In Bezug auf den vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich vor allem auf allgemeine Fragestellungen eingehen, die in der Diskussion zum Gesetzentwurf eine wichtige Rolle gespielt haben. Geht es nun um einen konkreten Punkt wie die Zuweisung eines Notliegeplatzes, so ist dieses ganz eng mit der Einrichtung des Havariekommandos verbunden. Das Havariekommando ist zwar nicht die allerbeste Lösung, aber immerhin ein großer Schritt voran. Es stellt im Fall eines Unglücks die so genannte komplexe Schadenslage fest. Die Verantwortung hierfür liegt alleine beim Havariekommando.
Ich sage dies deshalb, weil die Voraussetzung für die Zuweisung eines Notliegeplatzes das Vorhandensein einer solchen komplexen Schadenslage ist und weil derjenige, der diese feststellt, auch derjenige ist, der den Notliegeplatz zuweist. Das heißt, dass wir in rechtlicher Hinsicht Sicherheit bekommen, wer für diese Bereiche verantwortlich ist.
Weiter stellt der Leiter des Havariekommandos auch in alleiniger Verantwortung fest, wann die komplexe Schadenslage wieder beendet ist. Diese Regelungen finden sich zwar nicht im Gesetzentwurf, sie sind aber Grundlage für die Umsetzung des Gesetzesinhalts. Deshalb ist es zur Verdeutlichung durchaus notwendig, im Gesetzgebungsverfahren hierauf hinzuweisen.
Ein zweiter Punkt ist der der Vorfinanzierungskosten. Wenn in einem Schadensfall ein havariertes Schiff einem Notliegehafen zugewiesen wird, so hat erst einmal die jeweilige Kommune die damit verbundenen Kosten zu tragen. Das bedeutet natürlich, dass eine Kommune durchaus überfordert sein könnte, wenn sie vor diese Aufgabe gestellt wird. Der Bund hat sich hier bisher vornehm zurückgehalten. Die Landesregierung hat aber deutlich gemacht, dass keine Kommune mit diesem Problem allein gelassen werden wird, und alle im Landtag vertretenen Parteien sehen das genauso. Ich glaube, die Kommunen legen sehr viel Wert darauf, das auch noch einmal von uns allen zu hören.
Wenn also im Notfall ein Schiff einem bestimmten schleswig-holsteinischen Hafen zugewiesen wird, wird das Land mit einspringen und die Kommunen nicht allein stehen lassen. Vor dem Hintergrund, dass es oft äußerst unsicher ist, von irgendwelchen Versicherungen später Gelder zurück zu erhalten, ist das eine Zusage, die für die betroffenen Kommunen besonders wichtig ist. Aber auch grundsätzlich ist es für klamme Kommunen schwierig, mal eben große
Wie ich vorhin schon erwähnte, werden die Notliegeplätze im Schadensfall durch das Havariekommando zugewiesen. Dabei entsteht aber immer noch ein praktisches Problem. Wir haben zwar die Pflicht, Notfallpläne aufzustellen, aber es mangelt immer noch an festen internationalen Absprachen in diesem Bereich. Man kann nicht in einem deutschen Gesetz festlegen, wie die Notfallplanung im Nachbarland oder in Nachbarregionen auszusehen hat. Aber ich glaube, es ist trotzdem notwendig, dass ganz deutlich gemacht wird, dass wir anstreben, gemeinsame, verbindliche Notfallpläne für die Nord- und Ostsee zu erstellen. Ich bin mir sicher, dass unsere Nachbarn das ähnlich sehen, aber trotzdem wollte ich dieses erwähnen, weil schnelles, abgestimmtes Handeln für die Menschen an unseren Meeren und die Natur unserer Meere unabdingbar ist.
Wir können feststellen, dass im Schadensfall eine Vielzahl von rechtlichen und faktischen Unsicherheiten auf die Beteiligten einbrechen und danach ist auch noch mit langwierigen Rechtsstreitigkeiten - möglicherweise auch auf internationaler Ebene - zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass wir hier zu festen Regelungen kommen und nun wirkliche Handlungsfähigkeit schaffen. Auch, dass die Anzahl der am Entscheidungsprozess im Schadensfall Beteiligten relativ gering gehalten wurde, ist nur zu begrüßen.
Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz schaffen wir rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten und wir hoffen, dass in einer Notsituation auf Grundlage dieses Gesetzes schnell und verantwortungsvoll im Sinne der Menschen und der Natur entschieden werden kann.
(Beifall beim SSW, vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall des Abgeordneten Heinz Maurus [CDU])
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über Tagesordnungspunkt 20 ab. Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/3898. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so angenommen.
Zu Tagespunkt 48, dem Bericht der Landesregierung, wurde kein Antrag gestellt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Nachmittagssitzung und möchte Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen.
Mit dem Antrag wird ein mündlicher Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst über den Berichtsantrag abstimmen. Wer diesem Berichtsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so angenommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Umsetzung der Hartz-IV-Reform - also die Einführung der neuen Grundsicherung, die Beseitigung der Doppelstruktur und die stärkere Ausrichtung auf Vermittlung - ist im Januar besser gestartet, als es von vielen befürchtet wurde.
