Der SSW hatte sich schon in der ersten Lesung dafür eingesetzt, dass auch die freien Wohlfahrtsverbände aus der Lotterie Zuschüsse erhalten. Denn gerade diese soziale Arbeit ist enorm wichtig für unsere Gesellschaft und braucht genauso wie die Sportförderung eine langfristige Planungssicherheit. Im Haushalt 2004/2005 stehen zwar jeweils 2,1 Millionen € für die Wohlfahrtsverbände zur Verfügung, aber wir sind darüber besorgt, was angesichts der schlechten Haushaltslage nach 2005 in diesem Bereich passieren wird. Auch die freien Wohlfahrtsverbände benötigen Planungssicherheit.
Wenn jetzt nach der Ausschussberatung im Gesetz stehen wird, dass die verbleibenden Beträge für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung einzusetzen sind, ist das aus Sicht des SSW leider nicht ausreichend. Die bisherige Förderpraxis spricht dafür, die Wohlfahrtsverbände zu benennen. Deshalb legen wir Wert darauf, dass eine vorrangige Begünstigung der Wohlfahrtsverbände auch im Gesetzentwurf enthalten ist. Ich weise darauf hin, dass wir dem Landtag damit natürlich kein Budgetrecht oder Ähnliches entziehen, weil wir keinen Festbetrag nennen.
- Nein, das tun wir nicht. Sie verstehen leider nicht, was das Wort „vorrangig“ bedeutet. Wir haben deshalb einen eigenen Änderungsantrag eingebracht, in dem die freien Wohlfahrtsverbände explizit erwähnt werden. Wir bitten dringend um Ihre Zustimmung.
Ich habe - das möchte ich nicht bestreiten - aus den Reden meiner Vorredner verstanden, dass alle mit diesem Gesetz gerungen haben, gerade was die Verwendung gegenüber den Wohlfahrtsverbänden angeht. Wir halten es in diesem Fall für wichtig, sie wirklich auch laut zu benennen. Sie nehmen inzwischen viele gesellschaftliche Aufgaben wahr, die wir aus anderen Gründen nicht mehr anderen sozusagen übergeben können.
(Beifall der Abgeordneten Anke Spooren- donk [SSW] - Günter Neugebauer [SPD]: Das bestreitet niemand!)
Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Wolfgang Baasch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Nichtaufnahme der Wohlfahrtsverbände ins Lotterie
gesetz ist bedauerlich. Die Wohlfahrtsverbände leisten viele wichtige Dienste für unsere Gesellschaft. Gelebte und gestaltete Solidarität ist notwendig und wird von den Wohlfahrtsverbänden im Rahmen einer aktiven Bürgergesellschaft mitgestaltet und verantwortet.
Ich persönlich finde es enttäuschend, dass es nicht gelungen ist, die Wohlfahrtsverbände genauso ins Gesetz aufzunehmen, wie es beim Sport oder bei anderen vollzogen worden ist.
Aber - auch das ist wichtig - die Zusage dieser Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen, die Landesmittel, die in Einzelplan 10 gesichert sind, für die Wohlfahrtsverbände in voller Höhe zu erhalten, steht. Ich glaube, wir werden auch durch die Realität, dass diese Mittel für die Wohlfahrtsverbände vorgehalten werden, bestätigt.
Auch für die Zukunft muss gesichert sein, dass wir die Arbeit der Wohlfahrtsverbände im Haushalt entsprechend würdigen und anerkennen und dort mit entsprechenden Finanzmitteln auch aus den Lotterieeinnahmen ausstatten.
Insofern ist es richtig, wenn wir sagen: Die Förderung ist auch daraus für die Zukunft gesichert und auch in Zukunft wird die Arbeit der Wohlfahrtsverbände mit diesen Lotteriemitteln rechnen können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und Sportwetten dient der Schaffung einer speziellen gesetzlichen Grundlage für die Veranstaltung der von NortwestLotto für das Land durchgeführten staatlichen Lotterien und Sportwetten. Außerdem wird der beabsichtigte Verkauf von NordwestLotto an die Investitionsbank ermöglicht. Es ist vorgesehen, dass die künftige Betreibergesellschaft für die bisher vom Land selbst veranstalteten Lotterien und Sportwetten Konzessionen erhält und den erwirtschafteten Überschuss größ
Mit dem Gesetz geht das Land Schleswig-Holstein - das scheint mir der wichtigste Punkt zu sein - aber auch neue Wege der Sportförderung. Zum ersten Mal wird in einem Gesetz festgelegt, wie viel Geld das Land für den Sport zur Verfügung stellt. Anstelle einer jährlich wieder kehrenden Neufestsetzung der Höhe der Sportförderung durch die Haushaltsberatung im Landtag wird ein Prozentsatz für die Sportförderung festgeschrieben. Damit wird die besondere gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports gewürdigt, der nicht nur ein wesentlicher Faktor der Freizeitgestaltung der Menschen im Lande ist, sondern auch durch soziale und gesundheitliche Prävention und Rehabilitation wichtige Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge wahrnimmt. Ich bin Frau Kähler dankbar, dass sie das in ihrem Redebeitrag in besonderem Maße gewürdigt hat.
