Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen! Drei Themenkomplexe in 5 Minuten abzuhandeln, ist nicht so ganz einfach.
- Ja, ich werde mich bemühen, und ich freue mich, dass Sie dazu gesprochen haben. Sie bezeichnen das Energiewende- und Klimaschutzgesetz hier als einen Meilenstein für Schleswig-Holstein. In Sachen Klimaschutz geben wir durchaus zu, dass Sie einiges richtig gemacht haben.
Aber das Gesetz können Sie sich sparen. Wir haben große Übereinstimmung bei dem 2-°C-Ziel. Aber Sie wissen auch, dass die Energieeinspeiseverordnung auf Bundesebene heute schon jedem vorschreibt, durch ein Monitoring, also durch Energiepässe, auszuweisen, ob es sich um eine Neubauvermietung, um gewerbliche Bauten oder um einen Verkauf handelt. Die Ausweisung durch die Energiepässe bestätigt dann, ob Sie auf dem richtigen Weg sind oder nicht.
Es ist einmal wieder typisch, Herr Stegner, dass Sie versuchen, den Kommunen die Lasten aufzubürden und nichts dagegen unternehmen, dass das geändert wird. § 7 des Gesetzentwurfs schreibt vor, dass in den Kommunen sogenannte Wärme- und Kältepläne erstellt werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass allein die Umstellung bei der Haushaltsführung auf Doppik zu einem Riesenchaos geführt hat, was das Bewirtschaften der Gebäude betrifft. Genau dasselbe werden Sie hier auch wieder mit verursachen. Sie lassen die Kommunen damit allein, und das kann so nicht sein.
Kommen wir zu den Netzentgelten. Der Antrag der Koalitionsfraktionen zur bundesweiten Angleichung der Netzentgelte ist nicht falsch. Wir haben dem schon einmal zugestimmt. Herr Stegner, Sie wissen genau, das ist gut ein Jahr her. Insofern wäre der heutige Antrag überflüssig, wenn der ehemalige Wirtschaftsminister Gabriel, SPD, mit seinem Entwurf zur Stromnetzreform auf Bundesebene die Vereinbarung zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundesregierung berücksichtigt hätte, statt sie zu kippen. Es kann am Ende doch nicht sein,
dass die schleswig-holsteinischen Endverbraucher, unsere Bürger, zuerst die Windräder vor die Nase gesetzt bekommen, dann noch die notwendigen Netze und am Ende auch noch wesentlich mehr zahlen als alle anderen. Diese Bestrafung darf nicht sein.
Ich lege noch einen oben drauf: Die von Ihnen nicht von uns - geschätzte nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin hält unverändert am Kohlestrom fest und blockiert damit den Abfluss Richtung Süden durch das sogenannte Kabel SuedLink.
Jetzt kommen wir zum wichtigsten Teil, zum Landesplanungsgesetz. Zum Thema Windenergie - ich wollte es eigentlich ein bisschen moderat halten; das kann ich jetzt aber nicht tun - will ich Ihnen einmal erklären, wie es im ländlichen Raum läuft. Ich bin nun seit gut 15 Jahren Bürgermeister. Ich habe in den ganzen 15 Jahren noch nie so viel Zwietracht in den Gemeinden erlebt wie in den letzten zwölf Monaten. Das ist genau durch die Regionalplanung hervorgerufen worden, Herr Ministerpräsident, die Sie uns mit Ihrer Staatskanzlei seit 13 Jahren als positives Regelwerk für den ländlichen Raum zu verkaufen versuchen.
Das ist absolut schiefgegangen. Darauf einzugehen, wollte ich mir eigentlich sparen. Ich will Ihnen aber doch sagen, warum das so ist. Wenn Sie bei den Windausweisungsflächen mit 9 % der Landesfläche beginnen, der sogenannten Goldkarte, um nach 13 Monaten am Ende bei 2 % der Landesfläche zu landen, dann ist doch klar, dass Sie auf der einen Seite Begehrlichkeiten wecken und auf der anderen Seite alle Leute, die sich irgendwie durch die Windenergie bedroht fühlen, aufscheuchen. Sie sehen es an der Initiative „Gegenwind“ ganz deutlich. Sie sehen es auch daran, dass die Leute in den nicht strukturschwachen Gebieten, da, wo viele Menschen wohnen - in der Nähe von Neumünster oder vielleicht auch in der Nähe von Pinneberg, Kiel, Quickborn oder Flensburg -, alles andere als begeistert sind, wenn sie eine Windmühle vor die Tür bekommen. Die Windenergie gehört dorthin, wo die strukturschwachen Gebiete sind, wo wenig Menschen wohnen, wo die Infrastruktur vorhanden und die Akzeptanz groß ist, und nicht dahin, wo es zu Streit führt.
Ich will Ihnen ehrlich sagen: Es gibt Beispiele, dass in Orten - nach der Auslegung der jetzigen Planung
und der Abstimmung durch Bürgerentscheide Nachbarschaften zerstritten sind, Dorffeste abgesagt werden, Feuerwehrbälle oder vielleicht auch private Feiern nicht mehr stattfinden, weil Sie den ganzen ländlichen Raum gegeneinander aufgebracht haben. Das kann doch nicht im Ernst Ihre Politik des großen Dialogs sein.
