Ursula Kähler

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Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das eigentliche Problem, das hier heute aufgetaucht ist, scheint mir zu sein, dass sich der Kollege Wiegard lediglich auf die Vorbereitung einer Fusion zweier Landesbanken bezogen hat.
Dass man im Rahmen der Vorbereitung einer Fusion von zwei Landesbanken ein Ziel hat und den Weg zu dem Ziel erarbeiten muss, dürfte selbst bei Ihnen üblich sein. Wenn das nicht der Fall sein sollte, wäre das ein weiterer Punkt, Ihre Regierungsfähigkeit in Zweifel zu ziehen.
Nachdem diese Fusion zustande gekommen ist, ist das Ziel sowohl von der Landesregierung als auch der SPD-Landtagsfraktion Folgendes gewesen: Wir wollen Schleswig-Holstein als Finanzplatz für die öf
fentlichen Banken und Sparkassen erhalten. Daran hat sich überhaupt nichts geändert,
im Gegensatz zur FDP und im Gegensatz zur CDU.
Nun weiß ich wirklich nicht, wer die treibende Kraft ist. Denn Herr Kubicki hat gesagt, er wolle den Herrn Carstensen zum Regieren tragen. Ich habe den Eindruck, er hat sich schon jetzt einen Bruch geholt.
Am Erhalt dieser für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wichtigen Struktur wird die SPDLandtagsfraktion auch in der nächsten Legislaturperiode weiter arbeiten und festhalten, ebenfalls im Gegensatz zu dem, was man von FDP und CDU hören kann. Wer sich die bisherige Entwicklung der HSHNordbank anschaut, wird deshalb auch nicht auf den Gedanken kommen, die Landesanteile an der HSHNordbank zu privatisieren, es sei denn, er will den Finanzplatz Schleswig-Holstein in die Grütze fahren und damit Hunderte von Arbeitsplätzen aufgeben. Der Minister hat eben von rund 2.000 Arbeitsplätzen gesprochen. Ich finde, das ist wirklich nicht zu vertreten.
Zunächst muss man feststellen: Es wäre ein Vertragsbruch gegenüber dem derzeitigen Partner, würde man den Forderungen der Opposition folgen. Durch diese Haltevereinbarung ist es gar nicht möglich, vor 2013 solche Überlegungen anzustellen.
- Außerdem, Herr Kollege von der FDP, hat diese Haltevereinbarung einen besonders positiven Effekt, man kann fast sagen: Sie ist Gold wert, trägt sie doch dazu bei, dass die HSH Nordbank im Rating zwei Punkte zusätzlich erringen konnte. Ich habe mich vorige Woche erkundigt. Aufgrund dieser Fusion und aufgrund der Entwicklung, die die HSH Nordbank genommen hat, ist dies in der Tat so. Um nur ein Beispiel zu nennen: Der Schiffsbaufinanzierer weltweit, also an erster Stelle zu sein, ist wirklich ein tolles Ergebnis.
Der Minister hat doch Recht, wenn er darauf verweist, dass schon allein diese Diskussion über den Verkauf der Anteile an der HSH Nordbank als Miss
trauen in die Entwicklungsfähigkeit der Bank ausgelegt werden kann. Ich erinnere mich daran, dass der Kollege Kalinka irgendwo im Kreis Plön einmal gesagt hat, Diskussionen über solche Verkaufsabsichten oder über ähnliche Dinge - seinerzeit ging es um die Kreissparkasse - trage man nicht in der Öffentlichkeit aus. Was Sie machen, ist wirklich Gift für den Finanzplatz Schleswig-Holstein,
von den Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übrigens ganz zu schweigen.
Herr Dr. Stegner sprach auch die Verbundvereinbarung zwischen der HSH Nordbank und den Sparkassen in Schleswig-Holstein an. Diese Verbundvereinbarung wird zusätzlich mit einer Reihe von Einzelverträgen unterlegt. Auch hier bleibt festzustellen: Ein Verkauf der Anteile würde die Entwicklung unserer Sparkassen in Schleswig-Holstein erheblich behindern. Und auch hier gilt der Satz: Von den Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und insbesondere auf den Mittelstand, auf die kleinen und mittleren Betriebe im Lande, ganz zu schweigen.
Wir müssten doch wirklich mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn wir dem Ansinnen der Opposition nachgingen. Gott sei Dank sieht das auch der Hamburger Senat so. Deshalb stelle ich abschließend fest: Es ist wie in einem Märchen, bei Ihnen zumindest. Bei uns sieht das ein bisschen anders aus. Im Märchen siegt ja immer das Gute. Das Gute in diesem Falle ist die Verantwortung für das Gemeinwohl, und das Gute ist auch das Sponsoring der HSH Nordbank und der Sparkassen zum Beispiel für das SchleswigHolstein Musikfestival und andere kulturelle Einrichtungen und Projekte.
Die SPD-Landtagsfraktion teilt die Entscheidung der Regierung, die Anteile an der HSH Nordbank uneingeschränkt zu halten. Auch für uns kommt eine Öffnung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen für private Dritte nicht infrage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war eine tolle Wahlkampfrede. Vielleicht sollte er einmal in Köln beim Rosenmontagszug auftreten. Ich denke, dass eines feststeht: Wer sich die Entwicklung der Finanzausgleichsmassen von 1979 bis 2005 anschaut - unser Kollege Astrup ist da der Meister des Zahlenwerkes - und wer diese Zahlen dann mit der Rede vergleicht, die mein Kollege Schlie hier gehalten hat, der kann nur fragen: In welchem Land lebt der eigentlich? Vielleicht in Baden-Württemberg oder in Niedersachen? Ich bin der Auffassung, dass diese Informationen, die wir von Herrn Schlie heute bekommen haben, allenfalls zu den Akten oder in die Rundablage gehören. Ich möchte dem Minister auf jeden Fall für den Bericht danken.
In der letzten Zeit konnte man - was die Entwicklung der Einnahmen der Kommunen angeht - zum Beispiel in den Printmedien Positives lesen. Zum Beispiel wurden in Schönkirchen über 1 Million € mehr eingenommen als ursprünglich gedacht. Das ist nur ein Beispiel. Es gibt viele solcher Beispiele. Diese Entwicklung ist in der Tat positiv.
Sie könnte durchaus noch etwas besser sein, aber das Gute ist bekanntlich immer der Feind des Besseren. Deswegen kann man auch hier sagen, dass dies nicht heißt, dass die Kommunen über den Berg sind. Wir
sind aber durchaus bereit, mit den Kommunen und auch mit den Unternehmen gemeinsam - -
Nein, bitte nicht! Wir können uns nachher unterhalten. Ich zeige dir dann auch gern diese Zahlen.
Wir werden gemeinsam mit den Kommunen und dem Engagement der privaten Unternehmen für gute Grundlagen zur Weiterentwicklung in den Kommunen bereitstehen und diese auch umsetzen. Wenn steigende Steuereinnahmen prognostiziert werden, wie der Minister das ausgeführt hat, dann ist dies nicht zuletzt dieser Landesregierung zu verdanken, die im Dezember 2003 im Vermittlungsausschuss das Steuer gerade noch herumreißen konnte und die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer erweiterte. Kollege Schlie, hör mal zu! Die Fraktionen von CDU und FDP konnten sich erfreulicherweise nicht durchsetzen.
Das haben auch die CDU-Bürgermeister als einen sehr großen Erfolg für sich erkannt. Die Kommunen waren froh darüber. Trotz der auch bei uns vorhandenen regionalen Unterschiede hier in SchleswigHolstein entwickeln sich zum Beispiel die Zuwächse bei den Gewerbesteuereinnahmen ohne Stadtstaaten zweistellig. Für Schleswig-Holstein bedeutet das in der Bilanz für 2004 eine Steigerung um 12,2 %. Laut Prognose für 2005 beträgt die Steigerung im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr 22 %. Ich weiß auch, dass es eine leichte Übung ist, mit dem Finger auf andere zu zeigen, um selber gut dazustehen. Gleichwohl sei es mir doch gestattet, auf das Musterländle hinzuweisen. Baden-Württemberg fährt unter anderem gegenüber seinen Kommunen einen gnadenlos radikalen Kürzungskurs, um die Verfassungsmäßigkeit des Doppelhaushalts 2005/2006 überhaupt noch erreichen zu können.