Das Arbeitslosengeld II - betroffen sind davon in Schleswig-Holstein über 100.000 so genannte SGBII-Bedarfsgemeinschaften - ist in nahezu allen Fällen termingerecht ausgezahlt worden. Die Arbeitsdirektion Nord und die Vertreter der Kommunen haben - wie Sie wissen - im Sozialausschuss dazu ausführlich berichtet. Wir haben dort auch Gelegenheit gehabt, uns für die insgesamt hervorragende Arbeit der betroffenen Einrichtungen herzlich zu bedanken, und ich möchte es an dieser Stelle noch einmal tun.
Sie wissen, dass dies mehr als die normale Tätigkeit war. Es ist über viele Abende hinweg und an Wochenenden heiß gearbeitet worden und - ich glau
be - das Ergebnis kann sich trotz der Kontopanne, die nicht in Schleswig-Holstein zu verantworten ist, sehen lassen.
Meine Damen und Herren, das war nur der erste Schritt. Der entscheidende zweite Schritt kommt erst noch, nämlich die Verbesserung von Vermittlung und Beratung.
Immerhin gibt es auch hier erste Erfolge. So ist der neue Betreuungsschlüssel der Fallmanager von 1:75 für die Gruppe der Jugendlichen bis 25 Jahre in allen Arbeitsagenturen und in den optierenden Kommunen in Schleswig-Holstein erreicht worden.
Ich glaube, das sollten wir in der Tat positiv würdigen. Es kommt jetzt darauf an, dass wir in den nächsten Monaten auch für die übrigen - und das ist ja die Mehrheit - den avisierten Schlüssel von 1:150 erreichen.
Wie ich höre, wird daran sehr strikt gearbeitet. In einigen Arbeitsgemeinschaften ist man diesbezüglich schon relativ weit, aber in einigen wird es noch bis Mai/Juni dauern.
Jetzt kommt es darauf an, auch bei den älteren Arbeitslosengeld-II-Empfängern nicht nur den Betreuungsschlüssel zu verbessern, sondern für alle Betroffenen Eingliederungspläne zu erarbeiten und konkrete Hilfen anzubieten; auch das haben wir im Sozialausschuss diskutiert.
Die Landesregierung, meine Damen und Herren, hat den Umsetzungsprozess konstruktiv begleitet. Wir haben Gespräche zwischen allen Beteiligten koordiniert. Wir haben mit dem Landesausführungsgesetz die gesetzliche Flankierung geschaffen und wir haben den Kommunen - anders übrigens als andere Länder - frühzeitig die volle Weitergabe von Einsparungen beim Land zugesichert.
Wir werden auch deshalb weiter sorgfältig darauf achten, dass in dem Revisionsverfahren über die Höhe der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld-II-Empfänger etwaige Mehrkosten der Kommunen vollständig ausgeglichen werden.
Klarheit besteht auch über die administrative Umsetzung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft.
Es ist offenkundig, dass zunächst eine Überprüfung der Zahlen durch die kommunalen Landesverbände und die zuständigen Ressorts erfolgen muss, bevor seriös über die tatsächlichen Kosten der Unterkunftsbelastung der Kreise und kreisfreien Städte diskutiert werden kann. Es gibt dazu eine klare Verabredung mit den kommunalen Landesverbänden.
Ebenso ist es uns wichtig, dass die beiden Optionskreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, denen für sechs Jahre die SGB-II-Gesamtträgerschaft übertragen worden ist, die gleichen Rahmenbedingungen wie die Arbeitsgemeinschaften haben. Wir werden weiter dafür kämpfen. In vielen Fällen ist es erreicht. In einigen Fällen müssen wir noch dafür arbeiten.
Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich: Für mich gibt es überhaupt keinen Grund, die beiden optierenden Kommunen anders zu behandeln als die anderen. Da werden wir strikt auf Gleichbehandlung drängen müssen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass ein Effekt von Hartz IV ein statistischer Effekt sein wird. Ab Januar werden bisherige erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger als Arbeitslose registriert. Deshalb steigt die Arbeitslosenquote jetzt deutlich an. Das freut uns nicht, aber es dient der Klarheit und Wahrheit. Ich hoffe nur, dass Länder wie Schleswig-Holstein, die bei der Umsetzung von Hartz IV weiter als andere sind, nicht noch dafür bestraft werden, dass bei ihnen die Arbeitslosenquote allein aufgrund dieses statistischen Effektes stärker steigt.
Jetzt, meine Damen und Herren, beginnt die Phase 2, nämlich die Vermittlungs- und Betreuungsphase. Ich habe eben schon darauf hingewiesen: Das Land wird diese Phase maßgeblich und nachdrücklich mit - auch bundesweit - neuen Ansätzen unterstützen. Unser Kombilohnmodell ist angelaufen, es wird auch zunehmend nachgefragt. Es ist ein richtiger und vielleicht sogar der wichtigste Weg überhaupt, um im ersten Arbeitsmarkt Arbeitsplätze zu schaffen. Wir werden also nicht nur im zweiten Arbeitsmarkt, sondern müssen auch im ersten Arbeitsmarkt vermitteln und wir werden die Zusatzjobs mit zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen.