüssel klappen.
Aber ich habe heute Morgen zwischen 9 Uhr und 9:10 Uhr, in der anberaumten gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- und des Finanzausschusses, feststellen müssen, dass die sozialdemokratische Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gar nicht willens sind, sondern lieber das Geld an den SGV verschenken. Die Kollegin Heinold hat sogar zu Protokoll gegeben, alles, was 1994/95 passiert sei, interessiere sie überhaupt nicht.
Vor diesem Hintergrund ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die FDP-Fraktion diesem Vertrag nicht zustimmt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir brauchen keinen Zug von Holtenau nach Fuhlsbüttel. Was wir brauchen, ist ein Zug von Kiel über Neumünster, Norderstedt und Fuhlsbüttel ins Zentrum von Hamburg. Mehr nicht. Aber auch nicht weniger. Es ist unwichtig, wie wir diesen Zug nennen. Wichtig ist nur, dass er fährt, und zwar bald, oft und pünktlich. Mehr wollen wir nicht, aber auch nicht weniger.
Wir wollen diesen Zug, weil er sinnvoll ist. Weil er mehreren tausend Pendlern an jedem Werktag zwei Reisen in die Staus des Hamburger Berufsverkehrs ersparen kann. Allein das rechtfertigt diesen Zug. Als Zugabe verbindet er die Landeshauptstadt Kiel mit dem wichtigsten Flughafen für Schleswig-Holstein, mit dem Hamburg-Airport in Fuhlsbüttel.
Wenn die Zahlen der Gutachter von PRO BAHN stimmen, dann macht das derzeitige Jahrespassagieraufkommen von Holtenau ungefähr 2 % der zu erwartenden Fahrgäste des Zuges aus. Wenn die Finanzierungsrechnungen der Gutachter von PRO BAHN stimmen, wäre dieser Zug hochprofitabel, besonders auf der Strecke zwischen Neumünster und Hamburg, und zwar dauerhaft profitabel. Denn die Strecke von Neumünster nach Hamburg führt durch den dicht besiedeltsten Raum von Schleswig-Holstein. Das wird sich in den nächsten Jahrzehnten auch nicht ändern.
Es wird sich auch nicht ändern, dass viele der Menschen, die dort wohnen, in Hamburg arbeiten. Das
bedeutet ein stetiges Passagieraufkommen und stetige Einnahmen und das auf Jahrzehnte.
Deshalb sollte es problemlos möglich sein, die nötigen Investoren für dieses Projekt zu finden, damit diese dieses Projekt finanzieren. Es drängt sich geradezu auf, diesen Zug im Rahmen einer öffentlichprivaten Partnerschaft auf die Reise zu schicken, und zwar so: Die öffentliche Hand besorgt und erledigt schnell den Papierkram und den Rest überlassen wir der privaten Hand.
Wegen der stetigen Einnahmen bei überschaubaren Kosten wird es uns leicht fallen, jemanden zu finden, die oder der diesen Zug ganz privat betreiben will. Eben weil damit Geld zu verdienen ist. Jahr für Jahr, Jahrzehnt für Jahrzehnt. Es ist der perfekte Einstieg in einen privat finanzierten Schienenpersonennahverkehr. Übrigens ist das auch die einzige realistische Chance, diesen nützlichen Zug auf seine täglichen Reisen zu schicken, bevor in 15 Jahren der neue Bundesverkehrswegeplan fällig wird.
Weil dieser Zug so nützlich ist, fordern wir die Landesregierung auf - hier aus dem Plenum heraus -, umgehend damit zu beginnen, das Projekt vorzubereiten.
Einige werden einwenden, Herr Kollege Astrup, das habe doch schon der Wirtschaftsausschuss beschlossen. Das ist richtig. Aber angesichts der verkehrspolitischen Lethargie der jetzigen Landesregierung kann es wohl nicht schaden, dass der Landtag die Landesregierung heute noch mal auffordert, dieses Projekt endlich auf die Reise zu bringen. Vielleicht hilft es ja, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen.
Was ist, wenn es die Landesregierung nicht tut? Das würde unser Land kaum zurückwerfen. Denn die jetzige Regierung wird in 64 Tagen abgewählt. Dann wird die neue Landesregierung dafür sorgen, dass es bald einen direkten Zug von Kiel über Neumünster, Norderstedt und Fuhlsbüttel ins Zentrum von Hamburg gibt. Wir - das sage ich hier ganz deutlich - werden dafür sorgen, lieber Kollege Eichelberg - ich weiß, mit Unterstützung der CDU -, dass wir diesen Zug bekommen.
