Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 35. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.
Erkrankt ist Frau Ministerin Heide Moser. Ich wünsche ihr von dieser Stelle aus und in Ihrem Namen eine gute Genesung.
Am 3. August 2003 verstarb im Alter von 80 Jahren der ehemalige Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Herr Hans Detlef Stäcker. Hans Detlef Stäcker gehörte dem Schleswig-Holsteinischen Landtag von der 6. bis zur 10. Wahlperiode, zunächst als Mitglied der FDP-Fraktion und später als Mitglied der CDU-Fraktion, an. Hans Detlef Stäcker war ein über alle Parteigrenzen hinweg geschätzter Politiker, der stets mit großer Kompetenz für die Menschen unseres Landes gewirkt hat. Der Schleswig-Holsteinische Landtag gedenkt seines früheren Mitgliedes in Dankbarkeit. - Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben, ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! In der vergangenen Woche ist trotz des Endes der Sommerferien das Sommertheater fortgesetzt worden. Wir wurden von einer Reihe von Vorschlägen überrascht, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein von Bedeutung sind, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen und ihr Einkommen erwerben zu können. Es ging um die Pendlerpauschale. Zunächst war im Gespräch, die Pendlerpauschale ausschließlich für Autofahrer zu kürzen. Schließlich gab es Vorschläge, die Pendlerpauschale
für alle zu halbieren. Der Umweltminister des Landes Schleswig-Holstein hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, die Pendlerpauschale für Autofahrer zu kürzen. Das ist für ein Land wie Schleswig-Holstein von existenzieller Bedeutung, da es die Menschen betrifft, die ihr Arbeitseinkommen erwerben müssen. Wir haben einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, um die Haltung des Landes Schleswig-Holstein klarzustellen. Wir werden den Landtag auffordern, eindeutig die Landesregierung darauf festzulegen zu vertreten, dass wir keine Kürzung der Pendlerpauschale für unser Land verkraften können. Wir bitten Sie, der Dringlichkeit zuzustimmen.
- Herr Kollege Matthiessen, ich habe die Dringlichkeit damit begründet, dass das erst in der vergangenen Woche bekannt geworden ist, so dass wir nicht die Möglichkeit hatten, im Rahmen der Fristen einen Antrag zu stellen, deshalb mussten wir diesen Antrag als Dringlichkeitsantrag hier einbringen. Ich bitte Sie, der Dringlichkeit zuzustimmen.
Das Wort zur Begründung der Dringlichkeit wünscht Frau Abgeordnete Heinold. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich können wir es so machen, dass wir die Zeitung lesen und anschließend Dringlichkeitsanträge stellen.
- Das machen wir manchmal auch. Deshalb stimmen wir Ihrem Dringlichkeitsantrag auch zu. Es ist ganz spannend, dass wir uns über dieses Thema austauschen.
Ich erinnere aber noch einmal an den Juni, als wir keinen Dringlichkeitsantrag zur Pendlerpauschale hier eingebracht haben, obwohl Herr Koch, CDU, und Herr Steinbrück - so war es in der Zeitung zu lesen - wohl ein Paket geschnürt hatten, bei dem sie davon ausgegangen waren, dass die Entfernungspauschale künftig nicht mehr für die ersten 50 km gilt. Ich sage einmal, das hätte für die schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger deutlich gravierendere Aus
wirkungen gehabt. Da haben Sie keinen Dringlichkeitsantrag gestellt. Aber wir diskutieren gern und werden deshalb der Dringlichkeit zustimmen.
Weitere Wortmeldungen zur Begründung der Dringlichkeit liegen nicht vor. Damit lasse ich über die Dringlichkeit des Antrages abstimmen und weise ausdrücklich auf § 51 Abs. 3 der Geschäftsordnung hin, wonach eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, um die Dringlichkeit zu bestätigen. Wer der Dringlichkeit des vorgelegten Antrages zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Tagesordnungspunkt 27 a in die Tagesordnung einzureihen. Ich bitte die Fraktionen, sich über die Redezeiten zu verständigen und mir einen Vorschlag über den Zeitpunkt des Aufrufens zu machen. - Widerspruch höre ich nicht, dann wird so verfahren.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 7, 13, 14, 17, 21 und 40 ist eine Aussprache nicht geplant. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 4 und 37, Haushaltsgesetz 2004/2005 und Finanzplan 2003 - 2007, sowie die Punkte 12 und 15. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 22, 24, 28 und 29. Nachträglich haben sich die Fraktionen darauf verständigt, auch den Punkt 21 von der Tagesordnung abzusetzen. - Auch hier höre ich keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren. Der Tagesordnungspunkt 23 wurde von den Antragstellern zurückgezogen. Stattdessen werde ich unter Tagesordnungspunkt 23 a den Antrag „Kein Auslaufen der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur’ in den alten Bundesländern (GA-West) ab 2004“, Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/2844, aufrufen. Höre ich dazu Widerspruch? - Das ist nicht der Fall, dann werden wir so verfahren.
Wir werden unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause jeweils längstens bis 18 Uhr tagen. - Auch hier höre ich keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
und zwar den wunderbaren runden 50. Geburtstag. Ich gratuliere Ihnen von Herzen und wünsche Ihnen alles Gute!
Meine Damen und Herren, ich darf Besucherinnen und Besucher begrüßen. Auf der Tribüne haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der Beruflichen Schulen am Schützenpark, Kiel, Abteilung Sozialwirtschaft, und des Fachgymnasiums der Beruflichen Schulen am Königsweg, Kiel, sowie Mitglieder des Einwohnervereins Henstedt-Rhen Platz genommen. - Ihnen allen ein herzliches Willkommen!
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 (Haushaltsgesetz 2004/2005)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung legt dem Parlament heute den ersten Doppelhaushalt in der Geschichte des Landes vor. Es ist ein Entwurf, mit dem wir die Herausforderung annehmen, in einer besonders schwierigen Zeit eine Perspektive für die Entwicklung der zukünftigen Einnahmen und Ausgaben darzulegen.
Als ich vor einem halben Jahr das Amt des Finanzministers übernahm und mir die ersten Gedanken über den Verlauf des Haushaltsjahres 2003 und den Doppelhaushalt 2004/2005 gemacht habe, wurde mir schnell klar, dass Schleswig-Holsteins Haushalte mit Einsparungen und Kürzungen an dieser oder jener Stelle des Etats nicht mehr auszugleichen sein werden. Wer die Probleme der öffentlichen Haushalte
und damit auch die des schleswig-holsteinischen Landeshaushalts erfolgreich lösen will, kommt um eine sorgfältige Ursachenanalyse nicht herum.
Deswegen werde ich, bevor ich zu den wichtigsten Elementen des Entwurfs komme, einige Anmerkungen zu den Rahmenbedingungen und wesentlichen Prämissen machen. Erst aufgrund des Verständnisses der Ursachen ist es nämlich möglich, die Rahmenbedingungen zu verändern, die einer dauerhaften Konsolidierung im Wege stehen. Wir müssen alles tun, was in unserer Kraft steht, um hierbei Erfolg zu haben. Dazu sind wir schon deshalb verpflichtet, weil eine ungebremste Verschuldungspolitik verantwortungslos wäre, da sie den uns nachfolgenden Generationen die Gestaltungsspielräume, auf die sie ein Recht haben, vorenthielte.