Schleswig-Holstein - der Minister hat darauf hingewiesen - gibt im Gegensatz zu Baden-Württemberg und anderen Bundesländern alle Nettoentlastungen aus Hartz IV an die Kommunen weiter. Nicht ohne Grund hat die Landesregierung auf einer Revisionsklausel bestanden, die dem Land die Möglichkeit für
finanzielle Nachverhandlungen spätestens im Juli dieses Jahres gibt.
Von den Kreisen unseres Landes ist zu hören, dass sie die finanziellen Auswirkungen von Hartz IV mit den ihnen zugewiesenen Finanzmitteln nicht bewältigen können, während die kreisangehörigen Kommunen angeblich stark entlastet würden. So die Aussagen der Kreise.
Hier kann ich nur empfehlen, in den Kreisen nicht eher eine Debatte zur Erhöhung der Kreisumlage zu führen, als feststeht, wie viele Mittel tatsächlich für die einzelnen Kreise benötigt werden. Auch das ist regional unterschiedlich. Es darf nicht der Eindruck entstehen, die Kreise wollten etwa durch die Hintertür mit Hartz IV eine Sanierung oder Teilsanierung ihrer Haushalte vornehmen.
- Der Satz lautet ein bisschen anders. Das weißt du auch, Klaus, dass er ein bisschen anders lautet.
Man muss auch Verhandlungsspielraum haben. Bevor man eine solche Erhöhung der Kreisumlage durchzieht, müssen Zahlen auf den Tisch liegen.
Nun lese ich im CDU-Wahlprogramm mehr als 40 Versprechungen, die den Landeshaushalt finanziell erheblich beeinträchtigen werden. Käme - ich spreche im Konjunktiv -, was die Wählerinnen und Wähler dieses Landes verhüten mögen, die CDU an die Regierung, wäre das folgendermaßen zu bewerten: Eine Gegenfinanzierung finde ich in Ihrem Wahlprogramm nur an zwei Stellen. Zum einen verkauft die CDU Teile der Sparkasse an Private. Ich verweise einmal darauf, dass das Geld der kommunalen Gebietskörperschaften ist. Zum anderen verkauft sie die Anteile der HSH Nordbank.
Niemand sollte versuchen, das Rätsel zu lösen, wie mit diesen Mitteln alle Versprechungen der CDU eingelöst werden können. Jedenfalls für mich liegt klar auf der Hand, was geschehen wird. Ich werde jetzt auch einmal ein bisschen polemisch. Die Kommunen bekämen weniger Landesmittel zugewiesen, käme die CDU an die Regierung, die Arbeitnehmer der Landesbehörden könnten sich auf eine ungewisse Zukunft einrichten und - so befürchte ich - alle freiwilligen Zuschüsse des Landes gegenüber Organisationen und Verbänden würden einkassiert werden und
die engagierten Kulturvereine vor Ort würden in die Röhre schauen. Das ist etwas, von dem ich nur sagen kann: Nein danke. Das haben weder die Kommunen noch die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land verdient.
Von Frau Flachbarth, Mitglied des CDUKompetenzteams, stammt die Aussage, dass die Kindertagesstätten in erster Linie eine originäre Aufgabe der Kommunen seien. Nicht einmal ich kann Gegenteiliges behaupten. Dieser Satz aber lässt bei mir alle Alarmglocken läuten. Das erinnert mich sehr stark an die Verhaltensweise der CDULandesregierung bis 1988, die einmal gerade lächerliche 1 Million DM im Haushalt 1987 veranschlagt hatte - und dies für das gesamte Land SchleswigHolstein. Das muss man sich einmal vorstellen. Das hat Sie natürlich überhaupt nicht daran gehindert, drei Monate später, nachdem Sie drei Monate in der Opposition gesessen haben, diese SPD-Landesregierung aufzufordern, endlich einmal etwas für die Kindertagesstätten zu tun. Also wirklich, das war die größte Lachnummer aller Zeiten.
Es hat Sie auch überhaupt nicht gestört, bekam doch die SPD-Fraktion jedes Mal von der damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin, Frau Schuster, die Antwort:
„Wie oft, meine Damen und Herren von der SPD, soll ich Ihnen noch sagen, dass der Bau der Kindergärten eine originäre Aufgabe der Kommunen ist und wir nicht bereit sind, Ihren Antrag auf höhere Zuschüsse für diesen Bereich zu unterstützen?“
Deshalb kann ich vor solchen Äußerungen, dass das eine originäre Aufgabe der Kommunen sei, nur warnen. Die Kommunen dürfen nicht wie zu Zeiten der CDU-Landesregierungen bis 1988 für den Kindertagesstättenbereich allein gelassen werden,
weil sie das finanziell auch nicht verkraften würden.
Herr Dr. Stegner hat Recht. Mit der Senkung der Gewerbesteuerumlage und Hartz IV sind zugunsten der kommunalen Finanzen wichtige Weichenstellungen vorgenommen worden, denen weitere, insbesondere für die Kommunen, folgen müssen. Ich muss Sie nicht unbedingt an die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses erinnern. Ich möchte nicht näher darauf eingehen; das wäre eine Horrorvorstellung.
Ich wünsche dieser Landesregierung weiterhin viel Erfolg dafür, zugunsten der Kommunen weitere Weichenstellungen vorzunehmen.
Da dies meine letzte Rede in diesem hohen Haus ist, möchte ich mich bei Ihnen allen für die kollegiale Zusammenarbeit herzlich bedanken, auch wenn wir uns hin und wieder in der Sache ganz ordentlich gestritten haben. Immerhin waren es fast 18 Jahre, die ich diesem Landtag angehören durfte. Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf am 17. Dezember 2004 zur Beratung federführend dem Finanzausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich am 12. Januar, der Finanzausschuss am 13. Januar mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung befasst.
Im Einvernehmen mit dem an der Beratung beteiligten Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise aus Zeitgründen auf die Vorlagen, die wir jetzt in der Debatte noch einmal zu diskutieren haben.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Landtag bereits wiederholt die verschärften Wettbewerbsbedingungen im Bereich der Versicherungsmärkte und somit insbesondere über die Zukunft der Provinzial Nord diskutiert hat, sollten damals verschiedene Optionen überprüft werden, die die Zukunftsfähigkeit der Provinzial-Versicherungsgruppe erhöhen könnten. Das Prüfungsergebnis hat der Herr Minister vorgetragen, sodass ich dies hier im Detail nicht wiederholen muss.
Nur so viel: Wir jedenfalls begrüßen, dass sich der Sparkassen- und Giroverband und die Landesregierung für dieses ProPlus-Modell entschieden haben. Dieses Modell hat laut Aussage der Boston Consulting Group erhebliche Vorteile gegenüber der NordLösung und wird deshalb auch von dieser Gruppe empfohlen.
Für die SPD-Landtagsfraktion stelle ich fest, dass die Fusion nicht nur eine notwendige unternehmerische Entscheidung ist, sondern dass die Standortfragen im Rahmen des ProPlus-Modells gut gelöst wurden. Das gilt übrigens auch für die Mitspracherechte.
Ferner verweise ich noch einmal auf unseren politischen Willen, dem Erhalt von Arbeitsplätzen höchste Priorität einzuräumen.
Zur Bemerkung, hätten wir diese Entscheidung damals nicht so getroffen, wie wir sie getroffen haben! Auch wenn der Landesrechnungshof eine andere Auffassung hatte, wir waren uns da im Ziel einig, Herr Präsident, aber es sollten unterschiedliche Wege gegangen werden, insofern gab es eine politische Entscheidung.
