Monika Schwalm

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf beraten und empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch diesen Gesetzentwurf hat der Innen- und Rechtsausschuss beraten und er empfiehlt auch hier einstimmig die unveränderte Annahme.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch diesen Gesetzentwurf haben wir beraten und auch hier empfiehlt der Ausschuss die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung der CDU empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spaltung der Gegenüberstellung der Drucksache 15/3925 anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch hier empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch hier empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unverändert anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat die beiden Gesetzentwürfe zur Änderung des Hafenanlagensicherheitsgesetzes mit Plenarbeschluss vom 12. Januar 2005 federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Beide Ausschüsse haben sich mit den Gesetzentwürfen in ihrer Sitzung am 12. Januar 2005 befasst und eine alternative Abstimmung zwischen ihnen durchgeführt. Dabei votierten im federführenden Innen- und Rechtsausschuss für den Gesetzentwurf von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/3838, die Vertreter der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Gesetzentwurf von CDU und FDP, Drucksache 15/3858, bekam die Stimmen der Abgeordneten der Fraktionen der CDU und FDP.
Damit empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss im Einvernehmen mit dem beteiligten Wirtschaftsausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Hafenanlagensicherheitsgesetzes, Drucksache 15/3838, unverändert zur Annahme. Er empfiehlt weiter, den Gesetzentwurf von CDU und FDP, Drucksache 15/3858, abzulehnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf beraten. Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der FDP empfiehlt er dem Landtag, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Gegenüberstellung, die Sie in der Drucksache 15/3921 finden, anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens. Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur durch Plenarbeschluss vom 25. August 2004 an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat sich in mehreren Sitzungen - zuletzt in seiner Sitzung am 12. Januar 2005 - mit der Vorlage befasst und eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP empfiehlt er dem Landtag, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Drucksache 15/3876 anzunehmen.
Zweitens. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der FDP zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften durch Plenarbeschluss vom 17. Juni 2004 an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat sich auch hier in mehreren Sitzung - zuletzt in seiner Sitzung am 12. Januar 2005 - mit dem Gesetzentwurf befasst.
In alternativer Abstimmung bekam der Ursprungsgesetzentwurf die Zustimmung des Mitglieds der Fraktion der FDP und ein Änderungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Zustimmung der Mitglieder der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit empfiehlt der Ausschuss dem Landtag den Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrages von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Annahme.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 17. Juni 2004 überwiesenen Gesetzentwurf der Landesregierung in mehreren Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 8. Dezember
2004, befasst und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Einstimmig empfiehlt er dem Landtag, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der nachstehenden Gegenüberstellung - Sie finden sie in der Drucksache 15/3917 - anzunehmen.
Zu dem Antrag der FDP-Fraktion! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 18. Oktober 2000 überwiesenen Antrag auch in seiner Sitzung am 8. Dezember 2004 befasst. Im Einvernehmen mit dem Antragsteller empfiehlt er dem Landtag einstimmig, die Nummern 1 und 3 des Antrags der Fraktion der FDP für erledigt zu erklären und die Nummer 2 des Antrags unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16. Dezember 2004 mit der Vorlage befasst. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von CDU und FDP, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf beraten und empfiehlt dem Landtag einstimmig die unverändert Annahme.
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss hat über den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen - zuletzt in seiner Sitzung am 8. Dezember - beraten und eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie zwei Stimmen der Fraktion der CDU gegen die Stimmen der FDP und eines Abgeordneten der Fraktion der CDU bei einer Enthaltung aus den Reihen der CDU empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag im Einvernehmen mit dem beteiligten Sozialausschuss und nach alternativer Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/1713,
und einen Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Umdruck 15/5112 - mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag in der Fassung des Umdruckes 15/5112 anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat die beiden Gesetzentwürfe durch Plenarbeschluss vom 12. November 2004 an den Innen- und Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen. Der Ausschuss hat sich mit beiden Vorlagen in seiner Sitzung am 24. November 2004 befasst.
Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt er dem Landtag den Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung. Drucksache 15/3756, zur Annahme.
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf zur Änderung des BaugesetzbuchAusführungsgesetzes, Drucksache 15/3715, in der in der Beschlussempfehlung, Drucksache 15/3824, aufgeführten Fassung anzunehmen. Da die Formulierungen und insbesondere die Bezeichnung des Gesetzes nicht eindeutig waren, hat es hier eine redaktionelle Änderung gegeben.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stehen Änderungen im Bereich des Baurechts zur Beschlussfassung an. Zu Tagesordnungspunkt 12 a - Änderung des Baugesetzbuch-Ausführungsgesetzes - will ich nur kurz sagen, dass es sich hierbei um eine Fristverlängerung handelt. Zurzeit können Anträge auf Umnutzung von älteren, bisher landwirtschaftlich genutzten Gebäuden nur noch bis Ende 2004 gestellt werden. Diese Frist läuft also in wenigen Wochen ab. Sie soll jetzt bis Ende 2008 verlängert werden. Dies kommt nicht nur den Land
wirten entgegen, sondern unter anderem auch dem Tourismus zugute. Wir sind uns alle einig, dass dies eine sinnvolle Maßnahme ist, die wir alle gemeinsam tragen.
Bei der Änderung der Landesbauordnung handelt es sich zum einen um die Verpflichtung, zukünftig Rauchwarnmelder in privaten Wohnungen, in den Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, einzubauen, und zum zweiten um die Verpflichtung, jede Wohnung mit einem Wasserzähler zu versehen.
Beim Thema Rauchwarnmelder kommen Sie einer langjährigen Forderung des Landesfeuerwehrverbandes nach. Frau Gröpel hat dies ebenfalls deutlich gemacht. Zuletzt forderte das der Landesfeuerwehrverband in seiner Resolution auf dem diesjährigen Landesfeuerwehrtag.
Richtig ist auch, dass Rheinland-Pfalz und das Saarland entsprechende Bestimmungen in ihre Landesbauordnung aufgenommen haben, allerdings nur für Neubauten. Sie wollen dagegen eine gesetzliche Regelung auch für den Wohnungsbestand und räumen dafür eine Nachrüstpflicht bis zum 31. Dezember 2009 ein.
Keine Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen: Rauchwarnmelder können Leben retten. Circa 600 Menschen sterben in der Bundesrepublik jährlich durch Feuer in Wohnungen. Die Ausstattung unserer Wohnungen mit Rauchwarnmeldern liegt - so habe ich das gefunden - bei 7 %. Es ist wahr: Das ist zu wenig. Da stimmen wir mit Ihnen überein.
