Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen wunderschönen guten Morgen. Wir haben heute einiges vor. Deswegen sollten wir jetzt starten.
Erkrankt sind gemeldet die Frau Abgeordneten Ines Strehlau und Angelika Beer. Wir wünschen Ihnen von dieser Stelle aus gute Besserung.
Bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler des Immanuel-Kant-Gymnasiums aus Neumünster und Vertreter der Suchtselbsthilfe Schleswig-Holstein. Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Soeben erfahre ich, dass auch die Frau Abgeordnete Sandra Redmann erkrankt ist. Auch ihr wünschen wir gute Besserung.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile das Wort der Frau Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Frau Kristin Alheit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich auch, dass wir dieses neue Gesetz an dieser prominenten Stelle hier im Landtag aufgreifen und debattieren.
Der vorliegende Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Familien mit Kindern beinhaltet zwei Regelungsziele, nämlich einmal die rechtliche Nachjustierung zur Datenverarbeitung im Rahmen der landesweiten Kita-Datenbank und als Haupt
punkt die Schaffung der rechtlichen Grundlage für das Kita-Geld, das Landesregierung und Koalitionsfraktionen zum 1. Januar 2017 einführen wollen. Auf diesen zweiten Punkt will ich mich hier konzentrieren.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, der Besuch einer Kita ist für Eltern mit ganz erheblichen Kosten verbunden. Nach den uns vorliegenden Informationen zahlten die Eltern 2014 in Schleswig-Holstein - natürlich in Abhängigkeit von der Betreuungszeit und von ihrem Wohnort in Schleswig-Holstein - für einen Krippenplatz bis zu 5.688 € jährlich für ein Kind. Das ist ein großer Betrag. Durchschnittlich zahlen Eltern pro Kind 210 € pro Monat. Das ist gerade für Familien, die meistens eine Menge Lasten zu schultern haben, viel Geld. Wir sind der Meinung, zu viel Geld, das Familien für die erste Bildungseinrichtung ihres Kindes und für Betreuung bei uns im Land zahlen müssen. - Jetzt könnte geklatscht werden; das würde gut passen.
Wir schaffen darum einen Rechtsanspruch auf eine einkommensunabhängige Zahlung an Kita-Geld von 100 € im Monat für alle Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderten Kindertagesbetreuungseinrichtungen. Das ist für viele ganz normale Familien, die nicht von Kita-Gebühren befreit sind, aber deswegen durchaus noch keine Besserverdienenden sind, eine Monat für Monat spürbare und damit eine ganz wichtige Entlastung.
Das ist eine Entlastung, die ganz konkret in den Familien ankommt und die ihnen Luft verschafft, mehr übrigens, als jede versprochene Steuerreform das jemals könnte.
Und, meine Damen und Herren, es geht uns um mehr: Wir machen mit dem Kita-Geld den ersten Schritt hin zu einer vollständigen Kostenfreiheit der Kindertagesbetreuung bei uns im Land und damit für den Einstieg in die Kostenfreiheit aller Bildungseinrichtungen von der Krippe bis zur Hochschule.
Um dieses Ziel in den nächsten zehn Jahren zu erreichen, stehen wir als Landesregierung und stehen diese Koalitionsfraktionen.
Ich will noch einmal betonen: Es ist schlicht falsch, dies als Gegensatz zu den notwendigen Investitionen im Ausbau von Qualität und eben auch den Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen darzustellen oder dies gegen die Unterstützung unserer Kommunen bei der Bewältigung dieser großen und wichtigen Aufgabe zu stellen.
Wir haben mit unserer Einigung zwischen den Kommunen und dem Land über die Krippenkosten die Betriebskostenförderung der Kommunen von der Regierungsübernahme in 2012 bis heute strukturell um 54 Millionen € gesteigert. Wir finanzieren außerdem die eingeleiteten Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung weiterhin mit ganz erheblichen Mitteln. Lassen Sie mich nur die eingeführte Fachberatung, das Qualitätsmanagement oder auch die ausgesprochen mindestens 100 Familienszentren im Land erwähnen.
Ab August werden wir mit der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels im Elementarbereich beginnen. Das bedeutet ganz konkret: auch am Nachmittag Betreuung der Kinder durch eine zweite Fachkraft. Dafür investieren wir allein bis 2018 51 Millionen €.