Verabschieden Sie sich doch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, endlich von der Mär - die Kollegin Schmitz-Hübsch hat das hier auch wieder vorgetragen -, im Zuge der Fusion würden 190 von den 1.400 Arbeitsplätzen geopfert. Das ist schlichtweg falsch. Wenn Sie sich informiert hätten, müssten Sie wissen, dass für 160 der 190 Arbeitsplätze bereits ohne Berücksichtigung der Fusion ein Vorstandsbeschluss vorlag, der sich ausschließlich als Folge der negativen Entwicklung der Aktienmärkte darstellte.
Wenn ich schon beim Stichwort Mär bin, weil unter anderem sowohl von Ihnen als auch von dem Kollegen Kubicki von der Aushebelung der Übererlösklausel gesprochen wurde und das Zahlenspielerei genannt wurde: Herr Fraktionsvorsitzender der FDP, wenn das Ihre Grundrechenarten sind! Für mich ist das ausschließlich eine unseriöse Zahlenspielerei.
Die genannte Summe ist - wie viele andere Behauptungen von Ihnen auch - beliebig.
- Herr Kollege Kubicki! - In der Landtagssitzung vom 22. Februar 1995 spekulierte Dr. Klug - der Minister sagte es schon - über einen Betrag von 200 Millionen DM,
die dem Land aufgrund des Verkaufspreises angeblich verlustig gingen.
Der Gutachter hat es damals sehr klar und deutlich dargestellt. Sie wollen es einfach nicht akzeptieren.
Diese Summe war damals ebenso beliebig und falsch, wie es die jetzige Spekulation über einen Betrag von 700 Millionen € ist.
Kommen Sie mir nicht noch einmal mit dieser Grundrechenart!
- Für mich sind Grundrechenarten bei einer seriösen Betrachtung ein bisschen anders.
- Wenn ich so rechnen würde wie Sie - - Nun gut.
Was soll jetzt überhaupt geschehen? - Ab dem 1. Januar 2005 verschmelzen zwei Aktiengesellschaften. Geldzahlungen erfolgen dabei nicht. Fazit: Es gibt keinen Übererlös, auf den das Land verzichten könnte. Da bei dieser Fusion kein Anspruch auf Übererlös besteht, wird auch kein Millionenbetrag auf Dauer kostenlos zur Verfügung gestellt, Herr Kollege Kubicki.
Sie können nicht sagen, dass die Gutachter, die beschäftigt worden sind, unseriöse Arbeit abgeliefert hätten.
Professor Lutter hat in seinem Gutachten festgestellt, dass die Fusion keinen Übererlöstatbestand auslöst, sondern sich ein Übererlösanspruch anteilig an dem neuen Unternehmen fortsetzt.
Fazit: Es handelt sich um reine Phantastereien zu den Ergebnissen der Provinzial.
Die Ergebnisse der Provinzial in den Jahresberichten haben zu keinem Zeitpunkt Veranlassung gegeben, mit solchen Zahlen zu spielen. Alle uns zugeleiteten Drucksachen und Umdrucke lassen nur einen Schluss zu, nämlich der geplanten Fusion der Provinzial AG mit der Westfälischen Provinzial unsere Zustimmung zu geben, damit daraus ein kapitalstarkes und gut
aufgestelltes Unternehmen auf dem Versicherungsmarkt werden kann.
Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf Drucksache 15/3594 am 25. August in erster Lesung debattiert und ihn zur weiteren Beratung federführend an den
Finanzausschuss sowie mitberatend an den Bildungsausschuss und den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschüsse haben schriftliche Stellungnahmen eingeholt und sich in mehreren Sitzungen mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung befasst: der Innen- und Rechtsausschuss am 8. September, der Bildungsausschuss zuletzt am 18. November und der Finanzausschuss zuletzt am 2. Dezember 2004.
Im Einvernehmen mit den an der Beratung beteiligten Ausschüssen für Bildung sowie Innen und Recht empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3594 in der Fassung der rechten Spalte der Ihnen vorliegenden Gegenüberstellung anzunehmen. Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage sind durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Herr Präsident! Meine Kollegen! Manchmal bedaure ich meine Kollegen, die mit der CDU im Bildungsausschuss sein müssen. Eigentlich müssten die hin und wieder Schmerzensgeld bekommen. Es ist wirklich unglaublich, mit welcherLarmoyanz hier von Ihnen, Herr de Jager, vorgetragen wird, was nicht sein darf, nur weil es Ihnen nicht in den Kram passt. Meine Kollegin Frau Birk hat das Ihrige zu den Ausführungen von Herrn Wadephul schon gesagt. Eines müssen Sie aber zur Kenntnis nehmen, nämlich dass es bereits seit mehreren Jahren etliche Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften gibt, die sich dieser inhaltlichen Arbeit nicht nur widmen, sondern sie sogar sehr kreativ und positiv umgesetzt haben. Die haben sogar schon vor Jahren, bevor Sie das überhaupt entdeckt haben, Preise von der Ministerpräsidentin bekommen. Ich denke da insbesondere an die Gemeinde Schönberg. Ihre Larmoyanz in dem Punkt geht mir „so was von auf den Senkel“, es ist wirklich nicht zu ertragen. Nehmen Sie doch einfach einmal zur Kenntnis, dass diese Initiativen vor Ort unabhängig von parteipolitischem Gezänk überparteilich ergriffen worden sind und dass dort solche Entscheidungen mit viel Kreativität, Motivation für die Schule vor Ort getroffen wurden. Man muss auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ministeriums, Frau Ministerin, sehr hilfreich zur Seite stehen und bereit sind, diese Motivation zu unterstützen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen, damit dies alles ohne viel bürokratischen Aufwand abgewickelt werden kann. Dies ist wirklich eine hilfreiche Sache. Dafür sollten wir dankbar sein, anstatt hier alles zu zerreden. Es ist eigentlich fürchterlich, was hier abläuft.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann leider nicht einfach auf die Vorlage verweisen, weil es in der Beschlussempfehlung bei Ziffer 1 einer Korrektur bedarf. Deswegen möchte ich dazu etwas in komprimierter Form ausführen.
Die Arbeitsgruppe Haushaltsführung des Finanzausschusses hat den Bericht der Landesregierung zur Haushaltsrechnung 2002 sowie die Bemerkungen 2004 des Landesrechnungshofs in vier Sitzungen, zuletzt am 2. September 2004, beraten. Der Finanzausschuss hat das Ergebnis der Beratungen am 16. September 2004 bestätigt. Er unterbreitet dem Landtag die folgende Beschlussempfehlung.
Erstens - jetzt kommt die Korrektur -: Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2002 aufgrund der Landeshaushaltsrechnung - ohne den Einzelplan 02 (Landesrechnungshof) - und der dazu vorliegenden Bemerkungen des Landesrechnungshofs gemäß Artikel 55 Abs. 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und § 114 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen.
Drittens: Mit den Stimmen aller Fraktionen empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, die Landesregierung aufzufordern, die in dem Bericht des Finanzausschusses angeregten Maßnahmen einzuleiten und dem Finanzausschuss über die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute über die Verabschiedung des Gesetzes über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und Sportwetten zu entscheiden. Mit dem Gesetz über Lotterien und Sportwetten in öffentlicher Trägerschaft soll endlich die Sportförderung in SchleswigHolstein auf verlässliche und sichere Füße gestellt werden.
Im laufenden Verfahren der Beratungen haben unendlich viele Organisationen und Verbände gefordert, ebenfalls mit einem entsprechenden Prozentanteil an den dem Land zufließenden Konzessionsabgaben für Lotterien und Sportwetten beteiligt zu werden. Meine Fraktion hatte sich wiederholt und sehr intensiv mit den schriftlich eingebrachten Forderungen beschäftigt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, es bis auf eine zusätzliche Formulierung, die Ihnen mit der Drucksache 15/3676 vorgelegt wurde, bei der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zu belassen, die die Nummer 1 betrifft.