Dass Sie am Ende trotzdem deutlich mehr Zeit brauchen, um die Regionalpläne ganz neu aufzustellen und die erste und die zweite Anhörung noch einmal öffentlich durchzuführen, das haben Sie selbst zu verantworten. Das Ergebnis sehen Sie auch. Es gibt nun wirklich niemanden, der mit Ihren Planungen so richtig zufrieden ist, die Windkraftbetreiber nicht und die Windkraftgegner auch nicht. Damit - da wiederhole ich mich - bringen Sie den ganzen ländlichen Raum durcheinander. Da frage ich mich zu Recht: Wie wollen Sie dort die Enden zusammenbekommen, und wer soll dort in Zukunft noch Kommunalpolitik machen? Vielleicht ist es ja Ihr Ziel - ähnlich wie Lars Harms‘ -, die Kommunalstrukturen damit ein bisschen zu schwächen und zu schleifen und am Ende Großgemeinden auszuweisen und das Ehrenamt vor Ort endgültig zu beerdigen.
Wenn das so ist, und das unterstelle ich Ihnen heute, dann sind Sie auf dem genau richtigen Weg, das zu erreichen. - Vielen Dank.
Sehr verehrte Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das vorgelegte Energie- und Klimaschutzgesetz der Küstenkoalition legt für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen Zwischenschritte fest: 55 % bis 2030 und mindestens 70 % bis 2040 in Schleswig-Holstein. Gerade die Wärmewende findet in den Kommunen statt. Sie sollen mit dem Gesetz gestärkt werden, um die Wärmewende vor Ort voranbringen.
Getragen wird die Energiewende von Wind an Land und auf See und von der Solarenergie. Onshore-Windkraft ist dabei am günstigsten. Für den geordneten und gezielten Ausbau der Windkraft brauchen wir eine sachgerechte Landesplanung. Wir wollen keinen Wildwuchs.
Das ist ein komplexer Vorgang, dem wir mit der vorgelegten Änderung des Landesplanungsgesetzes etwas mehr Zeit geben wollen: aus 5. Juni 2017 wird 30. September 2018. Wir befinden uns also bereits mitten im gesetzlichen Beteiligungsverfahren. Das ist beispiellos demokratisch. Das ist auch explizit Energiewende mit den Menschen und nicht gegen sie, liebe CDU. Das ist Einbeziehung des Bürgerwillens, ganz konkret, flächenscharf. Jeder kann zu jeder Windenergiefläche, zu jeder Vorrangfläche - das sind insgesamt 354 - eine Stellungnahme abgeben.
Das muss natürlich auch aufgearbeitet werden. Das ist ein gigantischer Arbeitsprozess. Ich möchte hier den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesplanung ganz besonders danken und ganz ohne Pathos eine gewisse Bewunderung für dieses große Engagement aussprechen. Landesplanung ist keinesfalls ein trockener Stoff, sondern ein Thema mit Leidenschaft, meine Damen und Herren.
Was schlägt nun die CDU vor, die ja diesem Gesetzentwurf ursprünglich einmal zugestimmt hat? Größere Abstände und eine wie auch immer geartete Beteiligung ohne zu sagen, wie sie denn rechtskonform nach dem OVG-Urteil vom April 2015 geschehen soll. Lassen Sie mich aus der „Eckernförder Zeitung“ vom 19. Januar 2017, also von vor vier Wochen, zitieren. Die erscheint ja in Ihrem Wahlkreis, Daniel Günther. Da lädt der CDU-Regionalverband Schwansen ein. 160 Menschen seien gekommen. Was sagt Daniel Günther dort? - Ich darf zitieren, Frau Präsidentin:
- So? Wann wollen Sie das denn machen? Das Ganze neu aufrollen, ja? - Sie werden sofort erfolgreich wegen unzulässiger Beschränkung der Eigentumsrechte verklagt werden. Finden Sie einen Juristen, der etwas anderes sagt, sagen Sie mir eine juristische Stimme, die da etwas anderes sagt. Entweder,
Auf dpa erklärt er, Windstrom auf See wolle er, an Land nicht. Er sattelt noch einen drauf, der CDUParteivorsitzende und Ministerpräsidentenkandidat - ich zitiere ihn wieder wörtlich:
„So gab Günther mehreren Bürger recht, dass die bestehenden Mindestabstände zwischen Wohngebäuden und Windkraftanlagen nicht ausreichten.
Er brachte die sechsfache Höhe der Windräder als Mindestabstand zu Gebäuden ins Gespräch als Ersatz für die bisher angewendete dreifache Abstandsregelung.“
„Er brachte die sechsfache Höhe der Windräder als Mindestabstand zu Gebäuden ins Gespräch als Ersatz für die bisher angewendete dreifache Abstandsregelung.“
Meine Damen und Herren, damit befinden wir uns im Genehmigungsverfahren nach BImSch. Was bedeutet diese Aussage? - Eine 150 m hohe Windenergieanlage muss heute dreifach H, also 450 m, Abstand zum Ortskern, zu Siedlungssplittern und zu Einzelgebäuden halten. Daraus sollen nach Günther 900 m werden. Bei einer 180 m hohen Anlage wird daraus mehr als ein Kilometer zu jedem Einzelhaus, zu jeder Fischerkate. Das ist das definitive Aus für die Windkraft an Land. - Günther stiftet Chaos in Schleswig-Holstein.
Und seit Trump wissen wir vielleicht auch, dass solche Leute tun, was sie sagen, obwohl wir es nicht glauben wollen. Die CDU redet anders auf Schwansen als in Nordfriesland oder Dithmarschen. - Chaos oder Plan, Daniel Günther?