Selbstverständlich könnte es auch Schwierigkeiten geben. Zum Beispiel müssen noch 10 km Gleise in einem der dicht besiedeltsten Gebiete SchleswigHolsteins verlegt werden und es gibt einen Tunnel, durch den bisher offensichtlich keine Züge der Deutschen Bahn fahren können, wohl aber Züge der AKN,
Herr Minister Rohwer. Selbstverständlich kann das Ganze nur gemeinsam mit Hamburg verwirklicht werden.
Aber dafür halten sich Menschen ja schließlich Regierungen - damit sie Schwierigkeiten überwinden. Ich habe das jedenfalls immer so verstanden, dass Regierungen dazu da sind und nicht dazu, Schwierigkeiten zu verlängern.
Das Problem ist - das zeigt mir der Zwischenruf des Fraktionsvorsitzenden der SPD ganz deutlich -: In den letzten 16 Jahren ist das hier in Vergessenheit geraten. Verständlicherweise. Denn so lange schon ist diese Landesregierung die allergrößte Schwierigkeit. Aber, wie gesagt: In weniger als 70 Tagen wird es tatsächlich besser und dann klappt es auch mit dem Nachbarn Hamburg und mit dem Zug von Kiel nach Hamburg.
Herr Hentschel wird gleich darauf hinweisen, dass den Grünen dieses Projekt schon lange ganz besonders am Herzen liegt und dass er es schon lange fordert. Beides stimmt, Herr Hentschel. Genau deswegen wird sich Herr Hentschel ganz besonders freuen, dass wir uns jetzt darum kümmern. Dann wird es nämlich nicht nur gefordert, dann klappt es auch. Ich fordere die Grünen auf - die machen ja alle möglichen Abstimmungen immer zu Lagmustests für alle möglichen Fraktionen -, heute in der Sache unserem Antrag zuzustimmen.
Anderenfalls werde ich überall öffentlich verkünden, dass sie zwar dicke Backen machen, aber dann, wenn es um die Sache geht, nicht dazu stehen. Ich fordere Sie auf, heute unserem Antrag in der Sache zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Rohwer, eines ist mir wichtig festzustellen: Sie sprechen davon, die FDP wolle mit diesem Antrag von ihrer Position zu KielHoltenau ablenken. Ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass wir seit Anfang dieses Jahres klipp und klar gesagt haben, dass wir ausdrücklich gegen den von Ihnen vorgeschlagenen Ausbau der Start- und Landebahn des Verkehrslandeplatzes Kiel-Holtenau sind. Klarer kann man auch in diesem Parlament eine Position nicht beschreiben.
Ablenken tut Ihre Fraktion. Denn nach wie vor gibt es da auf der einen Seite Fraktionsmitglieder, die sagen: Wir brauchen den Ausbau. - Auf der anderen Seite gibt es Fraktionsmitglieder, die auf öffentlichen Veranstaltungen sagen: Die SPD sieht das ausgewogen. Wir sind im Wahlkreis aber dagegen. - Also, ablenken tut hier jemand anders, aber nicht die FDPFraktion.
Hier hat der Kollege Harms in bemerkenswerter Art und Weise darzustellen versucht, wir würden mit diesem Antrag einen Konflikt heraufbeschwören, wo gar kein Konflikt sei. Herr Kollege Harms, ist Ihnen eigentlich die Pressemitteilung des Kollegen Bernd Schröder bezüglich der Vorstellung des Projekts „Schienenflieger“ durch den Kollegen Karl-Martin Hentschel entgangen? - In dieser Pressemitteilung hat der Kollege Schröder in einer relativ abfälligen Art und Weise versucht, die Vorstellung des Projektes mit Zahlenspielen zu erläutern und er sagt: Es ist ja ganz nett, dass die Grünen das Projekt vorantreiben wollen, aber das wird in den nächsten zehn Jahren sowieso nichts.
Der Konflikt ist mitnichten mit diesem Antrag hier heraufbeschworen worden, sondern den Konflikt gibt es ganz offensichtlich. Konflikte sind dazu da, dass man sie austrägt. Ich bitte Sie hier nur herzlich darum, solche merkwürdigen Falschdarstellungen in Zukunft schlicht und ergreifend zu unterlassen. Ich bin dem Kollegen Hentschel für die Klarstellung hier und für seinen sehr sachlichen Beitrag in der Sache ausgesprochen dankbar.
Ich bin dezidiert der Auffassung, Kollege Harms, dass Sie von dieser Presseerklärung ganz offensichtlich keine Notiz genommen haben.
- Nein, gestatte ich nicht. Es ist ein Dreiminutenbeitrag. Es tut mir Leid.