Keinesfalls dürfen wir allen Vereinen und jeder Organisation per Gesetz mehr Geld für Projekte oder bestimmte Investitionen versprechen. Der Geldsegen wächst nicht dadurch, dass man in der Hoffnung, dass sich die Euroscheine vermehren, ein paar Euroscheine in der Erde verbuddelt. Obwohl ich eine sehr gute Gärtnerin bin, gelingt das nicht einmal mir. In Artikel 9 Abs. 3 unserer Landesfassung heißt es:
„Die Förderung der Kultur, einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereivereins und der Volkshochschulen ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände.“
Wie mein Kollege Puls sehr treffend bei der ersten Lesung ausgeführt hat, ist Sportförderung nicht nur Kulturpolitik. Sie ist auch und insbesondere Gesundheitspolitik für Jung und Alt. Sozialpolitik - ich verweise auf die erfolgreiche Arbeit von „Sport gegen Gewalt“ - ist Integrationspolitik unterschiedlichster Kulturkreise. Sie ist auch in Teilbereichen Bildungspolitik. Ich verweise hier auf die Vereinbarung zwischen Sportverbänden und Schulen im außerschulischen Sportbereich.
Meine Fraktion hat sich deshalb entschlossen, eine Formulierung aufzunehmen, die in § 8 Abs. 3 wie folgt lautet:
„Von dem nach Abzug der in den Absätzen 1 und 2 genannten Beträge verbleibenden Betrag sind
a) 8 %, mindestens 6,3 Millionen €, zur Förderung des Sports,
b) 4,9 % für Zwecke der Verbraucherinsolvenzberatung,
c) 3,1 % für die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs sowie
d) 1 % für die Stiftung Naturschutz zu verwenden.
Die verbleibenden Mittel sind für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung einzusetzen.“
Wichtig war und ist uns dabei, dass die verbleibenden Mittel eben nicht dem allgemeinen Haushalt zufließen können oder gar anderweitig verplant werden, sondern ausschließlich für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Somit ist gewährleistet, dass so
wohl die freien Wohlfahrtsverbände als auch der Landeskulturverband und andere berücksichtigt werden.
Ansonsten empfiehlt meine Fraktion, die Fassung des Gesetzentwurfs anzunehmen, und zwar in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung in Ziffer 1, wobei das Wort „norddeutschen“ durch das Wort „nordwestdeutschen“ ersetzt wird. Ansonsten empfehlen wir, so zu verfahren, wie es Ihnen mit der Drucksache 15/3676 von den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt worden ist.
Lassen Sie mich kurz auf den Antrag des SSW eingehen. Frau Kollegin Hinrichsen, wir haben uns wirklich sehr intensiv über die Formulierung zugunsten der Wohlfahrtsverbände unterhalten. Das sagte ich in meinem Redebeitrag. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen: In dem Moment, in dem wir das machen, müssen wir alle anderen Vereine und Verbände, die auch diese Forderungen an uns gestellt haben, namentlich erwähnen. Das würde den Rahmen in der Tat sprengen.
Zum Antrag der CDU verweise ich einfach auf die Begründung des Ursprungsgesetzentwurfs zu § 8 Abs. 3. Darin ist deutlich gemacht worden, warum zum Beispiel Verbraucherinsolvenz und die anderen beiden Komplexe mit aufgeführt worden sind. Ich bitte Sie um Abstimmung in der von mir vorgetragenen Fassung.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzausschuss hat sich am 10. Juni, am 19. August und am 2. September 2004 mit den Ihnen durch Plenarbeschluss vom 26. Mai überwiesenen Anträgen Drucksache 15/3439 und 15/3467 befasst.
Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt er dem Landtag, den Antrag der Landesregierung, Drucksache 15/3439, anzunehmen.
Gleichzeitig empfiehlt der Finanzausschuss, den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/3467, für erledigt zu erklären.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob ich heulen oder lachen soll, wenn Herr Arp die Argumentation vorträgt, die CDU sei sozusagen der Ideengeber der Veräußerung, und im selben Atemzug sagt er anschließend: Deshalb stimmen wir hier nicht zu.
Nach dem gerade verabschiedeten Gesetz über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und Sportwetten wird nun der Weg frei, staatliche Lotterien und Sportwetten durch eine Kommanditgesellschaft - als Tochter der Investitionsbank - veranstal
ten zu lassen, übrigens öffentlich-rechtlich. Dabei wollen wir es auch belassen. Ich will hier gar nicht auf die Widersprüchlichkeit der CDU-Haushaltsanträge eingehen, die in diesem Zusammenhang der Debatte um die Veräußerung mal mit und mal ohne Zweckerträge erfolgten, sondern ich will mich mit Rücksicht auf die Zeit und insbesondere auf die ausführliche Diskussion im Finanzausschuss seit Juni 2004 und der Debatte der 121. Sitzung des Landtages im August auf einige wenige Aspekte konzentrieren. Die wiederhole auch deshalb, weil Sie sie zum wiederholten Mal für meine Begriffe nicht ganz richtig dargestellt haben.
Erstens. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind berücksichtigt: Staatsverträge, Landesgesetz - das haben wir gerade verabschiedet - und natürlich die Vorgaben der EU. Die Veranstaltung von Lotterien und Sportwetten wird künftig durch die GmbH & Co. KG NordwestLotto Schleswig-Holstein als rechtlich selbstständiges Unternehmen der Investitionsbank durchgeführt. Das Lottogeschäft konzentriert sich in einer Gesellschaft, die über ihr eigenes Personal und ihre eigene Geschäftsführung verfügt.
Die Investitionsbank übernimmt keine unbeschränkte Haftung. Somit findet auch keine Übertragung des Vorteils aus Anstaltslast und Gewährträgerhaftung statt, Herr Kollege Arp. Somit wird auch die Brüsseler Verständigung II berücksichtigt.
Zweitens. Durch die Straffung der Organisation des Lottobetriebes werden Effizienzgewinne ermöglicht. Die Organisation, an der bisher drei Akteure beteiligt waren, wird verschlankt, wie ich es unter Punkt 1 schon angesprochen habe. Allein durch die Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages spart das Land pro Jahr erhebliche Kosten ein.
Durch eine nebenamtlich tätige Geschäftsführung aus dem Bereich der Investitionsbank wird betriebswirtschaftliches und am Finanzmanagement orientiertes Know-how eingebracht. Dass die Investitionsbank dies mit Sicherheit kann, hat sie seit ihrem Bestehen Jahr für Jahr erfolgreich bewiesen.
Drittens. Der Kaufpreis von 60 Millionen € wurde auf der Basis des Wertgutachtens eines renommierten Bankhauses ermittelt. Um der Opposition gleich den Wind aus allen Ihr noch übrig gebliebenen Segelfetzen zu nehmen: Es ist auch keine Kreditaufnahme des Landes.
Sollte der von mir geschätzte Kollege Dr. Garg jetzt noch einmal mit seinem Vorschlag kommen, bis 2005 mit dem Verkauf zu warten, um dann 75 Millionen € zu erzielen, so sei ihm und seinen Kollegen der FDP deutlich ins Stammbuch geschrieben: Luftnummern und imaginäre angebliche potenzielle Käufer, die uns Ihre der Presse gegenüber veröffentlichten Summen gezahlt hätten oder zahlen würden, hat es nie gegeben.
Sie sind bis heute den Beweis schuldig geblieben. Das war bei allen bisherigen Verkaufsverhandlungen so - ob das die Blomenburg, das Schloss Plön, das Immobilienmanagement oder sonst was gewesen ist. Sie sind bei allen bisherigen Verkaufsverhandlungen diesen Beweis schuldig geblieben. Das war auch bei den vorangegangenen Diskussionen so.
Für die Veräußerung der Kommanditanteile an NordwestLotto bitte ich um Abstimmung über die vom Finanzausschuss beschlossene Empfehlung.
