Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie und eröffne hiermit die 8. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Erkrankt ist Herr Abgeordneter Eichelberg, dem ich von dieser Stelle in Ihrem Namen gute Genesung wünsche.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung über die im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich dahin verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln.
Zur gemeinsamen Beratung sind die Punkte 2, 17 und 18, Regierungserklärung mit den dazu vorliegenden Anträgen zu den BSE-Vorkommnissen, die Punkte 7, 5, 6 und 10, Haushaltsgesetz 2001, Änderung Abgeordnetengesetz, Oberflächenwasserabgabegesetz und Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, vorgesehen.
Ferner wurde mir mitgeteilt, dass sich die Fraktionen verständigt haben, den Tagesordnungspunkt 8, Gesetzentwurf zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften, und die Punkte 23, 24 und 25, Entwicklung der CAU, Zukunft der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät und Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Hochschulen, ohne Aussprache zu behandeln.
Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratungen der 8. Tagung.
Wir werden unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause jeweils bis längstens 18 Uhr tagen. Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Ich möchte gern noch Besucherinnen und Besucher begrüßen. Auf der Tribüne befinden sich Schülerinnen
und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer der Jens-JenssenSchule, Flensburg, der Hans-Brüggemann-Schule, Bordesholm, und der Beruflichen Schulen am Ravensberg in Kiel. Herzlich willkommen!
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des schleswig-holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/518
b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Oberflächenwasserabgabegesetz - OWAG)
c) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes 2001 (Haushaltsgesetz 2001)
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/600 (neu), 15/602 und 15/603
d) a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Jugendförderungsgesetzes
b) Bericht über die Vorschläge der Landesregierung zur Beschlussempfehlung des Sonderausschusses „Kommunales zur Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen dem Land und den Kommunen“
Bericht und Empfehlung der Enquetekommission zur „Neuordnung der Beziehungen zwischen Land und Kommunen sowie der Kommunen untereinander“ Drucksache 15/593
Mit Ihrer Erlaubnis erteile ich zu den Tagesordnungspunkten 5 und 10 das Wort zunächst der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm. Frau Schwalm, Sie haben das Wort.
Ich erteile zum Tagesordnungspunkt 6 der Vorsitzenden des Umweltausschusses, der Frau Abgeordneten Tengler, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Umweltausschuss hat den Entwurf eines Oberflächenwasserabgabegesetzes, Drucksache 15/439, der ihm durch Plenarbeschluss vom 18. Oktober 2000 federführend sowie dem Finanzausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zur Mitberatung überwiesen worden war, in seiner Sitzung am 29. November beraten.
waren, empfiehlt der Umweltausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und F.D.P., den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Ich danke Ihnen für die Berichterstattung, Frau Abgeordnete! Auch zu dieser Berichterstattung sehe ich keine Wortmeldung.
Dann erteile ich nunmehr zu Tagesordnungspunkt 7 der Berichterstatterin des Finanzausschusses, der Frau Abgeordneten Kähler, das Wort.