Protocol of the Session on January 26, 2005

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haupt keine Frage. Da bedarf es dieser für mich in ihrer Logik nicht voll zu durchblickenden Formulierung der Regierungsfraktionen nicht. Mir scheint, dass Sie Ihrem grünen Koalitionspartner hier so viel Sand in die Augen gestreut haben, dass er jetzt wirklich glaubt, dies sei ein Grundmandat. Wir meinen, dass die jetzige Regelung ausreichend ist. Die Probleme, die das Urteil hervorgerufen hat, werden jedenfalls dadurch nicht gelöst, Herr Kollege Puls.

(Unruhe)

Das ist Ihrerseits ein geschickter Schachzug. Hin und wieder finde ich es gut, wie Sie mit den Grünen umgehen. Es ändert aber nichts, es löst das Grundsatzproblem nicht. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion der FDP erteile ich Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie schon erwähnt, beraten wir heute zwei Komplexe mit kommunaler Bedeutung. Erstens beraten wir über die Einführung einer Option für die Ämter, sich quasi einen eigenen Bürgermeister zu geben, und zweitens über die Frage, ob und wie künftig die Teilnahmerechte von Fraktionen und Mandatsträgern in kommunalen Vertretungen geregelt werden sollen.

Ich komme zum ersten Punkt, der Möglichkeit, eine Amtsbürgermeisterin oder einen Amtsbürgermeister zu bestellen. Wir werden dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen.

Zwar haben die rot-grünen Fraktionen ihren Ursprungsentwurf in vielen entscheidenden Punkten noch überarbeitet und dabei einige Schwachpunkte herausgenommen, aber insgesamt ist uns der Entwurf nicht konsequent genug. Der Ursprungsentwurf von SPD und Grünen zur Einrichtung der Position eines Amtsbürgermeisters sah vor, dass für Ämter ab einer Größe von 8.000 Einwohnern die Möglichkeit bestehen sollte, eine Amtsbürgermeisterin oder einen Amtsbürgermeister zu wählen. Ab einer Einwohnerstärke von 15.000 sollte diese Stelle hingegen zwingend vorgeschrieben werden. Diesen Zwang haben wir seinerzeit bei der ersten Lesung abgelehnt. Darauf haben die rot-grünen Fraktionen nun auch verzichtet und es bei der Möglichkeit belassen, ab 8.000 Einwohnern auf freiwilliger Basis die Stelle für eine

(Günther Hildebrand)

Amtsbürgermeisterin oder einen Amtsbürgermeister - nun allerdings mit der Bezeichnung Amtsdirektorin oder Amtsdirektor - zu schaffen.

Wir begrüßen die Wahlfreiheit für die entsprechenden Ämter, sich wie bisher zwischen dem Amtsvorsteher mit leitenden Verwaltungsbeamten und dem Amtsdirektor entscheiden zu können. Auf dem Ostufer der Kieler Förde besteht beispielsweise offensichtlich der Bedarf, verbunden mit dem ausdrücklichen Wunsch, einen eigenen Amtsdirektor wählen zu wollen. Das respektieren wir.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubi- cki [FDP])

Das künftige Wahlverfahren der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors findet aber nicht unsere Zustimmung. Kollege Schlie hat eben schon auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen. Die im Gesetz vorgeschlagene Regelung sieht vor, die neue Verwaltungsspitze der Ämter durch eine neue Amtsversammlung wählen zu lassen. Die Amtsversammlung besteht dabei aus sämtlichen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern der amtsangehörigen Gemeinden. Das ist eine Zwitterlösung zwischen dem bisherigen Amtsausschuss, den wir auch weiterhin haben werden, und der Direktwahl, die uns nicht zufrieden stellt.

Nun muss man dazu wissen, dass künftig zu wählende Amtsdirektorinnen oder Amtsdirektoren Kompetenzen erhalten, die denen hauptamtlicher Bürgermeisterinnen oder hauptamtlicher Bürgermeister entsprechen. Die aber werden direkt gewählt. Für die Amtsdirektorin ist dies nicht vorgesehen.

Wir, die wir als FDP sogar für die Direktwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister eintreten, werden nicht die Schaffung einer dem hauptamtlichen Bürgermeister entsprechenden Stelle mittragen, ohne dass eine vergleichbare demokratische Legitimation gegeben ist.

Apropos demokratische Legitimation: Anscheinend haben SPD und Grüne gesehen, dass es Probleme geben könnte, wenn lediglich der Amtsausschuss den neuen Amtsbürgermeister wählt. Deshalb haben sie die Lösung mit der Amtsversammlung geschaffen. Dies ist aber die schlechteste und inkonsequenteste aller Möglichkeiten. Das haben insbesondere die vielfältigen Stellungnahmen der verschiedenen Verbände gezeigt. Grundsätzlich besteht die Problematik: Wenn der Amtsdirektor direkt gewählt wird, dann wird das bei den Gemeinden entsprechend Kompetenzen schmälern, weil ein direkt gewählter Amtsdirektor auch gewisse zusätzliche Kompetenzen für sich in Anspruch nehmen wird.

Aus diesem Grund können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden uns der Stimme enthalten.

Meine Damen und Herren, ich komme zum zweiten Komplex der heutigen Debatte, zu der Frage der künftigen Mitwirkungsmöglichkeiten der Fraktionen und Mandatsträger in den Vertretungen und den Ausschüssen. Wir sind als SPD-Fraktion im Juni dieses Jahres in dieser Frage aktiv geworden und haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Besetzung der Ausschüsse in den kommunalen Vertretungen nach dem Zählverfahren Hare/Niemeyer vorsieht und jeder Partei ein Grundmandat in den Ausschüssen mit Stimmrecht einräumt. Damit werden die Interessen aller Wählerinnen und Wähler auch in der Ausschussarbeit vertreten und nicht nur diejenigen entsprechend großer Fraktionen.

In der Geschäftsordnung unseres Landtags ist das Grundmandat im Übrigen in § 13 Abs. 3 abgesichert. Sie können es dort einmal nachlesen. Da steht eindeutig, dass jede Fraktion einen Sitz in den Ausschüssen unseres Landtags erhält. Warum soll das, was im Landtag gilt, nicht gleichzeitig auch in den Kommunen möglich sein.

Dabei käme das so genannte Grundmandat in den meisten Fällen sowieso nicht zum Tragen, da allein die Ausschussbesetzung nach Hare/Niemeyer den meisten Fraktionen und auch Einzelkämpfern einen Ausschusssitz zuteilen würde. Dies wollen SPD und Grüne offensichtlich nicht, obwohl Hare/Niemeyer im Gegensatz zu dem jetzigen Verfahren d’Hondt das mathematisch korrekte Zählverfahren ist. Hare/Niemeyer bevorzugt nicht die kleinen Fraktionen, sondern führt zu einer Gleichbehandlung, während das Zählverfahren d’Hondt kleinere Fraktionen eindeutig benachteiligt.

Was hier von SPD und Grünen als großer Durchbruch dargestellt wird, ist nichts anderes als die Verhinderung der gleichberechtigten Teilnahme aller Mandatsträger an der kommunalen Ausschussarbeit. Es ist zwar ein Fortschritt, dass jede Fraktion zumindest ein beratendes Grundmandat in jedem Ausschuss erhalten soll und auch Einzelkämpfer in den Genuss eines Ausschusssitzes ihrer Wahl kommen sollen, wenn sie nicht bereits in irgendeinem anderen Ausschuss stimmberechtigtes Mitglied sind. Dennoch ist dies nicht einmal ein halber Schritt nach vorn. In kleinen Gemeinden mit bis zu 750 Einwohnern werden zum Beispiel nach dem jetzigen Gemeinde- und Kreiswahlgesetz über 11 % der Stimmen benötigt, um überhaupt einen Sitz in der Gemeindevertretung zu erhalten. Fraktionsstatus erlangt man aber erst, wenn man ein Wahlergebnis von 15 % und mehr erhält.

(Günther Hildebrand)

Andernfalls sind die Wähler in der entsprechenden Ausschussarbeit nicht mehr repräsentiert. Das kann doch nicht sein. Ich mag eigentlich auch nicht glauben, dass das der Wille dieses Hauses ist.

Dazu passt auch der nächste Punkt. Mitglieder und stellvertretende Mitglieder eines Ausschusses haben bisher in jedem anderen Ausschuss Rede- und Antragsrecht. Das ist insbesondere für kleinere Parteien und Wählergruppen im geltenden Recht eine gute und sinnvolle Lösung. Wir haben sie erst in dieser Legislaturperiode geschaffen. Hat nämlich ein Einzelkämpfer durch Verhandlungen erreicht, dass auf seinem Ticket ein oder mehrere stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt werden, dann ist er nicht mehr gezwungen, durch jeden Ausschuss zu tingeln und an jeder Ausschussberatung teilzunehmen, sondern kann die Stellvertreter in die Ausschüsse schicken. Die können dann Anträge stellen und in dem jeweiligen Ausschuss begründen. Nach dem Gesetzentwurf wäre dies aber nicht mehr möglich. Nach unserem Gesetzentwurf wäre die Abschaffung dieser Regelung in der Tat überlegenswert, weil bei uns das Grundmandat für Einzelkämpfer eine Vertretung auch durch bürgerliche Mitglieder in jedem Ausschuss sicherstellt.

Nach dem Vorschlag von Rot-Grün wird die Beteiligung in jedem Ausschuss, wenn auch nur beratend und nur für Fraktionen - es sind mindestens zwei Gemeindevertreter -, sichergestellt. Das greift zu kurz. Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir jetzt als Änderungsantrag eingebracht haben, liegt dem Parlament eine deutlich bessere Alternative vor.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden KarlMartin Hentschel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich auf die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe zur Kommunalverfassung geeinigt. Aus der Sicht der SPD ging es darum, einem Wunsch der Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen entgegenzukommen, die ein gemeinsames Amt bilden wollen. In Zukunft können diese Gemeinden einen hauptamtlichen Amtsdirektor wählen, wenn sie es wollen.

Wir haben im Gegenzug verhandelt, dass in den Amtsausschüssen in Zukunft auch die Mitarbeit der kleinen Fraktionen, die nach d’Hondt nicht im Ausschuss vertreten sind, gewährleistet ist. Diese erhalten in Zukunft ein stimmloses Grundmandat in den Amtsausschüssen.

Damit haben wir einen ersten Schritt getan. Aber das ist noch keine Lösung für die bisherigen undemokratischen Strukturen in den Ämtern. Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung, die Ämter in Amtsgemeinden mit einer direkt gewählten Gemeindevertretung und einem direkt gewählten Bürgermeister umzuwandeln. Wir werden dieses Thema nach dem 20. Februar erneut auf die Tagesordnung bringen.

Zu beachten ist, dass die Auffassungen der Opposition an dieser Stelle diametral auseinander gehen. Während die CDU möchte, dass alles so bleibt, wie es ist, und jeden konkreten Schritt in Richtung einer Veränderung bisher abgelehnt hat,

(Widerspruch bei der CDU)

hat die FDP wie wir gefordert, Schritte nach vorn zu tun. Dies begrüße ich. Ich begrüße auch, dass die FDP an dieser Stelle sagt: Okay, dann enthalten wir uns in dieser Frage.

Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Haltung anders, als vorhin dargestellt worden ist, in Heikendorf keineswegs einheitlich ist. Einheitlich ist die Meinung, dass sich die Gemeinden am Kieler Ostufer zusammenschließen werden. Nicht einheitlich ist die Meinung, welches Modell dabei angestrebt wird. Das Modell, das die SPD vorgeschlagen hat, ist zwar das Mehrheitsmodell, das auch von der SPD in Heikendorf und dem dortigen Bürgermeister vertreten wird, aber es ist nicht das Modell aller Gemeindevertreter von Heikendorf. Ich weise darauf hin, dass die Wählergemeinschaft angekündigt hat, ein Bürgerbegehren zu dem Thema zu starten. Wir sind in diesem Punkt noch lange nicht am Ende der Diskussion. Daher ist es gut, dass wir nach dem 20. Februar die Möglichkeit haben, in den Koalitionsverhandlungen über diese Fragen noch einmal gründlich zu reden.

Der zweite Gesetzentwurf befasst sich mit der Besetzung der Ausschüsse in den Gemeinden und Kreisen. Hier wurden auf Wunsch der Grünen ebenfalls einige Änderungen vorgenommen. Hätten wir allein bestimmen können, dann hätten wir mit Sicherheit das d’Hondt-Verfahren, das die großen Parteien bevorteilt und die kleinen benachteiligt, durch das gerechte Saint-Lague-Verfahren ersetzt. Das ist das Verfahren, das im Deutschen Bundestag angewandt wird; das sage ich zur Information derjenigen, die das noch nicht wissen. Es hat das Hare/Niemeyer

(Karl-Martin Hentschel)

Verfahren ersetzt. Einige scheinen sich in diesen Dingen noch nicht auszukennen. Die sollten sich deswegen informieren, bevor sie grinsen.

Das Saint-Lague-Verfahren und ein Grundmandat in den Ausschüssen einzuführen, dazu war unser Koalitionspartner nicht zu bewegen. Aber immerhin bekommen jetzt Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, ein stimmloses Grundmandat und haben die Möglichkeit, regelmäßig mitzuarbeiten. Sie bekommen alle Ausschussunterlagen und werden wie Ausschussmitglieder behandelt, was unter der bisherigen Regelung nicht der Fall war. Es gibt also einen wichtigen Fortschritt.