- Ach, diese Zwischenrufe sind qualitativ so hochwertig, dass ich mich wirklich frage, welches Problem, sehr geehrter Herr Beran, sehr geehrter Herr Benker, Sie damit haben, dass man ein solches Projekt, das für Schleswig-Holstein nicht gerade unwichtig ist - um es einmal vorsichtig auszudrücken -, dort bespricht, wohin es gehört, nämlich im Schleswig-Holsteinischen Landtag, hier in diesem Plenum? Was haben Sie eigentlich für ein Problem damit?
Der Kollege Harms hat sich hier hingestellt und gesagt, es sei zu früh für einen solchen Antrag. Redner
vor ihm haben gesagt: Es gibt schon zwei Anträge. - Die Nächsten sagen, es sei zu spät für einen Antrag. - Wissen Sie was, ich empfehle Ihnen, sich für eines zu entscheiden: Entweder ist es zu früh für den Antrag oder es ist zu spät für den Antrag oder es gibt schon zwei Anträge. - Ich sage Ihnen: Der Antrag kommt genau zur richtigen Zeit
und wir verlangen daher heute die Abstimmung in der Sache. Dann können Sie sich dafür oder dagegen bekennen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich nehme die Bemerkung mit Bedauern zurück.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lassen Sie mich nicht mit dem Übertrittsangebot der Kollegin von der SPD anfangen, sondern bei einem Punkt, der zeigt, dass Tierschutzpolitik in dieser Legislaturperiode tatsächlich Hochkonjunktur in diesem Landtag hatte. Das liegt mit Sicherheit auch an der ausgezeichneten Zusammenarbeit der tierschutzpolitischen Sprecher und Sprecherinnen, Frau Scheicht, Frau Redmann und Herr Harms. Ich möchte, auch wenn sie heute nicht im Raum ist, ausdrücklich die Kollegin Irene Fröhlich nennen. Mit der Kollegin Irene Fröhlich war es immer möglich, zu interfraktionellen Anträgen zu kommen, aus denen dann auch etwas geworden ist.
Deutlich geworden ist aber auch, dass Tierschutzpolitik nach wie vor für die tierschutzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher in den einzelnen Fraktionen durchaus ein hartes Brot ist. Ich denke, Frau Scheicht, das gilt für Ihre Fraktion, das gilt aber auch für die FDP-Fraktion. Es gibt bei uns nach wie vor unterschiedliche Auffassungen in der Fraktion im Hinblick auf das Verbandsklagerecht. Ich habe mich da bedauerlicherweise bislang nicht durchsetzen können, arbeite aber daran, weil ich anders als die Mehrheit meiner Fraktion und anders als Sie, Frau Scheicht, sehr wohl der Auffassung bin, dass ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände sehr wohl eine ganz deutliche Verbesserung für den Tierschutz bringen würde.
Ich will aus dem Tierschutzbericht einfach einige Punkte herausgreifen, nicht um zu nörgeln, sondern um aufzuzeigen, dass an dieser Stelle weitere Arbeit notwendig ist, die noch nicht so weit fortgeschritten ist, wie man sich das hätte wünschen können.
Ich will ganz deutlich sagen: Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass es sich der Gesetzgeber nicht so einfach machen kann, zu sagen, dass die finanziellen Konsequenzen, die auf die Tierheime, die Tierschutzverbände aus dem Gefahrhundegesetz zukommen, von den örtlichen Ordnungsbehörden übernommen werden müssen. Wenn der Landesgesetzgeber ein solches Gesetz beschließt, muss er auch zumindest einen Teil dieser Kosten tragen.
Nächster Punkt! Auf Seite 20 finden wir den Stichpunkt: Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Dazu gab es hier eine sehr spannende und ausführliche Diskussion. Ich will nur daran erinnern, dass zweimal, im November 2002 und im Februar
2003, entsprechende Anträge der FDP-Fraktion mit Mehrheit des Hauses zunächst einmal abgelehnt wurden. Deswegen freue ich mich, dass Sie die Bundesratsinitiative des Landes Hessen unterstützt haben, will aber nicht verschweigen, dass, wenn ich richtig informiert bin, die grüne Bundesministerin Künast bis heute die Auffassung vertritt, eine weitergehende Regelung - so, wie Sie sie auch für SchleswigHolstein vorgeschlagen haben - setze eine Änderung des Tierschutzgesetzes voraus. Ich bin anderer Meinung als Frau Künast. Wenn Sie andere Meinung als Frau Künast sind, können wir das noch einmal besprechen. Wenn man das Tierschutzgesetz ändern müsste, wäre eine Initiative angebracht. Ich glaube, dass wir da weiter am Ball bleiben müssen.
Nächstes Stichwort: Lebendschlachtviehtransporte. Sie wissen, es gab einen fraktionsübergreifenden Antrag von FDP, SPD, Grünen und SSW im Mai 2001 für eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Subventionen, dem Aufbau von örtlichen Schlachtkapazitäten sowie dem Aufbau von Kühlketten. Hier findet sich in dem Bericht bedauerlicherweise kein Satz dazu, wie das weitergegangen ist. Das ist eine Chance auch für die regionale Wirtschaft vor Ort, wenn wir und daranmachen, Schlachtkapazitäten vor Ort wieder aufzubauen und die völlig sinnlose europaweite Überlandverschickung von lebendigen Tieren zu vermeiden, die sich nur lohnt, weil sie aus Steuermitteln subventioniert wird. Wir sollten hier qualitativ weiterkommen und diese dümmliche Art und Weise der Steuergeldverschwendung endlich beenden.
Damit könnten wir einen riesigen Fortschritt auch und gerade für den Tierschutz erreichen.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt aufgreifen, der mir persönlich ausgesprochen wichtig ist. Das sind die Regelungen zur Qualzucht, also zu § 11 b Tierschutzgesetz. Die Bemühungen der Landesregierung im Bundesrat zur Verhinderung von Qualzuchten wurden, Herr Minister Müller, durch die grüne Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft bedauerlicherweise ausgebremst. Ich bitte Sie wirklich herzlich, hier am Ball zu bleiben und noch einmal ganz nachdrücklich die Konsequenzen aufzuzeigen, die hiermit verbunden sind.
Eine Konkretisierung dieser Regelung wird aus unserer Sicht immer dringlicher. Sie haben möglicherweise im „SAZ“ vom 15.12.2004 lesen müssen, dass eine US-Firma bis 2007 eine gentechnisch veränderte Katze züchten will, die keine Allergie mehr auslöst. Das ist eine Art und Weise, mit Mitgeschöpfen um
zugehen, die ich für unglaublich halte. Deswegen bitte ich wirklich ganz herzlich darum, dass an dieser Stelle auch die grüne Ministerin davon überzeugt wird, alles zu tun, dass wir § 11b Qualzuchtverbot konsequent in Zukunft durchsetzen können.
Frau Scheicht, Sie haben Recht, unser Tierschutzgesetz ist eines der schärfsten der Welt auf dem Papier, es darf aber kein Papiertiger bleiben, sondern wir müssen uns immer wieder vor Augen halten, wir reden hier nicht über irgend etwas, sondern wir reden über Mitgeschöpfe bei allen Differenzen die es gab. Ich schließe mich ihren Wünschen an. Ich hoffe, dass wir diese Zusammenarbeit in der nächsten Legislaturperiode in welcher Rolle auch immer fortsetzen können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Hentschel, das hat überhaupt nichts mit Trauen zu tun. Man muss schon extrem unverfroren sein, wenn man sich so wie die Kollegin Heinold hier hinstellt
und der Opposition vorwirft, sie würde Änderungsanträge einbringen, die 3 Millionen € im Jahr zusätzlich kosteten.
- Sie hören am besten einfach einmal zu, Frau Heinold! Es ist die neue Masche der finanzpolitischen Sprecherin der Grünen, bei jeder Gelegenheit zu erzählen, die Opposition würde überall draufsatteln und nicht sagen, wie sie ihre Vorschläge finanzieren will. Es ist die finanzpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht haben Sie es ja nicht mitbekommen -, die genauso wie die die Regierung tragenden Fraktionen dafür verantwortlich ist, dass wir im nächsten Jahr ein Haushaltsloch von 1,4 Milliarden € zu verantworten haben.
Wer sich vor dem Hintergrund dieses finanzpolitischen Desasters hinstellt und der Opposition Vorwürfe macht, dem sage ich nur - dies gilt für Sie, Frau Heinold -: Setzen und einfach einmal den Mund halten!
Sie haben wirklich kein Recht, die finanzpolitischen Anträge der Union in dieser Art und Weise abzubügeln.
Nun zu dem zweiten Punkt, der Kostenneutralität! Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie sich noch einmal gemeldet haben, denn auf diese Weise kann auch bezüglich dieses Punktes eine Klarstellung erfolgen. Angesichts des Kasperletheaters, das Sie im Finanzausschuss abzuziehen versucht haben, haben wir Ihnen ganz klar gesagt, dass wir mitnichten nicht in der Lage waren, abzustimmen. Ich habe zu Ihnen herübergerufen, dass wir nicht bereit sind, das Kasperletheater, das Sie inszenieren wollten, mitzumachen. Aus diesem Grunde haben wir gesagt: Wir werden uns an dieser Abstimmung nicht beteiligen.
Ein dritter Punkt! Sie sprechen davon, die FDP würde auf Veranstaltungen die Rückkehr zur 38,5-StundenWoche proklamieren. Lieber Herr Kollege Hentschel, standen wir nicht beide neben anderen in Malente bei der Deutschen Steuergewerkschaft auf dem Podium, als ich gefragt wurde, ob wir möglicherweise das Weihnachtsgeld wieder in voller Höhe zahlen wollten? War nicht ich derjenige, der gesagt hat, wenn ich die Wahl zwischen einer Erhöhung der Arbeitszeit und der Zahlung des Weihnachtsgeldes in vollem Umfang hätte, würde ich mich für eine Arbeitszeit
verlängerung entscheiden, was zu einer entsprechenden Kommentierung einiger Jugendlicher führte? Waren Sie dabei nicht anwesend? Verschonen Sie uns also - insbesondere Sie, liebe Kollegin Heinold - mit Ihren finanzpolitischen Ratschlägen in Richtung Opposition. Vielleicht erteilen Sie diese Ratschläge lieber einmal Ihrer eigenen Regierung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Kollege Eichstädt, ich bin Ihnen für dieses Zitat dankbar. Auch für diesen Menschen gilt natürlich die Meinungsfreiheit. Jeder, der so etwas liest, kann selber entscheiden, wer eigentlich krank, neurotisch oder verwirrt ist - der Autor oder die, über die er schreibt. Ich habe meine eigene Meinung und die meisten Kolleginnen und Kollegen wohl auch.
Am 29. Oktober diesen Jahres wurde der überarbeitete Entwurf des Lebenspartnerschaftsrechts im Bundestag mit den Stimmen der FDP verabschiedet. Die FDP hat auch dafür gesorgt, dass die Gesetzesnovelle ohne jede weitere Verzögerung den Bundesrat passiert hat und zum 1. Januar 2005 in Kraft treten kann. Die von der FDP mitregierten Bundesländer BadenWürttemberg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
haben dafür gesorgt, dass es keinen Einspruch gegen dieses Gesetz geben wird.
Zwar wurde in der Novellierung nicht die weitergehende Regelung berücksichtigt - Herr Kollege Wadephul, da sind wir anderer Auffassung als Sie -, ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner aufzunehmen, sodass die jetzt verabschiedete Regelung mit einer so genannten „Stiefkindadoption“ hinter den Ansprüchen zurückbleibt. Das, was verabschiedet wurde, ist aus unserer Sicht aber zumindest der berühmte Schritt in die richtige Richtung. Ich halte das aber für nichts anderes als die Anpassung an gesellschaftlich längst gelebte Realität.
Wer die Rechte und Pflichten von Lebenspartnerschaften besser miteinander in Einklang bringen will, darf deswegen auf halbem Wege nicht stehen bleiben. Die nach wie vor offenen Rechtsfragen in diesem Bereich sind aus unserer Sicht schnellstmöglich zu klären.
Das Bundesverfassungsgericht - Herr Kollege Wadephul, das haben Sie auch angesprochen - hat mit seinem Urteil vom 17. Februar 2002 zum Lebenspartnerschaftsgesetz folgende Kernaussage getroffen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Frau Präsidentin:
„Aus der Zulässigkeit,... die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren, lässt sich kein... Gebot herleiten, andere Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen.“
Das ist nicht nur eine Aussage, die unterstützenswert ist, sondern die Kernaussage jeder modernen Familienpolitik schlechthin.
Der immer wieder in der Vergangenheit geführten Diskussion darüber, dass das grundgesetzlich geregelte Institut „Ehe“ durch ein Lebenspartnerschaftsgesetz entprivilegiert würde, wurde durch diese Entscheidung hoffentlich endgültig jede Grundlage entzogen. Damit wurde durch das Urteil Rechtssicherheit für alle bereits eingetragenen Lebenspartner und für die Zukunft geschaffen.
Umso wichtiger ist deshalb, die bisherigen Fortschritte ernst zu nehmen, um den Abbau von Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zu verbessern. In einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gibt es heute im Wesentlichen dieselben Pflichten wie in der Ehe, dieselben Rechte bleiben ihr allerdings in vielen
wichtigen Bereichen nach wie vor verwehrt. Ich will nur ein Beispiel nennen. Wenn man den Lebenspartnern die Rechte nicht konsequent zubilligen will, darf man ihnen aber auch nicht die Pflichten auferlegen. Die Unterhaltsverpflichtungen wurden beispielsweise mit denen der Ehe gleichgestellt. Im Steuerrecht, bei der Rente und im Erbrecht werden Lebenspartnerschaften allerdings immer noch benachteiligt. Folgerichtig sind die jetzigen Regelungen, die wir als Landesgesetzgeber schaffen, ein weiterer Schritt in Richtung Normalisierung.
Ich freue mich ausdrücklich darüber, dass das Land Schleswig-Holstein von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht und neben den gesetzlichen Änderungen auch die Anpassung in den jeweiligen Verordnungen vorgenommen hat.
Herr Kollege Wadephul, ich gebe Ihnen absolut Recht: Die Fördefischerei in Flensburg wird mit geregelt werden müssen. Aber ob überhaupt eine Regelung dazu notwendig ist, ist eine Frage, die in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden sollte. Es geht nicht darum, ob man das speziell für Lesben und Schwule regelt, sondern darum, ob man das überhaupt regeln muss.
Ich habe mir die Frage gestellt, Frau Familienministerin, warum wir diese Regelung, über die wir heute debattieren und die wir heute mit den Stimmen aller Fraktionen verabschieden wollen, erst jetzt treffen und ob wir das Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz nicht gleich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2002 hätten beschließen können.
Natürlich kann an dieser Stelle nicht beurteilen, ob die Angleichung verwaltungsrechtlicher Regelungen dazu beiträgt, dass das Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Partnern in der Bevölkerung tatsächlich auf mehr Akzeptanz stößt. Wir alle wissen, dass eine gesellschaftliche Diskriminierung über die Art des Zusammenlebens nicht durch Gesetz einfach beendet werden kann. Es ist aber - das habe ich vorhin schon einmal gesagt - die längst fällige Anpassung an gesellschaftliche Realität, an gesellschaftlich gelebte Normalität.
Die vorgesehene Angleichung von Lebenspartnerschaften ist keine Herabsetzung der Ehe, ganz im Gegenteil: Eine Angleichung von Lebenspartnerschaften an die Ehe bereichert unsere Gesellschaft. Ich bin der Auffassung - da bin ich ganz mit meinem Fraktionsvorsitzenden verbunden, auch wenn ich
jedem Gerücht entgegentreten will, wir würden nach dieser Sitzung eine Lebenspartnerschaft eingehen -:
Überall, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, verdient - -
Frau Präsidentin, es ist mein letzter Satz.
- Wenn Sie mir vielleicht den letzten Satz gestatten! - Überall dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, verdient das die Anerkennung und Unterstützung der Politik. Aus diesem Grund werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.
Ich bedanke mich für die Heiterkeit und die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Kollegin Strauß, am 14. September 2004 unterrichtete der Wirtschaftsminister die schleswigholsteinische Öffentlichkeit darüber, dass er den schleswig-holsteinischen Transportunternehmen versprochen habe, sich dafür einzusetzen, dass die Harmonisierungsmaßnahmen gleichzeitig mit der Einführung der LKW-Maut umgesetzt würden. Ich sage hier ganz deutlich: Insoweit treffen gleich drei Unwahrscheinlichkeiten aufeinander: erstens, dass die LKW-Maut ab dem 1. Januar 2005 überhaupt erhoben werden kann, weil das System funktioniert - daran habe ich nach wie vor meine Zweifel -,
zweitens, dass die von der Bundesregierung geplanten Harmonisierungsmaßnahmen für das deutsche Speditionsgewerbe europarechtlich zulässig sind und vor allem drittens - daran habe ich meinen größten Zweifel -, dass Minister Rohwer mit seinem Einsatz irgendetwas für Schleswig-Holstein erreicht.
Alles drei Punkte halten wir, wie gesagt, für außerordentlich unwahrscheinlich. Wir glauben erst, dass die Maut erhoben wird, wenn sie tatsächlich erhoben wird.
Die rot-grüne Bundesregierung, die rot-grüne Landesregierung und, Herr Kollege Schröder, die Vertreter von Toll Collect haben ihren Ankündigungskredit - jedenfalls bei uns - verspielt. Sie haben schon viel zu oft erzählt, dass es losgehen werde, und noch immer hat sich nichts getan.
Wir erwarten auch nicht, dass die Europäische Union bis zum 1. Januar 2005 - das sind nur noch sieben Wochen - den Harmonisierungsmaßnahmen zustimmen wird, die die Bundesregierung für das deutsche Transportgewerbe plant. Deshalb - das hat die Kollegin Strauß bereits gesagt - werden alle Mautpflichtigen gleich viel bezahlen müssen, Herr Minister. Was Sie hier als Kompensation verkauft haben, hat die Kollegin Strauß als das entlarvt, was es tatsächlich ist: eine Nullnummer.
Das bedeutet, um es ganz deutlich zu sagen: Es wird bis auf weiteres keine Entlastung für das deutsche Transportgewerbe geben.
Wir sind im Übrigen davon überzeugt, dass Minister Rohwer die Abläufe der Europäischen Union und jene in der Bundesregierung nicht zugunsten Schles
wig-Holsteins beeinflussen kann. Bei Herrn Rohwer - das habe ich in den letzten vier Jahren bedauerlicherweise so gelernt - kann man sich nicht darauf verlassen, was er verspricht; man kann sich höchstens darauf verlassen, dass er sich ab und zu verspricht.
Das sieht er ganz genauso. Deshalb hat er nur angekündigt, er werde sich für Harmonisierungsmaßnahmen einsetzen.
Vor diesem Hintergrund fragt die Union zu Recht nach Kompensationsmaßnahmen der Landesregierung für das schleswig-holsteinische Transportgewerbe. Diese Kompensationsmaßnahmen gibt es, wenn man den Kern der Rede des Ministers zusammenfasst, von dieser Landesregierung nicht. Denn die Landesregierung dürfte aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gar keine direkte Kompensationen zahlen. Selbst wenn sie es wollte, sie könnte es auch deswegen gar nicht, weil in ihrem Haushaltsplan - das haben wir am Mittwoch gehört - 850 Millionen € fehlen.
Zweitens. Anders als diese Landesregierung, die nur noch für 99 Tage ausgelegt ist, ist die LKW-Maut für die Ewigkeit oder jedenfalls für längere Zeit ausgelegt. Diese rot-grüne Landesregierung, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ist bei zwei Dingen wirklich Spitze, nämlich beim Schuldenmachen und beim Investitionsraubbau. Wenn Sie wirklich etwas für das schleswig-holsteinische Transportgewerbe hätten tun wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen von RotGrün, lieber Herr Wirtschaftsminister, dann hätten Sie dazu 16 Jahre lang Zeit gehabt, nämlich bei Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Das hätte dem schleswig-holsteinischen Transportgewerbe wirklich etwas gebracht.
Tatsächlich aber stiegen von 1988 bis 2003 der nominale Schuldenstand des Landes um 105 % und die nominalen Nettoausgaben um 47 %.
Gleichzeitig fielen die Investitionen um 16 %, lieber Herr Kollege Schröder. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur wären die beste Möglichkeit gewesen, das schleswig-holsteinische Transportgewerbe wettbewerbsfähig zu halten.
Wenn Sie sagen, Herr Kollege Schröder, die Transportunternehmen sollten sich alle dafür bedanken, dass nichts dafür getan wird, dann haben sie eine ganz komische Vorstellung davon, wie es diesen Menschen wirklich geht. Die kämpfen nämlich um ihre Exis
tenz. Wenn die hören, dass nach wie vor nichts für sie passiert, dass sie keine Kompensation bekommen, dann sollte man das wenigstens ganz ehrlich sagen und nicht eine Nullnummer als Vorteil oder als Erfolg verkaufen wollen. Das ist unehrliche Politik. Mit dieser unehrlichen Politik werden wir nach dem 20. Februar 2005 aufräumen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Gröpel, Ihr Vortrag wäre wesentlich glaubhafter und eindrucksvoller gewesen, wenn Sie wenigstens einmal gesagt hätten, mit wie vielen zusätzlichen Milliarden Sie für Bildung, Forschung und Innovation eigentlich rechnen. Wie viel soll denn nach Schleswig-Holstein fließen?
Sie tun immer so, als ob Ihnen dieses Geld von heute auf morgen zur Verfügung stünde. Das stimmt doch gar nicht. Die Eigenheimzulage ist nichts anderes als - so haben wir sie einmal in einem finanzwissenschaftlichen Seminar ganz despektierlich genannt - die „Verschmutzung des Einkommensteuerrechts“. Sie haben dieses Geld von heute auf morgen überhaupt nicht. Das heißt, Sie haben möglicherweise in ein paar Jahren ein etwas höheres Steueraufkommen.
Daran wird deutlich, worum es Ihnen eigentlich geht. Denn Sie können noch nicht einmal sagen, mit wie
vielen Mitteln Sie für Forschung, Innovation, Bildung und so weiter und so fort rechnen. Es geht Ihnen nicht um wohnungsbaupolitische Ziele. Es geht Ihnen nicht darum, einen Subventionstatbestand abzuschaffen. Es geht Ihnen nur darum, irgendwie noch ein bisschen Kohle in den Haushalt von Hans Eichel zu schaffen. Da kommt jeden Monat ein neuer dümmlicher Vorschlag: etwa die Abschaffung des 3. Oktobers als Feiertag oder der Verkauf von Forderungen der Telekom und Postpensionen oder die Verkürzung der Elternzeit. Also, Sie treiben jeden Monat eine neue Sau durchs Dorf, ohne dass Sie hier eine klare und verlässliche Finanzpolitik vorlegen, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen!
Außerdem hätte es zur Ehrlichkeit Ihres Vortrages auch gehört, verehrte Kollegin Gröpel, dass Sie zumindest erwähnt hätten,
dass die Eigenheimzulage bereits angegangen wurde - und zwar richtig! Die Bemessungsgrundlage wurde verdoppelt. Gleichzeitig wurden die Fördersätze halbiert.
Sie haben gesagt, dass innerhalb von 18 Monaten dreimal darüber debattiert worden sei. Aber Sie haben nicht gesagt, dass tatsächlich an diesen Subventionstatbestand herangegangen worden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, wer die Eigenheimzulage so wie Sie in diesem Augenblick und bei diesen steuerpolitischen Rahmenbedingungen ad hoc streicht, der bremst die private Vermögensbildung, der schwächt den Anreiz der Menschen, finanziell für ihren Lebensabend vorzusorgen, der erhöht die Steuerlast, denn nichts anderes ist die sofortige Streichung: eine verdeckte Steuererhöhung, weil Sie ja an das Steuersystem gar nicht systematisch herangehen, abgesehen von dem grandiosen Vorschlag unseres Finanzministers, der die Steuern noch weiter erhöhen will. Wer also die Eigenheimzulage streicht, der senkt die Anreize weiterhin, Kinder in die Welt zu setzen, und vor allem gehört auch dazu, wenn Sie da wirklich ran wollen und hier aus Schleswig-Holstein Unterstützung signalisieren: Es kostet selbstverständlich weitere Arbeitplätze in der Bauindustrie. Das müssen Sie dann auch ganz deutlich sagen.
Ich empfehle Ihnen einfach einmal, liebe Kollegin Gröpel, sich anzusehen - das finden Sie im Statistischen Arbeitsmarktbericht -, wie sich die Arbeitsmarktdaten in der Bauindustrie in Schleswig-Hol
stein seit 1996 entwickelt haben. Wir haben 16.700 Arbeitsplätze in der Bauindustrie bis 2002 verloren. Wenn Sie sich also hier hinstellen und so kraftvoll diesen kuriosen Vorschlag Ihrer Bundestagsfraktion unterstützen, müssen Sie den Leuten auf dem Bau auch ins Gesicht sehen und sagen: Das kostet bei euch weitere Arbeitsplätze. Dazu beglückwünsche ich Sie in Ihrer Ehrlichkeit. Sie werden dann auch kein Problem damit haben, dass sich insgesamt seit 1999 die Zahl der Arbeitsplätze am Bau mit 52 % mehr als halbiert hat.
Wenn Sie das alles wollen, ist das in Ordnung. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir wollen das vor diesem Hintergrund nicht. Ich weiß schon, was die Kollegin Heinold gleich erzählt, dass immer, wenn es an das Streichen von Subventionen geht, sich CDU und FDP drücken.
Liebe Frau Heinold, die FDP-Bundestagsfraktion hat im vergangenen Jahr zur Eigenheimzulage den entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, auf dessen Basis dann die Streichung vollzogen wurde. Wir sind so lange nicht bereit, weiter an die Eigenheimzulage heranzugehen, solange Sie und Ihre Bundesregierung nicht bereit sind, das Steuerrecht wirklich zu vereinfachen, niedrige Steuersätze auf den Weg zu bringen. Dann können wir uns darüber unterhalten, ob wir weitere steuerliche Subventionstatbestände streichen. Wir geben nicht die Hand für eine weitere verdeckte Steuererhöhung, die die Menschen zusätzlich belastet und Arbeitsplätze in diesem Land kostet, von denen wir ohnehin viel zu wenig haben.
Ihre unehrliche Argumentation, Sie wollten mehr Städtebauförderung und mehr Förderung von Familien, ist genauso glaubhaft wie das Bekenntnis des Finanzministers angesichts der Haushaltsdaten, eine wachstumsfördernde Finanzpolitik fortzusetzen. Sie fördern einzig und allein Schulden, Arbeitslose und die schlechtesten wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die diese Republik je gekannt hat.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Was für eine Freude, dem Kollegen Hentschel zuzuhören. Ich weiß zwar nicht, was sozialpolitischer Schwachsinn ist, ich weiß noch nicht einmal, ob man das in diesem hohen Hause so nennen darf, aber gut. Herr Hentschel, was für eine Heuchelei in Ihrem Beitrag zu einem gerechten Steuersystem! Sie stellen sich hier hin und propagieren einfache, niedrigere Steuersätze, wo Sie ständig dagegen wettern und das als sozialpolitische Neidkampagne verkaufen, wenn die Spitzensteuersätze gesenkt werden sollen. Sie machen sich darüber lustig, wenn Kollegen der FDP oder der Kollege Friedrich Merz von der Union davon reden, die Steuererklärung auf einem Blatt Papier oder - von mir aus - auf einem Bierdeckel abzugeben. Sie, der sich hier immer nur polemisch lustig macht über ein solches Steuersystem, stellen sich heute hier
hin und sagen: Wir brauchten endlich ein solches Steuersystem.