Allerdings beklagen wir ständig und überall, dass wir zu viele Vorschriften haben - gerade im Baurecht und in der Landesbauordnung. Ständig und überall treten wir mehr oder weniger für Bürokratieabbau und Deregulierung ein und ständig und überall fordern wir mehr Eigenverantwortung der Bevölkerung.
Wir haben den Architekten und den Entwurfsverfassern bei bisherigen Änderungen der Landesbauordnung mehr Verantwortung gegeben. Mit diesen neuen Vorschriften, die Sie heute beschließen wollen, erreichen Sie aber genau das Gegenteil: Mehr Bürokratie, mehr staatliche Regulierung und mehr Gängelung. Wenn Sie das alles ernst meinen, dann haben wir auch noch mehr Überwachung, mehr Kontrolle, mehr Personal und mehr Kosten. Nein, das kann nicht der richtige Weg sein. Ein Gesetz, das von niemandem auf Einhaltung kontrolliert wird, ist überflüssig und wirkungslos. Das brauchen wir nicht.
Einig sind wir uns sicherlich darin, dass keine Behörde in unserem Land die Forderung, die Sie in die Landesbauordnung aufnehmen wollen, kontrollieren
kann. Wenn Sie neue Kontrollen wollen, dann sind diese mit erheblichen Kosten für Eigentümer und Mieter verbunden. Sagen Sie hier, wie Sie ab 1. Januar 2010 alle Wohnungen in SchleswigHolstein dahin gehend überprüfen wollen, ob Rauchwarnmelder vorhanden sind! Das kann nicht ihr Ernst sein. Gleiches gilt für die Wasserzähler.
Problematisieren müssen wir auch die Frage, ob ein batteriebetriebener Rauchwarnmelder, der im Baumarkt relativ günstig zu erhalten ist, ausreicht. Oder muss es nicht doch das wohl sicherere Gerät mit festem Netzanschluss sein? Ihr Gesetzentwurf lässt diese Frage offen. Im Übrigen gilt das auch für die Regelungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
In der Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses hat sich unser Innenminister allerdings klar positioniert. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung sah er nicht. Wenn es aber unbedingt sein müsse, sollte die Vorschrift nur für Neubauten gelten und einen festen Netzanschluss beinhalten. Herr Minister, wir erwarten, dass Sie Ihre Stellungnahme aus dem Innen- und Rechtsausschuss heute hier wiederholen.
Für problematisch halten wir auch die nicht geklärte Frage der Wartung. Hier könnte der Fall eintreten, dass der installierte Rauchwarnmelder eine Sicherheit vortäuscht, die gar nicht vorhanden ist, weil die Wartung nicht verantwortungsvoll vorgenommen wurde. Welche Auswirkungen das auf Versicherungsleistungen haben könnte, wenn im Schadensfall Rauchwarnmelder nicht funktionieren, ist ein ebenso ungeklärtes Problem.
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, so erreichen Sie ihr Ziel nicht. Wir sind an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die Bevölkerung von dem Sinn von Rauchwarnmeldern zu überzeugen. Wir sagen aber Nein zu mehr Bürokratie. Wir sagen Ja zu mehr Eigenverantwortung der Menschen in diesem Land. Daher werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 24. November beschäftigt. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Innen- und Rechtsausschuss hat
den Gesetzentwurf in zwei Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 8. Dezember 2004, beraten und eine Anhörung durchgeführt. Der beteiligte Sozialausschuss hat sich ebenfalls in zwei Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 9. Dezember 2004, mit der Vorlage befasst.
Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt im Einvernehmen mit dem beteiligten Sozialausschuss mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP dem Landtag, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 24. November dieses Jahres befasst und empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 17. Juni 2004 überwiesenen Gesetzentwurf der Landesregierung in mehreren Sitzungen befasst, zuletzt in seiner Sitzung am 20. Oktober 2004, und eine schriftliche und mündliche Anhörung durchgeführt.
Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Polizeiorganisationsgesetz ohne Änderung anzunehmen.
Ich bitte, über diese Beschlussempfehlung mit der Maßgabe abzustimmen, dass § 14 Satz 1 des Gesetzentwurfs wie folgt konkretisiert wird: „Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft.“
Frau Präsidentin! Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Sozialausschuss empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Antrag der Fraktion der CDU zur Bekämpfung von Vandalismus durch Graffiti abzulehnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit der Problematik beschäftigt. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Erstens. Der Schleswig-Holsteinische Landtag gibt eine Stellungnahme in dem oben genannten Verfahren ab.
Zweitens. Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages beauftragt einen Verfahrensbevollmächtigten.
Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt er dem Landtag, weiter zu beschließen:
Drittens. In der Stellungnahme wird zum Ausdruck gebracht, dass der Landtag das angefochtene Gesetz nicht für verfassungswidrig hält.
Frau Präsidentin! Im Einvernehmen mit dem Antragsteller empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag, den Antrag der Fraktion der FDP zur Änderung der Strafprozessordnung zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 für erledigt zu erklären.
Frau Präsidentin! Im Einvernehmen mit dem Antragsteller und dem beteiligten Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag einstimmig, den Antrag der Fraktion der FDP, Liberalisierung des Wettbewerbsrechts, für erledigt zu erklären.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Rundfunkgesetzes durch Plenarbeschluss vom 21. Januar 2004 federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben sich in mehreren Sitzungen, zuletzt in einer gemeinsamen Sitzung am 5. September 2004, mit dem Gesetzentwurf befasst.
Der federführende Innen- und Rechtsausschuss hat eine schriftliche und eine mündliche Anhörung durchgeführt und sich neben dem Thema Absiche
rung der landesweiten Fensterprogramme auch mit der Frage der Einführung eines Gütesiegels für Digitaldecoder befasst. Mit Mehrheit hat der beteiligte Wirtschaftsausschuss die Empfehlung ausgesprochen, den Gesetzentwurf dem Landtag in geänderter Fassung zur Annahme zu empfehlen.
Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen die Stimmen der CDU, die Nummern 2, 3 a) bb) und 3 b) in der in der Drucksache 15/3645 dargestellten Fassung anzunehmen.
Einstimmig empfiehlt er dem Landtag, die übrigen Nummern des Art. 1 sowie Art. 2 in der Fassung der Gegenüberstellung, Drucksache 15/3645, anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von CDU und FDP empfiehlt der Ausschuss Absatz 1 des Antrages der Fraktion der SPD, Drucksache 15/3433, dem Landtag zur Annahme.
Einstimmig empfiehlt er dem Landtag im Einvernehmen mit dem Antragsteller, Ziffer 2 des Antrages der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3480, für erledigt zu erklären.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 11. März 2004 überwiesenen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmeldegesetzes in mehreren Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 9. Juni 2004, befasst. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf mit der Veränderung, die Sie in Drucksache 15/3520 finden, anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19. Mai 2004 mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat am 9. Juni 2004 die drei Bewerber in öffentlicher Sitzung angehört und in nicht öffentlicher Sitzung über die Bewerbung beraten. Einstimmig unterbreitet er dem Landtag folgenden Wahlvorschlag:
„Der Landtag wolle beschließen:
Dr. Friedrich Walter Stoll wird zum Präsidenten des Landessozialgerichts beim Landessozialgericht Schleswig-Holstein gewählt.“
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Innen- und Rechtsausschuss und der mitberatende Finanzausschuss haben sich mit der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage in mehreren Sitzungen beschäftigt. Einstimmig und im Einvernehmen mit dem beteiligten Finanzausschuss empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Verwaltungsstrukturreform 1996 bis 2002 in der Drucksache 15/2560 zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Antrag der Abgeordneten des SSW beraten. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Antrag der Abgeordneten des SSW betreffend Maßnahmen zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit abzulehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit beiden Vorlagen befasst. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP, den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen. Einstimmig empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag, den Verfassungsschutzbericht 2003 der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss und die mitberatenden Ausschüsse haben sich in mehreren Sitzungen mit den Vorlagen beschäftigt. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag im Einvernehmen mit dem beteiligten Umweltausschuss mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP, den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/1644, abzulehnen.
Einstimmig empfiehlt der federführende Innen- und Rechtsausschuss im Einvernehmen mit allen übrigen beteiligten Ausschüssen dem Landtag, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 15/1565, zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss und der mitberatende Agrarausschuss haben die Vorlage beraten. Im Einvernehmen mit dem beteiligten Agrarausschuss empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag einstimmig, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland, Drucksache 15/3343 (neu), und den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen, Drucksache 15/3346, durch Plenarbeschluss vom 26. Mai 2004 federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss und den Sozialausschuss zur Beratung überwiesen.
Zu der am Anfang dieser Tagung abgesetzten Drucksache 15/3342, Entwurf eines Gesetzes über in öffentlicher Trägerschaft veranstalteten Lotterien und Sportwetten, wird der Innen- und Rechtsausschuss eine Anhörung durchführen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 9. Juni 2004 und die beteiligten Ausschüsse haben sich jeweils in ihren Sitzungen am 10. Juni 2004 mit den Vorlagen befasst.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat dem Innen- und Rechtsausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Sonn- und Feiertage durch Plenarbeschluss vom 29. August 2003 zur Beratung überwiesen.
Der Ausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 9. Juni 2004, befasst und eine schriftliche sowie mündliche Anhörung durchgeführt.
Die Fraktion der CDU konnte sich in den Ausschussberatungen mit dem Anliegen, von der im Gesetzentwurf von den Kirchen so gesehenen und von ihnen in der Anhörung auch bemängelten so genannten Umkehrung der Beweislast abzusehen, nicht durchsetzen. Der Vertreter des Innenministeriums kündigte jedoch im Ausschuss an, das Ministerium werde in einem Begleiterlass zum Gesetz gegenüber den Ordnungsbehörden zur Verdeutlichung noch einmal darauf hinweisen, dass die Kirchen keinesfalls verpflichtet seien, eine konkrete Gefährdung oder Beeinträchtigung der Sonn- und Feiertagsruhe im Einzelfall nachzuweisen, sondern dass die Behörden objektiv abzuwägen und zu entscheiden hätten.
Mit den Stimmen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Stimmen der
CDU empfiehlt der Ausschuss somit dem Landtag, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der in der Drucksache 15/3444 enthaltenen Gegenüberstellung anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Finanzministers und auch die Ausführungen des Kollegen Rothers zum Stand der Neugestaltung des Tarifrechts haben deutlich gemacht, wie schwierig die aktuelle Gemengelage ist.
Im Rahmen der Tarifrunde 2002/2003 haben die Vertragsparteien vereinbart, das öffentliche Tarifrecht neu zu gestalten. Arbeitsgruppen wurden gebildet und ein Zeitplan verabschiedet. Das neue Tarifrecht sollte flexibel, einfach, verständlich, leistungsorientiert und wettbewerbsfähig sein.
Der BAT ist seit 1961 in seiner Substanz im Wesentlichen unverändert. Verwaltungen und Betriebe sind nicht mehr so wie vor 40 Jahren. Veränderte Bedingungen am Arbeitsplatz, die Entwicklung vieler Verwaltungen zum Dienstleister, die erhöhten Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst verlangen nach einer Neugestaltung.
Darüber sind sich im Grundsatz alle einig: die öffentlichen Arbeitgeber von Bund, Ländern und Gemeinden und die Gewerkschaften. Auch meine Fraktion ist der Auffassung, dass die Reformen nicht beim Beamtenrecht stehen bleiben dürfen, sondern dass wir auch eine Reform des BAT brauchen.
Das habe ich hier bereits verschiedentlich deutlich gemacht.
Schwerpunkte der Verhandlungen sind die Arbeitszeit, die Mantelbestimmungen, die Eingruppierung und die Entgelttabellen. In allen vier Bereichen gibt es bereits einige grundsätzliche Übereinstimmungen zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und der Gewerkschaft, aber die Liste der Punkte, für die es noch keine Einigung gibt, ist erheblich länger.
Der vereinbarte Zeitplan, die Eckpunkte dieses neuen Tarifsrechts bis Ende März beziehungsweise Juni 2004 festzulegen, ist nicht mehr zu halten. Als besondere Problempunkte haben sich die Fragen der Regionalisierung und des Arbeitszeitgesamtvolumens herausgestellt.
Nachdem die Tarifgemeinschaft deutscher Länder den Tarifvertrag über die Arbeitszeit der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst, die zurzeit 38,5 Stunden beträgt, am 26. März 2004 mit Wirkung zum 1. Mai 2004 gekündigt hat, hat die Gewerkschaft ver.di die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Im Vorfeld der Kündigung haben sich auf Fachebene alle Referenten aller Länder - auch die aus SchleswigHolstein - für eine Kündigung ausgesprochen.
Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich mit diesem Thema beschäftigt, und zwar einen Tag vor der Kündigung, am 25. März. Dabei waren die SPD-Länder in dieser Frage zunächst sehr zögerlich.
Während sich dann Nordrhein-Westfalen und Bremen für eine Kündigung ausgesprochen haben, waren Ministerpräsident Beck und unsere Ministerpräsidentin nicht für die Kündigung.