Frau Präsidentin, entschuldigen Sie die Verzögerung; ich war von dem vorigen Tagesordnungspunkt noch so fasziniert, dass ich mich nicht lösen konnte.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 1. Juni 2003 ist die Investitionsbank SchleswigHolstein eine eigenständige öffentlich-rechtliche Anstalt, die sich bedingt durch die Verselbstständigung zwar neu formiert und ihre organisatorische Strukturen neuen Herausforderungen angepasst hat, die aber weiterhin das Land Schleswig-Holstein bei der Erfüllung wirtschafts- und strukturpolitischer Aufgaben unterstützt. Auch wenn die gesamtwirtschaftliche Situation zu einigen Problemen bei der Kreditversorgung des Mittelstandes geführt hat, wie der Bericht ausweist, weist das gesamte Leistungsspektrum gegenüber dem Jahre 2002 noch einmal eine beachtliche Steigerung aus. Die Bilanzsumme hat sich im Jahr 2003 um 5,6 % - in Klammern füge ich hinzu: um 8,16 Milliarden € - erhöht. Es wurden Minderheitsanteile an fünf regionalen Wirtschaftsförder- und Entwicklungsgesellschaften erworben, die wiederum die Hoffnung eröffnen, dass weitere Förderungs- und Entwicklungsbereiche aufgenommen werden können.
Unser Hauptaugenmerk sollte sich jedoch auf die hervorragende Entwicklung des Förderneugeschäftes und der erfolgreichen Umsetzung des Wohnungsbauprogramms richten.
Denn mit dem jetzt vorgelegten Geschäftsbericht hat die Investitionsbank wiederum bewiesen, dass sie als zentrales Förderinstrument des Landes ein unverzichtbarer Partner für Wirtschaft und Kommunen ist.
Insgesamt wurde im Jahr 2003 ein Fördervolumen bewilligt, das gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 31,7 % aufweist. Die Sparte Immobilien übertraf mit 415,7 Millionen € ihr Vorjahresergebnis um 132,2 Millionen €. Der Förderbereich Kommunen baute sein Volumen um 189,1 Millionen € auf 366,7 Millionen € aus. Die Sparte Wirtschaft verzeichnete mit 132,7 Millionen € gegenüber dem Vorjahr ein geringeres Neugeschäftsvolumen, also 22,7 Millionen € weniger, was primär auch mit der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation sowie der damit verbundenen zurückhaltenden Kreditgewährungsbereitschaft der Banken zu begründen ist.
In der Sparte Dienstleistungen konnte jedoch das Fördervolumen um 46,6 Millionen € auf 412 Millionen € gesteigert werden.
Nach der strategischen Neuausrichtung hat die Investitionsbank in den Bereichen Wirtschaft, Immobilien und Kommunen eine erstaunliche Leistungsbilanz aufzuweisen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wer hätte gedacht, dass bereits 2002 ein Fördervolumen von über 1 Milliarde € realisiert werden konnte!
Wir waren uns vor zwei Jahren sicher, dass die Investitionsbank diesen Erfolgskurs weiter ausweiten wird. Heute können wir mit Stolz auf die Erfolge der Investitionsbank schauen und ihr das beste Neufördergeschäft seit Bestehen der Bank attestieren.
Es gibt noch eine Vielzahl von positiven Entwicklungen einzelner Förderbereiche, sei es die Ausrichtung des Schulbaubereichs, das Energie- oder Projektmanagement, das Städtebauförderungsprogramm mit dem Schwerpunkt „Die soziale Stadt“, die Unterstützung und Begleitung für das Programm „Zukunft auf dem Land“, das Kompetenzzentrum Public-PrivatePartnership oder das Engagement im Bereich der EU
Förderprogramme im Ostseeraum. Hier übernahm die Investitionsbank die Rolle einer gemeinsamen Verwaltungsbehörde und Zahlstelle mit Sekretariat in Rostock und in Karlskrona und in diesem Jahr auch in Lettland.
Wir können sicher sein, dass wir in den nächsten Jahren noch so manches Mal positiv überrascht werden, wenn es um die Aktivitäten der Investitionsbank geht.
All dies könnte ich aber heute nicht so bewerten, wenn es nicht dieses Management und diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderinstitutes wären, die diese Erfolgsgeschichte ausmachen.
Ihnen gilt der ganz besondere Dank der SPDLandtagsfraktion. Denn Erfolg hat auch immer mit handelnden Personen zu tun.
Lassen Sie mich, da ich zum letzten Mal einen Bericht der Investitionsbank kommentiere und mit debattiere, noch eines anmerken, weil ich mir das in Richtung Opposition nicht verkneifen kann. Ich kann nur jedem empfehlen - egal, ob er sich noch im Landtag befindet oder dann wieder im Landtag befinden wird -, sich die Protokolle anzuschauen, als es darum ging, die Investitionsbank zu errichten. Da müsste eigentlich jeder, der damals dagegen gewesen ist, heute noch einen roten Kopf kriegen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Finanzausschussvorsitzende wollte ich nur noch einmal darauf eingehen, dass es eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Mitglieder des Innen- und Rechtsausschusses und des Finanzausschusses gegeben hat. Herr Kayenburg, Sie haben an der Informationsveranstaltung auf jeden Fall teilgenommen. Das gilt, wenn mich nicht alles täuscht, genauso für Frau Schmitz-Hübsch. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob sie auch dabei war.
In diesem Zusammenhang hat uns der Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes gebeten, seine Vorstellung intern vortragen zu dürfen. Deswegen ist auch kein Protokoll geführt worden. Von der Landtagsverwaltung hat niemand teilgenommen
Es war ein Vertreter des Innenministeriums dabei. Ich finde, wir sollten dieser Bitte des Präsidenten zumindest hier im Plenum entsprechen. Es geht ja nicht darum, dass man versucht, sich gegenseitig katholisch zu machen. Es geht im Wesentlichen eher darum, eine Lösung für eine Fusion zu finden. Ich bin bisher immer davon ausgegangen - so wurde das von Ihren Kollegen im Finanzausschuss auch immer vorgetragen -, dass wir bei dieser Lösung selbstverständlich großen Wert darauf legen, die Zusammenarbeit mit Hamburg zu forcieren.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Landtag im Mai in erster Lesung über die geplante Veräußerung von NordwestLotto debattiert hatte, hat sich der Finanzausschuss im Juni mit den Anträgen der Landesregierung und der FDP befasst und sich in seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause darauf verständigt, eine Beschlussempfehlung an den Landtag zur August-Tagung zu verabschieden. Von der Möglichkeit der Landesregierung, zur Veräußerung von NordwestLotto Fragen zur schriftlichen Beantwortung über die Sommerpause zu stellen, haben die Fraktionen keinen Gebrauch gemacht, zumindest nicht bis gestern Abend oder heute Morgen, wie mir auf Nachfrage noch einmal versichert wurde.
Weil die Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und Sportwetten, dessen Verabschiedung Grundlage für die beabsichtigte Transaktion ist und zu dem der federführende Innen- und Rechtsausschuss schriftliche Stellungnahmen eingeholt hat, noch nicht abgeschlossen ist, hat der Finanzausschuss letzte Woche vereinbart, die Beschlussfassung über die Anträge und das Lotteriegesetz auf die nächste Sitzung zu vertagen. Die Vorlagen sollen zusammen in der September-Tagung des Landtages in zweiter Lesung verabschiedet werden.
Nichtsdestotrotz bittet der Finanzausschuss den Landtag, an der in dieser Tagung, also heute, vorgesehenen Debatte über die beabsichtigte Veräußerung von NordwestLotto festzuhalten. In der Sitzung am letzten Donnerstag hat der Ausschuss die Thematik auf der Grundlage vertraulicher Unterlagen des Finanzministeriums und des Landesrechnungshofs sowie eines ausführlichen mündlichen Berichts des Finanzministers erörtert. Auf Wunsch des Finanzausschusses hat Minister Stegner zugesagt, dem Ausschuss seinen Bericht in schriftlicher Form nachzureichen.
Mit dem Umdruck 15/4833 liegt Ihnen der Bericht des Ministers seit heute Morgen vor. Den Ausführungen zur inhaltlichen Debatte, die wir letzten Donners
tag geführt haben, möchte ich als Ausschussvorsitzende nicht vorgreifen. Lieber wäre es mir, jetzt in die Debatte einzusteigen. Herr Präsident, ich weiß nicht, wie jetzt weiter verfahren werden soll. Ich bin die nächste Rednerin für meine Fraktion. Ich könnte also eigentlich hier vorne stehen bleiben. Das Präsidium muss das aber entscheiden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, heute ein Geplänkel über Wahlkampfinhalte zu machen beziehungsweise die CDU zu beauftragen, dass sie ihre Kreissparkasse beauftragt, einen Dauerauftrag auf Negativsätze zu geben, was diese Regierung alles katastrophal macht. Ich
möchte mich vielmehr ausschließlich an der Sache orientieren. Da muss man zur Kenntnis nehmen, dass auch der Herr Präsident des Landesrechnungshofs in der letzten Sitzung des Finanzausschusses sehr klar und deutlich gesagt hat, dass man hierzu sehr wohl eine differenzierte Auffassung haben kann.
Ich freue mich, dass der Kollege Arp hier festgestellt hat, dass die CDU hier seit längerem verlangt hat, einen Verkauf dieser Anteile vorzunehmen. Ich sage einmal: Der Finanzausschuss hat sich schon vor einigen Jahren für eine solche Strukturveränderung des Lottogeschäfts ausgesprochen. Aber der Teufel steckt immer im Detail, Herr Kollege. Wir können heute - zumindest ist das so aufgrund der Unterlagen, die Ihnen und mir zugegangen sind - zur Kenntnis nehmen, dass durch die beabsichtigte Veräußerung der Kommanditanteile durchaus positive Veränderungen gegenüber der bisherigen Struktur erkennbar sind. So weit, so gut. Deshalb teile ich auch nicht die Einschätzung des Landesrechnungshofs.
Denn sowohl die „Bewertung der Lottoaktivitäten“ des Unternehmens durch das Unternehmen Oppenheim als auch die vom Finanzministerium auf Grundlage des Gutachtens vorgenommene Modifikation lässt sehr wohl Effizienzgewinne in der Betriebsführung erwarten, was der Landesrechnungshof zurzeit aufgrund der Unterlagen bezweifelt.
Der Landesrechnungshof hat sowohl die Veräußerung als auch die Nichtveräußerung bewertet. Für die Veräußerung des NordwestLotto ist im Haushalt 2004 ein Erlös von 60 Millionen € veranschlagt. Ab dem Haushalt 2005 fallen zwar jährliche Einnahmen, also Jahresüberschüsse als Zweckerträge, von 4 Millionen € weg. Bei einem Betrachtungszeitraum von 30 Jahren und einem Diskontierungsfaktor von 6,35 %, also dem Durchschnittssatz für langfristige Landesdarlehen in den letzten 15 Jahren, ergibt sich jedoch ein Barwertvorteil von 6,8 Millionen €. Demnach steht dem Einnahmeausfall von 53,2 Millionen € ein Verkaufserlös von 60 Millionen € gegenüber, Herr Landesrechnungshofpräsident.
Vom Landesrechnungshof wurde ebenfalls „keine Veräußerung“ bewertet. In diesem Fall ergäbe sich im Jahr 2004 ein Einnahmeausfall von rund 60 Millionen €. Ich erzähle niemandem etwas Neues, wenn ich sage, dass das keinesfalls mehr ausgeglichen werden kann. Ich möchte den Landesrechnungshof hören, wenn es dadurch zu einem solchen Haushaltsfehlbetrag käme. Wir alle wissen, dass eine weitere Einsparung dieser Größenordnung angesichts der bereits vorgenommenen und vorgesehenen Einsparungen ausgeschlossen ist. Nur durch eine Erhöhung der Neuverschuldung könnte dies ausgeglichen werden.
Aber auch da würde der Landesrechnungshof - dann allerdings zu Recht - mahnend seinen Finger heben.
In den Folgejahren ergäben sich zusätzliche Zinsmehrausgaben. Zwar flössen bei Nichtveräußerung die 4 Millionen € weiter zu, aber bei gleicher Berechnungsgrundlage - Durchschnittszinssatz 6,35 % - entstehen Zinsmehrausgaben von 3,8 Millionen € per annum. Der Barwert der Zinsmehrausgaben betrüge 50,5 Millionen €, der Barwert der jährlichen Lottoeinnahmen insgesamt 53,2 Millionen €. Wenn dann noch berücksichtigt wird, dass am Ende von 30 Jahren das Darlehen zu tilgen ist, ist dieses Szenario unter den oben dargelegten Annahmen nachteilig für das Land.
Ich sehe das allerdings nicht wie Sie, Herr Kollege. Sie berechnen das nach Motto: Beachten Sie bitte die Fingerfertigkeit meiner Füße. Das will ich nicht.
Nach Einschätzung des Landesrechnungshofs wird die Refinanzierung des Erwerbs durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein nicht zweifelsfrei durch die Brüsseler Verständigung II gedeckt - Stichwort: Einsatz der Vorteile aus Anstaltslast und Gewährsträgerhaftung.
Auch hier teile ich die Auffassung des Landesrechnungshofs nicht. Denn bereits in einer der ersten Runden zu diesem Thema im Finanzausschuss hat Herr Staatssekretär Döring darauf verwiesen, dass man sich selbstverständlich mit dem Bundesministerium im Zuge der Vorbereitung mit dieser Veräußerung ins Benehmen gesetzt hat. Er hat im Juni darauf verwiesen, dass es aus Brüssel heißt, dass Förderinstitute entweder andere Tätigkeiten aufgeben oder aber als ein rechtlich selbstständiges Unternehmen ohne öffentliche Unterstützungen ausgliedern müssen. Das soll hier geschehen.
Kurzum: Wir sollten all diese Argumente im Finanzausschuss noch einmal abwägen. Ich bin sicher, dass wir zum Schluss der Diskussion bei der fraktionsübergreifenden Meinung bleiben, an der Veräußerung der Kommanditanteile festzuhalten. Wenn wir dies auch im Meinungsbildungsprozess hinbekommen, das an die Investitionsbank Schleswig-Holstein zu veräußern, würde ich mich sehr freuen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn dieses Unternehmen 1995 völlig privatisiert worden wäre, würden wir heute auch nicht über einen einzigen Arbeitsplatz sprechen.
- Ja. Sie sollten sich vielleicht in Griechenland für die Rolle der Kassandra bewerben. Aber das bringt uns heute auch nicht weiter. - Sowohl die CDU-Fraktion als auch die FDP-Fraktion sind als Opposition jeden Beweis schuldig geblieben, wer denn bitte schön dieses Unternehmen ansonsten hätte kaufen können. Vor allen Dingen die Summe sind Sie schuldig geblieben.
Lieber Kollege Dr. Garg, wenn Sie schon heute eine Bewertung mit Summen vornehmen, frage ich: Wozu wollen Sie eigentlich noch ein Wertgutachten haben?
Lieber Kollege Hans-Jörn Arp, die Kernfrage, um die wir heute zum wiederholten Male streiten, scheint bei manchen Kollegen dieses hohen Hauses immer noch nicht gelöst zu sein. Da beziehe ich mich insbesondere auf den Redebeitrag von Herrn Arp und auch auf Ihre Presseerklärung, die Sie vor einiger Zeit - ich glaube, am 4. Mai - herausgegeben haben. Sowohl im Dezember 2003 als auch im Februar 2002 im Plenum und auch auf diversen Sitzungen des Finanzausschusses hat die Landesregierung uns mitgeteilt, wann frühestens ein Wertgutachten eingeholt werden soll beziehungsweise kann, und der SGV SchleswigHolstein hat die gleiche Auffassung vertreten - bis heute übrigens. Lesen Sie das einfach einmal in den Protokollen nach. Man muss allerdings auch richtig lesen können.
Anders verhält es sich bei der Vergabe eines Rechtsgutachtens. Hierzu wurde uns im Dezember 2003 mitgeteilt, dass ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben wurde, mit dessen Ergebnis wir voraussichtlich
im April 2004 rechnen könnten. Die Vorlage hat sich, wie wir der Drucksache 15/3460 entnehmen können, etwas verzögert. Jetzt ist der 15. Juni 2004 im Gespräch. Das hat offensichtlich etwas mit der Erweiterung des Auftrags an den Gutachter zu tun, der gebeten wurde, aktuelle Fusionsmodelle mit zu berücksichtigen.