Noch einmal zur Erinnerung: Allein in 2016 stellt die Landesregierung den Kommunen rund 200 Millionen € zur Verfügung für mehr Betreuung, für mehr Bildung und für mehr Qualität in unserem Land. Das, meine Damen und Herren, ist gute KitaPolitik, das, meine Damen und Herren, ist gutes Regieren.
Wir werden auch das Verfahren zur Antragstellung und Bearbeitung sowie die Auszahlung des KitaGeldes an die Eltern sehr schlank und bürgerfreundlich gestalten. Dazu werden auf Grundlage der Daten aus dem Meldewesen weitgehend vorausgefüllte Antragsformulare an alle potenziell berechtigten Antragsteller verwendet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann das Kita-Geld über
einen Zeitraum von drei Jahren dann ohne weiteren Bürokratieaufwand für die Eltern bezogen werden. Die Eltern werden das Kita-Geld jeweils am Ende des Monats, in dem die Kindertagesbetreuung ganz konkret stattgefunden hat, also erstmals Ende Januar 2017, erhalten.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zu der Kritik, die im Vorwege insbesondere von der Landtagsopposition zu hören war. Ich finde, es steht außer Frage, dass gute KitaPolitik verschiedene Ziele gleichzeitig im Blick haben muss, also auch den Ausbau, die Belastung der Kommunen und die Qualitätsentwicklung. Ich habe dazu bereits etwas gesagt. Diese Erkenntnis finde ich aber nahezu trivial. Für mich ist sie jedenfalls eine Selbstverständlichkeit.
Aber gute Kita-Politik steht immer auch im Kontext von Familienfreundlichkeit, und für viele Familien ist es eben kein Ausweis von Familienfreundlichkeit, dass in Schleswig-Holstein Kita-Gebühren erhoben werden, zumal derart hohe. Wissen Sie, ich werde nicht selten von Eltern gefragt, warum das so ist, warum Eltern bei uns in diesem Maß zur Kasse gebeten werden. Die Antwort ist jedenfalls nicht, weil die zuständige Kita-Ministerin einen falschen Wohnsitz und deswegen vielleicht zu wenig Herzblut für dieses Thema hätte.
Nein, das ist so, weil das vorher noch niemand politisch so angepackt hat und weil bisher keiner Familienfreundlichkeit durch Vorlage eines solchen Gesetzes ganz konkret umgesetzt hat. Der Wille dazu hängt nämlich weniger vom Wohnort ab, sondern eher von der Haltung, die man gegenüber den Menschen und den Familien bei uns im Land hat.
Ich frage mich schon, welchen Maßstab eigentlich diejenigen haben, die gegen die Entlastung von Familien sind. Bei der Bildungsdebatte denke ich daran, wie wir etwa zum Thema Hochschule debattiert haben. Ich kann mich noch daran erinnern, dass sich früher manche gar nicht haben einkriegen können, Studiengebühren als Investitionen in unser Humankapital zu diskutieren. Heute redet keiner mehr davon. Keiner kommt auf die Idee, angesichts der Finanzbedarfe von Hochschulen wieder Studienge
Aber wie wollen wir eigentlich Eltern von KitaKindern erklären, dass sie unsere Hochschulen mitfinanzieren sollen, dass aber eine Gebührenfreiheit der frühesten, der ersten und inklusivsten Bildungseinrichtung im Land nicht gewollt ist? - Ich glaube, das kann wirklich niemanden überzeugen.
Deshalb treten wir ein für eine gute und gebührenfreie Bildung von der Krippe bis zur Hochschule. Mit dem vorliegenden Gesetz machen wir dazu einen ganz wichtigen ersten Schritt. Alle in unserem Land werden genau hingucken und sehen, wer für diesen Schritt ist und wer dagegen ist. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele haben schon lange, mehr als ein Jahr, gewartet, dass dieser Gesetzentwurf vorgelegt wird, der Entwurf, mit dem Sie angeblich gute Familienpolitik machen wollen. Vor uns liegt aber größtenteils ein Entwurf, mit dem die Eltern getäuscht und geblendet werden, und das erkläre ich Ihnen.