- Das kommt jetzt.
In der Sitzung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat Schleswig-Holstein dann doch für die Kündigung gestimmt - aus Solidarität und um die TdL zu erhalten.
Nordrhein-Westfahlen, Bremen und Rheinland-Pfalz haben die Wochenarbeitszeit für Angestellte und Arbeiter inzwischen erhöht, obwohl Ministerpräsident Beck in der Ministerpräsidentenkonferenz dagegen war.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Front geht quer durch die Ministerpräsidentenkonferenz und quer durch die Parteien.
Bei der Arbeitszeitverlängerung für Arbeiter und Angestellte geht es den Ländern um strukturelle Einsparungen im Personalbereich und um eine Gleichbehandlung mit den Beamten. Der vor Jahren gefasste Beschluss, die Arbeitszeit für die Beamtinnen und Beamte in unserem Land zu erhöhen, war richtig. Gerade in einem kleinen Land wie SchleswigHolstein belasten die Personalausgaben den Landeshaushalt besonders. Zu fragen bleibt an dieser Stelle, warum Schleswig-Holstein den mitgetragenen Beschluss für die Angestellten und Arbeiter nicht umsetzt.
Die CDU-Landtagsfraktion hat bisher einmütig die Meinung des bayrischen Finanzministers geteilt, die TdL zu erhalten. Bayern hat entschieden, in der TdL zu bleiben. Genau wie eben bei den Ministerpräsidenten dargestellt, gibt es natürlich auf bei uns Kolleginnen und Kollegen, die inzwischen im Zweifel sind, ob das so richtig ist. Das gilt im Übrigen auch für die Beibehaltung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten.
Unlogisch ist die Forderung nach dem Erhalt der Tarifautonomie und des Flächentarifvertrags, obwohl gleichzeitig im Zuge der Föderalismusdiskussion die Ministerpräsidenten fordern, die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Besoldung und Versorgung der Landesbeamten auf die Länder zu verlagern.
Hier kommen wir an einen Konflikt. Hier gibt es weiteren Beratungs- und Diskussionsbedarf in allen Parteien, und zwar nicht nur in Schleswig-Holstein. Wir werden uns daher bei der Abstimmung zu Punkt 1 Ihres Antrages der Stimme enthalten.
Ich erwarte weitere Beratungen im Ausschuss und hoffe, dass es doch noch gelingt, den BAT neu zu gestalten.
(Beifall bei CDU und FDP)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 19. Mai 2004, beraten und er hat auch eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der CDU, den Gesetzentwurf so zu ändern, wie es in der Drucksache 15/3440 dargestellt ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss hat sich auch mit diesem Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 19. Mai 2004, befasst und eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf sowie zu einem Änderungs
vorschlag der Landesregierung zu § 95 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf die Beihilferegelung für Beamtinnen und Beamte durchgeführt. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf so anzunehmen, wie er in der Anlage zur Drucksache 15/3443 formuliert ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt und sich mit der Vorlage in mehreren Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 19. Mai 2004, befasst. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung in einer etwas geänderten Fassung anzunehmen. Den Text finden Sie in der Drucksache 15/3445.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss vom 21. Januar 2004 federführend und dem Finanzausschuss zur Mitberatung überwiesenen Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein in seiner Sitzung am 11. Februar 2004 beraten.
Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der CDU empfiehlt der federführende Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ein Votum des beteiligten Finanzausschusses liegt nicht vor.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem Bericht in zwei Sitzungen befasst und empfiehlt dem Landtag einstimmig, ihn zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion der FDP zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl durch Plenarbeschluss vom 18. Februar 2004 an den Innen- und Rechtsausschuss federführend und mitberatend an den Europaausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben sich mit der Vorlage jeweils in ihren Sitzungen am 3. März 2004 befasst.
Der beteiligte Europaausschuss hat dem federführenden Innen- und Rechtsausschuss mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP empfohlen, den Antrag dem Landtag zur Ablehnung zu empfehlen. Der Innen- und Rechtsausschuss schließt sich diesem Votum an und empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von
SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP, den Antrag der Fraktion der FDP zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl abzulehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Finanzausschuss empfiehlt der Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag einstimmig, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich in zwei Sitzungen, zuletzt am 11. März 2004, auf Anregung des Innenministers mit der durch Plenarbeschluss vom 24. Februar 1999 vom Landtag beschlossenen jährlichen Berichtspflicht über die zahlenmäßige Entwicklung und Situation der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Schleswig-Holstein beschäftigt. Gegen die Stimmen der CDU und FDP, die im Ausschuss die Meinung vertreten haben, der Bericht sei insgesamt entbehrlich, bittet der Ausschuss, folgende Beschlussfassung herbeizuführen: Der Landtag bekräftigt seine Auffassung, dass der jährliche Asylbericht für die Arbeit des Parlaments unentbehrlich ist. Er bittet den Innenminister darum, auch künftig dem Innen- und Rechtsausschuss jährlich zu acht Themenkomplexen zu berichten, die in der Vorlage Drucksache 15/3352 aufgeführt sind.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss hat sich in zwei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befasst und auch eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, das Gesetz unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich in vier Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 11. März 2004, auf der Grundlage des Berichts des Innenministers über den Nachweis der Stimmberechtigung und die Vorprüfung des Quorums über die oben genannte Volksinitiative mit der Zulässigkeit der Volksinitiative beschäftigt. Er unterbreitet dem Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Stimme der FDP folgende Beschlussempfehlung:
„1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag stellt fest, dass das nach Artikel 41 Abs. 1 Satz 3 der Verfassung des Landes SchleswigHolstein erforderliche Quorum für die Volksinitiative für die Einführung einer verbindlichen Stundentafel für Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein erreicht ist, sich die Volksinitiative aber auf einen unzulässigen Gegenstand nach Artikel 41 Abs. 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein bezieht.
2. Die Volksinitiative für die Einführung einer verbindlichen Stundentafel für Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein ist daher unzulässig.“
Ich gebe die Begründung. Die Volksinitiative für die Einführung einer verbindlichen Stundentafel für Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein ist unzulässig, weil der von ihr vorgelegte Antrag den Anforderungen des Artikels 41 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Volksabstimmungsgesetzes nicht entspricht.
Der von der Volksinitiative vorgelegte Antrag verstößt gegen das sich aus Artikel 41 Abs. 2 der Landesverfassung ergebende Verbot von Initiativen über den Haushalt.