Zur Zeit werden, was Fusionsmöglichkeiten angeht, drei Denkmodelle vom SGV geprüft. Der Landtag wäre gut beraten, den Abschlussbericht dieses Prüfverfahrens abzuwarten und von sich aus nicht schon heute ein Signal im Blick auf ein bestimmtes Modell zu geben.
Insbesondere sollte nicht vergessen werden, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass nach Übertragung der Trägerschaft und nach Erlöschen der Rechtsaufsicht infolge der Umwandlung der Provinzial-Anstalten in Aktiengesellschaften die rechtlichen Einflussmöglichkeiten des Landes erheblich eingeschränkt sind.
Für die SPD-Landtagsfraktion hat die nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein oberste Priorität,
egal, welches Denkmodell letztlich favorisiert werden soll. Dass dabei immer auch die Gesamtsituation - dazu habe ich von Ihnen kein Wort gehört - des Versicherungsmarktes im Wettbewerb einbezogen werden muss, versteht sich doch von selbst.
Nun zu dem Antrag der FDP vom 25. Mai dieses Jahres, der - wohlgemerkt - eine Woche nach der Zuleitung des Berichtes der Landesregierung zur Zukunft der Provinzial verfasst wurde.
Ich frage deshalb die Landesregierung, und zwar im Wissen um die vorangegangene Beantwortung aller Fragen, die in dem Antrag der FDP stehen: Herr Minister, können Sie den FDP-Mitgliedern noch einmal schriftlich mitteilen, auf welcher Rechtsgrundlage die Landesregierung den SGV hätte zwingen können, bereits vor der konkreten Absicht einer Veräußerung ein Wertgutachten erstellen zu lassen? Können Sie den Kollegen von der FDP und vielleicht auch Frau Schmitz-Hübsch mitteilen, seit wann und wie oft Sie gesagt haben, dass die Sicherung von Arbeitsplätzen bei der Provinzial in Schleswig-Holstein erste Priorität hat? Können Sie den Kollegen vielleicht auch noch mitteilen, wie oft Sie uns im Finanzausschuss und auch im Plenum gesagt haben, dass der SGV die
Landesregierung regelmäßig über den Sachstand informiert, und was die erreichte Verständigung von SGV und Landesregierung - ich verweise auf Umdruck 15/2870 vom 27. Dezember 2002 - beinhaltet?
Ich komme zum Schluss. - Ich möchte die Opposition dabei insbesondere auf die Nummern 2 und 3 verweisen. Ein Wertgutachten kann doch sinnvollerweise erst dann gefordert werden, wenn die Möglichkeit der Entstehung eines Übererlöses gegeben ist, das heißt also bei Veräußerung der Aktien an Dritte. Dieser Zeitpunkt scheint nun erreicht zu sein.
- Herr Kayenburg, Sie sind doch gerade erst hereingekommen.
Die Vereinbarungen scheinen, wie in der Presse gestern nachzulesen war, kurz vor dem Abschluss zu stehen. Jetzt kann das Wertgutachten in Auftrag gegeben werden
- quaken Sie nicht herum -,
welches je zur Hälfte vom Land und dem SGV finanziert werden muss.
Ich formuliere den letzten Satz. - Ich bin ja gern bereit, mit allen Kollegen dieses Thema zum x-ten Mal im Ausschuss aufzugreifen. Lassen Sie doch aber erst einmal Fakten vorhanden sein, bevor wir immer nur spekulativ in irgendwelche Trickkisten greifen.
Diese Form der Begleitung ist der Zukunft der Provinzial-Versicherungsgruppe eher abträglich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Landesbank hat der Finanzausschuss in den letzten Jahren unter anderem auch über eine mögliche Privatisierung von NordwestLotto diskutiert. Das Ergebnis dieser Diskussion ist der Beschluss des Landtages im Haushaltsgesetz 2004/05, Anteile an NordwestLotto zu veräußern.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion ist ein wichtiger Aspekt Voraussetzung für diesen Beschluss gewesen: Im Interesse des Landes sollte die Veranstaltung von Glücksspielen beziehungsweise Lotterien und Wetten zumindest mittelbar in öffentlicher Hand belassen werden. Außerdem sollte der Einfluss des Landes in den entsprechend zu bildenden Gremien gewahrt bleiben.
Mit dem Antrag der Landesregierung, Drucksache 15/3439, sind diese Voraussetzungen gegeben.
Dass die Investitionsbank Rechtsnachfolgerin des NordwestLotto Schleswig-Holstein sein soll, begrüßt meine Fraktion. Dass die künftigen Konzessionsabgaben und die Lotteriesteuer an das Land abzuführen sind, versteht sich von selbst, ebenso dass die Höhe der Konzessionsabgabe einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten muss. Die SPD-Fraktion bittet jedoch die Landesregierung, vor dem Erlass einer Landesverordnung diesen Entwurf dem Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben und auch das Gutachten, mit dem die Unternehmensbewertung des Landesbetriebes NDL erfolgte, zuzuleiten.
Zu dem Antrag der FDP nur Folgendes: Für meine Fraktion stelle ich den Antrag, auch die Drucksache 15/3467 an den Finanzausschuss zu überweisen. Dass der Landesrechnungshof prüfen kann, wann, was und wo er will, ist völlig klar. Ich hoffe nur, Herr Landesrechnungshofpräsident, dass Ihre Prüfung, wenn sie denn erfolgt, zeitnah durchgeführt wird und dass sich der Finanzausschuss möglichst schnell mit dem Ergebnis beschäftigen kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von der CDU und auch von der FDP, Sie sollten hier den Ball wirklich ein bisschen flach halten.
- Herr Kayenburg, ich würde an Ihrer Stelle ein bisschen vorsichtig sein
mit Ihren Äußerungen, die Sie hier heute gemacht haben. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass der Präsident, von dem Sie gesagt haben, dass man ihm hier ganz offensichtlich an die Wäsche wolle, von dieser Landesregierung, und zwar ausschließlich von der SPD, vorgeschlagen worden ist als Landesrechnungshofpräsident. Es war die SPD-Fraktion, die das damals getan hat. Tun Sie nicht so, als ob wir traurig darüber gewesen wären. Im Gegenteil, nehmen Sie doch einfach zur Kenntnis, dass der Landesrechnungshofpräsident wie der gesamte Landesrechnungshof Partner des schleswig-holsteinischen Parlaments ist.
- Lesen Sie doch bitte alle Voten des Finanzausschusses beziehungsweise des Parlamentes nach, die hier immer einstimmig gefasst worden sind. Man kann sagen, zu 99 % sind alle Voten einstimmig gefasst worden, und zu 99 % sind die Einlassungen, die der Landesrechnungshof in kritischen Punkten gemacht hat, vom Finanzausschuss und vom Plenum gemeinsam beschlossen und auch akzeptiert worden.
Ich bin der Frau Kollegin Spoorendonk sehr dankbar, dass sie den Ablauf klar gestellt hat, dass es nicht darum geht, hier eine Person in Misskredit zu brin
gen, sondern dass es in der Tat darum geht, eine ganz offensichtliche Gesetzeslücke zu schließen, um zu vermeiden, dass für die Zukunft solche Diskussionen hier geführt werden müssen.
- Herr Kayenburg, das Landesrechnungshofgesetz in seiner Änderung habe ich damals im Wesentlichen für meine Fraktion eingebracht, erzählen Sie hier also nicht so einen Schwachsinn.
Herzlichen Dank Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man dem Redebeitrag des Kollegen Wiegard zugehört hat, dann kann man nur sagen, er hatte zwar keine Zähne im Maul, aber er wollte auf jeden Fall versuchen, „La Paloma“ zu pfeifen.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Das ist ein ungerechtfertigter Redebeitrag, der sich nicht ein einziges Mal mit eigenständigen Vorschlägen, wie man die Alternative haben will, befasst.