Außerdem können alle diese Sitze durch bürgerliche Vertreter besetzt werden, und zwar unabhängig von der Anzahl. Dadurch wird die Möglichkeit der Mitarbeiter der kleinen Fraktionen erheblich ausgeweitet. Wir schätzen, dass wir von unserer Partei in Zukunft etwa doppelt so viele Mitarbeiter in den kommunalen Ausschüssen heranziehen können. Das verbessert die Möglichkeiten der kleinen Parteien, qualifiziert mitzuarbeiten, erheblich.

Außerdem können fraktionslose Mitglieder in einem Ausschuss ihrer Wahl mitarbeiten und sich einen Vertreter bestellen. Auch das ist neu und ein Fortschritt. Dadurch erhalten auch fraktionslose Mitglieder, also Einzelmitglieder die Möglichkeit zur Mitarbeit. Herr Hildebrand hat davon gesprochen, dass gerade kleine Parteien in kleinen Gemeinden durch Einzelmitglieder vertreten sind. So kommt es also zu besseren Möglichkeiten der Mitarbeit.

Meine Damen und Herren, ich möchte zuletzt auf einen Punkt hinweisen, der nicht in den Gesetzentwürfen steht, aber eine erhebliche Bedeutung hat und in der letzten Zeit ziemlich viel Unruhe verursacht hat. Es geht um das Bundesverwaltungsgerichtsurteil, wonach Zählgemeinschaften nicht mehr zulässig sind. Dadurch entstanden erhebliche Unsicherheiten bei der Benennung von Ausschussmitgliedern und auch bei der Anwendung der Verfahren. Der Innenminister hat da Gemeinden teilweise ermahnt.

Die beiden Regierungsfraktionen haben sich jetzt auf eine Interpretation des bestehenden Gesetzes geeinigt. Die beinhaltet, dass Zählgemeinschaften zwar nicht zulässig sind, dass es aber zulässig ist, Listen von anderen Fraktionen zu unterstützten und zu wählen, und dass diese Listen auch Mitglieder anderer Fraktionen enthalten können. Zu Deutsch: Wenn zum Beispiel eine Wählergemeinschaft und eine andere Partei - ich nehme einmal die FDP - gemeinsam Ausschusssitze besetzen wollen, kann es so sein, dass für zwei Ausschüsse die FDP eine Liste aufstellt und für

die beiden anderen Ausschüsse die Wählergemeinschaft eine Liste aufstellt. Beide Parteien wählen jeweils die andere Liste. Dadurch wird praktisch das erreicht, was durch die Zählgemeinschaften verboten worden ist.

(Werner Kalinka [CDU]: Das ist ja eine tolle Interpretation! - Weitere Zurufe von der CDU)

Diese Regelung wird bereits praktiziert, diese Regelung ist zulässig, sie entspricht nach unserer Auffassung der geltenden Gesetzeslage und auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und bildet damit eine klare Grundlage für die Wahl von Ausschussmitgliedern in Schleswig-Holstein in der Zukunft.

(Werner Kalinka [CDU]: Phänomenal!)

Ein letzter Punkt: Wir haben in den Ausschüssen ein Ausgleichsmandat eingeführt. Dieses Ausgleichsmandat bekommt dann eine Bedeutung, wenn eine Partei die absolute Mehrheit in den Ausschüssen bekommt, obwohl sie in der Ratsversammlung keine absolute Mehrheit hat. Beispiel: Eine Gemeindevertretung hat 21 Mitglieder. Die stärkste Fraktion, meinetwegen die CDU, stellt zehn Mitglieder in der Gemeindevertretung. Im Ausschuss hat sie aber durch das d’Hondt-Verfahren die absolute Mehrheit, was häufig vorkommt. Das bedeutet, dass es in diesem Fall im Ausschuss eine Mehrheit gibt, die es im Rat nicht gibt.

Um das zu vermeiden, bekommt in Zukunft die Partei, die nach dem d’Hondtschen Zählverfahren an der nächsten Stelle ist, ein zusätzliches Ausschussmitglied, sodass im Ausschuss zumindest eine Parität hergestellt wird und nicht die Mehrheitspartei Beschlüsse allein durchsetzen kann.

Auch das ist ein sinnvolles Verfahren, um die Arbeit in den Gemeindevertretungen demokratischer zu gestalten und die unsinnige Situation zu vermeiden, dass in Ausschüssen Beschlüsse gefasst werden, die in der Gemeindevertretung überhaupt keine Mehrheit finden.

Ich glaube, dass wir mit unseren Änderungen eine ganze Reihe von Korrekturen beschlossen haben, die der Klarstellung dienen, die aber auch die Möglichkeiten der Mitarbeit von kleinen Fraktionen erheblich verbessern.