Unter „Initiativen über den Haushalt des Landes“ im Sinne des Artikels 41 Abs. 2 Landesverfassung sind alle Initiativen zu verstehen, die den Landeshaushalt selbst zum Inhalt haben oder auf die Einnahmen oder Ausgaben, das Vermögen und die Schulden des Landes einwirken und einen unmittelbaren Einfluss auf den Gesamtbestand des Haushaltsplans ausüben sollen.
Eine Initiative, die sich wie im vorliegenden Fall nicht unmittelbar auf den Landeshaushalt bezieht, ist also dann unzulässig, wenn sie aufgrund ihres Einflusses auf den Gesamtbestand des Haushalts das Gleichgewicht des gesamten Haushalts stört, zu einer Neuordnung des Gesamtgefüges zwingt und zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Budgetrechts des Parlaments führt. Dies entspricht auch der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts, das in einem Schleswig-Holstein betreffenden Verfahren über die Vereinbarkeit der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ mit Art. 41 Abs. 2 der Landesverfassung zu entscheiden hatte.
Überträgt man diese Maßstäbe auf den vorliegenden Fall der Volksinitiative für die Einführung einer verbindlichen Stundentafel für Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein, so werden auch hier gewichtige, den Haushalt des Landes wesentlich beeinflussende Ausgaben verursacht.
Mit ihrem Antrag fordert die Volksinitiative die gesetzliche Einführung einer verbindlichen Stundentafel für alle Schülerinnen und Schüler, die eine öffentliche Schule besuchen. Die Stundentafel soll das Mittel des Bundesdurchschnitts nicht unterschreiten. Für eine diesen Voraussetzungen entsprechende Unterrichtsversorgung aller Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen im Land wäre eine erhebliche zusätzliche Stellen- und Finanzausstattung erforderlich.
Der Anteil der daraus resultierenden jährlichen Mehrbelastung von 53 Millionen € beträgt rund 0,52 % des Gesamthaushalts 2004, derjenige am Gesamthaushalt 2005 circa 0,49 %. Der Anteil an den Gesamtausgaben des Einzelplans 07 beträgt im Jahr 2004 circa 2,94 % (circa 1,78 Mrd. €) beziehungsweise circa 2,96 % im Jahr 2005.
Derartige finanzielle Auswirkungen können im Rahmen des Einzelplans 07 nicht aufgefangen werden. Sie bringen vielmehr den gesamten Haushalt aus dem Gleichgewicht, zwingen zu einer Neuordnung des Gesamtgefüges und beeinträchtigen damit das Budgetrecht des Parlaments in einem erheblichen Maße. Das gilt umso mehr, als angesichts der angespannten
Haushaltslage des Landes nennenswerte Verteilungsspielräume nicht mehr bestehen.
Im Übrigen verweise ich auf die Vorlage.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der federführende Innen- und Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 11. Februar 2004 beraten und empfiehlt dem Landtag im Einvernehmen mit dem beteiligten Wirtschaftsausschuss einstimmig, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 9. Mai 2003 überwiesenen Antrag der Fraktion der CDU zur Erweiterung des Einsatzes der DNA-Analyse in mehreren Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 11. Februar 2004, befasst und hat auch eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Mit den Stimmen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Antrag abzulehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem durch Plenarbeschluss vom 28. August 2003 überwiesenen Gesetzentwurf in drei Sitzungen, zuletzt in seiner Sitzung am 18. Februar 2004, befasst und eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der CDU, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Drucksache 15/3197 anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht der Landesregierung über die Weiterentwicklung der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge in Schleswig-Holstein gibt einen hervorragenden Überblick über die Zusammenhänge beziehungsweise die Unterschiede zwischen den zwei völlig verschiedenen Leistungssystemen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beihilfe. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Krankenversicherung, die Beihilfe eine ergänzende Fürsorgeleistung. Beide Systeme sind nicht kompatibel. In dem vorliegenden Bericht wird eindrucksvoll dargestellt, welche Probleme und Ungerechtigkeiten entstehen, wenn Leistungseinschränkungen aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in den Bereich der Beihilfe übernommen werden. Dieser Bericht ist aus meiner Sicht sehr gut geeignet, der immer wieder in der Öffentlichkeit aufkommenden Neid- und Privilegierungsdebatte über die vermeintlichen Vorteile von Beamtinnen und Beamten entgegenzuwirken.
Meine Damen und Herren, unser Landesbeamtengesetz regelt, dass Schleswig-Holstein unmittelbar die Beihilfevorschriften des Bundes anwendet mit drei Ausnahmen, und zwar unabhängig davon, ob es für unser Land um günstige oder ungünstige Maßnahmen geht. Abweichungen können nur durch Änderung des Landesbeamtengesetzes geregelt werden. Der Beschluss des Bundestages, die Änderung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes wirkungsgleich - und die Betonung liegt hier wirklich auf wirkungsgleich, und der Minister hat es eben dargestellt - in die Beihilferegelung zu übernehmen, fand Niederschlag in der 27. Änderung der Beihilfevorschriften, in der eine wortgetreue und inhaltsgleiche Übernahme der Wirkungen des GMG in die Beihilfe vorgenommen worden ist. Wie problematisch das ist, finden wir auf Seite 6 des Berichtes, in dem die Landesregierung formuliert:
„Die Änderungsübernahme durch den Bund ins Beihilferecht erfolgte unter dem Motto: Änderung aus kosmetischen Gründen übernehmen, koste es, was es wolle.“
Dieses Vorgehen des Bundes hat nun dazu geführt, dass auch die schleswig-holsteinische Landesregierung für eine eigene landesrechtliche Regelung eintritt. Acht Bundesländern haben bereits eine solche Regelung. Die Übersicht auf Seite 10 des Berichtes zeigt aber deutlich die unterschiedliche Anwendung der Beihilfe in den verschiedenen Bundesländern. Auf Seite 8 formuliert die Landesregierung ihre Eckpunkte für ein eigenes Landesrecht. Eine Abkoppelung vom Bund erscheint sinnvoll. Auch die Absicht, dabei kurzfristig die 28. Änderung des Bundes nicht zu übernehmen, findet unsere Zustimmung. Das Vorhaben, in bestimmten Bereichen beihilfefähige Aufwendungen grundsätzlich zu pauschalieren, zum Beispiel zahnärztliche Leistungen, Sehhilfen, scheint richtig und stellt auch eine personelle Entlastung dar, und - das ist das Entscheidende - die von den meisten Beamtinnen und Beamten gewählten Beitragsergänzungen bleiben in ihrer Wirkung erhalten. Erstattungsfähig sind nach diesen Ergänzungstarifen nur Aufwendungen, die auch beihilfefähig sind.