Die Landesförderung erfolgt im Wesentlichen über den Landessportverband Schleswig-Holstein, der über die Verwendung der Mittel für seine Verbandsarbeit, seine Einrichtungen, die Sportvereine, Kreissportverbände und Sportfachverbände selbst entscheidet. Der Anteil der Landesförderung am jährlichen Etat des Landessportverbandes beträgt rund 50 % und ist dementsprechend von substanzieller Bedeutung für dessen Arbeitsfähigkeit. Das Gesetz eröffnet längerfristig eine rechtsverbindliche Förderungsperspektive und schafft endlich Planungssicherheit.
Durch die Festsetzung eines Mindestbetrages in Höhe von 6,3 Millionen € wird auch in Zeiten knapper Haushaltsmittel Sportförderung möglich gemacht. Gleichzeitig bietet der Prozentsatz die Chance, dass der Sport von einer Steigerung der Einnahmen aus Lotterien und Sportwetten profitiert; ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Aber darüber hinaus - und das fordert der CDUAntrag - kann auch ein Minister, der für den Sport zuständig ist - selbst wenn er es aus tiefsten Herzen wollte -, nicht gehen, weil er natürlich eine Verantwortung für die gesamten Probleme des Landes trägt und die Haushaltslage ist hier zutreffend beschrieben worden.
Außer für den Sport, meine Damen und Herren, sind für die Verbraucherinsolvenzberatung, für die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs und für die Stiftung Naturschutz feste Anteile im Aufkommen aus den Konzessionsabgaben vorgesehen. Die Erträge
aus den Lotterien „BINGO“ und „Glücksspirale“ sollen weiterhin für die bisher schon festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwendet werden.
Durch die von den Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte Ergänzung des § 8 Abs. 3 wird sichergestellt, dass auch die verbleibenden Mittel aus den in öffentlicher Trägerschaft veranstalteten Lotterien und Sportwetten wie bereits nach geltendem Recht ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung einzusetzen sind.
Was die von der CDU vorgeschlagene Streichung - und die FDP wollte dies mittragen, sofern ich Herrn Dr. Garg richtig verstanden habe - der weiteren in § 8 Abs. 3 genannten Förderzwecke wie Verbraucherinsolvenzberatung und Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs angeht, so gebe ich wirklich zu bedenken, meine Damen und Herren von CDU und FDP, dass es sich bei Lotterien und Sportwetten um Arten des Glücksspiels handelt. Von daher ist es aus meiner Sicht sachgerecht, für die Bekämpfung der Spielsucht und ihrer Folgen feste Förderanteile vorzusehen und ich empfehle daher auch aus persönlicher Überzeugung die Ablehnung des Änderungsantrags der CDU.
Zum Antrag des SSW, Frau Hinrichsen, ist meiner Meinung nach alles gesagt. Ich kann mich insofern dem anschließen, was Frau Heinold gesagt hat.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Frau Abgeordneter Silke Hinrichsen das Wort.
Ich habe eben leider vergessen, etwas zu unserem Abstimmungsverhalten zu sagen. - Ich gehe davon aus, dass unser Antrag als weitergehender Antrag aufgefasst wird, sodass über diesen zunächst abgestimmt wird.
Ferner möchte ich ausdrücklich sagen, dass wir uns trotz allem in dieser Debatte nicht enthalten werden, weil wir dieses Thema für so wichtig halten, dass wir insgesamt Stellung beziehen. Wir werden an der Abstimmung teilnehmen und uns nicht enthalten.
Zum Abstimmungsverfahren: Sie haben vorhin den Bericht und die Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses gehört. Hierzu liegen Änderungsanträge vor. Änderungsanträge sind weitergehende Anträge, weswegen wir zunächst über diese abstimmen werden. Danach werden wir über den Bericht und die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Fassung des Änderungsantrages abstimmen, sofern ein Änderungsantrag die Mehrheit findet.
Ich rufe somit die Änderungsanträge auf, und zwar zunächst den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3673 (neu). Wer diesem Änderungsantrag der CDU seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3673 (neu), mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt worden.
Ich rufe jetzt den Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/3676, auf.
Unser Antrag enthält nur einen Zusatz. Insofern ist er ein weitergehender Antrag. Wir haben nur den Zusatz „vorrangig die freien Wohlfahrtsverbände“ aufgenommen. - Deshalb war ich gerade noch einmal ans Rednerpult getreten.
Dann rufe ich zunächst den Antrag vom SSW, Drucksache 15/3678, auf. Wer dem zustimmen will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist das mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen des SSW abgelehnt.
Ich rufe jetzt den Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/3676, auf. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
- Frau Hinrichsen hat dafür gestimmt. Haben Sie sich enthalten, Frau Spoorendonk, oder gilt die Zustimmung auch für Sie?