- Ja, darauf komme ich. Das ist schon bemerkenswert. Ich möchte mich jetzt ausschließlich sachlich mit dem eigentlichen Thema der Strukturreform der Finanzämter beschäftigen. Wir hatten bereits am 27. November vergangenen Jahres durch den Herrn Minister im Finanzausschuss zur Situation der Verwaltungsstrukturreform - insbesondere zur Reform zur Struktur der Finanzämter - einen mündlichen Bericht bekommen, den wir als Finanzausschuss noch einmal in schriftlicher Form erbeten hatten. Darüber hinaus hatte ich erbeten, dass wir zeitgleich eine schriftliche Beantwortung der Fragen erhalten, die der örtliche Personalrat des Finanzamts Eutin an den Finanzminister gestellt hatte.
Mit dem Umdruck 15/4016 ist dieser Bitte per 3. Dezember 2003 nachgekommen worden und dieser Bericht enthält bereits sowohl die Entscheidungskriterien als auch die Grundsätze zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Synergieeffekte, finanzielle Auswirkungen bei Zusammenlegung, die Begründung der Maß
nahmen im Einzelnen sowie die Beantwortung der Fragen des Eutiner Personalrats. Also hätte man davon ausgehen können, dass es zunächst einmal alles in allem ein sehr konkreter Informationsbericht ist.
Nun kann ich sehr wohl die Enttäuschung einiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstehen, dass nun ausgerechnet ihr Finanzamt im Gegensatz zu Husum und Schleswig in andere Finanzämter übergeleitet werden soll. Aber man muss zur Kenntnis nehmen, dass eine Fortsetzung des Betriebes dieser Ämter in unmittelbarer Nachbarschaft zum nächsten Finanzamt dem Ziel einer landesweit gleichmäßigen Verteilung der Standorte entgegenstünde.
Gleichwohl kommt hinzu, dass sich aus der Unterlage, die uns bereits im Dezember zugegangen ist, für die Beschäftigten, insbesondere für die Teilzeitbeschäftigten die Möglichkeit einer sozial verträglichen Lösung ergibt.
Wir waren uns im Finanzausschuss eigentlich auch darüber einig, dass der Umdruck 15/4016 im Januar noch einmal im Finanzausschuss aufgerufen werden sollte, um die Nachfragen beantwortet zu bekommen, da es zwischenzeitlich auch Schreiben diverser Art von Betroffenen vor Ort gegeben hat
Ich muss jetzt allerdings sagen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition: Wir alle haben doch für unsere Fraktionen formuliert, dass es bei der Verwaltungsstrukturreform keine Tabus geben darf
und dass alles auf den Prüfstand kommen muss.
Deshalb habe ich eine Frage insbesondere aufgrund des Redebeitrages von Kollege Wiegard: Könnte es vielleicht sein, dass Sie wieder einmal einen verbal geäußerten Anspruch geäußert haben, sich dann aber in die Büsche schlagen, wenn dieser umgesetzt werden soll?
Das würde mich - offen gestanden - persönlich sehr enttäuschen.
Im Laufe der letzten Wochen haben wir alle zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Aufgabe bestimmter Standorte in die Kritik geraten ist. Ja, das ist so. Das reicht bis hin zu Unterstellungen gegenüber dem Finanzminister. Wir sollten hier zumindest als Kolle
gen im Parlament dazu beitragen, den Ball flach zu halten, und uns gerade bei Strukturreformen, die beileibe nicht einfach sind, ausschließlich an Fakten halten.
Der Heider Bürgermeister fährt schwere Geschütze gegen den Minister auf und unterstellt ihm ausschließlich persönliche Gründe für die Entscheidung, Meldorf als Standort zu stärken. Er spricht in diesem Zusammenhang von der Arroganz der Macht. Ich halte das wirklich für einen unglaublichen Vorgang.
Der Personalrates des Finanzamtes Eutin sagt in seinem Schreiben dem Minister ein unseriöses Zahlenwerk nach und stellt ein anderes Ergebnis seiner Wirtschaftlichkeitsberechnung an. Ich finde, Herr Minister, dass wir dieses Zahlenwerk mit unseren Unterlagen im Finanzausschuss gegenchecken sollten und dass wir prüfen sollten, wie diese unterschiedliche Kostenberechnungsgrundlage zustande kommt.
Wiederum andere argumentieren mit den Worten „nicht bürgerfreundlich“.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns im Finanzausschuss über die unterschiedlichen Berechnungen ein Bild machen und unsere Empfehlung dann formulieren und dazu gehört dann auch Ihre, Herr Kollege Steincke, sehr umfangreiche Vorlage mit den alternativen Vorschlägen, die Sie für Heide beziehungsweise Meldorf gemacht haben.
Aber jeder von uns, der glaubt, er müsse sich aus welchen Gründen auch immer vor einer Entscheidung drücken, muss erklären, wie er denn Strukturen überhaupt verändern und modernisieren will, wenn er dann noch sagt, es dürfe keine Tabus geben.
Es ist mir unverständlich, dass man genau in dem Moment, in dem gehandelt werden soll, genau das Gegenteil von dem tut, was man vorher gesagt hat. Ich habe es schon einmal hier gesagt: Man kann hier nicht die frei Liebe predigen, gleichzeitig aber sagen: Das darf aber nicht für meine Familie gelten.
Für unsere Fraktion ist es auf jeden Fall selbstverständlich, dass die unterschiedlichen Kostenberechnungen bei er Entscheidung einzubeziehen sind. Aber ich betone auch, dass wir im Rahmen der Fortentwicklung der Verwaltungsstrukturreform nach Auflösung der OFD auch die Reform der Struktur der
Finanzämter ausdrücklich begrüßen, um die Steuerverwaltung zu optimieren; das haben wir in unserem Antrag formuliert.
Zu dem Antrag der CDU möchte ich gerne Folgendes sagen; er ist uns ja erst nach der Mittagspause zugeleitet worden: Sie schreiben in Ziffer 1 Ihres Antrages, die kostenwirksamen Maßnahmen der derzeit vorgesehenen Strukturreform der Finanzämter in Schleswig-Holstein sollten ausgesetzt werden und insbesondere sollten keine neuen Standortbindungen eingegangen werden.
Herrgott sakra! Wollen Sie denn immer nur alles aussitzen und abwarten? - Beim Ministergesetz wollten Sie abwarten, bis der Bund irgendwelche Entscheidungen getroffen hat. Dann hat es Ihnen zu lange gedauert und Sie haben gesagt, der Minister habe nicht agiert und nicht früh genug gearbeitet.
Diesen Punkt werden wir auf keinen Fall mittragen. Daher bitte ich, dass wir über diese Ziffer 1 hier abstimmen.
Bezüglich Ziffer 2 rennen Sie bei uns offene Scheunentore ein, weil dieses Anliegen - diese personelle Verstärkung - auch von uns im Finanzausschuss immer so formuliert worden ist.
Da sind wir uns einig. Da sagen wir: Da muss mehr getan werden. - Dem stimmen wir zu.
Nun kommen wir zu Ziffer 3. Da formulieren Sie, dass man nach Abschluss einer erfolgreichen Umsetzung eine künftige Steuerverwaltung mit weniger Personal und weniger Standorten haben werde. - Wat nu? Das ist jetzt etwas schwierig zu verstehen. Denn im Absatz davor wollen Sie das Personal verstärken. Dann wollen Sie es aber mit weniger Personal machen.
Okay, ich schlage ich Ihnen jetzt Folgendes vor: Den dritten Absatz überweisen wir in den Finanzausschuss. Dem zweiten Absatz stimmen wir jetzt zu und den ersten Absatz lehnen wir ab.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas sagen: Haben Sie doch mit uns allen den Mut, Entscheidungen mitzutragen - Strukturreformen sind immer schwierig und immer sind Menschen davon betroffen; das weiß ich auch -, bei denen es darum geht, zur Verschlankung beziehungsweise zur Strukturveränderung im öffentlichen Sektor beizutragen. Lassen sie uns gemeinsam im Ausschuss dieses sehr genau dis
kutieren und uns dann unsere Entscheidung der Landesregierung klarmachen.