Der schwierigste Punkt, den es zu regeln gilt, ist nach unserer Auffassung die Absicht, die Abzugsbeträge zusammenzuführen und einen pauschalierten Selbstbehalt, gestaffelt nach Besoldungsgruppen, einzuführen. Jetzt ist es so, dass die unterschiedlichsten Aufwendungen unterschiedlichste Abzugsbeträge haben, die jeweils sehr zeitaufwendig von den Sachbearbeitern zu beachten sind. Unstrittig ist, dass eine Pauschalierung erhebliche Synergieeffekte beim Besoldungsamt auslösen würde. Aber welcher jährliche Selbstbehalt ist gerecht und sozial?
Die Tabelle auf Seite 10 wiederum zeigt, dass die Regelung in den Bundesländern sehr, sehr unterschiedlich ist. Da geht es über einen Eigenanteil von 50 € pro Beihilfeberechtigten und Jahr über 270 € in Baden-Württemberg bis hin zu 770 € pro Person und Jahr in Berlin, gestaffelt nach Besoldungsgruppen. Hier gilt es, eine Lösung zu finden, mit der alle leben können. Eine Schlechterstellung der jetzigen Situation der Beamtinnen und Beamten darf es dabei nicht geben.
Sinnvoll ist es in jedem Falle, zu versuchen, zu einer gemeinsamen Regelung der norddeutschen Bundesländer zu kommen. Das wird nicht leicht sein. Aber besonders im Hinblick auf weitere mögliche Kooperationen im norddeutschen Bereich wäre das ein Vorteil. Lassen Sie mich das kurz an einem Beispiel deutlich machen. Bei der Fusion der Datenzentralen und der Eichämter wurde im Staatsvertrag festgelegt, dass schleswig-holsteinisches Recht anzuwen
den ist. Das ist eine Schlechterstellung der Hamburger Kolleginnen und Kollegen, da Hamburg ein eigenes Landesrecht hat und noch offen ist, ob die GMGMaßnahmen übernommen werden. Bei der Zusammenlegung der Statistischen Landesämter wurde die Anwendung des Hamburger Rechts vereinbart. Das ist eine Besserstellung der Schleswig-Holsteiner, da Schleswig-Holstein bis jetzt Bundesrecht anwendet und somit GMG-Maßnahmen unsere Beamtinnen und Beamten treffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns einer sinnvollen Weiterentwicklung des Beihilferechts nicht verweigern. Wir sollten den Bericht zur Kenntnis nehmen und die konkreten Vorschläge der Regierung zur Gesetzesänderung abwarten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit der Sache beschäftigt und empfiehlt dem Landtag einstimmig, wie folgt zu beschließen:
1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag gibt eine Stellungnahme in dem oben genannten Verfahren ab.
2. Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages beauftragt einen Prozessbevollmächtigten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Artikel 1 des Gesetzentwurfs anzunehmen, und mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Artikel 2 des Gesetzentwurfs in der aus der Drucksache 15/2973 ersichtlichen Fassung anzunehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf beraten. Mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Stimme der FDP empfiehlt der Ausschuss dem Land
tag, den Gesetzentwurf zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsauschuss empfiehlt Ihnen einstimmig, den mündlichen Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich in drei Sitzungen - zuletzt in seiner Sitzung am 5. November 2003 - mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 20. Oktober 2003 überwiesenen Gesetzentwurf beschäftigt.
Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Artikel 1 des Gesetzentwurfes abzulehnen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, die Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfes in der Fassung, die Sie in der Drucksache 15/3061 finden, anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner Sitzung am 11. Dezember 2003 befasst. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, Drucksache 15/3064, anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rot-Grün ist fest entschlossen, heute das Sonderzahlungsgesetz zu beschließen, das für jeden Beamten real bedeutet, weniger Euro und Cent im Portemonnaie zu haben. Und das nach einem skandalösen Beratungsverfahren, hoppla hopp, so unter Zeitdruck wie bei keinem anderen so bedeutenden Gesetz! Schriftliche Anhörungen der Gewerkschaften und Verbände in solch knappen Zeiträumen - unüblich sonst. Wenn man berücksichtigt, dass auch noch Herbstferien waren, dann umso mehr.
Von Anfang an war die Vorgabe des Finanzministers an seine Mehrheitsfraktion: zweite Lesung im November, egal um welchen Preis, um die Kürzungen beim Weihnachtsgeld noch in diesem Jahr umzusetzen! Die rot-grünen Fraktionen nahmen Haltung an und stimmten ein „Selbstverständlich, Herr Minister!“ an.
Der Finanzminister scheute offenbar auch nicht davor zurück, ohne gesetzliche Grundlage dem Landesbesoldungsamt bereit jetzt klare Vorgaben zu machen. Ein einmaliger Vorgang!
Im federführenden Finanzausschuss konnte man sich nicht einmal zu einer mündlichen Anhörung durchringen, wie in zahlreichen schriftlichen Stellungnahmen gefordert.
Der Hinweis der Frau Kollegin Kähler, man habe 31 schriftliche Stellungnahmen, ist da wenig hilfreich. Die Front der Ablehnung aller Beteiligten, die massive Kritik am Inhalt des Gesetzes und am Verfahren waren so deutlich wie schon lange nicht mehr bei einer Gesetzesvorlage. Dass bei einer mündlichen Anhörung die Kritik an Landesregierung und Mehrheitsfraktionen vernichtend sein würde, war vorauszusehen. Die rot-grüne Mehrheit im Finanzausschuss wollte sich das nicht antun - also auch noch feige.
Daher ist es umso beachtenswerter, dass es im mitberatenden Innen- und Rechtsausschuss gelang, einvernehmlich eine mündliche Anhörung zu beschließen. Jetzt konnte sich keiner mehr seiner Verantwortung entziehen. Die gemeinsame Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses und des Finanzausschusses fand vor einer Woche statt. Und es kam, wie es kommen
musste, wie es erwartet oder befürchtet wurde: Deutscher Beamtenbund, Deutsche Steuergewerkschaft, Gewerkschaft der Polizei und ver.di redeten Klartext.
Das Maß der Zumutungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist voll: Abbau von Stellen, ohne Aufgaben zu reduzieren, Arbeitsverdichtungen und Leistungssteigerungen, Beförderungsverzögerungen ohne Ende, ständige Verzögerung der Besoldungsanpassung bei gleich bleibenden Aufgaben beziehungsweise gestiegenen Anforderungen, das sind nur einige Stichworte. Auch die ständigen so genannten Reformen, mit denen die Landesverwaltung überzogen wird, war Thema. Was die Landesregierung nach außen als einen modernen Touch zu vermitteln versucht, wird nach innen als unsinnige Beschäftigungstherapie empfunden - für meine Fraktion nichts Neues, sondern nur Bestätigung dessen, was wir hören, wenn wir im Land unterwegs sind.
Die Schere zwischen Angestellten und Beamten öffnet sich weiter. Auch wenn der Tarifvertrag für Angestellte gekündigt wurde, wirkt er weiter und garantiert den Angestellten weiterhin die im Tarifvertrag vereinbarten Sonderzahlungen. Die gravierende Ungleichbehandlung zwischen Beamten und Arbeitnehmern nimmt zu.
Nein, meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf trägt nicht zur Konsolidierung der maroden Finanzen unseres Landes bei. Er führt zu einer Demotivation der Beamtinnen und Beamten, egal in welcher Besoldungsgruppe. Die so genannte soziale Komponente ist zutiefst unsozial. Aus Zeitgründen kann ich hier nicht auf einzelne Berechnungsbeispiele eingehen, aber auch an Ihnen können doch die sachlichen informativen Stellungnahmen und Beispielrechnungen der Anhörung nicht spurlos vorüber gegangen sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im einfachen und mittleren Dienst sind zwar mit absolut geringeren Beträgen betroffen als Staatssekretäre und Minister, aber sie können diese Kürzungen viel weniger verkraften. Gerade in den unteren Einkommensgruppen gehören die Sonderzahlungen zum festen Bestandteil des Familieneinkommens. Den Begriff Sonderzahlungen müssen diese Bediensteten als besonders zynisch empfinden, ebenso wie die Erklärung der Regierung, dass die Kürzungen keine wirtschaftlichen Auswirkungen haben.
Diese Aussage geht an der Lebenswirklichkeit total vorbei, an der einer Ministerin, eines Ministers offenbar nicht. Der Einzelhandel beklagt die flaue Nachfrage in dieser Zeit, die Menschen reagieren zurückhaltend, der Kanzler will die vorgezogene Steuerreform und hofft so schon jetzt auf eine Belebung des Weihnachtsgeschäfts. Dazu kann ich nur sagen:
Träumer. Sie kürzen den Beamtinnen und Beamten die realen Einkommen. Dieser Gesetzentwurf enthält keinerlei Perspektive für die Betroffenen. Er ist weder zeitlich begrenzt noch sieht er eine Dynamisierung der verbleibenden Beträge vor, im Gegenteil, die Festschreibung der Berechnungsgrundlage auf die Beträge von 2002 bedeutet faktisch weitere Kürzungen in den kommenden Jahren. Ihr Hinweis, dass auch Bundesländer mit CDU-Mehrheiten diesen Weg gehen, macht Ihr Verhalten nicht besser. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichster Ausprägung. Die Anhörung am letzten Mittwoch hat doch deutlich gemacht, dass es auch in unserem Land Bereitschaft gab, in Gesprächen Lösungen zu finden, die, wenn auch nicht mit Begeisterung, letztlich akzeptiert worden wären. Diese Chance haben Sie verspielt. Der Gesetzentwurf der CDU, der leider im Finanzausschuss keine Mehrheit gefunden hat, hätte finanzielle Sicherheit für die Bediensteten gebracht.
Ich komme sofort zum Schluss, Herr Präsident.
Eine moderate Absenkung der Beträge, über die wir verhandeln wollten, und eine Verteilung auf zwölf Monate, damit wäre das Weihnachtsgeld das, was es wirklich ist, ein fester Bestandteil des Einkommens und hätte an den Einkommenssteigerungen der nächsten Jahre teilgenommen. Es wäre - und das ist fast das Wichtigste - der jährlich wiederkehrenden Beliebigkeit und Begehrlichkeit des Finanzministers entzogen.
Meine Damen und Herren, geben Sie den Beamtinnen und Beamten Verlässlichkeit und Vertrauen, stimmen Sie gegen diesen unsäglichen Gesetzentwurf so wie CDU und FDP.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat dem Innen- und Rechtsausschuss den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 15/1834, durch Plenarbeschluss vom 15. Mai 2002 überwiesen. Der Ausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf in acht Sitzungen, zuletzt am 22. Oktober 2003, befasst.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/2591 (neu), ist dem Innen- und Rechtsausschuss durch Plenarbeschluss vom 4. April 2003 zur Beratung überwiesen worden. Mit ihm hat sich der Ausschuss in drei Sitzungen, zuletzt ebenfalls am 22. Oktober 2003, befasst.
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, die beiden Gesetzentwürfe Drucksachen 15/1834 und 15/2591 (neu) für erledigt zu erklären und den Gesetzentwurf in der aus der Anlage zur Drucksache 15/2974 ersichtlichen Fassung anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf beraten und empfiehlt Ihnen einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 9. Mai hat der Finanzminister an dieser Stelle die Grausamkeiten, die auf die Beamtinnen und Beamten zukommen werden, angekündigt. Jetzt liegt der Gesetzentwurf zur Gewährung jährlicher Sonderzahlungen vor. Er sieht eine Streichung des Urlaubsgeldes ab 2004 ab Besoldungsgruppe A 11 und eine gestaffelte Kürzung des Weihnachtsgeldes je nach Besoldungsgruppe vor.
Um es gleich zu Beginn klar zu sagen: Unsere Zustimmung zu diesem Gesetz wird es nicht geben.
Unsere Haltung habe ich für meine Fraktion bereits am 9. Mai deutlich gemacht. Daran hat sich nichts geändert. Ich betone ausdrücklich, dass die Fraktion ihre Ablehnung zu Kürzungen der Sonderzahlungen in dieser Woche bekräftigt hat. Dies haben wir auch gestern vor den Demonstranten deutlich gemacht.
- Wir sind uns bewusst, verehrte Frau Kollegin Heinold, dass wir an diesen Aussagen gemessen werden,
wenn wir dann ab 2005 Ihr finanzpolitisches Chaos aufräumen müssen.
Auch die Tatsache, dass fast alle Bundesländer, auch die CDU-geführten, in unterschiedlichster Ausprägung von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, ist kein Beweis dafür, dass es sich hierbei um eine zukunftweisende richtige Maßnahme handelt.
Wir halten an unserem Modell fest, das eine Beibehaltung des Urlaubsgeldes und eine Verteilung des Weihnachtsgeldes auf zwölf Monate vorsieht. Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass das Weihnachtsgeld an der linearen Einkommenssteigerung teilnehmen kann und ruhegehaltsfähig wird.
Ihr Modell, Herr Minister, gibt noch nicht einmal Sicherheit für das nächste Jahr. Die Bezugsgröße des Jahres 2003 wird festgeschrieben, die zweiprozentige Gehaltssteigerung des Jahres 2004 wird nicht berücksichtigt, sodass es in 2004 zu einer weiteren Absenkung kommt. Ihr Modell gibt den Beschäftigten keine Perspektive. Die Verpflichtung zur Überprüfung der Maßnahme zum Haushalt 2005 kann auch bedeuten, dass weitere Einbußen hingenommen werden müssen. Sie verschärfen weiter die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten. Denn auch wenn der Tarifvertrag gekündigt ist, gilt er fort.
Unsere Sicht der Dinge ist kein populistisches Verhalten, sondern die tiefe Erkenntnis, dass es nicht richtig sein kann, auf Kosten der Beamtinnen und Beamten in diesem Land erneut den Versuch zu unternehmen, die Finanzsituation zu verbessern.
Ich sage Ihnen voraus: Diese Kürzung der Sonderzahlungen wird den Haushalt nicht konsolidieren. Aber sie trägt zur Verunsicherung der Mitarbeiter bei und macht erneut deutlich, dass sie Spielball der Landesregierung sind. Das besondere Treueverhältnis der Beamtinnen und Beamten zu ihrem Staat darf doch nicht dazu führen, dass ihre Einkommen je nach Haushaltslage verschlechtert werden können.
Beamte und Dienstherr müssen sich aufeinander verlassen können. Die Beamtinnen und die Beamten in unserem Lande sind für die Defizite im Landeshaushalt nicht verantwortlich. Im Gegenteil: Motiviert und leistungsstark hat der öffentliche Dienst die Modernisierung öffentlicher Dienstleistungen in Angriff genommen, Leistungsverdichtung ertragen und die Effi
zienz gesteigert. Unser Problem ist doch nicht, dass wir zu gut bezahlte Beamtinnen und Beamte haben, sondern unser Problem ist, dass wir in der Verwaltung dieses Landes zu viele Mitarbeiter haben.
Hier ist es Ihre Pflicht, Aufgaben abzubauen.
Aufgabenkritik und Strukturreformen wären die richtigen Ansätze, um dieser Misere zu begegnen.
Darüber hinaus brauchen wir - da haben Sie völlig Recht, Herr Minister - eine strukturelle Flexibilisierung des Dienst- und Versorgungsrechts.
Damit bin ich bei Teil 2 dieses Tagesordnungspunktes: Bericht der Landesregierung zur Zukunft des öffentlichen Dienstes. - Grundlage dieses Berichts war ein Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Hier wurde die Einschätzung der Landesregierung zu bestimmten Positionen eines Kommissionsberichtes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Zukunft des öffentlichen Dienstes abgefragt. Diese Expertenkommission hat unter Leitung unseres ehemaligen Innenministers Professor Dr. Bull im Januar 2003 vielfältige Vorschläge zur Reform des öffentlichen Dienstrechtes vorgelegt. Es ist ein interessanter Bericht, wenn wir auch nicht alle darin vertretenen Positionen teilen. Er enthält unter anderem Vorschläge für das Personalmanagement, für ein neues Entgeltsystem und ein neues Dienstrecht. Darüber hinaus sind Leitlinien und Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst formuliert.
Auf der Grundlage dieses Berichts wollten die Antragsteller unter anderem wissen, wie die Landesregierung bestimmte Vorschläge bewertet. Wie nicht anders zu erwarten, lobt sich die Landesregierung ab Seite 12 ihres Berichts, einige dieser Vorschläge schon erfolgreich umgesetzt zu haben. Ein Blick in die Praxis zeigt aber das Gegenteil. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen.
Erstens: Leitbild. Die Erarbeitung des Leitbildes ab 1995 hat viel Arbeitszeit gekostet, enthält jedoch viel Selbstverständliches. „Wir arbeiten für SchleswigHolstein.“ Ich frage Sie: für wen denn sonst? - Wenn Sie sich umhören, werden Sie schnell feststellen, dass hiervon im Alltag des Berufslebens in unserer Landesverwaltung niemand mehr spricht. Nur die Staatskanzlei hält diesen Begriff immer noch hoch.
Zweitens: Aufgabenanalyse und Aufgabenkritik. Hierbei handelt es sich um ein Projekt, dessen wirklicher Erfolg an den fehlenden finanziellen Ressourcen für echte Verbesserungen gescheitert ist. Wenn man nur Dinge umsetzt, die nichts kosten, kann sich auch nicht wirklich etwas verbessern und verändern.
Drittens. Beurteilungsrichtlinien. Der in diesem Zusammenhang erwähnte Leistungsgedanke wird nicht verwirklicht. In der schleswig-holsteinischen Verwaltungswirklichkeit hat die Beurteilung nur Auswirkungen auf die Auswahl bei freien Arbeitsplätzen - ohne Anspruch auf eine der Wertigkeit des Arbeitsplatzes entsprechende Bezahlung - und bei Beförderungen. Alle übrigen so genannten Leistungselemente, für die eine Beurteilung auch von Bedeutung sein könnte, wie zum Beispiel Leistungsstufen und Leistungszulagen, werden, obwohl seit 1997 möglich, nicht umgesetzt. Die so genannten Leistungselemente waren im Zuge der Dienstrechtsreform eingeführt worden, die eine Neuschneidung der Dienstalterstufen beinhaltete. Für alle Beschäftigten ab 43 Jahren hatte dies zu verzögerten Anstiegen in den Dienstaltersstufen und Einsparungen in den Landeshaushalten geführt. Die Mittel sind im Haushalt versickert und nicht, wie vorgesehen, zumindest teilweise an die Beamtinnen und Beamten zurückgeflossen.
Viertens: Leistungs- und Beförderungsgrundsätze. Da diese von einer Dienstpostenbewertung ausgehen, die in Schleswig-Holstein nicht finanziert werden kann und daher auch nicht weiter verfolgt wird, führen sie in der praktischen Umsetzung dazu, dass immer nur die Spitzengruppe befördert wird. Dies hat zur Konsequenz, dass gute Mitarbeiter, die aber nicht sehr gut sind, so behandelt werden wie Mitarbeiter, die lediglich ausreichende oder mangelhafte Leistungen erbringen. Das widerspricht dem Leistungsgedanken.
Fünftens: Kosten- und Leistungsrechnung. Mit der Kosten- und Leistungsrechnung und dem Controlling hat sich der Landesrechnungshof in seinen Bemerkungen kritisch auseinander gesetzt. Ich zitiere:
„Die Entscheidung für eine flächendeckende Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung sollte die Landesregierung überdenken und im Bereich der Ministerien aussetzen. Der erforderliche Aufwand für die Einführung solcher so genannten Modernisierungs